Handbuch 2014 für PKMS. Kodierrichtlinien und praktische Anwendung des OPS 9-20 hochaufwendige Pflege von Patienten

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1 Handbuch 2014 für PKMS Kodierrichtlinien und praktische Anwendung des OPS 9-20 hochaufwendige Pflege von Patienten

2 Inhalt Hinweis...8 Vorwort zur 5. Auflage Pflege im DRG-System Auswirkungen in der Pflege seit der Einführung des DRG-Systems Personalstellenentwicklung des Pflegedienstes im Kontext des DRG-Systems Verweildauer- und Fallzahlentwicklung Versorgungsqualität Arbeitsbelastung Diskussion über Belastungskennziffern Pflege Problemstellung Wie kam es zum OPS hochaufwendige Pflege? Förderprogramm Pflege OPS 9-20 Hochaufwendige Pflege Erläuterungen zur OPS-Systematik Erlösrelevanz des OPS 9-20 in Wissens-Check zum Geltungsbereich des OPS Pflegekomplexmaßnahmen-Scores Einleitende Worte zu den Änderungen für Hinweise zur Nutzung PKMS-E für Erwachsene: ab dem Beginn des 19. Lebensjahres Allgemeine Pflege Spezielle Pflege Wissens-Check zum PKMS-E PKMS-J für Kinder und Jugendliche Allgemeine Pflege Spezielle Pflege PKMS-K für Kleinkinder Allgemeine Pflege Spezielle Pflege Wissens-Check zum PKMS-K und J Geltungsbereich des PKMS Der PKMS darf auf der IMC kodiert werden OPS 9-20 und andere Komplexkodes Wissens-Check Geltungsbereich des PKMS Inhalt 5

3 4. Hinweise zur Dokumentation des PKMS Dokumentationsanforderungen des PKMS Kodierung der Gründe Kodierung der PKMS-Pflegemaßnahmen Prüfungen der Kodierqualität durch den MDK Spezielle Dokumentationsanforderungen an einige PKMS-Items Kontinenzmanagement (G9 und C2) Schluckstörungen (G8) und Esstraining (B2/B4) Therapeutische Körperpflege (A3) Expertenstandard Dekubitus Hochaufwendiges Wund- und Stomamanagement (G1, G3) Möglichkeiten der PKMS-Dokumentation Nutzung eines speziellen Formulars zur Dokumentation des PKMS Dokumentationsbögen von verschiedenen Anbietern mit ausschließlicher PKMS-Dokumentation Integration der PKMS-Items in die Regeldokumentation Verbindung der Leistungsdokumentation zur Abrechung von PKMS und der aktivierendtherapeutischen Pflege für z. B. den OPS Nutzung eines Softwareproduktes zur PKMS-Erfassung Software-Tools zur PKMS-Erhebung mit Leistungserfassung und Dokumentationsmöglichkeit aller erforderlichen Zusatzdokumentationen Automatisierte PKMS-Kodierung über eine Pflegeklassifikation zur Maßnahmen-/ Pflegeprozessdokumentation Wissens-Check Dokumentationsanforderungen Fallbeispiele: Praktische Anwendung des PKMS-E/-K Fallbeispiel Neurologie: Sabrina Meier (mit Dokumentationsbeispiel) Fallbeispiel Innere Medizin: Peter Meier Fallbeispiel Chirurgie: Herbert Zwack Fallbeispiel Onkologie: Robert Müller Fallbeispiel Kardiologie: Martha Schümann Fallbeispiel Pneumologie: Mathilde Baumgarten Fallbeispiel Palliativstation: Dimitri Mukanov Fallbeispiel Kinderstation: Benjamin Weber Fallbeispiel Kinderstation: Leon Sonnenberg Fallbeispiel Rückenmarkverletzte: David Schwarz Fallbeispiel Rückenmarkverletzte: Hans Wickert (mit Dokumentationsbeispiel) Einführung und Prozessoptimierung des PKMS Schulungskonzept Patientenscreening Dokumentation des PKMS Inhalt

4 6.4 Exemplarischer Prozessablauf der PKMS-Einführung Vorschlag für eine Verfahrensanweisung zu OPS 9-20 und PKMS Irrtümer und Märchen über den PKMS Wissens-Check Einführungsprozess Erfahrungen mit dem PKMS Erfahrungsbericht PKMS im Kath. Klinikum Bochum Erfahrungsbericht Universitätsklinikum Bonn Erfahrungsbericht SRH Waldklinikum Gera Studien und Facharbeiten Exemplarische Erhebung des Dokumentationsmehraufwands durch die Nutzung des Pflegekomplexmaßnahmen-Scores Musterbeispiel für eine praxisnahe PKMS-Einführung und Prozessoptimierung: Projektbericht des Caritas Krankenhauses St. Josef in Regensburg Der PKMS im Pflegeprozess Eine Bereicherung? Weiterentwicklung des PKMS Zielsetzung der AG-OPS des DPR Entwicklungsschritte und methodische Überlegungen Definition hochaufwendige Pflege Weiterentwicklung des PKMS durch das Vorschlagsverfahren des DIMDI Überblick über die verschiedenen Arbeitsgruppen, welche sich mit der Weiterentwicklung des PKMS beschäftigen Reflexion des eingereichten Änderungsantrags der AG OPS 9-20 der AGKAMED für Änderungsantrag 2015 der AGKAMED Anpassung der Fallkostenkalkulation Entwicklung der PPR-S Wissens-Check PPR-A FAQ 2014 zu OPS 9-20, PKMS-E, J, K und PPR-A Glossar zum PKMS Lösungen des Wissens-Checks Abkürzungsverzeichnis Literatur Inhalt 7

5 Vorwort zur 5. Auflage Im Fazit des Abschlussberichts zum Pflegesonderprogramm empfiehlt der GKV-Spitzenverband kein weiteres monetäres Förderprogramm zur Verbesserung der Pflege in Deutschland, da dieses nicht zwangsläufig zu einer Verbesserung der Pflegequalität führe. Vielmehr sollten Qualitätsindikatoren zur Sicherstellung der Pflege und Messung der Ergebnisqualität gefunden und weiter für den Einsatz in der Praxis bearbeitet werden (GKV-Spitzenverband, 2013). Grundsätzlich werden hier zwei Dinge miteinander vermischt. Zum einen muss an dieser Stelle das ursprüngliche und vorrangige Ziel des Sofortförderprogramms betrachtet werden: Der Aufbau von zusätzlichen Pflegestellen, welche im Rahmen von kurzfristig zur Verfügung gestellten Mitteln des Pflegesonderprogrammes finanziert werden sollten. Nach Ablauf des Programms sollten diese Mittel anschließend über das Zusatzentgelt des OPS 9-20 und die Erhöhung der Landesbasisfallwerte in eine Regelfinanzierung überführt werden. Dieses Ziel wurde erfüllt! Die vorherige Beantragung der Mittel aus dem Förderprogramm stand allen anspruchsberechtigten Häusern zur Verfügung, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Mangel an Pflegekräften innerhalb der Häuser bestand. Dass die beantragten Gelder nicht vollständig durch die Zusatzentgelte des OPS 9-20 kompensiert werden können, wurde von Anfang an kommuniziert und war so auch nicht intendiert. Allerdings steuert der PKMS im Datenjahr 2012 ca. 200 Millionen Euro im DRG-System und ist somit eine bedeutende Größe im DRG-System geworden. Zudem ist zu erwarten, dass die Einflussgröße des PKMS mit zunehmender vollständiger Kodierung weiter steigt. Durch diese Entwicklung wächst die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Pflegepersonalstellenverhandlung auf der Geschäftsführungsebene. Denn eines ist klar, wenn nicht entsprechende Pflegepersonalstellen vorgehalten werden, kann auch keine Pflegeleistung im Sinne des PKMS erbracht werden. Unklar bleibt, und das ist sicherlich ein berechtigter Kritikpunkt an der Umsetzung des Pflegeförderprogramms, dass keine Nachweispflicht der Häuser darüber herrscht, ob die Stellen auch nach Ablauf des Programms weiterhin gesichert waren. So arbeiten Sie eventuell in einer Klinik, die entweder die Förderstellen nicht in Anspruch genommen hat oder die aufgebauten Stellen für eine Erweiterung des Angebotes genutzt wurden und nicht, um die bestehende Pflegepersonalstellenunterbesetzung auszugleichen. Es kann auch sein, dass Ihre Klinik entschieden hat, die Mehrerlöse durch den PKMS nicht zur Stabilisierung und zum Aufbau von Pflegepersonalstellen zu nutzen. Es gibt mittlerweile aber zahlreiche positive Entwicklungen in einigen Kliniken und vielleicht können Sie hier Ähnliches berichten. In einigen Kliniken konnten die aufgebauten Pflegepersonalförderstellen erhalten bleiben und weitere Pflegepersonalstellen aufgebaut werden, um die PKMS-Leistungen entsprechend adäquat bei hochaufwendigen Patienten zu erbringen. Wie es sich im einzelnen Haus allerdings gestaltet, obliegt maßgeblich der Verantwortung der Pflegeleitungen jedes einzelnen Krankenhauses, die das Instrument für die internen Budgetver- Vorwort zur 5. Auflage 13

6 handlungen entsprechend nutzen. Wenn das Pflegepersonal zur Leistungserbringung des PKMS nicht vorhanden ist, entgehen den Häusern seit 2012 diese zusätzlichen Erlöse. Der zweite Punkt im GKV-Abschlussbericht betrifft die Empfehlung, zukünftig verstärkt einen Fokus auf Qualitätsindikatoren und deren Evaluation in der Pflege zu setzen. Ein absolut unbestrittener und notwendiger Punkt! Bezogen auf den PKMS, welcher nie als Handlungsleitlinie oder Qualitätsindikator im Rahmen des Pflegeprozesses vorgesehen war, sondern einzig als rein ökonomisches Werkzeug zur Identifikation von hochaufwendiger Pflege dienen sollte, ergeben sich jedoch interessante Entwicklungen. Erfahrungsberichte und erste kleine Studien zeigen, dass sich bereits durch die Umsetzung des PKMS, neben einer Erhöhung der Dokumentationsqualität, auch erste Verbesserungen im Pflegeprozess abzeichnen. Dieses äußert sich insbesondere in der Umsetzung von den im PKMS aufgeführten therapeutisch-aktivierenden Leistungen (Schmidpeter et al., 2013), so werde etwa vermehrt die Umsetzung des Expertenstandards Förderung der Kontinenz, die Durchführung therapeutischer Körperpflegekonzepte oder kompensatorischer Maßnahmen im Rahmen der Nahrungsaufnahme gefördert (AGKAMED, 2013). Vor allem würden diese pflegerisch und qualitativ hochaufwendigen Maßnahmen nun auch endlich erfasst werden und Anerkennung erfahren. Durch die differenzierten Anforderungen an die PKMS-Dokumentation werden der Pflegeprozess und das eigene Handeln verstärkt kritisch reflektiert. Dieses gelte laut Lenkeit (2012) auch für eine Evaluation des Pflegeverständnisses, insbesondere bei der Gegenüberstellung von passiver und aktiver Pflege. Alle in ihren Einrichtungen zu diesem Thema befragten Pflegekräfte waren einstimmig der Meinung, dass eine aktive Pflege für die Patienten und deren Heilung in jedem Fall zu bevorzugen sei. Dieses erfordert im Gegenzug eine präzise und aussagekräftige Dokumentation des individuellen Zustandes und der Bedürfnisse des Patienten, sowie der entsprechend geplanten und durchgeführten Maßnahmen. Dieses nicht nur für Plausibilitätsprüfungen durch den MDK, sondern auch für einen qualitativ verbesserten und kontinuierlichen Pflegeprozess. In einer Grundsatzstellungnahme des Medizinischen Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS) wird betont, dass der Stand des pflegerischen Wissens, Berufsrechts, Sozialversicherungsrechts und Haftungsrechst belegen, dass der Pflegeprozess und dessen Dokumentation zum unveräußerlichen Handwerkszeug pflegefachlicher Kompetenz gehört und aus dem Pflegealltag nicht wegzudenken ist (MDS, 2005). Durch die Dokumentation würde das pflegerische Handeln zielorientiert und einheitlich werden, die Handlungssicherheit und pflegerische Versorgungskontinuität werde erhöht und die Maßnahmen können an die individuellen Bedürfnisse, Probleme und Fähigkeiten des Patienten angepasst werden. Häuser, die hier seit Jahren eine ungenaue und unvollständige Dokumentation mit wenigen oder ohne Qualitätsbestrebungen betreiben, beschweren sich verständlicherweise auch verstärkt über den Dokumentationsaufwand durch den PKMS, was sie bei Umfragen mit der Angabe von hohen Minutenwerten ausdrücken. Oft wird dabei übersehen, dass es eine klare Abgrenzung zwischen der Erstanlegung eines PKMS-Planes und der täglichen Dokumentation gibt und auch der Unterschied zwischen dem täglichen Mehraufwand durch PKMS und der allgemein geforderten Regeldokumentation erkennbar sein sollte. Erfahrungsberichte und explorative Studien (Waloszcyk, 2013; AGKAMED, 2013) zeigen, dass dieser Mehraufwand bei etwa 10 Minuten pro Tag und Patient, und nicht, wie im Krankenhausbarometer des Deutschen Krankenhaus- 14 Vorwort zur 5. Auflage

7 instituts (DKI) veröffentlicht, bei knapp 25 Minuten pro Tag und Patient liegt (DKI, 2012). Darüber hinaus ist die Frage zu stellen, ob Mitarbeiter bei einer Befragung nach dem Dokumentationsaufwand durch PKMS die Dokumentationselemente gegenüber der normalerweise erforderlichen Regeldokumentation, welche eine qualitative Versorgung unterstützt, abgrenzen können. Der PKMS ist rein formal ein kalkulatorisches Werkzeug zur Identifikation und Abrechnung pflegerisch hochaufwendiger Leistungen innerhalb des DRG-Systems. Dass, wenn auch zaghaft, dieses Instrument darüber hinaus zunehmend auch zur Diskussion und Verbesserung der Dokumentations- sowie Pflegequalität in den Häusern beiträgt, ist als positiver Nebeneffekt mit weiterem Potential deutlich erkennbar. Die PKMS-Version des Jahres 2014 zeigt, dass die eingereichten Änderungsanträge durchaus zu einer qualitativen Verbesserung des PKMS und damit zur differenzierten Abbildung hochaufwendiger Pflege beitragen. Jedes Haus ist also aufgerufen, sich aktiv am Änderungsgeschehen zu beteiligen. Der PKMS hat sich auch in den Daten für das Jahr 2012 als guter Kostentrenner im DRG-System bewiesen, mit der Fähigkeit, teure Fälle im DRG-System zu dediktieren. Das Zusatzentgelt ist leicht gestiegen insgesamt eine sehr erfreuliche Entwicklung. November 2013 Lisa Peters MPH Leiterin des PKMS-Schulungsteams der Firma RECOM Dr. rer. medic. Pia Wieteck Leiterin des ENP-Entwicklerteams für die Firma RECOM Mitglied der Arbeitsgruppen AGKAMED OPS 9-20 und DMGP Vorwort zur 5. Auflage 15

8 1 Pflege im DRG-System Seit Jahren befinden sich die deutschen Krankenhäuser in einem Prozess tief greifender Veränderungen. Mit der Einführung des G-DRG-Systems, die mit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 begonnen hat, wurde ein Wechsel der Krankenhausfinanzierung von einer retrospektiven (tagesgleiche Pflegesätze nach dem Selbstkostendeckungsprinzip) zu einer prospektiven leistungsbezogenen Finanzierungsweise eingeleitet. Die Umstellung auf das DRG-System sei laut Braun et al. (2010) die folgenreichste Einzelreform des deutschen Gesundheitswesens der vergangenen Jahrzehnte. Vorrangige Erwartung an das DRG-System wäre eine Kostenreduktion bei gleichzeitiger Erhaltung der Qualität. Basierend auf den Erfahrungen anderer Länder sei die Einführung des DRG-Systems auch mit Befürchtungen eines Stellenabbaus im Rahmen einer Kosteneinsparung verbunden (Braun et al. 2010). Die DRGs (Diagnosis Related Groups) sind vereinfacht ausgedrückt diagnosebezogene Fallpauschalen, die als Durchschnittswert alle Kosten der Behandlung decken sollen. Patienten werden abhängig von der medizinischen Diagnose, der Prozedur und dem Schweregrad, im Wesentlichen beeinflusst durch die Nebendiagnosen, in homogene Fallgruppen eingeordnet. Das bedeutet, dass die stationären und teilstationären Krankenhausfälle in medizinisch sinnvolle, nach ihrem ökonomischen Aufwand vergleichbare DRG-Gruppen eingeteilt werden. Es handelt sich dabei um einen automatisiert stattfindenden Gruppierungsprozess, der auf der manuellen Eingabe der Hauptdiagnose (MDC = Major Diagnostic Category) oder chirurgischer Eingriffe basiert, sowie der Berücksichtigung von Schweregraden der Behandlung durch Kodierung von Nebendiagnosen und Komplikationen (MCC = Major Comorbidity or Complication). Zusätzlich wird unter Berücksichtigung einiger anderer Parameter, wie z. B. dem Alter des Patienten, das Kostengewicht (CW = cost weight) des Behandlungsfalls ermittelt. Das relative Kostengewicht (CW) wird mit der Basisrate (baserate), auch Basisfallwert genannt, multipliziert, woraus sich der Erlös für den Behandlungsfall ermittelt. Die Basisrate ist der Wert für einen Behandlungsfall mit dem relativen Kostengewicht 1 (CW). Dabei spiegelt der Basisfallwert/die Basisrate den mittleren Fallpreis aller Behandlungsfälle wider, das Kostengewicht steht für den relativen ökonomischen Aufwand einer Fallgruppe, also einer DRG. Das Kostengewicht ist bundeseinheitlich festgelegt. Das eindimensionale DRG-Klassifikationssystem hat den Anspruch, homogene Fallgruppen zu generieren, daraus ergeben sich die genauen Vorschriften (Algorithmen), die zur Ermittlung der DRG-Eingruppierung des Falles bestimmend sind (Fischer 2002, Küttner 2004, Lüngen und Lauterbach 2003, Wilke 2005). Pflegerische Daten beeinflussen die DRG- Gruppierung der Patienten im Krankenhaus derzeit nicht. Die Pflegepersonalkosten fließen allerdings in der Regel gewichtet durch PPR-Daten (Pflege-Personalregelung) bei der Darstellung der Fallkosten mit ein. So bekommt eine Klinik für alle Patienten in der gleichen DRG den gleichen Erlös, obwohl der Kostenanteil für die Pflege zwischen den Patienten stark variieren kann, wie einige Studien mittlerweile nachgewiesen haben (Baumberger 2002, Eberl et al. 2005, 16 Pflege im DRG-System

9 Schmid 2007, Wieteck 2008a). Zumal es Hinweise darauf gibt, dass der DRG-Kostenanteil für die Pflegeleistungen, die bisher vom InEK veröffentlicht wurden, bei einigen DRG-Fallgruppen nicht kostendeckend ist. Gerhard formuliert hierzu, dass die InEK-Kalkulation mit der zugrunde gelegten Datenbasis von der in der Studie untersuchten Fallgruppe und dem mit DTA erhobenen Leistungsgeschehen abweicht (B70A Apoplexie mit schwerer oder komplizierender Diagnose/Prozedur (Gerhard 2003). Bei der Kostenkalkulation des InEK werden aus den Kalkulationshäusern in der Regel PPR-Daten genutzt und es ist kritisch zu hinterfragen, ob die derzeitige Datenlage ausreicht, Pflege adäquat im DRG-System abzubilden. 1.1 Auswirkungen in der Pflege seit der Einführung des DRG-Systems Im folgenden Abschnitt werden die ersten sichtbaren Auswirkungen der DRG-Einführung auf den Pflegedienst im Krankenhaus vorgestellt Personalstellenentwicklung des Pflegedienstes im Kontext des DRG-Systems Die Pflege-Personalentwicklung im Krankenhaus zeigt seit 1997 bis jetzt einen stetigen Rückgang um ca. 12 %. Im gleichen Zeitraum ist das ärztliche Personal im Allgemeinkrankenhaus um denselben Prozentsatz gestiegen (Sachverständigenrat 2007). Bartholomeyczik (2007) berichtet von 20 % Stellenzuwachs bei den Ärzten und 11 % Stellenabbau bei den Pflegepersonen in dem Zeitraum von 1993 bis 2003 (Bartholomeyczik 2007). Isfort und Weidner schreiben, dass der wichtigste Indikator für die Personalreduktion die Vollstellenentwicklung ist. Für den Pflegebereich ist hier auf Grundlage der Zahlen des Statistischen Bundesamtes ein Rückgang innerhalb der letzten 10 Jahre von Vollzeitstellen (-13,5 %) zu verzeichnen (Isfort und Weidner 2007a, S. 11 f.). Im neuesten Pflegethermometer wird für den Zeitraum von 1996 bis 2008 von einem Stellenabbau in der Pflege von etwa gesprochen, das sei ein Minus von 14,2 % oder jeder siebten Stelle (Isfort und Weidner 2010). Ein Grund für den Personalabbau im Pflegebereich ist sicher im Aussetzen der PPR (Pflege-Personalregelung) zu sehen (Gerste et al. 2002, S. 24). Die DRG-Einführung hat den Trend der Personalreduktion im Pflegebereich weiter beschleunigt (Sachverständigenrat 2007) Verweildauer- und Fallzahlentwicklung Seit Jahren kann ein Abwärtstrend der durchschnittlichen Verweildauer in den Allgemeinkrankenhäusern Deutschlands festgestellt werden. Von hat sich die durchschnittliche Verweildauer von 12,7 Tagen auf 7,6 Tage (40,16 %) reduziert. In Einrichtungen mit psychiatrischer und psychotherapeutischer sowie neurologischer Ausrichtung hat sich die durchschnittliche Verweildauer von 67,8 Tagen auf 26,2 Tage (61 %) gesenkt. Die Verweildauerreduktion hat bereits vor der DRG-Einführung begonnen und hat sich in der Entwicklung seit der Einführung der DRG eher abgeschwächt. Die durchschnittliche Reduktion der jährlichen Verweildauer seit Einführung der DRG beträgt 0,1 Tage pro Jahr. Mit der Verweildauerverkürzung geht eine rein quantitative Leistungsverdichtung für Pflegende einher (Braun und Müller 2005). Dazu kommt die Entwicklung der Patientenfallzahlen. Das aktuelle Pflegethermometer Pflege im DRG-System 17

10 3.3.1 Allgemeine Pflege Mindestmerkmale: Leistungsbereich A: Körperpflege (Altersgruppe E: 3 Punkte) Die Unterstützung bei der Körperpflege ist hochaufwendig und geht deutlich über das normale Maß einer vollen Übernahme der Körperpflege (Körperwaschung, Haut-, Haar-, Mundpflege) hinaus (vgl. PPR-E Stufe A3). Es liegt mindestens einer der Gründe für eine hochaufwendige Pflege vor: G1 G4 G5 G7 G9 G10 Abwehrverhalten/Widerstände bei der Körperpflege Kennzeichen: Setzt (Mobilisierungs-)Maßnahmen bei der Körperpflege Widerstände entgegen; schreit, schlägt, beschimpft das Pflegepersonal bei der Ganzkörperwaschung, lehnt die Körperpflege verbal/nonverbal ab ODER Ablauf der Körperpflege ist dem Patienten nicht bekannt Kennzeichen: Unfähigkeit, die Körperpflege selbstständig und strukturiert durchzuführen; Gebrauchsgegenstände der Körperpflege können nicht adäquat eingesetzt werden, fehlende Eigeninitiative, die Körperpflege durchzuführen Extreme Schmerzzustände, die sich auf die Körperpflegeaktivitäten auswirken Kennzeichen: Stöhnt, weint, jammert, grimassiert, wehrt ab bei der Körperpflege, äußert verbal stärkste Schmerzen Verlust der Fähigkeit, den Positionswechsel im Bett durchzuführen Kennzeichen: Fehlende Fähigkeit, sich selbstständig im Bett zu drehen, aktiv zu verrutschen, aufzusetzen UND ein vorliegender Erschwernisfaktor: mindestens 3 unterschiedliche Zu- und/oder Ableitungssysteme (inkl. Beatmung) BMI von mindestens 35 kg/m² krankheitsbedingte Risiken wie Wirbelsäuleninstabilität Extensionsbehandlung und/oder Behandlung mit Körpergipsschale, die eine extreme Bewegungseinschränkung mit sich bringen Rumpforthesen/Fixateure/Armabduktionsschienen bei Querschnittlähmung Ruhigstellung von mindestens zwei Extremitäten ausgeprägte Spastik/Kontrakturen/Rumpfataxien ausgeprägte Lähmung (Hemiplegie, Paraplegie/-parese, Tetraplegie/-parese und ggf. damit verbundene fehlende Stütz- und Haltefunktion im Kopf- und Rumpfbereich), fehlende Kraft zur Eigenbewegung im Rumpf und Beckenbereich mindestens 3 sekundär heilende Wunden (z.b. Dekubitus Grad 3) und/oder großflächige ( 40 cm²) Wunde(n) Weitere Gründe für eine Ganzkörperwaschung mit zwei Pflegepersonen Kann/darf sich bei verminderter/instabiler Herz-/Kreislauf- und/oder Atemsituation bei der Körperpflege nicht anstrengen Starkes Schwitzen und/oder Erbrechen und/oder Einnässen/-stuhlen, das eine(n) Wäschewechsel/Körperpflege erfordert Anlässe für eine therapeutische Ganzkörperwaschung bei einem Selbstfürsorgedefizit, Körperpflege in Verbindung mit einem der aufgeführten Punkte: beeinträchtigte Orientierung/Wahrnehmung pathologische Bewegungsabläufe, Freezing (motorische Blockade) vorhandene Spastik, Rumpfataxien Pflegekomplexmaßnahmen-Scores

11 G11 G12 Volle Abhängigkeit bei der Körperpflege Kennzeichen: Fehlende Fähigkeit, den Körper selbstständig zu waschen, abzutrocknen und die Mund-, Haar-, Hautpflege durchzuführen. UND ein Grund für hohen pflegerischen Aufwand: Pflegemaßnahmen im Rahmen der (Umkehr-)Isolierung ODER massive Veränderungen der Mundschleimhaut ODER hohes Pneumonierisiko ermittelt durch systematische Einschätzung ODER aufwendiges Tracheostoma Tetraplegie mit fehlender Körperbalance/fehlender Rumpfstabilität Kennzeichen: kippt beim Sitzen zur Seite/nach vorne Tabelle 6: PKMS-E-Gründe Körperpflege Pflegeinterventionen sind: (die zugehörigen Gründe sind in einer separaten Spalte aufgeführt) G1 G5 G9 G1 G4 G10 G4 G5 G7 G11 G11 G11 G12 A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 Maßnahmen zum Erlernen/Wiedererlangen/zur Motivation einer selbstständigen Körperpflege In der Pflegedokumentation sind die individuellen pflegerischen Zielsetzungen der Maßnahmen auszuweisen, ebenso die auf den Patienten abgestimmte Vorgehensweise. Mehrfachwaschungen: Durchführung von Waschungen in voller Übernahme 4 x tägl., davon mindestens 2 Ganzkörperwaschungen Therapeutische Ganzkörperpflege nach folgenden Konzepten: NDT-Konzept (Neuro-Developmental Treatment) MRP (Motor Relearning Programme) Bobath-Konzept Bag-bath/Towelbath Basalstimulierende GKW z.b. beruhigende/belebende GKW nach dem Aktivitas-Konzept Gespürte Interaktionstherapie nach Affolter andere neurologische, rehabilitative Konzepte oder Konzepte aus psychologischer Perspektive zur Ganzkörperwaschung Ganzkörperwaschung mit zwei Pflegepersonen pflegefachlich erforderlich Volle Übernahme der Ganzkörperwaschung UND Übernahme der speziellen/therapeutischen Mundpflege mindestens 4 x tägl. UND (ASE (atemstimulierende Einreibung) mindestens 1 x tägl. ODER Atemübungen mindestens 4 x tägl. ODER Atemübungen mit Atemtrainer mindestens 4 x tägl.) UND (volle Übernahme beim mindestens 2 x tägl. An-/Auskleiden ODER mindestens 1 x tägl. Anziehtraining, Anleitung zum selbstständigen Umkleiden) Volle Übernahme der Ganzkörperwaschung UND mindestens 8 x tägl. Maßnahmen im Rahmen eines aufwendigen Tracheostomamanagements (hierzu zählen eine oder mehrere Maßnahmen wie z.b. Verbinden, Absaugen, Wechseln, Spülen) Volle Übernahme der Ganzkörperwaschung UND Maßnahmen zur Infektionsprophylaxe bei Umkehr-/Schutzisolation, beim Betreten/Verlassen des Zimmers Volle Übernahme der Ganzkörperwaschung UND An- und Auskleiden 2 x tägl. Tabelle 7: PKMS-E-Interventionen Körperpflege 46 Pflegekomplexmaßnahmen-Scores 2014

12 6.6 Irrtümer und Märchen über den PKMS Jacqueline Beetz, Isabella Schmidpeter, Lisa Peters, Dirk Hohmann, Dr. Pia Wieteck Nachfolgend werden Ihnen einige Märchen und Irrtümer über den PKMS vorgestellt, welche sich beharrlich in der Pflegepraxis halten. Zunächst wie ist diese Sammlung zustande gekommen? Im Rahmen von Fortbildungen begegnen uns immer wieder die gleichen Märchen/Irrtümer. Diese wurden gesammelt und veröffentlicht. Diese Informationen sind für Sie als PKMS- Beauftragte wichtig, denn hier könnten noch Fehlkodierungen auch in Ihrem Haus vorliegen. Wir empfehlen Ihnen, auf die nachfolgend geschilderten Punkte einen besonderen Augenmerk zu legen und in Schulungen gezielt auf die Punkte einzugehen. Märchen 1: Es war einmal der PKMS, welcher bedeutet, dass der Patient mit zwei Pflegenden gewaschen werden muss. Richtig ist: Die Maßnahme A4 ist eine von acht Möglichkeiten aus dem Leistungsbereich der Körperpflege und lautet: Die Ganzkörperwaschung mit 2 Pflegekräften ist aus pflegefachlichen Gründen erforderlich. Pflegeinterventionen beispielsweise zum Erlernen oder Wiedererlangen der Selbstständigkeit bei der Körperwaschung sowie therapeutische Waschungen nach verschiedenen Konzepten werden in der Regel nur mit einer Pflegekraft ausgeführt, sind aber gleichwertiger Bestandteil des PKMS-E im Bereich der Körperpflege. An dieser Stelle ist zu empfehlen, auch das vorherrschende Pflegeverständnis bei den Schulungen zu reflektieren. Teilweise konnte in den Schulungen festgestellt werden, dass Mitarbeiter die Körperpflege mit zwei Pflegepersonen bei demenziell veränderten Patienten gegenüber therapeutischen Konzepten vorziehen. Aus der Literatur wissen wir aber, dass in der Regel Pflegemaßnahmen zu zweit bei wahrnehmungsbeeinträchtigten Personen kontrainiziert sind. Hier besteht evtl. ein Schulungsbedarf. Märchen 2: Es war einmal der PKMS, der erst ab 6 PKMS-Aufwandspunkten angerechnet werden kann. Richtig ist: Die Aufwandspunkte müssen für die Anrechnung des OPS 9-20 eine Mindestpunktzahl von 43 Punkten bezogen auf den Krankenhausfall erreichen. Es ist nicht gefordert, eine tägliche Mindestpunktzahl von 6 Aufwandspunkten zu erreichen. Die 6 PKMS-Aufwandspunkte pro Tag und Patient sind ausschließlich für die Anrechnung der PPR-A4 notwendig und ist nicht für den PKMS relevant. Märchen 3: Es war einmal der PKMS, der bei einer kurzen Verweildauer nicht abgerechnet werden kann. Richtig ist: Wenn ein Patient in allen Leistungsbereichen des PKMS durch tägliche Maßnahmen 15 Punkte erhält (handelt es sich um Patienten mit Hemi-, Para- oder Tetraplegie können täglich bis zu 17 Aufwandspunkte erreicht werden), ist eine Verweildauer von 3 Tagen nötig, um die benötigten 260 Einführung und Prozessoptimierung des PKMS

13 43 Aufwandspunkte für den OPS 9-20 zu erreichen. Allerdings ist daran zu denken, dass bei wiederholten Aufenthalten eine Fallzusammenführung möglich ist und die Aufwandspunkte addiert werden. Märchen 4: Es war einmal der PKMS-K, der nicht angerechnet werden kann, wenn eine Begleitperson aufgenommen ist. Richtig ist: Wenn die Leistungen des PKMS durch eine Pflegekraft erbracht werden oder die Begleitperson angeleitet und aktiv unterstützt wird, entstehen entsprechende Aufwandspunkte. Somit ist nicht automatisch die Aufnahme einer Begleitperson gleichzusetzen mit einer Nicht-Anerkennung der Aufwandspunkte. Die Aufwandspunkte ergeben sich aus dem erbrachten Leistungsgeschehen. Märchen 5: Es war einmal der PKMS, bei dem individuelle, von Mitarbeitern selbst definierte Maßnahmen in die Leistungsbereiche eingetragen und angerechnet werden. Richtig ist: Es können nur die im PKMS formulierten Maßnahmen zur Anerkennung der Aufwandspunkte geltend gemacht werden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die vorgegebenen Verknüpfungen von Gründen und Maßnahmen gegeben ist. Sollten hochaufwendige Maßnahmen fehlen, kann das in das Vorschlagswesen des DIMDI eingebracht werden. Märchen 6: Es war einmal der PKMS, der nicht mit anderen Komplexbehandlungen wie die der geriatrischen oder neurologischen Frührehabilitation (8-55) kombiniert werden kann. Richtig ist: Der OPS 9-20, und damit der PKMS, schließt nur die OPS-Kodes der intensivmedizinischen Komplexbehandlung und die Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls aus. Sobald die Behandlung in einer Stroke Unit abgeschlossen ist und der Patient auf die Normalstation oder IMC verlegt wird, können die PKMS-Aufwandspunkte erhoben werden. Dies ändert sich auch 2014 nicht. Komplexkodes der Akut- und Frühgeriatrie, der Neurologie sowie der Palliativmedizin können parallel zum OPS 9-20 angerechnet werden (s. FAQ DIMDI). Märchen 7: Es war einmal ein PKMS, der erst ab PPR-Einstufung A3 erfasst werden darf und nicht bei Patienten mit der PPR-Einstufung A2 anzuwenden ist. Richtig ist: Werden Leistungen aus den Bereichen der hochaufwendigen Pflege erbracht, können diese unabhängig von der PPR-Einstufung geltend gemacht werden. Lediglich für eine Einstufung in die PPR-A4 sind mindestens 6 Aufwandspunkte pro Tag nötig. Hier besteht ein deutlicher Unterschied bei der Berechnung des Minutensatzes, bei der PPR-A3 werden 147 Pflegeminuten und bei der PPR-A4 257 Minuten angesetzt. So unterstützt der PKMS die Fallkosten-Kalkulation, die PPR ist dazu das meistgenutzte Instrument. Einführung und Prozessoptimierung des PKMS 261

14 8.2 Musterbeispiel für eine praxisnahe PKMS-Einführung und Prozessoptimierung: Projektbericht des Caritas Krankenhauses St. Josef in Regensburg Britta Fröber Lisa Peters Anlass Anlässlich der Aktualität in ihrem Haus und der großen öffentlichen Diskussion entschied sich Britta Fröber im Rahmen ihrer Weiterbildung zur Stationsleitung, das Thema PKMS im Caritas Krankenhaus St. Josef in Regensburg weiter zu etablieren. Die Generierung von Erlösen für die Kodierung von hochaufwendiger Pflege und eine Optimierung der hauseigenen Dokumentation, insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), stellten die grundsätzlichen Ziele des Projektes dar. Darüber hinaus war das erklärte Ziel vor allem die Ausräumung der Vorurteile, dass PKMS-Patienten mehr Arbeit bedeuten und die entsprechende Dokumentation extrem zeitintensiv sein würde. Auch sollte eine individuelle Pflegeplanung zur Verbesserung der Pflegequalität wieder in den Vordergrund gerückt werden. Ist-Analyse und deren Ergebnisse Das Thema beschäftigt die Klinik bereits seit der Einführung des PKMS in Im Rahmen der Arbeit einer Projektgruppe wurden bereits Fortbildungen durchgeführt, bestehende Dokumente angepasst, sowie ein elektronisches Tool zur Erfassung der gewählten Gründe und Maßnahmen angeschafft. Das Projekt von Britta Fröber begann im Mai 2012 und umfasste den Zeitraum eines Jahres. Neben ihr selbst als Leiterin umfasste das Team mehrere erfahrene Praktiker, darunter eine Expertin für die Erstellung von individuellen Pflegeplanungen. Zunächst betraf das Projekt eine ausgewählte 33-Betten-Station der Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie Nephrologie, dessen Klientel entsprechend unterschiedlich ist. Der erste Schritt stellte eine Auswertung der auf dieser Station versorgten PKMS-Patienten des Zeitraums Februar bis April 2012 nach Alter, Verlegungsart, Verweildauer, kodierten Gründen und Aufwandspunktezahl dar. Dabei ergab sich, dass weder die vor dem Krankenhausaufenthalt bestehende Versorgungsart noch die Verweildauer Aufschluss darüber gaben, wie viele Aufwandspunkte die Patienten erreichten. Beide Parameter lassen demnach keine pauschalen Aussagen darüber zu, ob ein Patient PKMS-relevant ist oder nicht. Eine individuelle Einschätzung des Patienten bezüglich vorliegender Pflegeprobleme und Einschränkungen sowie noch vorhandener Fähigkeiten sei unerlässlich. Weiterhin fiel auf, dass mit der PKMS-Dokumentation durchschnittlich erst nach 3,8 Tagen begonnen wurde. Auffällig war ebenfalls, dass fast ausschließlich die Leistungsbereiche Körperpflege, Ausscheidung und Bewegung angegeben und innerhalb der einzelnen Bereiche vormalig Grund 5 ausgewählt wurde. Grund 5 beinhaltet in allen Bereichen die Unfähigkeit des Patienten, einen Positionswechsel oder eine Mobilisation selbstständig durchzuführen, zusätzlich liegt ein Er- 302 Studien und Facharbeiten

15 schwernisfaktor, wie z. B. ein BMI von 35 oder mehr vor. Als pflegerische Konsequenz müssen die Leistungen mit zwei Personen durchgeführt werden. Dieses Phänomen, dass meistens eine Kombination aus Grund 5 und die Durchführung der Maßnahmen mit zwei Personen ausgewählt werden, zeigt sich bundesweit in vielen Häusern. Die Bereiche Ernährung und Kommunikation wurden bei keinem der untersuchten PKMS-Patienten angegeben. Auch das ist in vielen anderen Kliniken ähnlich. Hintergrund ist, dass die vorgegebenen Häufigkeiten, Mengen- und Minutenangaben des PKMS vor dem Hintergrund des vorherrschenden Pflegepersonal- und Zeitmangels nach eigenen Aussagen nicht ausreichend erfüllt werden können [Anmerkung Redaktion]. Ein weiteres Ergebnis der Analyse ergab, dass zwar bei sechs von zehn Patienten eine Pflegeplanung vorlag, diese aber bei detaillierterer Betrachtung nicht den angegebenen Gründen entsprach. Neben einer pflegerisch-fachlichen Diskussion ist dieses vor allem vor dem Hintergrund der anstehenden Plausibilitätsprüfungen durch den MDK problematisch. Zur weiteren Analyse des Ist-Zustandes erfolgte eine Mitarbeiterbefragung zur persönlichen Einschätzung der PKMS-Dokumentation, sowie der damit verbundenen Pflegeplanung. Die Ergebnisse zeigten deutlich, dass knapp die Hälfte der befragten Mitarbeiter unsicher bis sehr unsicher bei der Erstellung der Pflegeplanung war. Ebenso viele Mitarbeiter waren der Meinung, Erlöse für ihr Haus zu verlieren, da aufgrund von Unsicherheit, fehlendem Wissen oder Zeitmangel nicht alle PKMS-Patienten als solche identifiziert würden. Immerhin waren 80% der Befragten sicher, dass ihre PKMS-Dokumentation einer MDK-Prüfung standhalten würde. Interventionen und deren Auswirkungen Auf Basis der Erkenntnisse aus der Ist-Erhebung standen drei Hauptziele und nachgeordnete Interventionen im Vordergrund: 1. Erstellung eines PKMS-Quiz zur Wissensvertiefung. Das Quiz war allen Mitarbeitern zugänglich und umfasste praxisnahe Fragestellungen zu Geltungsbereichen und Dokumentationsanforderungen in den einzelnen Leistungsbereichen. Als Motivation zur Teilnahme wurde ein Frühstücksgutschein verlost. 2. Erarbeitung von Formulierungshilfen zur angepassten Pflegeplanerstellung und Zeitersparnis. Insgesamt wurden in Kleingruppen 18 Formulierungen entwickelt, welche jeweils noch individuell auf den Patienten angepasst werden können. Ziel ist es, für jeden PKMS-Patienten eine entsprechende Pflegeplanung zur Plausibilisierung der Gründe zu erstellen. Zur praxisnahen Anwendung wurden alle Formulierungen auf Karteikarten gedruckt, laminiert und in kleinen Kästchen ( Schatztruhen ) auf der Station verteilt. 3. PKMS-Schnelleinstufungstest zur verbesserten Identifizierung der relevanten Patienten. Für einen schnellen Überblick wurden die am häufigsten auf der Station durchgeführten PKMSrelevanten Maßnahmen aufgenommen und nach Leistungsbereich sortiert. So erhalten die Mitarbeiter eine praxisnahe Unterstützung zur Einschätzung von hochaufwendigen Patienten. Von Anfang Dezember bis Ende Februar erfolgte ein dreimonatiger Testlauf mit erneuter Auswertung der dokumentierten PKMS-Fälle sowie einer zweiten Befragung der Mitarbeiter. Als erstes fiel der Projektgruppe auf, dass eine PKMS-Dokumentation bereits am Aufnahme- oder Studien und Facharbeiten 303

16 Folgetag begonnen wurde und nicht, wie vorher, erst nach durchschnittlich 3,8 Tagen. Dieses deutet auf eine erhöhte Aufmerksamkeit für dieses Thema seitens der Mitarbeiter hin. Damit werden sofort bei Aufnahme bereits Aufwandspunkte gesammelt, die bedeutend für die Erreichung der Mindestpunktzahl von 43 sein können. Als weiteres entscheidendes Ergebnis wurde die Qualität der Pflegeplanung betrachtet. Insgesamt wurde nicht nur für mehr Patienten eine solche erstellt, sondern zusätzlich war diese jeweils individuell und auf die den Patienten betreffenden Gründe für Hochaufwendigkeit ausgerichtet. Eine Veränderung der ausgewählten Gründe war in diesem zweiten Testlauf nicht erkennbar. Weiterhin wurde vor allem Grund 5 und die damit verbundenen Maßnahmen, nämlich die Durchführung jeweils mit zwei Pflegemitarbeitern, ausgewählt. Die Ergebnisse im Rahmen der Mitarbeiterbefragung zeigten, dass insgesamt weniger Pflegekräfte mit der PKMS-Dokumentation unsicher waren und keiner sich sehr unsicher fühlte. Dagegen war der Anteil der sich sicher und sehr sicher fühlenden Mitarbeiter leicht erhöht. Für das erstmalige Anlegen und die Erfassung im elektronischen Tool benötigten die befragten Mitarbeiter deutlich weniger Zeit als noch zu Anfang. Während zu Beginn der Befragung mehr Teilnehmer ca. 20 Minuten und nur wenige 10 oder 15 Minuten brauchten, stieg der Anteil an Mitarbeitern, die nur 10 oder 15 Minuten benötigten, in der zweiten Befragung an. Abbildung 103: Projekt St. Josef KH Regensburg: Wieviel Zeit benötigen die Mitarbeiter zum erstmaligen Anlegen des PKMS- Plans? Auch waren in der zweiten Befragung insgesamt mehr Mitarbeiter der Meinung, dass ihre Dokumentation einer MDK-Prüfung standhalten könne (13 von 16, im Gegensatz zu 11 von 15 aus der vorherigen Befragung). Weiterhin wurden die Mitarbeiter befragt, ob die Formulierungshilfen auf den Karteikarten bei der individuellen Pflegeplanung helfen würden. Dieses beantworteten 57 % der Befragten klar mit ja. Insgesamt waren auch über zwei Drittel der Meinung, dass die PKMS-Umsetzung im letzten halben Jahr sich erleichtert hätte. Die praxisnahen Maßnahmen zur Anpassung der Pflegeplanungen und die PKMS-Einstufungshilfe hätten demnach ihre positive Wirkung bewiesen und werden auch nach Ablauf des Projektes weiterhin in der Einrichtung eingesetzt werden. 304 Studien und Facharbeiten

17 11 FAQ 2014 zu OPS 9-20, PKMS-E, J, K und PPR-A4 Bearbeitungshistorie Grundlage der Bearbeitung sind die FAQ 2011, neue Fragen wurden durch PKMS-Anwender unterschiedlichster Kliniken, Seminarteilnehmer und Arbeitsgruppenmitglieder ergänzt. Die Mitarbeiter des PKMS-Schulungsteams von RECOM haben die Vorbereitungen und Entwürfe einer Antwort zu den Fragestellungen in Zusammenarbeit mit Frau Dr. rer. medic. Pia Wieteck entwickelt: Lisa Peters, Gesundheitswissenschaftlerin, MSc Public Health; Isabella Schmidpeter, Krankenschwester, Public health nurse und MPH, Till Brandt, Gesundheits- und Krankenpfleger, Pflegemanager (B. A.), Thorsten Benthin, Krankenpfleger, Stationsleiter, Fachinformatiker. Diese Vorarbeiten wurden mit Frau Dr. med. Beate Waibel, Herrn Dr. med. Peter Dirschedl und Herrn Dr. med. Hans-Ulrich Euler MDK Baden-Württemberg und Frau Dr. med. Nicola Lutterbüse GkinD e.v. konsentiert, anschließend wurde der Entwurf der FAQ 2014 mit den verschiedenen Experten erneut diskutiert und angepasst. Die AG AGKAMED hat die Entwurfsfassung diskutiert, geprüft und ebenfalls angepasst. AGKAMED AG am : Elsner, Christine Pflegedienstleiterin Diakonie in Südwestfalen ggmbh Krankenhaus; Beetz Jacqueline, QM / Pflegedirektion, Klinikum Garmisch-Partenkirchen; Thumel Peter, Geschäftsführer, Hinz-Organisation GmbH, Bindlach; Gawande Thomas, Geschäftsführer, Breunig & Sauer, München; Zinßmeister Mirko, Assistent Bereichsleitung, Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau; Haußner Sandra, Gesundheits- und Krankenpflegerin, Kreisklinik Ebersberg; Maier Birgit, PKMS-Beauftragte, Caritas-Krankenhaus St. Josef, Regensburg; Haag Manuel, PKMS Referent, Schön Klinik München; Schunder Marion, Pflegefachleitung, Therapiezentrum Burgau; Busch Wolfgang, Stv. Stationsleitung, Therapiezentrum Burgau; Schneider Robert, Stv. Stationsleitung, Therapiezentrum Burgau; Miller Peter, PDL, Therapiezentrum Burgau; Scharfenberg Barbara, Pflegedirektorin, Kreisklinik Ebersberg; Gehr Thomas, Assistent der Pflegedirektion, Caritas-Krankenhaus St. Josef, Regensburg; Britz Christian, Gesundheits- und Krankenpfleger, Marienhausklinik, Ottweiler; Deisenroth Britta, Stabstelle Pflegedirektion, Krankenhaus Hetzelstift, Neustadt/Weinstraße; Kirstein Gabriele, PA, Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels; Kraus Karina, KS-Innere, Helmut-G.-Walther-Klinikum Lichtenfels; Rummler Anja, JBF, Städtisches Klinikum Brandenburg; Päge Anja, Praxisanleiter, Städtisches Klinikum Brandenburg; Haselbauer Jochen, Teamleitung Pflege, Klinikum Neumarkt; Klebl Ambros, Bereichsleiter, Klinikum Neumarkt; Löbhard Werner, PKMS-Beauftragter, Klinikum Landberg-Akuthaus, Landsberg am Lech; Schlüsener Edda, PKMS Beauftragte/ PÜ, Wertachklinik Schwabmünchen; Wingert-Hunsicker Janine, Krankenschwester, St. Elisabeth-Krankenhaus Rodalben; Lehnert Kersten, EDV Betreuung, Kliniken Landkreis Heidenheim ggmbh; Steppkes Tanja, Medizincontrolling, Klinikum Freising; Gierl Waltraud, Kodierassistentin, Klinikum Freising; Nowacka Monika, PDL Innere, Ilmtal Klinik GmbH, Pfaffenhofen; Viktor Andreas, Stationsleitung, Klinikum Freising; Stumpp Beate, Fachmentorin Prozeßmanagement, Rems-Murr-Klinik Waiblingen; Wulf Heinke, Stabsstelle Qualitätssicherung in der Pflege Heide, Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide ggmbh; Barzen Martin, Geschäftseinheit Pflegedienst, Universitätsmedizin Göttingen, Georg-August-Universität; Franck, Carolin, Projektmanagement Pflegedirektion, Kliniken Maria Hilf Mönchengladbach; Dr. Müller Elke, PKMS-Beauftragte, AGAPLESION BETHANIEN KRANKENHAUS HEIDELBERG; Stephan Andrea, PKMS-Beauftragte, Stationsleitung Klinikum Passau; Riess Gabriele, Pflegedienstleiterin, LAKUMED Krankenhaus Vilsbiburg; Hauer Kathrin, Stationsmanagerin, LAKUMED Krankenhaus Vilsbiburg; Plenge Renate, Pflegedienstleitung, 336 FAQ 2014

18 Kath. Klinikum Bochum - St. Josef-Hospital; von Eicken Michael, Medizincontrolling, Kath. Klinikum Bochum ggmbh (St. Josef); St. Josef-Hospital; Franck Carolin, Trainee Pflegedirektion, Kliniken Maria Hilf Mönchengladbach; Pelchen Lutz, Pflegedirektor, Städt. Klinikum Brandenburg GmbH; Kelling René, Passau; Böcker Kati, Leitung Wundmanagement, Kreisklinikum Siegen GmbH; Valentin Tatja, Klinikum Wetzlar, Fr. Dettmer, Cornelia, PDL im DBfK Nordost, DettmerConsulting, Berlin, Fr. Lichteblau, S. und Dettmer, C., Ltd. AG PDL im DBfK Nordost. MDS-Multiplikatorenseminar vom : Dr. Eckloff, Dorothea, Dr. Gläfke, Carsten und Hellmiß, Stefanie MDK Nord, Hauptverwaltung; Ackerman, Catrin; Freesemann, Heike und Husmann, Holger MDK Niedersachsen; Dr. Mense, Andrea und Reinert, Monika MDK Westfalen-Lippe, Dr. Kreuzer, Claudia MDK Nordrhein, Dr. Jesse, Kirsten und Dr. Lehr Frauke MDK Hessen Hauptverwaltung; Dr. Raum Volker MDK Rheinland-Pfalz; Reinenbach Justus und Schmitt, Heidi MDK im Saarland, Hauptverwatlung; Bückendorf, Ramona, MDK Baden-Württemberg; Fischer Marianne, Klemm, Angela, Porkert Sabine und Rößlein Rosa MDK Bayern, Hauptverwaltung; Hehmann-Werner, Ute; Henning, Annette; Mayer, Kathrin und Dr. Treu, Thomas MDK Mecklenburg-Vorpommern; Finke, Karsten; Dr. Jonas Bettina und Kolberg, Anna MDK Berlin- Brandenburg e.v.; Dr. Hecker, Antje; Becker, Ute und Meischner, Nadine MDK Sachsen Anhalt; Schulz Sabine MDK Thüringen Hauptverwaltung; Trepte Pactricia; Kempa, Irnia; Rösler, Andrea und Scholz Uwe MDK im Freistaat Sachen; Wittwer, Siglinde DRV Knappschaft-Bahn-See; Dr. Beate Waibel, Dr. Daskalakis und Dr. Wieteck Pia Dozenten des MDS Multiplikatorenseminars. MDK-Begutachtung erfolgreich managen vom : Kratz Anja, Patientenmanagement, Sankt Josefs-Hospital Dortmund; Roßkopp Sandra, Kodierfachkraft, St. Hildegardis-Krankenhaus Mainz; Thielen-Stumpf Janine, PDL, Kliniken Südostbayern AG, Kreisklinik Bad Reichenhall; Mölle Peter, Pflegedirektor, St.- Josefs-Hospital, Dortmund; Bärecke Silvana; Abt.Leitung Innere, Evangelisches Krankenhaus; Königin Elisabeth Herzberge ggmbh, Berlin; Neudecker Pia, Krankenschwester Evangelisches und Johanniter-Krankenhaus, Selters; Enders Ina, Praxisanleiterin Pflege, MEDINOS Kliniken Sonneberg/Neuhaus; Klett Lilian, Praxisanleiterin Pflege, MEDINOS Kliniken Sonneberg/Neuhaus, Haase Anna, MA Projektarbeit: Elektr. Patientendoku, Herz- und Diabeteszentrum NRW, Bad Oeynhausen; Brunnhuber Brigitte, Zentrale Praxisanleitung, Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München; Sossau Andreas, Krankenpfleger, Klinikum Traunstein. Update-Seminar PKMS am : Krug Michael, PKMS-Koordinator, Uniklinikum Bonn; Hauk Astrid, Marienhaus-Klinikum Saarlouis-Dillingen; Reichardt Jörg, PKMS-Koordinator, Marienhaus-Klinikum Saarlouis-Dillingen; Scholz Bianka, Stellv. Stationsleitung, Schön Klinik Bad Aibling; Lingott Martha, PKMS Koordinator, Klinikum Bayreuth; Schinner Horst, Vertrieb Hinz, Bindlach; Hermes Frank, PKMS Beauftragter, Evangelisches und Johanniter-Krankenhaus, Selters; Lehnhardt Jens, stellv. Pflegedirektor, Nardiniklinikum GmbH, Landstuhl; Schestag Andrea, Krankenschwester, Uniklinik Köln; Willmes-Petersohn Petra, PKMS-Coach, Uniklinik Köln; Schaller Luise, Q-Managerin/ Referentin, Schaller Qualität und Fortbildung, Regensburg; Killinger-Spörlein Heike; Interne Prozessbegleitung, Krankenhaus Freudenstadt; Seubert, Jacqueline; stv. SL und Praxisleiterin, Krankenhaus Freudenstadt; Gabert Renate, Krankenschwester/Praxisanleiterin/ PKMS- Beauftragte, Schwarzenbruck; Pirner Johannes, PD, Klinik Bogen; Zimmermann Veronika, QM, Klinik Bogen; Kreis Julia, Bereichsleitung, Fachklinik Lenggries; Gries Susanne, Stationsleitung, Marienkrankenhaus St. Wendel; Lehmann Frank, PKMS Beauftragter, Marienkrankenhaus St. Wendel; Weid Barbara, Abteilungsleitung, Schwesternschaft Coburg; Walter Marlene, QMB, Universitätsklinikum Mannheim; Coen Melanie, PKMS-Beauftragte, Caritas-Krankenhaus Lebach; Braune Jeanette, Krankenschwester, Kreisklinik Bad Neustadt; Demling Nadine, Krankenschwester, Kreisklinik Bad Neustadt; Heller Melanie, Krankenschwester, Stadtkrankenhaus Schwabach; Schilz Margret, PKMS Beauftragte, Marienhaus Klinikum Eifel, Bitburg. Update-Seminar PKMS am : Jacqueline Beetz, QM/Pflegedirektion, Klinikum Garmisch-Partenkirchen; Peter Thumel, Geschäftsführer Hinz-Organisation GmbH; Mirko Zinßmeister, Assistant Bereichsleitung, Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau; Marion Schunder, Pflegefachleitung Therapiezentrum Burgau; Wolfgang Busch Stv. Stationsleitung, Therapiezentrum Burgau; FAQ

19 Robert Schneider Stv. Stationsleitung Therapiezentrum Burgau; Peter Miller, PDL Therapiezentrum Burgau; Barbara Scharfenberg, Pflegedirektion, Kreisklinik Ebersberg; Thomas Gehr Assistant der Pflegedirektion Caritas-Krankenhaus St. Josef; Christian Britz, Gesundheits- und Krankenpfleger, Marienhausklinik Ottweiler; Britta Deisenroth, Stabsstelle Pfelgedirektion, Krankenhaus Hetzelstift Neustadt/Weinstraße; Jochen Haselbauer, Teamleitung Pflege, Klinikum Neumarkt; Ambros Klebel, Bereichsleiter Klinikum Neumarkt; Edda Schüsener PKMS Beauftragte PÜ; Wertachklinik Schwabmünchen; Werner Löbhard, PKMS-Beauftragter, Klinikum Landberg-Akuthaus; Janine Wingert-Husnsicker, Krankenschwester, St. Elisabeth-Krankenhaus Rodalben; Beate Stumpp, Fachmentorin Prozeßmanagement, Rems- Murr-Kliniken Waiblingen; Andreas Viktor, Stationsleitung, Freising. Die von der AGKAMED vorbereiteten FAQ wurden während des MDS-Multiplikatorenseminars mit den TN des Seminars erneut diskutiert und angepasst. Alle Fragen, die bearbeitet und inhaltlich verändert wurden, sind im Änderungsmodus gekennzeichnet. Neue FAQ sind mit dem Wort NEU markiert. Diese Änderungen wurden durch die Arbeitsgruppen der AGKAMED und Update-TN erneut gelesen und freigegeben. Ebenso erfolgte eine Endprüfung von Fr. Dr. Lutterbüse, GKind, und Dr. Pia Wieteck. Damit sind die FAQ von den oben aufgeführten Experten freigegeben und können der SEG- 4-Arbeitsgruppe zur Konsentierung vorgelegt werden. An dieser Stelle möchte sich die Arbeitsgruppe noch einmal recht herzlich bei allen beteiligten Personen bedanken. Inhaltsverzeichnis der FAQ Geltungsbereich des OPS 9-20 und PKMS Darf der PKMS auf Intensivstationen erhoben werden, wenn kein SAPS/Tiss und damit kein Intensivkomplexkode kodiert wird? Gibt es andere OPS (Komplexkodes), die den OPS 9-200, 9-201, ausschließen? Findet der OPS 9-20 auch im teilstationären Bereich Anwendung? NEU 2014: Wie werden Leistungen, welche von Begleitpersonen/Angehörigen durchgeführt werden, bewertet? Werden am Aufnahme- und Entlassungstag ebenfalls PKMS-Aufwandspunkte erhoben und gezählt? Können die PKMS-Aufwandspunkte an den Tagen, an welchen der Patient stundenweise eine Dialyse auf einer Intensivstation erhält, gezählt werden? Darf das ZE 130/131 in Rechnung gestellt werden bei einem Patienten mit einer nichtbewerteten DRG (Anlage 3 DRG) mit krankenhausindividuellem vereinbartem Entgelt? PKMS (E, J, K)-Anwendungsfragen Ist die Anwendung des PKMS bei Patienten mit kurzer Verweildauer sinnvoll? Wie ist bei Wiederaufnahme von Patienten zu verfahren, bei denen es zur Fallzusammenführung kommt? Über welchen Tageszeitraum werden die PKMS-Leistungen erhoben? FAQ 2014

20 2.4 Wie sind die Altersvorgaben des PKMS-E, J, K genau auszulegen? Können auch mehrere Gründe und Pflegemaßnahmen in einem Leistungsbereich des PKMS erhoben werden? Wann darf ein Leistungsbereich des PKMS geltend gemacht werden? Dürfen Maßnahmen durch Vertreter anderer Berufsgruppen (z. B. Ergotherapeut, Logotherapeut, Physiotherapeut, Stomatherapeut, Wundmanager usw.) erbracht werden? Müssen bei einem Patienten jeden Tag 15 (17) Aufwandspunkte gesammelt werden, damit dieser erlösrelevant werden kann? Wie viele Maßnahmen müssen durchgeführt werden, um Aufwandspunkte zählen zu können? Kann ein Zusatzentgelt innerhalb eines Kalkulationsjahres mehrmals für einen Patienten gezahlt werden? Auslegungs-/Verständnisfragen zu den einzelnen Items des PKMS Leistungsbereich Körperpflege Was zählt als Zu-/Ableitung (Vgl. G5 bei Erwachsenen oder G2 bei Kindern/Jugendlichen)? Wie ist das gleichzeitige Liegen eines transurethralen und eines suprapubischen Katheters zu werten. Wird die Blase hier als ein Wundgebiet gezählt, obwohl es sich um zwei unterschiedliche Ableitungen handelt? (nochmal verändert) Was ist genau unter voller Übernahme der Ganzkörperwaschung zu verstehen und wann ist diese erbracht? Kann die Mobilisation in den Dusch-/Toilettenstuhl oder Duschtrage bei dem Leistungsbereich Bewegen geltend gemacht werden oder ist das im Bereich Körperpflege oder Ausscheidung bereits inkludiert? Müssen Mitarbeiter, die eine Körperwaschung nach Bobath durchgeführt haben, einen expliziten Fortbildungsnachweis vorlegen, damit die therapeutische Waschung im Sinne des PKMS geltend gemacht werden kann? Was ist mit Bag-bath/Towelbath gemeint (A3)? NEU 2014: Sind die konkreten therapeutischen Waschungen anzukreuzen? Wann können die PKMS-Aufwandspunkte für die Maßnahme A4 geltend gemacht werden? Die Anforderungen an die Umsetzung und Dokumentation der PKMS-Maßnahme A1 ist unklar, was genau ist erforderlich? Aus welchen Leistungen besteht die Erfüllung der PKMS-Maßnahme A8? NEU 2014: Wie ist unter G11 das hohe Pneumonierisiko ermittelt durch systematische Einschätzung/lt. Assessment (PKMS-J) definiert? NEU 2014: Was ist unter Maßnahme A7 genau gemeint? Anlässe für therapeutische Körperwaschungen (G10) bei vorliegender Orientierungs- und Wahrnehmungsbeeinträchtigung was genau ist damit gemeint? Leistungsbereich Ernährung Müssen angegebene Trinkmengen, Mindestmengen oder Häufigkeitsangaben eingehalten werden? Was zählt alles zur Sondennahrung? (PKMS-E, B5) (B5) Ist die Bolusapplikation bei Sondennahrung auch über Ernährungspumpen möglich? Wie ist eine volle Übernahme im Bereich Ernährung auszulegen? Maßnahme B3: Beinhaltet die Maßnahme eigentlich auch die Unterstützung bei den FAQ

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