Widerrufsbelehrung und fernabsatzinformationen

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1 Widerrufsbelehrung und fernabsatzinformationen New Energy Loan Vermittelndes Institut: Adresse: Vor- und Nachname des Beraters: Bei Fernabsatzverträgen zusätzlich folgende Angaben: Vor- und Nachname/Firma der vertretungsberechtigten Person(en) des vermittelnden Institutes (z.b. Prokurist, Geschäftsführer, Vorstand): Zuständige Aufsichtsbehörde: Ich, der/die Unterzeichner(in), habe mit dem Darlehensangebot (Zeichnungsschein) vom ein Angebot auf Abschluss eines Darlehensvertrages - New Energy Loan 3 (Nachrangdarlehen mit 3 Jahren Laufzeit, 3 % Agio, 4,5 % Zinsen p.a.) mit der SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG oder ein Angebot auf Abschluss eines Darlehensvertrages - New Energy Loan 5 (Nachrangdarlehen mit 5 Jahren Laufzeit, 5 % Agio, 5,5 % Zinsen p.a.) mit der SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG (Zutreffendes bitte ankreuzen) abgegeben. 1 / 6

2 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Bei Fernabsatzverträgen beginnt die Frist nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Beachten Sie hierzu die beigefügten Fernabsatz-Informationen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG Rathausgasse 2, Schwabach. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.b. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Fernabsatzverträge über Dienstleistungen Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Finanzierte Geschäfte Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z. B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat. Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht. Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen mit hinzugefügtem Fernabsatzvertrag über eine Dienstleistung Bei Widerruf eines Fernabsatzvertrages über eine Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat. Ende der Widerrufsbelehrung 2 / 6

3 Fernabsatzinformationen Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (Art in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB) ist der Emittent/Darlehensnehmer bei Fernabsatzverträgen verpflichtet, Ihnen als Verbraucher und Darlehensgeber vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung folgende Informationen in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks zur Verfügung zu stellen: 1. Informationen zum Anbieter, Emittenten und zu anderen gewerblich tätigen Personen, mit denen der Verbraucher geschäftlich zu tun hat oder die für ihn maßgeblich sind (Art i.v.m. 1 Abs. 1 Nr. 1-3 EGBG) a) Anbieter Collector AG, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgericht Nürnberg HRB Anschrift: Rathausgasse 2, Schwabach Vorstand: Gregor Schmitt (geschäftsansässig Rathausgasse 2, Schwabach) b) Emittent/Darlehensnehmer SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgericht Nürnberg HRA Anschrift: Rathausgasse 2, Schwabach Komplementärin: SunCollect Vario Fonds Verwaltungs GmbH eingetragen in das Handelsregister des Amtsgericht Nürnberg HRB 27020; Anschrift: Rathausgasse 2, Schwabach; Geschäftsführer: Bernd Gilles (geschäftsansässig Rathausgasse 2, Schwabach). c) Vermittler Die Anschrift des jeweiligen Vermittlers befindet sich auf Seite 1 dieser Belehrung. 2. Wesentliche Merkmale des Darlehens und Zustandekommen des Darlehensvertrages (Art i.v.m. 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB) a) Art des Darlehens Verbraucher können zwischen einem Nachrangdarlehen New Energy Loan 3 (Laufzeit von 3 Jahren, 3 % Agio und Verzinsung von 4,5 % p.a.) und einem Nachrangdarlehen New Energy Loan 5 (Laufzeit von 5 Jahren, 5 % Agio und Verzinsung von 5,5 % p.a.) wählen. b) Wesentliche Merkmale/Vertragsbestimmungen Die wesentlichen Merkmale/Vertragsbestimmungen des Darlehensvertrages ergeben sich aus dem Darlehensvertrag New Energy Loan, der in der Informations-Broschüre New Energy Loan auf den Seiten 47 ff. abgedruckt ist. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, die gezeichnete Darlehenssumme nebst Agio innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Zeichnungsscheines auf das Konto des Darlehensnehmers zu zahlen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich wiederum, dem Darlehensgeber die fälligen Zinsen und nach Beendigung des Darlehensvertrags die Darlehenssumme vorbehaltlich des Rangrücktritts zurückzubezahlen. c) Zustandekommen des Darlehensvertrages Der Darlehensvertrag kommt durch Ausfüllen und Unterzeichnen des Zeichnungsscheins/Angebotes auf Abschluss eines Darlehensvertrages durch den Darlehensgeber und durch Annahme dieses Darlehensangebotes durch den Emittenten als Darlehensnehmer zustande. Ein Anspruch auf Annahme des Darlehensangebots besteht nicht. Der Emittent kann im Einzelfall nach eigenem Ermessen Angebote auf Abschluss eines Darlehensvertrages ablehnen oder die Darlehenssumme kürzen. Die Annahme muss binnen zwei Monaten nach Abgabe des Darlehensangebots erfolgen. Für diese Zeit ist der Darlehensgeber an sein Darlehensangebot gebunden. Ein Zugang der Annahmeerklärung ist für deren Wirksamkeit nicht erforderlich. 3 / 6

4 d) Gewährleistung Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. 3. Laufzeit, Kündigung und Übertragung (Art i.v.m. 1 Abs. 1 Nr. 5 EGBGB) Das Darlehen New Energy Loan 3 hat eine feste Laufzeit von 3 Jahren und das Darlehen New Energy Loan 5 hat eine feste Laufzeit von 5 Jahren. Vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit kann das New Energy Loan von keiner Partei ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (Näheres hierzu unter Nr. 13). Die Rechte und Pflichten des Darlehensgebers aus dem Vertrag können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Emittenten abgetreten oder sonst übertragen werden. 4. Leistungsvorbehalt (Art i.v.m. 1 Abs. 1 Nr. 6 EGBGB) Nach dem Zustandekommen des Darlehensvertrags besteht ein Leistungsvorbehalt hinsichtlich des Ranges der Zins- und Rückzahlungsforderungen. Diese sind gegenüber den übrigen Forderungen, die gegen den Emittenten von Gläubigern geltend gemacht werden, nachrangig im Sinne von 39 Abs. 2 InsO und können solange und soweit nicht geltend gemacht werden, wie sie teilweise oder vollständig einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Emittenten herbeiführen würden (sog. qualifizierter Rangrücktritt). 5. Gesamtpreis; Preisbestandteile und Steuern (Art i.v.m. 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB) Die Mindestdarlehenssumme beträgt EUR 5.000,00 zuzüglich Agio. Ein diesen Betrag übersteigendes Darlehen muss durch ohne Rest teilbar sein. Zuzüglich zur Darlehenssumme hat der Darlehensgeber bei einem New Energy Loan 3 ein Agio von 3% der Darlehenssumme und bei einem New Energy Loan 5 ein Agio von 5 % der Darlehenssumme zu zahlen. Ein gezahltes Agio erhält der Darlehensgeber nicht zurück. Der Darlehensgeber wird darauf hingewiesen, dass die erhaltenen Zinsen von ihm zu versteuern sind. Das steuerliche Konzept ist der Informations-Broschüre auf den Seiten 43 ff. zu entnehmen. 6. Liefer- und Versandkosten; Steuern (Art i.v.m. 1 Abs. 1 Nr. 8 EGBGB) Für den Darlehensgeber entstehen keine zusätzlichen Liefer- und Versandkosten. Der Darlehensgeber ist für die Einreichung seiner steuerlich relevanten Unterlagen bei dem für ihn zuständigen Finanzamt auch hinsichtlich dieses Darlehensvertrages für eine ggf. notwendige Günstigerprüfung selbst verantwortlich. Das steuerliche Konzept ist der Informations-Broschüre auf den Seiten 43 ff. zu entnehmen. 7. Einzahlungsmodalitäten und Zinszahlungen (Art i.v.m. 1 Abs. 1 Nr. 9 EGBGB) Der Darlehensgeber hat die Darlehenssumme nebst Agio innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Darlehensangebots (Zeichnungsscheins) entweder durch Überweisung oder per Lastschrift auf das Konto der SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG bei der HypoVereinsbank Ansbach, BLZ , Konto-Nr , IBAN DE , BIC HYVEDEMM406 zu zahlen. Leistet der Darlehensgeber die Darlehenssumme oder das Agio nicht am Tag der Fälligkeit oder nur unvollständig, kommt er bezüglich des jeweils ausstehenden Betrages in Verzug. Für die Dauer des Verzuges ist der Emittent berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1 % des ausstehenden Betrages pro Monat zu erheben. Zinsen auf die eingezahlte Darlehenssumme werden jährlich, spätestens zum 30. des Monats der Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft auf das Konto des Darlehensgebers gezahlt. 8. Widerrufsrecht (Art i.v.m. 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB) Die Einzelheiten des Widerrufsrechts, der Ausübungsfrist und der Widerrufsfolgen ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die auf dem Zeichnungsschein und hier nochmals auf Seite 2 im Kasten Widerrufsbelehrung abgedruckt ist. 4 / 6

5 9. Kosten für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels (Art i.v.m. 1 Abs. 1 Nr. 11 EGBGB) Kosten für die Benutzung des Fernkommunikationsmittels werden dem Verbraucher vom Emittenten oder Anbieter nicht in Rechnung gestellt. 10. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen (Art i.v.m. 1 Abs. 1 Nr. 12 EGBGB) Eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen ist nicht vorgesehen. Die für die Zeichnung oder den Erwerb der New Energy Loan vorgesehene Frist (Zeichnungsfrist) beginnt mit der Veröffentlichung dieser Informations-Broschüre und endet am Tag der Erreichung des Emissionsvolumens des New Energy Loan von EUR ,-; spätestens jedoch am Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmers (Art i.v.m. 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB) Gegenstand (Hauptgeschäftstätigkeit) der SunCollect Vario Fonds GmbH & Co. KG (Emittent/Darlehensnehmer) ist die Errichtung, der Erwerb, die Verwaltung, die Nutzung, der Betrieb und die Verwertung von Anlagen zur Gewinnung von Energie und Wärme aus Erneuerbaren Energien im In- und Ausland, insbesondere von Photovoltaik-, Solarthermie-, Windkraft-, Wasserkraft-, Biogas-, Biomasse- und Geothermieanlagen, und die Veräußerung der erzeugten elektrischen Energie und Wärme, sowie die Beteiligung an Gesellschaften, die einen vergleichbaren Unternehmensgegenstand haben, insbesondere als Kommanditist an der SunCollect Vario Fonds 1. Objekt GmbH & Co. KG ( Objektgesellschaft ), die der Emittent mit Eigen- und/oder Fremdkapital ausstatten kann. Der Emittent ist berechtigt, sämtliche Handlungen und Rechtsgeschäfte vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen, insbesondere entsprechenden Grundbesitz zu erwerben oder zu pachten/mieten. Der Emittent kann insbesondere auch Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, diese mit Eigen- und/oder Fremdkapital ausstatten und mit anderen Unternehmen Unternehmensverträge im Sinne der 291 ff. AktG schließen. Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen i.s.d. 32 KWG und Tätigkeiten gemäß 34c GewO sind nicht Gegenstand des Emittenten. Der Emittent und der Anbieter (benannt unter 1.a) und b)) unterliegen keiner Aufsichtsbehörde. Die Aufsichtsbehörde des Vermittlers findet sich auf Seite 1 dieser Belehrung. 12. Risiken (Art i.v.m. 1 Abs. 2 Nr. 2 EGBGB) Die Gewährung eines New Energy Loan (Nachrangdarlehen) ist mit den in der Informations-Broschüre dargestellten Risiken verbunden (dort ab Seite 17). Es handelt sich dabei um ein Investment, das mit dem Risiko eines wirtschaftlichen Totalverlustes behaftet ist. Das New Energy Loan richtet sich deshalb nur an Personen, die ausreichende wirtschaftliche Erfahrung besitzen, um die Risiken dieses Investments erkennen und beurteilen zu können. Das den Darlehensgeber treffende maximale Risiko ist der vollständige Verlust der eingezahlten Darlehenssumme, der Zinsansprüche und des Agios. Sollte ein Darlehensgeber das gezeichnete New Energy Loan fremdfinanziert haben (z.b. durch Bankdarlehen), würde sich dieses Risiko um die Finanzierungskosten und Zinsen erhöhen. Je nach Umfang der finanzierten Beträge besteht dann das maximale Risiko der Verwertung der Darlehenssumme nebst Agio und des übrigen Vermögens des Darlehensgebers, was zu einer privaten Insolvenz des Darlehensgebers führen kann. Bei vorzeitiger Kündigung dieser Fremdmittel durch den Verbraucher kann zudem eine Vorfälligkeitsentschädigung an das kreditgebende Institut zu entrichten sein. Nimmt der Verbraucher im Rahmen der Anlageentscheidung kostenpflichtig Dritte wie z.b. Steuerberater/ Vermögensberater/Rechtsanwälte in Anspruch, erhöht sich das maximale Risiko um diese Kosten. Darüber hinaus handelt es sich bei dem New Energy Loan um ein so genanntes Nachrangdarlehen, d.h., dass im Fall einer Insolvenz des Emittenten die Ansprüche der Darlehensgeber auf Zinszahlung und Rückzahlung der Darlehenssumme erst nach vollständiger Befriedigung aller anderen Gläubiger erfolgt. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge stellen keinen Indikator für künftige Erträge dar. Der erzielbare Wert des New Energy Loan unterliegt Schwankungen; es existiert kein etablierter Zweitmarkt. Eine detaillierte Risikobeschreibung finden Sie auf den Seiten 17 ff. der Informations-Broschüre New Energy Loan. 5 / 6

6 13. Kündigungsbedingungen (Art i.v.m. 1 Abs. 2 Nr. 3 EGBGB) Der Darlehensvertrag ist befristet und endet nach Ablauf von 3 Jahren bei einem New Energy Loan 3 bzw. nach 5 Jahren bei einem New Energy Loan 5. Die Laufzeit beginnt mit Unterzeichnung des Zeichnungsscheines durch den Emittenten. Vor Ablauf der jeweiligen Laufzeiten kann das New Energy Loan von keiner Partei ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund, der den Emittenten zur Kündigung berechtigt, gilt insbesondere, wenn sich der Darlehensgeber mit einer fälligen Zahlung der Darlehenssumme oder des Agios in Verzug befindet und seine Zahlungsverpflichtung trotz Mahnung und Nachfristsetzung durch den Emittenten nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nachkommt, oder wenn über das Vermögen des Darlehensgebers das Insolvenzverfahren eröffnet wird, soweit dem Emittenten die Darlehenssumme nebst Agio noch nicht zur Verfügung gestellt wurde, oder wenn eine von dem Emittenten, auch mittelbar über eine Objekt- oder Tochtergesellschaft, angestrebte Investition in eine Anlage Erneuerbarer Energien nicht realisiert werden kann. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein vom Darlehensgeber gezahltes Agio wird nicht zurückgezahlt. 14. Anwendbares Recht, zuständiges Gericht (Art i.v.m. 1 Abs. 2 Nr. 4 u. 5 EGBGB) Der Aufnahme von Beziehungen zum Verbraucher vor Abschluss des Fernabsatzvertrages wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland zugrunde gelegt. Der Darlehensvertrag und sämtliche hieraus resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, sowie über das Zustandekommen dieses Vertrages ist Schwabach, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann. 15. Sprachen (Art i.v.m. 1 Abs. 2 Nr. 6 EGBGB) Die Vertragsbestimmungen des Darlehensvertrages und diese Informationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation mit dem Verbraucher während der Laufzeit des Vertrages erfolgt in deutscher Sprache. 16. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfe (Art i.v.m. 1 Abs. 2 Nr. 7 EGBGB) Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen kann der Verbraucher unbeschadet seines Rechts, die Gerichte anzurufen, eine Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank anrufen. Die Postanschrift lautet: Deutsche Bundesbank -Schlichtungsstelle- Postfach , Frankfurt am Main. Der Verbraucher hat zu versichern, dass der Beschwerdegegenstand nicht bereits bei einem Gericht anhängig ist, in der Vergangenheit anhängig war oder von dem Beschwerdeführer während des Schlichtungsverfahrens anhängig gemacht wird, die Streitigkeit nicht durch außergerichtlichen Vergleich beigelegt ist, ein Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht deshalb abgewiesen worden ist, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet, die Angelegenheit nicht bereits Gegenstand eines Schlichtungsvorschlags oder eines Schlichtungsverfahrens einer Schlichtungsstelle nach 14 Abs. 1 UKlaG oder einer anderen Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, ist und der Anspruch bei Erhebung der Kundenbeschwerde nicht bereits verjährt war und der Beschwerdegegner sich auf Verjährung beruft. Ein Zugang zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in anderen Fällen ist nicht vorgesehen. 17. Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen (Art ivm. 1 Abs. 2 Nr. 8 EGBGB) Garantiefonds oder andere Entschädigungsregeln bestehen nicht. Vor- und Zuname des Darlehensgebers (in Druckbuchstaben) Ort, Datum, Unterschrift des Darlehensgebers 6 / 6

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