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1 Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/384 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Heinen-Kljajić, Ina Korter (GRÜNE), eingegangen am Quereinsteigerinnen und -einsteiger in den Lehrerberuf - Mehr als Lückenbüßer für Mangelfächer? Nach einer Zusammenstellung des Deutschen Bildungsservers bieten derzeit 14 der 16 Bundesländer Programme für Quereinsteiger als Lehrerinnen und Lehrer an allgemein- und/oder berufsbildenden Schulen an. In Niedersachsen werden gemäß der Homepage des Niedersächsischen Kultusministeriums (Stand: ) Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger als tarifbeschäftigte Lehrkraft für den Unterricht an Haupt- und Realschulen für die Fächer Physik, Chemie, Französisch, Musik und Technik gesucht. An niedersächsischen Gymnasien ist der Quereinstieg für folgende Fächer möglich: Latein, Spanisch, Evangelische Religion, Musik, Kunst, Mathematik, Informatik und Physik. Auch in den anderen Bundesländern sind die Mangelfächer, für die nicht genügend ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, mit den Genannten weitgehend deckungsgleich. Angesichts der Altersstruktur der deutschen Lehrerschaft wird sich das Problem fehlender Fachlehrerinnen und Fachlehrer weiter verschärfen: Das Institut der deutschen Wirtschaft weist in seinem Bildungsmonitor 2007 darauf hin, dass rund 50 % der Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen das 50. Lebensjahr überschritten haben. Wie aus dem Merkblatt für am Lehrerberuf Interessierte ohne abgeschlossene Lehramtsausbildung (Niedersächsisches Kultusministerium, April 2008) hervorgeht, lagen im April bereits mehr als 700 Bewerbungen von Interessierten ohne vollständige Lehramtsausbildung vor. Zum letzten Einstellungstermin waren von ca in Niedersachsen neu eingestellten Lehrkräften 29 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Darüber hinaus ist mit abgeschlossenem Diplom- oder Magisterstudium an einer Universität die Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Lehrerin/Lehrer an einer allgemeinbildenden Schule möglich, wenn das Studienhauptfach einem der genannten Bedarfsfächer entspricht und einem weiteren Unterrichtsfach zugeordnet werden kann. An niedersächsischen Berufsschulen können Hochschulabsolventinnen und -absolventen bestimmter Fachrichtungen als Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in ein Beamtenverhältnis eingestellt werden, wenn sie zusätzlich eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit in ihrem Studienfach nachweisen können. Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst als Lehrerin/Lehrer an berufsbildenden Schulen ist für nicht grundständig ausgebildete Lehrkräfte in etwa analog den allgemeinbildenden Schulen geregelt. Die Tatsache, dass sich Bewerberinnen und Bewerber um den Quereinstieg in den Lehrerberuf nicht bereits mit Beginn des Studiums für ein Lehramtstudium entscheiden, dürfte zum Teil auch darin begründet sein, dass sie die Zugangsvoraussetzungen für ihr Studienfach zwar erfüllen, nicht jedoch die zum Teil sehr hohen Zugangsvoraussetzungen zu einem Zweitfach. Der Landesmusikrat fordert deshalb seit geraumer Zeit, in Mangelfächern ein Einfachstudium zuzulassen. Eine weitere Möglichkeit, insbesondere den Einstieg in ein Lehramtstudium für berufsbildende Schulen zu ermöglichen, ist das Magdeburger Modell. In diesem Modell werden im Bachelorstudiengang zunächst schwerpunktmäßig die berufsfeldbezogenen Qualifikationen vermittelt, während die berufspädagogischen Studieninhalte Gegenstand des Masterstudienganges sind. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Situation der Mangelfächer an den niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen in den letzten zehn Jahren entwickelt? Für welche ehemaligen Mangelfächer gibt es inzwischen ausreichend grundständig ausgebildete Lehrkräfte, für welche Fächer ist ein Mangel neu entstanden, und in welchen Fächern herrscht ein mehr oder weniger permanenter Mangel? 1

2 2. Wie wird sich der Fachlehrerbedarf an den niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen in permanenten oder potenziellen Mangelfächern bis 2018 entwickeln (bitte nach Fächern und Schulformen aufschlüsseln)? 3. Wie gestaltet sich die Auslastung der Studiengänge in den genannten Mangelfächern seit dem Jahr 2000 (bitte nach Fächern und Schulformen differenzieren)? 4. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber für einen Studienplatz in den Mangelfächern wurden in den vergangenen fünf Jahren aus welchen Gründen abgewiesen (bitte nach Fächern und Schulformen aufschlüsseln)? 5. Wie lang ist derzeit die maximale Wartezeit auf einen Platz in der zweiten Ausbildungsphase für Mangelfächer (bitte nach Fächern und Schulformen aufschlüsseln)? 6. Wie viele Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sind an den niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen seit dem Jahr 2000 jährlich in welchen Fächern eingestellt worden? 7. Welche Qualifikation konnten diese Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger jeweils vorweisen, und welche Zusatzqualifikation haben sie erworben? 8. Welche Angebote für berufsvorbereitende und berufsbegleitende Zusatzqualifikationen für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger gibt es in Niedersachsen, und welche Kapazitäten haben diese Angebote? 9. In welchem Umfang sind seit dem Jahr 2000 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in welchen Fächern an niedersächsischen berufsbildenden Schulen eingestellt worden, und wie stellt sich das Verhältnis zwischen grundständig ausgebildeten Lehrkräften und Quereinsteigerinnen/Quereinsteigern an berufsbildenden Schulen im Vergleich zu allgemeinbildenden Schulen dar? 10. Für den Quereinstieg an allgemeinbildende Schulen gibt es offenbar eine hohe Zahl von Bewerberinnen und Bewerbern für vergleichsweise wenige Einstellungen. Wie stellt sich das Verhältnis von Bewerbungen zu Einstellungen im Vergleich an den berufsbildenden Schulen dar? 11. In welchem Umfang haben sich die eingestellten Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger im Rahmen der berufsbegleitenden pädagogischen Qualifizierung als für den Lehrerberuf nicht geeignet erwiesen und konnten deshalb nicht nach zwei Jahren in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden? 12. Mit welchen Maßnahmen und über welchen Zeitraum nach der eineinhalb- bis zweijährigen berufsbegleitenden Qualifizierung werden Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in den Lehrerberuf obligatorisch fortgebildet? Welche auf den Quereinstieg besonders zugeschnittenen freiwilligen Fortbildungsmaßnahmen werden wo angeboten? 13. In welchem Umfang wurden Hochschulabsolventinnen und -absolventen ohne Lehramtsstudium seit dem Jahr 2000 in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt-, Realschulen, Gymnasien und berufsbildenden Schulen eingestellt (bitte nach einzelnen Schulformen aufschlüsseln)? Zu welchem Anteil hat dieser Personenkreis den Vorbereitungsdienst nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. vorzeitig verlassen? Welche Unterschiede gibt es in dieser Hinsicht ggf. zu Referendarinnen und Referendaren mit abgeschlossenem Lehramtsstudium? 14. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Forderung des Landesmusikrates, in Mangelfächern ein Einfachlehramt zuzulassen? 15. Wie wird an den jeweiligen Hochschulen mit Bewerberinnen und Bewerbern für ein Lehramtsstudium verfahren, die nicht den NC in einem obligatorischen Zweitfach nachweisen können? 16. Wie bewertet die Landesregierung Möglichkeiten grundständiger Lehramtsausbildung für berufsbildende Schulen in Anlehnung an das Magdeburger Modell, bei dem die pädagogischen Inhalte vollständig oder weit überwiegend im Masterstudiengang vermittelt werden? 2 (An die Staatskanzlei übersandt am II/72-53)

3 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den /5-II/ Der wachsende Ersatzbedarf an Lehrkräften in den kommenden Jahren, der für Schulformen im allgemeinbildenden wie berufsbildenden Bereich gilt, hat offiziell im Jahr 2001 zum Quereinsteiger- Programm Sondermaßnahmen zur Gewinnung von Lehrkräften geführt. Dabei geht es nicht nur um einen quantitativen Ersatz, sondern insbesondere um die fachgerechte, qualitative Versorgung der Schulen und das auch in den ländlichen Regionen Niedersachsens. Seit 2001 gibt es zwei Wege für Hochschulabsolventinnen und -absolventen ohne Lehramtsstudium, mit Fächern des besonderen Bedarfs in den Schuldienst einzutreten: 1. direkte Einstellung in den Schuldienst im Angestelltenverhältnis und/oder 2. Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt. Der Lehrereinstellungsbedarf, dazu gehört auch die Festlegung der Fächer des besonderen Bedarfs, wird in den für die Unterrichtsversorgung zuständigen Referaten, unter Berücksichtigung bestimmter Parameter errechnet und aktualisiert. Insofern ist ein Quereinsteigerprogramm ein geeignetes Instrument, kurzfristig auf den fachspezifischen Bedarf zu reagieren. Das Bewerberfeld der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ist sehr breit. Die meisten von ihnen sind keine direkten Absolventinnen und Absolventen nach einem Hochschulabschluss, sondern weisen schon Berufserfahrungen unterschiedlichster Art nach. Potenzielle Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger machen schon im Vorfeld der Bewerbung regelmäßig von Beratungsgesprächen mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kultusministeriums oder der Landesschulbehörde Gebrauch. Häufig genannte Beweggründe, sich um Einstellung in den Schuldienst oder den Vorbereitungsdienst zu bewerben sind: Der ursprüngliche Berufswunsch war Lehrerin oder Lehrer zu werden. Ein Studiengangswechsel erfolgte aufgrund ehemaliger schlechter Einstellungschancen im Schuldienst vom Lehramt in Diplom- oder Magisterstudiengänge. Befristete Arbeitsverträge laufen bei jungen Wissenschaftlern gerade im Hochschulbereich aus. Bei Frauen ändert sich die Berufsperspektive nach Elternzeiten. Die Tätigkeit in einer Schule scheint eine Möglichkeit zu bieten, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Durch eigene Kinder werden neue Erfahrungen und andere Blickrichtungen auf die Schule gewonnen. Ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen, Kirchen, Verbänden etc. bewirken Kontakte mit Kindern und Jugendlichen, die motivierend sind. Regionale Bindungen durch Ehepartner und Kinder lassen keinen großen Spielraum für Mobilität auf dem Arbeitsmarkt zu. Schließung von Betrieben, Betriebsfusionen, Stellenabbau haben zur Arbeitslosigkeit geführt. Die in den nachfolgenden Ausführungen dargestellten Entwicklungen einzelner Fächer und Zahlen belegen, dass es dabei nicht nur um Lückenbüßer in diesen Fächern geht, sondern um dauerhaft einsetzbare leistungsfähige Lehrkräfte, die bei allen an Schule Beteiligten Akzeptanz finden, weil sie zur Qualitätssicherung des Unterrichts beitragen. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Die im Jahr 1999 durchgeführten Modellrechnungen für die fächerspezifische Differenzierung des Lehrerbedarfs und Lehrerbestands zeigten mittelfristig für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen ein deutliches Defizit in den Fächern Religion und Musik. Für das Lehramt an Gymnasien ka- 3

4 men zusätzlich die Fächer Latein und Kunst hinzu. Eine gute Versorgung bestand 1999 an allen Schulformen in den Fächern Mathematik, an Hauptschulen und Realschulen in Physik und Chemie. Dies galt auch für Französisch an den Realschulen. Im Einstellungsverfahren zum wurden für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen die Fächer Französisch, Physik, Chemie und Technik als Mangelfächer festgelegt. In Musik und Religion hat sich die Situation deutlich verbessert, für das Fach Musik besteht aber nach wie vor Handlungsbedarf. Für das Lehramt an Gymnasien sind die Mangelfächer seit Jahren weitgehend gleich. Hinzu gekommen sind die Fächer Spanisch (als neues Unterrichtsangebot), Mathematik und Physik. Zu 2: Die Entwicklung des Fachlehrerbedarfs hängt sowohl von der Entwicklung der Schülerzahlen, der Anzahl ausscheidender Lehrkräfte als auch den Ersatzeinstellungen ab. Von 2008 bis 2018 wird der Bedarf voraussichtlich um rund Lehrkräfte zurückgehen. Auf der anderen Seite wird es aufgrund der Alterstruktur in den Jahren 2010 bis 2017 eine außerordentlich hohe Zahl an Pensionierungen geben. Im Vergleich zum Bedarfsanteil der Fächer werden in den nächsten zehn Jahren für Grundschulen in den Fächern Englisch, Mathematik, Musik, Kunst und Sport, Hauptschulen in Englisch, Musik, Physik und Chemie, Realschulen in Französisch, Musik, Kunst, Ev. Religion und Physik, Gymnasien/Gesamtschulen in Latein, Französisch, Spanisch, Musik, Kunst, Ev. Religion, Mathematik und Physik überproportionale Ausschreibungen erfolgen. Die Entwicklung des Fachlehrerbedarfs wird davon abhängen, mit welchen Fächern Einstellungen realisiert werden können. Dies wird entscheidend von der Bewerberlage abhängen; diese kann jeweils nur wenige Jahre im Voraus abgeschätzt werden. Es kann erwartet werden, dass es an den Gymnasien ab dem Jahr 2011 in den Sprachen sowie im Fach Mathematik zu einer Entspannung der Mangelfachsituation kommen wird. Die Situation im Fach Musik dürfte sich an den Grund-, Haupt- und Realschulen weiter verbessern, gleiches gilt für das Fach Französisch an den Realschulen. Zu 3: Die Auslastung wird nicht für einzelne Studiengänge, sondern für Lehreinheiten ermittelt. Aus dem Quotienten der Einschreibungen und der zur Verfügung stehenden Studienanfängerplätze lässt sich allerdings für die einzelnen Studiengänge die Ausschöpfung der Studienanfängerkapazität ermitteln. Da in Niedersachsen im Zeitraum von 2003 bis 2007 die Lehramtsausbildung von Staatsexamensstudiengängen auf Bachelor- und Masterstudiengänge umgestellt wurde, sind für diesen Zeitraum sowohl Staatsexamensstudiengänge als auch polyvalente Bachelorstudiengänge zu betrachten. Für die polyvalenten Bachelorstudiengänge kann die Statistik der Studienanfängerzahlen und -kapazitäten nicht nach den verschiedenen Schulformen Lehramt an Grund- und Hauptschulen/Lehramt an Realschulen (GHS/RS) sowie Lehramt an Gymnasien (Gym) differenziert werden. Die von den Hochschulen zur Verfügung gestellten Daten lassen erkennen, dass während des Umstellungsprozesses in den zum Teil zeitweilig parallel angebotenen Staatsexamens- und Bachelorstudiengängen die Studienanfängerkapazität in den o. g. Unterrichtfächern vorübergehend nicht vollständig nachgefragt wurde. Im Ergebnis ist auf Grundlage dieser Daten allerdings festzustellen, dass nach Abschluss des Umstellungsprozesses im Wintersemester 2007/2008 für jedes der o. g. Unterrichtfächer, mit Ausnahme des Fachs Musik, die landesweit insgesamt angebotenen lehramtsbezogenen Studienanfängerplätze in den polyvalenten Bachelorstudiengängen in vollem Umfang nachgefragt worden sind. Zu 4: Gründe, warum Bewerberinnen und Bewerber nicht zu einem Studiengang zugelassen werden, werden nicht statistisch dokumentiert. 4

5 Zu 5: Zum Zulassungsverfahren konnten beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen alle Mangelfachbewerberinnen und Mangelfachbewerber einen Ausbildungsplatz im Vorbereitungsdienst erhalten. Als Mangelfächer waren ausgewiesen: Physik, Technik, Hauswirtschaft, Französisch, Chemie und Musik (als Langfach). Beim Lehramt an Gymnasien erhielten alle Bewerberinnen und Bewerber mit den Mangelfächern Latein, Physik und Ev. Religion umgehend einen Ausbildungsplatz im Vorbereitungsdienst. Lediglich beim Mangelfach Spanisch konnten einige Bewerberinnen und Bewerber nicht sofort in den Vorbereitungsdienst zugelassen werden, sie werden jedoch nach einer Wartezeit von einem halben Jahr zum eine Stelle im Vorbereitungsdienst erhalten. Verlässliche Angaben zum Zulassungsverfahren können derzeit noch nicht gemacht werden. Zu 6: Einstellungen von Quereinsteigern nach Fächern (vorrangiges Fach der Einstellung) PH CH HW TE EN MU MA KU BI SP SN FR DE TG LA AW SR WE RE RK PO IF ges * gesamt *Stand Einstellung von Quereinsteigern nach Schulformen bis Schulform GS OS FöS HS/RS GesS GY Gesamt Anmerkung: Die schulformbezogene Zuordnung der Quereinsteiger wurde erst ab erfasst. *Stand

6 Zu 7: Qualifikation der eingestellten Quereinsteiger Qualifikation Einstellungstermin Diplom/Magister/Uni Fachhochschulabschluss anderweitige Lehrerausbildung kirchliches Examen 1 1 ausländischer Hochschulabschluss 1 2 Meisterprüfung 1 1. Staatsexamen Anmerkung: Die Qualifikation der Quereinsteiger wird erst ab Einstellungstermin erfasst. *Stand Zu 8: Die an allgemeinbildenden Schulen eingestellten Lehrkräfte ohne Lehramtsausbildung nehmen nach den Erlassen von Oktober 2001 bzw. Oktober 2003 über Maßnahmen zur berufsbegleitenden pädagogischen Qualifizierung der Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen und Fachhochschulen ohne Lehramtsstudium für den Einsatz als Lehrkräfte an Hauptschulen und Realschulen sowie Gesamtschulen (Sek. I) bzw. an Gymnasien und die gymnasialen Oberstufen der Gesamtschulen berufsbegleitend für die Dauer von 15 Monaten (Sek. I) oder 24 Monaten (Gymnasien) an den pädagogischen und den in Betracht kommenden fachdidaktischen Seminaren der Studienseminare für Anwärterinnen und Anwärter teil. Sie werden dafür im Umfang von fünf/vier Unterrichtsstunden wöchentlich von ihrer Unterrichtsverpflichtung freigestellt. Außerdem sind die Leiterinnen und Leiter der pädagogischen und fachdidaktischen Seminare sowie der betreffenden Schulen gehalten, die Lehrkräfte durch Unterrichts- und Beratungsbesuche zu unterstützen. Des Weiteren werden die Lehrkräfte bis zum Ende der berufsbegleitenden Maßnahme durch eine geeignete Lehrkraft als Mentorin oder Mentor in der Schule betreut. Daneben stehen auch diesen Lehrkräften alle Möglichkeiten der regionalen und zentralen Fortbildung offen. Nach 12 der Besonderen Niedersächsischen Laufbahnverordnung eingestellte Lehrkräfte des Lehramts an Fach- und Berufsfachschulen werden gemäß Runderlass des MK vom /61 - berufsbegleitend qualifiziert. Die Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen qualifizieren die nicht grundständig ausgebildeten Lehrkräfte in der beruflichen Fachrichtung, einem allgemeinen Unterrichtsfach und in Berufspädagogik. Neben der pädagogischdidaktischen Qualifizierung durch Veranstaltungen im Studienseminar hospitieren die Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger im Unterricht erfahrener Lehrkräfte. Die schulpraktische Einführung der nach 12 Eingestellten liegt in der Verantwortung der Schulleitungen der jeweiligen Schule. Entsprechendes gilt für die im Angestelltenverhältnis an berufsbildenden Schulen eingestellten Lehrkräfte. 6

7 Zu 9: Die Einstellungszahlen der Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulabschluss und ohne Lehramtsausbildung an den berufsbildenden Schulen stellen sich wie folgt dar: Fachrichtung/Fach Summe Gesundheit Metalltechnik Elektrotechnik Informatik Textiltechnik 1 1 Körperpflege 1 1 Ernährung Hauswirtschaft 1 1 Drucktechnik 4 4 Chemietechnik Pflege Agrarwirtschaft Gartenbau 1 1 Sozialpädagogik Fremdsprachen Sonstige Summe Für die vor dem Jahr 2003 erfolgten Einstellungen sind keine Daten mehr verfügbar. Das Einstellungsverfahren für das Jahr 2008 ist noch nicht abgeschlossen. Der Anteil der hauptamtlichen/hauptberuflichen Lehrkräfte mit Hochschulabschluss und ohne Lehramtsausbildung an der Gesamtzahl der Lehrkräfte für den Theorieunterricht an den berufsbildenden Schulen betrug zum Stichtag der Statistik vom insgesamt 4,3 %. An den allgemeinbildenden Schulen lag der Anteil der Lehrkräfte mit Hochschulabschluss und ohne Lehramtsausbildung an der Gesamtzahl der Lehrkräfte bei 1,2 %. Zu 10: Im Einstellungsverfahren des Jahres 2007 für Theorielehrkräfte an den berufsbildenden Schulen wurden 167 Bewerbungen von am Lehrerberuf Interessierten mit Hochschulabschluss und ohne abgeschlossene Lehramtausbildung registriert. Davon wurden 22 in den Schuldienst eingestellt. Das Einstellungsverfahren für das Jahr 2008 ist noch nicht abgeschlossen. Zu 11: Es wird keine Statistik über den weiteren Werdegang der Quereinsteiger geführt. Nur in Einzelfällen muss die Landesschulbehörde die Nichteignung feststellen, der deutlich überwiegende Teil arbeitet sich erfolgreich in die Lehrtätigkeit ein. Zu 12: Alle haben - unabhängig von ihrem jeweiligen Status - Zugang zu den Qualifizierungsangeboten für Lehrerinnen und Lehrer und können sich Angebote wählen, die auf ihren Tätigkeitsbereich und ihren persönlichen Bedarf ausgerichtet sind. Insbesondere zwei Bereiche des Fort- und Weiterbildungsangebots stellen passende Qualifizierungsmaßnahmen zur Verfügung: 1. Fachgebundene Weiterbildungen für Lehrkräfte, die bisher fachfremd bestimmte Fächer unterrichten wie z. B. Physik, Englisch, Musik oder Sport. In den Weiterbildungsmaßnahmen erwerben sie vor allem fachgebundene Kompetenzen u. a. zum Unterrichten, Bewerten, Diagnostizieren und Fördern. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger können ggf. auch in bereits laufende Weiterbildungen integriert werden. 7

8 2. Fortbildungen zur Verbesserung der schulbezogenen praktischen Arbeit, z. B. zum Führen von Elterngesprächen, zum Zeitmanagement oder zu weiteren Themen, die im Rahmen der Seminarausbildung bzw. -betreuung nicht berücksichtigt werden können. Insbesondere die spezifischen Fortbildungsangebote für Berufsanfänger können angewählt werden. Zu 13: Mit Inkrafttreten der PVO-Lehr II vom konnten nach 3 Abs. 2 erstmals Absolventinnen und Absolventen mit nicht lehramtsbezogenen universitären Abschlüssen (Diplom/Magister) in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden, wenn für mindestens eines der studierten Fächer ein besonderer Bedarf festgestellt worden ist. Erstmalig wurden zum zunächst nur Stellen für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen - Schwerpunkt Hauptschule und Realschule - ausgeschrieben. Zum Einstellungstermin und den Folgeterminen waren dann auch Stellen für das Lehramt an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen ausgewiesen. Die Fächer des besonderen Bedarf wurden im Kontext der Unterrichtsversorgung aktualisiert und den Schulformen und der jeweiligen Mangelfachsituation angepasst. Zum Einstellungstermin liegen noch keine verlässlichen Angaben vor. a) Entwicklung der Einstellungen bei Quereinsteigerninnen und Quereinsteiger: GHRS GYM BBS insgesamt:

9 9

10 c) In der Verordnung über die Ausbildung und die Zweiten Staatsprüfungen für Lehrämter (PVO- Lehr II) vom wurde in 3 Abs. 2 die Rechtsgrundlage geschaffen, dass neben den regulären Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt oder einer als gleichwertig anerkannten Prüfung auch Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit einem Diplom- oder Magisterabschluss in den Vorbereitungsdienst einge stellt werden können, wenn der Abschluss zwei Fächern zugeordnet werden kann, von denen mindestens eines zu den jeweils aktuell benannten Bedarfsfächern durch das Kultusministerium gehört. Zu 14: Mit der Zulassung zum Vorbereitungsdienst sind die ausgewählten - Quereinsteiger - Bewerberinnen und Bewerber den regulären Lehramtsabsolventen mit einer Ersten Staatsprüfung gleichgestellt und werden nicht mehr gesondert statistisch erfasst. Insofern gibt es keine belastbaren Daten über die tatsächliche Quote der Quereinsteiger, die den Vorbereitungsdienst vorzeitig verlassen bzw. nicht erfolgreich abschließen. Auch aufgrund der geringen Einstellungszahlen von Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger im Verhältnis zu den Einstellungszahlen von Regelbewerberinnen und Regelbewerbern lässt sich keine verlässliche Aussage darüber treffen, zu welchem Anteil die Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen den Vorbereitungsdienst nicht erfolgreich abgeschlossen bzw. vorzeitig verlassen haben. In den jeweiligen Studienseminaren werden nur wenige Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ausgebildet, in einigen Studienseminaren bis jetzt gar keine. Eine Umfrage bei den Studienseminaren kann daher nur eine grobe Einschätzung wiedergeben. Danach liegt die Erfolgsquote der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die den Vorbereitungsdienst mit einer bestandenen Zweiten Staatsprüfung abschließen, bei ca. 90 %, tendenziell also niedriger als bei Lehramtsabsolventinnen und -absolventen. Es gibt einige Bundesländer, die für das Lehramt an Gymnasien Musik und/oder Kunst als alleiniges Unterrichtsfach zulassen ( Doppelfach ). Dazu gehören mit langer Tradition: Bayern, Berlin, Schleswig-Holstein, Thüringen und Nordrhein-Westfalen seit Auch NRW hat diese Ausnahmeregelung ausschließlich für die Lehrämter an Gymnasien und Gesamtschulen (mit Gymnasialzweig) zugelassen. Daneben gibt es Bundesländer, die das Studium eines Großfachs (Musik/Kunst) mit einem wissenschaftlichen Beifach (Lehrbefähigung bis einschließlich Sekundarstufe I) zulassen: Baden- Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz. Schon diese Variante trägt dem Problem Rechnung, dass Ein-Fach-Lehrer ausschließlich an großen Systemen mit voller Stundenzahl beschäftigt werden können. Unabhängig davon wurden in Einzelfällen solche Absolventinnen und Absolventen mit einer Laufbahnbefähigung aus den genannten Bundesländern in den Schuldienst Niedersachsens eingestellt, wenn ein entsprechender Unterrichtseinsatz zu rechtfertigen war. Niedersachsen hat sich seit Jahrzehnten bewusst gegen das Modell Doppelfach oder Großfach mit wissenschaftlichem Beifach entschieden - auch die neue Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen, die am in Kraft getreten ist, sieht eine solche Möglichkeit nicht vor. Mit Ausnahme großer Systeme könnte eine Ein-Fach-Lehrkraft nicht ausschließlich an einer Schule eingesetzt werden. Dieses würde die Neueinstellung von vornherein mit Abordnungen an 2 oder 3 Schulen zur Folge haben, was absolut nicht im Sinne der Bewerberinnen und Bewerber sein kann oder den Zwang zur Teilzeit-Lehrkraft bewirken würde. Neben diesen organisatorischen Gründen sprechen aber auch pädagogische Gründe für unsere Schülerinnen und Schüler dagegen und die Einseitigkeit der Einsetzbarkeit der Lehrkräfte, was für sie zu extremen gesundheitlichen Belastungen führen würde. Zu 15: Für alle Bewerberinnen und Bewerber für zulassungsbeschränkte Studiengänge ( Orts-NC ) gelten die Regelungen des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes (NHZG). 10

11 Zu 16: In den ländergemeinsamen Strukturvorgaben (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom und im Beschluss der Kultusministerkonferenz vom in Quedlinburg) sind die Vorgaben zur Lehrerausbildung in Bachelor- und Master-Strukturen festgelegt. Danach sind für alle Lehrämter sowohl in der Bachelor- als auch in der Master-Phase zwei Fächer bzw. eine berufliche Fachrichtung und ein Unterrichtsfach sowie Berufs- und Wirtschaftspädagogik zu studieren und Schulpraktika abzuleisten. Das Studium ist auf einer Regelstudienzeit von 10 Semestern und auf 300 Kreditpunkte ausgelegt und schließt - dem Bologna-Prozess entsprechend - mit einer Masterprüfung und nicht mehr mit einer Ersten Staatsprüfung ab. Diese Vorgaben wurden im Zuge der Reform der niedersächsischen Lehrerausbildung (vgl. dazu die Niedersächsische Verordnung über Master-Abschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen vom ) auch für die Berufsschullehrerausbildung umgesetzt. Das sogenannte Magdeburger Modell mit dem Abschluss Erstes Staatsexamen entspricht nicht den vorstehend genannten KMK-Vorgaben. Abweichungen bestehen u. a. in Bezug auf die Regelstudienzeit, den Studienumfang und die Strukturvorgaben. In Vertretung Peter Uhlig (Ausgegeben am ) 11

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