Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden

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1 Recycling unter REACH: Der EU-Leitfaden Dr. Claus Haas Fachbereich 5 Chemikalien, Anmeldung und Zulassung

2 Inhalt Abfall und REACH - Berührungspunkte Recycling/Herstellung/Stoffidentität Beispiele für Recycling Grundlage: waste and recovered substances, rev.2

3 Abfall Definition Abfall-Rahmenrichtlinie Abfall ist nach Artikel 3 Absatz 1 der Abfall-Richtlinie Jeder Stoff oder Gegenstand, dessen sich sein Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

4 Abfall und REACH Artikel 2 Absatz 2 Diese Verordnung gilt nicht für: Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2) gilt nicht als Stoff, Zubereitung oder Erzeugnis im Sinne des Artikels 3 der vorliegenden Verordnung. Das heißt, die REACH-Anforderungen an Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse werden nicht auf Abfall angewendet. Trotzdem gibt es Berührungspunkte von Abfall-Rahmenrichtlinie und REACH: Lebenszyklus eines Stoffes Artikel 3 (37) Expositionsszenarium Zusammenstellung von Bedingungen einschließlich der Verwendungsbedingungen und Risikomanagementmaßnahmen, mit denen dargestellt wird, wie der Stoff hergestellt oder während seines Lebenszyklus verwendet wird und wie der Hersteller oder Importeur die Exposition von Mensch und Umwelt beherrscht oder den nachgeschalteten Anwendern zu beherrschen empfiehlt

5 Abfall und REACH Anhang I der REACH-Verordnung, Kapitel 5 Ermittlung der Exposition Entwicklung von Expositionsszenarien Risikomanagement-Maßnahmen: Ziel bei der Abfallbehandlung ist sichere Entsorgung oder Verwertung des Abfalls, um Expositionen von Mensch und Umwelt gegenüber dem Stoff auszuschließen oder zumindest zu verringern Expositionsabschätzung für Expositionsszenarien Alle relevanten Abschnitte im Lebenszyklus eines Stoffes sollen erfasst werden, sowohl in Bezug auf seine Herstellung als auch die Verwendungen, einschließlich jeweils der Abfallphasen

6 Recycling - Sekundärrohstoffe Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d Ausgenommen von den Titeln II, V und VI sind d) nach Titel II registrierte Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen, die in der Gemeinschaft zurückgewonnen werden, wenn i. der aus dem Rückgewinnungsverfahren hervorgegangene Stoff mit dem nach Titel II registrierten Stoff identisch ist und ii. Registrierung dem die Rückgewinnung durchführenden Unternehmen die in den Artikeln 31 oder 32 vorgeschriebenen Informationen über den gemäß Titel II registrierten Stoff zur Verfügung stehen. Nachgeschaltete Anwender Bewertung Identität RIP 3.10 SDS ggf. Informationen bei Stoffen ohne SDS Ausnahme nach Artikel 2 Absatz 7d gilt nur im Falle der Registrierung Recycling-Unternehmen: Vorregistrierung nach Artikel 28

7 Abfall und REACH Anhang I der REACH-Verordnung, Kapitel 5 Ermittlung der Exposition Entwicklung von Expositionsszenarien Risikomanagement-Maßnahmen: Ziel bei der Abfallbehandlung ist sichere Entsorgung oder Verwertung des Abfalls, um Expositionen von Mensch und Umwelt gegenüber dem Stoff auszuschließen oder zumindest zu verringern Expositionsabschätzung für Expositionsszenarien Alle relevanten Abschnitte im Lebenszyklus eines Stoffes sollen erfasst werden, sowohl in Bezug auf seine Herstellung als auch die Verwendungen, einschließlich jeweils der Abfallphasen Betroffen: Hersteller von Stoffen (Titel II) Nachgeschaltete Anwender (Titel V) i.d.r. nicht Recycling-Firmen Anwendung von Expositionsszenarien und Risikomanagement-Maßnahmen haben keinen Einfluss auf die Verpflichtungen unter der Abfall-Rahmenrichtlinie

8 Abfall und REACH Anwendung von Risikomanagement-Maßnahmen Wer? Pre-consumer waste Abfall nicht vom Verbraucher Herstellung des Stoffes Formulierung von Zubereitungen Produktion eines Erzeugnisses professionelle Verwendung von Erzeugnissen i.d.r. Sicherheitsdatenblätter oder Informationen nach Artikel 33 (Informationsweitergabe zu Stoffen in Erzeugnissen) Hersteller, nachgeschaltete Anwender für Risikomangement-Maßnahmen verantwortlich ggf. zusätzliche Verpflichtungen innerhalb der Abfall-Rahmenrichtlinie

9 Abfall und REACH Anwendung von Risikomanagement-Maßnahmen Wer? Post-consumer waste Abfall fällt an z.b. beim Verbraucher, wenn Stoff, Zubereitung oder Erzeugnis verwendet wird i.d.r. keine Sicherheitsdatenblätter oder Informationen nach Artikel 33 (können im Bedarfsfalle durch den Verbraucher angefordert werden) Zusätzliche Empfehlung für Entsorgung von Problemabfällen durch Nachgeschaltete Anwender

10 Übergang Abfall zu Stoff/Zubereitung Herstellung Verwendung Stoff Zubereitung Abfall Recycling Herstellung Stoff Zubereitung REACH Abfall- RRL REACH Beispiele Papier-Recycling Kraftwerksnebenprodukte Ende der Abfalleigenschaft: Entscheidung unter der Abfall-RRL

11 Ist Recycling eine Herstellung? Artikel 3 Nr. 1 der REACH-Verordnung Stoff chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen, aber mit Ausnahme von Lösungsmitteln, die von dem Stoff ohne Beeinträchtigung seiner Stabilität und ohne Änderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden können; Artikel 3 Nr. 8 der REACH-Verordnung Herstellung: Produktion oder Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand;

12 Herstellung Darüber hinaus ist der Begriff Herstellung nicht genauer definiert. Chemische Umsetzung? Nein! 1. Artikel 2 Absatz 7 (d) nach Titel II registrierte Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen, die in der Gemeinschaft zurück gewonnen werden 2. Naturstoff Artikel 3 Absatz 39 natürlich vorkommender Stoff als solcher, unverarbeitet oder lediglich manuell, mechanisch oder durch Gravitationskraft, durch Auflösung in Wasser, durch Flotation, durch Extraktion mit Wasser, durch Dampfdestillation oder durch Erhitzung zum Wasserentzug verarbeitet oder durch beliebige Mittel aus der Luft entnommen

13 Stoffidentität: Recycling in Anlehnung an Leitfaden zur Identifizierung und Bezeichnung von Stoffen unter REACH ja Definierte chemische Zusammensetzung nein Ein Hauptbestandteil 80% ja ja nein Zubereitung Zubereitung Vor.: Vor.: ein ein Bestandteil Bestandteil <20% <20% absichtlich absichtlich zugesetzt zugesetzt wird wird Stoff Stoff mit mit einem einem Hauptbestandteil Hauptbestandteil (Monoconstituent (Monoconstituent substance) substance) Zubereitung Zubereitung Bestandteile Bestandteile jeweils jeweils > > 20% 20% UVCB UVCB Stoff Stoff *) *) *) Substances of Unknown or Variable composition, Complex reaction products or Biological materials

14 Wann sind zwei Stoffe identisch? Registrierter Stoff (mono-constituent substance) Hauptkomponente 2-Chlortoluol 87% Verunreinigung 4-Chlortoluol 10% Verunreinigung 3-Chlortoluol 3% Zurück gewonnener Stoff (mono-constituent substance) Hauptkomponente 2-Chlortoluol 95% Verunreinigung 4-Chlortoluol 3 % Verunreinigung Toluol 2% RIP 3.10 Identisch

15 Wann sind zwei Stoffe identisch? Registrierter Stoff (mono-constituent substance) Hauptkomponente 2-Chlortoluol 87% Verunreinigung 4-Chlortoluol 10% Verunreinigung 3-Chlortoluol 3% Zurück gewonnener Stoff (multi-constituent substance versus Zubereitung) Hauptkomponente 2-Chlortoluol 55% Hauptkomponente 4-Chlortoluol 45% Verunreinigung 3-Chlortoluol 5% RIP 3.10 identisch?

16 UVCB versus definierter Stoff Rückgewinnung eines UVCB-Stoffes (unbekannte und/oder variable Zusammensetzung, komplexe Zusammensetzung, biologische Materialien) Vorteil: geringer analytischer Aufwand für die Stoffidentifizierung Nachteil: wahrscheinlich keine Registrierung eines entsprechenden registrierten Primärstoffes Konsequenz: keine Ausnahme gemäß Artikel 2 Absatz 7d Beispiel: Recycling von Autoreifen 2 Optionen 1. Granulat aus zerkleinerten Autoreifen (vermutlich keine Registrierung) 2. Kautschuk (Registrierung der Monomere)

17 Recycling von Metallen Unterscheidung zwischen Recycling von reinen Metallen und von Legierungen Anwendung von Artikel 2 Absatz 7d: Recycling von Legierungen (Zubereitungen) führt in der Regel zu Zubereitungen, d.h. die einzelnen Metalle müssen registriert sein Recycling von einem Metall aus Metallschrott führt in der Regel wieder zu einem Metall mit Verunreinigungen Einzelfallentscheidung Entscheidungshilfe: Absicht Was soll zurück gewonnen werden? Stahl oder Eisen? Wenn eine Komponente absichtlich hinzugefügt wurde (z.b. Funktion, Eigenschaften): Zubereitung Wenn Komponenten vorhanden sind, die keine Funktion haben: Stoff

18 Recycling von Baustoffen, Schlacke, Asche Abgrenzung: Stoff/Zubereitung versus Erzeugnis* Kriterien: beabsichtigte Funktion Anwendung der Erzeugnisdefinition: Was ist wichtiger? Form, Oberfläche, Gestalt oder chemische Zusammensetzung? Baustoffe: Einzelfallentscheidung Asche, Schlacken: in der Regel Stoffe * Artikel 3 Absatz 3: Erzeugnis: Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt;

19 Recycling von Glas Anhang V in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 7 b Ausnahme von den Pflichten: Registrierung, nachgeschaltete Anwender und Bewertung Glas, keramische Fritten Voraussetzung: sie erfüllen die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Richtlinie 67/548/EWG und vorausgesetzt, sie enthalten keine Bestandteile, die die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Richtlinie 67/548/EWG erfüllen und in Konzentrationen über den niedrigsten geltenden Konzentrationsgrenzen gemäß der Richtlinie 1999/45/EG oder der Konzentrationsgrenze gemäß Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG vorliegen, sofern nicht anhand schlüssiger wissenschaftlicher Versuchsdaten nachgewiesen wird, dass diese Bestandteile über den gesamten Lebenszyklus des Stoffs nicht verfügbar sind und diese Daten auf ihre Eignung und Zuverlässigkeit geprüft wurden: EINECS: Glas, Oxid, Chemikalien(EC: ) Glas, Oxid, Calciummagnesiumkaliumnatriumphosphosilicat (EC: ) Glas, Oxid, Calciummagnesiumnatriumphosphosilicat (EC: ) Glas, nicht oxidisch, Chemikalien (EC: )

20 Altpapier-Recycling Abfall Art. 2 Abs. 2 Abfall? Stoff? Erzeugnis? Stoff Anhang IV Erzeugnis Art. 7 Altpapier Verbraucher Altpapier Transport Sortierung Cellulose Pulp Zellstoff Recycling- Papier

21 Recycling von Kunststoffen Artikel 2 Absatz 9 Die Titel II und VI gelten nicht für Polymere. Registrierung Bewertung

22 Recycling von Kunststoffen Artikel 6 Nr. 3 Der Hersteller oder Importeur eines Polymers reicht für den Monomerstoff/die Monomerstoffe oder einen anderen Stoff/ andere Stoffe, der/die noch nicht von einem vorgeschalteten Akteur der Lieferkette registriert wurden, bei der Agentur ein Registrierungsdossier ein Bedingungen: 1. 2 % (w/w) chemisch gebunden 2. Gesamtmenge mindestens 1 t/a

23 Recycling von PVC PVC wird gesammelt, sortiert und einem Verwertungsverfahren unterzogen. Verwertungsverfahren Übergang von Abfall zu Stoff im Sinne von REACH Verfahren: Zerkleinern, Waschen, Herstellung eines Granulats, usw. Eingesetztes Material (Abfall): PVC-Fensterprofile Zurückgewonnener Stoff (REACH): PVC (> 80%) Pflichten: Vorregistrierung von Vinylchlorid (Übergangsfristen Artikel 23) Artikel 2 Absatz 7 d Keine Registrierungspflichten, wenn Vinylchlorid registriert wird weitere Voraussetzung: Informationen nach Artikel 31 und 32 liegen vor

24 Wie ist die Nationale Auskunftsstelle zu erreichen? Telefon: Fax (Montag bis Freitag von :30 Uhr) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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