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Transkript:

Schleusegrund aktuell Amtsblatt der Gemeinde Schleusegrund für die Ortschaften: Biberschlag, Engenstein, Gießübel, Langenbach, Lichtenau, Schönbrunn, Steinbach und Tellerhammer 24. Jahrgang Donnerstag, den 31. August 2017 Nr. 9 / 35. Woche Babyempfang am 26.07.2017 im Rathaus 16 kleine Erdenbürger aus der Einheitsgemeinde Schleusegrund begrüßte zusammen mit dem Kultur- und Sozialausschussvorsitzenden Herrn Hartmut Otto sowie Frau Manuela Leipold von der Kreissparkasse Hildburghausen am Mittwoch, den 26. Juli 2017 mit den Eltern und Geschwistern im Schönbrunner Rathaus. Der und der Gemeinderat wünschen den neuen Erdenbürgern alles Gute, Gesundheit und eine behütete Kindheit.

Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund - 2 - Nr. 9/2017 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017 1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl - für die Gemeinde Schleusegrund - für die Wahlbezirke der Gemeinde Schleusegrund wird am Montag, 04. September 2017 bis Freitag, 08. September 2017 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9.00-11.00 Uhr Dienstag 13.30-16.00 Uhr Donnerstag 13.30-18.00 Uhr in der Gemeindeverwaltung Schleusegrund, 98667 Schönbrunn, Eisfelder Straße 11, Meldestelle, barrierefrei, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am Freitag, 08. September 2017 bis 11.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung, Meldestelle, Eisfelder Straße 11, 98667 Schönbrunn Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 03. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 03. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 08. September 2017) versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 22. September 2017, 18 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Behinderte Wahlberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person zugleich - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu übersenden ist und - ein Merkblatt für die Briefwahl. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle abgesendet werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Schönbrunn, 10.08.2017 Katrin Krebs - Beauftragte Bundestagswahl 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 196 - Hildburghausen durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person, wenn Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, den 27.09.2017 Nächster Erscheinungstermin Samstag, den 07.10.2017

Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund - 3 - Nr. 9/2017 Wahlbekanntmachung 1. Am 24. September 2017 findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 7 Wahlbezirke eingeteilt: Nr. des Abgrenzung des Wahlbezirks Lage des Wahlraums barrierefrei Wahlbezirks 01 Rathaus Gemeinde Schleusegrund Parterre ja Eisfelder Straße 11 OT Schönbrunn 02 Vereinshaus Wilder Mann 1. Stockwerk ja Neustädter Straße 72 OT Schönbrunn 03 Vereinshaus Biberschlag 1. Stockwerk ja Straße zur Schule 1 OT Biberschlag 98666 Schleusegrund 04 Feuerwehrgerätehaus 1. Stockwerk nein Engenstein Bibergrundstraße 1 b OT Engenstein 98666 Schleusegrund 05 Vereinshaus Gießübel Parterre ja Masserbergstraße 25 OT Gießübel 06 Bürgerhaus Steinbach Parterre ja Schönauer Straße 1 OT Steinbach 07 Vereinshaus Langenbach 1. Stockwerk nein Talstraße 24 OT Langenbach In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 30.08.2017 bis 03.09.2017 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wähler und Wählerinnen haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler und jede Wählerin erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber und Bewerberinnen der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers und jeder Bewerberin einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber oder Bewerberinnen der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Die wählende Person gibt ihre Erststimme in der Weise ab, dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber oder welcher Bewerberin sie gelten soll, und ihre Zweitstimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der wählenden Person in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen.

Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund - 4 - Nr. 9/2017 Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Schönbrunn, 10.08.2017 Gemeindebehörde Katrin Krebs Beauftragte Bundestagswahl angeschlagen am: 10.08.2017 veröffentlicht am: 31.08.2017 im Amtsblatt Schleusegrund aktuell Einladung zur Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung findet am Montag, den 11. September 2017 um 19.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind hiermit recht herzlich eingeladen. Informationen aus dem Rathaus Einladung zum 18. Unternehmerstammtisch Sehr geehrte Gewerbetreibende und Unternehmer der Gemeinde Schleusegrund! Hiermit möchte ich Sie recht herzlich zu unserem 18. Unternehmerstammtisch einladen. Dieser findet am Donnerstag, den 14. September 2017 in der Gaststätte Fröhlicher Jäger OT Schönbrunn statt. Beginn: 19.00 Uhr Über eine rege Teilnahme würde ich mich freuen. - Vorabinformation - Einladung zum Gespräch der Vereine Das diesjährige Gespräch der Vereine der Gemeinde Schleusegrund findet am Donnerstag, den 26. Oktober 2017 um 19.00 Uhr im Rathaus Schönbrunn statt. Die Tagesordnung wird im nächsten Amtsblatt bekanntgegeben. Über eine rege Teilnahme würde ich mich freuen. Kleidersammlung Mitteilungen Die TALISA - Thüringer Arbeitsloseninitiative - Soziale Arbeit e.v. führt am Freitag den 08.09.2017 eine Kleidersammlung durch. Die Kleidungsstücke werden aufgearbeitet und an hilfebedürftige BürgerInnen Ihres Landkreises im Kleiderlädchen des IGN Hildburghausen, Obere Marktstraße 33, übergeben. Bitte helfen auch Sie mit und unterstützen mit Ihrer Kleiderspende unsere soziale Arbeit. Wo? Wann? Schönbrunn, Stellplatz Gabeler Straße TEGUT 15.00 Uhr - 15.45 Uhr Katrin Schneider Projektleiterin TALISA Thüringer Arbeitsloseninitiative -Soziale Arbeit e.v.- zertifiziert nach AZAV Intergeneratives Nachbarschaftszentrum Hildburghausen Obere Marktstraße 33, 98646 Hildburghausen Telefon/ Fax: 03685 403778 Wir gratulieren... zum Geburtstag im Monat September 2017 und wünschen Gesundheit und Wohlergehen Ortsteil Biberschlag Frau Irmgard Müller Ortsteil Engenstein Frau Krimhild Grötenherdt Ortsteil Gießübel Herrn Hans Grimm Frau Elke Hackel Frau Traude Dörfl Einladung zum Vereinsbeirat Die nächste Sitzung des Vereinsbeirates findet statt. am Donnerstag, den 21. September 2017 um 19.00 Uhr im Rathaus Schönbrunn Ortsteil Langenbach Frau Luise Hanf Ortsteil Schönbrunn Frau Gerda Höfner Frau Helga Kühn Frau Edith Henning Herrn Gerold Witter Herrn Dieter Beez Herrn Günter Enders Herrn Rudolf Schmidt Herrn Dietmar Lehmann zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag

Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund Herzlich willkommen Im Monat Juli 2017 konnten wir Arjen Lutz aus Biberschlag geb. am: 08.07.2017 Eltern: Sylvia Dötsch und Torsten Lutz -5- Nr. 9/2017 Glückwünsche zum Fest der Diamantenen Hochzeit Am 10. August 2017 feierten die Eheleute Käthe und Günter Gerschau aus Langenbach das Fest der Diamantenen Hochzeit. und im Monat August 2017 konnten wir Leon Voigt aus Schönbrunn geb. am: 06.08.2017 Eltern: Tanja Bätz und Ricardo Voigt als neue Erdenbürger im Schleusegrund begrüßen. und der Gemeinderat der Gemeinde Schleusegrund wünschen den neuen Erdenbürgern, den Eltern und Großeltern Gesundheit und alles Gute für die Zukunft. und der 1. Beigeordnete des Landrates Helge Hoffmann überbrachten die herzlichsten Glückwünsche zu diesem Jubiläum. Möge den Eheleuten noch viele schöne gemeinsame Jahre bei guter Gesundheit im Kreise ihrer Familie beschieden sein. Herzlichen Glückwunsch zum 90. Geburtstag Impressum Amtsblatt der Gemeinde Schleusegrund Herausgeber: Gemeinde Schleusegrund Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel: 0 36 77/ 20 50-0, Fax: 20 50-21 Verantwortlich für Text: Gemeindeverwaltung Tel.: 0 36 87 4 / 79 70, Fax: 0 36 87 4 / 79 79 Verantwortlich für Anzeigen: David Galandt, erreichbar unter der Anschrift des Verlages; Erscheinung: monatlich und wird kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet verteilt; Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag beziehen. Am 17. August 2017 feierte Frau Liesbeth Müller aus Schönbrunn ihren 90. Geburtstag. und Landrat Thomas Müller zählten mit zu den ersten Gratulanten und überbrachten der Jubilarin die herzlichsten Glückwünsche. Möge der Seniorin noch viele schöne Jahre im Kreise ihrer Familie beschieden sein. Veranstaltungen Veranstaltungen im Monat September/Oktober 2017 Samstag, 2. September 7:30-16:30 Uhr 20:00 Uhr Sonntag, 3. September 10:00 Uhr 10:00 Uhr 13:30 Uhr 14:30 Uhr 15:30 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Sonntag, Dienstag, 20:00 Uhr 21:30 Uhr 4. September 11:00 Uhr 5. September 14:00 Uhr 6. September 14:00 Uhr 10. September 14:00 Uhr 14:30 12. September 14:00 Uhr Kirmes Ständchen Kirmestanz mit Sixback und Showprogramm Gottesdienst Stimmungsvoller Frühschoppen und Mittagessen Kirmessprüche Kinderkirmes mit dem Kindergarten Schönbrunn und DJ Marko Buntes Programm mit DJ Marko, Showprogramm, Gastauftritten Kirmestanz mit Sixback Motto Kirmesbeerdigung Mittag mit Eisbein und Klößen Dienstagstreff Mittwochstreff Backhausfest Männerchorsingen Dienstagstreff Schönbrunn, Festplatz Schönbrunn, Kirche Schönbrunn, Festplatz Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte Langenbach Schönbrunn, Wanderhütte Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte

Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schleusegrund - 6 - Nr. 9/2017 Mittwoch, 13. September 14:00 Uhr Mittwochstreff Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte Dienstag, 19. September 14:00 Uhr Dienstagstreff Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte 18:30-20:45 Uhr Historisches Kräuterwissen und neue Erkenntnisse Anmeldung unter Tel.: 03685 Schönbrunn, Gewürzmuseum 702085 Mittwoch, 20. September 14:00 Uhr Mittwochstreff Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte Dienstag, 26. September 14:00 Uhr Dienstagstreff Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte 18:30-20:45 Uhr Historisches Kräuterwissen und neue Erkenntnisse Anmeldung unter Tel.: 03685 702085 Schönbrunn, Gewürzmuseum Mittwoch, 27. September 14:00 Uhr Mittwochstreff Schönbrunn, AWO Begegnungsstätte Montag, 2. Oktober 14:00 Uhr Festlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit Schönbrunn, Festplatz Dienstag, 3. Oktober 14:00 Uhr 30. Jahre Wanderhütte Schönbrunn, Wanderhütte Samstag, 7. Oktober 14:00 Uhr Jahres/Wahlberichtsversammlung Schönbrunn, Sportlerheim Die Amtsblatt-Redaktion ist im Interesse aller Leserinnen und Leser bemüht, öffentliche Veranstaltungen jeder Art im Schleusegrund möglichst umfassend anzukündigen. Wenn Sie in der nächsten Amtsblatt Ausgabe (Oktober 2017) für eine Veranstaltung (z.b. Ihres Vereins) werben möchten, schreiben Sie uns bis spätestens Mit, 27.09.2017 eine E-Mail an amtsblatt@schleusegrund.de Später eingereichte Beiträge können nicht berücksichtigt werden. Kerstin Börner (Amtsblatt-Redaktion) Sonstiges GAW-Institut für berufliche Bildung AUSBILDUNG INFORMATIONSNACHMITTAG IM GAW-INSTITUT ILMENAU Das GAW-Institut für berufliche Bildung in Ilmenau lädt am 18. Oktober 2017 zum Berufsinformationsnachmittag ein. Von 14:30 bis 16:30 Uhr können sich Interessierte am Vogelherd 50 51 ausführlich zur Ausbildung beraten lassen. Das GAW-Institut in Ilmenau bietet die Ausbildungen zum Altenpfleger (m/w), Erzieher (m/w) und Sozialassistenten (m/w) an. Zum Informationsnachmittag werden individuelle Fragen beantwortet. Auch Bewerbungsunterlagen werden entgegengenommen. WEITERE INFORMATIONEN UNTER GAW-INSTITUT FÜR BERUFLICHE BILDUNG gemeinnützige GmbH Staatlich anerkannte Fachschule und Höhere Berufsfachschule für Gesundheits-, Sozial- und Pflegeberufe in Ilmenau/Sonneberg Am Vogelherd 50 51 98693 Ilmenau TEL +49(0)3677 84 10 89 FAX +49(0)3677 87 18 77 MAIL ilmenau@gaw.de WEB www.gaw.de FB www.facebook.com/gawilmenau Anzeigenteil Zeltkirmes 20. Neustädter Kirmes vom 29.09. bis 01.10.2017 Freitag 29.09 17.00 Uhr Kirmes-Anbraten auf der Festwiese 18.00 Uhr Kirchweihgottesdienst in der Kirche Anschließend Fackelumzug durch den Ort zur Festwiese Samstag 30.09. 09.00 Uhr Kirmesständchen 20.00 Uhr Kirmestanz mit Kirschformation 23.00 Uhr Überraschungs- Showeinlage Sonntag 01.10. 10.00 Uhr Frühschoppen auf der Festwiese 14.00 Uhr Gemütlicher Familiennachmittag mit Blasmusik Spiele, Kinderprogramm, Hüpfburg, Schießbude und Bärenspaß! 17.00 Uhr Kirmessprüche! 18.00 Uhr Traditionelles Kirmesbegräbnis Im Anschluss gemütlicher Kirmesausklang. 30-60 - 90 Stimmung KIRMES