#B{Erbschaftsteuer} #B{Abgeltungsteuer}
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- Berndt Bieber
- vor 8 Jahren
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1 #B{Erbschaftsteuer} Witwer, Witwen, eingetragene Lebenspartner und Kinder können aber ein Wohnhaus steuerfrei erben oder geschenkt bekommen, wenn sie dieses zehn Jahre lang weiter bewohnen. Zudem wird für Ehegatten der Freibetrag auf Euro angehoben, für Kinder auf und für Enkel auf Euro. Geschwister, Neffen und Nichten müssen wie andere Erben mehr Steuer zahlen, auch wenn der Freibetrag steigt. Eingetragene Lebenspartner können Euro steuerfrei erben. Das Erben von Firmen bleibt steuerfrei, wenn der Betrieb zehn Jahre lang fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Bei einer siebenjährigen Haltefrist fallen 15 Prozent Steuern an. #B{Abgeltungsteuer} Zinsen, Dividenden, Kurs- und Währungsgewinne oder Fondsausschüttungen werden pauschal mit 25 Prozent besteuert - zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchen- Steuer. Die Abgeltungsteuer fällt nur an, wenn die Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro beziehungsweise Euro für Verheiratete liegen. Sie wird von den Banken automatisch einbehalten und direkt ans Finanzamt abgeführt. Steuerfrei bleiben nur Kursgewinne von Papieren, die vor 2009 gekauft und mindestens ein Jahr lang im Depot gehalten wurden. #B{Schulgeld} Schulgeld für private und kirchliche Einrichtungen sind nach Abzug von Beherbergungs-, Betreuungs-, und Verpflegungskosten zu 30 Prozent als Sonderausgabe abzugsfähig. Es gilt aber ein Höchstbetrag von Euro. Um den auszuschöpfen, müssten Eltern also Euro im Jahr zahlen. Das soll auch für Schulen im Ausland gelten, wenn sie zu einem anerkannten Abschluss führen. Erstmals sind auch Entgelte an berufsbildende Ergänzungsschulen abziehbar. #B{Steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen} Privathaushalte sollen Handwerkerrechnungen und sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen stärker von der Steuer absetzen können. Anrechenbare Lohnkosten für Handwerker sollen auf Euro verdoppelt und für Dienstleistungen auf Euro erhöht werden. #B{Kindergeld und Kinderfreibetrag}
2 Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt auf 164 Euro monatlich, für das dritte Kind auf 170 Euro. Für das vierte und jedes weitere Kind beträgt das Kindergeld 195 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt auf Euro - zusammen mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf sind es zusammen Euro. #B{Schulbedarf} Kinder von Hartz-IV-Empfängern erhalten künftig bis zum zehnten Schuljahr jeweils zu Beginn des Schuljahres 100 Euro als sogenanntes «Schulbedarfspaket». #B{Kfz-Steuer} Käufer eines neuen Autos sollen von der Kfz-Steuer befreit werden, wenn ihr Fahrzeug bis Ende Juni 2009 erstmals zugelassen wird. Die Kfz-Steuer entfällt ein Jahr lang für alle Neuwagen. Für besonders schadstoffarme Autos soll die Befreiung insgesamt maximal zwei Jahre lang gelten. #B{Abschreibungen für Wirtschaftsgüter} Für Firmen soll es bei Neuanschaffungen wieder mehr Steuererleichterungen geben. Zum Januar 2009 soll - befristet für zwei Jahre -die degressive Abschreibung für Wirtschaftsgüter von 25 Prozent wieder eingeführt werden. Sonderabschreibungen für Kleinfirmen sollen erweitert werden. #B{Tagesmütter} Auch vom Staat bezahlte Tagesmütter müssen - wie schon private - Steuern zahlen. Zugleich wird aber die steuerfreie Betriebskostenpauschale auf monatlich 300 Euro pro Kind angehoben. Bis zu einem Gesamteinkommen von 355 Euro pro Monat besteht für verheiratete Tagesmütter weiter die Möglichkeit, über den Ehemann kostenlos krankenversichert zu sein. Bei Betreuung von bis zu fünf Kindern gelten Tagesmütter als «nebenberuflich Selbstständige».Dadurch ergibt sich in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Gesamteinkommen zwischen 355 Euro und 828 Euro pro Monat ein Krankenversicherungsbeitrag von rund 120 Euro im Monat statt 250 Euro. Der reduzierte Krankenversicherungsbeitrag wird Tagesmüttern zudem vom Jugendamt zur Hälfte erstattet werden.
3 #B{Steuerhinterziehung} Die Verfolgung von Steuerstraftaten in besonders schweren Fällen soll erst nach zehn Jahren verjähren. Das ist eine Verdoppelung der Frist. Darunter fallen etwa die Verkürzung der Steuerlast in großem Stil, die Verwendung falscher Belege, bandenmäßige Hinterziehung und der Missbrauch einer Amtsstellung. #B{Extremismus} Extremistische Vereine werden von der Gemeinnützigkeit ausgeschlossen, sie verlieren Steuervorteile. Solche Vereine sind damit zum Beispiel nicht mehr von der Gewerbesteuer befreit und müssen künftig den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen. #B{Gastfamilien} Gastfamilien von Menschen mit psychischer Erkrankung oder geistiger Behinderung werden steuerlich entlastet. Von 2009 an werden Leistungen an Gastfamilien zur Pflege, Unterbringung, Betreuung und Verpflegung von der Einkommensteuer freigestellt. #B{Gesundheitsbonus} Um Arbeitgeber zu ermuntern, künftig mehr betriebsinterne Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter anzubieten, sollen diese von der Besteuerung befreit werden. #B{Zeitsoldaten} Die Zeitsoldaten, die bei der Bundeswehr vor dem angefangen haben und deren Dienstzeitende nach dem liegt, können weiter mit einem Steuerbonus rechnen. Bei Auszahlung ihrer Übergangsbeihilfe (auch «Abfindung» besziehungsweise «Ausscheidergeld» genannt) gilt laut Bundeswehrverband weiter ein Steuerfreibetrag von Euro.
4 #B{Bausparvertrag} Neu geregelt wird auch die Wohnungsbauprämie. Bei Neuverträgen soll sich die Prämienbegünstigung künftig auf die Bildung von Wohneigentum konzentrieren. Bausparern im Alter von bis zu 25 Jahren wird freigestellt, wie sie die Prämie verwenden. #B{Sozialabgaben} Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung sinkt zum von 3,3 auf 2,8 Prozent. Im Gegenzug wird für viele die Gesetzliche Krankenversicherung teurer: Für den neuen Gesundheitsfonds ist erstmals ein einheitlicher Beitragssatz festgesetzt: Er beträgt 15,5 Prozent. Das sind gegenüber dem bisherigen Durchschnittsbeitrag aller Krankenkassen etwa 0,5 Punkte mehr. Gemeinsam von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu tragen ist der paritätische Beitragssatz von 14,6 Prozent. Die Kassenmitglieder werden zusätzlich noch mit 0,9 Prozent Sonderbeitrag belastet. #B{Bemessungsgrenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherung } Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge vom Bruttoeinkommen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, steigt wie üblich zum : In Ostdeutschland von monatlich Euro auf Euro, in Westdeutschland von Euro auf In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die neue Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich Euro (2008: Euro). Durch die Anhebung werden die Sozialversicherungen bei jenen um bis zu 20 Euro monatlich teurer, deren Bruttoverdienst über der jeweiligen Grenze liegt. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt zudem die Versicherungspflichtgrenze von 4.012,50 auf Euro. Nur derjenige, dessen Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich noch privat versichern. #B{Rente} Nach bislang unverbindlichen Prognosen können die rund 20 Millionen Rentner zur Jahresmitte mit einer Erhöhung um 2,75 Prozent rechnen. Auf den selben Aufschlag können Empfänger von Hartz-IV- Leistungen hoffen. #B{Rentenbesteuerung}
5 Das seit 2005 geltende Alterseinkünftegesetz führt auch 2009 zu steuerlichen Änderungen. Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich der steuerpflichtige Rentenanteil von 56 auf 58 Prozent. Dies gilt für alle Neurentner des Jahres #B{Mitarbeiterbeteiligung} Voraussichtlich von April an sollen mehr Steueranreize und Branchenfonds-Lösungen gelten, um Arbeitnehmer stärker am Unternehmen zu beteiligen. Nach bisherigen Gesetzesplänen steigt der Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, von 18 auf 20 Prozent. Die Einkommensgrenzen im Vermögensbildungsgesetz werden auf Euro für Ledige und Euro für Ehepaare erhöht. Beschäftigte sollen von ihrer Firma direkt Anteile von jährlich bis zu 360 Euro erhalten können. Diese sind steuer- und abgabenfrei. Neben der Anlage im eigenen Unternehmen werden auch indirekte Beteiligungen über noch einzurichtende Mitarbeiterfonds gefördert. #B{Übernahmeschutz} Ausländischen Investoren droht künftig bei einem Einstieg in sensible Wirtschaftszweige ein Veto der Bundesregierung. Mit der Neufassung des Außenwirtschaftsgesetzes soll verhindert werden, dass Staatsfonds oder Finanzinvestoren aus Nicht-EU-Staaten zu großen Einfluss in strategisch wichtigen Branchen wie Telekom oder Energieversorgung bekommen. Aber erst wenn ein ausländischer Investor 25 Prozent und mehr der stimmberechtigte Anteile erwirbt, kann die Regierung innerhalb von drei Monaten prüfen, ob die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet sind. In diesem Fall kann die Übernahme untersagt oder mit Auflagen versehen werden. #B{Gesetzliche Krankenversicherung} Mit dem Start des Gesundheitsfonds wird es für die rund 50 Millionen Mitglieder der mehr als 200 gesetzlichen Krankenkassen erstmals einen einheitlichen Beitragssatz (14,6 Prozent plus 0,9 Sonderbeitrag für die Kassenmitglieder) geben. Für jene, die bei günstigen Kassen sind, wird die Krankenversicherung damit teurer. Für die Mitglieder bisher teurer Kassen wird es dagegen billiger. Dies ist aber eine Minderheit. #B{Private Krankenversicherer} Zum Jahreswechsel wird erstmals eine Versicherungspflicht für all jene ohne Krankenschutz eingeführt, die zuvor schon einmal privat versichert waren. Parallel zur Einführung der Versicherungspflicht gibt es bei Privatkassen einen neuen Basistarif mit GKV-Leistungen: Dieser Tarif darf maximal 570 Euro kosten. Wer das nicht bezahlen kann und durch den vollen Beitrag zum Sozialfall würde, dem wird er zur Hälfte erlassen. Diese Regelungen wollen die Privatkassen mit einer
6 Klage beim Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Neu in der PKV ist, dass auch bereits Versicherte in den Basistarif einer anderen Versicherung wechseln können. Dies geht aber nur vorübergehend bis zum Erstmals können Privatversicherte bei einem Kassenwechsel ihre Rückstellungen fürs Alter - zumindest teilweise - mitnehmen. #B{Pflegeversicherung } Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Pflegeberatung. Dazu wollen die meisten Bundesländer Pflegestützpunkte einrichten. Für Pflegeheime gibt es erstmals Bewertungen nach Schulnoten. Bis Ende 2010 sollen alle Pflegeheime benotet sein. #B{Kurzarbeitergeld } Die Bezugsfrist für Kurzarbeitergeld wird von 12 auf 18 Monate verlängert. Die Verordnung ist auf 2009 befristet und gilt für Beschäftigte, die bis Ende 2009 wegen konjunkturbedingter Produktionseinschränkungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Qualifizierungsangebote für Bezieher von Kurzarbeitergeld sollen vom an aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert werden. #B{Fachkräfte und Zuwanderung} Im Januar soll das Aktionsprogramm zur Beseitigung des Fachkräftemangels in Kraft treten. Unter anderem soll Akademikern aus den neuen EU-Staaten der Arbeitsmarktzugang erleichtert werden. Zentraler Punkt ist eine abgesenkte Einkommensgrenze für Hochqualifizierte. #B{Wohngeld und Heizkosten} Das Wohngeld wird für ärmere Familien und Rentner erhöht: Von im Schnitt 90 auf 142 Euro im Monat. Erstmals richtet sich die Wohnhilfe dann auch nach der Entwicklung der Heizkosten. Diese sind stark gestiegen. Deshalb erhalten die jetzigen Empfänger von Wohngeld gesondert und rückwirkend für das vierte Quartal 2008 einen einmaligen Anspruch auf einen nach Familiengröße gestaffelten pauschalen Heizkosten-Zuschuss. Er soll erst mit den Nebenkosten-Abrechnungen im Frühjahr ausgezahlt werden: Für eine Person 100 Euro, für zwei Personen 130 und für jede weitere 25 Euro.
7 #B{Verkehr und Bußgeld} Verkehrssünder werden schon bald kräftig zur Kasse gebeten. Vom Überfahren der Kreuzung bei Rotlicht bis zum Rasen, Drängeln und unerlaubten Autorennen wird das Bußgeld von Anfang Februar an drastisch angehoben. Wer nach Alkohol- und Drogenkonsum beim ersten Mal erwischt wird, zahlt 500 Euro, beim zweiten Mal und beim dritten mindestens Euro. Der neue äußerste Bußgeldrahmen lässt hier je nach Schwere sogar Euro zu. Drängler, die bei 100 Stundenkilometern weniger als fünf Meter Abstand zum vorderen Auto haben, müssen 320 statt bisher 200 Euro hinlegen. Bei überhöhtem Tempo reicht die Strafe bis 680 Euro in geschlossenen Ortschaften und 600 Euro außerorts. Wer an einer Ampel bei einer Rotphase von länger als einer Sekunde losfährt, muss 200 statt bisher 125 Euro zahlen. #B{Führerschein} Autofahrer, die infolge von verkehrswidrigem Verhalten ihre Fahrlizenz verlieren, sollen das Fahrverbot nicht länger durch «Führerschein-Tourismus» ins Ausland unterlaufen können. Vom an sind Fahrerlaubnisse, die ungeachtet des Führerschein-Entzugs oft in Osteuropa ausgestellt wurden, nach EU-Recht verboten. #B{Biosprit} Die Steuerbelastung von reinem Biodiesel wird gemildert und für 2009 auf 18 Cent pro Liter statt auf bisher geplante 21 Cent festgelegt. Der Ausbau erhöhter Beimischungen von Agrarsprit mit dem üblichen fossilen Diesel wird dagegen gedrosselt. Dieser gesetzlich festgelegte Anteil (bezogen auf den Energiegehalt) wird Anfang 2009 von geplanten 6,25 auf 5,25 Prozent gesenkt. Von 2010 bis 2014 soll der Anteil 6,25 Prozent betragen. Von 2015 an setzt die Regierung auf Biosprit der zweiten Generation, dem eine klimafreundlichere Ausbeute von Abfällen und Hölzern nachgesagt wird. #B{Lkw-Maut} Trotz aller Spediteurs-Proteste wird die Maut für schwere Lkw zum Jahresanfang zum Teil drastisch erhöht. Zudem wird die Belastung noch stärker als bisher nach Schadstoffen gestaffelt. Im Schnitt verteuert sich die Autobahn-Gebühr von 13,5 auf 16,3 Cent je Kilometer. Für die Hälfte der aktuell zwei oder drei Jahre alten Brummis dreht sich die Gebührenschraube aber immerhin um knapp 60 Prozent auf - je nach Gewicht - zunächst rund 19 oder 20 Cent. #B{Verkehr und Investitionen}
8 Mit der Erhöhung der Mauteinnahmen um 1 Milliarde auf 5 Milliarden Euro sowie der Mittelerhöhung aus dem Beschäftigungspaket um je 1 Milliarde 2009 und 2010 steht mehr Geld für den Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen sowie Schienen und Wasserwegen bereit. Damit klettern die Verkehrsinvestitionen des Bundes für beide Jahre zusammen auf knapp 22 Milliarden Euro. #B{Bahn und Fahrgastrechte} Von Mai an sollen Bahnreisende bei Verspätung und Ausfall von Zügen einen einklagbaren Entschädigungsanspruch erhalten. Ab einer Stunde Verspätung soll ein Viertel des Fahrpreises erstattet werden und nach zwei Stunden die Hälfte. Die Länder fordern diese Erstattungen bereits nach 30 beziehungsweise 60 Minuten. Kommt ein Nahverkehrs-Zug mindestens 20 Minuten zu spät, können die Fahrgäste ohne Aufschlag auf Fernverkehrszüge umsteigen.nachts werden Taxikosten bis zu 50 Euro erstattet. #B{Ökostrom} Zum Ausbau von Ökostrom wurden zum Jahreswechsel die Fördersätze für Windenergie an Land weniger stark gesenkt als zunächst vorgesehen. Die Anreize für Windkraft aus dem Meer wurden deutlich erhöht, um die teuren Projekte in Nord- und Ostsee endlich anzuschieben. Mehr Anreize gibt es auch für den Einsatz von Biogas und den Ausbau der Wasserkraftnutzung. Vor allem soll die dezentrale und sehr wirkungsvolle Parallel-Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme- Koppelung) ausgebaut werden. Bis 2020 soll der Öko-Anteil am Stromverbrauch von jetzt 15 auf 30 Prozent verdoppelt werden. #B{Wärme und Heizung} Im Wärmebereich wird bei Gebäuden die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien von derzeit 6 auf 14 Prozent im Jahr 2020 angestrebt. In Neubauten sollen erneuerbare Energien wie Biomasseheizungen oder Solaranlagen vorangebracht werden, indem jeweils eine Mindestnutzung festgelegt wird. Zulässig sind jedoch auch Ersatzmaßnahmen wie Fernwärme und Wärmedämmung. Heizungssanierungen in bestehenden Gebäuden werden weiterhin aus dem Marktanreizprogramm (bis 500 Millionen Euro) gefördert. Anreize zum Energiesparen kommen daneben aus der Verordnung zur Verbesserung der Wärmebilanz um 30 Prozent und das Gebäudesanierungsprogramm.
9 beck-aktuell-redaktion, Verlag C. H. Beck, 22. Dezember 2008 (dpa).
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