Beobachtungen zum naturschutzfachlichen Wert von Astholz

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1 Handlungsbedarf für gesetzlich geschützte Käfer und die Baumpflege Von Jörg Lorenz Abstracts Ein Jahr nach dem Absterben einer Eiche im Stadtgebiet von Dresden wird aus Gründen der Verkehrssicherheit die Baumkrone abgesägt. Aststücke mit Fraßspuren von Insekten werden in einem Zelt aus Gaze ein halbes Jahr aufbewahrt, um auf d iese Weise zu dokumentieren, wie viele Käferarten und Individuen daraus schlüpfen. Das Ergebnis ist aus naturschutzfachlicher Sicht bemerkenswert, weil eine unerwartet große Zahl an gesetzlich geschützten Käfern nachgewiesen werden konnte. Für die gutachterliche Praxis beim Thema Baumpflege und Artenschutz ergibt sich dadurch ein Handlungsbedarf. Es werden Empfehlungen gegeben, Astholz einer bestimmten Qualität zu erhalten und abzulagern. 1 Vorbemerkung Im September 2016 sollte aus Verkehrs sicherheitsgründen eine relativ frisch abgestorbene Eiche mit ca. 90 cm Brust höhendurchmesser und 26 m Höhe am Rand eines Wohngebiets im Norden von Dresden beseitigt werden. Eine Auflage der Naturschutzbehörde war die Hinzuziehung eines Sachverständigen unmittelbar vor der geplanten Fällung sowie gegebenenfalls eine ökologische Bauüberwachung, da eine Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Arten befürchtet wurde. Zudem steht gemäß 21 SächsNatSchG ein höhlenreicher Einzelbaum unter Schutz. Aufgrund von Hinweisen auf ein eventuelles Vorkommen des europarechtlich besonders geschützten Juchtenkäfers (Osmoderma eremita) sollte vor einer eventuellen Fällung eine Untersuchung des Baumes vorgenommen werden, um mögliche Baumhöhlen nachzuweisen und eventuell darin vorkommende gesetzlich geschützte Arten fachgerecht bergen und umsetzen zu können. Die Eiche steht auf einer parkartigen Grünfläche, die von den Anwohnern als Spielplatz genutzt wird. Unmittelbar neben der Eiche befand sich eine Sitzgruppe. Der Baum steht ca. 30 m von einem mehrstöckigen Wohnhaus entfernt, befindet sich jedoch, bezogen auf die Hauptwind- bzw. auf die Sturmrichtung in dessen Windschatten, d. h. südöstlich des Gebäudes. Der kurzfristig hinzugerufene Sachverständige sollte also unmittelbar vor der Report about the nature conservation value of branchwood One year after the dieback of an oak in the city of Dresden its treetop was cut off because of traffic safety concerns. Sawed-off branches with feeding scars of insects were put into a tent made of gauze and left there for half a year to document the number of beetle species and individuals that would hatch. From a nature conservation point of view the results are remarkable, since the number of protected beetle species was unexpectedly high. In terms of tree care and species conservation this shows an urgent need for action. The study provides recommendations for the deposition and preservation of branchwood of certain quality. Fällung den Baum begutachten, um bei Vorhandensein von gesetzlich geschützten Arten darüber zu entscheiden, ob eine Abwägung mit naturschutzfachlichen Belangen erforderlich ist und der Baum stehen bleiben darf oder eine Fällung durchgeführt werden kann. Eine Landschaftspflegefirma war bereits mit Hubsteiger vor Ort. 2 Ergebnis Entsprechend der Vorgabe erfolgte mithilfe des Hubsteigers eine genaue Begutachtung des Hauptstammes und von Ästen bis in ca. 20 m Höhe. Es wurden keine tiefer in den Stamm reichende Höhlen gefunden, die als Fledermausquartiere oder Mulm- Abb. 1: Ausschlupflöcher von Bock- und Prachtkäfern sowie durch Spechte verursachte abgehackte Rinden partien. Holes of hatched longhorn beetles and jewel beetles as well as splinters of bark chopped by woodpeckers. 50 ( 9) 2018 NAT UR SCHUTZ und L andschaf tspl a n un g 325 Beobachtungen zum naturschutzfachlichen Wert von Astholz

2 höhle für eine Besiedlung durch den Juchtenkäfer geeignet gewesen wären. Weiterhin wurden Stellen überprüft, an denen die Rinde teilweise abgelöst war und die erfahrungsgemäß von Fledermäusen als Spaltenquartiere genutzt werden können. Es wurden aber keine Tiere nachgewiesen. Da der Baum wahrscheinlich erst ein Jahr zuvor abgestorben war, gab es an vielen Ästen und am Hauptstamm von Spechten verursachte Löcher und frisch abgehackte Rinde. Es fanden sich viele längsund querovale Ausschlupflöcher, die von Bock- und Prachtkäfern stammten, wobei keine Artzuordnung möglich war (Abb. 1 und 2). Da die meisten Bock- und Pracht käfer arten laut Bundesartenschutzverordnung gesetzlich geschützt sind, wurde entschieden, dass vorerst zumindest Hauptstamm und Starkaststummel erhalten bleiben (Abb. 3). Dadurch wird den Belangen der Verkehrssicherheit entsprochen, weil der senkrecht stehende Hauptstamm relativ standsicher ist und keine Gefährdung durch eventuell herabbrechende, trockene Äste mehr besteht. Gleichzeitig wurde ein Lebensraum und Entwicklungsort für mit großer Wahrscheinlichkeit gesetzlich geschützte Arten erhalten. Ein Teil des Astmaterials wurde vom Gutachter mitgenommen, um durch Zucht den Nachweis des Vorkommens von gesetzlich geschützten Arten führen zu können. Die Zucht erfolgte in einem eigens dafür angeschafften Gaze-Zelt (Abb. 4) im Zeitraum von März bis Oktober Im Laufe des ersten Jahres nach dem Absägen (wahrscheinlich das zweite Jahr nach Absterben des Baumes) sind aus wenigen Aststücken (etwa 0,2 Raummeter) insgesamt 18 Käferarten mit fast 400 Individuen geschlüpft (Tab. 1). So konnten 7 gesetzlich geschützte Arten laut Bun desartenschutzverordnung nachgewiesen werden, mit einer großen Individuenzahl von etwa 300 Tieren. Zudem sind mehrere gefährdete und entomofaunistisch äußerst bemerkenswerte Arten gefunden worden. Von den gesetzlich geschützten Bockkäferarten sollen Plagionotus detritus, Xylotrechus antilope, Pyrrhidium sanguineum sowie Phymatodes alni besonders hervorgehoben werden. Sie stehen auf der Roten Liste der gefährdeten Bockkäfer Sachsens. Plagionotus detritus gilt laut der bundesdeutschen Roten Liste (Geiser 1998) als stark gefährdet. Folgende Arten sind aus faunistischer Sicht besonders bemerkenswert: Die Rindenkäferart Synchita mediolanensis (Abb. 5) wurde erstmals in Sachsen Abb. 2: Bockkäferlarve. Larva of longhorn beetle. Abb. 3: Standsicherer Hochstubben als Lebensraum für gesetzlich geschützte Arten. Stable stub serving as habitat for legally protected species. 326 N AT U RS C H U TZ u nd L a nd s ch a f ts pla nu ng 50 ( 9) 2018

3 Tent made from gauze, filled with branch cuttings of different thickness to cultivate wood beetles. nachgewiesen. Von dieser sehr seltenen Art liegen aus Deutschland bisher nur wenige Funde aus Brandenburg (Esser in lit.) und Südwestdeutschland vor. Die Jagdkäferart Tenebroides fuscus (Abb. 6) ist in Sachsen bisher erst wenige Male gefunden worden, und es ist der erste Nachweis seit der Jahrtausendwende. Sie kommt v. a. unter der Rinde sehr alter Laubbäume vor. 4 Wertung und Vorschläge für die naturschutzfachliche Praxis Alte anbrüchige, absterbende, frisch tote oder bereits länger abgestorbene, stark dimensionierte Bäume sind fast immer Lebensraum und Entwicklungsort von Tierarten, die laut Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt sind, beispielsweise auch von Bock-, Pracht- und Hirschkäferarten. Auch viele Wildbienenarten, die ebenfalls gesetzlich geschützt sind, nisten im Holz bzw. in von anderen Holzinsekten erzeugten Bohrlöchern. Besitzen diese alten Bäume noch Baumhöhlen, sind diese meist mit ebenfalls gesetzlich geschützten Käferarten besiedelt, deren Larven sich nur in speziellen Mulmhöhlen Abb. 5: Erstnachweis für Sachsen: der Rindenkäfer Synchita mediolanensis Olaf Jäger, Senckenberg Museum für Tierkunde Dresden Abb. 6: Große Seltenheit in Sachsen: der Jagdkäfer Tenebroides fuscus. Johannes Reibnitz, Staatliches Museum für Tierkunde Stuttgart Bark beetle Synchita mediolanensis, or the first time detected in Saxony. Great rarity in Saxonia: the bark-gnawing beetle Tenebroides fuscus. 50 ( 9) 2018 NAT UR SCHUTZ und L andschaf tspl a n un g 327 Abb. 4: Zelt aus Gaze zur Zucht von Holzkäfern, befüllt mit unterschiedlich dicken Aststücken.

4 Tab. 1: Liste der im Gaze-Zelt nachgewiesenen xylobionten Käferarten mit Angaben zu Gefährdungsgrad, Schutzstatus und ökologischen Ansprüchen. List of xylobiontic beetle species including information about degree of endangerment, protection status and ecological requirements. Familie Art Anzahl RLD RLSN BAV ÖG SÖP BA E Kurzflügler (Staphylinidae) Cypha longicornis (Paykull, 1800) 1. nb..... Wollhaarkäfer (Dasytidae) Dasytes plumbeus (O. F. Müller, 1776) 1. nb. A riz LH s/l Jagdkäfer (Trogossitidae) Tenebroides fuscus (Goeze, 1777) 2 2 nb. A riz LH s Prachtkäfer (Buprestidae) Agrilus angustulus (Illiger, 1803) 1. nb F hox LH s Prachtkäfer (Buprestidae) Agrilus sulcicollis Lacordaire, nb F rix Ei s Raubplattkäfer (Silvanidae) Uleiota planata (Linneaus, 1761) 3. nb. A riz L/N s/l Moderkäfer (Latridiidae) Latridius minutus (Linneaus, 1767) 2. nb.. f_rim LH s/l Moderkäfer (Latridiidae) Corticaria longicollis (Zetterstedt, 1838) 1. nb. xs rims L/N s Myzelfresser (Mycetophagidae) Litargus connexus (Geoffroy, 1785) 2. nb. H rim LH s/l Rindenkäfer (Colydiidae) Synchita mediolanensis (Villa, A. & G. B. Villa, 1833) 1 1 nb. A rim LH s Faulholzkäfer (Corylophidae) Orthoperus corticalis (L. Redtenbacher, 1845) 5. nb. H rim LH l Bockkäfer (Cerambycidae) Pyrrhidium sanguineum (Linneaus, 1758) F rix Ei s/l Bockkäfer (Cerambycidae) Phymatodes testaceus (Linneaus, 1758) 40.. F rix LH l Bockkäfer (Cerambycidae) Phymatodes alni (Linneaus, 1767) 1. 2 F rix Ei s/l Bockkäfer (Cerambycidae) Xylotrechus antilope (Schönherr, 1817) F hox LH s/l Bockkäfer (Cerambycidae) Plagionotus detritus (Linneaus, 1758) F rix Ei s Breitrüssler (Anthribidae) Anthribus nebulosus Forster, nb.. f_riz L/N s Borkenkäfer (Scolytidae) Scolytus intricatus (Ratzeburg, 1837) 60. nb. F rix LH s/l RLDt: Rote Listen von Deutschland (Geiser 1998), Gefährdungskategorien: 0 = Ausgestorben/Ausgerottet/Verschollen; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet;. = derzeit keine Gefährdung erkennbar; RLSn: Rote Listen von Sachsen (Gebert 2009: Laufkäfer; Klausnitzer 1994: Bockkäfer und Klausnitzer 1995: Blatthornkäfer und Hirschkäfer): 4 = potenziell gefährdet; nb = nicht bearbeitet;. = derzeit keine Gefährdung erkennbar) BAV: Bundesartenschutzverordnung ÖG = Ökologische Gilde (nach Schmidl & Bussler 2003) = Substratgilden: F = Frischholzbesiedler, A = Altholzbesieder, P = an Pilzen, die auf Holz wachsen und M = Mulmhöhlenbesiedler; xs = Arten mit xylobionten Sonderbiologien, z. B. Baumsaftfresser, Kommensalen in Nestern anderer Holzinsekten) s = sonstige Arten mit Relevanz für morsches Lindenholz; SÖP: Spezifische ökologische Präferenz (in Anlehnung an Köhler 2000); Die Kurzbezeichnung setzt sich zusammen aus der bevorzugten Totholzstruktur. Die ersten beiden Buchstaben bedeuten: ho = Holz; pi = Pilze, die auf Holz wachsen; ri = Rinde; mu = Mulm(höhlen); ne = Nester im Holz (z. B. Holz ameisen, Vögel); sa = ausfließender Baumsaft; ne = Nester (u. a. auch in Baumhöhlen). Der dritte und vierte Buchstabe gibt Hinweise auf die bevorzugte Ernährungsweise: x = xylophag (Holzfresser); m = mycetophag (Pilzfresser); z = zoophag (Fresser anderer Tiere); s = saprophag (Fresser von Faulstoffen); n = nekrophag (Fresser von tierischen Faulstoffen); xz = xylo- und zoophag; xs = xylound saprophag; xm = xylomycetophag (Fresser von verpilztem Holz); ms = Fresser von Schimmelpilzen, die auf Holz/Pilzen wachsen. Ein vorangestelltes f_ bedeutet = fakultative xylobionte Käferarten (z. B. Arten, die zwar regelmäßig, aber nicht ausschließlich an bestimmten Holzstrukturen, wie z. B. Holzpilzen vorkommen, sondern beispielsweise auch an Pilzen, die am Boden wachsen). BA= bevorzugte Baumart: Ei = Eiche; LH = Laubholz; L/N = keine Bevorzugung des Holzes; E= Exposition der Totholzstruktur: s = an Stehend-Totholz; l = an Liegend-Totholz; s/l = keine Bevorzugung der Exposition. entwickeln können, z. B. der Rosenkäfer (Cetonia aurata), der Marmorierte Goldkäfer (Protaetia marmorata) und der Juchtenkäfer (Osmoderma eremita). Da es sich beim Juchtenkäfer um eine Art der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie der EU handelt, der zudem den Status prioritäre Art genießt, ist sowohl die Tötung der Käfer und ihrer Entwicklungsstadien als auch die Zerstörung des Lebensraumes verboten. Zuwiderhandlungen gelten laut Rechtsprechung als Straftatbestand. Die bisherige Praxis der Erhaltung von Totholz beschränkte sich vor allem auf Höhlenbäume bzw. Stammstücke mit Baumhöhlen. Diese sollten möglichst senkrecht gelagert werden (Lorenz 2009), weil die Besiedler von Baumhöhlen zu den am stärksten gefährdeten Arten in der Natur gehören und einige Arten einen hohen gesetzlichen Schutzstatus genießen. Wie andernorts beschrieben (Lorenz 2012) ist es sinnvoll, bei der Errichtung einer solchen Totholz-Pyramide einen Teil des Astholzes z. B. ringförmig abzulagern. Im hier vorliegenden Fall konnte nachgewiesen werden, dass sich selbst in einigen wenigen Astholzstücken einer frisch abgestorbenen Eiche eine große Zahl gesetzlich geschützter Arten entwickelt. Solche Aststücke werden normalerweise geschreddert und die darin lebenden, gesetzlich geschützten Arten bzw. deren Entwicklungsstadien getötet. Normalerweise werden solche abgestorbenen Bäume, wie im obigen Beispiel erwähnt, aus Gründen der Verkehrssicherheit beseitigt. In den seltensten Fällen findet eine ökologische Bauüberwachung durch einen Fachgutachter oder Sachverständigen statt. Noch seltener kommt es zum Belassen eines Hochstubbens vor Ort oder zum Erhalt des abgesägten Holzes und zur Totholz-Lagerung, damit sich die darin enthaltenen, gesetzlich geschützten Arten noch entwickeln können. Die fachgerechte Ablagerung zumindest eines Teils des Stamm- und Astmaterials sollte aber zukünftig viel stärker Berücksichtigung finden. Diese könnte in Form einfacher Haufen erfolgen oder die Äste werden etwas eingekürzt und aufgestapelt. Folgendes sollte bei der naturschutzfachlichen Praxis stärker beachtet werden: fnicht f bei jedem zu fällenden, aber bei allen alten, stark dimensionierten, morsche und/oder hohle Stamm- und Starkastpartien aufweisenden Bäumen (alle Laubbaumarten sowie Kiefer, Fichte und Lärche) ab etwa 70 cm Stammdurchmesser bzw. ab einem Alter von ca. 100 Jahren, sollte eine ökologische Bauüberwachung (ökobü) durch einen Sachverständigen mit entsprechender Artenkenntnis zum Standardprozedere gehören. febenso f sollte die Lagerung zumindest eines Teils des Ast- und Stammmaterials Standardmaßnahme sein (sofern es sich um einen aus naturschutzfachlicher Sicht wertvollen Baum handelt), wobei die Stehend-Lagerung von möglichst langen Stammstücken mit Mulmhöhlen oberste Priorität haben muss. ffzusammen mit einem Teil des Astmaterials muss dieses an geeigneten Stellen zu 328 NATURSCHUTZ und Landschaftsplanung 50 (9) 2018

5 Fazit für die Praxis Astholz von relativ frisch abgestorbenen, alten Laubbäumen (ab einem Stammdurchmesser von 70 cm bzw. einem Alter > 100 Jahre, die seit 1 bis 3 Jahren tot sind), v. a. Eichen, aber auch anderen Baum arten, ist u. a. Lebensraum vieler gesetzlich geschützter Bock- und Prachtkäferarten (Frischholzbesiedler). Wenn im Zuge von Verkehrssicherungsmaßnahmen Äste abgesägt oder die Bäume als Ganzes beseitigt werden müssen, ist eine Begutachtung durch einen Sachverständigen mit speziellen Artenkenntnissen angebracht. Dieser soll entscheiden, ob frische Fraßgänge und Ausschlupflöcher vorhanden sind und zumindest ein Teil des Astmaterials für einige Jahre abgelagert werden kann, damit die unter der Rinde lebenden Larven geschützter Arten sich noch verpuppen und die Imagines schlüpfen können. Stapeln und Haufen aufgeschichtet werden. Für die Stehend-Lagerung gibt es mehrere Möglichkeiten (siehe Lorenz 2006, 2009, 2012, 2017). Die Ablagerung sollte möglichst in der Nähe des Ursprungsortes stattfinden oder, falls dies nicht möglich ist, in der Nähe von oder direkt in Waldschutzgebieten, um auch weitergehenden Forderungen bezüglich Biotopverbund nachzukommen, siehe auch Jedicke (2008). fzur f Totholzlagerung eignen sich auch die Wurzeln von alten, hohlen Bäumen, die normalerweise mit der Stubbenfräse beseitigt werden, aber auch Lebensraum gesetzlich geschützter Arten sein können. Beispielsweise konnten Kokons des Juchtenkäfers fast 1 Meter unter der Erdoberfläche in der morschen Herzwurzel einer Linde nachgewiesen werden (eigene Beobachtung). ffkenntnisse über Fraßbilder im Holz und das vielfältige Artenspektrum an xylobionten Arten haben leider nur wenige ausgewiesene Sachverständige mit dem entsprechenden entomologischen Fachwissen. Hier sollten weitergehende Schulungen durchgeführt werden sowie über Foren im Internet Bestimmungshilfen und Handlungsempfehlungen angeboten werden. ffdie Entscheidungsbefugnis über die naturschutzfachliche Wertigkeit von Alt- und Totholz kann nicht den Landschaftspflegeund Baumfällfirmen überlassen werden, die unter enormen wirtschaftlichen Druck stehen und ebenso wenig den Naturschutzbehörden, bei denen fast nur noch Verwaltungsangestellte beschäftigt sind, die die sachliche Richtigkeit einschätzen können, jedoch selten über die fachliche Expertise und über entomologische Spezialkenntnisse verfügen. Bei Ausschreibungen von Baumfäll- und Baumsanierungsmaßnahmen sollten nur Firmen berücksichtigt werden, die in ihrer Kalkulation solch naturschutzfachliche Bewertungen berücksichtigen bzw. es muss eine Liste von fachkompetenten Gutachtern zusammengestellt werden, die über die entsprechenden Qualifikationen verfügen. fes f sollte ein relativ dichtes Netz von Totholz-Lagerplätzen aufgebaut werden, die sich möglichst auch in der Nähe von ungestörten, altholzreichen Biotopen befinden, wo aus Gründen der Verkehrssicherheit keine Eingriffe befürchtet werden müssen. fbeim f Belassen von Hochstubben sollten die Äste nicht direkt am Stamm abgesägt werden, sondern es müssen Aststummel von 1 2 m Länge dranbleiben sowie, wenn es die Gegebenheiten zu lassen auch ein Teil der Feinäste. Dank Für die zur Verfügung gestellten Käfer fotos danke ich Herrn Olaf Jäger (Senckenberg Museum für Tierkunde Dresden) und Herrn Johannes Reibnitz (Staatliches Museum für Tierkunde Stuttgart) recht herzlich sowie Herrn Jens Esser (Berlin) für die Bestätigung der Bestimmung von Synchita mediolanensis und aktuelle Verbreitungsangaben von dieser Art. Literatur Freude, H., Harde, K.W., Lohse. & G.A. (Hrsg., ): Die Käfer Mitteleuropas. Band Verlag Goecke & Evers, Krefeld. Geiser, R. (1998): Rote Liste der Käfer (Coleo ptera) Deutschlands. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, Heft 55: Jedicke, E. (2008): Biotopverbund für Alt- und Totholz-Lebensräume Leitlinien eines Schutzkonzepts inner- und außerhalb von Natura Naturschutz und Landschaftsplanung, 40 (11): 385. Koch, K. (1989a, 1989b, 1992): Die Käfer Mitteleuropas. Ökologie, Bde Verlag Goecke & Evers, Krefeld. Köhler, F. (2000): Totholzkäfer in Naturwaldzellen des nördlichen Rheinlands. Hrsg.: Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten/ Landesamt für Agrarordnung NRW, LÖBF-Schriftenreihe, Band 18: 351 S. Klausnitzer, B. (1994): Rote Liste Bockkäfer des Freistaates Sachsen. Ausgabe Arbeitsmaterialien Naturschutz: 10 S. (1995): Rote Liste Blatthornkäfer und Hirschkäfer des Freistaates Sachsen. Stand Materialien zu Naturschutz und Landschaftspflege 5: 10 S. Lohse, G.A., Lucht, W.H. (Hrsg., 1989): Die Käfer Mitteleuropas. Erster Supplementband mit Katalogteil (Bd. 12), Verlag Goecke & Evers, Krefeld., W.H. Lucht (Hrsg.,1992): Die Käfer Mitteleuropas. Zweiter Supplementband mit Katalogteil (Bd. 13), Verlag Goecke & Evers, Krefeld., W.H. Lucht (Hrsg.,1994): Die Käfer Mitteleuropas. Dritter Supplementband mit Katalogteil (Bd. 14), Verlag Goecke & Evers, Krefeld. Lorenz, J. (2006): Bedeutung, Gefährdung und Schutz von Alt- und Totholzlebensräumen sowie Ergebnisse mehrjähriger Untersuchungen in Dresden einschließlich landschaftspflegerischer Umsetzung. 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Verlag Goecke & Evers, Krefeld, im G. Fischer Verlag, Jena. Müller, J., Bussler, H., Bense, U., Brustel, H., Flechtner, G., Fowles, A., Kahlen, M., Möller, G., Mühle, H., Schmidl, J., Zabransky, P. (2005): Urwaldrelikt-Arten Xylobionte Käfer als Indikatoren für Strukturqualität und Habitattradition (Insecta, Coleoptera part.). waldoekologie online, H. 2, Schmidl, J., Bussler, H. (2004): Ökologische Gilden xylobionter Käfer Deutschlands. Naturschutz und Landschaftsplanung 36 (7): Stegner, J., Strzelczyk, P. (2006): Der Juchtenkäfer (Osmoderma eremita) eine prioritäre Art der FFH-Richtlinie. Handreichung für Naturschutz und Landschaftsplanung. VIDUSMEDIA GmbH Schönwölkau, 1. Auflage: 42 S. KONTAKT Dr. Jörg Lorenz (Dipl.-Forsting.) studierte Forstwissenschaften an der TU Dresden. Dort auch Promotionsstudium von 1991 bis Bis 2017 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Naturschutzinstitut Dresden. Seit 2017 ist er freiberuflich tätiger Gutachter mit den Schwerpunkten Entomologie (Käfer), wildbiologische und Baumgutachten, Biotopkartierung, ökologische Bauüberwachung. > lorenz.col@t-online.de > 50 (9) 2018 NATURSCHUTZ und Landschaftsplanung 329

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