Investmentrecht Update
|
|
- Stefan Fried
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Februar 2013 Investmentrecht Update In Deutschland tritt Mitte 2013 das KAGB in Kraft Seite 1 Wichtige Begriffe des KAGB Skizze der wichtigsten Begriffe und Zusammenhänge Seite 2 Handlungsbedarf Identifikation relevanter Tätigkeitsfelder Seite 3 Editorial Liebe Leser, wir hoffen, Sie hatten einen guten Start in das neue Jahr, für das wir Ihnen viel Erfolg wünschen. Wir freuen uns, Sie an dieser Stelle auf eine Erweiterung unseres Tätigkeitsfeldes aufmerksam machen zu können: Ab April 2013 bieten wir zusätzlich unsere Unterstützung bei Projekten rund um das Themengebiet Erfassung / Messung / Steuerung und Überwachung von Finanzrisiken an. Dies umfasst schwerpunktmäßig Marktrisiken, Kreditrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken. Wir denken, damit eine interessante Abrundung unseres Angebotsspektrums gefunden zu haben, um Ihnen weiterhin einen optimalen Service bieten zu können. Investmentrecht Update Im November 2010 wurde die Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) vom Europäischen Parlament beschlossen. Zwischenzeitlich hat der deutsche Gesetzgeber das Kapitalanlagegesetzbuch entworfen und zur Diskussion gestellt (KAGB-E). Das neue Gesetz dient einerseits der Umsetzung der AIFMD in deutsches Recht, andererseits werden zahlreiche weitere Vorschriften dadurch tangiert. In Hinblick auf den Themenbereich Risikomanagement & Risikocontrolling knüpft das neue Regelwerk stark an das derzeit noch gültige InvG an, welches schließlich durch das KAGB abgelöst werden wird. Im KAGB werden abgesehen von einigen expliziten Ausnahmen wie beispielsweise Holdinggesellschaften oder Verbriefungszweckgesellschaften künftig die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für alle zulässigen Arten von Investmentvermögen in 323 Paragraphen zusammengefasst. Über die bislang im InvG bereits geregelten Fonds (OGAW-Fonds, sowie Spezial- und Publikumsfonds) werden auch bislang kaum regulierte Anlagevehikel wie Private Equity Fonds oder geschlossene Fonds erfasst. Größere Änderungen zum InvG ergeben sich zudem vor allem für Immobilienfonds und Infrastrukturfonds, welche künftig faktisch nur noch als geschlossene Fonds aufgelegt werden dürfen. Bestehende offene Immobilienfonds sollen aber in der jetzigen Rechtsform erhalten bleiben dürfen. Neben einigen weiteren Aspekten haben vor allem die geplanten Änderungen bei offenen Immobilienfonds zu einem sehr negativen Echo geführt, zumal dies über die Anforderungen der AIFMD hinausgeht. Die Investmentbranche, vertreten durch den BVI, plädiert diesbezüglich daher für eine Aufrechterhaltung des status quo und nutzt die derzeitige Diskussionsphase für entsprechende Eingaben. Das neue Gesetz wird in wenigen Monaten, genauer am , in Kraft treten. Innerhalb von 12 Monaten müssen dann gem. 311 Abs. 1 KAGB-E alle bestehenden Fonds an die Vorschriften des neuen Rechts angepasst werden.
2 Wichtige Begriffe des KAGB Investmentvermögen werden im KAGB-E wie folgt gegliedert: Investmentvermögen nach KAGB-E Offene Fonds Geschlossene Fonds OGAW Fonds Offene AIF Publikums-AIF Inländ. OGAW EU-OGAW Spezial-AIF Private Equity-Fonds (Besondere Spezial-AIF) Änderungen ergeben sich für die Anleger von Spezialfonds, welche zukünftig nur noch professionellen Anlegern vorbehalten sind. Publikums-AIF Dach-Hedgefonds Sonstige Inv.-Verm. Gemischte Inv.-Verm. Spezial-AIF Hedgefonds Allgemeine offene inländ. Spezial-AIF Offene inländ. Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen AIF = Alternative Investment Fonds Als Geschlossene Fonds werden alle Fonds angesehen, die nicht mindestens einmal pro Jahr das Recht zur Rückgabe der Anteile vorsehen. Ausländische AIF sind nur hinsichtlich deren Vertriebsvorschriften im KAGB-E geregelt. Hierbei gibt es Besonderheiten für EU-ansässige AIF. Offene und geschlossene Investmentvermögen können zudem in der Rechtsform der Investmentaktiengesellschaft bzw. in der Investmentkommanditgesellschaft geführt werden. In der Variante Geschlossen ist dabei jeweils das Kapital entsprechend fix, andernfalls ist es variabel. Eine wichtige Änderung gegenüber dem InvG betrifft den zulässigen Investorenkreis bei Spezialfonds. Während früher Spezialfonds allen nicht-natürlichen Personen offenstanden, dürfen zukünftig nur noch professionelle Anleger in Spezialfonds investieren, also vorwiegend Unternehmen aus der Finanzbranche, die bestimmte Kriterien gemäß Wertpapierhandelsgesetz erfüllen (cf. 31a Abs. 2 WpHG). Wenn es bei der Entwurfsfassung bleibt, gelten alle Anleger, die keine professionellen Anleger sind, künftig als Privatanleger und sind damit von (direkten) Investitionen in Spezialfonds ausgeschlossen. Das KAGB-E sieht ferner zwingend die Einbindung einer Depotbank und einer KAG für bisher nicht regulierte Investmentvermögen vor.
3 Die Einführung der neuen Bezeichnungen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft leitet sich direkt aus den zugrundeliegenden AIFM- bzw. OGAW- Richtlinie ab. Begrifflich wird die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) künftig durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) ersetzt, die Depotbank durch die Verwahrstelle. Bei KVGs wird künftig unterschieden zwischen OGAW-KVG ( 21 KAGB-E) und AIF-KVG ( 22 KAGB-E). Ferner wird unterschieden zwischen interner und externer Verwaltung. Bei der internen Verwaltung wird der Fonds selbst zur KVG (nach BaFin-Antrag). Bei der externen Verwaltung können mehrere Fonds durch eine KVG verwaltet werden. Die externe KVG entspricht somit eher der bisherigen KAG. Es sind auch Modelle denkbar, bei denen der Asset Manager selbst als KVG für einen Spezialfonds tätig wird. KVG Anleger Wie bereits erwähnt, orientiert sich das KAGB-E stark am InvG, wobei es aber auch kleinere Änderungen geben wird. Maßgeblich sind hierbei vor allem die Paragraphen Hinzugekommen ist beispielsweise die Vorschrift, dass für alle Investmentvermögen Leverage-Limite nach individuellen Aspekten definiert werden müssen, wie unter anderem beispielsweise hinsichtlich der Art des Investmentvermögens, dessen Anlagestrategie, Herkunft des Leverage, Begrenzung des Risikos gegenüber jedem einzelnen Kontrahenten usw. Signifikante Änderungen ergeben sich aber natürlich für alternative Investments und geschlossene Fonds, da diese bislang ja kaum reguliert waren. Verwahrstelle Handlungsbedarf Berichtspflichten an die Bankenaufsicht Sofern noch nicht vorhanden, müssen insbesondere für AIF entsprechende Prozesse für ein effizientes und automatisiertes Reporting an die BaFin implementiert werden. Dies umfasst vorwiegend die Erfassung und Einbindung der notwendigen Daten und Kategorisierungen nach den neuen Anforderungen. Zudem ist künftig die elektronische Übermittlung der erforderlichen Berichte über das BaFin-Portal obligatorisch, was bei der Prozessplanung zu berücksichtigen ist. Es kann sich darüber hinaus im Einzelfall als sinnvoll erweisen, auch entsprechende Prozesse im Zusammenhang mit bisher über InvG regulierten Fonds zu überarbeiten, selbst wenn sich die relevanten Bestimmungen diesbezüglich nur geringfügig ändern sollten. Die Anforderungen für OGAW und AIF unterscheiden sich voneinander. Für OGAW gelten die Bestimmungen der DerivateV weiter (beispielsweise jährlicher Derivatebericht gem. 28c DerivateV). Für AIF sieht 35 KAGB-E ein vierteljährliches detailliertes Reporting vor. Risikomessung & Risikocontrolling Die KVG muss zudem über geeignete Risikomanagementsysteme verfügen, so dass alle wesentlichen den Investmentvermögen innewohnenden Risiken jederzeit erfasst, gemessen, gesteuert und überwacht werden können ( 26 (2) KAGB-E). Insbesondere muss das Kreditrisiko der Vermögensgegenstände qualifiziert beurteilt werden, ohne sich dabei einzig und automatisch auf externe Ratings zu verlassen.
4 Hierdurch ergibt sich möglicherweise nicht unerheblicher Anpassungsbedarf der Systeme und Prozesse, insbesondere für AIF, sowie hinsichtlich des Kreditrisikos. Für den Fall, dass eine entsprechende Einheit erst aufgebaut werden muss, ist die obligatorische Trennung (hierarchisch und funktionell) von operativen Bereichen zu beachten. Vergabe von Leverage-Limiten Nach 26 (4) KAGB-E muss eine KVG nach vorgegebenen Gesichtspunkten für alle ihre Investmentvermögen Obergrenzen für das jeweilige Leverage auf Portfolioebene definieren. Es macht Sinn, eine einheitliche Vorgehensweise hierfür zu definieren und den Prozess selbst effizient zu gestalten. An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass nach dem neuen Recht (Netto-) Währungsrisiken und Kreditaufnahmen generell stärker beschränkt werden, für beides gelten nach 227 Abs. 1 KAGB-E künftig Obergrenzen von 30% des Fondsvermögens. Geschäftsorganisation allgemein Auf die Organisation des Risikomanagements wurde im Punkt Risikomessung & Risikocontrolling (oben) bereits eingegangen. Daneben stellt das neue Recht gewisse Anforderungen an das Liquiditätsmanagement ( 27 KAGB-E) und die Bewertung ( 225 Abs. 5 und 6 KAGB-E) von Vermögensgegenständen. Die Auslagerung von Aufgaben an Dritte ( 36 KAGB) und die vertraglichen Vereinbarungen mit der Verwahrstelle müssen gegebenenfalls überdacht bzw. überarbeitet werden. Ferner gibt es in einigen Fällen Anpassungen bei den Ansprüchen an die Sorgfalt und die Minimierung von Interessenskonflikten (Vergütung und Zuwendungen, Rechnungslegung, Due-Dilligence- Prüfung, Compliance-Organisation usw.)
5 Services Risk Consulting IT-Systeme Reporting Regulatorische Themen Organisation Steuerung - Einführung von Systemen - zur Quantifizierung von Markt- und Kreditrisiken operationellen Risiken Liquiditätsrisiken - GAP-Analysen - Integration - Schnittstellenentwicklung - Konzeption nach individuellen Vorgaben - Datenaufbereitung - Berechnung von Risikokennzahlen - Solvency II - KAGB - Schulungen von Mitarbeitern - Prozessoptimierungen - Optimierung der Datenhaltung - Einbindung externer Datenquellen - Definition von Limiten - Entwicklung von Eskalationsplänen und - Maßnahmenkatalogen Der Autor Markus Thomas Manager Kontakt: markus.thomas@fintexx.de Mobil: +49 (0) Markus Thomas ist Experte für Risikomanagement. Nach langjähriger leitender Tätigkeit im Risikocontrolling einer großen deutschen Master-KAG wird er künftig als Ansprechpartner bei fintexx für Projekte in diesem Themenfeld zur Verfügung stehen. fintexx GmbH Speicherstraße Frankfurt am Main Deutschland Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) contact@fintexx.de fintexx Schweiz GmbH Erlachstrasse Zürich Schweiz Tel.: +41 (0) Fax: +41 (0) contact@fintexx.de
Legal Update Bank- und Kapitalmarktrecht 12.12.2012
Legal Update Bank- und Kapitalmarktrecht 12.12.2012 Das Bundeskabinett hat am 12.12.2012 den mit Spannung erwarteten Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie beschlossen. Dabei hat das Kabinett
MehrDas neue Kapitalanlagegesetzbuch Der Countdown läuft für die Fondsbranche! 08.07.2013
Legal Update Bank- und Kapitalmarktrecht Das neue Kapitalanlagegesetzbuch Der Countdown läuft für die Fondsbranche! 08.07.2013 Am 22.07.2013 tritt das vom Bundestag am 16. und 17. Mai 2013 verabschiedete
MehrUBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH
UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos
MehrP+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München
P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 3. Funds Forum Frankfurt 14. Mai 2009 Patricia Volhard EU-RICHTLINIE ZUR REGULIERUNG VON MANAGERN ALTERNATIVER INVESTMENT FONDS
MehrHow to do? Projekte - Zeiterfassung
How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...
MehrWillkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Sie sind hier: Startseite Daten & Dokumente Merkblätter Merkblatt Ausnahme für
MehrZu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:
Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung
MehrHintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.
HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker
MehrP+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München
P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München ANFORDERUNGEN VON DEUTSCHEN INSTITUTIONELLEN INVESTOREN AKTUELLE RECHTLICHE UND STEUERLICHE ENTWICKLUNGEN Infrastructure Investment
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrEntwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung
Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Derivateverordnung GZ: WA 41-Wp 2137-2013/0204 Vorblatt A. Problem und Ziel Beim Erlass der auf dem Kapitalanlagegesetzbuch basierenden Verordnung über Risikomanagement
MehrAIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland. AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen
AIFM-Richtlinie Grundsatzfragen der Umsetzung in Österreich und Deutschland AIF: Auswirkungen auf Investmentfonds und Versicherungen Martin Bruckner, Allianz Investmentbank AG Dr. Armin Kammel, LL.M.,
MehrMaschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium
QUALITY-APPS Applikationen für das Qualitätsmanagement Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 150 Fragen und Antworten zum Selbststudium Autor: Prof. Dr. Jürgen P. Bläsing Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist
MehrPensionskasse des Bundes Caisse fédérale de pensions Holzikofenweg 36 Cassa pensioni della Confederazione
Compliance-Reglement 1. Grundsätze und Ziele Compliance ist die Summe aller Strukturen und Prozesse, die sicherstellen, dass und ihre Vertreter/Vertreterinnen alle relevanten Gesetze, Vorschriften, Codes
MehrLAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN
LAS PROGRAMM- ANPASSUNGEN Auf Basis der Änderungen des Reisekostenrechts zum 01.01.2014 Zum 1. Januar 2014 treten Änderungen zum steuerlichen Reisekostenrecht in Kraft, die im BMF Schreiben zur Reform
MehrZeichen bei Zahlen entschlüsseln
Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren
MehrDie vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante
ISO 9001:2015 Die vorliegende Arbeitshilfe befasst sich mit den Anforderungen an qualitätsrelevante Prozesse. Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und modernisiert. Die neue Fassung ist seit dem
MehrWir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen
Was bedeutet es, ein Redaktionssystem einzuführen? Vorgehensmodell für die Einführung eines Redaktionssystems Die Bedeutung Fast alle Arbeitsabläufe in der Abteilung werden sich verändern Die inhaltliche
MehrAIFM-RL & KAGB: Neue Regeln als Schneise durch den Dschungel HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK. Mit einem Knoten den Deal zusammenhalten Moderation:
AIFM-RL & KAGB: HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK Neue Regeln als Schneise durch den Dschungel Mit einem Knoten den Deal zusammenhalten Moderation: Adi Seffer Dr. Christoph Gringel Deutsche Investorenkonferenz
MehrMandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB
Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen
MehrPflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet
Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen
MehrVerbraucherkreditrichtlinie Änderungen zum 11.06.2010
Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen Begriffserklärungen: VKR = Verbraucherkreditrichtlinie Umsetzung der neuen VKR tritt in Kraft VVI = Vorvertragliche Informationen Vergütungsinformation & Stand des
MehrTOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2
TOP SELECT PLUS Newsletter Nr.2 Anspruch und Wirklichkeit - TOP SELECT PLUS Montag, 4. Juni 2012 Vermögensverwaltungen gibt es wie Sand am Meer. Darunter befinden sich solche, die ihrem Namen alle Ehre
MehrGPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen
GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.
MehrRisikomanagement Gesetzlicher Rahmen 2007. SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor. Risikomanagement
SAQ Sektion Zürich: Risikomanagement ein Erfolgsfaktor Risikomanagement Gesetzlicher Rahmen IBR INSTITUT FÜR BETRIEBS- UND REGIONALÖKONOMIE Thomas Votruba, Leiter MAS Risk Management, Projektleiter, Dozent
MehrDu hast hier die Möglichkeit Adressen zu erfassen, Lieferscheine & Rechnungen zu drucken und Deine Artikel zu verwalten.
Bedienungsanleitung Professionell aussehende Rechnungen machen einen guten Eindruck vor allem wenn du gerade am Beginn deiner Unternehmung bist. Diese Vorlage ist für den Beginn und für wenige Rechnungen
MehrYOU INVEST Anlegen, wie Sie es wollen
Anlegen, wie Sie es wollen Anlegen, wie Sie es wollen. Erleben Sie Veranlagung neu. Flexible Lösungen, professionelles Management und hohe Transparenz: Das ist. Mit bieten Erste Bank und Sparkassen in
MehrP+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München
Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München Produkt-, Management- und Vertriebs- REGULIERUNG 2012/2013 5. Hamburger Fondsgespräch Mittwoch, 7. November 2012 Uwe Bärenz, EU-Richtlinie zur Regulierung
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrNeue Ideen für die Fonds- und Asset Management Industrie
Neue Ideen für die Fonds- und Asset Management Industrie 1 Operative Beratung Strategische Beratung Wir beraten Sie in strategischen Fragen und überlassen nichts dem Zufall. Unsere zielgerichteten Tools
MehrStatuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
MehrMerkblatt (2013) Grundsätzliche Beschreibung des elektronischen Anzeigeverfahrens nach 323 KAGB
Merkblatt (2013) zum Vertrieb von Anteilen oder Aktien an EU-AIF oder inländischen Spezial-AIF, die von einer EU-AIF- Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden, an semiprofessionelle und professionelle
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrButton-Lösung. So gestalten Sie Ihre Bestellseite richtig. Inhalt. 1. Einführung...2. 2. Musterbestellseite...3. 3. Erläuterung...
Button-Lösung So gestalten Sie Ihre Bestellseite richtig Inhalt 1. Einführung...2 2. Musterbestellseite...3 3. Erläuterung...4 4. Programmierhinweise...5 1. Einführung Die Button-Lösung ist derzeit in
MehrCTI SYSTEMS S.A. CTI SYSTEMS S.A. 12, op der Sang. Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler. Email: cti@ctisystems.com G.D.
Z.I. Eselborn - Lentzweiler Phone: +352/2685-2000 12, op der Sang Fax: +352/2685-3000 L- 9779 Lentzweiler Email: cti@ctisystems.com G.D. Luxembourg URL: www.ctisystems.com Benutzung von Höhensicherungsgeräten
MehrMit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.
Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG. zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der Demag Cranes AG zu den Angaben nach 289 Abs. 5 und 315 Abs. 2 Nr. 5 des Handelsgesetzbuches (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands 1 Rechtlicher Hintergrund Das
MehrSEPA-Anleitung zum Release 3.09
Hier folgt nun eine kurze Information was sich mit dem neuen Release 3.08 zum Thema SEPA alles ändert. Bitte diese Anleitung sorgfältig lesen, damit bei der Umsetzung keine Fragen aufkommen. Bitte vor
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrÄnderungsbeschreibung HWS32 SEPA Überweisungen
Änderungsbeschreibung HWS32 SEPA Überweisungen Inhaltsverzeichnis SEPA ÜBERWEISUNGEN... 2 INSTALLATION... 2 ÄNDERUNGEN IN DER ADRESSVERWALTUNG... 4 ÄNDERUNGEN IM RECHNUNGSEINGANGSBUCH... 5 DIE ÜBERWEISUNGSPROGRAMME
Mehr[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL
[Customer Service by KCS.net] KEEPING CUSTOMERS SUCCESSFUL Was bedeutet Customer Service by KCS.net? Mit der Einführung von Microsoft Dynamics AX ist der erste wichtige Schritt für viele Unternehmen abgeschlossen.
MehrFeiertage in Marvin hinterlegen
von 6 Goecom GmbH & Co KG Marvin How to's Feiertage in Marvin hinterlegen Feiertage spielen in Marvin an einer Reihe von Stellen eine nicht unerhebliche Rolle. Daher ist es wichtig, zum Einen zu hinterlegen,
Mehr----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,
MehrUpdate Investmentfonds
Update Investmentfonds 13. Mai 2015 Loan originating AIFs Darlehensvergabe durch Investmentvermögen Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Schreiben vom 12. Mai 2015 ihre Verwaltungspraxis
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
MehrINFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS
INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Formulare Oktober 2015 Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld: Einheitliches Formular ab 1. Januar 2016 Für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) gibt es ab 1. Januar 2016
MehrAvira Server Security Produktupdates. Best Practice
Avira Server Security Produktupdates Best Practice Inhaltsverzeichnis 1. Was ist Avira Server Security?... 3 2. Wo kann Avira Server Security sonst gefunden werden?... 3 3. Was ist der Unterschied zwischen
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
MehrP+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München
P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Frankfurt München 4. Funds Forum Frankfurt 29. April 2010 Dr. Andreas Rodin AKTUELLE ENTWICKLUNGEN DER RAHMENBEDINGUNGEN FÜR REAL ESTATE PRIVATE
MehrWann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?
DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software
MehrInformationsmappe. deltatron GmbH. zum Thema VIRTUAL OFFICE
Informationsmappe der deltatron GmbH zum Thema VIRTUAL OFFICE Verfasser: deltatron GmbH Schachenmeierstr. 35 80636 München Tel. 089 / 7 45 45 45 1 Fax. 089 / 7 45 45 45 2 e-mail: info@deltatron.de Diese
MehrLizenzen auschecken. Was ist zu tun?
Use case Lizenzen auschecken Ihr Unternehmen hat eine Netzwerk-Commuterlizenz mit beispielsweise 4 Lizenzen. Am Freitag wollen Sie Ihren Laptop mit nach Hause nehmen, um dort am Wochenende weiter zu arbeiten.
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
Mehrerfahren unabhängig weitsichtig
erfahren unabhängig weitsichtig Wünschen Sie sich eine Aussicht mit Weitblick? Weitsicht Sie wünschen, dass Ihr Vermögen in kompetenten Händen liegt. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und bieten Ihnen verlässliche
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrNUTZUNG VON GIPS VON DEUTSCHEN ASSET MANAGEMENT GESELLSCHAFTEN ERGEBNISSE DER BVI UMFRAGE 2013 7. GIPS-TAG AM 12. MÄRZ 2013 IN FRANKFURT AM MAIN
NUTZUNG VON GIPS VON DEUTSCHEN ASSET MANAGEMENT GESELLSCHAFTEN ERGEBNISSE DER BVI UMFRAGE 2013 7. GIPS-TAG AM 12. MÄRZ 2013 IN FRANKFURT AM MAIN BVI UMFRAGE ZUR GIPS-NUTZUNG Fragebogen wurde gegenüber
MehrFragebogen ISONORM 9241/110-S
Fragebogen ISONORM 9241/110-S Beurteilung von Software auf Grundlage der Internationalen Ergonomie-Norm DIN EN ISO 9241-110 von Prof. Dr. Jochen Prümper www.seikumu.de Fragebogen ISONORM 9241/110-S Seite
MehrErfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
MehrDWS Fondsplattform Frankfurt und Luxemburg. Die Investmentplattform für professionelle Anleger
DWS Fondsplattform Frankfurt und Luxemburg Die Investmentplattform für professionelle Anleger *Die DWS/DB Gruppe ist nach verwaltetem Fondsvermögen der größte deutsche Anbieter von Publikumsfonds. Quelle:
Mehr«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen
18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen
MehrGesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrUpdatehinweise für die Version forma 5.5.5
Updatehinweise für die Version forma 5.5.5 Seit der Version forma 5.5.0 aus 2012 gibt es nur noch eine Office-Version und keine StandAlone-Version mehr. Wenn Sie noch mit der alten Version forma 5.0.x
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrIntegration mit. Wie AristaFlow Sie in Ihrem Unternehmen unterstützen kann, zeigen wir Ihnen am nachfolgenden Beispiel einer Support-Anfrage.
Integration mit Die Integration der AristaFlow Business Process Management Suite (BPM) mit dem Enterprise Information Management System FILERO (EIMS) bildet die optimale Basis für flexible Optimierung
MehrDIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.
DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrDie integrierte Zeiterfassung. Das innovative Softwarekonzept
Die integrierte Zeiterfassung Das innovative Softwarekonzept projekt - ein komplexes Programm mit Zusatzmodulen, die einzeln oder in ihrer individuellen Zusammenstellung, die gesamte Abwicklung in Ihrem
MehrDWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger
DWS Fondsplattform Die Investmentplattform für professionelle Anleger *DWS Investments ist nach verwaltetem Fondsvermögen die größte deutsche Fondsgesellschaft. Quelle: BVI. Stand: 30. April 2007. Alle
MehrKinderleicht für die Kinder vorsorgen. ZukunftsPlan
Frankfurter Sparkasse 60255 Frankfurt am Main ServiceLine 069 24 1822 24 frankfurter-sparkasse.de Stand 6.2006 Kinderleicht für die Kinder vorsorgen. ZukunftsPlan Frankfurter Sparkasse 60255 Frankfurt
MehrZusatzmodul Lagerverwaltung
P.A.P.A. die kaufmännische Softwarelösung Zusatzmodul Inhalt Einleitung... 2 Definieren der Lager... 3 Zuteilen des Lagerorts... 3 Einzelartikel... 4 Drucken... 4 Zusammenfassung... 5 Es gelten ausschließlich
MehrContent Management System mit INTREXX 2002.
Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,
MehrInformationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1.
B A We Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel Informationsblatt über die Meldepflichten nach 9 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Finanzdienstleistungsinstitute (Stand: 1. Februar 1998) Vorbemerkung
MehrOnline Newsletter III
Online Newsletter III Hallo zusammen! Aus aktuellem Anlass wurde ein neuer Newsletter fällig. Die wichtigste Neuerung betrifft unseren Webshop mit dem Namen ehbshop! Am Montag 17.10.11 wurde die Testphase
MehrProduktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht. Produktinformation. ekvdialog. Kostenvoranschläge leicht gemacht
Produktinformation ekvdialog Kostenvoranschläge leicht gemacht Oktober 2011 1 ekvdialog ekvdialog ermöglicht Ihnen eine komfortable Abwicklung aller Kostenvoranschläge (= KV) im Hilfsmittelumfeld. Mit
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM
ANLAGEVERORDNUNG UND INVESTMENTSTEUERREFORM Bödecker Ernst & Partner Steuerberater. Rechtsanwälte 22.06.2015 www.bepartners.pro AGENDA STEUER INVESTMENT- ANLAGE- VERORDNUNG FAZIT 2 INVESTMENTSTEUERREFORM
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrMehr Umsatz durch Übersetzungen? Geht das?
1 Mehr Umsatz durch Übersetzungen? Geht das? 2 Wozu sollen wir unsere Homepage übersetzen lassen? Unsere Geschäftspartner finden auch so alles, was sie wissen müssen. Diese und ähnliche Aussagen sind nicht
MehrEva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit
Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit Frau Dr. Eva Douma ist Organisations-Beraterin in Frankfurt am Main Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Busines
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrDatenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
MehrAnleitung zum Bestellformular für Visitenkarten UZH
Anleitung zum Bestellformular für Visitenkarten UZH Wählen Sie zurück ein Thema zur Übersicht durch Anklicken Auftraggeber/ Rechnungsadresse Erfassung der administrativen Angaben des Auftraggebers UZH-Einheit
MehrDruckvorlagen Als Druckvorlagen sind dafür vorhanden:!liste1.ken (Kennzahlen)!Liste2.KEN (Kontennachweis)
Kennzahlen und Kennzeichen Dieses Dokument zeigt Ihnen in wenigen kurzen Schritten die Logik und Vorgehensweise der Definition der Kennzahlen und Kennzeichen und deren Auswertung in eigens dafür vorhandenen
MehrBundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.
Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für
MehrTask: Nmap Skripte ausführen
Task: Nmap Skripte ausführen Inhalt Einfache Netzwerkscans mit NSE Ausführen des Scans Anpassung der Parameter Einleitung Copyright 2009-2015 Greenbone Networks GmbH Herkunft und aktuellste Version dieses
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrKFZ-Experten Unfallgutachten Wertgutachten Technische Gutachten UVV-Prüfung Oldtimerbewertung Gerichtsgutachten
16 Fragen und Antworten zu Oldtimern und der neuen Oldtimer-Richtlinie Mit der neuen Oldtimer-Richtlinie kommen ab November 2011 auf die Oldtimerfahrer verschiedene Änderungen zu. Diese Änderungen wurden
MehrOGAW V-Umsetzungsgesetz einschließlich Kreditfonds (RegE) Jaga Gänßler, WA 41
OGAW V-Umsetzungsgesetz einschließlich Kreditfonds Jaga Gänßler, WA 41 Agenda Umsetzung der OGAW V-Richtlinie Vergütungssysteme Aufgaben und Haftung der Verwahrstelle Anpassung Vertriebsunterlagen Bußgeldvorschriften
MehrInvestmentfonds im Börsenhandel Wie Sie den passenden Fonds finden und geschickt kaufen.
1 Investmentfonds im Börsenhandel Wie Sie den passenden Fonds finden und geschickt kaufen. 8. Januar 20015 Edda Vogt, Deutsche Börse AG, Cash & Derivatives Marketing 2 Themen 1. Eine vertraute Assetklasse:
MehrDER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
MehrGeschäftsprozessunterstützung mit Microsoft SharePoint Foundation 2010 Microsoft InfoPath 2010 und Microsoft BizTalk Server 2013
mit Microsoft SharePoint Foundation 2010 Microsoft InfoPath 2010 und Microsoft BizTalk Server 2013 Exemplarische Darstellung Bearbeitung einer März 2013 - Motivation Stetiger Wandel innerhalb einer Organisation
MehrMeldeformat BA POS 095 Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel
Meldeformat BA POS 095 Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel Der Kreditnehmer-Ergänzungsschlüssel ist für Kreditnehmer, die Investmentvermögen, geschlossene Fonds, Verbriefungstransaktionen oder Monoliner sind,
MehrGAMSC GIPS-Tag. Nutzung von GIPS von deutschen Asset Management Gesellschaften Ergebnisse einer BVI-Umfrage
GAMSC GIPS-Tag Nutzung von GIPS von deutschen Asset Management Gesellschaften Ergebnisse einer BVI-Umfrage Frankfurt, 20. Januar 2009 1 BVI-Umfrage zur GIPS -Nutzung Befragt wurden 71 Investment-Gesellschaften
MehrDie nationale Umsetzung der AIFM-Richtlinie Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Die nationale Umsetzung der AIFM-Richtlinie Das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Uwe Schwarz Inhalt Überblick... 2 Übergangsbestimmungen nach Inkrafttreten des KAGBs... 3 Risikomanagement Anforderungen an
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Mehr