Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung

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1 Telefon: Telefax: Seite 1 Direktorium Hauptabteilung III Informationstechnologie Geschäftsbereich IT-Strategie Kein W-LAN in Schulen, Kindertageseinrichtungen und städtischen Dienstgebäuden; Antrag Nr / A der ÖDP vom Sitzungsvorlage Nr / V Anlage Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Mit beiliegendem Antrag Nr / A der ÖDP vom wird beantragt, dass die Landeshauptstadt München aus Gründen der Gesundheitsvorsorge für die Schüler und Bediensteten in ihren Schulen, Kindertageseinrichtungen und Dienstgebäuden auf die Verwendung von drahtlosen Internet-Netzwerken/W-LAN (Bluetooth) verzichten soll. Die Antragstellerin hat dankenswerterweise einer Fristverlängerung zur Bearbeitung ihres Antrags zugestimmt, der nunmehr in der Sitzung des Verwaltungs- und Personalausschusses am behandelt werden soll. Um die im vorgenannten Stadtratsantrag angesprochenen Aspekte behandeln zu können, wurden die von der Thematik betroffenen bzw. die mit der Thematik befassten städtischen Dienststellen in die Erstellung der Beschlussvorlage mit eingebunden. 1. Stellungnahmen der Dienststellen zum Antrag Nr / A Kein W-LAN in Schulen, Kindertageseinrichtungen und städtischen Dienstgebäuden Nachstehend sind die Stellungnahmen zum Antrag Kein W-LAN in Schulen, Kindertageseinrichtungen und städtischen Dienstgebäuden wiedergegeben. 1.1 Schulreferat Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich (ZIB) / Stadtschulrätin Das Schulreferat spricht sich gegen ein Verbot von Wireless-LAN in Schulen und Kindertagesstätten aus.

2 Seite 2 A 1. Begründung A 1.1. Projektauftrag Gemäß des Stadtratsbeschlusses über die Ausstattung und Vernetzung der öffentlichen Schulen und der städtischen Kindertagesstätten in der Landeshauptstadt München vom Dezember 1999 wurde im gesamten Stadtbereich der Landeshauptstadt München ein innovatives Computernetz initiiert. Mit der Genehmigung des Gesamtprojekts im Februar 2001 wurde beschlossen, über 330 Schulen und ca. 400 Kindertagesstätten mit neuen Computern auszustatten, die über ein gemeinsames Netz eingebunden sind und als Gesamtprojekt verwaltet und gewartet werden. Die jeweilige Ausstattung einer Schule erfolgt nicht gemäß monetärer oder technischer Aspekte, sondern primär gemäß eines medienpädagogischen Konzepts (MPE). Das Schulreferat - Abteilung Zentrum für Informationstechnologie im Bildungsbereich reagierte mit dem Projekt auf die sich abzeichnenden Herausforderungen des neuen Informations- und Kommunikationszeitalters. Das Schulreferat sieht es als seine Aufgabe an, seine Leistungen an mediendidaktischen und medienpädagogischen Bedarf der Einrichtungen auch durch technische Innovationen anzupassen. Im Zuge der technischen Entwicklung hat Wireless-LAN Einzug in das Bewusstsein der Menschen und in den Alltag gehalten. A 1.2. Medienkompetenz Es ist die Aufgabe der Mediendidaktik und Medienpädagogik, den Bildungsprozess durch den effizienten und zeitgemäßen Einsatz des neuen Mediums Computer zu optimieren, um dadurch die Medien-, Sozial- und Methodenkompetenz der Schülerinnen und Schüler zu fördern. A 1.3. Medienpädagogischer Entwicklungsplan (MPE) Um die Leistung des Referates optimal an die Bedürfnisse der Schulen anpassen zu können, musste jede Schule einen Medienpädagogischen Entwicklungsplan (MPE; Fortschreibung der pädagogischen Technologiepläne) entwerfen, der die Integration der Neuen Medien in den Unterricht in allen Fächern und Fächer übergreifend beschreiben soll. Im Rahmen des MPE waren die Schulen angehalten, den für den mediengestützten Unterricht notwendigen Infrastrukturbedarf zu ermitteln, d.h., die Medienprofilentwicklung bestimmt die Ausstattung. Die Auswertung der Medienpädagogischen Entwicklungspläne (MPE) der Realschulen sowie der Gymnasien lieferte folgende Ergebnisse: Im Zuge des MPE hat sich herauskristallisiert, dass die Schulen vermehrt mobile Systemeinheiten wie z.b. ein Mobiles Klassenzimmer wünschen. Ein mobiles Klassenzimmer besteht aus Laptops sowie einem Access Point, Drucker und Beamer, welche sich in einem beweglichen Laptopwagen befinden.

3 Seite 3 A 2. Ist-Stand: W-LAN im Schulreferat A 2.1. Pilotstandorte A Berufsschulzentrum Riesstr. Das neue Berufsschulzentrum in der Riesstr. stellt einen der modernsten und größten IT- Standorte im Schulwesen mit dem Schwerpunkt Informationstechnologie dar. Die Ausbildung zum Fachinformatiker oder IT-Systemelektroniker beinhaltet das Thema Wireless-LAN als Kerngegenstand der Ausbildung und auch als Prüfungsschwerpunkt im Bereich der Netzwerktechnik. Die Schülerinnen und Schüler müssen sich während ihrer Ausbildung umfassende Kenntnisse über aktuelle Netzwerktechniken aneignen und neben theoretischem Wissen auch Handlungskompetenzen in mobilen Systemen erwerben, um den späteren Anforderungen in der dualen Ausbildung gerecht werden zu können. Vor diesem Hintergrund wurde dieser Standort als eines der Pilotprojekte für Wireless- LAN ausgewählt. Durch entsprechende Investitionen erfolgt im Berufsschulzentrum in der Riesstrasse nur der Einsatz von hochwertiger Technik. Schwerpunkte der Testphase stellen dabei die Überprüfung der Ausleuchtung (Zellendeckung) sowie die zentrale Steuerung der Ausgangsleistung der Access Points dar. Die eingesetzten Access Points können so reguliert werden, dass sie den gewünschten Bereich noch optimal versorgen. In den meisten Fällen bedeutet dies eine Reduzierung der tatsächlichen Sendeleistung auf unter 50 % der zulässigen Sendeleistung von 100 mw. A Ludwig-Thoma-Realschule In der Ludwig-Thoma-Realschule soll in der Pilotphase ein mobiles Klassenzimmer zum Einsatz kommen. Dieses umfasst einen mobilen Laptopwagen mit einem Access-Point, der bei Bedarf an eine Netzwerkdose angeschlossen werden kann. A Michaeli-Gymnasium Im Michaeli-Gymnasium wird aufgrund des fortgeschrittenen medienpädagogischen Profils der Schule die Integration vorhandener Laptop-Klassen in die IT-Infrastruktur des Schulreferates mittels Wireless-LAN pilotiert. Alle Schülerinnen und Schüler dieser Klassen haben von den Eltern finanzierte Laptops mit entsprechender Lernsoftware zur Verfügung, die sowohl Zuhause als auch im Pädagogischen Netz in der Schule zum Einsatz kommen. Nähere Angaben zu den einzelnen Konzepten, die den Pilotstandorten zugrunde liegen, entnehmen Sie bitte dem Gliederungspunkt A 5. A 2.2. Im Vorfeld fanden bereits Gespräche mit anderen involvierten Referaten innerhalb der Landeshauptstadt statt, wie z. B. dem Referat für Gesundheit und Umwelt, dem Baureferat sowie dem Direktorium. Ein reger Informationsaustausch wurde weiterhin mit den Städten Frankfurt, Dortmund, Krefeld, und Unna, sowie dem Institut für Mobilfunk und Satellitentechnik in Kamp-Lintfort hinsichtlich der Thematik W-LAN gepflegt, um Erkenntnis-

4 Seite 4 se und Erfahrungen zu gewinnen. Schwerpunkt der Gespräche waren dabei insbesondere Fragen des Gesundheitsschutzes, um keine Risiken einzugehen und diesem Aspekt hohe Bedeutung einzuräumen. Jede dieser genannten Städte haben kleinere aber auch sehr umfangreiche Piloten mit Wireless LAN in Schulen laufen. Die in diesem Zusammenhang vorliegenden Gutachten, Aussagen und Messungen ergeben keine bekannte Gesundheitsgefährdung. A 3. Einsatzumfang Es ist herauszustellen, dass der W-LAN-Einsatz kein Ersatz für eine kabelgebundene Vernetzung in ausgebrachtem Umfang darstellt, sondern nur eine Erweiterung und Ergänzung des bestehenden Pädagogischen Netzes sein wird. Eine strukturierte Verkabelung in bisherigem Umfang ist eine unabdingbare Voraussetzung auch für W-LAN und wird demnach weiterhin notwendig sein. Das Schulreferat möchte mit den Piloten eine standardisierte Lösung entwickeln, die potentiell in allen Schulen zum Einsatz kommen kann und die medienpädagogischen Bedarfe der Schulen deckt. Die erarbeiteten technisch-organisatorischen Lösungen mit W-LAN im Pädagogischen Netz werden jedoch nur dann in einer Schule zum Einsatz kommen, wenn medienpädagogische Konzepte der einzelnen Schule es erfordern und das Schulforum aus Eltern, Lehrern und Schülern einen Beschluss gefasst hat. A 4. Vorteile von Wireless-LAN im Kontext der Nutzung an Schulen Ein mit der pädagogischen Netzinfrastruktur drahtlos vernetzter Laptop fördert das individuelle, differenzierte Üben auch in den Klassenzimmern. Computerbasierende Arbeiten können in der unterrichtsfreien Zeit auf dem gesamten Campus vor- und nachbereitet werden. Eine W-LAN-Infrastruktur ermöglicht die spontane Vernetzung in Arbeitsgruppen, Lernzirkeln oder in Besprechungen und stellt einen unkomplizierten Zugriff auf die Ressourcen des Pädagogischen Netzes sowie des Internets dar. Drahtlos vernetze Laptops in einem Laptopwagen sind leicht transportierbar und können flexibel in jedem Raum und in jedem Fach eingesetzt werden (selbst in Räumen, in denen nicht ausreichend Doppeldosen verbaut wurden). Ein schnellerer Medienwechsel ist möglich. Ein Laptopwagen kann für alle Unterrichtsstile eingesetzt werden, unter anderem für kooperative Gruppenarbeit (mehrere Schüler können Daten von einem einzelnen Bildschirm analysieren), Einzelarbeit im Frontalunterricht (die Schüler entnehmen einen Laptop aus dem Wagen und gehen auf ihren gewohnten Platz) oder für frontalen, dozierenden Stil. Eine ausreichende Zahl von leistungsfähigen Notebooks ist schnell in den Klassenraum gebracht, um eine Doppelstunde ohne große Vorausplanung zu gestalten. Drahtlos vernetzte Laptops stellen im Rahmen von Umzügen oder Umbaumaßnahmen eine flexible Alternative dar.

5 Seite 5 A 5. Konzepte A 5.1. Konzeption: Einsatz eines mobilen Laptopwagens - Es wird ein Laptopwagen á Laptops mobil im Schulhaus eingesetzt - Der Access Point befindet sich auf dem Laptopwagen und wird somit immer mitgeführt Access Point Bei Bedarf sollen die Schulen mit einem Laptopwagen mit jeweils Laptops ausgestattet werden. Zudem soll der Wagen einen Access Point, einen Beamer und einen Drucker beinhalten. Grundsätzlich sollte der Unterricht mit den Notebooks in jedem Raum bzw. Klassenzimmer stattfinden können. Ein entscheidender Aspekt für die flexible und mobile Nutzung der Laptops ist, dass diese dann schnell einsatzbereit sein sollten. Der Access Point wird an eine Datendose angeschlossen, so dass die Notebooks Zugang zur pädagogischen Oberfläche (SMC 2004) haben. Wesentlicher Bestandteil der Nutzung der Laptops ist zudem die Funktionalität des Online-/Offline-Modus des Laptopkonzeptes. Dabei soll gewährleistet werden, dass die Notebooks sowohl im Pädagogischen Netz (= online) als auch außerhalb des Pädagogischen Netzes (= offline) betrieben werden können. Der Access Point wird dabei nur im Bedarfsfall an eine Netzwerkdose angeschlossen, wodurch eine geringe Strahlung gewährleistet ist.

6 Seite 6 A 5.2. Konzeption: fester Access Point für Laptop-Klassen Der Access Point wird in dem entsprechenden Klassenzimmer fest installiert, in welchem eine Laptop-Klasse dauerhaft arbeitet. Access Point Klassenzimmer Klassenzimmer 1.2 Referat für Gesundheit und Umwelt Umweltschutz Immissionsschutz, UW 22 / Gesundheitsschutz Umwelthygiene/Umweltmedizin GS 21 / Gesundheitsvorsorge GVO 6 Zu dem o. g. Antrag der ÖDP nimmt das RGU aus umweltmedizinischer und immissionsschutzrechtlicher Sicht Stellung: Technische und immissionsschutzrechtliche Beurteilung W-LAN (Wireless Local Area Network, lokales Funknetzwerk) ist mittlerweile an einer ganzen Reihe von sog. Hot Spots installiert. W-LAN dient zur drahtlosen Vernetzung von mehreren PC s oder tragbaren Notebooks, um die Verlegung von Kabeln zu sparen. Es ermöglicht über einen sog. Access Point den drahtlosen Zugang zu Internet, usw. oder zu einem vorhandenen drahtgebundenem Netzwerk (z. B Intranet). W-LAN fallen aufgrund ihrer geringen Sendeleistung von 0,1 W (EIRP = äquivalente isotrope Strahlungsleistung) nicht unter den Anwendungsbereich der 26. BImSchV. Ihr Frequenzbereich bewegt sich zwischen 2400 und 2483,5 MHz und schließt damit unmittelbar an die UMTS- Frequenz an. Die Entfernung zwischen Access Point und den drahtlos angeschlossenen Computern reicht üblicherweise von 10 m bis 100 m. Die von den Access Points ausgehenden Feldstärken erreichen im Nahfeld der Antenne aufgrund der geringen Leistung selbst im Volllastbetrieb nur einen Bruchteil der gesetzlichen Grenzwerte (0,025 %). Die abgestrahlten Signale ähneln denen der digitalen Funkdienste wie GSM-Mobilfunk und DECT-Schnurlostelefonen (periodisch gepulste Strahlung; Basisstationen senden permanent, auch wenn keine Nutzdaten übertragen werden). Bei der Beurteilung dieser Funktechnik ist sicher zu berücksichtigen, dass der W-LAN-Access-Point eine zusätzliche Quelle hochfrequenter Felder darstellt, die insbesondere im

7 Seite 7 Nahbereich im Vergleich zu anderen Feldquellen außerhalb des zu versorgenden Gebäudes dominant ist. Messtechnische Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass die Immissionen innerhalb der Versorgungsbereiche rapide abnehmen, je weiter der Accesspoint von den Aufenthaltsbereichen der Kunden oder Nutzer entfernt ist. Insoweit wird in diesen Bereichen der Immissionsanteil anderer Feldquellen höher. Wie bei der Mobiltelefonie ist der Nutzer der höchsten Immissionsbelastung ausgesetzt. Die beim drahtlosen Surfen von der W-LAN-Karte im Laptop ausgehenden Feldstärken sind aufgrund des geringen Abstands zwischen Feldquelle und Nutzer wesentlich höher als die Feldstärken des Access-Points. Aus Gründen des vorbeugenden Umweltschutzes ist es sicherlich sinnvoll, die entstehenden Immissionen auf ein Minimum zu reduzieren. Insbesondere kommt es darauf an, ein W-LAN-Netz und insbesondere die Standorte des Access-Points nach folgender Maßgabe zu planen: Der Standort gewährleistet eine ausreichende Funkversorgung, weist aber den größtmöglichen Abstand zu den Orten auf, an denen sich Menschen über längere Zeit aufhalten (z.b. Klassen- oder Lehrerzimmern, Sekretariat). Zudem sollte Access-Point mit der geringst möglichen Leistung zum Einsatz kommen, die nur dann betrieben werden, wenn dies notwendig ist. Die Anwenderin bzw. der Anwender selbst kann seine persönliche Strahlenbelastung minimieren, wenn die nachfolgenden Tipps beachtet werden: Das W-LAN nur einschalten, wenn es gebraucht wird. Insbesondere beim Laptop ist es sinnvoll, das W-LAN auszuschalten, weil sonst immer wieder nach einem Netz gesucht wird, was unnötige Strahlung verursacht und die Batterie entleert. Beim Telefonieren mit dem PDA vorzugsweise ein Headset (einen Kopfhörer) verwenden. Ein Bluetooth-Headset der schwächsten Leistungsklasse 3 benutzen und ausschalten, wenn es nicht benutzt wird. Den Laptop während der W-LAN-Verbindung nicht am Körper halten. Bei einer unter Vorsorgegesichtspunkten durchgeführten Standortplanung und wenn die Nutzerhinweise publiziert und beachtet werden, bestehen aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Einwände gegen den Einsatz dieser Funktechnik. Gesundheitliche Bewertung Grundlage für die Beurteilung möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder ist die Spezifische Absorptionsrate (SAR). Sie beschreibt, welche Menge der Strahlungsleistung (gemessen in Watt (W); 1 W = 1000 mw) vom menschlichen Körper (kg) aufgenommen wird. Die maximal zulässige SAR beträgt 0,08 W/kg für den ganzen Körper und 2,00 W/kg für Teile des Körpers, zum Beispiel für den Kopf. Durch W-LAN verbundene Geräte bleiben als Einzelkomponenten deutlich unterhalb dieser SAR-Grenzwerte. Aktuelle Ergebnisse zeigen, dass etwa eine W-LAN-Einsteckkarte

8 Seite 8 für Notebooks bei minimalem Abstand zum Körper Teilkörper-SAR-Werte von nur circa 0,1 W/kg erreichen. Werden die Grenzwerte eingehalten, gibt es nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft keine Nachweise, dass hochfrequente elektromagnetische Felder gesundheitliche Risiken verursachen. Dies gilt für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Grundlage für diese Bewertung bilden neben dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand entsprechende Mitteilungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS), u.a. ein Informationsblatt des BfS vom Juli Bisher sind unserer Kenntnis nach keine altersabhängigen Wirkungen elektromagnetischer Felder bekannt, die Fragestellung wird jedoch weiter untersucht. Die Forschung konzentriert sich im wesentlichen auf die Situation bei Nutzung des Handys, da sich hier die Strahlungsquelle direkt am Kopf befindet, was bei der WLAN-Nutzung nicht der Fall ist. Der Abstand ist ein wesentlicher Faktor für die Menge der aufgenommenen Energie. Zum jetzigen Zeitpunkt ist uns nichts bekannt über schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Kindern durch W-LAN, auch hier gilt aber der im Strahlenschutz für alle - Erwachsene und Kinder - übliche Grundsatz einer vorsorglichen Minimierung. Empfehlungen zur Vorsorge Das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt in seiner Informationsschrift, die persönliche Strahlenbelastung durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu reduzieren, um etwaige gesundheitliche Risiken möglichst gering zu halten: 'Bevorzugen Sie herkömmliche Kabelverbindungen, wenn auf den Einsatz von W-LAN-Lösungen verzichtet werden kann. Vermeiden Sie die Aufstellung von zentralen W-LAN-Zugangspunkten in unmittelbarer Nähe der Orte, an denen sich Personen ständig aufhalten, zum Beispiel am Arbeitsplatz.' (Quelle: In diesem Zusammenhang eine Information: Zum Projekt 'Bestimmung der realen Feldverteilung von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern in der Umgebung von Wireless LAN-Einrichtungen (WLAN) in innerstädtischen Gebieten' liegt ein dritter Zwischenbericht vor, in dem der Projektnehmer die W- LAN-Exposition mess- und rechentechnisch untersucht hat. Die erhobenen Werte lagen übrigens deutlich unterhalb der Grenzwerte. Der Zwischenbericht kann unter heruntergeladen werden. Auszug aus der Diskussion in mobilfunkkritischen Medien: In seinem Test von W-LAN-Zugangsknoten mit DSL-Router schreibt Öko-Test in seiner Ausgabe vom Juli 2006: 'Zu viel Elektrosmog wird leider von allen Geräten produziert. Im Betrieb arbeiten die Geräte als Dauersender mit gepulster, hochfrequenter Strahlung. ÖKO-TEST kritisiert eine Strahlungsstärke von 100 µw/m². Dieser Wert wird von allen Geräten in ein Meter Abstand vom Router überschritten - das Ergebnis der Strahlungsmessung ist deshalb für alle W-LAN-Kandidaten bescheiden und drückt entsprechend das erfreuliche Ergebnis der Praxisprüfung.' Angemerkt sei, dass die angegebene Strahlungs-

9 Seite 9 stärke von 100 µw/m2 um den Faktor unter dem zulässigen Grenzwert liegt. (Quelle: ) In dem Sachverständigengutachten vom 'zur Feststellung der Belastung durch hochfrequente elektromagnetische Strahlung durch Funk-Netzwerke an der Universität Bremen' kommt das nova-institut für Ökologie und Innovation, EMF-Abteilung zum dem Schluss: 'Aus Sicht des Sachverständigen ist daher eine gesundheitliche Belastung durch die W-LAN-Accesspoints nicht zu erwarten.' Der Begutachtung liegen die nova-vorsorgewerte zu Grunde, die bei einem Hunderstel der gesetzlichen Grenzwerte liegen. Bei W-LAN wird vom Mobilfunk-kritischen nova-institut als Vorsorgewert 0,1 W/m2 gefordert (entspricht µw/m2). Der höchste bei o.g. Gutachten gemessene Messwert lag bei ca. 0,0025 W/m². (Quelle: ) 1.3 Personal- und Organisationsreferat Betriebliches Gesundheitsmanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz P7 In Abstimmung mit dem Betriebsärztlichen und Sicherheitstechnischen Dienst teilen wir Ihnen folgendes mit: Es fällt auf, dass der zitierte Beschluss des Kulturausschusses des Bayerischen Landtags bzw. dessen Empfehlung sich rein auf Schulen beschränkt. Der vorgelegte Antrag schränkt sich hingegen nicht ein, sondern bezieht sich auf alle städt. Dienstgebäude. Ob W-LAN - Netzwerke eine Gefährdung der Gesundheit darstellen, kann nicht eindeutig beantwortet werden, da diesbezüglich keine zuverlässigen Studien und wissenschaftliche Grundlagen vorhanden sind. Laut Bundesamt für Strahlenschutz gibt es innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte der effektiven Strahlungsleistung nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft keine Nachweise, dass diese hochfrequenten elektromagnetischen Felder gesundheitliche Risiken verursachen. Die tatsächliche Strahlenbelastung durch W-LAN liegt in der Regel weit unter der Belastung durch Mobiltelefone, da die Sendeleistung auf max. 100 mw begrenzt ist. Eine Benutzung von Wireless-Geräten in unmittelbarer Kopfnähe ist zwar zu vermeiden, aber im dienstlichen Alltag auch sehr unwahrscheinlich. Fazit: Derzeitiger Stand der Wissenschaft ist, dass W-LAN für die meisten Menschen, ausgenommen sind elektrosensible Personen, ungefährlich ist. Es schadet natürlich nicht, mit allem was strahlt, etwas vorsichtig, also präventiv umzugehen, bzw. Geräte zu beschaffen, die weniger stark strahlen, dafür eine geringere Reichweite besitzen. 2. Fazit: Wie aus den vorliegenden Stellungnahmen hervorgeht, bestehen seitens des Schulreferates, des Referates für Gesundheit und Umwelt sowie des Personal- und Organisationsre-

10 Seite 10 ferates gegen den Einsatz von W-LANs unter Berücksichtigung der vorgenannten Empfehlungen keine Einwände. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort vom (Drucksache 16/6117) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Strahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN) Drucksache 16/6022 darauf hin, dass die in Forschungsprojekten gemessenen Werte auch im ungünstigsten Fall unter den von der EU empfohlenen Richtwerten liegen. Unbenommen davon soll laut allgemeiner Empfehlung der Bundesregierung die persönliche Strahlenexposition durch hochfrequente elektromagnetische Felder so gering wie möglich gehalten werden. Das Schulreferat hebt außerdem in seiner Stellungnahme hervor, dass der W-LAN-Einsatz kein Ersatz für eine kabelgebundene Vernetzung in ausgebrachtem Umfang darstellt, sondern nur eine Erweiterung und Ergänzung des bestehenden Pädagogischen Netzes sein wird. Die Entscheidung, ob in einer Schule eine W-LAN-Lösung tatsächlich zum Einsatz kommt, ist davon abhängig, ob das medienpädagogische Konzept der einzelnen Schule es erfordert und das jeweilige Schulforum aus Eltern, Lehrern und Schülern einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, d.h. die Entscheidung trifft letztendlich die einzelne Schule in eigener Verantwortung. Im Beschluss IT-Strategie Verwaltung der Zukunft Fortschreibung 2007 (Sitzungsvorlage Nr / V vorberatender Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom ; Vollversammlungsbeschluss vom ) ist in den strategischen Leitlinien (Leitlinie L 3.1-9) festgelegt worden, dass für die Datenübermittlung technisch grundsätzlich alle Verbindungsarten (netzgebunden und drahtlos) möglich sind. Bereits im Beschluss UMTS im Großen Sitzungssaal Stadträte im Funkgewitter? (Sitzungsvorlage Nr / V 01084; vorberatender Beschluss des Verwaltungs- und Personalausschusses vom , Beschluss der Vollversammlung vom ) war mehrheitlich eine generelle Festlegung, auf den Einsatz der kabellosen Kommunikation (Bluetooth) an den Arbeitsplätzen der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verzichten, abgelehnt worden. Es soll auch weiterhin kein genereller Verzicht festgelegt werden, sondern der Entscheidung der Dienststellen vorbehalten bleiben, ob sie in ihren jeweiligen Dienstgebäuden W- LANs installieren möchten. Wie bereits im o.g. Stadtratsbeschluss darauf hingewiesen worden ist, erfolgt eine Steuerung des Einsatzes der Funktechnik letztlich auch unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten. Anhörung des Bezirksausschusses In dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung des Bezirksausschusses nicht vorgesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung). Dem Verwaltungsbeirat der HA III - Informationstechnologie, Herrn Stadtrat Liebich, sowie der antragstellenden ÖDP, Frau Stadträtin v. Walter, ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. Die Beschlussvorlage ist mit dem Baureferat Hochbau 8 abgestimmt.

11 Seite 11 II. Antrag des Referenten 1. Dem Antrag Nr / A 03706, dass die Landeshauptstadt München aus Gründen der Gesundheitsvorsorge für die Schüler und Bediensteten in ihren Schulen, Kindertageseinrichtungen und Dienstgebäuden auf die Verwendung von drahtlosen Internet- Netzwerken/W-LAN (Bluetooth) verzichten soll, wird nicht entsprochen. 2. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung über den Beratungsgegenstand obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der / Die Vorsitzende Der Referent Bürgermeister / in ea. Stadtrat / ea. Stadträtin Christian Ude Oberbürgermeister IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium - Dokumentationsstelle an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wv. -Direktorium HA III ITS-SKP

12 Seite Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Baureferat H 8 An das Personal- und Organisationsreferat P7 An das Referat für Gesundheit und Umwelt UW22 An das Referat für Gesundheit und Umwelt GS 21 An das Referat für Gesundheit und Umwelt GVO 6 An das Schul- und Kultusreferat - ZIB z. K. Am I.A.

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