Logistikverpflichtung der Kohl Automotive,

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Logistikverpflichtung der Kohl Automotive,"

Transkript

1 Logistikverpflichtung der Kohl Automotive, bestehend aus Kohl Automotive GmbH, Leipziger Straße 109a, Treuenbrietzen, Kohl Automotive Treuenbrietzen GmbH, Leipziger Straße 109a, Treuenbrietzen, und der Kohl Automotive Eisenach GmbH, Amrastraße 5, Eisenach (Stand: ) Seite 1 von 8

2 1. Vorwort Die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Lieferant/Kunde und der Kohl Automotive sind klare Kommunikation und offene Information. Dies gilt vor allen Dingen, wenn es um komplexe Vorgänge wie die Versorgungslogistik zur Sicherstellung unserer und Ihrer Produktion geht. Ein effizienter Ablauf ist ohne das perfekte Funktionieren der Logistik auf der Grundlage klarer Vereinbarungen nicht vorstellbar. Um diese Ziele zu verdeutlichen und verbindlich zu regeln, haben wir unsere Anforderungen für Sie in dem vorliegenden Logistikhandbuch zusammengefasst. Das Handbuch ist ein wesentlicher Bestandteil unserer vertraglichen Beziehungen. Änderungen des Handbuchs behalten wir uns bei Bedarf vor. Im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit werden Prozesse kontinuierlich überprüft. Gegebenenfalls werden auch Audits oder Prozessanalysen beim Lieferanten durchgeführt, um daraus Optimierungen und Einsparungsoptionale abzuleiten. Wir behalten uns daher auch das Recht vor, erforderliche Änderungen in den Prozessen vorzunehmen. Sollten sich darüber hinaus Fragen ergeben, sind Sie eingeladen, diese mit unserem Team zu diskutieren. Herzlichen Dank für Ihre Kooperation! Seite 2 von 8

3 2. Rahmenbedingungen 2.1 Gültigkeit Dieses Logistikhandbuch ist Bestandteil der vertraglichen Beziehungen zwischen den Unternehmen der Kohl Automotive und ihren Lieferanten. Das Handbuch gilt für alle Lieferungen und Leistungen an die Unternehmen der Kohl Automotive. Abweichende Vereinbarungen haben Vorrang vor den Regelungen des Handbuchs. 2.2 Kommunikation Eine offene Kommunikation zwischen dem Lieferanten und den Unternehmen der Kohl Automotive ist die Basis für eine funktionierende Zusammenarbeit. Grundlagen dafür ist die rechtzeitige und unaufgeforderte Information bei allen Veränderungen bezüglich Lieferzeiten und anderen wichtigen Angelegenheiten. 2.3 Kontaktpersonen Die für die logistische Betreuung zuständigen Ansprechpartner des Lieferanten werden durch diesen benannt (Namen, , Adresse, Telefon- und Fax-Nummer). Der Ansprechpartner bzw. Vertreter muss an Arbeitstagen mindestens von 7:00 bis 16:00 Uhr erreichbar sein. Eine Übersicht der für Sie relevanten Ansprechpartner der Kohl Automotive wird Ihnen zur Verfügung gestellt. 2.4 Anlieferzeiten Die Anlieferung bei den Unternehmen der Kohl Automotive hat innerhalb des mit dem Lieferanten vereinbarten Zeitfensters zu erfolgen. Kosten, die durch die Anlieferung außerhalb des vereinbarten Zeitfensters entstehen, werden vom Lieferanten getragen, es sei denn, er hat die Anlieferung außerhalb des Zeitfensters nicht zu vertreten. Generell sind bei Anlieferungen die jeweiligen Öffnungszeiten zu beachten. 2.5 Anliefertermine Der auf dem Lieferabruf angegebene Termin ist derjenige, an dem die Ware bei dem jeweils belieferten Unternehmen der Kohl Automotive eintreffen muss. Mit Überschreitung dieses Termins gerät der Lieferant ohne nochmalige Mahnung in Lieferverzug, es sei denn, er hat die Überschreitung nicht zu vertreten. Erkennt der Lieferant, dass er einen Liefertermin nicht eingehalten kann, hat er dies dem zuständigen Ansprechpartner bei dem jeweils belieferten Unternehmen unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Anlieferungen vor dem vereinbarten Termin sowie Teillieferungen sind ohne entsprechende vorherige Vereinbarung unzulässig. Nehmen wir vorzeitige Lieferungen oder Teillieferungen an, so wird die Vergütung dennoch nicht vor dem vereinbarten Liefertermin bzw. erst mit vollständiger Belieferung fällig. Seite 3 von 8

4 2.6 Anzeige Fertigungsengpässe Droht aufgrund nicht termingerecht gelieferter Teile ein Produktionsstillstand, so steht es in unserem Ermessen, ob der Lieferant hierüber eine Mitteilung mit der Aufforderung, einen verbindlichen Liefertermin anzugeben, erhält. Auch ohne eine solche Mitteilung gelten die gesetzlichen Regelungen und vertraglichen Vereinbarungen zum Lieferverzug. 2.7 Lieferantenbewertung Die Unternehmen der Kohl Automotive führen regelmäßig eine Lieferantenbewertung durch. Die Kennzahl wird dem Lieferanten zugesendet. 3. Informationsfluss 3.1 Elektronischer Datenaustausch Die Unternehmen der Kohl Automotive erwarten von ihren Lieferanten die Fähigkeit der Datenübertragung (DFÜ). Der Austausch folgender Informationen erfolgt grundsätzlich per DFÜ: Lieferabruf Lieferschein DFÜ Die systembedingten Voraussetzungen hierfür müssen durch den Lieferanten geschaffen werden. Der Lieferant hat die Durchgängigkeit der Datenverarbeitung für die Planungs-, Produktions- und Versandprozesse so zu gewährleisten, dass die übermittelten Bedarfszahlen unverzüglich bei ihm Berücksichtigung finden. 3.2 Lieferabruf Format 4905 und Lieferschein DFÜ Format 4913 Wir arbeiten in der Regel mit diesen Formen der elektronischen Datenübertragung und erwarten von unseren Lieferanten, dass sie diese Formen gleichermaßen für uns kostenneutral einsetzen. Abweichungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung mit uns. 4. Verpackung 4.1 Verpackungsgrößen, Traglasten und grundlegende Eigenschaften Das Verpackungsdatenblatt wird dem Lieferanten per zugesendet. Mit Erhalt ist der Lieferant verpflichtet, die Vorgaben zu prüfen, ggf. einen Verpackungsversuch durchzuführen und das unterschriebene Dokument innerhalb von 10 Werktagen an den Einkauf jeweils belieferten Unternehmen der Kohl Automotive zurückzusenden. Um eine optimale Lagerfähigkeit der Materialien zu gewährleisten, sind, soweit möglich, unabhängig von der Verpackungsart folgende Anforderungen an die Verpackung, Verpackungsgrößen, Traglasten und Eigenschaften zu berücksichtigen: Die zulässigen Traglasten für Ladungsträger/ Behälter dürfen nicht überschritten werden. Die Daten entnehmen Sie bitte dem Behälterkatalog. Seite 4 von 8

5 Mehrweg- wie auch Einwegladungsträger müssen so gestaltet sein, dass sie den Transport, Umschlag und Handling durch die gesamte Lieferkette unbeschadet überstehen. Grundlegende Eigenschaften wie Stapelbarkeit müssen erhalten bleiben. Unbeschädigte Verpackungen. Beschädigungsfreie Teileanlieferung. Die Verpackung schützt die Ware ausreichend vor externen Einflüssen. Die Verpackung ist nicht größer und aufwendiger, als dies zum Schutz der Ware erforderlich ist. Füllmaterial ist auf das Minimum zu reduzieren. Mehrwegverpackungen sind so zu gestalten, dass sie vollständig zu leeren und leicht zu reinigen sind. Optimale Volumenauslastung. Transportsicherung. Einhaltung der Verpackungsvorschrift. Die Anlieferung verschiedener Materialnummern auf einer Palette ist nur zulässig, wenn dies mit der Logistikleitung des jeweils belieferten Unternehmens schriftlich vereinbart wurde. Der Lieferant ist verantwortlich dafür, dass die Ware unversehrt am Bestimmungsort eintrifft (Schutz vor Korrosion, Deformation, Kratzern etc.). 4.2 Behälterinventur Bei der Verwendung von Mehrwegverpackungen sind für das jeweils belieferte Unternehmen der Kohl Automotive eigene Lademittelkonten anzulegen. Der Lieferant ist verpflichtet, über diese Konten alle Ein- und Ausgänge zu erfassen. Es findet ein monatlicher Abgleich der Konten zwischen dem Lieferanten und dem jeweils belieferten Unternehmen statt. Wenn kein Widerspruch innerhalb von einer Frist von 20 Arbeitstagen (nach Erstellungsdatum) erfolgt, gilt der von dem jeweils belieferten Unternehmen übermittelte Saldo als akzeptiert. Mindestens einmal pro Jahr ist auf Veranlassung des jeweils belieferten Unternehmens der Kohl Automotive eine körperliche Stichtagsinventur durchzuführen. Der Termin für diese Inventur wird von dem jeweils belieferten Unternehmen festgelegt. Falls der Lieferant auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist keine Inventurdaten mitteilt, werden ihm 3% seines Buchbestandes der einzelnen Ladungsträger - dies entspricht dem durchschnittlichen Inventurverlust - im System des jeweils belieferten Unternehmens zum Inventurstichtag in Rechnung gestellt. Treten bei der Inventur Abweichungen auf, behält sich das jeweils belieferte Unternehmen vor, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, der Lieferant hat die Abweichungen nicht zu vertreten. Seite 5 von 8

6 4.3 Beistellung von Leergut Die Unternehmen der Kohl Automotive kann dem Lieferanten für die Fertigung Leergut in abgestimmter Menge zur Verfügung stellen. Die Unternehmen der Kohl Automotive behalten sich vor, bei Überschreitung der Behälterbestände auf der Grundlage des Kontenabgleiches den Lieferanten mit einem angemessenen Nutzungsentgelt für jeden einzelnen überschrittenen Behälter zu belasten. Das Nutzungsentgelt bezieht sich auf die Kosten pro Behälter pro Tag. Folgende Nutzungsentgelte werden bei der Überschreitung von Behälterbeständen fällig: Behälter Euro pro Tag KLT ,0026 KLT ,0041 KLT ,0066 KLT ,0066 KLT ,0072 VW0012 0, , ,0360 VW0001 0, , , , , , ,0800 Gitterbox 0, Ladungssicherung Beim Einsatz von Umreifungsbändern sind, sofern es das Gewicht der Bauteile zulässt, Kunststoffbänder einzusetzen. Die Ladungssicherung muss immer gewährleistet sein. 5. Kennzeichnung und Begleitpapiere 5.1 Behälterkennzeichnung Jede Verpackungseinheit muss mit einem Label gemäß VDA 4902 der aktuellen Version gekennzeichnet sein. Der Warenanhänger muss von außen gut sichtbar angebracht und per Scanner lesbar sein. Elemente der Ladungssicherung dürfen die Lesbarkeit des Warenanhängers nicht behindern. Seite 6 von 8

7 Die Behälter der Unternehmen der Kohl Automotive dürfen nicht beklebt werden. Der Warenanhänger ist in die dafür vorgesehene Tasche zu stecken und/oder mit einem lösbaren Klebepunkt zu fixieren. Vom Lieferanten verunreinigte Behälter werden auf Kosten des Lieferanten gereinigt Kennzeichnung Gefahrstoffe Gefahrstoffe sind gesondert und mit entsprechend gültiger Gefahrgutkennzeichnung zu markieren. Die Sicherheitsdatenblätter müssen der Sendung beiliegen Kennzeichnung zerbrechlicher Ware Verpackungseinheiten mit bruchempfindlichen Einzelteilen und Baugruppen sind bruchsicher zu verpacken und müssen mit handelsüblichen Symbolen klar gekennzeichnet werden. Komponenten und Baugruppen mit kratzempfindlichen Oberflächen sind mit Zwischenlagen zu trennen und dürfen nicht mit scheuernden Gegenständen wie z. B. Schrauben in Berührung kommen. Gegebenenfalls ist eine Einzelverpackung vorzusehen. Sind Hohlräume in der Verpackung nicht zu vermeiden, müssen diese mit einem recyclingfähigen Hohlraumschutz versehen werden. 5.2 Begleitpapiere und Chargenausweisung Folgende Lieferdokumente sind bei der Anlieferung erforderlich: Speditionsauftrag VDA 4922 Warenbegleitschein VDA 4912 Lieferschein im VDA Format Folgende Daten sind auf den Lieferpapieren zwingend anzugeben: Lieferant, Lieferantennummer Abladestelle Vollständige Materialnummer Menge je VE/Packstück Menge je Palette Bestellnummer/Lieferscheinnummer Lieferantencharge Liefermenge Warenbegleitschein, Lieferschein und Behälterlabel müssen eine eindeutige und gleichlautende Charge aufweisen (je Lieferschein). Die Charge ist sowohl auf den Lieferpapieren als auch auf den Warenanhängern identisch. Sollte bisher beim Lieferanten keine Chargenvergabe erfolgt sein, so ist das Fertigungsdatum einzugeben. Seite 7 von 8

8 6. Belastungen bei Verstößen gegen die Bestimmungen Die Unternehmen der Kohl Automotive behalten sich vor, bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Logistikhandbuches zur pauschalen Abgeltung der Kosten für Fehlerbehebung und Korrekturmaßnahmen die nachstehenden Beträge zu belasten, es sei denn, der Lieferant hat den jeweiligen Verstoß nicht zu vertreten. Dem Lieferant bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Unzureichende oder fehlerhafte Ladungsträgerkennzeichnung: 130 pro Materialnummer und Anlieferung Fehlende Lieferpapiere/ fehlende Angaben auf den Lieferpapieren: 50 pro Materialnummer und Anlieferung Anlieferung in falscher Verpackung: 50 pro Anlieferung zuzüglich Zeit für Umpacken Die Kosten für Fehlerbehebung und Korrekturmaßnahmen bei sonstigen Verstößen gegen die Bestimmungen dieses Logistikhandbuches sind vom Lieferanten auf Nachweis zu erstatten, es sei denn, er hat den jeweiligen Verstoß nicht zu vertreten. Seite 8 von 8

Verpackungshandbuch der Firma Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG

Verpackungshandbuch der Firma Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG Verpackungshandbuch der Firma Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG - im folgenden Truma genannt - 1. Allgemein Um den steigenden Anforderungen unserer Kunden an Qualität und Flexibilität auch in Zukunft gerecht

Mehr

Gültig für den Standort Witten + Schwerte / Division I

Gültig für den Standort Witten + Schwerte / Division I Gültig für den Standort Witten + Schwerte / Division I 06.04.2016 1. Notwendige Dokumentation bei Warenanlieferung Sämtliche Dokumente (Lieferschein 2-fach, Ladungsträgerbegleitschein, etc.) sind in einem

Mehr

Gültig für den Standort Passau/ Division I

Gültig für den Standort Passau/ Division I Gültig für den Standort Passau/ Division I 1. Notwendige Dokumentation bei Warenanlieferung Sämtliche Dokumente (Lieferschein 2-fach, Ladungsträgerbegleitschein, etc.) sind in einem verschlossenen Kuvert

Mehr

Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Lieferanten und der Firma Sitech Sp. z o.o. im Bereich der Disposition der Einkaufsteile

Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Lieferanten und der Firma Sitech Sp. z o.o. im Bereich der Disposition der Einkaufsteile Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den Lieferanten und der Firma Sitech Sp. z o.o. im Bereich der Disposition der Einkaufsteile 1. Anwendungsbereich 2. Bestellungen 3. Beladung Transportfragen 4. Behältermanagement

Mehr

Verpackung- und Anliefervorschriften Lieferadressen Hart bei Graz und Puntigam

Verpackung- und Anliefervorschriften Lieferadressen Hart bei Graz und Puntigam Verpackung- und Anliefervorschriften Lieferadressen Hart bei Graz und Puntigam Richtlinie 02/2013 05.02.2013 1/7 Inhalt 1 Zugelassene Lademittel 3 2 Gesamthöhe und Gewicht einer Palette 3 3 Verpackungseinheiten

Mehr

Logistikhandbuch Kaufteile Motorsysteme

Logistikhandbuch Kaufteile Motorsysteme Logistikhandbuch Kaufteile Motorsysteme Stand: 09 / 2010 Seite 1 1. Einleitung 2. Verpackungsanforderungen 3. Verpackungskonditionen 4. Etikettierung 5. Abmessung und Aufbau der Ladeeinheiten 6. Verpackungsmaterial

Mehr

Anliefer- und Verpackungsvorschrift

Anliefer- und Verpackungsvorschrift Anliefer- und Verpackungsvorschrift Richtlinie für Anlieferungen an die AVL List GmbH 1 Zweck... 2 2 Anwendungsbereich... 2 3 Verpackungsrichtlinien... 2 3.1 Verpackungsmaterialien... 3 3.2 Maximale Gewichte...

Mehr

B&R-Liefervorschrift für die Anlieferung von Waren Version 02

B&R-Liefervorschrift für die Anlieferung von Waren Version 02 B&R-Liefervorschrift für die Anlieferung von Waren Version 02 Seite 1/10 Inhaltsverzeichnis 1 Kurzzusammenfassung... 3 2 Geltungsbereich... 3 3 Begriffsdefinitionen... 3 3.1 Lieferung... 3 3.2 Lieferposition...

Mehr

Richtlinie Anlieferung bei der Insta GmbH

Richtlinie Anlieferung bei der Insta GmbH Richtlinie Anlieferung bei der Insta GmbH Wir bitten Sie die folgenden Regeln bei der Lieferung an Insta zu beachten, um einen störungsfreien Warenanlieferungs- und Einlagerungsprozess sicherzustellen.

Mehr

SCA_00844.docx Procedure Versand- und Verpackungsvorschrift

SCA_00844.docx Procedure Versand- und Verpackungsvorschrift SCA_00844.docx Procedure Versand- und Verpackungsvorschrift Allgemeine Versand- und Verpackungsvorschrift für Lieferanten der SCA Schucker GmbH & Co.KG 1. Ziel der allgemeinen Versand- und Verpackungsvorschrift

Mehr

Lieferantenrichtlinie für Standort Medienallee 26, Unterföhring

Lieferantenrichtlinie für Standort Medienallee 26, Unterföhring für Standort Medienallee 26, 85774 Unterföhring Version 1.1 13.05.2015 Inhalt 1 ALLGEMEINES... 3 1.1 GÜLTIGKEIT... 3 1.2 ANSPRECHPARTNER... 3 2 AVISANFORDERUNGEN... 4 3 VERPACKUNG & ANLIEFERUNG... 4 3.1

Mehr

Verpackungsvorschriften und Anlieferbedingungen

Verpackungsvorschriften und Anlieferbedingungen Verpackungsvorschriften und Anlieferbedingungen I. Verpackungsvorschriften I. Grundsatz Diese Verpackungsvorschrift gilt für alle Lieferanten der. Die Verpackung ist nach ökologischen, ökonomischen und

Mehr

Verpackungs- und Versandrichtlinien Lieferanten und Kunden Stand:

Verpackungs- und Versandrichtlinien Lieferanten und Kunden Stand: Verpackungs- und Versandrichtlinien Lieferanten und Kunden Stand: 11.12.2013 Ziel Diese Richtlinie bezweckt in erster Linie, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder

Mehr

P02LE004 Richtlinie Logistik für Lieferanten der Richard Wolf GmbH

P02LE004 Richtlinie Logistik für Lieferanten der Richard Wolf GmbH Inhalt 1. Präambel... 2 2. Geltungsbereich... 2 3. Einhaltung, Umsetzung, Abweichungen... 2 4. Lieferschein/ RW- Warenbegleitschein... 3 4.1 Lieferschein... 3 4.2 RW- Warenbegleitschein... 4 5. Etikettieren...

Mehr

Richtlinie für Anlieferungen an die Gesellschaften der HARTING-Technologiegruppe

Richtlinie für Anlieferungen an die Gesellschaften der HARTING-Technologiegruppe Richtlinie für Anlieferungen an die Gesellschaften der HARTING-Technologiegruppe 1. Einleitung Diese Anliefervorschrift gilt für alle Lieferanten der Gesellschaften der HARTING-Technologiegruppe, nachfolgend

Mehr

Ein. ternehmen der Wessels + Müller AG Verpackungsvorschriften Stand Mai 2014

Ein. ternehmen der Wessels + Müller AG Verpackungsvorschriften Stand Mai 2014 Ein ternehmen der Wessels + Müller AG Verpackungsvorschriften Stand Mai 2014 1. Geltungsbereich: Die nachstehenden Verpackungsvorschriften sind unabhängig von der vereinbarten Lieferkondition gültig und

Mehr

Anliefer- und Verpackungsvorschrift

Anliefer- und Verpackungsvorschrift TIWO - Rev 1 v. 11.04.2018 Anliefer- und Verpackungsvorschrift Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich...2 2 Annahmezeiten...2 3 Materiallieferung / Schutz vor Beschädigungen...2 4 Lieferschein...3 5 Kennzeichnung

Mehr

Übertragung von Lieferschein und Transportdaten im VDA-Format 4913 Inhaltsverzeichnis

Übertragung von Lieferschein und Transportdaten im VDA-Format 4913 Inhaltsverzeichnis Übertragung von Lieferschein und Transportdaten im VDA-Format 4913 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung... 2 2 Satzarten... 2 3 Beschreibungen der einzelnen DFÜ-Satzarten... 3 3.1 Satzart 711 (Vorsatz Lieferschein-

Mehr

Arbeitsanweisung Liefervorschrift

Arbeitsanweisung Liefervorschrift Arbeitsanweisung Liefervorschrift Liefervorschrift für ESCHA Kartonagen Inhalt 1. Ziel Zweck 2. Geltungsbereich 3. Liefertermin und Lieferverzug 4. Lieferaufmachung 5. Palettierung 6. Lieferschein und

Mehr

Verpackungs- & Logistikrichtlinie

Verpackungs- & Logistikrichtlinie Inhaltsverzeichnis Zweck... 3 Begriffsbestimmungen... 3 Generelle Anforderungen... 3 Umweltanforderungen / Arbeitssicherheit... 4 Allgemeiner Einsatz von Verpackungsmaterialien... 4 Verpackungsplanung...

Mehr

Logistik-Handbuch. Inhaltsverzeichnis

Logistik-Handbuch. Inhaltsverzeichnis F0819 Version 3 Seite 1/5 Logistik-Handbuch Inhaltsverzeichnis 2. Planungsdaten und Fertigungskapazitäten... 2 3. Verbindlichkeit der Abrufe (Bestellungen)... 3 4. Konsignationslager... 3 5. Informationen

Mehr

Anforderungen an unsere Roh- / Hilfsstoff Lieferanten

Anforderungen an unsere Roh- / Hilfsstoff Lieferanten Stand: März 2014 Gummiwerk KRAIBURG GmbH & Co. KG KRAIBURG Austria GmbH & Co. KG Anforderungen an unsere Roh- / Hilfsstoff Lieferanten Mit den Anforderungen an unsere Roh- / Hilfsstoff Lieferanten wollen

Mehr

2. Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Lieferant grundsätzlich unsere Einkaufsbedingungen an.

2. Mit der Auftragsbestätigung erkennt der Lieferant grundsätzlich unsere Einkaufsbedingungen an. Einkaufsbedingungen Stand 31.03.2014 1 Vertragsabschluss 1. Bestellungen erfolgen auf der Grundlage dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der

Mehr

Liefervorgaben für das Zentrallager EGU Elektro Großhandels Union Rhein-Ruhr GmbH & Co. KG Heßlingsweg Dortmund. Version 1.

Liefervorgaben für das Zentrallager EGU Elektro Großhandels Union Rhein-Ruhr GmbH & Co. KG Heßlingsweg Dortmund. Version 1. für das Zentrallager EGU Elektro Großhandels Union Rhein-Ruhr GmbH & Co. KG Heßlingsweg 44 44309 Dortmund Version 1.00 gültig ab 1.9.2016 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemein... 2 2. Warenannahme... 2 3. Avisierungen:...

Mehr

Verpackungshandbuch für Lieferanten Vorschriften für die Verpackung von Zukaufteilen

Verpackungshandbuch für Lieferanten Vorschriften für die Verpackung von Zukaufteilen Inhaltsverzeichnis Verpackungshandbuch für Lieferanten Vorschriften für die Verpackung von Zukaufteilen Stand: 05/2014 1 Aktuelle Änderungen... 2 2 Allgemeines... 2 2.1 Ziel des Handbuches... 2 2.2 Geltungsbereich

Mehr

Logistiklastenheft. Standort Augsburg. Logistiklastenheft MAN ES Stand:

Logistiklastenheft. Standort Augsburg. Logistiklastenheft MAN ES Stand: Logistiklastenheft Standort Augsburg Logistiklastenheft MAN ES Stand: 11.07.2018 1 1. Vorwort... 4 2. Geltungsbereich und Zweck... 4 3. Kommunikation mit dem Lieferanten... 4 3.1. Ansprechpartner... 4

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lieferbedingungen Food

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lieferbedingungen Food Einkauf GUSTO AG Gustostraße 1 84432 Hohenpolding Lieferant: 1. Allgemeine Anforderungen an den Rohstoff/ das Produkt Es werden die gesetzlichen Bestimmungen in ihrer jeweils geltenden Fassung eingehalten,

Mehr

Versand- und Verpackungsvorschrift allgemein

Versand- und Verpackungsvorschrift allgemein 1. Ziel und Anwendungsbereich der Verpackungsvorschrift Durch diese einfache, gut verständliche und praxisorientierte Versand- und Verpackungsvorschrift wollen wir allen Lieferanten unsere Anforderungen

Mehr

EINKAUFSVERTRAG ANLAGE C LOGISTIKBEDINGUNGEN LC1

EINKAUFSVERTRAG ANLAGE C LOGISTIKBEDINGUNGEN LC1 EINKAUFSVERTRAG ANLAGE C LOGISTIKBEDINGUNGEN 1) Bestellprozess Die Bestellung erfolgt entweder über Einzelbestellungen, Lieferabrufe, JIT-Abrufe oder über Vendor Managed Inventory (VMI). Lieferabruf Der

Mehr

MAN Diesel & Turbo SE. Logistiklastenheft. Logistiklastenheft MDT Stand:

MAN Diesel & Turbo SE. Logistiklastenheft. Logistiklastenheft MDT Stand: Logistiklastenheft Logistiklastenheft MDT Stand: 07.11.2016 1 1. Vorwort... 4 2. Geltungsbereich und Zweck... 4 3. Kommunikation mit dem Lieferanten... 4 3.1. Ansprechpartner... 4 3.2. Dokumente... 5 3.3.

Mehr

Arbeitsanweisung AA

Arbeitsanweisung AA Inhaltsverzeichnis Grundlage... 2 Gültigkeit... 2 Ziel und Grund... 2 Zuständigkeiten... 2 Anforderungen an die Verpackung... 3 Ausreichende Transportsicherung... 3 Kennzeichnung... 4 Lieferpapiere...

Mehr

Freigegeben / Datum Beschreibung 00 Erstfassung PESC NOLU,

Freigegeben / Datum Beschreibung 00 Erstfassung PESC NOLU, Transport- & Verpackungsvorschriften Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines... 1 2. Lieferschein... 2 3. Artikelkennzeichnung... 2 3.1. Beschriftungsort am Artikel... 2 4. Verpackung... 3 4.1. Tanks inkl.

Mehr

HARTING Anliefervorschrift. Anliefervorschrift. Richtlinie für Anlieferungen an die Gesellschaften der HARTING Technologiegruppe 1 / 7

HARTING Anliefervorschrift. Anliefervorschrift. Richtlinie für Anlieferungen an die Gesellschaften der HARTING Technologiegruppe 1 / 7 Richtlinie für Anlieferungen an die Gesellschaften der HARTING Technologiegruppe 1 / 7 1. Einleitung Diese gilt für alle Lieferanten der Gesellschaften der HARTING- Technologiegruppe, nachfolgend HARTING,

Mehr

Logistik - Lastenheft. für. SGF Lieferanten

Logistik - Lastenheft. für. SGF Lieferanten Logistik - Lastenheft für SGF Lieferanten Vorschriften für die Verpackung, Kennzeichnung und Anlieferung von Zukaufteilen Logistik Lastenheft für SGF Lieferanten Seite 1 von 7 Stand März 2013 Inhalt Seite

Mehr

L O G I S T I K "Anliefer-Vorschriften für Lieferanten"

L O G I S T I K Anliefer-Vorschriften für Lieferanten L O G I S T I K "Anliefer-Vorschriften für Lieferanten" Boschstraße 37 4601 Wels Austria Ersteller: Kellner & Kunz AG - Ing. Armin Schneeberger Stand: 07.02.2013 Inhalt 1 Anforderung "Lieferanten-Lieferschein"...

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH 1 Allgemeines- Geltungsbereich (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Qualitätsvereinbarung. zwischen der Firma. E + E Elektronik Ges. m. b. H. Langwiesen 7 A Engerwitzdorf - nachfolgend "E+E" genannt -

Qualitätsvereinbarung. zwischen der Firma. E + E Elektronik Ges. m. b. H. Langwiesen 7 A Engerwitzdorf - nachfolgend E+E genannt - zwischen der Firma E + E Elektronik Ges. m. b. H. Langwiesen 7 A - 4209 Engerwitzdorf - nachfolgend "E+E" genannt - und der Firma - nachfolgend "Lieferer" genannt - 1/5 INHALTSANGABE SEITE 1. GELTUNGSBEREICH

Mehr

Generelle Verpackungsrichtlinien für Lieferanten der Albert Handtmann Armaturenfabrik GmbH & Co. KG

Generelle Verpackungsrichtlinien für Lieferanten der Albert Handtmann Armaturenfabrik GmbH & Co. KG Inhaltsverzeichnis 1 Ziel... 1 2 Lieferanschrift... 1 3 Warenannahmezeiten... 1 4 Verpackungsvorschriften... 2 4.1 Allgemeine Verpackungsanforderungen... 2 4.2 Spezifische Verpackungsanforderungen... 2

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen 1 Geltung Allgemeine Einkaufsbedingungen (1) Alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

Mehr

LIEFERANTENHANDBUCH. - Hinweise an unsere Lieferanten - Lieferanten sind Partner, die Produkte herstellen und garantieren, dass die Produkte

LIEFERANTENHANDBUCH. - Hinweise an unsere Lieferanten - Lieferanten sind Partner, die Produkte herstellen und garantieren, dass die Produkte LIEFERANTENHANDBUCH - Hinweise an unsere Lieferanten - A) Lieferanten: Lieferanten sind Partner, die Produkte herstellen und garantieren, dass die Produkte - nicht im Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften

Mehr

Handbuch für die standardisierte Warenanlieferung der Aspöck Systems GmbH

Handbuch für die standardisierte Warenanlieferung der Aspöck Systems GmbH Handbuch für die standardisierte Warenanlieferung der Aspöck Systems GmbH Erstellt/Geändert: NAK Geprüft: RW Freigegeben: SEB QW 092.00 Datum: 17.07.2017 Datum: 17.07.2017 Datum: Ausgabe: 03 Gelenktes

Mehr

Lieferanten-Anweisung

Lieferanten-Anweisung Seite 1 von 12 Inhalt 1 Zweck und Geltungsbereich... 1 2 Grundsatz... 1 3 Anforderungen an die Verpackung... 1 4 Kennzeichnung... 3 5 Lieferpapiere... 4 6 Anlieferung... 4 7 Kurzgefasst... 5 8 Schlussbemerkung...

Mehr

Allgemeine Verpackungs- und Anliefervorschrift für Bleche. -Lieferanten-

Allgemeine Verpackungs- und Anliefervorschrift für Bleche. -Lieferanten- Allgemeine Verpackungs- und Anliefervorschrift für Bleche -Lieferanten- KUIPERS CNC-Blechtechnik GmbH & Co. KG Essener Straße 14 D-49716 Meppen Inhalt 1. Allgemeine Bedingungen 2 2. Versandpapiere 2 3.

Mehr

Dokumentation PACK_001 / Rev. 3 Ausgabe: Bearb.: Stefan Koblstätter Freigeg.: Roland Harrer

Dokumentation PACK_001 / Rev. 3 Ausgabe: Bearb.: Stefan Koblstätter Freigeg.: Roland Harrer 1. Vorwort Die Basis für eine erfolgreiche und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Lieferant und der Firma Schwarzmüller ist eine klare und verbindliche Kommunikation und Information.

Mehr

Logistikrichtlinien für Lieferanten

Logistikrichtlinien für Lieferanten Kurtz Holding GmbH & Co. Beteiligungs KG Frankenstraße 2 97892 Kreuzwertheim und alle mit der Kurtz Holding GmbH & Co. Beteiligungs KG verbundenen Unternehmen Tel.: +49 9342 / 807-0 info@kurtzersa.de www.kurtzersa.de

Mehr

Logistik-Richtlinie. Logistik-Richtlinie Oechsler AG Stand: Rev. 1.0 Seite 1 von 9

Logistik-Richtlinie. Logistik-Richtlinie Oechsler AG Stand: Rev. 1.0 Seite 1 von 9 Logistik-Richtlinie Oechsler AG Oechsler AG S.C. OECHSLER Romania SRL Matthias-Oechsler-Straße 9 Dettenheimer Straße 20 Strada Iancu Jianu nr. 25/J 91522 Ansbach 91781 Weißenburg 315400 Lipova Deutschland

Mehr

B S H B O S C H U N D S I E M E N S H A U S G E R Ä T E G M B H. Logistikvereinbarung

B S H B O S C H U N D S I E M E N S H A U S G E R Ä T E G M B H. Logistikvereinbarung B S B O S C U N D S I E M E N S A U S G E R Ä T E G M B Logistikvereinbarung 1. Einführung 1.1 Allgemeiner Zweck Diese Logistikvereinbarung dient dem Zweck, grundsätzliche Regeln und definierte Rahmenbedingungen

Mehr

Stand: September Notwendige Dokumentation bei Warenanlieferung. 2. Anforderung an die Ausrüstung des Dienstleisters

Stand: September Notwendige Dokumentation bei Warenanlieferung. 2. Anforderung an die Ausrüstung des Dienstleisters Gültig für den Standort Passau / Division I Stand: September 2016 1. Notwendige Dokumentation bei Warenanlieferung Sämtliche Dokumente (Lieferschein 2-fach, Ladungsträgerbegleitschein, etc.) sind in einem

Mehr

Spezifikation SBB Standard Ladungsträger

Spezifikation SBB Standard Ladungsträger Spezifikation SBB Standard Ladungsträger Version V2.0 Status Freigegeben Mögliche Werte: in Arbeit [default] / geprüft / freigegeben / ungültig Ersetzt Version V1.1 Gültig ab Inkrafttreten / bei dritten

Mehr

Dokumentation. Modul: Logistische Module. Verpackungsdatenblatt im Lieferantenportal. Automotive Interior Systems. Ersteller: Thomas Poeplau

Dokumentation. Modul: Logistische Module. Verpackungsdatenblatt im Lieferantenportal. Automotive Interior Systems. Ersteller: Thomas Poeplau Dokumentation Modul: Logistische Module Verpackungsdatenblatt im Lieferantenportal Fachbereich: Automotive Interior Systems Ersteller: Thomas Poeplau Stand 02 vom 22.01.2008 Letzter Änderer: Thomas Poeplau

Mehr

Behälter- und Verpackungsrichtlinien für Lieferanten

Behälter- und Verpackungsrichtlinien für Lieferanten Behälter- und Verpackungsrichtlinien für Lieferanten Gültig für alle Lieferungen an GPM GPM Geräte- und Pumpenbau Merbelsrod Dr. Eugen Schmidt GmbH Schwarzbacher Str. 28 D 98673 Merbelsrod Inhaltsverzeichnis

Mehr

Einkaufs- und Lieferbedingungen. 1. Allgemeines

Einkaufs- und Lieferbedingungen. 1. Allgemeines Einkaufs- und Lieferbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der miromatic GmbH (nachfolgend Besteller) und dem Verkäufer, sowie für alle sonstigen

Mehr

EINKAUFSBEDINGUNGEN STAND 2015

EINKAUFSBEDINGUNGEN STAND 2015 Seite 1/5 1 Geltung 1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Lieferanten der Automatisierungstechnik Graf GmbH (im Folgenden ATG GmbH) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.

Mehr

Formular Qualitaetssicherungsvereinbarung (QSV) mit Lieferanten

Formular Qualitaetssicherungsvereinbarung (QSV) mit Lieferanten Dokumenten-Nr.: Q_072_04 Seite 1 von 5 Erstellt am: 25.09.2013 Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) der Frerk Aggregatebau GmbH Stand November 2013 zwischen der Frerk Aggregatebau GmbH, Industriestraße

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH

Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Allgemeine Einkaufsbedingungen ) gelten für alle

Mehr

VDA-Empfehlung 4920-10 - Ausgabe April 1989 Ebene 0 731 M 1 739 M 1 Ebene 1 SG1 M 9999999 732 M 1 Ebene 2 SG2 M 9999999 733 M 2 734 M 1 Ebene 3 SG3 K 9999999 735 K 1 736 M 1 738 K 1 Ebene 4 737 K 1 xxxx

Mehr

Qualitäts- und Umweltsicherungsvereinbarung

Qualitäts- und Umweltsicherungsvereinbarung Qualitäts- und D zwischen Bader GmbH & Co. KG Metzgerstr. 32 34 D - 73033 Göppingen - nachstehend Bader genannt und - nachstehend Lieferant genannt Diese mit Bader abgeschlossene Qualitäts- und (QSV) ist

Mehr

Arbeitsanweisung Liefervorschrift

Arbeitsanweisung Liefervorschrift Arbeitsanweisung Liefervorschrift Liefervorschrift für Leitungen Inhalt 1. Ziel Zweck 2. Geltungsbereich 3. Liefertermin und Lieferverzug 4. Lieferaufmachung, Palettierung und Gewicht 4.1 Lieferaufmachung

Mehr

GEZE Anlieferbedingungen/Verpackungsvorschriften Version 3.0

GEZE Anlieferbedingungen/Verpackungsvorschriften Version 3.0 Stand März 2019 GEZE Anlieferbedingungen/Verpackungsvorschriften Version 3.0 Diese GEZE Anlieferbedingungen/Verpackungsvorschriften sind verbindlich und ersetzen die bisherige Vorschrift: GEZE Anlieferbedingungen/Verpackungsvorschriften

Mehr

Allgemeine Verpackungsanweisung für Lieferanten der Firma Curtiss-Wright Antriebstechnik GmbH

Allgemeine Verpackungsanweisung für Lieferanten der Firma Curtiss-Wright Antriebstechnik GmbH Benennung / Title Allg. Verpackungsanweisung für Lieferanten Dokumentart / Type of Document ** ** Datum / Date: Name / Name: Ersteller / Author: 10.04.2017 TLE Freigabe / Release: 25.04.2017 e Verpackungsanweisung

Mehr

RWE - Netztechnischer Standard Juni 2009/V1. Holzmaste. Spezifikation MS-Traversen

RWE - Netztechnischer Standard Juni 2009/V1. Holzmaste. Spezifikation MS-Traversen RWE - Netztechnischer Standard Juni 2009/V1 Holzmaste Spezifikation MS-Traversen FLT10.0310 Teil 3 - Seite 1/9 Fachbereich: WT-S Verbindlichkeit: Muss X Verbindlichkeit: Soll Verbindlichkeit: Kann Version

Mehr

Anlieferungsrichtlinie der Mikron Berlin GmbH. Version 01 /

Anlieferungsrichtlinie der Mikron Berlin GmbH. Version 01 / Anlieferungsrichtlinie der Mikron Berlin GmbH Version 01 / 25.05.16 Anlieferungsrichtlinie Seite 2 Mikron Berlin GmbH Landsberger Straße 252 D-12623 Berlin Telefon +49 30 9830 7211 Fax +49 30 9830 7220

Mehr

QualitätsSicherungsVereinbarung QSV02 A - Teile

QualitätsSicherungsVereinbarung QSV02 A - Teile Zwischen Feinwerktechnik hago GmbH Unter Greut 4 D-79790 Küssaberg Im folgenden hago genannt und im folgenden Lieferant genannt - hago und Lieferant im folgenden Vertragspartner genannt 01.02.06 P.-M.Münzer

Mehr

WN 001 Liefervorgaben für Rohmaterial

WN 001 Liefervorgaben für Rohmaterial 1 Zweck Diese Werksnorm der Fa. Ewald Denker GmbH legt die fest. Sie stellt sicher, dass das unabhängig von den einzelnen Lieferanten immer in der gleichen Qualität angeliefert wird. 2 Geltungs- und Anwendungsbereich

Mehr

Allgemeine Lieferantenvorschriften

Allgemeine Lieferantenvorschriften Allgemeine Lieferantenvorschriften Herausgeber: Verpackungsmanagement Standort Speyer Erstellt: SI-SL Datum: 09.01.2009 Geprüft: SI-SP/Sawatzky; SI-KP/Burkhard; SI-FM/Lange Datum: 12.01.2009 Freigabe:

Mehr

ORDAT Vertragsbedingungen für die Überlassung von Software (Kauf)

ORDAT Vertragsbedingungen für die Überlassung von Software (Kauf) ORDAT für die Überlassung von Software (Kauf) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2... 3 1 Vertragsgegenstand... 3 2 Nutzungsrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung...

Mehr

Logistik-Richtlinie der KOSTAL Kontakt Systeme GmbH

Logistik-Richtlinie der KOSTAL Kontakt Systeme GmbH Logistik-Richtlinie der KOSTAL Kontakt Systeme GmbH Logistikrichtlinie 1 / 13 KPL, 10/2014 Inhalt 1. Verpackung... 3 1.1. Allgemeines... 3 1.2. Lade- und Verpackungseinheiten... 3 1.2.1. Größe... 3 1.2.2.

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG Versand- und Verpackungsrichtlinie

BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG Versand- und Verpackungsrichtlinie BMA Braunschweigische Maschinenbauanstalt AG Versand- und Verpackungsrichtlinie BMA AG: Versand- und Verpackungsrichtlinie Rev. 10/2016 1 von 8 Geltungsbereich Diese Versand- und Verpackungsrichtlinie

Mehr

Lieferantenselbstauskunft

Lieferantenselbstauskunft Lieferantenselbstauskunft 1 Allgemeine Unternehmensangaben 1.1 Firmenname: 1.2 Anschrift: 1.3 Gründungsjahr: 1.4 Ansprechpartner Name: Geschäftsführung Vertrieb Qualität Abteilung: Telefon: Mobil-Telefon:

Mehr

21. Allgemeine Einkaufsbedingungen. 1 Geltung

21. Allgemeine Einkaufsbedingungen. 1 Geltung 21. Allgemeine Einkaufsbedingungen 1 Geltung (1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil

Mehr

FO Versandvorschriften 2018

FO Versandvorschriften 2018 IMS - IGP Management System FO241.04 Versandvorschriften 2018 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anlieferadresse... 2 3. Paketsendungen... 2 4. Verzollungen... 2 5. Erforderliche Zollpapiere... 4 6. Versand

Mehr

Einkaufsbedingungen der HydFoam Dichtungstechnik GmbH

Einkaufsbedingungen der HydFoam Dichtungstechnik GmbH Einkaufsbedingungen der HydFoam Dichtungstechnik GmbH 1. Geltung der Bedingungen uns anwendbares Recht a) Die Lieferungen und Leistungen des Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Einkaufsbedingungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Logistikleitfaden. Freudenberg Schwab Vibration Control

Inhaltsverzeichnis. Logistikleitfaden. Freudenberg Schwab Vibration Control Seite 1 von 7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Ziel... 2 3. Geltungsbereich... 2 4. Umweltanforderungen... 2 5. Verpackungsvorschriften und Verpackungsanforderungen... 2 Allgemeine Verpackungsanforderungen...

Mehr

Logistikspezifikation für Ladungsträger SBB

Logistikspezifikation für Ladungsträger SBB Logistikspezifikation für Ladungsträger SBB Version V3.0 Status Freigegeben Mögliche Werte: in Arbeit [default] / geprüft / freigegeben / ungültig Ersetzt Version V2.1 Gültig ab Inkrafttreten / bei Dritten

Mehr

Anliefervorschriften der zentralen Materialwirtschaft (Stand: 01/2016)

Anliefervorschriften der zentralen Materialwirtschaft (Stand: 01/2016) Lieferant: Gesprächspartner: 1. Etikettierung Das Etikett der Produktverpackung hat folgende Angaben zu enthalten: Artikelbezeichnung im Klartext / DIN / ISO - Bezeichnung DIN / ISO - Nr. / Zeichnungsnummer

Mehr

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Einkauf gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 310 Abs. 1 BGB.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen - Einkauf gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 310 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Einkauf Allgemeine Geschäftsbedingungen - Einkauf der Hellmann Worldwide Logistics SE & Co. KG sowie deren verbundener Unternehmen für sämtliche Lieferungen und Leistungen.

Mehr

VERPACKUNGSVORSCHRIFTEN FÜR MANN FILTER

VERPACKUNGSVORSCHRIFTEN FÜR MANN FILTER VERPACKUNGSVORSCHRIFTEN FÜR MANN FILTER (Stand Januar 2007) Inhalt: 1. Paletten. 2 2. Palettenkennzeichnung... 4 3. Sammelverpackungen 4 a) Luftfilter/Innenraumfilter.. 4 b) Wechselfilter/Ölfilterpatronen/Kraftstofffilter

Mehr

Richtlinien zur Erstbemusterung

Richtlinien zur Erstbemusterung Richtlinien zur Erstbemusterung zwischen sonnen GmbH Am Riedbach 1 87499 Wildpoldsried - nachfolgend sonnen genannt - und - nachfolgend LIEFERANT genannt - Erstellt: S. Wacker Seite 1 von 5 Version: 1.0

Mehr

BU Gas, Standort Mainz

BU Gas, Standort Mainz Verpackungs-/Anlieferungsvorschriften für die Elster GmbH BU Gas, Standort Mainz Verpackungs- / Anlieferungsvorschriften Inhalt 1. Anlieferzeiten S. 2 2. Allgemeine Bedingungen für die Warenannahme/Versand

Mehr

Legende zu den Qualitätsanforderungen in unseren Bestellungen

Legende zu den Qualitätsanforderungen in unseren Bestellungen Legende zu den Qualitätsanforderungen in unseren Bestellungen Art: Q01 Dokument: A01 Version: 00 Teildokument: 000 Standardmusterprüfung: Der Lieferant muss im Rahmen seiner Lieferung ein Standardmuster,

Mehr

Gültig für den Standort Bremen ZF Aftermarket

Gültig für den Standort Bremen ZF Aftermarket Gültig für den Standort Bremen ZF Aftermarket 1. Notwendige Dokumentation bei Warenanlieferung Der Frachtbrief ist mindestens in zweifacher Ausfertigung mitzubringen. Alle erforderlichen Zollpapiere (Fahrer

Mehr

Optimierte Logistikprozesse

Optimierte Logistikprozesse Optimierte Logistikprozesse Grundprinzipien der Logistik Geschwindigkeit Reaktionsfähigkeit 26.09.2017 GeDe Kugellager-Vertriebs-GmbH 2 Leistungsziele in der Logistik Lieferzeit Lieferbeschaffenheit Lieferzuverlässigkeit

Mehr

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Netzbetreiber und Marktgebietsverantwortliche

Ergänzende Geschäftsbedingungen für Netzbetreiber und Marktgebietsverantwortliche für Netzbetreiber und Marktgebietsverantwortliche Die Ferngas Netzgesellschaft mbh ist berechtigt, diese ergänzenden Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen oder zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung

Mehr

MAHLE Behr Europa Kleinladungsträger (KLT) - Poolsystem

MAHLE Behr Europa Kleinladungsträger (KLT) - Poolsystem MAHLE Behr Europa Kleinladungsträger (KLT) - Poolsystem Inhaltsverzeichnis 1. Generelle Abwicklung des KLT - Poolsystems... 2 2. Mehrwegpackmittel im MAHLE Behr Pool... 3 2.1. Übersicht 1 Mehrwegpackmittel

Mehr

ADS-TEC GmbH. Allgemeine Versandvorschrift Gültig ab 07/2016 Ver.: 7.0

ADS-TEC GmbH. Allgemeine Versandvorschrift Gültig ab 07/2016 Ver.: 7.0 Allgemeine Versandvorschrift 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Gültigkeit... 3 2 Verkehrsträgerwahl... 3 2.1 Stückgut (> 100 kg), Teil- und Komplettladungen... 3 2.2 Kleinsendungen... 3 2.2.1 National und Europa...

Mehr

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend BHTC genannt - Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten

Mehr

Anlieferrichtlinien. Packaging and Shipping Instructions

Anlieferrichtlinien. Packaging and Shipping Instructions Anlieferrichtlinien Packaging and Shipping Instructions Gültig ab 01. April 2017 Valid from April, 01, 2017 Avisierung Alle Komplett-Trucks bzw. Direktanlieferungen müssen mind. 48 Std. vorher mit den

Mehr

5 Verpackung: Die Verpackung ist so zu bemessen, dass damit ein ausreichender Schutz der Ware vor Beschädigungen beim Transport sichergestellt ist.

5 Verpackung: Die Verpackung ist so zu bemessen, dass damit ein ausreichender Schutz der Ware vor Beschädigungen beim Transport sichergestellt ist. STIHL Vertriebszentrale AG & Co. KG Robert-Bosch-Straße 13 64807 Dieburg Telefon (06071) 204-0 Anlieferbedingungen 1 Geltungsbereich: Die in den Anlieferbedingungen genannten Vorschriften regeln den reibungslosen,

Mehr

Empfehlung VDA 4927 Ausgabe 3 vom 1997-02-28 Beschreibung der Segmente Strukturbeschreibung für Satzart 721 Version 01 Vorsatz Lieferschein-und Transportdaten Satzlänge 128 (1 x pro DFÜ-Lauf) Kennung Datenelement-Name

Mehr

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant

Eskalationsstufenmodell Lieferant Containment beim Lieferant 1 Containment-Festlegungen... 2 1.1 Wesentlich Schritte des Containment-Verfahrens... 3 1.2 Containment Stufe I... 3 1.2.1 Containment Stufe I beschließen... 3 1.2.2 Beendigung Containment Level I... 4

Mehr

Verpackungsrichtlinie interkontinental

Verpackungsrichtlinie interkontinental ID800999 Version1 27.02.2013 123 Verantwortung Allgemeine Vorgaben für die... ordnungsgemäße Verpackung 4 Bauteilspezifische Korrosionsschutzmaßnahmen Anforderungen... 3 567 Einfuhrvorschriften Glossar

Mehr