EU- Clinical Trial Regulation - Sachstand und Herausforderungen aus Sicht der pharmazeutischen Industrie
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- Irma Böhm
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1 EU- Clinical Trial Regulation - Sachstand und Herausforderungen aus Sicht der pharmazeutischen Industrie
2 Technische Voraussetzungen Portal/Datenbank
3 Inhalt - Funktions-Audit (Timing) - Zugriff der Öffentlichkeit - Entwicklung der Oberflächen und des User-Interfaces - Safety Reporting - Transparenz - CTA Dossier & Kommunikation Seite 3 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
4 Zeitschiene Minutes of the 85th meeting of the EMA Management Board Held in London on 2 October 2014 There is therefore a period of about 10 months after the Portal and Database have been fully developed and deployed, but before the Regulation can come into application. A plan is being put in place, taking these constraints into account (-10 m) = Beginn Übergangsfrist für Anträge Veröffentlichung der Verordnung Min. 2 Jahre Anwendung der Verordnung frühestens Alle Prüfungen nur noch nach Verordnung? ? AUDIT 6 Monate 1 Jahr 2 Jahre Bekanntmachung Funktionsfähigkeit des EU-Portals und Datenbank? ? Alle Anträge nur noch nach neuem Recht Die Verordnung wird frühestens 2 Jahre nach Publikation angewendet oder später, dann 6 Monate nach der Bekanntmachung zur Funktionalität Folie 4 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
5 Update on development of a clinical trial portal and database The Board was also updated on the timeline for the implementation of the clinical trial portal and database. The plan is to have the system available for an independent audit by the end of the third quarter of If the portal and database get a green light from the audit, the Regulation will come into application by the end of From that point onwards the portal and database will be operational for sponsors and Member States to use for all new clinical trial applications in the EU, and the information from the database will be publicly available. Seite 5 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
6 Folie 6
7 Requirements analysis Reminder : the way towards finalisation Requirements gathering in workstreams Consolidation and Elicit/develop/ review with subgroups Specify use cases Requirements gathering Consolidation and Review Elicit/Develop/Review Specify Use Cases Source: EMA; presentation ti from EMA IDMP Task Force meeting Seite 7 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
8 Collaboration L0: EU Portal and DB for clinical trials Manage EU clinical trial application Start 1. Create application 2. Evaluate application End ~24 use case specs. ~24 use case specs. Manage clinical trial 3. Change clinical trial 4. Issue notifications 5. Supervise clinical trial 6. Submit results ~16 use case specs. ~25 use case specs. ~5 use case specs. Manage portal and database ~10 use case specs. 7. Manage publishing 8. Manage access 9. Manage reports 10. Manage user profiles >15 use case specs. Administer portal and database ~28 use case specs. 11. Configure business rules 12. Configure reports 13. Configure user roles and permisisons Source: EMA; presentation from EMA IDMP Task Force meeting Seite 8 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
9 Next step is to specify ~150 use cases A use case is a list of steps defining interactions between an actor and a system, to achieve a goal. The actor can be a human or an external system. Example: Populate Assessment Part II report : 1. The User selects. 2. The system prompts the user to enter 3. The user enters 4. The system displays warnings if any of the following conditions. 5. The user confirms completion of 6. Seite 9 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
10 Safety Reporting Article Regulation (EU) No. 536/2014 EU Portal and database Art 40 Electronic database for safety reporting The European Medicines Agency shall set up and maintain an electronic database for the reporting provided d in Articles 42 (i.e. SUSARs) and 43 (i.e. Annual Safety Report). That database shall be a module of (the EudraVigilance Database). The Agency shall, in collaboration with Member States, develop a standard webbased structured form for the reporting by sponsors to the database referred to in paragraph 1 of suspected unexpected serious adverse reactions. Seite 10 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
11 Folie 11 Source: EMA; Technical specifications for IDMP Audit
12 Current status EU Portal and database project is given priority within the CT Programme (not EV-database CT-module) Use cases for SUSAR assessment process; Forwarding of SUSARs to NCAs; SUSAR e-reporting form; Communication between Member States & between Member States and sponsors. Use cases for Annual Safety Report (ASR) assessment process Coordination of safety assessments (i.e. multiple clinical trials / same IMP). Process and criteria for the selection of the Member State to take the lead when more than one Member States are involved - to be further discussed at CTFG level. Communication between Member States & between Member States and sponsors. Seite 12 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
13 Transparency Seite 13
14 What fields would you like to be able to search on? CT Register Example Additional fields that could be combined with existing search Source: EMA; presentation from EMA IDMP Task Force meeting Seite 14 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
15 Public view search PLEASE NOTE THIS IS A WIREFRAME TO SUPPORT DISCUSSION ONLY. IT IS NOT AN INDICATION OF THE LAYOUT OR USER INTERFACE. Source: EMA; presentation from EMA IDMP Task Force meeting Seite 15 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
16 Detailed view of trial PLEASE NOTE THIS IS A WIREFRAME TO SUPPORT DISCUSSION ONLY. IT IS NOT AN INDICATION OF THE LAYOUT OR USER INTERFACE. Source: EMA; presentation from EMA IDMP Task Force meeting Seite 16 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
17 CTA Dossier & Communication Seite 17
18 CTA dossier Submission Q: What are the data fields for the electronic application form for a CTA submission Response: Under development. List of fields drafted and presented in the use case to be reviewed by the subgroup. Q: Process for building the CTA outside of the EU Portal, uploading the application into the database and validating the CTA structure using tools other than the EU Portal. Response: The CTA can be prepared as a zip package containing an XML, validated d against an XSD, and all required documents. The submission is done using the EMA gateway. Seite 18 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
19 CTA dossier Submission Q: Possibility to track different versions of the same document through the EMA system Response: this is the intention as the functionality for the upload will include the version control Q: What is the current thinking around developing the CTA submission standards to have future flexibility to submit in accordance with ectd v.4 and RPS? Response: The CTA will have an XML presentation of the structured data including links to documents. To translate into ectd v.4 the CT xml application form and the types of submissions need to be included in the standard. The document types would fit into the defined d modules, but would be added d independent d to structured t data. An ectd viewer may be required to read the dossier. Seite 19 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
20 CTA Dossier download and archiving Q: For record keeping purposes, sponsors must be able to export all data, information and transaction that are either created/uploaded/modified/exchanged with Competent Authorities in the system. How will that be enabled? Response: There will either be the possibility for a CTA download or the submission confirmation will send a copy of the data Q: Sponsors/system s/syste users s may opt to use only the EU CT systems s for date/information creation and exchange, how is the archive feature going to be implemented? What data/information will be kept available, for what users/organizations and for how long? Response: All submitted data will be kept in the system and made visible to sponsors and member states. Seite 20 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
21 Communication Q: Will the process allow informal dialogue between the sponsor and the Member States outside of the EU Portal (e.g. to seek clarification) Response: Yes, informal communication is foreseen as a feature using the workspace and bypassing the EU portal and database Seite 21 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
22 Zusammenfassung Die erstmalige Anwendung der CTR und damit die Möglichkeit, das neue Verfahren zu nutzen ist für Ende 2017 avisiert. Safety Reporting wird entwickelt, die Anbindung an die PV- Datenbank wird derzeit als zweitrangig erachtet, da nicht im Audit vorgesehen. Die Programmierung der Anwendung folgt Use-Cases, die derzeit aufgestellt werden. Das öffentliche Register wird parallel entwickelt, da Bestandteil des Audits. Datenübermittlung folgt dem CESP-Konzept, Datenverfügbarkeit dem xevmpd Ansatz Seite 22 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
23 Pilotprojekt - Bearbeitung von Anträgen klinischer Prüfungen nach Verordnung (EU) Nr. 536/2014 Gemeinsames Pilotprojekt von Bundesoberbehörden und Ethik- Kommissionen zur Bearbeitung von Anträgen klinischer Prüfungen mit Humanarzneimitteln entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 536/2014 unter gleichzeitiger Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben von Arznei-mittelgesetz und GCP-Verordnung
24 Anmerkungen der pharm. Industrie Pharmazeutische Industrie: begrüßt Pilotprojekt, gut für D begrüßt bekundeten Willen der Bundesoberbehörden, dass D Nr. 1 in Europa bleibt begrüßt bekundeten Willen lead -rms zu werden Seite 24 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
25 Anmerkungen der pharm. Industrie EU-VO und Pilotprojekt werden schwierige i Unterfangen für alle Beteiligten/Betroffenen Seite 25 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
26 Fragen Oktober 2015 Was kann von den Vorschlägen zum Piloten übernommen werden? Was sollte im Ergebnis des Piloten stehen? Worauf sollte im Fokus des Piloten stehen? Seite 26 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
27 Gedanken/Vorschläge Januar und Oktober 2015 Seite 27 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
28 Bundesoberbehörden und Ethik- Kommissionen Klare und effiziente Struktur des Ablaufs zu dem einen nationalen Votum unabdingbar! Interesse an einem klaren Ablauf, um Problemen vorzubeugen und den Antrag möglichst optimal vorbereiten zu können - Verfahren für den Sponsor sonst "black box" Seite 28 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
29 Bundesoberbehörden und Ethik- Kommissionen Strukturen und Ausstattung erforderlich, um die Einhaltung der knappen Fristen zu gewährleisten Ethik-Kommissionen brauchen angemessen ausgestattete Geschäftsstellen Neue Kommunikationswege mit Bundesoberbehörden und anderen Ethik-Kommissionen erforderlich Seite 29 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
30 Bundesoberbehörden und Ethik- Kommissionen Ausweitung des Piloten auf Phase nach Genehmigung (Überwachung einer laufenden Studie) mit den jeweiligen VO-Vorgaben zu den Aufgaben von BOBs und EKs planen EKs auch in ein ( fake )-Rollierendes System einbinden, um Leistungsfähigkeit der EKs unmittelbar vom Zeitpunkt Benennung der verantwortlichen EK zu eruieren weitere rechtliche Anpassungen überprüfen (Musterberufsordnung der Ärzte, Satzungen der Landesärztekammern, Dienstrecht in Krankenhäusern) Seite 30 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
31 Bundesoberbehörden und Ethik- Kommissionen Nationale Regelungen der genauen Aufgabenabgrenzung zwischen Behörden und Ethik-Kommissionen bei Teil 1 und Teil 2 notwendig. Seite 31 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
32 Ethik-Kommissionen Registrierung: öffentlich-rechtliche Ethik-Kommissionen, die sich an dem neuen EU-Verfahren beteiligen wollen, müssen sich bei einer festzulegenden Stelle registrieren; mögliche Anforderungen für Registrierung i sind zu definieren i Klärungsbedarf: Wer soll Registrierung durchführen/überwachen? Wer ist zuständig? Was passiert, wenn Voraussetzungen sich ändern? Seite 32 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
33 Ethik-Kommissionen Klärungsbedarf: Wie/von wem kann/soll/muss die ausreichende finanzielle Ausstattung bzw. Ausstattung mit personellen Ressourcen sichergestellt werden? Seite 33 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
34 Ethik-Kommissionen Klärungsbedarf, wie die von der EU-CTR gesetzlich geforderte Zusammensetzung aussenden soll insbesondere der Frage der Einbindung von Laien" muss geklärt werden. Seite 34 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
35 Bundesoberbehörden, Ethik-Kommissionen, Sponsor und Prüfer Schaffung von (zeitgemäßen) Datenbanken mit Angaben zu Prüfern und Prüfstellen, die in erster Linie i den (lokalen) l Ethik-Kommissionen i i zur schnelleren Bearbeitung der Anträge dienen könnten; Festlegung definierter Dokumente, die dort abzulegen sind und Festlegung, in welchen zeitlichen Abständen diese zu aktualisieren sind. Festlegung, wer außer Ethik-Kommissionen zusätzlich Zugriff zu dieser Datenbank haben kann (Sponsoren Akademia und Industrie). Daten und Angaben erfolgen freiwillig. Seite 35 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
36 Nationale Kontaktstelle Aufgabe der Nationalen Kontaktstelle: sich dabei auch als Dienstleister sehen Seite 36 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
37 Nationale Kontaktstelle z.b. Überwachung der Fristeneinhaltung g( (auch bei Bundesoberbehörden und Ethik-Kommissionen) und/oder ggf. Weiterleitung von Dokumenten, Gebühreneinnahme und verteilung/-weiterleitung, Ansiedlung beim BfArM, vertretungsweise PEI) usw. In den Bereichen der Abschnitte II und II der Verordnung sind viele Möglichkeiten enthalten! Seite 37 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
38 Fristenverkürzung Phase 1-Studien Verordnung setzt Maximalfristen Für national durchgeführte Phase I-Studien können jedoch aufgrund geringeren Bewertungsaufwandes durch Ethik- Kommission und Behörde die Anträge in kürzerer e Zeit als Studien der Phasen II, III und IV bewertet werden - analog der bisherigen Regelungen in AMG und GCP-V Seite 38 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
39 Fristen ATMP Seite 39 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
40 Fristenausschöpfung durch den rms Mono- und multinationale Studien in der Phase der Erstbewertung (innerhalb von 26 Tagen), um cms nicht in ihrem Entscheidungszeiträumen einzuengen, und somit die Bewertung aufgrund Zeitmangels zu gefährden, dabei aber die Möglichkeit einer früheren Bewertung als 45 Tage nicht außer Acht lassen, d.h. dafür muss eine entsprechende Kommunikation zwischen rms und cms erfolgen, um Fristen untereinander abzustimmen (VO Art. 6 Abs. 4 und 5a). Mononationale Studie durchspielen multinationale Studie durchspielen! Seite 40 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
41 Tacid Approval Klärungsbedarf: Für wen in welchen Teilen der Bewertung tacid approval definieren/klar darstellen Implizite Genehmigung bei Ablauf der Frist für die beteiligten Mitgliedstaaten bei Bewertung zu Teil I klar. Aber: Die Regelung in der EU-CTR klärt nicht alle notwendigen teilschritte im Hinblick auf die implizite Genehmigung: g Was ist mit dem berichterstattenden MS in Teil I, wenn dieser nicht fristgerecht auf Basis der Rückmeldungen aus den beteiligten MS das gemeinsame Votum erstellt? Was passiert bei Teil II, wenn der betreffende MS kein Votum zu Teil II ausspricht? Dazu bestehen unterschiedliche Auslegungsansätze ist noch auf EU-Ebene zu klären Seite 41 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
42 Gebühren Welche Anteile bekommen die Bundesoberbehörden und welche Anteile erhalten die Ethik-Kommissionen? Wie hoch werden die Gebühren für welche Arten von Studien ausfallen? Gebührenordnung/-schlüssel/-verteilung angemessen und nachvollziehbar hb gestalten! Seite 42 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
43 Sprache Englisch bzw. Deutsch als Sprache festlegen: Wie gehen BOBs und Eks mit plötzlich/unverhofft auftauchenden Sprachproblemen durch andere Sprachen als Deutsch und Englisch um? Seite 43 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
44 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Die Definition von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wird anhand der Vorgaben deutscher Rechtsprechung gestaltet werden? Seite 44 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
45 Studien mit ionisierenden Strahlen Bewertung von Anträgen auf Durchführung von Studien mit ionisierenden Strahlen bei gleichzeitiger gesetzlich fixierter Fristenregelung gemäß den Vorgaben der EU-CTR Seite 45 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
46 BOB-Personal Schaffung weiterer Personalkapazitäten in den Bundesoberbehörden Ausreichende Personaldeckung in den Bundesoberbehörden b d sicherstellen Klärungsbedarf: Zusätzlicher Personalbedarf z. B. für den Support der Antragsteller nötig? Seite 46 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 23. Januar 2015
47 Updates/Newsletter (Quelle:PEI) Seite 47 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
48 Optimale und tagesaktuelle Information (Quelle:PEI) Seite 48 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
49 Bedenken 2015 Seite 49 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
50 September 2014 Seite 50 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
51 Beispiel Nachbarländer: Warum startet Deutschland erst jetzt? Belgien, Frankreich. Seite 51 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
52 Warum startet Deutschland erst jetzt? Deutschland: Sponsoren haben noch keine Erfahrungen zum Piloten, die meisten pus werden Anträge Anfang/Mitte 2016 stellen für frühere Teilnahme meist zu spät bzw. zu geringer Vorlauf in Teilen unverschlüsselte Kommunikation: Verstoß gegen viele interne Vorgaben in den Firmen insbesondere für inhaltliche Rückmeldungen Seite 52 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
53 VHP und SOP Agieren im freien Raum : bestehende SOP müssen intern bei Beteiligung am Piloten flexibel gehandhabt werden birgt Probleme in einigen internen Abläufen, daher im Aufwand ggf. schwieriger/ aufwendiger als Standardvorgehen negative für Teilnahmebereitschaft? keine Kombination mit VHP möglich: absolut verständlich aber: einige Firmen lassen sämtliche Anträge über VHP laufen; für sie wird es ggf. schwierig, Projekte zu finden, die nur in D laufen sollen Seite 53 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
54 Wenn es gut gemacht wird,. Positives Signal für den Studienstandort Deutschland Diskussion innerhalb der pharm. Industrie zeigt hohes prinzipielles p Interesse an einer Beteiligung Seite 54 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
55 Mehr Ethik-Kommissionen! Aktuell haben 24 Ethik-Kommissionen Ihre Bereitschaft erklärt, an der Pilotphase teilzunehmen. Nicht teilnehmende Ethik-Kommissionen schränken die Zahl der möglichen Studienzentren/LKP ein. Seite 55 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
56 Frustrationsgefahr! Kombination aus neuen EU-Abläufen/-Zeiten mit aktueller gültigen Rechtslage in Deutschland wird zu Problem führen Bundesoberbehörden und Ethik-Kommissionen haben gute Lösungen gefunden Aber: einzelne Projekte fallen aus Pilotphase heraus (z. B. weil noch was fehlt oder etwas nicht zeitnah zusammenkommt etc.). Gefahr: Frustrationen und folglich Erschwernis für weitere Beteiligung an Piloten Seite 56 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
57 Probleme im Bereich der Studien mit Begleitdiagnostik g bzw. strahlenschutzrechtlicher Genehmigung
58 Deutschland ist aktuell nicht wettbewerbsfähig b Probleme mit der strahlenschutzrechtlichen Genehmigung von klinischen Prüfungen: Die nur in Deutschland geforderte zusätzliche Genehmigung durch eine gesonderte Behörde - das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) - verursacht deutliche Verzögerungen für den Start einer klinischen Studie am Standort Deutschland trotz des seit November 2011 eingeführten vereinfachten Verfahrens. Die langen und unkalkulierbaren Genehmigungszeiten beim BfS haben dazu geführt, dass viele Unternehmen solche Studien nicht mehr in Deutschland durchführen. Die akademische Forschung ist davon ebenfalls massiv getroffen. Seite 58 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
59 Deutschland ist aktuell nicht wettbewerbsfähig b Probleme mit der strahlenschutzrechtlichen Genehmigung von klinischen Prüfungen: Die nur in Deutschland geforderte zusätzliche Genehmigung durch eine gesonderte Behörde - das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) - verursacht deutliche Verzögerungen für den Start einer klinischen Studie am Standort Deutschland trotz des seit November 2011 eingeführten vereinfachten Verfahrens. Die langen und unkalkulierbaren Genehmigungszeiten beim BfS haben dazu geführt, dass viele Unternehmen solche Studien nicht mehr in Deutschland durchführen. Die akademische Forschung ist davon ebenfalls massiv getroffen. Seite 59 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
60 Umfragen zeigen Handlungsbedarf: Ef Erfahrungen mit dem BfS-Verfahren f Lange Genehmigungszeiträume für das vereinfachte Verfahren (Begleitdiagnostik) für 2014 erfasst (Umfrage des vfa): Insgesamt sind 40 abgeschlossene Genehmigungsanträge von 9 Antragstellern in die Auswertung eingeflossen. Gesamtgenehmigungszeiträume von 50 Tagen bis 485 Tagen von Antragseinreichung g beim BfS bis Genehmigung; g; nur vereinfachte Verfahren. Das ergibt im Mittelwert Gesamtgenehmigungszeiträume aus der Umfrage für 2014: 284 Tage (Median: 261,5 Tage). (Vergleich 2013: 224 Tage als Mittelwert; Median: 253 Tage) Seite 60 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
61 Wie haben sich die Fristen entwickelt? Mo onate ,8 2,9 kürzeste erfasste Genehmigungszeit maximale erfasste Genehmigungszeit 11,9 11,1 3,9 3,7 13,5 5,3 15,6 1, Darstellung bezieht sich auf die Zeit für die Genehmigung insgesamt, von Antragseinreichung bis Erteilung der Genehmigung! Erst seit der Umfrage 2013 wird zusätzlich auch die Zeit zwischen Vorlage des Votums der Ethik- Kommissionen bis zur Erteilung der Genehmigung erfasst (nicht dargestellt). Seite 61 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
62 Erfahrungen mit dem BfS-Verfahren BfS rechnet nur den vollständigen Antrag also ab Vorlage des Votums der Ethik-Kommission(en): Als Genehmigungszeiträume it für das vereinfachte Verfahren ab Vorlage des Votums der Ethik-Kommission (vollständiger Antrag) bis zur Genehmigung g durch das BfS ergeben sich für Tage bis 387 Tage. Mittelwert Genehmigungszeiträume ab Vollständigkeit aus der Umfrage des vfa für 2014: 198 Tage (Median: 218 Tage). (Vergleich 2013: Mittelwert 159 Tage; Median: 162 Tage) Es wurden Reaktionszeiten der Antragsteller auf inhaltliche Rückfragen des BfS von 1 bis 42 Tagen (Mittelwert 6,5 Tage; Median 2,5 Tage) erfasst. Seite 62 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
63 Erfahrungen mit dem BfS-Verfahren Einige Aspekte fallen 2014 insbesondere auf: nur 9 der 40 Genehmigungen wurden im Zeitraum Januar bis September 2014 ausgesprochen (22,5 %). 31 der 40 Genehmigungen wurden im Zeitraum Oktober bis Januar 2015 ausgesprochen (77,5 %). 2 der erfassten Anträge, die ab September 2014 eingereicht wurden, konnten seitens des BfS deutlich schneller bearbeitet/genehmigt werden! >28 Tage ab Vorlage des Votum der Ethik-Kommission! (Und trotzdem benötigen die Verfahren insgesamt betrachtet im Mittelwert 198 bzw. im Median 218 Tage!) Seite 63 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
64 Das BfS sieht das ganz anders Aus einer Antwort der Bundesregierung vom Seite 64 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
65 Bewertung der BfS-Zahlen Aussage des BfS: Antragsteller brauchen viel länger als BfS. Stimmt aus Sicht der Verbände nicht, denn die entsprechenden Anträge werden bei den Bundesoberbehörden (BfArM/PEI), den Ethik-Kommissionen und dem BfS parallel gestellt. Die Ethik-Kommissionen brauchen dann - wie in AMG/GCP-V vorgesehen - mindestens 60 Tage (oder mehr) für die zustimmende Bewertung, bei multizentrischen Studien. Das BfS arbeitet in dieser Zeit einfach nicht (obwohl es im Gesetzgebungsverfahren so festgehalten wurde: BfS soll Anträge parallel und unabhängig prüfen und dann nach Vorlage des Votums der Ethik-Kommissionen unverzüglich die Genehmigung erteilen - Bundesratsdrucksache 266/11). Seite 65 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
66 Bewertung der BfS-Zahlen Aussage des BfS: Interne Verbesserungen beim BfS im Hinblick auf den Verfahrensablauf haben zu kürzeren Fristen (im Schnitt 47 Tage) geführt. Grundsätzlich haben sich die Bearbeitungszeiten des BfS seit Oktober 2014 insgesamt klar verkürzt (siehe 2 Anträge in der Umfrage 2014) - das erkennen die Verbände ausdrücklich an! Aber: (nicht repräsentative) Stichproben im Kreis der Firmen zeigen aktuelle Bearbeitungszeiten in 2015 zwischen 50 und 90 Tagen ab Vorlage des Votums der Ethik-Kommission deutlich weniger als 2014, aber auch mehr als BfS angibt. Seite 66 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
67 Bewertung der BfS-Zahlen Fortschritt gibt es beim BfS, das ist aber keine nachhaltige und verlässliche Lösung des Problems: Die Antragsteller sind weiterhin vom good will des BfS abhängig. gg Die aktuelle Verbesserung ist nicht nachhaltig und anfällig (z. B. wegen personellen Engpässen o. ä.). Daher ist die Einführung einer gesetzlich definierten Frist und einer parallelen Bearbeitung der Anträge wichtig! Nur damit kann der aktuellen Standortnachteil t in Deutschland adressiert und auch ein klares Signal für eine Verbesserung der Situation am Studienstandort Deutschland gesetzt werden gerade auch im Lichte der kommenden EU-CTR. 39 Organisationen setzen sich gemeinsame für Verbesserungen ein! Seite 67 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
68 Zusammenfassung Die notwendige, zusätzliche Genehmigung ohne klare, verlässliche/ gesetzliche Fristenregelung ist ein Wettbewerbsnachteil für den Standort Deutschland. Vereinfachtes Genehmigungsverfahren hat keine Abhilfe geschaffen! Die neue EU-Verordnung zu klinischen Prüfungen wird dieses Problem noch deutlich verschärfen. Es bestehen Zweifel ob positives Signal (seit Oktober 2014) substantiell, verlässlich und nachhaltig ist! Nach Schätzung der Verbände wären insgesamt mindestens 10 bis 15% mehr Studien in Deutschland möglich, wenn die Verfahren parallel und mit gleichen Fristen laufen würden. Das ist auch zum Nachteil der Patienten, denn oft handelt es sich um Prüfungen mit schwerkranken Patienten im Palliativstadium einer Krebserkrankung ihnen wird durch die Verzögerungen beim BfS eine möglicherweise erfolgversprechende Studienbehandlung vorenthalten Seite 68 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
69 Zusammenfassung Seite 69
70 Zusammenfassung Der EU-Prozess wird in der Umsetzung diverse Anpassungen der Regelungen in dem MS notwendig werden lassen und die Aufgaben und das Zusammenspiel von Behörden und Ethik-Kommissionen in den Ländern verändern. Nationale Umsetzung muss trotz des Verordnungscharakters viele Aspekte lösen und als Chance genutzt werden, in Deutschland ein effizientes, wissenschaftlich-fundiertes System im EU-Verfahren zu schaffen. So kann die Attraktivität des Standortes erhalten bzw. gestärkt werden. Das erfolgreiche Audit beinhaltet nicht die Überprüfung einer gelungen Einbettung in bzw. Anbindung an andere notwendige Systeme, wie z.b. die nationalen Systeme oder die Pharmakovigilanz-Datenbank. Seite 70 BAH, BPI, vfa BfArM im Dialog 30. Oktober 2015
71 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? Dr. Andreas Franken bonn.de Tel.: Dr. Jens Peters Tel.: Dr. Thorsten Ruppert Tel.: Seite 71
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