Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anlage zum Vertrag vom. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag"

Transkript

1 Anlage zum Vertrag vom Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag O durch Wartung bzw. O Fernwartung *Zutreffendes bitte ankreuzen Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der in der Wartungs- oder Fernwartungsvereinbarung (Hauptvertrag) in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit der Wartungs- oder Fernwartungsvereinbarung (Hauptvertrag) in Zusammenhang stehen und bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer beauftragte Dritte mit personenbezogenen Daten des Auftraggebers in Berührung kommen können. Auftraggeber (Name und Anschrift der Auftraggeberfirma) Auftragnehmer (Name und Anschrift der Auftragnehmerfirma) 1 Vertragsgegenstand Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der für Wartung vor Ort Fernwartung 1

2 (Genaue Bezeichnung des zu wartenden Programms, der Software, Standort des Rechners etc.) 2 Bereitstellung von Daten (1) Die Auftraggeberin stellt nachfolgende Daten über Datenleitung (Fernwartung) bzw. im Gebäude, vor Ort, d. h. in zum Zwecke der Wartung zur Verfügung: ( Hier sind Daten, Art und Umfang der durchzuführenden Wartungsarbeiten, die davon betroffenen EDV-Systeme genau zu beschreiben.) 2

3 (2) Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und des Verfahrens sind schriftlich zu vereinbaren. 3 - Datenschutzbestimmungen Der Auftragnehmer unterwirft sich bei der Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit der Wartung denselben Anforderungen, die für die Auftraggeberin gelten. Er hat insbesondere die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Datenschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) und ggf. des Sozialgesetzbuches zu beachten. 4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers (1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Wartung sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen bleibt die Auftraggeberin verantwortlich ( 11 Abs. 1 DSG NRW). (2) Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die Auftraggeberin ist jederzeit berechtigt, im Rahmen der Beauftragung Einzelweisungen zum Schutz personenbezogener Daten zu erteilen und die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der von ihr getroffenen Weisungen zu überprüfen. Sie darf ungeachtet der Anwendbarkeit dieser Vorschrift die Rechte nach 80 Abs. 2 Sozialgesetzbuch X (SGB X) wahrnehmen. Weisungsberechtigte Personen der Auftraggeberin sind: Beauftragte Personen des Auftragnehmers sind Bei einem Wechsel oder einer längerfristigen Verhinderung des Ansprechpartners wird dem Vertragspartner unverzüglich schriftlich der Nachfolger bzw. der Vertreter mitgeteilt. Weisungsempfänger beim Auftragnehmer sind vor Beginn der Wartung der Auftraggeberin schriftlich mitzuteilen. (3) Im System der Auftraggeberin werden die Zugriffe, die für Wartungsarbeiten erfolgen, protokolliert. Die Protokollierung erfolgt so, dass sie in einer Revision nachvollzogen werden kann. Die Protokollierung darf vom Auftragnehmer nicht abgeschaltet werden. (4) Die Auftraggeberin informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn sie Fehler oder Unregelmäßigkeiten feststellt, die bei der Wartung aufgefallen sind oder die einen Zugriff durch Unbefugte möglich machen. (5) Die Auftraggeberin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherungsmaßnahmen des Auftragnehmers geheim zu halten und in keinem Fall Dritten zur Kenntnis bringen. (6) Die Auftraggeberin ist berechtigt, einmal jährlich oder in begründeten Fällen auf Wunsch des Auftragnehmers die Datenverarbeitung beim Auftragnehmer zu überprüfen. 3

4 5 Pflichten des Auftragnehmers (1) Die Wartung ist grundsätzlich von dem Auftragnehmer selbst zu erbringen. Die Beauftragung Dritter bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Der Auftragnehmer führt die Wartung ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarung und nach Weisung der Auftraggeberin durch. (2) Der Auftragnehmer sichert die datenschutzkonforme Abwicklung aller Maßnahmen zu. Er stellt sicher, daß die verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen getrennt werden. (3) Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß die Auftraggeberin jederzeit berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften. (4) Der Auftragnehmer verwendet Daten, die ihm im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages bekannt geworden sind, nur für Zwecke der Wartung. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen der Auftraggeberin nicht erstellt. Soweit möglich, erfolgt die Wartung am Bildschirm ohne gleichzeitige Speicherung. (5) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherungsmaßnahmen der Auftraggeberin geheim gehalten und in keinem Fall Dritten zur Kenntnis zu geben. (6) Der Beginn der Wartung ist anzukündigen, um den Beauftragten der Auftraggeberin die Möglichkeit zu geben, die Maßnahmen der Wartung zu verfolgen. Der Verbindungsaufbau darf ausschließlich im Wartungsfall möglich sein und erfolgt stets durch die Auftraggeberin. (7) Bei der Datenverarbeitung insbesondere durch Fernwartung sind die technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne des 10 DSG NRW sicherzustellen. (8) Die Fernwartung von Privatwohnungen aus ist nicht gestattet. Soll im Einzelfall davon abgewichen werden, bedarf dies einer gesonderten vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. (9) Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß die Wartung durch IT- Sachverständige der Auftraggeberin beobachtet werden kann. (10) Der Auftragnehmer unterrichtet die Auftraggeberin umgehend über technische und organisatorische Unzulänglichkeiten der Datensicherung. (11) Sollte der Schutz personenbezogener Daten durch Maßnahmen Dritter, etwa durch Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin sofort zu verständigen. Das Eigentum der Auftraggeberin an den Daten (z. B. Datenträger, Arbeitskopien, Behältnisse) ist rechtzeitig zu kennzeichnen. 4

5 (12) Notwendige Datenübertragungen zu Zwecken der Wartung haben ausschließlich über gesicherte und verschlüsselte Kommunikationskanäle zu erfolgen. Ausnahmen sind besonders zu begründen. (13) Die Beauftragung von Subunternehmen ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zugelassen. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle vertraglich sicherzustellen, dass die vereinbarten Regelungen auch gegenüber Subunternehmern gelten. Er hat die Einhaltung dieser Pflichten regelmäßig zu überprüfen. Die Weiterleitung von Daten ist erst zulässig, wenn der Subunternehmer die Verpflichtung nach 4 erfüllt hat. [Zurzeit sind die in Anlage... mit Namen und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt.] (14) Soweit für den Auftragnehmer die Vorschriften über den nicht-öffentlichen Bereich Anwendung finden, bestätigt er, dass er gem. 4 d Abs. 1 BDSG zum Register bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz gemeldet ist oder gem. 4 f BDSG einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellt hat. 6 Verpflichtung zur Geheimhaltung (1) Der Auftragnehmer läßt die Wartung bzw. Fernwartung nur von Beschäftigten durchführen, die auf das Datengeheimnis ( 5 BDSG bzw. 6 DSG NRW) verpflichtet sind. (2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Wartung bzw. Fernwartung in sensiblen Bereichen, soweit beispielsweise Daten, einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen, nur Mitarbeiter einzusetzen, die nach dem Verpflichtungsgesetz des Landes verpflichtet sind. (3) Der Auftragnehmer bestätigt, daß ihm die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. 7 Zweckbindung Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Daten ausschließlich zu dem in 1 und 2 dieser Vereinbarung genannten Zwecke zu verwenden, sie insbesondere nicht zu anderen Zwecken zu verarbeiten oder an Dritte zu übermitteln. 8 Löschung von Daten Der Auftragnehmer verpflichtet sich, spätestens nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sämtliche erhaltene Daten auf Datenträgern zu löschen und alle etwa noch verbliebenen Arbeitskopien und Arbeitsergebnisse im eigenen Besitz, die mit diesen personenbezogenen Daten verbunden sind, zu vernichten. Dies ist nach Beendigung der Arbeiten schriftlich dem Auftraggeber gegenüber zu bestätigen. 9 Kontrolle durch die Datenschutzbeauftragte vor Ort 5

6 Der Auftragnehmer unterwirft sich im Rahmen der Wartung vor Ort der Kontrolle der zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten bzw. der zuständigen Aufsichtsbehörde und der Datenschutzbeauftragten der Universität Bielefeld. 10 Schadensersatz Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter bzw. die von ihm mit der Vertragsdurchführung Beauftragten bei der Erbringung der vertraglichen Leistung schuldhaft verursachen. Der Auftragnehmer stellt die Auftraggeberin frei von Ansprüchen, nach Maßgabe der 7 BDSG, 20 DSG NRW, 82 SGB X, die ihr als datenverarbeitende Stelle in Durchführung dieses Vertrages durch den Auftragnehmer entstehen, soweit er diese zu vertreten hat. 11 Wirksamkeit der Vereinbarung Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Bielefeld, den für den Auftraggeber für den Auftragnehmer 1 Exemplar Auftragnehmer 1 Exemplar Auftraggeberin 1 Kopie Behördliche Datenschutzbeauftragte 6

Stabsstelle Datenschutz. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung...

Stabsstelle Datenschutz. Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung... Stabsstelle Datenschutz Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch Wartung bzw. Fernwartung... Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag durch

Mehr

!"#$ %!" #$ % " & ' % % "$ ( " ) ( *+!, "$ ( $ *+!-. % / ). ( ", )$ )$,.. 0 )$ 1! 2$. 3 0 $ )$ 3 4 5$ 3 *+!6 78 3 +,#-. 0 4 "$$ $ 4 9$ 4 5 )/ )

!#$ %! #$ %  & ' % % $ (  ) ( *+!, $ ( $ *+!-. % / ). ( , )$ )$,.. 0 )$ 1! 2$. 3 0 $ )$ 3 4 5$ 3 *+!6 78 3 +,#-. 0 4 $$ $ 4 9$ 4 5 )/ ) !"#$ %!" #$ % " & ' % &$$'() * % "$ ( " ) ( *+!, "$ ( $ *+!-. % / ). ( ", )$ )$,.. 0 )$ 1! 2$. 3 0 $ )$ 3 4 5$ 3 *+!6 78 3 +,#-. 0 4 "$$ $ 4 9$ 4 % / $-,, / )$ "$ 0 #$ $,, "$" ) 5 )/ )! "#, + $ ,: $, ;)!

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten / Sozialdaten) Zwischen..,

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Anlage zum Vertrag vom. Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zum Vertrag vom. Auftragsdatenverarbeitung Anlage zum Vertrag vom Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Dienstvertrag/Werkvertrag (Hauptvertrag)

Mehr

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Datenschutz-Vereinbarung

Datenschutz-Vereinbarung Datenschutz-Vereinbarung zwischen intersales AG Internet Commerce Weinsbergstr. 190 50825 Köln, Deutschland im Folgenden intersales genannt und [ergänzen] im Folgenden Kunde genannt - 1 - 1. Präambel Die

Mehr

Anlage 3 zur Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Kreisverwaltung Recklinghausen

Anlage 3 zur Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Kreisverwaltung Recklinghausen Anlage 3 zur Dienstanweisung über den Datenschutz und die Datensicherheit bei der Kreisverwaltung Recklinghausen Musterrahmenvertrag zur Auftragsdatenverarbeitung a) Vereinbarung über die Datenverarbeitung

Mehr

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013)

Rechte und Pflichten der Schule und von BelWü bei der Auftragsdatenverarbeitung (Stand: 22.03.2013) 1. Pflichten von BelWü (Auftragnehmer) 1.1. Der Auftragnehmer darf Daten nur im Rahmen dieses Vertrages und nach den Weisungen der Schule verarbeiten. Der Auftragnehmer wird in seinem Verantwortungsbereich

Mehr

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG

Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung Auftrag gemäß 11 BDSG Schuster & Walther Schwabacher Str. 3 D-90439 Nürnberg Folgende allgemeinen Regelungen gelten bezüglich der Verarbeitung von Daten zwischen den jeweiligen Auftraggebern

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt

... - nachstehend Auftraggeber genannt - ... - nachstehend Auftragnehmer genannt Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß 11 Bundesdatenschutzgesetz zwischen... - nachstehend Auftraggeber genannt - EDV Sachverständigen- und Datenschutzbüro Michael J. Schüssler Wirtschaftsinformatiker,

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel

Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung. Präambel Anlage zur AGB von isaac10 vom [28.05.2015] Auftragsdatenverarbeitung Präambel Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anlage zur Beauftragung vom ##.##.2016 Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., Mintropstr. 27, 40215

Mehr

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Öffentliche und nicht-öffentliche

Mehr

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle...

Stabsstelle Datenschutz. Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Stabsstelle Datenschutz Mustervereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag einer nicht öffentlichen Stelle... Vereinbarung über die Datenverarbeitung im Auftrag (personenbezogene Daten) Zwischen.., vertreten

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen der CSL-Beratung UG haftungsbeschränkt und - nachstehend Auftragnehmer genannt - dem Benutzer des Beratungsassistenten

Mehr

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT

WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer

Mehr

Vertrag Auftragsdatenverarbeitung

Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Bonalinostr. 1-96110 Scheßlitz - Telefon: +49 (0)9542 / 464 99 99 email: info@webhosting-franken.de Web: http:// Vertrag Auftragsdatenverarbeitung Auftraggeber und Webhosting Franken Inhaber Holger Häring

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Auftragsdatenverarbeitung i.s.d. 11 Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zwischen dem Teilnehmer am Abschlepp Manager - Auftraggeber - und Eucon GmbH Martin-Luther-King-Weg 2, 48155 Münster -Auftragnehmer-

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Verein - nachstehend Verein genannt - und der Netxp GmbH Mühlstraße 4 84332 Hebertsfelden - nachstehend Vertragspartner genannt - wird vereinbart:

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gem. 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer FLYLINE Tele Sales & Services GmbH, Hermann-Köhl-Str. 3, 28199 Bremen mit

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung

Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung 4. DFN-Konferenz Datenschutz RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Einordnung Hard- und Softwarewartung

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

Datenschutzbeauftragten bestellt.

Datenschutzbeauftragten bestellt. Zwischen Firma vertreten durch und Herrn: Name, Vorname Personal-Nr. wird folgendes vereinbart: Herr wird gemäß 4f Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten zum Datenschutzbeauftragten

Mehr

Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Stand 28. September 2010

Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Stand 28. September 2010 Dezernat Datenschutz Seite 1 Mustervereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Stand 28. September 2010 Vorbemerkung: Die nachstehende Mustervereinbarung

Mehr

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 -

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - Seite 2 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Königstraße 10a

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG)

Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) Vollzug des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) Hinweis zum Widerspruchsrecht nach Art. 30 Abs. 2 des Bayerischen Datenschutzgesetzes bezüglich der Kontrolle von Personalakten durch den Landesbeauftragten

Mehr

Rahmenvertrag. zwischen der

Rahmenvertrag. zwischen der Rahmenvertrag zwischen der Innung für Orthopädie-Technik NORD, Innung für Orthopädie-Technik Niedersachsen/Bremen, Landesinnung für Orthopädie-Technik Sachsen-Anhalt Bei Schuldts Stift 3, 20355 Hamburg

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heidi Kemme und dem Geschäftsführer Herrn Egon Schwanzl

vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heidi Kemme und dem Geschäftsführer Herrn Egon Schwanzl Zusatzvertrag zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen DAP GmbH Gärtnerweg 4-8 60322 Frankfurt am Main - nachfolgend DAP genannt - vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heidi Kemme und dem Geschäftsführer

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Datenschutz im Spendenwesen

Datenschutz im Spendenwesen Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung

Mehr

V e r t r a g (Auftrag)

V e r t r a g (Auftrag) V e r t r a g (Auftrag) Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung - Auftraggeber (AG) - u n d - Auftragnehmer (AN) - schließen unter dem Kennzeichen

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten

Mehr

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016

Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016 Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der

Mehr

Datenschutzerklärung moove

Datenschutzerklärung moove Datenschutzerklärung moove 1. Grundsatz, Einwilligung, Widerruf Für eine personalisierte Teilnahme an den moove-programmen, ist es unerlässlich, dass bestimmte personenbezogene Daten von Ihnen durch vitaliberty

Mehr

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Auftrag gemäß 11 BDSG zur Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399:2012

Auftrag gemäß 11 BDSG zur Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399:2012 - Vorlage - Auftrag gemäß 11 BDSG zur Vernichtung von Datenträgern nach DIN 66399:2012 Version Stand: 1.0 07.08.2014 Ansprechpartner: RA Sebastian Schulz sebastian.schulz@bevh.org 030-2061385-14 Zu den

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Auftrag gemäß 11 BDSG

Auftrag gemäß 11 BDSG Auftrag gemäß 11 BDSG Vereinbarung zwischen der xxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx - nachstehend Auftraggeber genannt - und der Koch Data GmbH Schlagbaumstraße 200, 44289 Dortmund - nachstehend

Mehr

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin

Neues vom DFN-MailSupport. Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Neues vom DFN-MailSupport Andrea Wardzichowski, DFN Stuttgart 63. DFN-Betriebstagung 27./28.10.2015, Berlin Nutzer September 2015 September Einrichtungen 48 Domains 4049 Empfänger 507.972 Verteilung pre-post-queue-filtering

Mehr

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle Vereiinbarung über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle gemäß 2 Abs. 2a des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt i. V. m. 2 Abs.

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

IMI datenschutzgerecht nutzen!

IMI datenschutzgerecht nutzen! Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum

Mehr

2.4.7 Zugriffsprotokoll und Kontrollen

2.4.7 Zugriffsprotokoll und Kontrollen 2.4.7 Zugriffsprotokoll und Kontrollen Die Vermeidung der missbräuchlichen Nutzung von personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten ist ein Kernpunkt der Regelungen zum Einsatz von Personalinformationssystemen.

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion)

Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) Datenschutz- und Datensicherheitskonzept der e.consult AG (Kurzversion) I. Ziel des Datenschutzkonzeptes Das Datenschutzkonzept stellt eine zusammenfassende Dokumentation der datenschutzrechtlichen Aspekte

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer

Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer Auftrag gemäß 11BDSG Vereinbarung zwischen als Auftraggeber und der Firma Direct-Mail & Marketing GmbH als Auftragnehmer 1. Gegenstand und Dauer des Auftrages Der Auftragnehmer übernimmt vom Auftraggeber

Mehr

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10 Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10 Nr.147. Gesetz zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern und Einrichtungen im Erzbistum Paderborn - PatDSG Zum Schutz von personenbezogenen

Mehr

Datenschutz im E-Commerce

Datenschutz im E-Commerce Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de

Mehr

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015 Datenschutz Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM Werkstätten:Messe 2015 Referentin: Dipl.-Math. Ilse Römer, Datenschutzauditorin (TÜV) Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV) Herzlich Willkommen Datenschutz

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutzbeauftragte Die Zulässigkeit von Videoüberwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz unterliegt sehr strengen gesetzlichen Anforderungen und erfordert immer eine ausführliche Abwägung der betroffenen Interessen des Kameraverwenders

Mehr

Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG

Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen......... - Auftraggeber - und yq-it GmbH Aschaffenburger Str. 94 D 63500 Seligenstadt - Auftragnehmer

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat.

Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. (Aus den»fliegenden Blättern«, humoristisch-satirische Zeitschrift, die von 1844-1944 in München erschien) 1 8.2.1.Der

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt?

Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung für jcloud und Remote-Zugriff im Rahmen des Softwaresupports

Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung für jcloud und Remote-Zugriff im Rahmen des Softwaresupports Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung für jcloud und Remote-Zugriff im Rahmen des Softwaresupports 1. Anwendungsbereich Im Rahmen des Supports für das JURION Portal, die jdesk-software einschließlich

Mehr

AGB Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung betreffend die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

AGB Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung betreffend die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung AGB Auftragsdatenverarbeitung Vereinbarung betreffend die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung 1 Gegenstand der Vereinbarung Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

- Datenschutz im Unternehmen -

- Datenschutz im Unternehmen - - Datenschutz im Unternehmen - Wie schütze ich mein Unternehmen vor teuren Abmahnungen 1 Referenten Philipp Herold TÜV zertifizierter Datenschutzbeauftragter & Auditor Bachelor of Science (FH) 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH)

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO-KH 858-1 Archiv Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) vom 10. Oktober

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht

Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht . Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht Themenschwerpunkt 1. Wer braucht einen Datenschutzbeauftragter? Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten

Mehr

Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n)

Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n) Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n) Vertrag über Dienstleistungen einer/eines externen Datenschutzbeauftragten nach 4f Bundesdatenschutzgesetz -"BDSG"- zwischen vertreten

Mehr