Aufstieg durch Bildung? Umsetzung der Vereinbarungen des Dresdener Bildungsgipfels in Baden-Württemberg

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1 Landtag von Baden-Württemberg 14. Wahlperiode Drucksache 14 / Große Anfrage der Fraktion der SPD und Antwort der Landesregierung Aufstieg durch Bildung? Umsetzung der Vereinbarungen des Dresdener Bildungsgipfels in Baden-Württemberg Große Anfrage Wir fragen die Landesregierung: I. Allgemein 1. Welchen Beitrag leistet Baden-Württemberg für das von Bund und Ländern gesteckte Ziel, 10 Prozent des gesamtstaatlichen Bruttoinlandsprodukts in Aufwendungen für Bildung und Forschung zu stecken? 2. Wie hoch ist der Mittelzuwachs im Bildungsetat in der mittelfristigen Finanzplanung und in welchen Bereichen soll er eingesetzt werden? 3. Wie hoch ist die monetäre Demografiereserve, welche von den Bundesländern im Bildungswesen belassen werden soll, in Baden-Württemberg? 4. Wie wird diese Summe exakt zur Verbesserung der Bildungsqualität eingesetzt? II. Ausbau der frühkindlichen Bildung 1. Wie hoch ist die Quote der Krippenplätze in Baden-Württemberg und wie sind die Planungen für den weiteren Ausbau? 2. Plant die Landesregierung zusätzliche Weiterbildungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher einzurichten? 3. Für wie viele Kinder gibt es in Baden-Württemberg bereits verbindliche Sprachstandsbeobachtungen vor der Einschulung? 4. Bis wann plant die Landesregierung, die Sprachstandsbeobachtungen flächendeckend für alle Kinder durchzuführen? 5. Plant die Landesregierung den Orientierungsplan auch für die unter dreijährigen Kinder einzuführen und falls nein warum nicht? Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: 1

2 III. Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss 1. Wie hat sich die Quote der jungen Menschen ohne Schulabschluss in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg entwickelt (aufgeschlüsselt nach männlichen bzw. weiblichen sowie ausländischen bzw. nicht-ausländischen Schülern) und welche gezielten individuellen Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um diese Quote bis 2015 zu halbieren? 2. Wie hoch ist der Anteil der Förderschülerinnen und Förderschüler in Baden- Württemberg und mit welchen Maßnahmen soll dieser Anteil gesenkt werden? 3. Wie hoch war die Quote der Förderschülerinnen und Förderschüler, die in den vergangenen Jahren einen Hauptschulabschluss erreicht haben und auf welche Zielmarke möchte die Landesregierung diese Quote anheben? 4. Mit welchen Maßnahmen sollen die Förderschülerinnen und Förderschüler zu einem Hauptschulabschluss gebracht werden? IV. Zahl der Jugendlichen ohne Berufsabschluss 1. Wie hat sich die Quote der jungen Menschen ohne Berufsabschluss in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg entwickelt und welche gezielten individuellen Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um diese Quote bis 2015 zu halbieren? 2. Welche Maßnahmen zum Umbau des Übergangssystems Schule Ausbildung hat die Landesregierung bisher ergriffen? V. Zahl der Studienanfänger 1. Welche zusätzlichen Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Zahl der Studienanfänger ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung bis 2012 deutlich zu erhöhen? 2. Wie viele Studiengänge mit lokalem NC gibt es in Baden-Württemberg und wie soll diese Anzahl gesenkt werden? 3. Wie ist die gegenwärtige Betreuungsrelation in Bachelor- und Masterstu - diengängen und wie soll diese Relation verbessert werden? VI. Weiterbildungsbeteiligung 1. Welche zusätzlichen Maßnahmen möchte die Landesregierung ergreifen, um die Weiterbildungsbeteiligung insbesondere der Geringqualifizierten zu steigern? 2. Welche zusätzlichen Wiedereinstiegsprogramme möchte die Landesregierung fördern, um das Potenzial gut ausgebildeter Frauen nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung gezielt zu fördern? VII. Finanzierung Welche Summen sind für die unter I. 3., II. 2., II. 4., II. 5., III. 1., III. 4., IV. 1., IV. 2., V. 1., V. 3., VI. 1. sowie VI. 2. abgefragten Punkte im kommenden Haushalt bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung jeweils veranschlagt? Schmiedel, Dr. Mentrup, Zeller, Kaufmann, Rivoir und Fraktion 2

3 Begründung Der Dresdner Bildungsgipfel vom 22. Oktober 2008 war trotz weiterreichenden Forderungen der SPD zumindest ein Schritt in die richtige Richtung. Zehn Prozent des BIP für Bildung und Forschung (drei Prozent für Forschung, sieben Prozent für Bildung) haben Bund und Länder als Zielmarke bis 2015 beschlossen. Dies entspricht der SPD-Forderung seit dem Parteitag von Nun ist es an der Landesregierung den Worten auch Taten folgen zu lassen. Antwort Schreiben des Staatsministeriums vom 29. Oktober 2009 Nr. III/6001: In der Anlage übersende ich unter Bezugnahme auf 63 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg die von der Landesregierung beschlossene Antwort auf die Große Anfrage. Dr. Reinhart Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums 3

4 Anlage: Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Mit Schreiben vom 20. Oktober 2009 Nr /43/1 beantwortet das Minis - terium für Kultus, Jugend und Sport im Einvernehmen mit dem Finanzministerium, dem Ministerium für Arbeit und Soziales, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie dem Wirtschaftsministerium im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Wir fragen die Landesregierung: I. Allgemein 1. Welchen Beitrag leistet Baden-Württemberg für das von Bund und Ländern gesteckte Ziel, 10 Prozent des gesamtstaatlichen Bruttoinlandsprodukts in Aufwendungen für Bildung und Forschung zu stecken? 2. Wie hoch ist der Mittelzuwachs im Bildungsetat in der mittelfristigen Finanzplanung und in welchen Bereichen soll er eingesetzt werden? 3. Wie hoch ist die monetäre Demografiereserve, welche von den Bundesländern im Bildungswesen belassen werden soll, in Baden-Württemberg? 4. Wie wird diese Summe exakt zur Verbesserung der Bildungsqualität eingesetzt? Im Rahmen des Bildungsgipfels in Dresden am 22. Oktober 2008 waren sich Bund und Länder in dem Ziel einig, dass in Deutschland bis zum Jahr 2015 der Anteil der Aufwendungen für Bildung und Forschung gesamtstaatlich auf 10 Prozent des Bruttoinlandprodukts gesteigert wird. Zur Umsetzung dieses Ziels ist es erforderlich, die Ausgabenbereiche für Bildung und Forschung zu benennen, die bei diesen Überlegungen berücksichtigt werden sollen, und anschließend zu quantifizieren. Eine von Bund und Ländern eingesetzte Strategiegruppe sollte dazu einen Vorschlag vorlegen. Da zum jetzigen Zeitpunkt hierzu noch keine Entscheidung vorliegt, kann nicht beziffert werden, wie hoch bereits heute der entsprechende Anteil der Ausgaben für Bildung und Forschung am Bruttoinlandsprodukt in Baden-Württemberg ist und in welcher Höhe ggf. zusätzliche Investitionen zur Erreichung des 10 %-Ziels erforderlich sind. Insofern ist eine differenzierte Beantwortung der Ziffern I. 1. bis I. 4. nicht möglich. Der Sachverhalt wird zusammenfassend dargestellt. Die Ausgaben im Landeshaushalt 2009 belaufen sich auf insgesamt 36,8 Mrd., die Gesamtstellenzahl beträgt rund Allein auf den Bildungshaushalt des Kultusministeriums und den Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums (ohne Kunst) entfallen hiervon bei den Ausgaben rund 32 %, bei den Stellen sogar über 58 %. Dies bedeutet, dass bereits mehr als jede zweite Stelle des Landeshaushalts dem Bildungsbereich zugute kommt. Nach den zusätzlichen Lehrerneustellen in der vergangenen Legislaturpe - riode sollen auch in der laufenden Legislaturperiode trotz insgesamt wieder rückläufiger Schülerzahlen alle rechnerisch aus dem Schülerrückgang frei werdenden Lehrerstellen für die Umsetzung bildungspolitischer Maßnahmen verwendet werden. Insofern wird die demografische Rendite vollständig für die Weiterentwicklung des Bildungssystems genutzt, insbesondere für die frühkindliche Bildung, die Evaluation und den Ausbau der Ganztagsschulen. Die genaue Höhe der in den einzelnen Schuljahren rechnerisch aus dem Schülerrückgang frei werdenden Lehrerstellen ist abhängig von der Schülerzahlentwicklung in den einzelnen Schularten und Jahren und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden. Hinsichtlich der Nutzung der demografischen Rendite sind für die Umsetzung der Evaluation in den Jahren 2007 bis 2011 insgesamt 280 Deputate eingeplant; der jährliche Ressourcenbedarf für den Ausbau der Ganztagsschulen, das Jugendbegleiterprogramm und die frühkindliche Bildung ist abhängig von der Antragslage der Schulen bzw. vom Umsetzungsstand der Projekte und kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beziffert werden. Insgesamt sollen für den Ausbau der Ganztagsschulen bis zu Deputate, für das Projekt Schulreifes 4

5 Kind bis zu 900 Deputate und für das Jugendbegleiterprogramm bis zu 800 Deputate zur Verfügung gestellt werden. Ergänzend zum Verbleib der demografischen Rendite im Bildungssystem in - ves tiert das Land Baden-Württemberg mit dem am 15. Juli 2008 durch die Landesregierung verabschiedeten Maßnahmenpaket Qualitätsoffensive Bildung bis zum Jahr 2012 weitere rund 530 Mio. in den Bildungsbereich. Ein Schwerpunkt des Maßnahmenpakets stellt die schrittweise Absenkung des Klassenteilers bis zum Ende der Legislaturperiode auf 30 dar. Hierfür sind allein Lehrerstellen vorgesehen. Zum Schuljahresbeginn 2009/10 wurden darüber hinaus im Rahmen der Qualitätsoffensive Bildung weitere 500 Lehrerneustellen für die Erhöhung der Leitungszeit von Schulleitungen zur Verfügung gestellt. Bis zum Jahr 2012 sind zudem Ressourcen u. a. für die Einrichtung von Bildungsregionen, den Ausbau der Ausbildungskapazitäten für Erzieher/-innen und die Schaffung von Beförderungsämtern für Hauptschullehrkräfte eingeplant. Ein erster Teil der Ausgaben für diese Maßnahmen ist im Haushalt für das laufende Jahr enthalten. Die Fortsetzung des Hochschulpaktes 2020 bis zum Jahre 2015 bringt für das Land eine wesentliche finanzielle Hilfe bei der Sicherstellung der notwendigen Studienanfängerkapazitäten zur Aufnahme des Abiturientenjahrgangs 2012 und der geburtenstarken Jahrgänge, die bis mindestens zur Mitte des nächsten Jahrzehnts an die Hochschulen streben. Bis zum Jahr 2012 stellt Baden-Württemberg insgesamt 485 Millionen für den Ausbau der Hochschulen im Rahmen des Programms Hochschule 2012 zur Verfügung. Erhebliche zusätzliche Anstrengungen zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels wird das Land darüber hinaus leisten, indem es ab 2011 seinen Finanzierungsanteil zur Fortführung der Exzellenzinitia - tive und des Paktes für Forschung und Innovation beitragen wird: Bund und Länder haben in der Exzellenzvereinbarung II für die Fortführung der Exzellenzinitiative eine Erhöhung des Gesamt-Fördervolumens auf 2,724 Mrd. gegenüber 1,9 Mrd. in der ersten Programmphase beschlossen. Das Land trägt ein Viertel der Kosten für die Exzellenzprojekte der baden-württembergischen Universitäten. Die Höhe des Landesanteils insgesamt hängt vom Erfolg der Anträge der baden-württembergischen Universitäten in der neuen Ausschreibungsrunde ab. Bei der ersten Runde lag die Erfolgsquote bei rund 30 %. Gemäß dem Pakt für Forschung und Innovation gewähren Bund und Länder der Fraunhofer-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft, der Max-Planck- Gesellschaft, der Leibniz-Gemeinschaft und der Deutschen Forschungsgemeinschaft eine jährliche Steigerung der gemeinsamen Zuwendung. Die Finanzierungsschlüssel zwischen Bund und Ländern sind unterschiedlich je nach Wissenschaftsorganisation und Einrichtung. Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben am 4. Juni 2009 für die zweite Phase des Paktes für Forschung und Innovation in den Jahren 2011 bis 2015 jährliche Steigerungsraten von 5 Prozent vereinbart (gegenüber 3 Prozent in der ersten Programmphase des Paktes). Mit diesem Beschluss ist im Geschäftsbereich des Wissenschafts - minis teriums ein kumulierter Mehraufwand in den Jahren 2011 bis 2015 von 181 Mio. gegenüber dem Basisjahr 2010 verbunden. Gegenüber den in der Mittelfristigen Finanzplanung bereits berücksichtigten 3-prozentigen jährlichen Steigerungen beträgt der kumulierte Mehraufwand rund 80 Mio.. Die o. g. Maßnahmen zeigen, dass in Baden-Württemberg nicht nur in den vergangenen Jahren eine Reihe bildungspolitischer Innovationen mit den ent - sprechenden Investitionen auf den Weg gebracht wurde, sondern auch in Zukunft trotz schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen in erheblichem Umfang in Bildung investiert wird. Dadurch werden sich die Rahmenbedingungen für Bildung und damit die Bildungs- und Zukunftschancen unserer Kinder nachhaltig weiter verbessern. Die über das Jahr 2009 hinausgehende Bereitstellung notwendiger Ressourcen bleibt der Erstellung künftiger Haushalte und den parlamentarischen Beratungen hierzu vorbehalten. Entsprechendes gilt für die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2012, die ebenfalls im Zuge der nächsten Haushaltsberatungen behandelt wird. 5

6 II. Ausbau der frühkindlichen Bildung 1. Wie hoch ist die Quote der Krippenplätze in Baden-Württemberg und wie sind die Planungen für den weiteren Ausbau? Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg erhebt gemäß 98 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) jährlich zu einem Stichtag im März unter anderem die Anzahl der in Tageseinrichtungen sowie in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreuten Kinder. Die Auswertung der Daten für Kinder unter drei Jahren unterscheidet lediglich zwischen der Betreuung in Einrichtungen und in der Kindertagespflege. Die Anzahl der in Kinderkrippen betreuten Kinder wird nicht gesondert ausgewiesen. Danach stellen sich die Anzahl der in Einrichtungen und in der Kindertagespflege betreuten Kinder unter drei Jahren (Erhebungsstichtag: 15. März 2008) sowie die Planungen für den weiteren Ausbau der Kleinkindbetreuung wie folgt dar: Jahr Kinder Plätze in Plätze in der Plätze Versorgungsquote unter drei Einrichtungen Kindertagespflege insgesamt Jahren (Krippen und altersgemischte Kleinkinder Gruppen) 2008* ,7 % ,5 % ,0 % ,5 % ,5 % ,0 % * Jugendhilfestatistik (Erhebungsstichtag: 15. März 2008), ab 2009 Ausbauplanung 2. Plant die Landesregierung zusätzliche Weiterbildungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher einzurichten? Seit dem Schuljahr 2007/08 bieten die Berufsfachschulen für Zusatzqualifikation berufsbegleitende Weiterbildungen für Erzieherinnen und Erzieher im Schwerpunkt Bildungsförderung im Elementarbereich und seit 2008/09 im Schwerpunkt Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen an. Diese Angebote werden bedarfsgerecht weiter ausgebaut. Weiterhin bieten einzelne Pädagogische Hochschulen, wie z. B. Ludwigsburg und Schwäbisch Gmünd, neben den Bachelorstudiengängen Frühkindliche Bildung als Fort- und Weiterbildungen Kontaktstudien im Bereich Frühe Bildung an, die auch von Erzieherinnen und Erziehern mit mehrjähriger Berufserfahrung belegt werden können, die keine formale Hochschulzugangsberechtigung haben. 3. Für wie viele Kinder gibt es in Baden-Württemberg bereits verbindliche Sprachstandsbeobachtungen vor der Einschulung? 4. Bis wann plant die Landesregierung, die Sprachstandsbeobachtungen flächendeckend für alle Kinder durchzuführen? Eine Sprachstandsbeobachtung wird in vielen Kindertageseinrichtungen nach unterschiedlichen, nicht standardisierten Verfahren durchgeführt. Durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Form der kinder- und jugendärzt - lichen Dienste der Gesundheitsämter wird im Rahmen der neukonzipierten Einschulungsuntersuchung ein Sprachscreening durchgeführt. Für Kinder, die dort auffällig sind, wird eine vertiefende ärztliche Untersuchung mit einer verbind - lichen Sprachstandsdiagnose angeschlossen. Diese verbindliche Sprachstandsdiag - 6

7 nose wird seit Anfang des Jahres landesweit durchgeführt. Ende August waren ca. 65 % der Kinder des Einschuljahrgangs 2010 in Baden-Württemberg (knapp Kinder) bezüglich ihrer Sprachentwicklung untersucht. Dabei war die Durchführung einer Sprachstandsdiagnostik aufgrund eines auffälligen Screenings bei 30 % der Kinder erforderlich. 5. Plant die Landesregierung den Orientierungsplan auch für die unter dreijährigen Kinder einzuführen und falls nein warum nicht? Bei der Weiterentwicklung des Orientierungsplans wurden die Ausführungen zur Bildung und Erziehung der unter Dreijährigen umfangreicher gestaltet und präzisiert. Es obliegt dem jeweiligen Träger, die Ausführungen des Orientierungsplans zur Bildung und Erziehung der unter Dreijährigen entsprechend der jeweiligen Einrichtungskonzeption umzusetzen. III. Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss 1. Wie hat sich die Quote der jungen Menschen ohne Schulabschluss in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg entwickelt (aufgeschlüsselt nach männ - lichen bzw. weiblichen sowie ausländischen bzw. nicht-ausländischen Schülern) und welche gezielten individuellen Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um diese Quote bis 2015 zu halbieren? In der Anlage ist die Entwicklung des Anteils der Schulabgänger/-innen aus öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss bezogen auf alle Schulabgänger/-innen aus öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen sowie aufgeschlüsselt nach Geschlecht bzw. nach Ausländern und Deutschen in den Jahren 2006 bis 2008 dargestellt. Die Gesamtentwicklung in den vergangenen Jahren zeigt, dass der Anteil der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss insgesamt zurückgegangen ist. In den in der Anlage dargestellten Anteilswerten sind auch die Schulabgänger/-innen der Sonderschulen, die einen Abschluss der Förderschule bzw. der Schule für Geistigbehinderte erreicht haben, berücksichtigt. Rechnet man beim Anteil der Schulabgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss aus öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen die Abgänger/-innen der genannten Sonderschul - typen heraus, so liegt der Anteil der Abgänger/-innen ohne Hauptschulabschluss bezogen auf alle Schulabgänger/-innen der öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen im Jahr 2006 bei 3,1 %, im Jahr 2007 bei 2,8 % und im Jahr 2008 bei 2,3 %; dies ist bundesweit der mit Abstand geringste Wert. Auch wenn, eine weitere Senkung der bisher im Jahr 2008 erreichten sehr guten Quote von 2,3 % der Abgänger ohne Hauptschulabschluss nicht einfach sein wird, bleibt dies weiterhin das Ziel der Landesregierung. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat auf der Grundlage des Bündnisses für Ausbildung 2007 bis 2010 vielfältige Maßnahmen getroffen, um die Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler insgesamt weiter zu verbessern und die Quote der Abgänger ohne Hauptschulabschluss weiter zu senken. Die Maßnahmen sind dazu geeignet, die Zahl der Übergänge der Jugendlichen in ein Ausbildungsverhältnis im Dualen System zu sichern und auszubauen. Dabei handelt es sich um eine auf die jeweiligen Zielgruppen abgestimmte Gesamtkonzeption der Berufsorientierung, die im Bereich der Haupt- und Werkrealschulen sowie Real- und Sonderschulen durch folgende Elemente gekennzeichnet ist: 1. Vereinbarungen im Bündnis für Ausbildung 2007 bis Vereinbarung zum Ausbau von Bildungspartnerschaften 3. Stärkung und Weiterentwicklung der Hauptschule 3.1. Maßnahmenpaket Hauptschule 3.2. Weiterentwicklung der Hauptschule zur Werkrealschule 4. Maßnahmen zur Förderung von Schülern mit Sprachförderbedarf, insbesondere bei Migrationshintergrund 7

8 Zu 1.: Bündnis für Ausbildung 2007 bis 2010 Als ein wesentlicher Schwerpunkt und eine besondere gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist im Bündnis zwischen dem Land, den Kammern und Verbänden der Wirtschaft, der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Landesverbänden die Qualifikation und Integration benachteiligter Jugendlicher festgelegt worden. Es werden besondere Anstrengungen unternommen, um benachteiligte Jugendliche insbesondere auch solche mit Migrationshintergrund besser in Ausbildung zu integrieren. Jugendliche mit eingeschränkten Vermittlungschancen sollen Perspektiven für den Einstieg in die berufliche Ausbildung und das Berufsleben erhalten. Im Bereich der allgemein bildenden Schulen misst die Landesregierung der Verbesserung der Aus bil dungs - reife von Jugendlichen eine hohe Priorität bei. Deshalb ist die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler und gleichzeitig die För - derung ihrer Gesamtpersönlichkeit Bestandteil der Koalitionsvereinbarung zur 14. Legislaturperiode. Zu 2.: Vereinbarung zum Ausbau von Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen Die Bildungspartnerschaften fügen sich ein in die Ziele des am 27. Juni 2007 zwischen Landesregierung und Wirtschaft vereinbarten Bündnisses zur Stärkung der beruflichen Ausbildung in Baden-Württemberg 2007 bis Sie konkretisieren und erweitern die darin aufgeführten Maßnahmen. Um alle Schülerinnen und Schüler Baden-Württembergs optimal auf den Übergang in das Berufsleben vorzubereiten, ist es für die Partner aus Schule und Wirtschaft ein zentrales Anliegen, ihre Zusammenarbeit zu intensivieren. Schwerpunkt der gemeinsamen Bemühungen sind dabei der Ausbau und die Begleitung von Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen. Das heißt, jede allgemein bildende weiterführende Schule sollte mindestens eine betriebliche Partnerschaft aufbauen und pflegen. Derzeit wird unter der Federführung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport eine Homepage erarbeitet, die die weitere Unterstützung des Ausbaus begleiten wird. Eine Freischaltung wird nach Abstimmung mit den beteiligten Partnern im Herbst 2009 erfolgen. Zu 3.: Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der Hauptschule Die Förderung der Ausbildungsfähigkeit steht im Fokus der Maßnahmen zur Stärkung und Weiterentwicklung der Hauptschule. Mit nachfolgend aufgeführten Maß nahmen wird sukzessive eine verbesserte Ausbildungsfähigkeit der Schulabgänger erreicht. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte in zwei Etappen: Zu 3.1.: Maßnahmenpaket Hauptschule Ein zentrales Element der zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Hauptschule zur Werkrealschule ist deren pädagogische Profilierung. Das Maßnahmenpaket der Landesregierung zur Stärkung der Hauptschule (Ministerratsbeschlüsse vom 26. Juni 2007) ist dabei ein integraler Bestandteil. Die Förderung der Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik in den Klassen 5 und 6 auf der Basis einer aussagefähigen, online basierten Lernstandserhebung und einer sich anschließenden individuellen Förderung. Die Kompetenzanalyse Profil AC an Schulen in Klasse 7 ist ein bewährtes Verfahren, um die überfachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten junger Menschen festzustellen und weiterzuentwickeln. Sie ermöglicht der Lehrkraft, individuelle Kompetenzprofile zu erstellen, auf deren Grundlage individuelle Förderpläne und Fördervereinbarungen ausgearbeitet werden. Der Einsatz des Förderpakets SchuB (Schule und Betrieb) in Klasse 8 ermöglicht eine zielgerichtete Förderung der Ausbildungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Anforderungen von Ausbildungsbetrieben. Der flächendeckende Ausbau der Kooperationsklassen Hauptschule Berufliche Schule, als fakultatives Angebot für leistungsschwache Schülerinnen und 8

9 Schüler der Hauptschulen, ist ein weiteres strukturgebendes Element im Gesamtkonzept. Insbesondere durch schulbegleitende Betriebspraktika soll der Übergang ins Duale System zusätzlich unterstützt werden. Seit Februar 2008 werden an den Hauptschulen in Baden-Württemberg Pädagogische Assistentinnen und Assistenten eingesetzt deren zentraler Auftrag ist es, Lehrkräfte im Unterricht vor allem in den Klassen 5 bis 7 zu unterstützen und zu entlasten. Sie ermöglichen zudem eine innere und äußere Differenzierung und verbessern so den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler, die zielgerichteter in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützt werden können. Damit wird auch ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Ausbildungsfähigkeit geleistet. Zu 3.2.: Weiterentwicklung der Hauptschule zur Werkrealschule In einem zweiten Schritt wurde die Grundlage für die Weiterentwicklung der Hauptschule zur Werkrealschule geschaffen. Die bisherige Berufswegeplanung erfährt eine zusätzliche Intensivierung zum einen durch den kontinuierlich sechsjährig angelegten Bildungsgang, zum anderen durch die Flexibilität, die die Schulen zur individuellen Gestaltung und Förderung erhalten. Die Stärkung der Ausbildungsfähigkeit wird vor allem durch die Elemente der berufsbezogenen Wahlpflichtfächer in den Klassenstufen 8 und 9 sowie durch die enge Kooperation mit den zweijährigen Berufsfachschulen in Klasse 10 systematisch unterstützt. Sonderschulen mit Bildungsgang Hauptschule sind hierbei ebenfalls einbezogen. Alle Komponenten des Maßnahmenpakets Hauptschule werden in die Werkrealschule übernommen. Zu 4.: Maßnahmen zur Förderung von Schülern mit Sprachförderbedarf, insbesondere bei Migrationshintergrund In den vergangenen Jahren wurden vielfältige Maßnahmen und Projekte zur in - dividuellen Unterstützung und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund initiiert. Besondere Zuwendung erhalten dabei die Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund mit ihren spezifischen Bedürfnissen. Da die Beherrschung der deutschen Sprache als der entscheidende Schlüssel für eine erfolgreiche Integration gilt, legt die Landesregierung beson - deren Wert auf eine früh einsetzende, intensive Förderung der deutschen Sprache. Mit den vorschulischen und schulischen sprachlichen Fördermaßnahmen wird das Ziel verfolgt, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in die deutsche Kultur zu integrieren und ihnen die für eine erfolgreiche Schul- und Berufslaufbahn notwendige deutsche Sprachkompetenz zu vermitteln. 2. Wie hoch ist der Anteil der Förderschülerinnen und Förderschüler in Baden- Württemberg und mit welchen Maßnahmen soll dieser Anteil gesenkt werden? Im Schuljahr 2008/09 wurden Schülerinnen und Schüler an den öffent - lichen und privaten allgemein bildenden Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums (ohne Abendschulen, Kollegs) unterrichtet. Mit Schülerinnen und Schülern lag der Anteil der Schülerinnen und Schüler der Förderschulen bei 1,8 %. Dies zeigt, dass die Förderschulen in Baden-Württemberg Schülerinnen und Schüler aufnehmen, für die das Angebot Förderschule zeitweilig oder auch dauerhaft die einzige Möglichkeit bietet, ein ihren Voraussetzungen entsprechendes Bildungsangebot zu erhalten, und ihnen Zugänge zu entsprechenden beruflichen Anschlusslösungen eröffnet. Der auch im bundesweiten Vergleich vergleichsweise geringe Wert zeigt, dass die Förderschulen in Baden-Württemberg flächendeckend wichtige Kooperationsstützpunkte für die allgemeinen Schulen in einer Region bilden. Durch besondere Förderangebote für Schülerinnen und Schüler der umliegenden Grund- und Hauptschulen und der im Rahmen des sonderpädagogischen Dienstes angebotenen Unterstützung für Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinen Schulen wird ein bedeutsamer Beitrag zur Stärkung der Integrationskraft der allgemeinen Schule und damit zu einer erfolgreichen schulischen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lernproblemen in Grund- und Hauptschulen geleistet. Die in den letzten Jahren stetig zurückgehende Förderschulbesuchsquote ist somit ganz we- 9

10 sentlich auch im Zusammenhang mit dem Auf- und Ausbau tragfähiger Kooperationsstrukturen im näheren Umfeld der einzelnen Schule zu sehen und zu bewerten. Diese Entwicklung ist nicht abgeschlossen. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips werden die Förderschulen auch zukünftig ihre Kooperationsstrukturen weiterentwickeln und in enger Abstimmung mit den Eltern und den allgemeinen Schulen sonderpädagogische Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie sonderpädagogische Bildungsangebote bereithalten, die für einen großen Teil von Schülerinnen und Schülern mit Lernproblemen eine erfolgreiche schulische Förderung an der allgemeinen Schule darstellen und darüber hinaus Abschlüsse ermöglichen, die eine beruflich-soziale Eingliederung sichern helfen (vgl. auch Ziffer III. 1.). 3. Wie hoch war die Quote der Förderschülerinnen und Förderschüler, die in den vergangenen Jahren einen Hauptschulabschluss erreicht haben und auf welche Zielmarke möchte die Landesregierung diese Quote anheben? 4. Mit welchen Maßnahmen sollen die Förderschülerinnen und Förderschüler zu einem Hauptschulabschluss gebracht werden? Für Absolventinnen und Absolventen der Förderschulen des Landes bestehen verschiedenste Möglichkeiten, den Hauptschulabschluss bzw. einen dem Hauptschulabschluss vergleichbaren Bildungsstand zu erreichen. Im Einzelnen sind dies: Erwerb des Hauptschulabschlusses am Ende der Klasse 9 im Rahmen der Schulfremdenprüfung. Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss am Ende des zweijährigen Bildungsganges Kooperationsklasse Förderschule Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschlusses (außerhalb einer Kooperationsklasse) am Ende des BVJ. In den vergangenen Jahren haben rund 10 % der Absolventinnen und Absolventen der Förderschule im Rahmen der Schulfremdenprüfung einen Hauptschulabschluss erworben. Vor dem Hintergrund der individuellen Entwicklungsverläufe ihrer Schülerinnen und Schüler beziehen die Förderschulen im Rahmen der Berufswegeplanung gezielt das Bildungsangebot der beruflichen Schulen als wich tige Bildungsphase auf dem Weg zum Hauptschulabschluss mit ein. Um diese Schnittstelle noch passgenauer auszugestalten, wurden in der Vergangenheit flächendeckend sogenannte zweijährige Kooperationsklassen Förderschule BVJ bzw. Förderschulen Sonderberufsfachschulen oder spezielle BVJ-Angebote für ehemalige Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen eingerichtet. Diese Möglichkeit wird von einem großen Teil der ehemaligen Förderschülerinnen und -schüler wahrgenommen. Die Quote der ehemaligen Schülerinnen und Schüler aus Förderschulen, die in einem Bildungsgang der beruflichen Schulen einen Hauptschulabschluss erwerben, wird vom Statistischen Landesamt nicht erfasst. Eine interne Erhebung zeigt aber, dass der Anteil der ehemaligen Förderschüler und -schülerinnen, die das BVJ mit einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand verlassen, bei rund 50 % liegt. Laut einer wissenschaftlichen Untersuchung zur Wirksamkeit von zweijährigen Kooperationsklassen Förderschule BVJ durch die Pädagogische Hochschule Heidelberg, Fakultät Sonderpädagogik, erreichten an den in die Untersuchung aufgenommenen Standorten 78 % der Schülerinnen und Schüler über diesen Weg einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand. Durch die derzeitige Weiterentwicklung des BVJ und den Ausbau der Koopera - tionsklassen Förderschule BVJ bzw. Sonderberufsfachschule (siehe hierzu Ziffer IV. 2.), sollen die Chancen der Schülerinnen und Schüler zu einem großen Teil Absolventinnen und Absolventen der Förderschule auf einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand weiter erhöht werden. Die Arbeit in den Förderschulen zeigt auch, dass ein erfolgreicher Übergang an der Schnittstelle Schule Beruf nicht über für alle geltenden Maßstäbe, sondern vielmehr über individuell zu vereinbarende Bildungskonzepte mit allen Beteiligten 10

11 erreicht werden kann. Für viele dieser Schülerinnen und Schüler ist der Erwerb eines Förderschulabschlusses (Abschlusszeugnis Förderschule) deshalb eine Leis - tung, die es umfassend zu würdigen gilt. Den Bildungserfolg dieser jungen Menschen nur am Erwerb des Hauptschulabschlusses festzumachen, würde den persönlichen Anstrengungen und den erbrachten Leistungen nicht gerecht werden. Im Mittelpunkt steht für diese Schülerinnen und Schüler vielmehr der Erwerb von Kompetenzen, mit denen diese junge Menschen ihr Leben selbstständig gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dies auch vor dem Hintergrund der überaus geringen Besuchsquote (vgl. III. 2.) und der Tatsache, dass die Förderschulen des Landes Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Lern- und Leis - tungsvoraussetzungen den Erwerb des Hauptschulabschlusses im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht erwarten lassen, frühzeitig in die Grund- bzw. die Hauptschulen in ihrem Einzugsgebiet zurückführen und durch eine Begleitung im Rahmen des sonderpädagogischen Dienstes den erfolgreichen Abschluss sichern helfen. Für Schülerinnen und Schüler der Förderschule, deren Leistungsfähigkeit eine berufliche Eingliederung über die herkömmlichen Wege nicht erwarten lässt, ist es notwendig, die Jugendlichen entsprechend der jeweiligen individuellen Kompetenzen so zu fördern und zu begleiten, dass sie nach Erfüllung der Berufsschulpflicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können. Dass dies erfolgreich gelingen kann, zeigen die Erfahrungen der kooperativen Angebote Berufsvorbereitende Einrichtungen (BVE) und der Klassen zur Kooperativen Bildung und Vorbereitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (KoBV). Diese Angebote werden derzeit an acht Standorten in Baden-Württemberg geführt. Sie sollen mittelfristig möglichst flächendeckend angeboten werden und eine wichtige Ergänzung des Bildungsangebots im Bereich des Berufsvorbereitungsjahres und des Vorqualifizierungsjahres Arbeit/Beruf leisten. Eine erfolgreiche Sicherung der beruflich-sozialen Anschlüsse ist im Bereich der Sonderschulen immer auch an tragfähige Netzwerkstrukturen gebunden, in denen Leistungen der einzelnen Träger zielbestimmt und bezogen auf den einzelnen jungen Menschen zum Einsatz kommen. Die Förderschulen haben in der Vergangenheit in enger Zusammenarbeit mit Betrieben, der Agentur für Arbeit, der Jugendhilfe und Behindertenhilfe und weiteren Partnern in diesem Feld wichtige Arbeit geleistet und Unterstützungssysteme mitentwickelt, die diesen jungen Menschen eine beruflich-soziale Integration sichern helfen. IV. Zahl der Jugendlichen ohne Berufsabschluss 1. Wie hat sich die Quote der jungen Menschen ohne Berufsabschluss in den vergangenen Jahren in Baden-Württemberg entwickelt und welche gezielten individuellen Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um diese Quote bis 2015 zu halbieren? Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach beruflichem Ausbildungs-/Hochschulabschluss in Baden-Württemberg Personen ohne beruflichen Ausbildungsabschluss bzw. Hochschulabschluss im Alter von bis unter Jahren* Jahr 20 bis bis bis bis 35 % ,6 25,0 17,3 21, ,9 26,3 17,8 22, ,9 25,1 17,7 21, ,0 23,3 16,3 19,9 * Anteil der Personen ohne beruflichen bzw. Hochschulabschluss an allen Personen der ent - sprechenden Altersgruppe, die Angaben zum Berufsabschluss erteilt haben. Quelle: Mikrozensus, Statistisches Landesamt Baden-Württemberg 11

12 In der Statistik sind junge Menschen nach den Kriterien mit oder ohne Berufsabschluss erfasst. Diejenigen, die sich zum Zeitpunkt der Befragung in einer Aus - bildung befinden, werden zu der Gruppe ohne beruflichen Ausbildungs- oder Hochschulabschluss gerechnet. Am aussagekräftigsten ist daher die Gruppe der 30- bis 35-Jährigen, da diese Altersgruppe in der Regel ihre Ausbildungs- und Studienzeit beendet hat. Im Jahr 2008 hat sich in dieser Gruppe der Anteil der - jenigen Personen, die keinen Berufs- oder Studienabschluss haben, um 1,4 % verringert. Die Landesregierung trägt durch das Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung in Baden-Württemberg 2007 bis 2010 mit einer Vielzahl von Maß - nahmen dazu bei, mehr Jugendliche in Ausbildung zu bringen und damit die Quote der jungen Menschen ohne Berufsabschluss zu verringern. Das Ziel des Bündnisses, allen ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen ein Qualifizierungsangebot zu machen, wurde in den vergangenen beiden Jahren erreicht und wird auch 2009 erfüllt werden. Das Wirtschaftsministerium fördert insbesondere folgende aus ESF- und Landesmitteln finanzierten aktuellen Maßnahmen: Berufsorientierungsmaßnahmen in Bildungszentren der Wirtschaft ( Azubi in spe Ausbildung vorbereiten ), damit Schülerinnen und Schüler zielgenauere Berufswünsche entwickeln, sodass weniger Ausbildungsabbrüche und damit mehr Berufsabschlüsse die Folge sind. Ausbildungswerber ( Azubi attraktiv Ausbildung bewerben ) erhöhen die Zahl der Ausbildungsbetriebe und Ausbildungsplätze. Mehr Jugendliche erhalten dadurch die Chance, einen Berufsabschluss zu erwerben. Nachwuchskampagnen ( Azubi gesucht Nachwuchs gewinnen ) in Branchen mit unbesetzten Ausbildungsplätzen tragen dazu bei, die Zahl der besetzten Ausbildungsplätze und damit der Jugendlichen, die einen Berufsabschluss anstreben, zu erhöhen. Ausbildungsbetriebe, die Auszubildende aus Insolvenz-Betrieben übernehmen ( Azubi transfer Ausbildung fortsetzen ), erhalten einen Zuschuss. Dadurch wird den betroffenen Auszubildenden die Chance gegeben, ihre Ausbildung zu beenden und einen Berufsabschluss zu erwerben. Ab 2010 fördert das Wirtschaftsministerium zusätzliche Maßnahmen: Bildungspartnerschaften zwischen Schulen und Unternehmen sollen berufliche Praxis stärker in die Schule integrieren und dadurch den Übergang in Ausbildung und Beruf erleichtern ( Azubi gewünscht Partnerschaften Schule-Unternehmen bilden ). Berufswerberinnen und Berufswerber sollen ausländische Eltern aktiv auf - suchen, informieren und beraten, damit die bisher unterdurchschnittliche Ausbildungsbeteiligungsquote ausländischer Jugendlicher erhöht wird ( Azubi statt ungelernt mehr türkische Jugendliche ausbilden ). 2. Welche Maßnahmen zum Umbau des Übergangssystems Schule Ausbildung hat die Landesregierung bisher ergriffen? Grundlegendes Ziel ist es, dass die Schülerinnen und Schüler im Übergangssys - tem Schule Ausbildung, d. h. Jugendliche oder junge Erwachsene mit Hauptschul- bzw. mittlerem Bildungsabschluss, die im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht keinen Ausbildungsplatz finden und keine weiterführende Schule besuchen können, keine Warteschleife durchlaufen müssen, sondern innerhalb des für sie passenden Übergangsangebots eine doppelte Qualifizierung erwerben: neben einer Berufsorientierung oder -vorbereitung die Chance zur Hebung ihres Bildungsniveaus und zur Verbesserung ihres formalen Schulabschlusses. Aus diesem Grund hat das Kultusministerium im Bereich der Berufskollegs die generelle Möglichkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife eingeführt; für die gestuften einjährigen kaufmännischen, technischen und pflegerischen Berufskollegs I und II ist die Fachhochschulreife nach der Weiterentwicklung der Jahre 2006 bis 2009 der Regelabschluss des Berufskollegs II. Schülerinnen und Schüler, die be- 12

13 reits nach dem Berufskolleg I in eine duale Ausbildung wechseln wollen, verbessern aufgrund der berufsbildenden Inhalte des Bildungsgangs ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz und können ggf. eine Anrechnung auf ihre duale Aus - bildung erhalten. Zudem hat das Kultusministerium in Kooperation mit den In - dustrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern ein Verzahnungsmodell zwischen Berufskollegs und dualen Ausbildungsberufen eingerichtet, in dem die Schülerinnen und Schüler die Berufsschulinhalte eines Ausbildungsberufs vollständig vermittelt bekommen. Die Kammern unterstützen diese Verzahnungsberufskollegs mit der Empfehlung an die Betriebe, die Anrechnungsmöglichkeit von bis zu zwei Jahren auf eine anschließende einschlägige Berufsausbildung nach dem Abschluss eines Berufskollegs II umfassend zu nutzen. Im Bereich des Übergangssystems Schule Beruf für Jugendliche mit und ohne Hauptschulabschluss an beruflichen Schulen hat die Landesregierung im Jahr 2006 mit einer strukturellen und pädagogischen Weiterentwicklung begonnen. Als erster Schritt der Weiterentwicklung wurde für Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die im Anschluss an die allgemeine Schulpflicht keinen direkten Einstieg in eine Ausbildung oder eine weiterführende Schule finden, das Berufseinstiegsjahr (BEJ) als neuer Bildungsgang eingeführt. Im BEJ erhalten die Schülerinnen und Schüler eine umfassende Förderung ihrer Ausbildungsreife und eine berufliche Vorbildung in einem Berufsfeld. Zentrales pädagogisches Element ist eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler. Ihr geht eine umfassende Analyse der vorhandenen Kompetenzen voraus. Das BEJ endet mit einer Abschlussprüfung, die auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses aufbaut. Im Schuljahr 2008/09 besuchten Jugendliche in 468 Klassen das öffentliche Berufseinstiegsjahr. Jugendliche ohne Hauptschulabschluss und ohne direkten beruflichen Anschluss besuchen weiterhin das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Im Schuljahr 2008/09 waren dies Schülerinnen und Schüler. In dem derzeit erfolgenden zweiten Schritt der Weiterentwicklung des Übergangssystems für leistungsschwächere Jugendliche wird eine neue Form des Berufsvorbereitungsjahres, das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB), erprobt. Das VAB greift die Grundstrukturen des BVJ auf und vernetzt diese mit einer pädagogischen Weiterentwicklung. Die neue pädagogische Ausrichtung basiert vor allem auf einer Verzahnung von Theorie und Praxis, einer Individualisierung und Differenzierung innerhalb des Unterrichts sowie auf einer verstärkten Förderung der Projekt- und Sozialkompetenz. Schülerinnen und Schüler, deren Unterstützungsbedarf so umfassend ist, dass sie einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand innerhalb des einjährigen Bildungsganges nicht erlangen können, erhalten im VAB neue und passgenauere Fördermöglichkeiten als bisher im BVJ verfügbar waren (vgl. Antrag der Abgeordneten Siegfried Lehmann u. a. Grüne, Schulversuch Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf [VAB], LT-Drs. 14/5089). 24 berufliche Schulen setzen den Schulversuch im Schuljahr 2009/10 erstmals um. Als weitere Maßnahme zur Verbesserung des Fördererfolgs innerhalb des Übergangssystems Schule Beruf für leistungsschwächere Jugendliche erprobt das Kultusministerium seit dem Schuljahr 2004/05 die Ganztagesförderung im BVJ. Seit dem Schuljahr 2008/09 wird hierzu ein erweitertes Projekt unter Einbe - ziehung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds in 56 Klassen an 29 Schulen durchgeführt. Dieses Projekt Ganztagesförderung von Jugendlichen mit beson - derem Unterstützungsbedarf richtet sich am Leitgedanken Lerne den Zeitrhythmus der Arbeitswelt aus. Der zeitlich ausgeweitete Unterricht ist mit zusätz - lichen Betreuungsangeboten verbunden und ermöglicht so eine gezielte Förderung des Einzelnen auf dem Weg in den Beruf. Insbesondere die Leistungen in Deutsch und Mathematik sowie die Sozialkompetenz können durch eine Ganz - tagesförderung gezielt verbessert werden. Um den Übergang von leistungsschwächeren Jugendlichen aus den allgemein bildenden Schulen in die beruflichen Bildungsgänge zu erleichtern, wurde in den letzten Jahren das Angebot an Kooperationsklassen zwischen Hauptschule oder Förderschule mit dem BVJ bzw. der Sonderberufsfachschule stetig ausgebaut. Die Kooperationsklassen ermöglichen eine kontinuierliche und besonders inten - sive Förderung und erhöhen die Chancen auf einen erfolgreichen Übergang in eine Ausbildung sehr. 13

14 V. Zahl der Studienanfänger 1. Welche zusätzlichen Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um die Zahl der Studienanfänger ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung bis 2012 deutlich zu erhöhen? Wie dem Landtag bereits berichtet wurde (LT-Drs. 14/4227 und 14/4894), hat die Kultusministerkonferenz (KMK) in Folge des Dresdener Bildungsgipfels am 6. März 2009 beschlossen, die Regelungen über den Hochschulzugang für Berufs - tätige zu vereinheitlichen. Meister und Inhaber gleichgestellter Fortbildungen (Aufstiegsfortbildungen) sollen eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung ohne Eignungsprüfung erhalten. Beruflich qualifizierte Bewerber mit einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung und dreijähriger Berufserfahrung, jeweils in einem zum Studiengang affinen Bereich, können über ein Eignungsfeststellungsverfahren eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung erlangen. Das Wissenschaftsministerium erarbeitet zur Umsetzung des KMK-Beschlusses derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf. Damit wird der Hochschulzugang beruflich Qualifizierter nochmals deutlich erleichtert. Zudem wurde wie bereits berichtet (LT-Drs. 14/4894) im Rahmen des Ausbildungsbündnisses 2007 bis 2010 unter der Federführung des Wissenschaftsminis - teriums eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit Fragen der Durchlässigkeit, Anrechnung und berufsbegleitenden grundständigen Studienangeboten befasst. An der Arbeitsgruppe sind neben dem Wissenschaftsministerium Vertreter des Staatsministeriums, Kultusministeriums, Landwirtschaftsministeriums und des Wirtschaftsministeriums Vertreter der Wirtschaftsverbände sowie Vertreter der Hochschulen beteiligt. Die Arbeitsgruppe hat die Fachhochschulen gebeten, entsprechende berufsbegleitende grundständige Studienangebote mit Anrechnungsmöglichkeiten zu entwickeln. Konkrete Planungen gibt es bereits an den Hochschulen Aalen, Furtwangen und Konstanz. Weitere maßgeschneiderte Angebote werden erwartet. 2. Wie viele Studiengänge mit lokalem NC gibt es in Baden-Württemberg und wie soll diese Anzahl gesenkt werden? Im Studienjahr 2009/10 gibt es an den Hochschulen in Baden-Württemberg 512 grundständige und 289 weiterführende Studiengänge mit einer örtlichen Zulassungsbeschränkung, wobei die verschiedenen Abschlüsse in einem Fach jeweils als eigener Studiengang zählen. An den Universitäten ist die Zahl der örtlichen Zulassungsbeschränkungen im grundständigen Bereich gegenüber dem Studienjahr 2008/09 um 24 % von 279 auf 212 zurückgegangen. Das Wissenschaftsministerium und die Universitäten haben damit aus der zuletzt teilweise unbefriedigenden Auslastung der zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengänge Konsequenzen gezogen und die Zahl der Zulassungsbeschränkungen erheblich zurückgeführt. Auch künftig wird das Wissenschaftsministerium bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für eine örtliche Zulassungsbeschränkung nach dem Hochschulzulassungsgesetz in einem Studiengang gegeben sind, einen strengen Maßstab anlegen. Die Anzahl der zulassungsbeschränkten weiterführenden Studiengänge an den Universitäten neben Masterstudiengängen sind dies wenige Aufbau- bzw. Promotionsstudiengänge hat sich trotz der Einrichtung neuer Masterstudiengänge mit 112 im Studienjahr 2009/10 gegenüber dem Vorjahr (113) nicht erhöht. An den Fachhochschulen, deren Auslastung im grundständigen Bereich im Wintersemester 2008/09 bei über 100 Prozent lag und deren Studiengänge nahezu flächendeckend einer örtlichen Zulassungsbeschränkung unterliegen, hat sich die Zahl der zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge im Zuge des Ausbaus im Rahmen des Programms Hochschule 2012 und der Einrichtung neuer Studiengänge von 239 im Studienjahr 2008/09 auf 264 im Studienjahr 2009/10 erhöht (+ 10 %). Die Zahl der zulassungsbeschränkten Masterstudiengänge ist von 155 auf 167 gestiegen (+ 8 %). An den Pädagogischen Hochschulen gibt es im Studienjahr 2009/10 36 zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge (2008/09: 35) sowie 10 zulas- 14

15 sungsbeschränkte Aufbau- bzw. Masterstudiengänge (2008/09: 2). Auch hier sind die Zunahmen im Wesentlichen auf die Einrichtung neuer Studiengänge zurückzuführen. Anzahl der Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung an den Hochschulen in Baden-Württemberg Hochschulart Grundständige Studiengänge Weiterführende Studiengänge Studienjahr Veränderung in % Studienjahr Veränderung in % 2009/ / /10 zu 2008/ / / /10 zu 2008/09 Universitäten , ,9 Fachhochschulen , ,7 Pädagogische Hochschulen , ,0 3. Wie ist die gegenwärtige Betreuungsrelation in Bachelor- und Masterstu - diengängen und wie soll diese Relation verbessert werden? Eine Aussage zur Betreuungsrelation in Bachelor- und Masterstudiengängen lässt sich derzeit nicht treffen, da sich die Hochschulen noch in der Übergangsphase vom alten auf das neue gestufte Studiensystem befinden. So werden in vielen Fakultäten mit dem gleichen Personal sowohl Studierende in Bachelorstudiengängen als auch in Diplomstudiengängen betreut. Eine qualitative Aussage zur Betreuungsrelation in den gestuften Studiengängen lässt sich erst treffen, wenn der größte Teil der in herkömmlichen Studiengängen eingeschriebenen Studierenden ihr Studium beendet hat. Entsprechend der vom Statistischen Bundesamt im September 2009 veröffentlichten Studie Internationale Bildungsindikatoren im Ländervergleich nehmen die Hochschulen des Landes mit einer Betreuungsrelation von 10,1 Studierenden je Lehrkraft in Deutschland und international einen Spitzenplatz ein. Die entsprechenden Quoten bezogen auf das Jahr 2007 betragen für Deutschland 12,2 und für die OECD 16,1 Studierende pro Lehrendem. Eine Verbesserung der Betreuungsrelation ist unter den Bedingungen des Kapazitätsrechts und der damit verbundenen gesetzlich vorgeschriebenen erschöpfenden Auslastung der Kapazitäten an den Hochschulen nur über eine Erweiterung des Lehrangebots aus Studiengebühren möglich. Nur aus Studiengebühren finanzierte Verbesserungen in der Ausstattung der Hochschulen mit Lehrpersonal, z. B. über die Schaffung neuer Stellen oder die Erhöhung der Zahl der Lehraufträge, haben nach 5 Absatz 7 Hochschulzulassungsgesetz keine Erhöhung der Aufnahmekapazität zur Folge. VI. Weiterbildungsbeteiligung 1. Welche zusätzlichen Maßnahmen möchte die Landesregierung ergreifen, um die Weiterbildungsbeteiligung insbesondere der Geringqualifizierten zu steigern? Das Wirtschaftsministerium fördert bereits bisher im Bereich der beruflichen Weiterbildung insgesamt 34 Regionale Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fort bildung mit insgesamt rund Euro pro Jahr. Die regionalen Arbeits - gemeinschaften für berufliche Fortbildung sind regionale Zusammenschlüsse von Weiterbildungsträgern auf freiwilliger Basis in allen Stadt- und Landkreisen. Sie bilden ein flächendeckendes Netz und verstehen sich als Qualitätsgemeinschaft. Sie informieren über regionale Weiterbildungsangebote, erstellen die Veranstaltungsbroschüre fit durch fortbildung, führen Berufsbildungstage durch und beraten bei diesen. Die regionalen Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fortbildung werden durch dreizehn Regionalbüros der Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fortbildung in ihren Aufgaben unterstützt. Diese haben als eine wesentliche Zielsetzung, ein weiterbildungsfreundliches Klima zu schaffen, insbesondere durch Werbung und neutrale Information über berufliche Weiterbildungsangebote in der Region. Die Regionalbüros werden derzeit pro Jahr mit rund 1,2 Mio. bezuschusst. Die Fi- 15

16 nanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Ziel 2 und aus Landesmitteln. Durch die Aktivitäten der regionalen Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fortbildung sowie der Regionalbüros der Arbeitsgemeinschaften für berufliche Fortbildung werden verschiedenste Zielgruppen auch die eher weiterbildungsfernen Zielgruppen beispielsweise über die Bedeutung einer beruflichen Weiterbildung sowie über berufliche Weiterbildungsangebote informiert. Ziel ist, für die beruf - liche Weiterbildung zu sensibilisieren und zu motivieren. Ebenfalls zur Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung tragen nachfolgende Programme bei: Fachkursprogramm: Hier erfolgt eine finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen der beruflichen Anpassungsfortbildung. Dabei werden nach den Fach - kursrichtlinien förderfähige Kurse durch Zuschüsse für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer um 30 % verbilligt, für 50-Jährige und Ältere um 50 %. Das Fachkursprogramm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Ziel 2 unterstützt. Programm Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung : Danach können Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten einen Antrag auf Förderung eines externen Coaching stellen. Das Coaching hat zwei Schwerpunkte. Der erste liegt in der Qualifizierungs- und Weiterbildungsberatung. Dadurch wird Betrieben Hilfestellung dabei geleistet, passgenaue Qualifizierungsangebote zu erhalten und umzusetzen. Ziel ist es vor allem, kurzfristige Hilfe zu leisten, um Zeiten der Kurzarbeit für die berufliche Weiterbildung der betroffenen Beschäftigten sinnvoll zu nutzen und gestärkt aus der Krise hervorzugehen. Der zweite Schwerpunkt des Coaching liegt in der systematischen Personalentwicklung. Hier sollen Impulse zur Einführung einer zielgruppenspezifischen oder einer allgemeinen Personalentwicklung bei Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten gesetzt werden. Im Fokus der zielgruppenspezifischen Personalentwicklung stehen weiterbildungsferne Beschäftigte, die als Fachkräfte im eigenen Unternehmen gewonnen werden sollen. Hierzu zählen Personengruppen wie An- und Ungelernte und über 50-Jährige, Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger sowie Beschäftigte mit Migrationshintergrund. Daneben wird auch die Einführung einer allgemeinen Personalentwicklung unterstützt. Die Förderung im Rahmen des Programms Qualifizierungsberatung und Personalentwicklung wird aus Mitteln des ESF Ziel 2 und aus Landesmitteln finanziert. 2. Welche zusätzlichen Wiedereinstiegsprogramme möchte die Landesregierung fördern, um das Potenzial gut ausgebildeter Frauen nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung gezielt zu fördern? Das Wirtschaftsministerium fördert mit ca. 1,1 Mio. pro Jahr die Kontaktstellen Frau und Beruf in Baden-Württemberg. Ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben der Kontaktstellen ist es, Wiedereinsteigerinnen zu beraten, zu fördern und gemeinsam mit Partnern vor Ort auch Qualifizierungen für Wiedereinsteigerinnen zu entwickeln, anzuregen und gegebenenfalls auch selbst durchzuführen. Damit wird eine individuelle, am regionalen Arbeitsmarkt orientierte Beratung der Berufsrückkehrerinnen unterstützt und gewährleistet. Im Rahmen der Initiative Frauen in Naturwissenschaft und Technik wurde eine Studie zum Drop-out von Ingenieurinnen aus der Wirtschaft durch das Wirtschaftsministerium in Auftrag gegeben. Ziel der Studie war zu untersuchen, warum Inge - nieurinnen aus ihrem Beruf aussteigen und auch nicht wieder einsteigen wollen sowie die Frage, wie dieses Potenzial zurückgewonnen werden kann. Partner der Studie waren die Impulsstiftung und Südwestmetall Baden-Württemberg. Nach Vorliegen der Ergebnisse plant die Initiative gemeinsam mit den Partnern Maßnahmen zur Rückgewinnung dieser Ingenieurinnen und zum Wiedereinstieg. Im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Sozialfonds (ESF) sind Maßnahmen zur Förderung des beruflichen Einstiegs von Frauen nach der Familienphase laut dem Operationellen Programm Baden-Württembergs schwerpunktmäßig der Prioritätsachse C zugeordnet. Durch die im Zuständigkeitsbereich des Ministeri- 16

17 ums für Arbeit und Soziales auf der Ebene der Stadt- und Landkreise eingerichteten ESF-Arbeitskreise ist die Möglichkeit gegeben, an regionalen Erfordernissen ausgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen und Wiedereinsteigerinnen anzubieten, flankiert von Maßnahmen, die auf eine Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung ausgerichtet sind. Frauen sollen in dieser Prioritätsachse überproportional zu ihrem Anteil an den genannten Zielgruppen gefördert werden, um auf einen Abbau der strukturellen Ungleichheiten hinzuwirken. Hier sind vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und Familie vorgesehen, aber auch geschlechtsspezifische Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt, zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit sowie bei der Berufsrückkehr nach Zeiten der Erziehung und Pflege. Das im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes errichtete und geförderte Kompetenzzentrum Beruf und Familie Baden-Württemberg, das der Familienforschung Baden-Württemberg beim Statistischen Landesamt angegliedert ist, unterstützt Unternehmen und Verwaltungen darin, die Vorteile einer familienbewuss - ten Personalpolitik für sich zu nutzen. Mit Leistungen wie dem Internetangebot Kompetenzzentrum Beruf & Familie, mit Vor-Ort-Beratung und Veranstaltungen, Arbeitshilfen und Praxisbeispielen können Unternehmen bei der Umsetzung familiengerechter Maßnahmen begleitet werden. Das Kompetenzzentrum ist eine landesweite Anlaufstelle, die Informationen bündelt und örtliche sowie regionale Initiativen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie miteinander vernetzt. Zum Aufgabenspektrum des Kompetenzzentrums gehört auch der Aspekt des beruf - lichen Wiedereinstiegs gut ausgebildeter Frauen nach einer familienbedingten Un terbrechung ihrer Erwerbstätigkeit. Das von Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit initiierte, auf drei Jahre angelegte Aktionsprogramm Perspektive Wiedereinstieg, das aus einem beschäftigungspolitischen Modellprogramm, einem Internetportal mit Lotsenfunktion und einem Service vor Ort (Infobörsen für Frauen mit einem Infotag Wiedereinstieg) besteht, wird von Landesseite so z. B. durch fachliche Begleitung und die Mitwirkung an der Pflege des Internetportals flankierend unterstützt. Am beschäftigungspolitischen Modellprogramm nimmt aus Baden-Württemberg das Steinbeis-Beratungszentrum MOBILE Institut für Systemischen Dialog teil. VII. Finanzierung Welche Summen sind für die unter I. 3., II. 2., II. 4., II. 5., III. 1., III. 4., IV. 1., IV. 2., V. 1., V. 3., VI. 1. sowie VI. 2. abgefragten Punkte im kommenden Haushalt bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung jeweils veranschlagt? Hinsichtlich der Veranschlagung von Ausgabemitteln für den kommenden Haushalt bleibt die Erstellung des Haushalts-Entwurfs 2010/2011 und die parlamen - tarische Beratung hierzu abzuwarten. Entsprechendes gilt auch für die Fortschreibung von Ressourcen in der Mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahre Wie bereits unter Ziff. V. 3. dargestellt, ist eine Verbesserung der Betreuungsre - lation durch eine Steigerung der staatlichen Ausgaben für die Hochschulen unter den Bedingungen des Kapazitätsrechts nicht zu erreichen. Rau Minister für Kultus, Jugend und Sport 17

18 Anlage Anteil der Abgänger ohne Hauptschulabschluss aus öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen in Baden-Württemberg in den Jahren 2006 bis 2008 (in %) Anteil der Abgänger ohne Hauptschulabschluss 6,3 5,8 5,5 darunter männlich 2 61,6 61,8 60,9 darunter weiblich 2 38,4 38,2 39,1 darunter Deutsche 2 68,5 68,3 68,6 darunter Ausländer 2 31,5 31,7 31,4 1 bezogen auf alle Abgänger und Absolventen des jeweiligen Jahres 2 bezogen auf Abgänger ohne Hauptschulabschluss 18

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