Liebe Kollegin, lieber Kollege,
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- Gerhard Fischer
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1 newsletter MÄRZ 2015 Rheinland-Pfalz / Saarland Heute für Morgen Zeichen setzen! Internationaler Frauentag 2015 Liebe Kollegin, lieber Kollege, mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde hat jede vierte erwerbstätige Frau Anspruch auf eine Lohnerhöhung. Damit trägt der Mindestlohn nicht nur zur Verringerung der Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern bei, sondern er hat auch die Chancen auf eine eigenständige Existenzsicherung für Frauen verbessert. Doch der Mindestlohn kann nur der Anfang sein. Wir brauchen faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen und eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben! Am internationalen Frauentag 2015 setzen die Gewerkschaften dafür ein Zeichen und fordern: ein wirksames Entgeltgleichheitsgesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Entgeltpraxis zu überprüfen und geschlechtergerecht zu gestalten; einen Rechtsanspruch auf die Rückkehr aus Teilzeit in Vollzeitbeschäftigung und einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit; faire Aufstiegschancen für Frauen durch eine Pflicht zur Aushandlung verbindlicher Ziel- und Zeitvorgaben in den Betrieben und Verwaltungen; den flächendeckenden Ausbau qualitativ hochwertiger Betreuung für Kinder und Pflegebedürftige; die Aufwertung frauendominierter Berufe mit dem Ziel einer höheren gesellschaftlichen und finanziellen Wertschätzung; eine nachhaltige Reform der Minijobs, um die soziale Sicherung ab der ersten Arbeitsstunde zu gewährleisten. Ich wünsche allen Frauen einen guten und erfolgreichen Internationalen Frauentag 2015, beste Grüße Dietmar Muscheid Vorsitzender DGB Rheinland-Pfalz/Saarland newsletter DGB-Rheinland-Pfalz/Saarland März 2015
2 Heute für Morgen Zeichen setzen! Das Leitmotiv einer erfolgreichen Gleichstellungspolitik muss die eigenständige Existenzsicherung von Frauen sein. Jede Frau muss die Chance auf Erwerbstätigkeit und ein eigenes Einkommen haben, von dem sie auf eigenen Beinen stehen kann in jeder Lebensphase, gemeinsam mit einem Partner oder als Single, in der gemeinsamen Verantwortung für Kinder oder als Alleinerziehende! Doch so weit sind wir in unserem Land noch lange nicht. Frauen sind inzwischen bestens qualifiziert, aber wenn sie sich und ihren Partner oder ihre Familie ernähren (müssen), haben sie dafür schlechtere Voraussetzungen als Männer. Was aber genau ist eine existenzsichernde Erwerbsarbeit zur Sicherung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit von Frauen und Männern? Wie hoch muss ein individuelles Erwerbseinkommen in Deutschland sein, um die eigene Existenz sichern zu können und dadurch wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erlangen? Und in welchem Ausmaß gelingt es Frauen und Männern in Deutschland, durch Erwerbstätigkeit eine eigenständige Existenzsicherung zu erzielen? Nachfolgend der Versuch, auf einige Fragen Antworten zu finden. Wie hoch muss in Deutschland ein individuelles Einkommen sein, um die eigene Existenz sichern zu können? Die Frage, wie hoch ein Erwerbseinkommen für eine eigenständige Existenzsicherung mindestens sein muss, erfordert eine Zusammenschau unterschiedlicher Konzepte, wie das Existenzminimum in Deutschland definiert und berechnet wird. Die Wissenschaftlerin Irene Pimminger hat 2012 für die Agentur für Gleichstellung im ESF diese Zahlen in einem aufwendigen Verfahren ermittelt. Dabei hat sie zwischen zwei Arten der eigenständigen Existenzsicherung unterschieden: die kurzfristigen Existenzsicherung, damit ist ein notwendiges Einkommen zur Deckung des unmittelbaren Bedarfs in einem Monat gemeint und die langfristige Existenzsicherung, zum Erwerb ausreichender Ansprüche für den Fall von Elternschaft, Arbeitslosigkeit, Erwerbsunfähigkeit und Alter. Abb. 1: Bruttomonatseinkommen aus abhängiger Beschäftigung für eine eigenständige Existenzsicherung (2011) Quelle: Agentur für Gleichstellung im ESF (Hg.) (2012): Existenzsichernde Beschäftigung von Frauen und Männern. Pimminger, Irene newsletter DGB Rheinland-Pfalz / Saarland März
3 Wie viele Frauen können sich ihre Existenz eigenständig sichern? Quelle: Agentur für Gleichstellung im ESF (Hg.) (2012): Existenzsichernde Beschäftigung von Frauen und Männern. Pimminger, Irene Betrachtet man die Werte zur kurzfristigen Existenzsicherung muss man feststellen: Rund ein Drittel der abhängig Beschäftigten Frauen erzielt ein Einkommen, das nicht zur unmittelbaren Bedarfsdeckung reicht. Bei Frauen mit einem Kind ist es sogar fast die Hälfte, deren Erwerbseinnahmen nicht genügen, um auf eigenen Beinen stehen zu können. Zieht man die Grenzwerte für eine langfristige Existenzsicherung heran, sind die Ergebnisse noch bedenklicher: Zwei Drittel der beschäftigten Frauen verdienen nicht genug, um mit ihrem Einkommen eigene Ansprüche zu erwerben, die im Falle einer Arbeitslosigkeit oder im Alter ausreichen. Bei Frauen mit Kindern sind es sogar drei Viertel der Frauen, die nicht in der Lage sind, für sich und ein Kind langfristig zu sorgen. Der Vergleich mit männlichen Beschäftigten macht deutlich: Die eigenständige Existenzsicherung gelingt den Männern besser. Der Anteil der Männer mit einem Verdienst unterhalb der kurzfristigen Existenzsicherung liegt gerade mal bei einem Zehntel. Ein Drittel der Männer ohne Kind ist nicht in der Lage, sich selbst langfristig zu sichern; ihre Gruppe ist nur halb so groß wie die Frauen! Die Grenzwerte der langfristigen Existenzsicherung der Männer mit einem Kind nehmen zwar einen deutlich geringeren Wert als die Frauen an, aber man muss auch festhalten: 43% der männlichen Beschäftigten mit Kind sind nicht in der Lage, eigene Ansprüche über den Lebenslauf hinweg durch ihr Einkommen zu erzielen. Auch hier wird die zunehmende Prekarisierung der Arbeitsverhältnisse sichtbar. newsletter DGB Rheinland-Pfalz / Saarland März
4 Was sind die Einflussfaktoren, die eine eigenständige Existenzsicherung fördern und / oder behindern? Die Erklärungsversuche sind vielfältig und können nur in der Perspektive des gesamten Lebenslaufes beantwortet werden. Daher wird hier zwischen Ausbildung/Studium und Erwerbsphase unterschieden. Ausbildung/Studium Die Wahl des Berufes bzw. Studienfaches orientiert sich weiterhin an klassischen Rollenbildern und Stereotypen. Die Folge sind frauen- und männerdominierte Berufe und Studienfächer. Bereits in der Ausbildung bestehen strukturelle Unterschiede zwischen männlichen und weiblich dominierten Berufsgruppen, z.b. bei der Ausbildungsvergütung. Erwerbsphase Die Erwerbsbeteiligung der Frauen insgesamt ist in den letzten Jahrzehnten gestiegen. Dabei dominiert die Vollzeitbeschäftigung noch immer. Aber es gibt keinen Grund zum Jubeln: die Erhöhung der Frauenerwerbsquote ist in erster Linie auf eine starke Ausweitung geringfügiger Beschäftigung sowie Teilzeitbeschäftigung zurückzuführen. Mehr als ein Fünftel aller aktiv erwerbstätigen Frauen zwischen dem 30. und 64. Lebensjahr arbeitet in Teilzeit. Der Minijob wird in einer Altersspanne von 18 bis 59 Jahren durchweg mit 15 Prozent ausgeübt. Nur unter den 18 -jährigen Frauen und den Frauen über 60 Jahren lässt sich ein erhöhter Anteil von Minijobberinnen feststellen. newsletter DGB Rheinland-Pfalz / Saarland März
5 Das Modell Vater in Vollzeit, Mutter in Teilzeit ist die häufigste Erwerbskombination von Elternpaaren, in denen beide erwerbstätig sind. Auch im modernisierten Ernährermodell gilt das Einkommen von Frauen weiterhin als ein Zuverdienst. In Deutschland verdienen Frauen 22 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen, europaweit sind es nur 16,4 Prozent. Mit zunehmender Qualifikation wird das Gefälle sogar größer! Ein Arbeitnehmer in einer leitenden Funktion verdient bei gleicher Qualifikation 24% mehr als seine weibliche Kollegin. Berufe, in denen vermehrt Frauen beschäftigt sind, werden geringer bezahlt als männlich dominierte Berufsgruppen. Abb. 19: Verdienstunterschied (Stundenlohn) zwischen Frauen und Männern (2010) Wirtschaftszweig Bruttostundenverdienst insgesamt Frauen Männer Verdienstunterschied Euro % Insgesamt 16,95 14,62 18,81 22 Arbeitnehmer in leitender 35,10 28,64 37,66 24 Stellung Herausgehobener Arbeitnehmer 23,32 21,07 24,88 15 Fachangestellter 16,18 15,17 16,99 11 Angelernter Arbeitnehmer 13,03 11,91 13,82 14 Ungelernter Arbeitnehmer 10,42 10,16 10,74 5 Quelle: Statistisches Bundesamt, eigene Darstellung. Frauen sind seltener in Führungspositionen zu finden. In Vorständen von Unternehmen liegt der Frauenanteil sogar im unteren, einstelligen Bereich. Und in den letzten Jahren hat sich an diesem Zustand nahezu nichts verändert: er hat sich nur marginal von 2,5% auf 3,1% erhöht. Frauen unterbrechen ihre Berufstätigkeit für längere Zeiträume als Männer. newsletter DGB Rheinland-Pfalz / Saarland März
6 Was passiert, wenn sich Frauen nicht eigenständig absichern können? Durch diskontinuierliche Erwerbsbiografien, Beschäftigungen im Niedriglohnsektor und Teilzeitbeschäftigungen erwerben Frauen selten Anspruch auf eine gesetzliche Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter. Hinzu kommen die Absenkung des Rentenniveaus und die Individualisierung der Alterssicherung, die das Rentenniveau mindern und somit die Möglichkeiten einer unabhängigen Existenzsicherung verringern. In der Folge können Frauen ihre Existenz im Alter nicht (mehr) eigenständig sichern und sind von der Rente des Ehepartners abhängig. Eine Aufstockung auf das Grundsicherungsniveau durch Sozialleistungen erfolgt auf Grund der Familiensubsidiarität nicht. Im internationalen OECD-Vergleich gehört Deutschland zu den Ländern, mit dem größten Rentengefälle zwischen den Geschlechtern. Im Osten Deutschlands beträgt das Gefälle 22 Prozent, im Westen sogar 45 Prozent. Was kann der Staat tun, um die eigenständige Existenzsicherung von Frauen zu ermöglichen und zu fördern? Der DGB sagt: eine konsequente Gleichstellungspolitik betreiben! Kinderbetreuung: Traditionelle Arbeitsteilung und geschlechterabhängige Verdienste führen dazu, dass Frauen primär für die Erziehung der Kinder verantwortlich sind. Kinder und Pflege von Angehörigen ist für Frauen der Hauptgrund für eine Teilzeitbeschäftigung. Gäbe es mehr Kinderbetreuungsplätze hätten Mütter bessere Möglichkeiten, Familie und Beruf zu vereinbaren. newsletter DGB Rheinland-Pfalz / Saarland März
7 Betreuungsgeld: Das Betreuungsgeld verlockt Mütter zum Verzicht auf Erwerbstätigkeit und mindert die Chancen zum Unterhaltserwerb, der für eine wirtschaftliche Unabhängigkeit notwendig ist. Zudem wird vor allem Kinder aus bildungsfernen Familien eine frühkindliche Bildung vorenthalten. Das Ehegattensplitting: Durch das Steuerverfahren entsteht ein Splittingvorteil, der umso mehr zu Buche schlägt, je ungleicher die Einkommen verteilt sind. Eine zweite Erwerbstätigkeit rentiert sich nur, wenn der Splittingvorteil mindestens zurückverdient wird. Wegen geschlechtsspezifischen Einkommensdifferenzen und der Verteilung von Erwerbs- und Haushaltarbeit innerhalb einer Ehe, verzichtet überwiegend die Frau auf eine Erwerbsaufnahme. Dass Frauen bei der gesetzlichen Krankenkasse frei mitversichert werden, ist ein klares Hemmnis für die Erwerbsbeteiligung und somit für die eigenständige Existenzsicherung. Denn die freie Mitversicherung wird nur unter der Prämisse gewährleistet, dass die Ehepartnerin keiner Beschäftigung nachgeht. Anrechnung der Kindererziehungszeiten Um Frauen in Deutschland die Möglichkeit zu bieten, auf eigenen Beinen zu stehen und langfristig wirtschaftliche Unabhängigkeit zu erreichen, müssen Veränderungen her! Wir wollen bessere Rahmenbedingungen für eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen über alle Lebensphasen hinweg und ihre gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt. Deswegen: IMPRESSUM Kontakt: Herausgeber: DGB-Bezirk Rheinland-Pfalz / Saarland Susanne Wagner Kaiserstr DGB Rheinland-Pfalz Mainz Tel.: (06131) susanne.wagner@dgb.de Dietmar Muscheid newsletter DGB Rheinland-Pfalz / Saarland März
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