Zur Vorlesung - Lebensversicherungsmathematik - Rundschreiben 64/41 des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zur Vorlesung - Lebensversicherungsmathematik - Rundschreiben 64/41 des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung"

Transkript

1 Zur Vorlesung - Lebensversicherungsmathematik - Rundschreiben 64/41 des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung Dr. J. Bartels für das Wintersemester 2015/16 Reichsaufsichtsamt Berlin W 15, den 17. November für Privatversicherung. Ludwigkirchplatz 3-4. Tgb.Nr.A III 1229 Fernspr.: Bei der Antwort obige Geschäftsnummer angeben An alle der Aufsicht des Reichsaufsichtsamts unterliegenden gröÿeren in- und ausländischen Lebensversicherungsunternehmungen. (Gilt auch für die Gaue der Ostmark und den Sudetengau). Betrit: Angleichung der bestehenden Tarife an den Rechnungszinsfuÿ von 3 %. Zur Angleichung der bestehenden Tarife an den Rechnungszinsfuÿ von 3 % ordnen wir im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für die Preisbildung auf Grund der ŸŸ 81 und 81 a des Versicherungsaufsichtsgesetzes für die nach dem 31. Dezember 1941 beantragten Versicherungen bis auf weiteres folgendes an: I. A. Kapitalversicherungen, bei denen die vereinbarte Summe 1. beim Tode (Todesfallversicherungen), 2. beim Tode bezw. bei Eintritt der Invalidität, spätestens nach einer Reihe von Jahren (gemischte Versicherungen), 3. an einem festen Termin (Versicherungen mit festem Auszahlungstag), 4. beim Tode des zuerst Sterbenden, spätestens nach einer Reihe von Jahren (Versicherungen auf verbundene Leben), 5. bei der Verheiratung des versicherten Mädchens, spätestens nach einer Reihe von Jahren (Töchterausstattungsversicherungen) zur Auszahlung gelangt, und zwar: i

2 a) Versicherungen mit laufender Beitragszahlung, bei denen der Beitrag über die vereinbarte Zahlungsdauer gleichmäÿig verteilt und bis zum Tode bezw. bis zur Invalidität, längstens jedoch bis zum Ende der vereinbarten Zahlungsdauer zu entrichten ist: 1. Ist im Tarif die Summe fest und der Beitrag nach dem Alter oder der Dauer gestaelt, so sind die Beiträge zur Angleichung an den Rechnungszinsfuÿ von 3 % um einen Zuschlag (Angleichungszuschlag) zu erhöhen. Wenn der Beitrag geschäftsplanmäÿig mit einem Zinsfuÿ von 4 % oder mehr berechnet ist, beträgt der Zuschlag zum jährlichen Tarifbeitrag 3,00 der Versicherungssumme, halbjährlichen 1,53, vierteljährlichen 0,77, monatlichen 0,26. Wenn Wenn der Beitrag geschäftsplanmäÿig mit einem Zinsfuÿ von 3 3/4 % berechnet ist, beträgt der Zuschlag zum jährlichen Tarifbeitrag 2,25 der Versicherungssumme, halbjährlichen 1,15, vierteljährlichen 0,58, monatlichen 0,20. Wenn der Beitrag geschäftsplanmäÿig mit einem Zinsfuÿ von 3 1/2 berechnet ist, beträgt der Zuschlag zum jährlichen Tarifbeitrag 1,50 der Versicherungssumme, halbjährlichen 0,76, vierteljährlichen 0,38, monatlichen 0,13. Sind bei den unter Zier 2-5 genannten Versicherungsarten im Erlebensfall höhere Summen als im Todesfall etc. vorgesehen, so ist der Berechnung des Zuschlages die im Erlebensfall fällig werdende Summe zugrunde zu legen. Ist auÿer der Versicherungssumme eine vom Tod des Versicherten ab laufende Zeitrente versichert (sog. Familienversorgungsversicherung), so ist der Zuschlag ohne Berücksichtigung der Zeitrente zu berechnen. 2. In der Kleinlebensversicherung mit festen Beiträgen und nach Alter oder Dauer gestaelten Versicherungssummen gelten die gleichen Zuschläge wie in Zi.1, jedoch kann anstatt der Erhöhung der Beiträge eine entsprechende Ermäÿigung der Versicherungssummen vorgenommen werden. Sofern hiervon Gebrauch gemacht wird, sind uns die anzuwendenden Tarife vor ihrer Einführung zur Genehmigung vorzulegen. b)versicherungen mit Einmalbeitrag: Die Tarife sind auf den Zinsfuÿ von 3 % umzurechnen; im übrigen sind die bisherigen Rechnungsgrundlagen beizubehalten. Die umgerechneten Tarife sind uns zur Genehmigung vorzulegen. B. Rentenversicherungen, bei denen die vereinbarte lebenslängliche Rente 1. von dem Erleben eines bestimmten Zeitpunktes ab (aufgeschobene Leibrentenversicherungen), ii

3 2. vom Beginn der Invalidität, spätestens von dem Erleben eines bestimmten Zeitpunktes ab (Invaliden- und Altersrentenversicherungen), 3. vom Tode des Versorgers ab an die mitversicherte Ehefrau (Witwenrentenversicherungen) gezahlt wird, und zwar: a) Versicherung mit laufender Beitragszahlung, bei denen der Beitrag über die vereinbarte Zahlungsdauer gleichmäÿig verteilt und bis zum Tode bezw. bis zur Invalidität, längstens bis zum Ende der vereinbarten Zahlungsdauer, zu entrichten ist: 1.Ist im Tarif die Rente fest und der Beitrag nach Alter oder Dauer gestaelt, so sind die Beiträge zur Angleichung an den Rechnungszinsfuÿ von 3 % um einen Zuschlag (Angleichungszuschlag) zu erhöhen. Wenn der Tarif geschäftplanmäÿig mit einem Zinsfuÿ von 4 % oder mehr berechnet ist, beträgt der Zuschlag zum jährlichen Tarifbeitrag 5,00 % der Jahresrente, halbjährlichen 2,55 %, vierteljährlichen 1,29 %, monatlichen 0,44 %. Wenn der Tarif geschäftplanmäÿig mit einem Zinsfuÿ von 3 3/4 % oder mehr berechnet ist, beträgt der Zuschlag zum jährlichen Tarifbeitrag 3,75 % der Jahresrente, halbjährlichen 1,91 %, vierteljährlichen 0,97 %, monatlichen 0,33 %. Wenn der Tarif geschäftplanmäÿig mit einem Zinsfuÿ von 3 1/2 % oder mehr berechnet ist, beträgt der Zuschlag zum jährlichen Tarifbeitrag 2,50 % der Jahresrente, halbjährlichen 1,28 %, vierteljährlichen 0,65 %, monatlichen 0,22 %. 2. Ist im Tarif der Beitrag fest und die Rente nach Alter oder Dauer gestaelt, so gelten die gleichen Zuschläge wie in Zi.1; jedoch kann anstatt der Erhöhung der Beiträge eine entsprechende Ermäÿigung der Rente vorgenommen werden. Soweit hiervon Gebrauch gemacht wird, sind uns die anzuwendenden Tarife vor ihrer Einführung zur Genehmigung vorzulegen. b)versicherungen mit Einmalbeitrag: 1. Sofort beginnende Leibrenten auf ein Leben, bei denen im Tarif der Einmalbeitrag (Einlage) fest, die Rente dagegen nach dem Alter gestaelt ist. Die Renten sind zur Angleichung an den Rechnungszinsfuÿ von 3 % um einen Abschlag (Angleichungsabschlag) zu kürzen. Wenn der Tarif geschäftsplanmäÿig mit einem Zinsfuÿ von 4 % oder mehr berechnet ist, beträgt der Abschlag iii

4 von der Tarif-Jahresrente = 6,50 des Einmalbeitrags, Tarif-Halbjahresrente = 3,40, Tarif-Vierteljahresrente = 1,75, Tarif-Monatsrente = 0,60. Wenn der Tarif geschäftsplanmäÿig mit einem Zinsfuÿ von 3 3/4 % oder mehr berechnet ist, beträgt der Abschlag von der Tarif-Jahresrente = 4,88 des Einmalbeitrags, Tarif-Halbjahresrente = 2,55, Tarif-Vierteljahresrente = 1,31, Tarif-Monatsrente = 0,45. Wenn der Tarif geschäftsplanmäÿig mit einem Zinsfuÿ von 3 1/2 % oder mehr berechnet ist, beträgt der Abschlag von der Tarif-Jahresrente = 3,25 des Einmalbeitrags, Tarif-Halbjahresrente = 1,70, Tarif-Vierteljahresrente = 0,88, Tarif-Monatsrente = 0, Sofort beginnende Leibrenten auf ein Leben, bei denen die Rente fest und der Einmalbeitrag nach dem Alter gestaelt ist: Hier gelten die gleichen Abschläge wie in Zi.1: jedoch kann anstatt der Abschläge von den Renten eine entsprechende Erhöhung der Einmalbeiträge vorgenommen werden. Sofern hiervon Gebrauch gemacht wird, sind uns die beabsichtigten Erhöhungen vor ihrer Einführung zur Genehmigung einzureichen. 3. Sonstige Rentenversicherungen der oben genannten Arten: Die Tarife sind auf den Zinsfuÿ von 3 % umzurechnen; im übrigen sind die bisherigen Rechnungsgrundlagen beizubehalten. Die umgerechneten Tarife sind uns zur Genehmigung vorzulegen. Sind die oben angegebenen Rentenversicherungsarten kombiniert, z.b. die Invalidenund Altersrentenversicherung mit der Witwenversicherung, so wird für jeden Teil der Versicherung der Zu.- bezw. Abschlag berechnet. II. 1. Liegt der Berechnung des Tarifs ein in Abschnitt I nicht behandelter Zinsfuÿ zwischen 3 und 4 % zugrunde, so sind die dort angegebenen Angleichungszu- oder -abschläge entsprechend zu interpolieren. Die anzuwendenden Zu-bezw.Abschläge sind uns in diesem Fall vor ihrer Einführung vorzulegen. 2. Die Zuschläge zu den unterjährigen Tarifbeiträgen gelten nur insoweit, als die Beiträge für unterjährige Zahlung in den Prospekten zahlenmäÿig angegeben sind. Enthalten die Prospekte nur die Jahresbeiträge, so errechnen sich die unterjährigen Beiträge auf Grund der geschäftsplanmäÿigen Zuschläge für Rentenzahlung. Enthalten die Prospekte nur die Monatsbeiträge, so errechnen sich die Vierteljahres-, die Halbjahres- und die Jahresbeiträge auf Grund des geschäftsplanmäÿigen Nachlasses bei Beitragsvorauszahlung. Das Entsprechende gilt von den Abschlägen von den Versicherungssummen und Renten. 3. Die Zuschläge können in geeigneter Weise auf bezw. abgerundet werden, wenn dies iv

5 nach den Einrichtungen der Unternehmung unbedingt notwendig erscheint. Die Art der Auf- oder Abrundung ist uns mit eingehender Begründung vorher zur Genehmigung einzureichen, wenn dabei von der geschäftsplanmäÿigen Auf-oder Abrundung abgewichen wird. Die Abschläge können auf volle Reichsmark auf-bezw. abgerundet werden. 4. In den in Abschnitt I. behandelten Zuschlägen ist die Versicherungssteuer nicht enthalten. 5. Maÿgebend dafür, ob die unter Abschnitt I angeordneten Zu-oder Abschläge in Frage kommen, ist der Tag, an dem der Versicherungsantrag gestellt ist. Das gleiche gilt für die Erhöhungen bestehender Verträge. Bei der Wiederinkraftsetzung einer Versicherung nach dem 1. Januar 1942 ist maÿgebend, ob die bedingungsgemäÿe Frist, während der die Versicherung ohne Zustimmung der Unternehmung wieder in Kraft gesetzt werden kann, bereits verstrichen war. 6. Der Zuschlag ist im Versicherungsschein und in der Beitragsquittung nicht getrennt, sondern zusammen mit dem übrigen Beitrag in einer Summe auszuweisen. Das Entsprechende gilt von dem Abschlag. 7. Wir legen nahe, noch vorhandene Werbedrucksachen usw. soweit irgend möglich weiter zu verwenden. Die sich aus diesem Rundschreiben ergebenden Änderungen der Beiträge oder Leistungen sind in den Drucksachen durch Stempelaufdruck oder in ähnlicher einfacher Weise kenntlich zu machen. Hierbei ist wenigstens in den Drucksachen, die für die Versicherungsnehmer bestimmt sind, gleichzeitig darauf hinzuweisen, daÿ die Änderungen auf Anordnung der Aufsichtsbehörde mit Zustimmung des Reichskommissars für die Preisbildung vorgenommen sind. III. Die Deckungsrückstellung ist bei den nach dem 31. Dezember 1941 abgeschlossenen Versicherungen bis auf weiteres nach den bisherigen geschäftsplanmäÿigen Grundsätzen zu berechnen, falls sie nicht mit dem Rechnungszinsfuÿ 3 % genau ermittelt werden soll. Das gleiche gilt von den Rückkaufswerten und beitragsfreien Versicherungssummen. Unter der Voraussetzung von Absatz 1 Satz 1 sind die nach vorstehender Anordnung zu erhebenden Zuschläge (bei Abschlägen die entsprechenden Teile der Beiträge) bis auf weiteres insoweit anzusammeln und der Deckungsrückstellung zuzuführen, als der Zinsfuÿ für die Berechnung der Deckungsrückstellung 3 % übersteigt. Beträgt z.b. bei Kapitalversicherungen mit jährlicher Beitragszahlung der dem Tarifbeitrag zugrundeliegenden Rechnungszinsfuÿ 4 % und wird die Deckungsrückstellung bei diesen Versicherungen mit 3 1/2 % berechnet, so ist von dem bei diesen Versicherungen in Frage kommenden Zuschlag von 3 der Versicherungssumme die Hälfte, d.h. 1,5 der Versicherungssumme anzusammeln. Wird dagegen die Deckungsrückstellung mit einem Rechnungszinsfuÿ von 3 % ermittelt, so ndet eine besondere Ansammlung des Zuschlags nicht statt. Die Ermittlung des anzusammelnden Zuschlags kann mit unserer Genehmigung pauschal erfolgen. v

6 IV. Andere als die in den Anordnungen unter Abschnitt I behandelten Versicherungsarten dürfen, soweit mit ihnen ein Zinswagnis verbunden ist, nach dem 31. Dezember 1941 nicht mehr abgeschlossen werden, es sei denn, daÿ wir hierzu ausdrücklich die Genehmigung erteilen. Als Versicherungen, bei denen ein Zinswagnis nicht besteht, gelten z.b. sogenannte Risikoversicherungen bis zu einer Dauer von 10 Jahren. Auch rechnen hierzu die gewöhnlichen Invaliditätszusatzversicherungen sowie die Zusatzversicherungen von Zeitrenten bei Familienversorgungsversicherungen. Für diese Versicherungen kommt ein Angleichungszuoder-abschlag nicht in Frage. Eine Anordnung für die Neuzugänge zu bestehenden Gruppenversicherungsverträgen bleibt vorbehalten. Die vorstehenden Vorschriften nden auf sie zunächst keine Anwendung. Wir ersuchen, uns den Empfang des Rundschreibens zu bestätigen. Von den Drucksachen, die infolge dieser Anordnung hergestellt werden, ersuchen wir, uns je 3 Stück vorzulegen. Dabei sind im Anschreiben die Änderungen gegenüber den bisherigen Drucksachen zu erläutern. Das gleiche gilt für die noch aufzubauenden, aber durch Stempelaufdruck oder in ähnlicher Weise geänderten Drucksachen. Amend pp. 6. Je ein Abdruck des Rundschr. geht zu den Gesellschaften. gez.: J. Bartels. bartels@mathi.uni-heidelberg.de vi

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife

Anlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite

Mehr

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor

Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung

Mehr

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer ERGO Direkt Lebensversicherung AG 79 Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer In den folgenden Abschnitten wird für die einzelnen Tarifgruppen beschrieben, wie sie an den laufenden Gewinnanteilen und

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG Geschäftsführender Versicherer des Konsortiums

Allianz Lebensversicherungs-AG Geschäftsführender Versicherer des Konsortiums Ordnung für die Teilung von Direktversicherungen im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags mit dem Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.v. aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Überschussverteilungssätze

Überschussverteilungssätze Tarife der Tarifreform 2015 (Rechnungszins 1,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während (außer Perspektive) 5,00 2,35 Zusätzlicher Während (Perspektive) an Kostenüberschüssen Zusatzüberschussanteil

Mehr

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung

Besondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen für die interne Teilung aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) 1. Anwendungsbereich

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

SS 2014 Torsten Schreiber

SS 2014 Torsten Schreiber SS 2014 Torsten Schreiber 204 Diese Lücken sollten nicht auch bei Ihnen vorhanden sein: Bei der Rentenrechnung geht es um aus einem angesparten Kapital bzw. um um das Kapital aufzubauen, die innerhalb

Mehr

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12. Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds) Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Auftrag zum Fondswechsel

Auftrag zum Fondswechsel Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch

Mehr

Überschussverteilungssätze

Überschussverteilungssätze Tarife der Tarifreform 2015 (Rechnungszins 1,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während der Aufschubdauer (außer Perspektive) 5,00 2,35 Zusätzlicher Während der Aufschubdauer (Perspektive)

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Merkblatt Rentenversicherung

Merkblatt Rentenversicherung Merkblatt Rentenversicherung Von einer privaten Rentenversicherung ist besonders jungen Leuten abzuraten. Allenfalls für Ältere um die 60 Jahre kann sich eine Rentenversicherung per Einmalzahlung lohnen,

Mehr

Herzlich Willkommen zu BCA OnLive!

Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Herzlich Willkommen zu BCA OnLive! Steuerliche Möglichkeiten der privaten Rentenversicherung in der strategischen Vermögensplanung. Interviewpartner : Marcus Stephan (BCA Leiter Versicherung) und Joachim

Mehr

Mündlicher Bericht. des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß)

Mündlicher Bericht. des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) Deutscher Bundestag 1. Wahlperiode 1 949 Drucksache Nr. 1474 Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geld und Kredit (12. Ausschuß) über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Sterbegeldversicherung Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht

Mehr

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

Allianz Pensionskasse AG

Allianz Pensionskasse AG Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie

Produktinformationsblatt Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Produktinformationsblatt und Urlaubsgarantie Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Sterbegeldversicherung Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Versicherungskonsortium Presse-Versorgung Federführender Versicherer Allianz Lebensversicherungs-AG

Versicherungskonsortium Presse-Versorgung Federführender Versicherer Allianz Lebensversicherungs-AG Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.01.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge

Ihre Joker für eine entspannte Vorsorge Ihre oker für eine entspannte Vorsorge GarantiePlus Pflegeption GarantiePlus Ihr Vorsorge-oker in oker ist immer etwas Besonderes, denn damit haben Sie einen Trumpf in der Hand. So wie unsere neue Leistung

Mehr

Details zur Verrentungs-Berechnung für Klaus Müller vom 03.06.2014

Details zur Verrentungs-Berechnung für Klaus Müller vom 03.06.2014 Details zur Verrentungs-Berechnung für Klaus Müller vom 03.06.2014 1) Der Vertragsabschluß als Übernahme Ihrer Immobilie auf Rentenbasis ist so gestaltet, dass innerhalb von 6 Monaten nach Tod der Leibrentenempfänger

Mehr

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen

Mehr

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer

Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Die Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge mit garantierten Leistungen machen vorsichtige Annahmen bezüglich der versicherten Risiken und der Zinserwartung

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.09.

Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.09. Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.09.2009 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die

Mehr

Sofern der Ausgleichswert weniger als 1.000 EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6).

Sofern der Ausgleichswert weniger als 1.000 EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6). Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

Sterbegeldversicherung. Vorsorge treffen

Sterbegeldversicherung. Vorsorge treffen Sterbegeldversicherung Vorsorge treffen In guten Händen. LVM Die finanziellen Belastungen tragen die Angehörigen allein Der Verlust eines geliebten Menschen ist für die Angehörigen eine schmerzliche Erfahrung.

Mehr

Steuerfreie Zukunftssicherung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Technischen Universität Wien

Steuerfreie Zukunftssicherung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Technischen Universität Wien Aus eins mach zwei Steuerfreie Zukunftssicherung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Technischen Universität Wien Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter! Wir haben mit der Wiener Städtischen Allgemeine

Mehr

Methodenfehler im Morbi-RSA: Für alte und schwerkranke Menschen wird den Kassen zu wenig Geld zugewiesen

Methodenfehler im Morbi-RSA: Für alte und schwerkranke Menschen wird den Kassen zu wenig Geld zugewiesen Methodenfehler im Morbi-RSA: Für alte und schwerkranke Menschen wird den Kassen zu wenig Geld zugewiesen Was ist die Ungleichbehandlung? Im Unterschied zu allen anderen GKV-Versicherten werden bei der

Mehr

Garantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten. Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen. Juni 2013

Garantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten. Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen. Juni 2013 Flexibler Kapitalplan: Duo-Option Garantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen Juni 2013 Agenda 1 beteiligte Personen am Vertrag 2 Auswirkungen

Mehr

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als

Mehr

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer

Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer 80 Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer In den folgenden Abschnitten wird für die einzelnen Tarifgruppen beschrieben, wie sie an den laufenden Gewinnanteilen und den Schluss-Gewinnanteilen beteiligt

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?

PKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für

Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen. zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung. für Kundeninformationen und Versicherungsbedingungen zu Ihrer privaten Gothaer Krankenversicherung für Frau überreicht durch: Bergische Assekuranzmakler GmbH Telefon: 0202-31713155 Fax: 0202-31713165 E-Mail:

Mehr

Themenschwerpunkt Sofortrente

Themenschwerpunkt Sofortrente Themenschwerpunkt Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und Steuern Über die Besteuerung

Mehr

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Kundeninformation

Sterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Kundeninformation Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht es für sie weiter, wenn

Mehr

Eine Entlastung für Hinterbliebene. Die SV SterbegeldPolice.

Eine Entlastung für Hinterbliebene. Die SV SterbegeldPolice. S V S t e r b eg e l d P o l i c e Eine Entlastung fr Hinterbliebene. Die SV SterbegeldPolice. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de

Mehr

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass Zum 1. August 2013 ist das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung ( Beitragsschuldengesetz ) in Kraft getreten. Mit dem Gesetz ist der erhöhte Säumniszuschlag

Mehr

Bereicherungsrecht Fall 2

Bereicherungsrecht Fall 2 G hat bei der S-AG eine Lebensversicherung ihv. 300.000 abgeschlossen, als deren BegünsBgte seine Frau D benannt ist. Als die Finanzierung des gerade erworbenen Eigenheims die Möglichkeiten des G zu übersteigen

Mehr

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

KINDERERZIEHUNGSZEITEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit

Mehr

Allianz Lebensversicherungs-AG

Allianz Lebensversicherungs-AG Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.02.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für

Mehr

Tarifbestimmungen zu den Tarifen RV10, RV25 und RV30

Tarifbestimmungen zu den Tarifen RV10, RV25 und RV30 Tarifbestimmungen zu den Tarifen RV10, RV25 und RV30 Aufgeschobene Rentenversicherungen Druck-Nr. pm 2110 01.2014 Inhaltsverzeichnis I) Vereinbarung zu 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Zeit für die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente.

Zeit für die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente. s- Sparkasse Zeit fr die wichtigen Dinge im Leben. Die Sparkassen-SofortRente. Sparkassen-Finanzgruppe Fr alle, die ihren Ruhestand genießen und dabei Steuern sparen wollen. Widmen Sie sich den schönen

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Private Rentenversicherung

Private Rentenversicherung Private Rentenversicherung 1. Was ist eine Private Rentenversicherung? Eine private Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende (Singles), die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards

Mehr

Kurzübersicht zum Vorschlag für Herrn Max Mustermann

Kurzübersicht zum Vorschlag für Herrn Max Mustermann Kurzübersicht zum Vorschlag für Herrn Max Mustermann Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie sämtliche Daten und Informationen zu der von Ihnen gewünschten Versorgung. Alle dabei verwendeten Begriffe,

Mehr

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner!

Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Pflegeneuausrichtungsgesetz: Pflegebedürftige und Menschen mit Demenz sind die Gewinner! Die Änderungen in der Pflegeversicherung beruhen auf dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG). Dieses ist in weiten

Mehr

Ü b e r l e i t u n g s a b k o m m en

Ü b e r l e i t u n g s a b k o m m en Seite 1 von 5 Ü b e r l e i t u n g s a b k o m m en 1 (1) Für Mitglieder, die aufgrund einer durch Gesetz angeordneten oder auf Gesetz beruhenden Verpflichtung Mitglieder einer der oben genannten öffentlich-rechtlichen

Mehr

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die

Mehr

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen

Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen Finanzdirektion Steuerverwaltung Steuerbuch, Erläuterungen zu 19 Erträge aus beweglichem Vermögen 19 - Stand Februar 2012 1 Inhalt 1. Erträge aus rückkaufsfähiger Kapitalversicherung (Lebensversicherung)

Mehr

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen

Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Vertrag über die Betriebliche Krankenversicherung - Gruppenversicherung - (Tarife BKV) zwischen Firma XXXXXX Adresse 1 Adresse 2 (Versicherungsnehmer) KG- und Bayerische Beamtenkrankenkasse AG Maximilianstraße

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel ) Beschäftige Arbeitnehmer sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der - Krankenversicherung KV - Rentenversicherung RV - Arbeitslosenversicherung

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur 1 Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse, bei einer zu erwartenden längeren Krankheit. Konkret : Ist zu erwarten, dass Sie länger als 6 Wochen krank sein werden,

Mehr

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare

Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare (Hubert Straub 24.07.13) Die beiden Probleme beim Versenden digitaler Dokumente sind einmal die Prüfung der Authentizität des Absenders (was meist

Mehr

AltersVorsorgen-Airbag

AltersVorsorgen-Airbag 1 Vertrag fu r 2x Schutz Dietmar Heinrich BCA OnLive 28.09.2015 1 Die Fakten im Überblick Über 21. Mio Deutsche glauben nicht, dass sie über eine ausreichende Altersvorsorge verfügen* 67 % der Deutschen

Mehr

Gewinnanteile in der Lebensversicherung 2012

Gewinnanteile in der Lebensversicherung 2012 Gewinnanteile in der Lebensversicherung 2012 Mit Gewinnbeteiligung abgeschlossene Versicherungsverträge erhalten gemäß den Bestimmungen der jeweils zutreffenden Versicherungsbedingungen nachstehende Gewinnanteile:

Mehr

Flexibler Rückkauf möglich! Swiss Life Sofortrente mit Beitragsrückgewähr. Garantiert, sicher und flexibel

Flexibler Rückkauf möglich! Swiss Life Sofortrente mit Beitragsrückgewähr. Garantiert, sicher und flexibel Flexibler Rückkauf möglich! Swiss Life Sofortrente mit Beitragsrückgewähr Garantiert, sicher und flexibel Sichern Sie sich für Ihren Ruhestand eine lebenslange Rente mit der Swiss Life Sofortrente nach

Mehr

Kommunikations-Management

Kommunikations-Management Tutorial: Wie importiere und exportiere ich Daten zwischen myfactory und Outlook? Im vorliegenden Tutorial lernen Sie, wie Sie in myfactory Daten aus Outlook importieren Daten aus myfactory nach Outlook

Mehr

Versicherungsüberblick

Versicherungsüberblick Versicherungsüberblick I. Versicherungsüberblick Tarifbeschreibung: PLUS.invest private (Tarif 62) Fondsgebundene Rentenversicherung mit Absicherung bei Tod durch Beitragsrückgewähr/ und einer flexiblen

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

So nutzen Sie VOICEMEETING. Vereinbaren Sie mit allen Konferenzteilnehmern den genauen Zeitpunkt, zu dem die Konferenz stattfinden soll.

So nutzen Sie VOICEMEETING. Vereinbaren Sie mit allen Konferenzteilnehmern den genauen Zeitpunkt, zu dem die Konferenz stattfinden soll. Schnellstart / Kompakt Seite 1 Während der Konferenz So nutzen Sie VOICEMEETING Vereinbaren Sie mit allen Konferenzteilnehmern den genauen Zeitpunkt, zu dem die Konferenz stattfinden soll. Ausserdem teilen

Mehr

FAQs zu»albärt» dem Kindervorsorge-Konzept

FAQs zu»albärt» dem Kindervorsorge-Konzept Geschäftspartner FAQs zu»albärt«dem Kindervorsorge-Konzept Februar 2015 INFOS & FAKTEN FAQs zu»albärt» dem Kindervorsorge-Konzept Um Sie bestmöglich bei der Beratung zu unserem Kindervorsorge-Konzept»ALbärt«zu

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,

Mehr

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)

1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00) Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Zimmertypen. Zimmertypen anlegen

Zimmertypen. Zimmertypen anlegen Zimmertypen anlegen Hier legen Sie Ihre Zimmer an, damit sie auf der Homepage dargestellt werden und online buchbar gemacht werden können. Wobei wir ausdrücklich darauf hinweisen möchten, dass es ganz

Mehr

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente

Versorgungsvorschlag für eine SofortRente Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 06. Mai 2014 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung wegen Pflegebedürftigkeit

Mehr

Kapitalversicherungen

Kapitalversicherungen Kapitalversicherungen Birgit Scharwitzl 10. Dezember 2008 Inhaltsverzeichnis 1 Begriffe und wichtige Definitionen 2 1.1 Prämie................................................... 2 1.2 Gewinnbeteiligung............................................

Mehr

Mehr Geld für Ihre Lebensversicherung

Mehr Geld für Ihre Lebensversicherung Mehr Geld für Ihre Lebensversicherung NEU - Jetzt auch für fondsgebundene Versicherungen Mehr Geld für Ihre Lebensversicherung! In Deutschland existieren ca. 90 Millionen Kapitallebensoder Rentenversicherungen.

Mehr

FÜR MENSCHEN. BUNT WIE DAS LEBEN.

FÜR MENSCHEN. BUNT WIE DAS LEBEN. FÜR MENSCHEN. BUNT WIE DAS LEBEN. Ratgeber Versicherungsschutz für Menschen mit geistigen Behinderungen Menschen schützen. Werte bewahren. VERANTWORTUNG. ZEIGEN. Die Versicherer im Raum der Kirchen sind

Mehr

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung:

Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt. schließen hiermit nach 134a Abs. 1 Satz 3 SGB V die folgende Vereinbarung: Die Berufsverbände der Hebammen: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.v. (BfHD), Frankfurt Deutscher Hebammenverband e.v. (DHV), Karlsruhe - einerseits - sowie der GKV-Spitzenverband, Berlin -

Mehr

Berufsunfähigkeitsvorsorge. Hallo Zukunft! Berufsunfähigkeitsvorsorge für junge Leute

Berufsunfähigkeitsvorsorge. Hallo Zukunft! Berufsunfähigkeitsvorsorge für junge Leute Berufsunfähigkeitsvorsorge Hallo Zukunft! Berufsunfähigkeitsvorsorge für junge Leute Warum brauche ich jetzt schon eine Berufsunfähigkeitsvorsorge? Eine berechtigte Frage. Warum besonders für Sie als Schüler,

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr