BRENNPUNKT Magazin der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald

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1 BRENNPUNKT Magazin der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald 5. Jhg. 2. Ausgabe 15. Juni ,- Gesundheitsreform Was sich ändert KHS Rhein-Westerwald Montabaur PVST Deutsche Post AG Entgelt bezahlt, G61657 Arbeitsrecht Überblick Gesundheitsreform Ferienbeschäftigung von Schülern Musterverträge

2 Seite 2 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2007 Inhalt 02/2007 Gesundheitsreform: Das ändert sich 4 Überblick zur Gesundheitsreform 6 Steuern und Finanzen 7 Arbeitsrecht 8 Neue Innungsmitglieder 10 Ein Obermeister berichtet 12 Digitale Signatur 15 Kundenbindung mit Tücken Westerwälder Vergabe- und Baurechtsforum 21 Ferienbeschäftigung von Schülern und Studenten 23 Mustertexte 24 Unternehmenssteuerreform 28 Haftung bei betrieblicher Altersversorgung? 34 Geldwerte Vorteile für Innungsmitglieder 36 Neuer Vertrag Strompool 36 Wir trauern um den Ehrenobermeister der Maler- und Lackierer-Innung des Westerwaldkreises und den Ehrenkreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald Maler- und Lackierermeister Edgar Breiden, Höhr-Grenzhausen, der am 23. Mai 2007 verstorben ist. Die Nachricht hat uns tief erschüttert. Wir trauern um einen M enschen, der die Zuneingung und Wertschätzung von uns allen hatte, der aufrecht und mit großer Hingabe und Tatkraft in der Handwerksorganisation und in vielen anderen Gremien für das Handwerk gewirkt hat. Mit seinem Weitblick und seiner Persönlichkeit hat er unsere Organisation geprägt. Seine Sachlichkeit und Zielstrebigkeit haben ihm Anerkennung und hohes Ansehen gebracht. Sein Tod beendet ein berufliches Wirken, das geprägt war durch eine unermüdliche Einsatzbereitschaft, überdurchschnittlichen Fleiß und eine beispielhafte Hilfsbereitschaft. Er war von 1971 bis 1994 Obermeister. Ab 1972 war er KHS Vorstandsmitglied, ab 1976 stellvertretender und von 1993 bis 2001 Kreishandwerksmeister von 1994 bis 2004 gehörte er der Vollversammlung der HwK Koblenz an. Mitglied des Meisterprüfungsausschusses war er ab Im Landesinnungsverband vertrat er als langjähriges Vorstands- und Ausschussmitglied engagiert die Interessen seiner Innungsbetriebe. In Würdigung seiner Verdienste wurde ihm 1991 die goldene Ehrennadel der Handwerkskammer Koblenz und 2000 das Bundesverdienstkreuz am Band verliehen. Edgar Breiden hat sich um unser Handwerk verdient gebacht. Nachruf Handwerkskammer-Präsident Karl-Heinz Scherhag verabschiedete 2004 Maler- und Lackierermeister Edgar Breiden aus der HwK-Vollversammlung. Foto: Jurascheck/HwK. Radsportgruppe der Tischler-Innung Neuwied unterwegs Bereits zum 30. Mal radelte die Radsportgruppe der Tischler-Innung des Kreises Neuwied zum Landesverbandstag des Fachverbandes Holz- u. Kunststoff Rheinland-Pfalz. Der Landesverbandstag fand in diesem Jahr in Idar-Oberstein statt. Vertrags- und Baurecht 38 Brennpunkt Handwerk im Internet: Erscheinungstermine 2007/08 BRENNPUNKT Erscheinungstermine: Anzeigenschluss: 6. September August Dezember November März Februar Juni Mai 08

3 Brennpunkt Handwerk 2/2007 Rhein-Westerwald Seite 3 Mitgliederversammlung bestätigt Vors. Kreishandwerksmeister Krautscheid Deutliche Verbesserung der Konjunkturlage Die Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald stand ganz im Zeichen der Neuwahlen des Vorstandes. Der neue Vorstand ist im wesentlichen auch der alte. Dachdeckermeister Kurt Krautscheid, Neustadt, wurde ebenso einstimmig als Vorsitzenden Kreishandwerksmeister wiedergewählt wie Installateur- und Heizungsbauermeister Dirk Schmidt, Bellingen, als Kreishandwerksmeister für den Bereich Westerwald. Neuer Kreishandwerksmeister für den Bereich Altenkirchen wurde Maler- und Lackierermeister Hans-Peter Vierschilling aus Mudersbach. Für den Vorstand kandidierten erneut die bisherigen Beisitzer Jürgen Mertgen (Straßenhaus), Tischlermeister Manfred Salomon (Melsbach), Bäckermeister Hubert Quirmbach (Hundsangen), Kfz- Meister Rainer Jung (Wirges), Schlossermeister Wolfgang Held, (Kirburg) und Elektroinstallateurmeister Wolfgang Hild, (Wissen). Neues Vorstandsmitglied wurde die Friseurmeisterin Bettina Petinopoulus, Gebhardshain. Alle Kandidaten wurden einstimmig gewählt. Erfreulicherweise könne er bei dieser Mitgliederversammlung von einem durchweg posititven Trend in der Handwerkswirtschaft berichten, so Kurt Krautscheid. Die Konjunktur zeige eine deutliche Verbesserung der Geschäftslage. Die Autragsbücher werden voller, die Wirtschaft erholt sich in allen Bereichen, und nicht zuletzt der 2006 eingeführte Steuerbonus hat zu einer verbesserten Auftragslage geführt. Einen Schwerpunkt legt Krautscheid in seinem Rückblick auf die Innungsfusionen der vergangenen Monate. Fusioniert haben die drei Friseur-Innungen und die drei KFZ-Innungen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald, die Fleischer Neuwied und Westerwald sowie die Metallhandwerker-Innungen Altenkirchen und Rhein-Lahn-Westerwald. Krautscheid gratulierte den neu gewählten Vorständen, an der Spitze mit Heidi Thelen-Krämer (Dierdorf), Im Bild der Vorsitzende Kreishandwerksmeister Kurt Krautscheid, Neustadt/Wied (Mitte), Kreishandwerksmeister Dirk Schmidt, Bellingen (rechts). Links der neue Kreishandwerksmeister Hans- Peter Vierschilling aus Mudersbach. Rudolf Röser (Großmaischeid), Eckard Kleppel (Nauort) und Sebastian Hoppen (Dattenberg). Unsere Innungen stellen sich den Herausforderungen, stellte Krautscheid fest. Er sei der Überzeugung, so Krautscheid weiter, dass die Zusammenschlüsse auch für die anderen Innungen Vorbildcharakter hätten. Mit Wolfgang Becker (Altenkirchen), erhielt die Tischlerinnung Altenkirchen einen neuen Obermeister. Zu Ehrenobermeistern beriefen die Innungsmitglieder Friedhelm Adorf (Altenkirchen), Rainer Jung (Wirges), Heinrich Heidrich (Daaden) und Wolfgang Held (Kirburg). Zum Abschluss blickte Krautscheid auf einige herausragende Veranstaltungen der Kreishandwerkerschaft im vergangenen Jahr zurück. Besonders hob er den 4. Empfang des Handwerks in Daaden hervor. Fest etabliert haben sich aber auch das Vergabe- und Baurechtsforum sowie die in Zusammenarbeit mit der Westerwald Bank durchgeführte Ausbildungs- und Berufsberatung quer durch die drei Kreise. Großen Anklang fand der bebilderte Jahresrückblick 2006, der von Hauptgeschäftsführer Erwin Haubrich facettenreich kommentiert wurde. Fotos von Innungsfahrten waren ebenso zu sehen wie Bilder von verschiedenen Freisprechungen, Ausstellungen, Innungsfahrten und anderen Aktivitäten der Kreishandwerkerschaft und der Innungen. Haubrich stellte fest, dass von den Geschäftsstellen im Jahr 2006 rund 700 Veranstaltungen organisiert wurden. Mit großer Aufmerksamkeit erlebten die Delegierten die Erstaufführung der neuen Internetpräsentation von Kreishandwerkerschaft und Innungen. Die Wirtschaftspläne wurden von Hauptgeschäftsführer Erwin Haubrich vorgestellt. Sowohl die Jahresrechnung 2006 als auch der Haushalts- und Stellenplan 2007 wurden einstimmig angenommen. Erfreut stellten die Delegierten der Innungen fest, dass die Beiträge seit drei Jahren stabil sind. Unter dem Motto Gesund sein ist cool - Ansichten, Einsichen, Fakten, Denkanstöße zeigte Friseurmeister Daniel Kasper, Hachenburg, dem Interessiert zuhörenden Publikum Wege zur gesunden Lebensweise auf. Zur Person Hans-Peter Vierschilling, Jahrgang 1949, als Maler- und Lackierermeister seit 1972 selbständig, seit 1996 Obermeister der Maler- und Lackierer-Innung Altenkirchen

4 Seite 4 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2007 Gesundheitsreform: Das ändert sich Am ist die Gesundheitsreform in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen für Sie im Überblick Seit dem 1. April ist das Gesetz zur Gesundheitsreform in Kraft - doch was auf die Versicherten zukommt, bleibt für die meisten unklar. Was gesetzlich Versicherte, privat Versicherte und nicht Versicherte wissen sollten erfahren Sie aus diesem Artikel. Durch die Gesundheitsreform kommen auf die Versicherten, Patienten, Ärzte, Kliniken und Krankenkassen zahlreiche Änderungen zu, allerdings nicht alle sofort. Die Eckpunkte der Gesundheitsreform: Einführung eines Gesundheitsfonds und die Versicherungspflicht für alle ab Jeder in Deutschland muss dann krankenversichert sein. Für diejenigen, die der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen, gilt dies bereits seit dem 1. April diesen Jahres. Wer in der Vergangenheit den Versicherungsschutz verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie für die private Krankenversicherung. So können ehemals Privatversicherte, die ihren Schutz verloren haben, ab dem 1. Juli 2007 in den Standardtarif ihrer letzten Privatversicherung zurückkehren. Diese sind verpflichtet, sie wiederaufzunehmen. Für Arbeitnehmer, die die sogenannte Versicherungspflichtgrenze mit ihrem Einkommen nicht überschreiten ändert sich zunächst versicherungstechnisch nichts, da sie auch schon in der Vergangenheit der Pflichtversicherung unterlagen. Auch die kostenlose Mitversi- cherung von Familienmitgliedern ohne Einkommen bleibt zunächst erhalten. Ebenfalls neu geregelt ist die Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern mit einem Einkommen oberhalb der sogenannten Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungsfreiheit tritt zukünftig erst nach Überschreiten dieser Grenze in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren ein. Hauptberuflich Selbstständige werden finanziell entlastet. Die Beitragseinstufung von Selbstständigen, die geringverdienend und weitgehend nicht vermögend sind, erfolgt nach dem Mindesteinkommen für Existenzgründer (2007 = 1.225,- Euro). Zukünftig haben Sie zum Beispiel auf bestimmte Leistungen grundsätzlich bei allen Krankenkassen einen Anspruch. Doch was ändert sich für den Versicherten konkret? Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen bleibt fast durchgängig erhalten. Teilweise wird er sogar ausgeweitet. Einige Leistungen, die von Kassen bislang freiwillig angeboten werden konnten, werden nun verbindlich. Die Kosten dafür müssen künftig von allen Krankenkassen übernommen werden. Dazu gehören: Impfungen: Jede Krankenkasse übernimmt künftig die Kosten für erstattungsfähige Impfungen. Bis zum soll erstmals festgelegt werden, welche Impfungen dazugehören. Vater-Mutter-Kind-Kuren: Künftig ist jede Krankenkasse verpflichtet, die Kosten für eine Vater-Mutter-Kind-Kur zu übernehmen, sofern diese aufgrund der medizinischen Prüfung notwendig ist. Rehabilitation: Alte und schwerstkranke Menschen sollen besser versorgt werden. Deshalb wird zum Beispiel ambulante (mobile) Rehabilitation künftig auch in Pflegeheimen möglich und häusliche Krankenpflege ist nicht nur auf Privathaushalte beschränkt. Und damit Sterbende möglichst lange in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können, wird die ambulante Versorgung für sie ausgebaut. Eigenverantwortung stärken: Die Politik will stärker an die Eigenverantwortung der Einzelnen appellieren. Deshalb werden auch Leistungen ausgegrenzt. Wer zum Beispiel nach einem Piercing oder einer Schönheitsoperation unter Komplikationen leidet, muss sich stärker an den Behandlungskosten beteiligen. Dazu gehört auch, dass der Versicherte für die Dauer der Behandlung ganz oder teilweise kein Krankengeld erhält. Regelungen bei der Vorsorge: Regelmäßige Vorsorge und Früherkennung mildert oder verhindert die Folgen von schweren Erkrankungen. Dementsprechend will die Politik die Vorsorge stärken. Künftig zahlt im Krankheitsfall nur noch derjenige weniger dazu, der die vorgesehenen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen regelmäßig

5 Brennpunkt Handwerk 2/2007 Rhein-Westerwald Seite 5 wahrnimmt. Generell gilt für alle Versicherten, dass sie für Krankheitskosten maximal zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt für Zuzahlungen ausgeben müssen. Bei chronisch Kranken sind die Zuzahlungen auf ein Prozent begrenzt. Die verringerte Grenze gilt künftig nur noch für all jene, die nachweisen, dass sie an den vorgesehenen Untersuchungen teilgenommen haben. Ausgenommen davon sind ältere Versicherte. Für Jüngere gilt: wer nach dem 1. Januar 1973 geboren ist, muss den Gesundheits-Check-Up 35 (unter anderem für Krankheiten wie Diabetes oder Fettstoffwechselstörungen) nachweisen. Frauen, die nach dem 1. Januar 1988 geboren sind, müssen die vorgesehenen Krebsvorsorgeuntersuchungen nachweisen. Männer, die nach dem 1. Januar 1963 geboren sind, müssen die vorgesehenen Krebsvorsorgeuntersuchungen nachweisen. Für alle Älteren gilt auch ohne Nachweis der Untersuchungen die abgesenkte Zuzahlungsgrenze. Sie erhalten von ihrem Arzt eine Bescheinigung über das Vorliegen einer chronischen Erkrankung, wenn sie sich am Behandlungserfolg beteiligen. Das können sie zum Beispiel nachweisen, indem sie an einem entsprechendem strukturierten Behandlungsprogramm (DMP) teilnehmen. Schwerbehinderte, psychisch Kranke und Pflegebedürftige (Pflegestufe II und III) müssen keinen Nachweis erbringen. Welche Wahlmöglichkeiten haben Versicherte? Es bleibt dabei, dass gesetzlich Krankenversicherte einen grundsätzlich einheitlichen Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Leistungen haben, die die gesetzlichen Krankenkassen anbieten dürfen. Sie können künftig aber darüber hinaus verstärkt Wahltarife ihrer jeweiligen Krankenkasse nutzen. Galten die meisten der so genannten Wahltarife bislang vor allem für freiwillig Versicherte, werden sie nun auch für alle anderen Versicherten interessant. Einige Tarife werden alle Krankenkassen anbieten, andere können, müssen aber nicht, angeboten werden. Das heißt für den Versicherten, dass er stärker als bisher vergleichen kann, welche Tarife die jeweilige Krankenkasse anbietet. Er ist aber nicht verpflichtet, einen so genannten Wahltarif abzuschließen. Tarife, die jede Krankenkasse anbietet: seit erhalten Versicherte, die an besonderen Versorgungsformen teilnehmen (zum Beispiel hausarztzentrierte Versorgung oder strukturierte Behandlungsprogramme wie DMP) Prämien ausgezahlt oder Zuzahlungen erstattet. Der Vorteil: Es gibt keine Mindestbindungsfrist an die Krankenkasse. Ab erhalten diejenigen, die bislang keinen Anspruch auf Krankengeld haben (zum Beispiel hauptberuflich Selbstständige), die Möglichkeit, diesen Anspruch gegen einen zusätzlichen Beitrag abzusichern. Wer sich dafür entscheidet, bindet sich für drei Jahre an seine Krankenkasse. Tarife, die die Krankenkassen anbieten können: Selbstbehalte: Wie in der Autoversicherung zahlen Versicherte geringe Gesundheitskosten aus eigener Tasche und bekommen dafür am Ende des Jahres meist Geld zurück. Wer ein Jahr keine Leistungen bei seiner Krankenkasse in Anspruch nimmt, erhält eine Prämie. Kostenerstattung: Versicherte erhalten von ihrem Arzt eine Rechnung und reichen diese bei der Krankenkasse ein. Die Höhe der Erstattung kann die Krankenkasse variabel festlegen. Damit können auch gesetzlich Versicherte höhere Vergütungssätze ihres Arztes erstattet bekommen. Versicherte, die diesen Tarif wählen, zahlen dafür einen zusätzlichen Beitrag. Kostenübernahme für Arzneimittel, die von der Regelversorgung ausgenommen sind. Dies können zum Beispiel homöopathische Medikamente sein. Wichtig: Wer sich für eine der Varianten entscheidet, bindet sich für drei Jahre an seine Krankenkasse. Eventuelle Prämien, die Versicherte für Wahltarife erhalten, dürfen nicht mehr als 20 Prozent des Jahresbeitrags (maximal 600 Euro) betragen. Versicherte können auch weiterhin die regelmäßige Früherkennung und Vorsorge wahrnehmen, ohne dass diese als in Anspruch genommene Leistungen gelten. Was ändert sich bei den Arzneimitteln? Die Krankenkassen sollen mit den Herstellern über Rabattverträge verstärkt günstigere Preise vereinbaren können. Dies bedeutet für den Versicherten: wenn der Arzt ein Medikament verordnet, prüft künftig der Apotheker, ob die Krankenkasse für den Wirkstoff oder die Wirkstoffkombination einen Rabattvertrag mit einem Hersteller abgeschlossen hat. Ist dies der Fall, soll er das Präparat dieses Herstellers aushändigen. Die Krankenkasse kann für rabattierte Arzneimittel die Zuzahlungen ihrer Versicherten ermäßigen oder sogar erlassen. Welcher Beitrag ist zu zahlen? Ab 2009 zahlen gesetzlich Versicherte, unabhängig davon, in welcher Krankenkasse sie Mitglied sind, einen einheitlichen - gesetzlich festgelegten - prozentualen Beitragssatz, der sich wie bisher am Einkommen orientiert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen dabei auch weiterhin gemeinsam die Beiträge. Allerdings muss der Arbeitnehmer 0,9 Prozent mehr zahlen als der Arbeitgeber. Das Geld fließt zunächst in den so genannten Gesundheitsfonds. Die Krankenkassen erhalten je Versicherten einen Pauschalbetrag aus dem Fonds. Sind die Kosten einer Krankenkasse höher als die Einnahmen aus dem Gesundheitsfonds, kann sie einen Zusatzbeitrag erheben - entweder pauschal oder prozentual. Die Krankenkassen müssen ihre Mitglieder rechtzeitig über einen Zusatzbeitrag informieren und darauf hinweisen, dass sie das Recht haben, die Krankenkasse zu wechseln. Der Zusatzbeitrag wird nur von den Mitgliedern einer Krankenkasse bezahlt. Der Arbeitgeber wird an den Kosten nicht beteiligt. Für Kinder und mitversicherte Partner wird kein Beitrag fällig. Krankenkassen, die Überschüsse erwirtschaften, können diese als Bonus an die Versicherten ausschütten. Was geschieht mit denjenigen, die bislang nicht versichert sind? Für gesetzlich Versicherte gilt seit eine Versicherungspflicht, für privat Versicherte ab Dies bedeutet, dass sich künftig jeder für den Krankheitsfall absichern muss - entweder gesetzlich oder privat. Dadurch erhalten auch bislang Nichtversicherte wieder eine Absicherung. Für diejenigen, die in den letzten Jahren nicht versichert waren, gilt der Grundsatz: Wer früher gesetzlich versichert war, ist es auch künftig. Wer privat versichert war, kehrt in die private Versicherung zurück. War jemand bislang weder privat noch gesetzlich versichert, wird er aufgrund seiner Tätigkeit dem entsprechenden System zugeordnet. So wird zum Beispiel ein Angestellter der gesetzlichen Krankenversicherung zugeordnet. Interessierte können weitere Informationen bei der IKK Südwest-Plus rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche unter der kostenfreien Service-Hotline 0800/ oder über das Internet unter anfordern.

6 Seite 6 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2007 Die privaten Krankenkassen werden in mehrfacher Weise in die Gesundheitsreform einbezogen. So müssen sie - ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen - alle Versicherungswilligen aufnehmen. Dieser Grundtarif (Basistarif) enthält keine Gesundheitsprüfung und auch alle freiwillig gesetzlich Krankenversicherte können in diesen Versicherungstarif wechseln. Die privaten Kassen müssen ab Januar 2009 derartige Basistarife nach Alter und Geschlecht ohne eine Gesundheitsprüfung anbieten. Bisher Privatversicherte können im 1. Halbjahr 2009 in den neuen Basistarif wechseln und ihre angesammelten Altersrückstellungen mitnehmen. Damit ist für bisher schon privat Versicherte der uneingeschränkte Wechsel in den günstigeren Basistarif nur im ersten Halbjahr 2009 möglich. Danach kommt Privat versichert ein Wechsel in den Basistarif in der eigenen Krankenkasse nur noch in Betracht, wenn die Versicherten über 55 Jahre alt oder hilfsbedürftig sind. Der monatliche Beitrag darf im Basistarif 500 Euro nicht überschreiten. Auch dürfen bei dieser Prämie keine Zuschläge für Vorerkrankungen erhoben werden. Kann der Versicherte den Krankenkassenbeitrag wegen seines geringen Einkommens nicht alleine zahlen, müssen die privaten Kassen den Tarif reduzieren. Wechsel der privaten Krankenkasse Privat krankenversicherte Personen können bei einem Wechsel der privaten Krankenkasse ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Die Altersrückstellungen sind Beträge, die private Krankenkassen für zu erwartende kostenintensivere Behandlungen im Alter aufbauen. Diese Altersrückstellungen dürfen aber nur bis zur Höhe eines Basistarifs mitgenommen werden. Dadurch können Wechselwillige auch schlechter gestellt sein. Information und Beratung ist hier angesagt. Eine Übergangsfrist von fünf Jahren für unter 40-jährige gibt den privaten Krankenkassen etwas Luft, weil diese Mitglieder innerhalb der 5 Jahre ihre Rückstellungen nicht mitnehmen dürfen. Altersrückstellungen können generell nicht bei einem Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse mitgenommen werden. Der Wechsel in die Privatkrankenversicherung wird erschwert. Danach darf nur der in die Privatkrankenversicherung wechseln, dessen Einkommen drei Jahre oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze (in Euro bzw Euro pro Jahr) lag. (finanztip. de) Impressum Brennpunkt Handwerk - Magazin der Kreishandwerkerschaft erscheint mind. 4 x jährlich. Satz, Druck, Vertrieb: Wittich Verlage KG, Rheinstraße 41; Höhr-Grenzhausen Telefon 02624/911-0, Fax 02624/ ; Idee, Konzeption und Realisierung: Erwin Haubrich Verantwortlich für den überregionalen Teil: Rhein-Westerwald eg; Andreas Brobeck, Vorstandsvorsitzender Verantwortlich für den regionalen Teil: KHS Limburg Weilburg: GF Stefan Lassmann; Ausgabe B: Auflage: Exemplare KHS Rhein-Westerwald: HGF Erwin Haubrich; Ausgabe C: Auflage Exemplare KHS Mainz-Bingen: RA Tobias Schuhmacher; Ausgabe D: Auflage Exemplare KHS Birkenfeld: GF Stephan Emrich; Ausgabe E: Auflage 500 Exemplare KHS Alzey-Worms: GF Rainer Borchert; Ausgabe F: Auflage 650 Exemplare KH Gießen: HGF Thomas Kupka, Dipl.-Kffr. Anke Meyer; Ausgabe G: Auflage Exemplare Den Mitgliedsbetrieben der Innungen wird das Magazin kostenfrei zur Verfügung gestellt; die Kosten sind im Innungsbeitrag enthalten. Im Einzelbezug 3, e / Stück zzgl. Versandkosten. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Zeichnungen übernehmen der Herausgeber sowie die beteiligten Kreishandwerkerschaften keine Haftung. Unverlangt eingesandte Manuskripte ohne Rückporto können nicht zurückgesandt werden. Mit der Annahme eines Manuskriptes gehen sämtliche Verlagsrechte und alle Rechte zur ausschließlichen Veröffentlichung und Verbreitung auf den Herausgeber über. Für die mit Namen oder Signatur gezeichneten Beiträge übernehmen Herausgeber und Redaktion keine Haftung. Der Herausgeber sowie die beteiligten Kreishandwerkerschaften sind für Inhalte, Formulierungen und verfolgte Ziele von bezahlten Anzeigen Dritter nicht verantwortlich. Für die Richtigkeit der Anzeigen wird keine Gewähr übernommen. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Der Herausgeber behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen, bestellte Anzeigen oder Textbeiträge nicht zu veröffentlichen. Nachdruck und Übersetzung, auch auszugsweise, sowie Vervielfältigungen jeglicher Art und Technik bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Herausgebers. Bei Nichtbelieferung ohne Verschulden des Herausgebers oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens etc., bestehen keine Ansprüche gegen Herausgeber und beteiligte Kreishandwerkerschaften. Herausgeber, Anzeigenverwaltung und Redaktionsanschrift: Rhein-Westerwald e.g., Bismarckstr. 7, Betzdorf, Telefon 02741/9341-0, Fax 02741/ Überblick zur Gesundheitsreform Die wichtigsten Änderungen und wann sie kommen Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherungspflicht für alle, die der GKV zugeordnet sind Medizinische Versorgung: - Ausweitung der ambulanten Versorgung durch Krankenhäuser - Ausbau der Palliativversorgung - Rechtsanspruch auf Reha-Leistungen - Impfungen und Vater-/Mutter-Kind-Kuren sind Pflichtleistungen - Betriebskostenzuschuss bei ambulanten Geburten im Geburtshaus - Verbesserung der Übergänge v. Krankenhaus in die Rehabilitation und Pflege - Rechtsanspruch auf häusliche Krankenpflege in Wohngemeinschaften und anderen neuen Wohnformen Arzneimittel: - Einführung von Kosten-Nutzen-Bewertungen - Abgabe von einzelnen Tabletten an Patienten Neue Wahltarife: Unter anderem für besondere Versorgungsformen wie Hausarztmodelle, Selbstbehalte und Kostenerstattung Präzisierung der Ein-Prozent-Regelung für Chroniker Festlegung des einheitlichen Beitragssatzes durch die Bundesregierung Start des Gesundheitsfonds für die Krankenkassen. Einführung des einheitlichen Beitragssatzes. Änderungen bei der privaten Krankenversicherung (PKV) Beitrittsrecht in den Standardtarif für Nichtversicherte, die dem PKV-System zuzuordnen sind Pflicht zur Versicherung für alle, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind Pflicht zur Einführung eines Basistarifs Wechselmöglichkeit in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens (bis )

7 Brennpunkt Handwerk 2/2007 Rhein-Westerwald Seite 7 Banken müssen Kunden über Steuerrisiken aufklären Wird auf Anraten von Bank oder Sparkasse in ein Steuersparmodell investiert und die Steuerersparnis kann später nicht eingefahren werden, kann es sein, dass die Bank oder Sparkasse haften. Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden darauf hinweisen, wenn bei bestimmten Kapitalanlagen die steuerliche Behandlung noch ungeklärt ist für den Kunden die steuerlichen Konsequenzen häufig entscheidend für das Für und Wider der Investition ihrer Ersparnisse sind. (OLG Koblenz, , 6 U 150/06) Irrtümliche Zahlungen auf Abwicklungskonto eines insolventen Unternehmens Wird durch ein Versehen des Überweisenden oder der kontoführenden Bank eine Überweisung auf ein falsches Konto geleitet, kann der Fehler in aller Regel einfach durch entsprechende Rückbuchung wieder beseitigt werden. Problematisch sind jedoch die Fälle, wenn der Kontoinhaber zahlungsunfähig ist und der Insolvenzverwalter das Geld nicht herausgibt. Bei irrtümlichen Zahlungen auf ein Abwicklungskonto eines insolventen Unternehmens kann der Überweisende von der Empfängerbank die Herausgabe der Zahlungen verlangen, wenn der Insolvenzverwalter die Beträge nicht zur Masse zieht. Die Empfängerbank kann sich dann nicht darauf berufen, sie habe gegen den Insolvenzschuldner noch Forderungen aus dem beendeten Girovertragsverhältnis. (OLG Rostock , 3 U 161/05 ) Tankbelege verloren - Schätzung möglich Hat ein Arbeitnehmer sein Privatfahrzeug für Dienstreisen verwendet, darf er seine steuerlich abziehbaren Fahrtkosten schätzen. Dasselbe gilt auch für Unternehmer, die Tankbelege für ihren Betriebs-Pkw verlegt haben. Wer Tankbelege verloren oder erst gar nicht aufgehoben hat, kann die Benzinkosten in der Steuererklärung bzw. im Jahresabschluss anhand des durchschnittlichen Benzinverbrauchs und dem durchschnittlichen Benzinpreis ermitteln. (BFH, Az. VI R 113/88). Die Mineralölwirtschaft hat für 2006 folgende Durchschnittspreise je Liter Kraftstoff in Cent errechnet: Normalbenzin...126,6 Super bleifrei...128,8 Super Plus...135,1 Diesel...111,7 Steuern und Finanzen Tip: Bei Unternehmen kommt es häufig vor, dass Tankbelege nicht mehr auffindbar sind. Um Probleme beim Betriebausgabenabzug zu vermeiden, sollten Selbständige an der Tankstelle wenn möglich mit einer Kreditkarte bezahlen. So ist der Betrag der Tankrechnung zumindest stets anhand der Kontoauszüge nachvollziehbar. Versicherungsleistung als Arbeitslohn Leitet ein Arbeitgeber nach einem Betriebsunfall die Versicherungsleistung aus einer von ihm abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung an den verletzten Arbeitnehmer weiter, stellt die Zahlung jedenfalls dann steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn der Abschluss einer solchen Versicherung im Arbeitsvertrag vereinbart war. Dann nämlich - so das Finanzgericht Köln - gehört die Auszahlung der Versicherungsleistung im Schadensfall zu den vertraglich geschuldeten Gegenleistungen des Arbeitgebers für die Erbringung der Arbeitsleistung. (FG Köln , 11 K 5028/04) Verjährungshemmung durch Verhandeln Schweben zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger Verhandlungen über den geltend gemachten Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der eine oder der andere Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Dies regelt 203 BGB. Der BGH legt den Begriff des Verhandelns in diesem Zusammenhang weit aus. Für ein Verhandeln im Sinne des Gesetzes genügt somit jeder Meinungsaustausch über den Schadensfall zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten, sofern nicht sofort und eindeutig jeder Ersatz abgelehnt wird. (BGH, , VII ZR 194/05) Unkorrigiert Elektronische Kontoauszüge Achtung: Elektronische Kontoauszüge und auch deren Ausdruck auf Papier genügen derzeit nicht den Aufbewahrungspflichten gem. 147 AO. Besonders groß ist das Risiko bei Betriebsprüfungen. Denn wenn aufgrund fehlender Auszüge Betriebsausgaben nicht anerkannt werden, geht es schnell um sehr viel Geld! Das bedeutet: Da es sich um ein originär digitales Dokument handelt, kann das Finanzamt von Ihnen Original-Auszüge in Papierform verlangen. Bekommen Sie monatlich Sammelauszüge auf Papier von Ihrer Bank zugeschickt, werden diese meist anerkannt. (OFD Koblenz, , Az. S 0315 A). Ob ihre Auszüge der Aufbewahrungsplicht genügen, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Bank. Kfz-Steuer: Trennwand nicht zwingend für Lkw Lkw oder Pkw? Diese Unterscheidung hat wesentlichen Einfluss auf die Höhe der Kfz-Steuer. Zur Einstufung werden verschiedene Merkmale betrachtet. Dazu gehören z.b. Anzahl der Sitze, Höchstgeschwindigkeit, Größe der Ladefläche, Fahrgestell und Gestaltung der Karosserie. Bisher galt außerdem: Gibt es keine Abtrennung zwischen Fahrgast- und Laderaum, so handelt es sich um einen Pkw. Das ist jetzt anders. Eine fehlende Abtrennung bedeutet nicht mehr zwangsläufig, dass es sich um einen Pkw handelt. Wenn die übrigen Voraussetzungen für eine Einstufung als Lkw vorliegen, ist eine fehlende Abtrennung kein k.o.-kriterium mehr. (BFH, Urteil vom , Az. VII R 11/06./ Namenskürzel auf Quittung ersetzt nicht Unterschrift Einer Quittung kommt im Streitfall keine Beweiswirkung zu, wenn sie mit einem Handzeichen unterschrieben ist, das nur einen Buchstaben verdeutlicht. Gleiches gilt für eine Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint. Derartige Zeichen und Zeichenfolgen können die vom Gesetz verlangte Unterschrift nicht ersetzen. (BGH, , IV ZR 122/05) Verzugszinssätze, Stand Mögliche Änderung zum beachten Zinsberechnung nach 16 Nr. 5 VOB/B Fassung 2000: alle Verbrauchergruppen 5% über Spitzenrefinanzierungsfacilität ab Datum SRF Satz Verzugszinsen % 8,0% Zinsberechnung nach 16 Nr. 5 VOB/B Fassung 2002, bzw. 247, 288 BGB für: (Privat-) Verbraucher 5% über Basiszins Unternehmen 8% über Basiszins ab Datum Basiszinsatz Verzugszinsen ,70% 6,95% Verbr. 9,95% Untern. Der Basiszinssatz kann sich am 1.1. und 1.7. eines Jahres ändern! Nehmen Sie Bankkredite in Anspruch, kann gegen Vorlage einer Bankbestätigung auch ein höherer Verzugszins berechnet werden. Link auf den Zinsrechner:

8 Seite 8 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2007 Ohne Verbot erst Abmahnung Um eine Kündigung zu rechtfertigen, muss die private Internetnutzung Ausmaße annehmen, die die Arbeitstätigkeit tatsächlich einschränken. Eine Buchhalterin erhielt die Kündigung, weil sie ihren dienstlichen Internetanschluss innerhalb eines Jahres 80 bis 100 Stunden lang privat genutzt hatte. Dagegen klagte die AN und hatte Glück. Ihr kam zugute, dass der Arbeitgeber vor der fristlosen Kündigung keine Abmahnung ausgesprochen hatte. Fehlt ein Verbot der privaten Internetbenutzung im Arbeitsvertrag, muss der Kündigung grundsätzlich eine Abmahnung vorausgehen. (AG Wesel, Az.: AZ 5 Ca 4021/00) Elternteilzeit Nach 15 Abs. 6 BEEG/BErzGG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen ihren Arbeitgeber während der Elternzeit Anspruch auf eine zweimalige Verringerung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Dieser Anspruch auf sog. Elternteilzeit kann erstmal geltend gemacht werden, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer verbindlich festgelegt hat, für welche Zeiträume Elternzeit verlangt wird. Der Arbeitgeber kann die Vereinbarung von Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Diese liegen ua. vor, wenn der Arbeitsplatz nicht teilbar ist, der Arbeitnehmer mit der verringerten Arbeitszeit nicht eingeplant werden kann oder keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht. Diese Umstände hat der Arbeitgeber darzulegen. Die reine Aussage, der Arbeitsplatz sei nachbesetzt worden, genügt hierfür allein nicht. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber im Zusammenhang mit einer angekündigten Elternzeit den Personalbetand durch eine unbefristete Neueinstellung dauerhaft erhöht. (BAG, 5. Juni AZR 82/07 Geschäftsführer auch ohne Kapitalbeteiligung nicht sozialversicherungspflichtig Das Hessische Landessozialgericht weicht von der bisherigen Rechtsprechung ab, wonach nur Geschäftsführer, die auch als Gesellschafter an einer GmbH beteiligt sind, als selbstständig Tätige einzustufen sind. Davon ist auch ohne Kapitalbeteiligung auszugehen, wenn der Geschäftsführer maßgeblichen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens hat und auch strategische Entscheidungen nach seinem Ermessen fällt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er als Einziger im Betrieb über das notwendige Fachwissen verfügt und für wesentliche Arbeitsrecht Geschäftsbereiche allein zuständig ist. (Hess. LSG v , L 1 KR 763/03) Elternzeit verlängern Eine Mutter hatte sich für die Elternzeit zunächst auf zwei der möglichen drei Jahre festgelegt. Nach den zwei Jahren hatte sie aber den Wunsch, noch ein Jahr länger zu Hause zu bleiben. Dafür benötigt sie keine Zustimmung ihres Arbeitgebers, so dass LAG Rheinland- Pfalz. Mit der Erklärung der Arbeitnehmerin habe sie Anspruch auf ein weiteres Jahr Elternzeit. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn sie das dritte Jahr, wie es das Gesetz ermöglicht, später nehmen will. (LAG Rheinland-Pfalz Az.: 4 Sa 606/04) Dienstwagen: Unfall auf gestatteter Privatfahrt Der Arbeitgeber muss den Schaden an einem Dienstfahrzeug ausgleichen, wenn sein Arbeitnehmer damit auf einer gestatteten Privatfahrt einen Unfall verursacht hat. Ist die Privatnutzung arbeitsvertraglich erlaubt und wird der geldwerte Vorteil ordnungsgemäß versteuert, obliegt dem Arbeitgeber die Regulierung sämtlicher Schäden. Hat der Arbeitnehmer wegen der Weigerung des Arbeitgebers, die Reparatur in die Hand zu nehmen, den Wagen auf einer Urlaubsfahrt zunächst auf eigene Rechnung reparieren lassen, steht ihm ein entsprechender Erstattungsanspruch zu. (LAG Ffm v , 8 Sa 1729/05) Hinweis: Zumindest bei einer grob fahrlässigen Verursachung des Unfalls wird sich der Arbeitnehmer wohl an dem Schaden beteiligen müssen. Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei Betriebsübergang Nach 613a Abs. 1 Satz 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses ein. Der im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer erwachsene Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz geht nicht mit dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber über, wenn in dessen Betrieb die Voraussetzungen des 23 Abs. 1 KSchG nicht vorliegen. Das Erreichen des Schwellenwerts des 23 KSchG und der dadurch entstehende Kündigungsschutz ist kein Recht des übergehenden Arbeitsverhältnisses. Betriebsfrieden Greift ein Arbeitnehmer einen Kollegen tätlich an, so kann er fristlos entlassen werden, weil durch eine körperliche Auseinandersetzung zwangsläufig der Betriebsfrieden gefährdet wird. Das gilt auch dann, wenn die beiden Streithähne miteinander verwandt oder verschwägert sind. Die Verletzung eines Mitarbeiters durch einen Kollegen muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen. (LG Rld.-Pfalz, AZ: 9 Sa 431/06) Kündigung wegen Manipulation der Arbeitszeitnachweise Ein wichtiger Grunde für eine außergewöhnliche Kündigung is gegeben, wenn ein auf einer auswärtigen Baustelle eingesetzter Arbeitnehmer in die Arbeitszeitnachweise falsche Zeitangaben einträgt und Überstunden geltend macht, die er tatsächlich nicht geleistet hat. (LAG Köln, AZ. 14 Sa385/06) Fristlose Kündigung Ist ein Arbeitnehmer bereits wegen schlechter Leistungen abgemahnt worden und haben sich zudem mehrfach Kunden berechtigt über schlechte Arbeitsausführung beschwert, so kann der AN fristlos entlassen werden, wenn er seine Arbeit erneut schlecht bzw. fehlerhaft ausführt. Dabei spielt das Alter und die Betriebszugehörigkeit des AN keine Rolle. (AG Frankfurt/Main, 22 Ca 10256/ 04) Anspruch auf Urlaub und Entgeldfortzahlung bei 400-Euro-Job? Geringfügige Beschäftigte haben Anspruch auf den gesetzlich Mindesturlaub von vier Wochen im Jahr und müssen diese Stunden weder vor- noch nacharbeiten. Auch im Krankheitsfalle steht dem geringfügig Beschäftigten ohne Einholung der Stunden die Entgeldfortzahlung für sechs Wochen zu. (obere 3 Rechtsplitter mitgeteilt von: RA Michael Henn; Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht; Haftungsausschluss: Die in diesem Magazin abgedruckten Artikel, Formulare und Empfehlungen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen recherchiert und erstellt. Sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Fehler sind nie auszuschließen. Auch wird die Verfallzeit von Gesetzen und Verordnungen immer kürzer. Es wird deshalb keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der in diesem Magazin bereitgestellten Informationen übernommen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haften der Herausgeber und die beteiligten Kreishandwerkerschaften nicht, sofern ihnen nicht nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden zur Last gelegt werden kann.

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10 Seite 10 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2007 Wir begrüßen unsere neuen Innungsmitglieder: Herzlich willkommen in einem starken Verbund! Bäcker-Innung RWW Michael Göbel, Höhn Backhaus Pieroth GmbH & Co. KG, Kirchen Kornelia Schink, Horbach Baugewerks-Innung RWW Manfred Haas, Wirges Bauunternehmen Jürgen Schulz e. K., Rengsdorf Dachdecker-Innung AK Hendrik Hof, Herdorf Dachdecker-Innung WW Markus Meuer, Heilberscheid Innung der elektronischen Handwerk AK Gerd Bieler, Obererbach Pfeifer, Frank, Betzdorf Claus Thomas Schmidt, Altenkirchen Elektrotechniker-Innung NR Björn Hoffmann, Neuwied Karsten Krupp, Ockenfels Fleischer-Innung AK Martin Klein, Friesenhagen Fleischer-Innung RWW Uwe Freisberg, Höhr-Grenzhausen Alexander Herz, Heiligenroth Friseur- u. Kosmetik-Innung RWW Gerda Maier, Niederelbert Kfz.-Innung RWW Dirk Adorf, Altenkirchen ASC GmbH, Altenkirchen Carsten Bach, Montabaur Mike Dahmen, Neuwied Poul-Ludwig Fischer, Heiligenroth Martin Munsch, Wallmerod Rüdiger Wilke, Mündersbach Rolf Zengler, Neuwied Maler-Innung WW Volker Gramig, Niederahr Metallhandwerker-Innung RLWW Peter Limbach Metallbau GmbH, Asbach Werner Preußiger, Neuwied Reiner Müller, Harschbach Sanitär-Heizung-Klimatechnik- Innung RWW Dieter Neundter, Hundsangen Dirk Wirtgen, Urbach Hans-Peter Wittlich, Oberhonnefeld Schornsteinfeger-Innung Montabaur Thorsten Reinhardt, Nassau Tischler-Innung AK Bau- und Möbelschreinerei Bender GmbH, Niederfischbach Schreinerei Schneidermann und Jäger GmbH, Alsdorf Hans-Gerd Schmidt, Flammersfeld Tischler-Innung NR Tabea Blum, Harschbach Tischler-Innung WW Gerhold Haas, Fehl-Ritzhausen Maik Leyendecker und Michael Groß, Hachenburg Tischlerei Schütz GmbH, Ebernhahn Schlosser Holzfenster GmbH, Gemünden Markus Neeb und Lothar Weyand, Hof Reise zum Balaton Innungsfahrt der Metall-Innung Rhein-Lahn-Westerwald nach Budapest Mitglieder der Metall-Innung RLWW, verstärkt durch den stellv. Obermeister Uwe Born der Metall-Innung AK, besuchten in der Zeit vom 28. April bis 1. Mai die ungarische Hauptstadt Budapest. Den 30 Teilnehmern bot sich ein vielfältiges Programm, dass sowohl an kulturellen als auch geselligen Ereignissen nichts zu wünschen übrig ließ. Auf der Rückfahrt zum Flugplatz besichtigten wir noch den nördlichen Teil des Plattensees und setzten bei Tihany mit der Fähre über. Damit endete für die Teilnehmer eine schöne Innungsfahrt, die bereits Vorfreude weckt auf die Innungsfahrt im nächsten Jahr, die uns in die Schweiz führt. In der Zeit vom 1. bis 4. Mai 2008 werden wir dort mit dem Glacier- und Bernina-Express die herrliche Schweizer Berglandschaft bewundern können. Anmeldungen nimmt die Geschäftsstelle jetzt schon entgegen. Kreis Altenkrichen Land-Frauenverband Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in der heutigen Zeit wichtiger den je. Der Land-Frauenverband will sich an dieser Debatte beteiligen und beschäftigt sich in 2007 primär mit diesem Thema. Wir würden gerne mit Ihnen zu diesem Thema ins Gespräch kommen und laden sie ein zu einer Vortragsveranstaltung mit Frau Prof. Dr. Meier-Gräwe. Der alltägliche Balanceakt - Familie und Beruf. am Samstag, den , Uhr in das Unternehmen ATM, Driescheider Weg 57, in Altenkirchen. Wir würden uns freuen, Sie bei uns zu begrüßen. Veranstaltungshinweis: Am kommt Familienministerin Ursula von der Leyen, Uhr, in die Stadthalle Altenkirchen

11 Brennpunkt Handwerk 2/2007 Rhein-Westerwald Seite 11 Rechtsrheinisches Metallhandwerk in einer Innung vereint Fusioniert haben die Metallhandwerker-Innung Altenkirchen und die Metall-Innung Rhein- Lahn-Westerwald. Damit sind die Betriebe aus den Kreisen Altenkirchen, Neuwied, Rhein- Lahn und Westerwald in einer Innung vereint. Die fusionierte Innung behält den bisherigen Namen Rhein-Lahn- Westerwald, umfasst 138 Mitglieder und ist die größte Metallhandwerker-Innung in Rheinland-Pfalz. Der bisherige Obermeister Wolfgang Held wurde zum Ehrenobermeister gewählt. Der neugewählte engere Vorstand (hintere Reihe von links) Lehrlingswart Achim Kuhn (Mehren), stellv. Obermeisterin Ute Reuth (Großmaischeid), Lehrlingswart Günther Hayn (Holzappel), stellv. Obermeister Rüdiger Emmerich (Lipporn), stellv. Obermeister Hartmut Räß (Altenkirchen). Obermeister Sebastian Hoppen (Leubsdorf) überreicht Wolfgang Held (rechts) die Ehrenobermeisterurkunde. Nicht im Bild sind die Vorstandsbeisitzer Uwe Born (Elkenroth), Carsten Hain (Unnau), Manfred Limbach (Neuwied), Klaus-Paul Schmidt (Mudenbach), Martin Winkens (Ransbach- Baumbach) und Lothar Wirth (Dreikirchen). Maler- und Lackierer des Westerwaldkreises fuhren nach Dresden Mitglieder der Maler- und Lackierer- Innung des Westerwaldkreises besuchten Werke der Fa. Engel & Jung, Lollar, in Gotha und Dresden. Bäcker-Innung Rhein-Westerwald Hubert Quirmbach, Hauptstraße 29, Hundsangen, Tel.: Fleischer-Innung Rhein-Westerwald Eckard Kleppel, Gartenstraße 25, Nauort, Tel.: Friseur und Kosmetik-Innung Rhein-Westerwald Adelheid Thelen-Krämer, Hauptstraße 34, Dierdorf, Tel.: Elektrotechniker-Innung des Kreises Neuwied Wolfgang Hoffmann, Im Mühlengrund 1, Neuwied, Tel.: Kraftfahrzeug-Innung Rhein-Westerwald Rudolf Röser, Richard-Reuter-Straße 9, Großmaischeid, Tel.: Metallhandwerker-Innung Rhein-Lahn- Westerwald Sebastian Hoppen, Auf der Hohl 11, Dattenberg, Tel.: Sanitär-Heizung-Klimatechnik-Innung Rhein-Westerwald Werner Zöller, Hauptstraße 220, Kroppach Tel.: Schornsteinfeger-Innung Montabaur Chrisof Kegel, Am Haseberg 17, Herschbach, Tel Tischler-Innung Altenkirchen Wolfgang Becker, Uhlandstraße 17, Altenkirchen, Tel.: Baugewerks-Innung Rhein-Westerwald Obermeister: Dipl.-Ing. Jürgen Mertgen, Raiffeisenstraße 34, Straßenhaus, Tel.: Neue und wiedergewählte Obermeister/-innen der Innungen Bekleidungs- und Schuhmacher-Innung Rhein-Westerwald Hiltrud Enkelmann, Michaelstraße 19, Vettelschoß, Tel.: Dachdecker-Innung Altenkirchen Obermeister: Burkhard Löcherbach, Industriestraße, Scheuerfeld, Tel.: Dachdecker-Innung Neuwied Kurt Krautscheid, Hauptstraße 22, Neustadt, Tel.: Dachdecker-Innung Westerwald Hans-Lothar Müller, Frankfurter Straße 28, Wahlrod, Tel.: Innung der elektrotechnischen Handwerke des Kreises Altenkirchen Wolfgang Hild, Nordstraße 41, Wissen, Tel.: Elektro-Innung Westerwald Christoph Hebgen, Brückenstraße 5, Westerburg, Tel.: Fleischer-Innung Altenkirchen Hans Jörg Wirths, Marktstraße 41, Wissen, Tel.: Informationstechniker-Innung Rheinland-Pfalz Nord Frank Jonas, Wilhelmstraße 31, Neuwied, Tel.: Innung für Kälte- und Klimatechnik Rheinland-Pfalz Dirk Hüttenbrauck, In der Sieben Morgen 12, Koblenz, Tel.: Töpfer- und Keramiker-Innung Rheinland-Pfalz Roland Giefer, Schützenstraße 48, Höhr-Grenzhausen, Tel.: Maler- und Lackierer-Innung Altenkirchen Hans Peter Vierschilling, Ernststraße 9, Mudersbach, Tel.: Maler- und Lackierer-Innung Neuwied Bernd Becker, Wilhelmstraße 2, Rheinbrohl, Tel.: Maler- und Lackierer-Innung Westerwald Kurt Hof, Hauptstraße 5, Berzhahn, Tel.: Steinmetz-Innung Westerwald Peter Müller, Kirchstraße 7, Irmtraut, Tel.: Tischler-Innung des Kreises Neuwied Nobert Dinter, Talweg 83, Neuwied, Tel.: Tischler-Innung Westerwald Siegfried Schmidt, Montabaurer Straße 21, Welschneudorf, Tel.: Zimmerer-Innung Rhein-Westerwald Volker Höhn, Hauptstraße 10, Kölbingen, Tel.: wir gratulieren zur Wahl

12 Seite 12 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2007 Ein Obermeister berichtet Tischler Innung des Kreises Neuwied unternahm eine Rad und Bahntour entlang von Rhein und Mosel Am trafen sich die Kollegen der Tischler-Innung Neuwied, um 8.00 Uhr morgens und bei schönstem Wetter an der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft in Neuwied. Nach kleineren logistischen Problemen radelten wir am Rhein entlang nach Koblenz und von dort aus nach Winningen an der Mosel. Dort setzten wir die Fahrt mit dem Zug fort. Die Zeit nutzten wir für ein wunderbares Sektfrühstück mit Fleischwurst und Brötchen. In Cochem angekommen erwartete uns unser Kollege Wolfgang Sehnem mit seiner Frau Beate. Nach einer kurzen Begrüßung machten wir eine kleine Stadtbesichtigung mit anschließender Mahlzeit in einer Metzgereigaststätte. Dort stießen noch weitere Kollegen zu uns und wir radelten zusammen nach Senheim. In Senheim angekommen, bezogen wir Quartier in einer wunderschön gelegenen Winzerpension, inmitten der Weinberge. Nach kurzem Durstlöschen und einer erfrischenden Dusche erwartete uns im Weinmuseum Schlagkamp Desoye eine hervorragende Weinprobe - wir hatten viel Spaß und keiner kam trocken davon. Anschließend ging es in den Schinkenkeller wo kräftige Speisen serviert wurden. Im Laufe des Abends merkte man einigen Kollegen doch die Strapazen des Tages an, kann aber auch sein, dass es an den Getränken lag. So ließen wir den Tag dann in den späten Abendstunden langsam ausklingen. Am Sonntagmorgen trafen wir uns zum gemeinsamen Frühstück und verabschiedeten uns von unserem Gastgeber Wolfgang und Beate Sehnem und bedankten uns mit einem kleinen Präsent. Von dort aus Radelten wir zurück nach Neuwied und kamen dort in den späten Nachmittagstunden wieder heil an. Alles in allem war es ein sehr schönes und erholsames Wochenende im Kreise der Kollegen. Norbert Dinter, Obermeister der Tischler-Innung des Kreises Neuwied Neue Kraftfahrzeug-Innung Rhein-Westerwald aus der Taufe gehoben 309 Betriebe bilden größte Innung im Landesverband Rheinland Im gesamten Vorstand wurden die Positionen der Beisitzer und Delegierten paritätisch aus dem Innungsbezirk besetzt. Erster Obermeister der neuen Innung wurde der bisherige Obermeister der Innung Neuwied, Kraftfahrzeugmechanikermeister Rudolf Röser aus Großmaischeid. Ihm stehen drei Stellvertreter aus den drei Innungskreisen zur Seite. Dies sind Dieter Füllenbach (Asbach), Karlheinz Latsch (Kirchen) und Jürgen Steudter (Rennerod). Zu Lehrlingswarten wurden Siegfried Frensch (Langenhahn), Frank Hoffmann (Oberhonnefeld) und Burkhard Schmitt (Ötzingen) gewählt. Ehre wem Ehre gebührt - Unter diesem Motto erfolgte die Ernennung der beiden bisherigen Obermeister Friedhelm Adorf, Innung Altenkirchen, und Rainer Jung, Innung Westerwald, zu Ehrenobermeistern. Beide führten die Innungen seit 1987 bzw und haben sich, so die einhellige Meinung der Kolleginnen und Kollegen, um den Berufsstand verdient gemacht. Vordere Reihe von links: Jürgen Steudter (stv. Obermeister), Obermeister Rudolf Röser, Karlheinz Latsch und Dieter Füllenbach (beide stv. Obermeister). Hintere Reihe von links: Siegfried Frensch (LW Lehrlingswart), Max Weller (B Beisitzer), Martin Rosenbauer (B), Burkhard Schmitt (LW), Volker Kämpflein (B), Frank Hoffmann (LW), Kurt Krautscheid (Vorsitzender Kreishandwerksmeister), Wolfgang Witsch (Landesinnungsmeister) und Rainer Jung (Ehrenobermeister)

13 Brennpunkt Handwerk 2/2007 Rhein-Westerwald Seite 13 Friseur-Innungen schließen sich zusammen - Heidi Thelen-Krämer, Dierdorf, erste Obermeisterin Gemeinsam sind wir stärker - Die bisher selbstständigen Friseur-Innungen der Kreise Altenkirchen, Neuwied und Westerwald schlossen sich zur Friseur- und Kosmetik-Innung Rhein-Westerwald Dieser Zusammenschluss ist die Konsequenz aus der Erkenntnis, dass in einer größeren Friseur-Innung viele Projekte und Probleme rationeller angegangen und Synergieeffekte genutzt werden können gratulierte Landesinnungsmeister Hans-Walter Reichle, Koblenz. Die 145 Mitglieder repräsentieren die zweitgrößte Friseur-Innung in Rheinland-Pfalz. Der Vorstand der Friseur- und Kosmetik-Innung Rhein-Westerwald. In der Bildmitte die neue Obermeisterin Heidi Thelen-Krämer (mit Blumen) sowie Landesinnungsmeister Hans- Walter Reichle (rechts dahinter). Agentur für Qualitätssicherung wird in BBS Betzdorf-Kirchen tätig Knapp 2 Jahre sind vergangen, seit Bildungsministerin Doris Ahnen den Auftrag zum Aufbau der Agentur für Qualitätssicherung, Evaluation und Selbständigkeit von Schulen (AQS) erteilt hat. Als Pilotschule war die BBS Betzdorf-Kirchen bereits frühzeitig in die konzeptionelle Ausgestaltung und die Entwicklung von Qualitätskriterien für die externe Evaluation eingebunden. Nun wird es ernst. Im Juni wird die Schule, noch immer im Rahmen der Pilotphase, zum ersten Mal vom zuständigen Visitationsteam der AQS besucht. Ziel ist die Erprobung der sog. Evaluationsinstrumente (Fragebögen, Gesprächsleitfäden, Bögen zur Beobachtung von Lehr- und Lernsituationen) für den Bereich der Berufsschule. Selbstverständlich ist hier auch der duale Partner der Berufsausbildung gefragt. Zu diesem Zweck werden einem großen Teil der 540 Ausbildungsbetriebe im Einzugsbereich der BBS Betzdorf-Kirchen über Ihre Auszubildenden entsprechende Fragebögen zugehen. Wir bitten unsere Betriebe die Fragebögen zügig und möglichst vollzählig zurückzuschicken. Die Bearbeitungsdauer dürfte Sie nur einige Minuten beanspruchen. Natürlich sind die Verfahrensabläufe mit den zuständigen Vertretern der Innungen und der Kreishandwerkerschaft abgestimmt. Im Übrigen finden Sie alle Informationen über die Arbeit der AQS sowie über neue Ergebnisse und Erkenntnisse unter Zu verschenken ist dieser Netzwerkgeräteschrank DK leider nicht. Er hat die Kreishandwerkerschaft einmal viel Geld gekostet, steht aber seit geraumer Zeit unnütz bei uns herum. Der Schrank dient zum Einbau von aktiven und passiven EDV Systemelementen, 20 HE. Ausstattung: Sichttür vorn mit 3 mm Acrylglasscheibe, Stahltür hinten, 19 Profilschiene tiefenverstellbar, Lackierung ähnlich RAL 7030, Abmessungen (BHT): 800x2000x850, Interessiert? Wenn ja, bitte Hr. Andreas Brobeck anrufen, Tel.: 02602/ Über den Preis werden wir uns sicher einig.

14 Versorgungswerk Rhein-Westerwald e.v. Langendorfer Straße Neuwied

15 Brennpunkt Handwerk 2/2007 Rhein-Westerwald Seite 15 Digitale Signatur Ihr Personalausweis für das Internet Einsatzmöglichkeiten der digitalen Signatur im Handwerksbetrieb Seit Anfang der neunziger Jahre wird ein rasanter Wandel in der Kommunikation beobachtet. Menschen, insbesondere im geschäftlichen Leben, nutzen immer häufiger das Internet für ihre Geschäftsprozesse. Der klassische handunterschriebene Brief wird zukünftig wohl nur noch im Privatbereich üblich sein. Die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen untereinander und zu Privatpersonen und Behörden ist schnell, effizient und stets aktuell. Längst werden nicht nur allgemeine Informationen über das Internet weitergegeben, sondern auch Rechnungen, Verträge und Steuererklärungen. Gerade für diese Vorgänge hat das Internet einen Nachteil gegenüber dem handschriftlich signierten Brief. Sie können die Schriftstücke nicht handschriftlich rechtsverbindlich unterschreiben! Das Einscannen einer Unterschrift und die Einbindung in das Dokument garantiert genauso wenig Rechtsverbindlichkeit, als wenn Sie das Schriftstück ohne Unterschrift versenden. Doch hier gibt es eine Lösung für dieses Problem, die zum einen geeignet ist elektronische Dokumente rechtsverbindlich zu unterzeichnen und zum anderen eine fälschungssichere Unterschrift garantiert. Es handelt sich hierbei um die digitale Signatur. Die elektronische Signatur gewährleistet die Unversehrtheit von elektronischen Schriftstücken. Das heißt eine unbemerkte Manipulation der Daten ist nicht mehr möglich, da sie die eindeutige Identifikation des Unterzeichners durch eine Instanz, dem so genannten Trustcenter, erlaubt. Im Folgenden stellen wir Ihnen die Grundlagen der digitalen Signatur vor, erläutern das Verfahren der Signaturerzeugung und -prüfung und stellen Ihnen bereits jetzt nutzbare und zukünftige Anwendungen für den digitalen Geschäftsprozess vor. Die Zahl der Anwendungen für die digitale Signatur wächst stetig. Dies hängt zum einen mit der Erkenntnis der Anbieter von Anwendungen zusammen, dass digital unterschriebene Dokumente medienbruchfrei weiter verarbeitet und archiviert werden können und somit dazu beitragen, Kosten zu senken. Zum anderen werden Anwendungen zukünftig gesetzlich verpflichtend nur noch über elektronische Medien angenommen. Um für die Zukunft gewappnet zu sein lohnt es sich daher bereits heute über den Einsatz der digitalen Signatur, auch ohne gesetzliche Pflicht, nachzudenken. Eine Reihe von interessanten Anwendungen für die digitale Signatur, mit denen Handwerksbetriebe nicht nur Zeit sondern auch Kosten sparen können sind bereits erfolgreich im Einsatz. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige handwerksrelevante Anwendungen kurz vor. Mahnanträge: unter können Sie Mahnbescheide online beantragen. Sie sparen dabei nicht nur die Formular- und Portokosten für den Mahnantrag, der beantragte Mahnbescheid verlässt das Mahngericht in der Regel noch am selben Tag. So kommen Sie bis zu vier Wochen schneller an Ihr Geld. Ausschreibungen: Unter oder (Deutsche Vergabenetz GmbH) können Sie Grundlagen - Erste Schritte auf dem Weg zur rechtsverbindlichen Unterschrift Der erste Schritt zu einer rechtsverbindlichen digitalen Signatur ist die Beantragung einer persönlichen Chipkarte. Genau genommen beantragen Sie dabei Ihr persönliches Zertifikat, eine digitale Bestätigung Ihrer Zertifizierungsstelle, dass Sie als Person zuverlässig identifiziert wurden und Ihnen ein eindeutiger Signaturschlüssel zugeordnet wurde. Alle Angaben aus Ihrem Personalausweis müssen in dem Antragsformular angegeben werden und die von Ihnen gemachten Angaben werden persönlich von Mitarbeitern der Zertifizierungsstelle überprüft, nachdem Sie den Antrag, zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises, bei der zuständigen Stelle abgeben haben.dann erhalten Sie innerhalb weniger Tage Ihre persönliche Chipkarte. Den Empfang der Karte müssen Sie dann lediglich gegenüber der Zertifizierungsstelle bestätigen, damit Ihre Signaturkarte frei geschaltet werden kann. Und jetzt geht es mit Ihrer rechtsverbindlichen Kommunikation über das Internet los. Sie benötigen neben Ihrer Signaturkarte lediglich eine Signiersoftware sowie einen Kartenleser. Beides erhalten Sie ebenfalls, häufig in einem Paket, von Ihrem Anbieter der digitalen Signatur. Wie funktioniert das Unterschreiben? Nun wählen Sie die zu signierende Datei aus und weisen der Datei mit Hilfe der Signiersoftware Ihre Signatur zu. Die so unterschriebene Datei können Sie, einfach an eine anhängen und Ihrem Vertragspartner zusenden. Der Empfänger erhält nun per die von Ihnen digital unterschriebene Datei und kann die digitale Signatur von Ihnen auf Echtheit prüfen. Kosten für die digitale Signatur? Die digitale Signatur gibt es natürlich nicht umsonst. Es sind einmalige Anschaffungskosten sowie laufende Kosten für die Signaturkarte zu berücksichtigen: Einmalige Kosten entstehen für den Kauf eines Starter-Signaturpaketes (enthält den Kartenleser und die Signiersoftware). Diese liegen je nach Anbieter zwischen 130 und 180 Euro. Für die qualifizierte digitale Signatur kommen jährliche Kosten in Höhe von ca. 30 Euro hinzu. Stellen Sie diese Kosten den potenziellen Einsparungen gegenüber, kann sich diese Investition bei entsprechender Nutzung bereits nach einem Jahr amortisieren! Dipl.-Sozial-Ökonom Udo Kaethner; Anwendungen für die digitale Signatur nicht nur online nach Ausschreibungen suchen, Sie können mit Ihrer digitalen Signatur auch sämtliche Unterlagen zur Ausschreibung herunterlanden, diese am eigenen PC bearbeiten, digital signieren und direkt wieder an die Vergabeplattform zurücksenden. Rechtsverbindliche Rechnungen und Verträge: Mit der Adobe Destiller Vollversion 7.0 können Sie Ihre Rechnungen mit einem Unterschriftenfeld versehen, digital unterzeichen und per versenden. Der Einsatz der digitalen Signatur ist wichtig, damit der Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

16 Seite 16 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2007 Verkehrsrecht Urteil: Drängeln ist auch im Stadtverkehr strafbar Dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann kann auch im Stadtverkehr als Nötigung bestraft werden. Das gilt insbesondere dann, wenn der Autofahrer gleichzeitig Lichthupe und Hupe betätigt. Wie das Bundesverfassungsgericht in einem aktuellen Urteil ausführte, seien jeweils die Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Grundsätzlich könne auch im innerörtlichen Verkehr Drängeln als Nötigung bestraft werden. Das BVG führte jedoch aus, dass es im Stadtverkehr wegen der im Regelfall niedrigeren gefahrenen Geschwindigkeiten einer besonders genauen Prüfung bedürfe, ob eine Nötigung oder vielleicht nur eine Ordnungswidrigkeit durch Unterschreiten des Sicherheitsabstandes vorliege. Mit seiner Entscheidung lehnte das oberste Gericht die Verfassungsbeschwerde eines wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilten Autofahrers ab. Dieser war mit seinem Fahrzeug innerorts über eine Strecke von knapp 300 Metern bei einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h einem vor ihm fahrenden Verkehrsteilnehmer dicht aufgefahren. Um den Vordermann zu schnellerem Fahren oder einer Freigabe der Fahrbahn zu veranlassen, hatte der Autofahrer seine Lichthupe und teilweise auch die Hupe eingesetzt. ( Bis zu 50% Mitschuld bei Verkehrsunfällen mit hoher Geschwindigkeit Nach einem Urteil des OLG Koblenz vom führt allein eine gefahrene Geschwindigkeit von 200 km/h bei einem Verkehrsunfall zu einem Mitverschulden von bis zu 50%, wenn dem Unfallgegner ebenfalls ein Verschulden nicht nachzuweisen ist. In der Begründung wurde zudem darauf hingewiesen, dass auch bei einem leichten Verschulden des Unfallgegners grundsätzlich die selben Erwägungen im Hinblick auf das hohe Risiko zu berücksichtigen ist, das von einer hohen Geschwindigkeit, die jedenfalls die Regelgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, ausgeht. (OLG Koblenz, , 12 U 1181/05) Während der Fahrt Displaylesen des Handys verboten Ein Autofahrer darf während der Fahrt nicht das Handy in die Hand nehmen, um vom Display eine dort gespeicherte Nummer abzurufen. Dann liegt eine verbotene Benutzung eines Mobiltelefons vor (OLG Hamm , 2 Ss OWi 402/06)

17 Brennpunkt Handwerk 2/2007 Rhein-Westerwald Seite 17 Aufhebungsvertrag mit Alkoholkranken Ein Mitarbeiter war mit Alkoholproblemen bereits mehrfach aufgefallen. Er wurde danach in zwei Gesprächen auf das absolute Alkoholverbot im Betrieb und die möglichen Konsequenzen hingewiesen. Im unmittelbaren Anschluss an das letzte Gespräch äußerte der Arbeitnehmer den Wunsch, sein Arbeitsverhältnis zu beenden. Daraufhin erhielt er vom Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag, den der Arbeitnehmer sofort unterzeichnete. Kurze Zeit später erklärte der Arbeitnehmer die Anfechtung des Vertrages, weil der Arbeitgeber aus Fürsorgegesichtspunkten nicht sofort einen Aufhebungsvertrag hätte abschließen dürfen. Das LAG Köln ( ) wies die Klage des Arbeitnehmers ab. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers reiche nicht soweit, dass er seine Mitarbeiter von der Abgabe von Willenserklärungen abhalten müsse. Ebenso wenig sei er gehalten, wegen der Alkoholprobleme keinen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Anmerkungen: Grundsätzlich ist es äußerst problematisch, einem alkoholkranken Arbeitnehmer zu kündigen. Ist das Alkoholproblem nämlich eine Sucht, bleibt Ihnen lediglich die Möglichkeit einer personenbedingten Kündigung. Vor einer solchen müssen Sie Ihrem Arbeitnehmer aber die Gelegenheit bieten, eine Entziehungskur zu machen. Ist der Arbeitnehmer hierzu nicht bereit, ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zeit keine Heilung eintreten wird. Regelmäßig ist dann eine krankheitsbedingte Kündigung gerechtfertigt. Nimmt hingegen der Arbeitnehmer das Angebot wahr, eine Entziehungskur zu machen, müssen Sie erst das Ergebnis abwarten. Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer bereits vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses alkoholabhängig war. In diesem Fall hätte der Arbeitnehmer das schon beim Einstellungsgespräch offenbaren müssen. Als Arbeitgeber haben Sie dann die Möglichkeit den Vertrag anzufechten. Empfehlung: Weil Sie nicht wissen, ob ein Mitarbeiter mit einem Alkoholproblem nur gelegentlich trinkt oder etwa eine krankhafte Alkoholabhängigkeit besteht, sollten Sie: 1. Den Mitarbeiter als Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung abmahnen. 2. Ihn auffordern sich in medizinische Behandlung zu begeben Reformen, Reformen Weniger Staat, mehr Eigenverantwortung Seit Jahren jagt eine Reform die andere. Und wenn der Begriff Reform im Zusammenhang mit der gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Berufsunfähigkeitsversicherung fällt, wird er unwillkürlich mit Leistungseinschnitten verbunden. Nicht zu Unrecht. Denn für jedermann erkennbar, hat der Staat in all diesen Bereichen seine Leistungen zurückgefahren. Noch in dieser Legislaturperiode soll die nächste Säule der Sozialversicherung auf den Prüfstand kommen: die gesetzliche Pflegeversicherung. Insgesamt sollte nicht mehr allzu viel von den gesetzlichen Sozialversicherungen erwartet werden. Wer bedarfsgerecht abgesichert sein will, kommt an privaten Zusatzangeboten nicht vorbei. Oder, wenn es um die Krankenversicherung geht, könnte ein privater Voll-Schutz die beste Wahl sein. Doch das Terrain ist weitläufig und knifflig, qualifizierte Beratung wichtig wie nie. Besonders arg gebeutelt wurde die gesetzliche Arbeitskraftabsicherung durch die Rentenreform Danach gibt es nur noch einen Grundschutz in Form von Erwerbminderungsrenten. Jüngere, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, haben keinen Anspruch mehr auf Berufsunfähigkeitsrenten. Insofern sollten nach 1961 geborene Arbeitnehmer das Risiko einer krankheits- oder unfallbedingten Invalidität unbedingt privat absichern. Aber auch Ältere sollten etwas tun, denn trotz besserer Absicherung reichen auch hier die gesetzlichen Ansprüche zum Leben meist nicht aus. Perfekten Schutz gegen beide Gefahren bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen. Allerdings haben derart umfassende Versicherungen ihren Preis, außerdem können sie nicht jedem Interessenten angeboten werden. Resignierend verzichten daher viele Menschen gleich ganz auf diesen Existenz sichernden Versicherungsschutz. Doch durch Verdrängen wird das Problem nicht gelöst. Alternativen sind gefragt. Hilfe bietet das Versorgungswerk der Kreishandwerkerschaft die mit der privaten Unfallrente mit Berufsunfähigkeitsschutz über die SIGNAL IDUNA ein passendes Angebot bereit hält. Informationen erhalten Sie beim Versorgungswerk Rhein-Westerwald e.v., Langendorfer Straße 91, Neuwied. Tel.: (02631) , Fax (02631) Terminhinweis 5. Empfang des Handwerks Rhein-Westerwald 17. November Uhr Heimathaus Neuwied Ehrungen Jahrgangsbeste Prüflinge Ehrungen der Prüfungsbesten der Innungen und Kammer-, Landes- und ggf. Bundessieger des Leistungswettbewerbs der Deutschen Handwerksjugend 25 Jahre Meisterprüfung Kreishandwerkerschaft Rhein-Westerwald Postfach 1364, Montabaur Telefon / / Telefax

18 Seite 18 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2007 Kundenbindung mit Tücken - Wenn zufriedene Kunden davonlaufen Die Kundenzufriedenheit steht heute im Mittelpunkt vieler Marketingaktivitäten. Der Ansatz lohnt sich auf den ersten Blick: Handwerker bzw. Unternehmen, die sich stark am Kunden orientieren, sind in der Regel erfolgreicher als der Durchschnitt. Und Kunden mit hoher Zufriedenheit sind gebundener und tragen überdurchschnittlich zum Unternehmenserfolg bei. Das Fazit für Handwerker könnte also lauten: Ich muß in erster Linie dafür sorgen, dass meine Kunden zufrieden sind. Doch genau diese Schlussfolgerung kann in die Irre führen: Der Zusammenhang zwischen Kundenzufriedenheit und Kundenbindung wird immer schwächer, verlässliche Prognosen des Kundenverhaltens allein anhand der Kundenzufriedenheit sind kaum noch möglich. Doch welches sind, neben einer hohen Leistungsqualität, die entscheidenden Erfolgsfaktoren, mit denen sich Handwerker einen klaren Vorteil im Wettbewerb verschaffen? Und welches sind die zentralen Einflussgrößen, die zu einer nachhaltigen emotionalen Bindung von Kunden führen? Mit Fragestellungen wie diesen beschäftigt sich das Mainzer Marktforschungsunternehmen forum! seit vielen Jahren. Im Rahmen der Studieninitiative Excellence Barometer (ExBa) werden jährlich empirisch gesicherte Erkenntnisse über die Erfolgsfaktoren unternehmerischen Handelns ermittelt. Wichtigste Frage in 2005 und 2006: Was ist die Ursache emotionaler Kundenbindung? Erfolgsfaktor emotionale Kundenbindung Vor dem Hintergrund der steigenden Kosten für die Gewinnung neuer Kunden unter den Bedingungen des Verdrängungswettbewerbs rückt die Bindung der Bestandskunden für alle Unternehmen immer stärker in den Vordergrund. Dabei konzentrieren sich die Unternehmen jedoch vielfach auf das Zufriedenheitsmanagement. Zufriedenheit, so wird unterstellt, hat eine starke Wirkung auf die Kundenbindung. Mit der Zufriedenheit bringen Kunden zum Ausdruck, wie sie die Leistungen eines Unternehmens also z.b. die Produktund Dienstleistungsqualität, die Serviceorientierung und die Preise - vor dem Hintergrund ihrer Erwartungen bewerten. Doch ist die Zufriedenheit der Verbraucher die alleinige Stellschraube bei der Bindung der Kunden? Zur Ermittlung der emotionalen Kundenbindung und ihrer tatsächlichen Einflussgrößen gaben ausgewählte Verbraucher für zehn Produkte bzw. Dienstleistungen an, welche Kriterien bei der Auswahl ausschlaggebend waren, wie sie verschiedene Leistungsund Imageaspekte bewerten und welche Bindung sie an diese Produkte bzw. Dienstleistungen haben. Die ausgewählten zehn Produkte bzw. Dienstleistungen repräsentieren dabei ein breites Spektrum unterschiedlicher Auswahl- und Kaufentscheidungen. Sie umfassen gleichermaßen den Dienstleistungssektor, den Handel, das Gesundheitswesen sowie Investitionsund Gebrauchsgüter. Kundenbindungsmisere in Deutschland Die Ergebnisse belegen eindeutig, dass der Zusammenhang zwischen Kundenzufriedenheit und bindung keineswegs als gegeben angesehen werden darf: Der Anteil von Kunden, die sich trotz hoher Zufriedenheit nicht gebunden fühlt, steigt und liegt aktuell je nach Branche bei bis zu über 40 Prozent. Diese Kunden wechseln u.u. den Anbieter genauso häufig wie unzufriedene. Die dramatische Entwicklung wird umso deutlicher, wenn man sich den Wert eines wirklich gebundenen Kunden vor Augen führt: Gebundene Kunden empfehlen das Unternehmen häufiger weiter, sie weisen eine höhere Wiederkaufabsicht und Cross-Selling-Potenzial auf, sie sind weniger preissensibel und verzeihen Fehler eines Unternehmens eher als ungebundene. Außerdem sind sie die besten Botschafter eines Unternehmens und ermöglichen so Einsparungen bei der Neukundengewinnung von bis zu 30 Prozent. Durchschnittlich mehr als die Hälfte der Kunden in Deutschland kann zu dieser Gruppe der gebundenen Kunden gezählt werden. Sie sind ihren derzeitigen Anbietern, Lieferanten oder Herstellern treu. Davon sind 24 Prozent echte Überzeugungstäter, d.h., sie sind begeistert und maximal gebunden. Ein weiteres knappes Drittel der Verbraucher gehört zu der Gruppe der Kunden mit Echter Kundenbindung : überdurchschnittlich zufrieden und gebunden. Gut 20 Prozent der Verbraucher in Deutschland sind weder zufrieden noch gebunden. Von den scheinbar grundlos Untreuen Von besonderem Interesse sind jedoch die durchschnittlich 27 Prozent der Kunden, die sehr zufrieden, gleichzeitig aber wechselbereit sind. Dieser Wert ergibt sich aus der Betrachtung des Kundenverhaltens über alle zehn untersuchten Produkte bzw. Dienstleistungen hinweg. Das bedeutet, dass jeder vierte Kunde in Deutschland mit den in Anspruch genommenen Produkten und Dienstleistungen und seinen Anbietern überdurchschnittlich zufrieden ist - aber nicht gebunden und damit immer auf dem Sprung zu einem Konkurrenten. Was ist die Ursache echter Kundenbindung? Ursachen für echte Kundenbindung: Über die zehn analysierten Produkte und Dienstleistungen hinweg wird im Durchschnitt Kundenbindung etwa zur Hälfte (47 Prozent) aus der Zufriedenheit mit den Leistungen eines Anbieters, Herstellers oder Dienstleiters erklärt. Die andere Hälfte (53 Prozent) steuert die Markenpositionierung bei, die im Image eines Anbieters ihren Niederschlag findet. Das Image eines Unternehmens wiederum ist dann besonders positiv, wenn es als erfolgreich, seriös, sympathisch oder innovativ wahrgenommen wird. Die Studie macht auch deutlich, dass bestimmte Attribute für eine eindeutige Markenpositionierung weniger geeignet sind (Zuverlässigkeit, Flexibilität, Fairness), da sie entweder als selbstverständlich wahrgenommen werden oder allen in annähernd gleichem Maße zugeschrieben werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Bedeutung von Attributen nicht nur zielgruppenspezifischen, sondern auch branchenspezifischen Schwankungen unterliegt. Die Zufriedenheit mit den Leistungen eines Unternehmens wird hingegen vor allen Dingen aus der Produkt- und Dienstleistungsqualität und der Service- bzw. Kundenorientierung erzeugt. Der Preis spielt dagegen als Einflussgröße für Zufriedenheit nur eine untergeordnete Rolle seine Bedeutung kommt vor allem während der Kaufentscheidung zum Tragen und schwindet danach merklich.

19 Brennpunkt Handwerk 2/2007 Rhein-Westerwald Seite 19 Fazit: Zufriedene zu Botschaftern machen, Emotion und Kommunikation stärken Das Image als Indikator für die Qualität der Markenführung hat den gleichen Einfluss auf die emotionale Kundenbindung wie die Zufriedenheit. Top-Ergebnisse hinsichtlich der emotionalen Kundenbindung werden folglich nur dort erzielt, wo eine hohe Kundenzufriedenheit mit gutem Image korrespondiert. Voraussetzung ist, dass der emotionalen, kommunikativen Ebene in der Kunden-Lieferanten-Beziehung die gleiche Bedeutung beigemessen wird wie der eher rationalen Leistungsebene. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die internen Strukturen und die Strategiefindung in den Unternehmen: Für eine erfolgreiche Markenführung kommt es entscheidend darauf an, die Positionierungsmerkmale nach folgenden Kriterien auf ihre Eignung zu überprüfen: 1. Ist unser Selbstbild glaubwürdig, das heißt werden uns die gewünschten Attribute von den Kunden auch zugeschrieben? 2. Sind diese Attribute für die Kunden wichtig? 3. Werden wir im Vergleich zu unseren Wettbewerbern bei diesen Eigenschaften differenziert wahrgenommen? Als besonders imageträchtig erweist sich die kontinuierliche Kommunikation von Erfolgen (dies gilt extern und intern): Tue Gutes und rede darüber. Umgekehrt führt anhaltende Berichterstattung über Misserfolge zur Verschlechterung der Imagewahrnehmung. Neben der Markenführung spielt der Faktor Mitarbeiter bei der Entstehung von emotionaler Bindung eine zentrale Rolle. Die interpersonale Aktion zwischen Belegschaft und Kunde entscheidet häufig darüber, ob der Kunde zum Fan oder zum Anarchisten wird, der keine Gelegenheit auslässt, positive oder negative Erfahrungen an Dritte weiterzugeben. Für die Ausrichtung der Mitarbeiter an den Kunden sind eine gezielte Selektion geeigneter Kräfte und ihre systematische Schulung die notwendigen Voraussetzungen. Letztlich zeigt sich aber, dass der Grad der Kundenorientierung am stärksten von der Motivation der Mitarbeiter abhängt. Weitere Informationen zur Studie und zum Excellence Barometer: Autor: Roman Becker ist Geschäftsführer der forum! Marktforschung GmbH, Mainz. Als wissenschaftlicher Leiter und Initiator ist er für die Konzeption, Durchführung und Kommunikation der ExBa-Studie verantwortlich. Geschäftliche s richtig verfasst In diesem kleinen -Knigge finden Sie acht Tipps, die Ihnen helfen werden, perfekt und professionell zu geschäftlich zu mailen. Betreff bitte kurz und knackig! Ihre Betreffzeile entscheidet, ob die Nachricht überhaupt gelesen wird. Viele bekommen heute schon über 100 Mails am Tag. Wer da keine aussagekräftige Betreffzeile liefert, kann sich gleich die ganze Mail sparen. Noch schlimmer: gar keine Betreffzeile. Keine Romane! s sind kein Ersatz für ausführliche Briefe. Sie sind kurze, schnelle Mitteilungen und sollten übersichtlich, prägnant und flott sein. Müssen sie mal etwas länger sein, machen Sie alle vier bis fünf Zeilen einen Absatz. Mail-Längen, die ein Scrollen erfordern, ärgern nur, deshalb: No Scroll, no Groll. Korrekte Rechtschreibung! Auch für Mails gelten deutsche Rechtschreibregeln. Mancher benutzt hier in Anbetracht der häufigen Reformen mitunter seine eigene Rechtschreibreform. Aber jedes Mail-Programm hat auch ein Rechtschreibprogramm. Nutzen Sie es vor allem im Job. Und: Die Mails nur in Kleinschreibung zu verschicken, gilt als unhöflich oder schlampig. Immer schön höflich bleiben! Viele beginnen ihre Mail mit Hallo und duzen den Adressaten ungefragt. Was im englischsprachigen Raum üblich ist, stößt zum Beispiel Schweizern oder Österreichern meist sauer auf. Also kein Hi oder Hey zum Anfang. Hallo, Herr Meyer oder Guten Tag, Herr Meyer hat sich bei uns als -Anrede zwar schon eingebürgert, aber auf die Form Wert legende Ausländer und höhergestellte Persönlichkeiten, die man nicht persönlich kennt, sollte man mit Sehr geehrte(r).. ansprechen. Auch bitte und danke haben schon manche Tür geöffnet, wenn sie nicht zu dick aufgetragen wurden. Niemals in BLOCKSCHRIFT! Achten Sie auf die Form wer z. B. seine Mails in Großbuchstaben schreibt, wird als Schreihals angesehen. Auch nur um wichtige Dinge oder Passagen hervorzuheben, sind sie ungeeignet (Ausnahme: vielleicht Firmennamen, die so geschrieben werden). Kein Chinesisch! Verwegene Kürzel wie mfg und Ig (liebe Grüße), gr (Gruß) oder cu (see you) mögen echt cool sein, aber nur unter privaten Freunden. Im Geschäftsleben schreibt man ehrlich gemeinte Grüße aus. Wer nicht Dauer-Chatter ist, versteht ansonsten nur Bahnhof. Massen-Mails in Maßen! Gruppen-Mails sind gut geeignet, um einen Termin bekannt zu geben oder Einladungen zu verschicken. Nicht aber, um Berufliches zu diskutieren, umfangreiche Info- oder Kettenbriefe zu versenden. Sie selbst wollen ja auch nicht zugemüllt werden. Schicken Sie bei Massenaussendungen auch nicht die Adressen Ihrer Geschäftspartner mit. Schreiben Sie in die Empfänger- (An:)Zeile die jeweilige Mail-Adresse und verstecken Sie die übrigen im Adressbuch. No Smileys?! Smileys lockern die E-Korrespondenz auf und weisen auf positive Referenzen oder witzige Stellen hin. In privater E- Post sicher ganz nett, aus Ihren Business-Mails sollten Sie die Smileys aber rauslassen. Firmeninfos bundesweit im Internet Die Bundesländer haben unter der Führung Nordrhein-Westfalens ein gemeinsames Internetportal für ihre elektronischen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister aufgebaut. Nutzer können ab sofort unter bundesweit nach eingetragenen Firmen und juristischen Personen suchen, Veröffentlichungen einsehen sowie Gesellschafterlisten und Gesellschaftsverträge abrufen. Auch ein Datenaustausch mit dem Unternehmensregister soll möglich sein. Die Registrierung als Nutzer und die Recherche sind kostenlos, für den Abruf von Dokumenten fällt jeweils eine Gebühr von 4,50 Euro an.

20 Seite 20 Rhein-Westerwald Brennpunkt Handwerk 2/2007 Meisterkurs für Handwerker Teilzeitkurs Teile III + IV 11. Sept Juni 2008 in Hachenburg Meisterkurs Wochentage: Dienstag und Donnerstag Uhrzeit: Uhr Dauer: 320 U-Std. à 45 Minuten Kosten: 1.750,00 Euro incl. MwSt. Abschluss: Meisterbrief Der Meistertitel ist nach wie vor das personengebundene Gütesiegel für handwerkliche Arbeit. Egal ob man sich selbständig machen will oder später leitend angestellt ist, durch die Meisterausbildung wird man zum Fachmann. Eine Qualifikation, die für den beruflichen Aufstieg wichtiger ist denn je. Im September 2007 beginnt wieder der Vorbereitungskurs auf die Meisterprüfung in Teilzeitform. Unterrichtet werden die allgemeinen Teile der Meisterausbildung, Teil III - Wirtschaft und Recht und Teil IV - Arbeits- und Berufspädagogik. Der Vorbereitungskurs beginnt im September in den Räumen der Dualen Oberschule in Hachenburg. Die Schulung dauert 9 Monate und endet mit einer Abschlussprüfung vor der HWK Koblenz. Die Kosten für den kompletten Kurs belaufen sich auf EUR incl. MwSt. Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen ist eine Förderung im Rahmen des Meister-BaföG möglich. Voraussetzungen: Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer in dem Handwerk, in dem er die Prüfung ablegen will eine Gesellenprüfung bestanden hat oder in einem verwandten Handwerk, bzw. einem entsprechenden Beruf eine mehrjährige Tätigkeit nachweist. Schülerbetriebs- und Ferienpraktika der Unterschied Ein Praktikum soll einen Einblick in das Berufs- und Arbeitsleben geben. Es dient der Berufsvorbereitung, in dem es Kenntnisse über unterschiedliche Berufe und die auszuübenden Tätigkeiten vermittelt. Die Dauer eines Praktikums ist begrenzt, und es gilt nicht als Ausbildung. Es gibt unterschiedliche Formen von Praktika: Das Schülerbetriebsprakti-kum ist ein Pflichtpraktikum in den Klassen 9, 10 oder 11 allgemein bildender Schulen und wird damit versicherungsrechtlich als Schulveranstaltung behandelt. Schülerbetriebspraktika unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Praktikant ist auf dem Hin- und Rückweg sowie während der Tätigkeit als Praktikant unfallversichert. Es sind auch keine Beiträge für die Sozialversicherung zu entrichten, weil das Praktikum von der Schule vorgeschrieben ist. Auch muss der Schulträger für die Dauer des Prak-tikums eine Haftpflichtversicherung abschließen und die dafür entstehenden Kosten übernehmen. In der Regel wird es im Block über einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen absolviert. Ein Vertragsmuster für ein Praktikantenvertrag finden Sie bei den Mustertexten. Ein Ferienpraktikum hingegen kann von Schülern freiwillig, ohne schulischen Bezug, während der Ferien gemacht werden. Je nach Vereinbarung umfasst das Ferienpraktikum einige Tage bis zu Wochen. Mehr als vier Wochen sind im Jahr während der Schulferien für unter 18-jährige nicht erlaubt. Sofern kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, sind auch keine Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten. Im Rahmen eines Schülerbetriebs-praktikums und eines Ferienprakti-kums sind die zu verrichtenden Tätigkeiten nicht in den produktiven Arbeitsprozess einzubeziehen. Die Arbeiten dienen allein der Schülerinformation. Daher ist eine Vergütung nicht vorgesehen. Eine rechtliche Regelung dazu gibt es nicht. Geht es bei der Ferienarbeit in erster Linie um das Geldverdienen bzw. um das Aufbessern des Taschengeldes, dient das Ferienpraktikum zur Vorbereitung der Berufswahl. Einen Mustervertrag finden Sie auf Seite 25. KFZ-Innung Rhein-Westerwald besucht Rom Die neue Kraftfahrzeug-Innung Rhein-Westerwald führe eine Flugreise zur Ewigen Stadt Rom durch. Die Teilnehmer erwartete ein umfangreiches Programm. Bei der ersten Stadtführung wurde das Monumentale Rom besichtigt. Die Spanische Treppe, Piazza Navona, Fontana di Trevi und vieles mehr stand zur Besichtigung an. Der zweite Tag stand im Zeichen des Antiken Roms. Das Kolosseum, Forum Romanum und viele weitere Sehenswürdigkeiten der Antike wurden bestaunt. Drittes Thema der Reise war das Christliche Rom. Die Besichtigung des Vatikans war ein besonderes Ereignis. Der prachtvolle Petersdom, die größte Basilika der Christenheit mit ihren kostbaren Ausstattungsstücken und die Besichtigungen anderer Basiliken Roms hinterließen einen besonderem Eindruck. Auch die Geselligkeit kam nicht zu kurz, nicht zuletzt ging es ja um das gegenseitiges kennenlernen der Innungsmitglieder. Ein Innungsabend mit gemeinsamen Abendessen durfte daher nicht fehlen. Krönender Abschluss einer rundum gelungenen Fahrt war ein Ausflug in die Albaner-Berge. Herrliche Seen, wunderschöne Landschaften und Besuch des Sommersitzes des Papstes waren sehr eindrucksvoll. Obermeister Rudolf Röser konnte den Aussagen der zufriedenen Reisenden entnehmen, das dies nicht der letzte gemeinsame Ausflug der Innung war. Teilnehmer der KFZ-Reise vor dem Sommersitz des Papstes in Castelgandolfo. Anmeldung und weitere Informationen in den Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft in Betzdorf, Neuwied und Montabaur oder unter Tel: 02741/93410

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