Finanz-Dossier. Änderung des Zollgesetzes, SR (Teilrevision) Einfluss auf die Bestimmungen über die Zolllager Seite 4. Zoll

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Finanz-Dossier. Änderung des Zollgesetzes, SR (Teilrevision) Einfluss auf die Bestimmungen über die Zolllager Seite 4. Zoll"

Transkript

1 CHF 28. Änderung des gesetzes, SR (Teilrevision) Einfluss auf die Bestimmungen über die lager Seite 4 Communiqué Schweiz 2/13 Lieferung über die Grenze Ausführungen zum Thema der werkvertraglichen Lieferung Steuersubjekt behindert gemeinnützige Stiftungen Seite 6 Seite 10 Seite 18

2 Impressum Redaktion: Herausgeber: Layout/Satz: Druck: Petra Schmutz Telefon WEKA Business Media AG Hermetschloostrasse Zürich Telefon Fax Dimitri Gabriel Erstausgabe: März 2013 ERNi Druck und Media AG Erscheinungsweise: 4 Ausgaben pro Jahr VLB Titelaufnahme im Verzeichnis Lieferbarer Bücher: ISBN Bilder: WEKA Business Media AG, Zürich Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werks darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden.

3 Editorial 1 Editorial Wir freuen uns, Ihnen eine neue Ausgabe vom zustellen zu dürfen. Sie finden darin, unter anderem, folgende spannende Beiträge: Am 31. März 2013 ist die Frist des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des gesetzes abgelaufen. Ein zentrales Element der Teilrevision sieht Neuregelungen hinsichtlich der Lagerung von Waren in lagern vor. Ein wesentliches Merkmal dieser Neuregelungen wird sein, dass die Lagerung von Waren in lagern unter Anwendung des lagerverfahrens nach Abschluss des Ausfuhrverfahrens zukünftig nicht mehr möglich sein wird. Den Beitrag dazu lesen Sie auf Seite 4. Der Aufbau von Maschinen vor Ort beim Kunden wird aus Schweizer MWST-Sicht als Lieferung qualifiziert, für die der Ort der Lieferung beim Kunden liegt (Art. 7 Abs. 1 Bst. a MWSTG). Bei der Einfuhr von Bestandteilen einer Maschine liegt die Verfügungsmacht im Zeitpunkt der Einfuhr aus schweizerischer MWST-Sicht immer noch beim ausländischen Lieferanten. Den Beitrag «Ausführungen zum Thema der werkvertraglichen Lieferung» finden Sie auf Seite 10. In der Schweiz sind über gemeinnützige Stiftungen aktiv. Diese Stiftungen finanzieren sich in erster Linie durch das Stiftungsvermögen bei Gründung und durch Spenden und andere unentgeltliche Zuwendungen. Viele Stiftungen erwirtschaften aber auch Erträge aus dem Handel mit Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen. Die entsprechenden Gewinne werden wiederum dem Stiftungszweck zugeführt, mithin im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks eingesetzt. Eine veröffentlichte Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung kann solche Stiftungen nun viel Geld kosten. Mehr dazu lesen Sie auf Seite 18. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre. Petra Schmutz Bereichsleiterin Finanz-Produkte petra.schmutz@weka.ch

4 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Änderung des gesetzes, SR (Teilrevision) Einfluss auf die Bestimmungen über die lager Geltendes Recht Vorschlag des Bundesrates zur Revision des ZG Implikationen für den Wirtschaftsverkehr... 5 Communiqué Schweiz 2/ Aktuelles aus dem bereich Update Freihandelsabkommen befreiungen dank Freihandelsabkommen ein Sparpotenzial, von dem Schweizer Unternehmen noch ungenügend profitieren relevante Stammdaten: «Wir haben dies schon immer so gemacht» Aktuelles aus der Gerichtspraxis... 8 Lieferung über die Grenze Ausführungen zum Thema der werkvertraglichen Lieferung Grundsätzliches MWST-Beurteilung der Lieferung von Maschinen in die Schweiz (inkl. anschliessender Aufbau) Gesetzlich korrektes Verhalten des ausländischen Lieferanten Fazit/Empfehlung MWST-Reform Ausblick zur geplanten Reform der MWST News aus dem Parlament Die Kommission beantragt einstimmig, nicht auf das Zwei-Satz-Modell einzutreten Steuerobjekt Abgrenzung Beratungs-/Bildungsleistungen Steuersubjekt behindert gemeinnützige Stiftungen Gemeinnützige Stiftungen im recht Unternehmerqualität Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung Zeitliche Wirkung der Praxis Kritische Würdigung Handlungsbedarf für betroffene Stiftungen MWST-Pflicht bei Veranstaltern von Sportanlässen Steuerpflicht des Veranstalters Unternehmerische Tätigkeit Zeitpunkt und Wegfall der Steuerpflicht Freiwillige Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Sportbereich... 23

5 Inhaltsverzeichnis 3 News aus der ESTV Die Anmeldung zur ist vollständig elektronisch möglich Fragen und Antworten Rechtssichere Antworten auf brennende Fragen Rechtsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen: Bundesverfassungs-Artikel, Gesetz und Verordnungen Publikationen der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV: MWST-Infos, MWST-Praxis-Infos, MWST-Branchen-Infos Publikationen der Eidgenössischen verwaltung EZV: Broschüren Für Online-Abonnenten: Im Online-Modul «Praxis» haben wir folgende neue Broschüren der ESTV für Sie aufgeschaltet: MWST-Info 04 Steuerobjekt (Praxisänderung 1. Entwurf) mit der Index-Nr MWST-Info 21 Neue Steuerpflichtige mit der Index-Nr MWST-Praxis-Info 06 Neues Rechnungslegungsrecht; «Vereinfachte/eingeschränkte» Buchführung und die MWST mit der Index-Nr MWST-Praxis-Info 07 Option für die Ver steuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien (1. Entwurf) mit der Index-Nr

6 4 Änderung des gesetzes, SR (Teilrevision) Einfluss auf die Bestimmungen über die lager 1 VON BARBARA HENZEN / OLIVER HULLIGER / URS KIPFER Am 31. März 2013 ist die Frist des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision des gesetzes abgelaufen. Ein zentrales Element der Teilrevision sieht Neuregelungen hinsichtlich der Lagerung von Waren in lagern vor. Ein wesentliches Merkmal dieser Neuregelungen wird sein, dass die Lagerung von Waren in lagern unter Anwendung des lagerverfahrens nach Abschluss des Ausfuhrverfahrens zukünftig nicht mehr möglich sein wird. Die Anpassung des gesetzes gleicht sich mit dieser Neuregelung der lagerhaltung dem kodex der Europäischen Union an. 1. Geltendes Recht lager dienen dem Zweck, Waren des nicht zollrechtlich freien Verkehrs, d.h. ausländische Waren und inländische Waren, die bereits zur Ausfuhr veranlagt wurden und die weder verzollt noch versteuert sind, im Rahmen des lagerverfahrens in lager verbringen zu können, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben werden. Die Abgaben werden erst bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr erhoben. In der Praxis werden lager zu 98% zu diesem Zweck verwendet. Die gesetzlich vorgeschriebene Maximalfrist zur physischen Ausfuhr der veranlagten inländischen Waren aus der Schweiz (und damit zur Auslagerung) beträgt grundsätzlich sechs Monate, wobei die Frist auf Antrag hin verlängert werden kann. Das Ausfuhrverfahren inländischer Waren wird mit der Einlagerung im lager unter Anwendung des lagerverfahrens selbst dann beendet, wenn zum Zeitpunkt der Ausfuhrveranlagung die eigentliche Bestimmung der Waren unbekannt ist. 2. Vorschlag des Bundesrates zur Revision des ZG Der hier betrachtete Aspekt des Vorschlags zur Revision der Bestimmungen über das lagerverfahren knüpft bei der Einlagerung von inländischen Waren an. Die Revision sieht vor, dass inländische Waren, räumlich getrennt von ausländischen Waren, weiterhin im lager eingelagert werden dürfen, jedoch nicht unter Anwendung des lagerverfahrens. Die inländischen Waren müssen somit zwingend den Status von Waren des zollrechtlich freien Verkehrs aufweisen. Mit anderen Worten gilt das Ausfuhrverfahren erst dann als abgeschlossen (inkl. Ausstellung der Ausfuhrveranlagungsverfügung), wenn die Waren die Schweiz physisch verlassen haben. Als Konsequenz können lediglich ausländische Waren in das lagerverfahren überführt werden; inländische Waren behalten bis zum Abschluss des Ausfuhrverfahrens den Status von Waren des zollrechtlich freien Verkehrs. Es sei an dieser Stelle ausdrücklich erwähnt, dass sich am Prinzip der lager und insbesondere der Lagerung von ausländischen Waren im Zusammenhang mit der Teilrevision des ZG grundsätzlich keine Änderungen ergeben. Dies hat zur Folge, dass einerseits die Überwachungsfunktion der zuständigen Behörden bis zur physischen Ausfuhr der inländischen Waren wahrgenommen wird und andererseits, dass Steuerbefreiungen, respektive rückerstattungen und Ausfuhrbeihilfen erst im Zeitpunkt des tatsächlichen Exports gewährt werden. 1 Die Ausführungen beziehen sich auf das lagerverfahren gemäss Art. 50 ff. ZG, sind jedoch auf die freilager gemäss Art. 62 ff. ZG analog anwendbar.

7 5 3. Implikationen für den Wirtschaftsverkehr Wie einleitend erwähnt, ist die Frist des Vernehmlassungsverfahrens Ende März 2013 abgelaufen. In einem nächsten Schritt wird der Gesetzgeber, voraussichtlich im Herbst 2013, über die Teilrevision des ZG debattieren. Es bleibt zum jetzigen Zeitpunkt abzuwarten, wann die Neuregelungen in Kraft treten werden. Dennoch ist es empfehlenswert, dass Unternehmen und Privatpersonen (beispielsweise im Kunst- oder Antiquitätensegment), die bis anhin von den Schweizer lagern Gebrauch gemacht haben, frühzeitig überprüfen, ob sie von den Änderungen dieser Teilrevision des ZG betroffen sind. In solchen Fällen wird es unerlässlich sein, dass frühzeitig entsprechende Massnahmen wie z.b. eine aktualisierung der mehrwertsteuerlichen Qualifikation der getätigten Transaktion hinsichtlich der Steuerbarkeit, eine Überprüfung der Buchhaltung und des ERP Systems hinsichtlich der korrekten Verbuchung von Umsätzen, sowie, aus zollrechtlicher Perspektive, die Überprüfung der Anwendbarkeit einzelner verfahren (z.b. Transitverfahren) getroffen werden. Quelle: Beitrag «Änderung des gesetzes, SR (Teilrevision) Einfluss auf die Bestimmungen über die lager» aus Tax News vom Juni 2013, mit freundlicher Genehmigung der Ernst & Young AG. DIE AUTOREN Barbara Henzen, lic. iur., Anwältin, eidg. dipl. Steuerexpertin Barbara Henzen ist Partner und Leiterin des Bereichs indirekte Steuern von Ernst & Young AG. Sie besitzt 15 Jahre Erfahrung in der Steuer beratung bei der Arthur Andersen AG und Ernst & Young AG mit Schwergewicht - und beratung und sie ist Mitglied des Transaction Tax Teams von Ernst & Young AG. Sie hat breite Projekt erfahrung im Bereich indirekte Steuern und M&A, insbesondere und MWST -Beratung für verschiedenste Branchen (z.b. Liegenschaften, Finanzsektor, Optimierung von internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen, Projektführung bei Unternehmensumstrukturierungen). Oliver Hulliger, Bachelor of Science in Betriebsökonomie, MAS FH MWST Oliver Hulliger ist Senior Consultant indirekte Steuern bei Ernst & Young AG. Er hat beinahe 4 Jahre Erfahrung in der Steuerberatung bei Ernst & Young AG mit Schwergewicht - und beratung und über 8 Jahre Erfahrung als fachmann bei der Eidgenössischen verwaltung, mit breiter Erfahrung in Fragen des Schweizer rechts, insbesondere in den Bereichen Import-/Exportverfahren, tarifklassifizierung, präferenzieller Ursprung, Einfuhrsteuer und nichtzollrechtliche Erlasse. Urs Kipfer, M.A. (HSG) in Law Urs Kipfer ist Consultant indirekte Steuern bei Ernst & Young AG und hat 1 Jahr Erfahrung in der Steuerberatung bei Ernst & Young AG mit Schwergewicht - und beratung. Er hat erfahrung mit Schwerpunkt Transaction Tax.

MEHRWERTSTEUER FINANZ-DOSSIER. Die korrekte MWST-Deklaration Seite 4. Buchführung und Abrechnung

MEHRWERTSTEUER FINANZ-DOSSIER. Die korrekte MWST-Deklaration Seite 4. Buchführung und Abrechnung CHF 28. Buchführung und Abrechnung Die korrekte MWST-Deklaration Seite 4 Lieferung über die Grenze Entwicklungen in der EU hinsichtlich Reihengeschäften Praxis-Beispiele Praxis-Beispiele zum Vorsteuerabzug

Mehr

Beweiskraft von elektronischen Kreditorenrechnungen Seite 4

Beweiskraft von elektronischen Kreditorenrechnungen Seite 4 CHF 28. Buchführung und Abrechnung Beweiskraft von elektronischen Kreditorenrechnungen Seite 4 Buchführung und Abrechnung MWST-Checkliste am Ende des Geschäftsjahres Grenzüberschreitende Lieferung Neuregelung

Mehr

Freihandelsabkommen mit China Fahren Sie mit? Seite 3

Freihandelsabkommen mit China Fahren Sie mit? Seite 3 CHF 28. Zoll Freihandelsabkommen mit China Fahren Sie mit? Seite 3 MWST-Recht Wichtige Entscheide im MWST-Recht 2014 Grenzüberschreitende Lieferung Warenlieferungen aus dem Ausland in die Schweiz aus Sicht

Mehr

Neues Mehrwertsteuergesetz So umschiffen Sie die Klippen der Revision

Neues Mehrwertsteuergesetz So umschiffen Sie die Klippen der Revision So umschiffen Sie die Klippen der Revision Neues MWSTG 2010 korrekt umsetzen! Dossier-Themen Analyse Strategie Kommunikation Finanzen Verkauf Gesellschaft Personal Organisation Kalkulieren Marketing Informatik/IT

Mehr

MEHRWERTSTEUER. Rechnungsvoraussetzungen in der Schweiz und in der EU Seite 4 FINANZ-DOSSIER. Buchführung und Abrechnung

MEHRWERTSTEUER. Rechnungsvoraussetzungen in der Schweiz und in der EU Seite 4 FINANZ-DOSSIER. Buchführung und Abrechnung CHF 28. Buchführung und Abrechnung Rechnungsvoraussetzungen in der Schweiz und in der EU Seite 4 MWST-Recht Wichtige Entscheide im MWST-Recht 2014 und 2015 Zoll Zoll und Handel: Ein Blick auf heute und

Mehr

UPDATE Mehrwertsteuer [MWST] HERBST 2017

UPDATE Mehrwertsteuer [MWST] HERBST 2017 HERBST 2017 IDP Treuhand AG Gewerbezentrum Strahlholz 13 Postfach 122 9056 Gais Telefon 071 791 70 10 Fax 071 791 70 19 info@idpag.ch www.idpag.ch Mitglied Schweizerischer Treuhänderverband TREUHAND SUISSE

Mehr

Besteuerung von Messeleistungen in der EU Seite 4

Besteuerung von Messeleistungen in der EU Seite 4 CHF 28. Grenzüberschreitende DL Besteuerung von Messeleistungen in der EU Seite 4 Grenzüberschreitende DL Schweiz, Liechtenstein: Neuregelung zur Verwendung von Firmenfahrzeugen in der EU Steuerobjekt

Mehr

Management by Objectives

Management by Objectives Wie Sie Ihre Mitarbeiter mit Zielen zum Erfolg führen Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen Sofort-Nutzen

Mehr

M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R E R S T E E R F A H R U N G E N M I T D E R T E I L R E V I S I O N

M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R E R S T E E R F A H R U N G E N M I T D E R T E I L R E V I S I O N M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R E R S T E E R F A H R U N G E N M I T D E R T E I L R E V I S I O N Halbtagesseminar Mittwoch, 20. Juni 2018 in Zürich (Nachmittag) und Dienstag, 26. Juni 2018

Mehr

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER Markus Metzger Partner Tax Team AG, Cham Inhalt Baugewerbe (neue Abgrenzungskriterien) Definition der unternehmerischen Tätigkeit Internationale Entwicklungen

Mehr

Handelskammer Deutschland-Schweiz

Handelskammer Deutschland-Schweiz Handelskammer Deutschland-Schweiz Vortrag am 05.12.2017 Schweiz: Änderung im Schweizer MWST-Recht zu 2018 / 2019 Dr. Marion Hohmann-Viol Worüber wir heute sprechen: Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz

Mehr

Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010

Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010 Januar 2010 www.estv.admin.ch MWSTPraxisInfo 02 Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 Informationen zu den MWSTInfos 04 und 05 Praxisänderung ab 1. Juli 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische

Mehr

Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010

Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2. -Emissionsrechten. MWST-Praxis-Info 02. Januar 2010 Januar 2010 www.estv.admin.ch MWSTPraxisInfo 02 Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 Informationen zu den MWSTInfos 04 und 05 Praxisänderung ab 1. Juli 2010, zweite, überarbeitete Ausgabe vom 24. September

Mehr

MEHRWERTSTEUER UPDATE. Markus Metzger Partner Tax Team AG, Cham

MEHRWERTSTEUER UPDATE. Markus Metzger Partner Tax Team AG, Cham MEHRWERTSTEUER UPDATE Markus Metzger Partner Tax Team AG, Cham Übersicht Praxisanpassungen ESTV (1) MWST-Praxis Info 01 MWST-Praxis Info 02 MWST-Praxis Info 03 MWST-Praxis Info 04 MWST-Praxis Info 05 MWST-Praxis

Mehr

Kündigung. WEKA Business Dossier. Tipps und Antworten zur korrekten Vorgehensweise. Sofort-Nutzen. Dossier-Themen. Personal. Unternehmens führung

Kündigung. WEKA Business Dossier. Tipps und Antworten zur korrekten Vorgehensweise. Sofort-Nutzen. Dossier-Themen. Personal. Unternehmens führung Kündigung Tipps und Antworten zur korrekten Vorgehensweise Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen

Mehr

webbasierten Publikationen Ersetzt durch die Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 -Emissionsrechten Stromsparfonds Basel MWST-Praxis-Info 02

webbasierten Publikationen Ersetzt durch die Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 -Emissionsrechten Stromsparfonds Basel MWST-Praxis-Info 02 Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 02 Mehrwertsteuerliche Behandlung von CO 2 -Emissionsrechten Stromsparfonds Basel Dritte, überarbeitete Ausgabe (ergänzt jene vom 24. September 2010) Eidgenössisches

Mehr

Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien

Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien Januar 2010 www.estv.admin.ch MWST-Praxis-Info 07 Option für die Versteuerung der von der Steuer ausgenommenen Leistungen im Zusammenhang mit Immobilien Titel der MWST-Info XX Eidgenössisches Finanzdepartement

Mehr

Neuerungen Mehrwertsteuer Schweiz

Neuerungen Mehrwertsteuer Schweiz Neuerungen Mehrwertsteuer Schweiz Teilrevision Mehrwertsteuergesetz mit Wirkung ab 1. Januar 2018 v.a. in Bezug auf die Mehrwertsteuerpflicht ausländischer Unternehmen in der Schweiz Andreas Schwarzenbach

Mehr

Neues Schweizer Rechnungslegungsrecht

Neues Schweizer Rechnungslegungsrecht Neues Schweizer Rechnungslegungsrecht Was bleibt, was ist neu für KMU? Business-Bereich Management Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Finanzen IT & Office Sofort-Nutzen

Mehr

Veredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern

Veredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Mehrwertsteuer Veredelungsverkehr; Steuerbefreiung für die Lohnveredelung bei mehreren inländischen Lohnveredlern

Mehr

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER Markus Metzger Partner und Niederlassungsleiter BDO AG, Zug MWST-Praxis-Info Nr. 04 (1) Definition der unternehmerischen Tätigkeit: - eine auf nachhaltige

Mehr

Steuerliche Behandlung von Leistungen, die im Zusammenhang mit Campione d Italia stehen

Steuerliche Behandlung von Leistungen, die im Zusammenhang mit Campione d Italia stehen 610.545.16 Merkblatt Nr. 16 Steuerliche Behandlung von Leistungen, die im Zusammenhang mit Campione d Italia stehen Gültig ab 1. Januar 2008 Die in dieser Publikation enthaltenen Informationen sind als

Mehr

Gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010

Gültig mit Einführung des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) vom 12. Juni 2009 per 1. Januar 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Hauptabteilung Mehrwertsteuer MWST-Info Bezugsteuer (Art. 45 bis 49 MWSTG) Wer Leistungen (Dienstleistungen / Lieferungen) bezieht

Mehr

AKTUELLE ENTWICKLUNG DER MEHRWERTSTEUER

AKTUELLE ENTWICKLUNG DER MEHRWERTSTEUER AKTUELLE ENTWICKLUNG DER MEHRWERTSTEUER 1. Änderungen der Mehrwertsteuerverordnung per 1. Januar 2015 (SR 641.201) 1.1 Neuer Artikel 9a MWSTV Als Leistungen im Sinn von Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b

Mehr

5 Halbtages-Module jeweils am Vormittag

5 Halbtages-Module jeweils am Vormittag M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R G R U N D K U R S 5 Halbtages-Module jeweils am Vormittag ab 30. Mai 2018 jeweils am Mittwochvormittag in Zürich ab 5. Juni 2018 jeweils am Dienstagvormittag

Mehr

Mehrwertsteuer Behandlung von Sponsoring / Sachleistungen. Bild: Keystone

Mehrwertsteuer Behandlung von Sponsoring / Sachleistungen. Bild: Keystone Mehrwertsteuer Behandlung von Sponsoring / Sachleistungen Bild: Keystone Inhaltsverzeichnis Definitionen Sachleistungen Einräumen von Rechten Bekanntmachungsleistungen Fragen Erstellt in Anlehnungen an

Mehr

Mehrwertsteuer Neuerungen

Mehrwertsteuer Neuerungen Neuerungen 1.1.2018 Ernst Lüthi und Benno Frei Übersicht Teilrevision MWSTG Steuerpflicht Abzug fiktiver Vorsteuer Margenbesteuerung Eng verbundene Personen Steuersatzreduktion per 1.1.2018 Refresher 2017

Mehr

5 Halbtages-Module jeweils am Vormittag

5 Halbtages-Module jeweils am Vormittag M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R G R U N D K U R S 5 Halbtages-Module jeweils am Vormittag ab 30. Mai 2018 jeweils am Mittwochvormittag in Zürich ausgebucht ab 5. Juni 2018 jeweils am Dienstagvormittag

Mehr

Umschliessungen und Gebinde (mit und ohne Pfandgeld)

Umschliessungen und Gebinde (mit und ohne Pfandgeld) www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.24 Umschliessungen und Gebinde (mit und ohne Pfandgeld) Ausgabe 2012 Gültig ab 01. Mai 2018 Herausgeber: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Abteilung Normen

Mehr

Erfolgreich verhandeln

Erfolgreich verhandeln So optimieren Sie das Verhandlungsgespräch Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen Sofort-Nutzen Sie

Mehr

Handelskammer Deutschland-Schweiz

Handelskammer Deutschland-Schweiz Handelskammer Deutschland-Schweiz Vortrag am 21.3.2018 Änderungen im Schweizer MWST Recht 2018 / 2019 Dr. Marion Hohmann-Viol Worüber wir heute sprechen: Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz 1. Prüfung

Mehr

Einfuhr eines Gegenstands durch ausländischen Lieferanten zum Verkauf auf der Strasse, an der Haustüre, an einer Veranstaltung oder an einer Messe

Einfuhr eines Gegenstands durch ausländischen Lieferanten zum Verkauf auf der Strasse, an der Haustüre, an einer Veranstaltung oder an einer Messe www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.03 Einfuhr eines Gegenstands durch ausländischen Lieferanten zum Verkauf auf der Strasse, an der Haustüre, an einer Veranstaltung oder an einer Messe Ausgabe

Mehr

Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010. Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009

Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010. Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009 Das neue Mehrwertsteuergesetz ab 1. Januar 2010 Vortrag suissetec nordwestschweiz, 9.11.2009 Vorstellung Walter Bando Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis, Inhaber Zugelassener

Mehr

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER

AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER AKTUELLE ENTWICKLUNGEN BEI DER MEHRWERTSTEUER Markus Metzger Partner Tax Team AG, Cham Inhaltsverzeichnis Abgrenzung unternehmerischer / nicht unternehmerischer Bereich (Update nach Bundesgerichtsurteil)

Mehr

Zuger Steuer Praxis Neue Arbeitsformen

Zuger Steuer Praxis Neue Arbeitsformen April 2019 / Nr. 70 Zuger Steuer Praxis Neue Arbeitsformen Aktuell Fahrlässige Nichtdeklaration einer Dividende: Änderung betreffend die Verrechnungssteuer Katja Lötscher GHM Partners AG Senior Associate,

Mehr

Networking. WEKA Business Dossier. Kontakte aufbauen, pflegen und gewinnbringend nutzen. Sofort-Nutzen. Dossier-Themen.

Networking. WEKA Business Dossier. Kontakte aufbauen, pflegen und gewinnbringend nutzen. Sofort-Nutzen. Dossier-Themen. Kontakte aufbauen, pflegen und gewinnbringend nutzen Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Sofort-Nutzen Sie erfahren: was

Mehr

Kündigung I Die häufigsten Praxisfälle

Kündigung I Die häufigsten Praxisfälle Kündigung I Die häufigsten Praxisfälle Business-Bereich Management Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Finanzen IT & Office Sofort-Nutzen Sie erfahren: wie Sie ordentlich

Mehr

Stein am Rhein, im Oktober 2017

Stein am Rhein, im Oktober 2017 Stein am Rhein, im Oktober 2017 Teilrevision des Schweizer Mehrwertsteuergesetzes per 1. Januar 2018 mit Auswirkungen auf deutsche Unternehmen mit Leistungen in der Schweiz (z.b. grenznahe Handwerker)

Mehr

Grundstückverkauf: Mit oder ohne Meldeverfahren?

Grundstückverkauf: Mit oder ohne Meldeverfahren? Stephanie Purtschert Hess Grundstückverkauf: Mit oder ohne Meldeverfahren? 1 Grundstückverkauf: Mit oder ohne Meldeverfahren? Das mehrwertsteuerliche Meldeverfahren kommt häufig im Zusammenhang mit Grundstücken

Mehr

Vorsteuerkorrekturen und Vorsteuerkürzungen

Vorsteuerkorrekturen und Vorsteuerkürzungen Vorsteuerkorrekturen und Vorsteuerkürzungen Loosli Patrick MAS FH in Mehrwertsteuer MWST-Berater / Dozent / Autor Detailprogramm Unterschied zwischen Vorsteuerkorrekturen und Vorsteuerkürzungen Wie berechnet

Mehr

Aktuell mit veb.ch: Ab greift die Teilrevision des MWSTG und der MWSTV

Aktuell mit veb.ch: Ab greift die Teilrevision des MWSTG und der MWSTV Aktuell mit : Ab 1.1. 2018 greift die Teilrevision des MWSTG und der MWSTV Das neue MWST-Gesetz und die Folgen für KMU Wichtige Änderungen: Die Steuerpflicht: weltweiter Umsatz ist massgebend Option wird

Mehr

Steuerstatistik 2015 AUF EINEN BLICK. Juli Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra

Steuerstatistik 2015 AUF EINEN BLICK. Juli Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Juli 2016 Steuerstatistik 2015 AUF EINEN BLICK Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Steuerverwaltung

Mehr

Strategie: Stimmungsmache

Strategie: Stimmungsmache Strategie: Stimmungsmache Wie man Kampagnenjournalismus definiert, analysiert - und wie ihn die BILD-Zeitung betreibt Bearbeitet von Vasco Boenisch 1. Auflage 2007. Taschenbuch. 376 S. Paperback ISBN 978

Mehr

Halbtagesseminar. Montag, 7. September 2015 (Vormittag) in Zürich

Halbtagesseminar. Montag, 7. September 2015 (Vormittag) in Zürich M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A B E Z U G S T E U E R Halbtagesseminar Montag, 7. September 2015 (Vormittag) in Zürich Von Graffenried AG Treuhand Waaghausgasse

Mehr

Einfuhr eines Gegenstands durch ausländischen Lieferanten zum Verkauf auf der Strasse, an der Haustüre, an einer Veranstaltung oder an einer Messe

Einfuhr eines Gegenstands durch ausländischen Lieferanten zum Verkauf auf der Strasse, an der Haustüre, an einer Veranstaltung oder an einer Messe www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.03 Einfuhr eines Gegenstands durch ausländischen Lieferanten zum Verkauf auf der Strasse, an der Haustüre, an einer Veranstaltung oder an einer Messe Ausgabe

Mehr

Themenübersicht. Was ist anlässlich der Einfuhr in die Schweiz zu beachten? Workshop Werkvertragliche Lieferungen

Themenübersicht. Was ist anlässlich der Einfuhr in die Schweiz zu beachten? Workshop Werkvertragliche Lieferungen Themenübersicht Was ist anlässlich der Einfuhr in die Schweiz zu beachten? Elektronische Zollanmeldung Verfahrensbestimmungen EU-Präferenz Workshop Werkvertragliche Lieferungen Mehrwertsteuer Vorübergehende

Mehr

Steuerpflicht, massgebender Umsatz, Beginn der Steuerpflicht, Anmeldung

Steuerpflicht, massgebender Umsatz, Beginn der Steuerpflicht, Anmeldung 1 von 5 22.07.2014 11:53 Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Mehrwertsteuer MWST, massgebender Umsatz, Beginn der, Anmeldung Dies ist eine Kurzinfo. Detailliertere Angaben finden Sie u.a. in den MWST-Infos

Mehr

Umschliessungen und Gebinde (mit und ohne Pfandgeld)

Umschliessungen und Gebinde (mit und ohne Pfandgeld) www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.24 en und Gebinde (mit und ohne Pfandgeld) Ausgabe 2010 Gültig: 01.01.2010 bis 30.06.2012 Herausgeber: Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion

Mehr

Sage50 Neue MWST-Verordnung per Gebrauchtwarenhandel / Fiktiver Vorsteuerabzug (Wegfall Margenbesteuerung) Einlageentsteuerung Allgemein

Sage50 Neue MWST-Verordnung per Gebrauchtwarenhandel / Fiktiver Vorsteuerabzug (Wegfall Margenbesteuerung) Einlageentsteuerung Allgemein Sage50 Neue MWST-Verordnung per 01.01.2010 Gebrauchtwarenhandel / Fiktiver Vorsteuerabzug (Wegfall Margenbesteuerung) Einlageentsteuerung Allgemein Sage Schweiz AG D4 Platz 10 CH-6039 Root Längenbold Gebrauchtwarenhandel

Mehr

Zukunftsorientiert führen

Zukunftsorientiert führen Trends erkennen, Vision entwickeln und Strategien umsetzen Dossier-Themen Unternehmensführung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen

Mehr

Immobilienverkäufe aus Sicht der Mehrwertsteuer: Ausgenommener Grundstücksverkauf oder steuerbare Lieferung?

Immobilienverkäufe aus Sicht der Mehrwertsteuer: Ausgenommener Grundstücksverkauf oder steuerbare Lieferung? PrimeTax Info Mai 2012 Immobilienverkäufe aus Sicht der Mehrwertsteuer: Ausgenommener Grundstücksverkauf oder steuerbare Lieferung? EINLEITUNG Der Verkauf von Immobilien ist grundsätzlich von der Mehrwertsteuer

Mehr

SelectLine Auftrag und Rechnungswesen

SelectLine Auftrag und Rechnungswesen SelectLine Auftrag und Rechnungswesen Anpassung der Mehrwertsteuer per 01.01.2018 Copyright 2017 by SelectLine Software AG, CH-9016 St. Gallen Kein Teil dieses Dokumentes darf ohne ausdrückliche Genehmigung

Mehr

Mehrwertsteuer. Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen. Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen

Mehrwertsteuer. Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen. Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen Mehrwertsteuer Liste der beschlossenen und geplanten Verbesserungsmassnahmen I. Praxisänderungen Auf den 1. Januar 2005 in Kraft gesetzte Praxisänderungen 1. Verzicht auf die Angabe des Namens und der

Mehr

Fit für Erstellung, Prüfung und Berichtigung von Rechnungen. Umsatzsteuerliche Anforderungen an Rechnungen und Möglichkeiten der Rechnungsberichtigung

Fit für Erstellung, Prüfung und Berichtigung von Rechnungen. Umsatzsteuerliche Anforderungen an Rechnungen und Möglichkeiten der Rechnungsberichtigung Fit für Erstellung, Prüfung und Berichtigung von Rechnungen Umsatzsteuerliche Anforderungen an Rechnungen und Möglichkeiten der Rechnungsberichtigung Stefan Crivellin PRAKTIKERWISSEN KOMPAKT 1. Auflage

Mehr

Aktuelles zur MWST. Raffaello Pietropaolo Leiter Hauptabteilung MWST Vizedirektor Eidg. Steuerverwaltung. Schaan, 5. Oktober2017

Aktuelles zur MWST. Raffaello Pietropaolo Leiter Hauptabteilung MWST Vizedirektor Eidg. Steuerverwaltung. Schaan, 5. Oktober2017 Aktuelles zur MWST Raffaello Pietropaolo Leiter Hauptabteilung MWST Vizedirektor Eidg. Steuerverwaltung Schaan, 5. Oktober2017 Vorstellung des neuen Leiters der HA MWST Persönliches Jahrgang 1971 Verheiratet

Mehr

Teilrevision MWSTG und weitere Aktualitäten zur MWST

Teilrevision MWSTG und weitere Aktualitäten zur MWST Teilrevision MWSTG und weitere Aktualitäten zur MWST MWST-Kongress 2015 Wirtschaftsberatung Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Dienstag, 23. Juni 2015 von 13.30 bis 17.15 Uhr Stade de Suisse Wankdorf Bern

Mehr

Einfuhr eines Gegenstands durch ausländischen Lieferanten zum Verkauf auf der Strasse, an der Haustüre, an einer Veranstaltung oder an einer Messe

Einfuhr eines Gegenstands durch ausländischen Lieferanten zum Verkauf auf der Strasse, an der Haustüre, an einer Veranstaltung oder an einer Messe www.ezv.admin.ch Mehrwertsteuer (MWST) Publ. 52.03 Einfuhr eines Gegenstands durch ausländischen Lieferanten zum Verkauf auf der Strasse, an der Haustüre, an einer Veranstaltung oder an einer Messe Ausgabe

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis. 0Inhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen 0Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht... 15 I. Grundlagen... 15 1. Entwicklung... 15 2. Systematik...

Mehr

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts ( veröffentlicht

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (  veröffentlicht Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (www.admin.ch/ch/d/as/) veröffentlicht wird. Bundesgesetz über eine Anpassung des DBG und des

Mehr

MWST - MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Korrektur

MWST - MWST-Info 09 Vorsteuerabzug und Korrektur Teil 1 Vorsteuerabzug Seite 1a 1 Grundsätzliches zum Vorsteuerabzug 1.1 Welche Vorsteuern dürfen geltend gemacht werden? 1.2 Grafik zur Abklärung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug 1.3 Eintragung im MWST-Register

Mehr

Spezialist für Mehrwertsteuerfragen im Aussenhandel

Spezialist für Mehrwertsteuerfragen im Aussenhandel Zertifikatskurs Spezialist für Mehrwertsteuerfragen im Aussenhandel Für Schweizer Aussenhandelsunternehmen ist es nicht einfach, sich hinsichtlich der in- und ausländischen Mehrwertsteuer bei der Ein-

Mehr

Umsatzsteuertagung 2006

Umsatzsteuertagung 2006 Lieferungen ausländischer Unternehmer aus dem Drittland nach und in Österreich Linz, 29. November 2006 Übersicht > Grundlagen Einfuhrtatbestand Vorsteuerabzug > Sonderfragen EUSt-Abzug beim Reihengeschäft

Mehr

Mehrwertsteuer-Kurse 2016 in Bern

Mehrwertsteuer-Kurse 2016 in Bern Mehrwertsteuer-Kurse 2016 in Bern Wirtschaftsberatung Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Kursübersicht 18. 10. MWST Grundlagen 19. 10. MWST Hochschulen/Forschungsanstalten und bildungsnahe Institutionen

Mehr

Neuer Prozess Berichtigungsverfahren nach Art. 34 ZG

Neuer Prozess Berichtigungsverfahren nach Art. 34 ZG Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Oberzolldirektion Sektion Aufgabenvollzug Bern, 13.04.2017 No 012.1-631.0-001 Zirkular extern R-10 Neuer Prozess Berichtigungsverfahren

Mehr

Podiumsdiskussion Massnahmen für den Steuerstandort Schweiz: Was ist zu tun?

Podiumsdiskussion Massnahmen für den Steuerstandort Schweiz: Was ist zu tun? Podiumsdiskussion Massnahmen für den Steuerstandort Schweiz: Was ist zu tun? Fabian Baumer, Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Dr. Daniel Lampart, Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB Prof. Dr. Christoph

Mehr

Merkblatt über die Unterschiede der Verfahrensvereinfachungen bei der Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex

Merkblatt über die Unterschiede der Verfahrensvereinfachungen bei der Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex 1 Merkblatt über die Unterschiede der Verfahrensvereinfachungen bei der Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex I. Allgemeines Stand: Mai 2016 Die Reform des EU-Zollrechts

Mehr

STEUERRECHTLICHE VERTRETUNG FÜR AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN IN DER SCHWEIZ

STEUERRECHTLICHE VERTRETUNG FÜR AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN IN DER SCHWEIZ STEUERRECHTLICHE VERTRETUNG FÜR AUSLÄNDISCHE UNTERNEHMEN IN DER SCHWEIZ ÜBERSICHT 1. Wann braucht man steuerrechtlich vertreten zu werden? 2. Was machen unsere Experten für Sie? 3. Wie funktioniert die

Mehr

Umsatzsteuer II Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht

Umsatzsteuer II Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht Skript zum Online-Training Umsatzsteuer II Steuerbefreiungen im Umsatzsteuerrecht Rechtsstand: Januar 2018 In Kooperation mit Inhalt 1 Überblick... 1 2 Echte Steuerbefreiungen... 3 2.1 Überblick... 3 2.2

Mehr

Inhaltsverzeichnis. I. Teil Erläuterungen

Inhaltsverzeichnis. I. Teil Erläuterungen Vorwort zur 3. Auflage I. Teil Erläuterungen A. Einführung in das österreichische Umsatzsteuerrecht 15 I. Grundlagen 15 1. Entwicklung 15 2. Systematik 15 II. Grundzüge 16 1. Territorialer Anwendungsbereich

Mehr

RR/FM 312 Bern, 18. Mai Vernehmlassung MWSt-Branchen-Info 18, Rechtsanwälte und Notare

RR/FM 312 Bern, 18. Mai Vernehmlassung MWSt-Branchen-Info 18, Rechtsanwälte und Notare Frau Brigitte Baumann Abteilung Recht / Herr Uwe Mehrwald Abt. Externe Prüfung Eidg. Steuerverwaltung ESTV Schwarztorstrasse 50 3003 Bern RR/FM 312 Bern, 18. Mai 2010 Vernehmlassung MWSt-Branchen-Info

Mehr

Wichtige Information zur MWST-Satzreduktion

Wichtige Information zur MWST-Satzreduktion Wichtige Information zur MWST-Satzreduktion Inhalt Seite Themen 1 Einleitung 1 Neue Mehrwertsteuersätze 2 Neue Saldosteuersätze und deren Anwendung 2 Anpassung der Buchhaltungs- und Fakturierungssoftware

Mehr

Das Schweizer Mehrwertsteuer- Handbuch

Das Schweizer Mehrwertsteuer- Handbuch Jörg R. Bühlmann Das Schweizer Mehrwertsteuer- Handbuch Unionsverlag Zürich -L k^- C Inhalt Vorwort 9 Allgemeiner Teil 1. Die Umsatzsteuer im allgemeinen 10 1.1. Formen der Umsatzsteuer 10 1.2. Die Umsatzsteuer

Mehr

Kompetenz-Management Die richtigen Mitarbeitenden heute, morgen und übermorgen

Kompetenz-Management Die richtigen Mitarbeitenden heute, morgen und übermorgen WEKA Business Dossier Kompetenz-Management Die richtigen Mitarbeitenden heute, morgen und übermorgen Business-Bereich Management Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Finanzen

Mehr

MEHRWERTSTEUER PRAXISÄNDERUNGEN AB 1. JULI

MEHRWERTSTEUER PRAXISÄNDERUNGEN AB 1. JULI MEHRWERTSTEUER PRAXISÄNDERUNGEN AB 1. JULI 2005 Am 31. Mai 2005 publizierte die Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Mehrwertsteuer (ESTV, HA MWST), Änderungen der Verwaltungspraxis per 1. Juli

Mehr

Die Macht der Suchmaschinen The Power of Search Engines

Die Macht der Suchmaschinen The Power of Search Engines Marcel Machill / Markus Beiler (Hrsg.) Die Macht der Suchmaschinen The Power of Search Engines Herbert von Halem Verlag Bibliographische Information Der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek

Mehr

Die 10 goldenen Regeln für richtiges Verhalten. Sofort-Nutzen. Sie erfahren: wie Sie mit Hierarchien umgehen. Sie können:

Die 10 goldenen Regeln für richtiges Verhalten. Sofort-Nutzen. Sie erfahren: wie Sie mit Hierarchien umgehen. Sie können: Die 10 goldenen Regeln für richtiges Verhalten Dossier-Themen Unternehmens führung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen Sofort-Nutzen

Mehr

Revision des Mehrwertsteuergesetzes

Revision des Mehrwertsteuergesetzes Revision des Mehrwertsteuergesetzes 1. Stand MWST Revision (Botschaft des Bundesrates vom 25.06.08) 2. Folgen für gemeinnützige Organisationen Ausgangslage 1995: MWST in der Schweiz eingeführt (BR-VO)

Mehr

Donnerstag, 6. Dezember 2018 im Swissôtel, 8050 Zürich-Oerlikon. Montag, 10. Dezember 2018 im Novotel Bern Expo, 3014 Bern

Donnerstag, 6. Dezember 2018 im Swissôtel, 8050 Zürich-Oerlikon. Montag, 10. Dezember 2018 im Novotel Bern Expo, 3014 Bern M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R P R A X I S E N T W I C K L U N G U N D N E U E R U N G E N 2018 Tagesseminar Donnerstag, 6. Dezember 2018 im Swissôtel, 8050 Zürich-Oerlikon Montag, 10. Dezember

Mehr

Zollverordnung der EZV

Zollverordnung der EZV Zollverordnung der EZV (ZV-EZV) Änderung vom 18. Oktober 2018 Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) verordnet: I Die Zollverordnung der EZV vom 4. April 2007 1 wird wie folgt geändert: Art. 1 Kriegsmaterial

Mehr

MWST im Gemeinwesen (Vertiefung) Workshop vom 21. und

MWST im Gemeinwesen (Vertiefung) Workshop vom 21. und MWST im Gemeinwesen (Vertiefung) Workshop vom 21. und 28.11.2017 Markus Metzger www.tax-team.ch Ihr Workshop-Leiter Markus Metzger dipl. Steuerexperte, Betriebsökonom FH, Mehrwertsteuerexperte FH, emba

Mehr

FinTech-Bewilligung Teilrevision der Geldwäschereiverordnung- FINMA (GwV-FINMA)

FinTech-Bewilligung Teilrevision der Geldwäschereiverordnung- FINMA (GwV-FINMA) FinTech-Bewilligung Teilrevision der Geldwäschereiverordnung- FINMA (GwV-FINMA) Bericht über die Anhörung vom 28. August bis 26. Oktober 2018 zum Entwurf der Teilrevision der GwV-FINMA 5. Dezember 2018

Mehr

Rechtzeitige Abklärungen sind angezeigt

Rechtzeitige Abklärungen sind angezeigt MWST Unterstellungserklärung bei der einfuhr eines gegenstandes Rechtzeitige Abklärungen sind angezeigt monika molná r Maryann rohner Grundsätzlich gilt bei der Lieferung eines Gegenstandes vom Ausland

Mehr

Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom (Stand )

Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom (Stand ) 668. Verordnung über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV) vom 8.0.000 (Stand 0.0.00) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 73 Absatz des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 965

Mehr

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird.

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche im Bundesblatt veröffentlicht wird. [Signature] [QR Code] Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) Änderung

Mehr

Zuerst nehmen wir eine allgemeine Würdigung des indirekten Gegenvorschlages vor und formulieren danach unsere Änderungsanträge.

Zuerst nehmen wir eine allgemeine Würdigung des indirekten Gegenvorschlages vor und formulieren danach unsere Änderungsanträge. 2 Die bisherigen missbräuchlichen Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen nach Art. 7 Abs. 2 KG müssen grundsätzlich auch für relativ marktmächtige Unternehmen gelten. Eine diskriminierungsfreie

Mehr

MWST News 11/2017. Zur Erinnerung finden Sie nachfolgend die bisher gültigen sowie die ab dem 1. Januar 2018 anzuwendenden MWST- Sätze:

MWST News 11/2017. Zur Erinnerung finden Sie nachfolgend die bisher gültigen sowie die ab dem 1. Januar 2018 anzuwendenden MWST- Sätze: MWST News 11/2017 Die konkreten und vollständigen Informationen zur Steuersatzänderung finden Sie in der MWST-Info Nr. 19 Wie wir in unserem letzten Newsletter bereits darauf hinwiesen, werden die Mehrwertsteuersätze

Mehr

Erfolgreich delegieren

Erfolgreich delegieren Stress verringern und Mitarbeiterzufriedenheit steigern Dossier-Themen Unternehmensführung Personal Führung Erfolg & Karriere Kommunikation Marketing & Vertrieb Informatik Recht, Steuern & Finanzen Sofort-Nutzen

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 25.07.1997 KOM(97)405 endg. Vorschlag für eine ENTSCHEIDUNG DES RATFS zur Ermächtigung des Vereinigten Königreichs, die Anwendung einer von Artikel

Mehr

Bundesgesetz über die Unternehmens- Identifikationsnummer

Bundesgesetz über die Unternehmens- Identifikationsnummer Bundesgesetz über die Unternehmens- Identifikationsnummer (UIDG) vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 65 Absatz 2, 77 Absatz 2, 80 Absätze 1 und

Mehr

Halbtagesseminar. Mittwoch, 14. Juni 2017 (Nachmittag) in Zürich M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R

Halbtagesseminar. Mittwoch, 14. Juni 2017 (Nachmittag) in Zürich M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R M E H R W E R T S T E U E R - S E M I N A R V E R T I E F U N G S T H E M A O R T D E R L E I S T U N G Halbtagesseminar Mittwoch, 14. Juni 2017 (Nachmittag) in Zürich Von Graffenried AG Treuhand Waaghausgasse

Mehr

SelectLine Auftrag und Rechnungswesen

SelectLine Auftrag und Rechnungswesen SelectLine Auftrag und Rechnungswesen Anpassung der Mehrwertsteuer per 01.01.2018 Copyright 2017 by SelectLine Software AG, CH-9016 St. Gallen Kein Teil dieses Dokumentes darf ohne ausdrückliche Genehmigung

Mehr

Corporate Responsibility in Medienunternehmen

Corporate Responsibility in Medienunternehmen Anke Trommershausen Corporate Responsibility in Medienunternehmen Herbert von Halem Verlag Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis 1 Kurze Einführung in das Zollrecht.................................. 1 1.1 Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen............................. 1 1.1.1 Internationales Recht....................................

Mehr

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV. Fragen zum Branchenkundetext Zoll

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV. Fragen zum Branchenkundetext Zoll Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Fragen zum Branchenkundetext Zoll Wichtige Internet-Adressen www.ezv.admin.ch oder www.zoll.ch www.tares.ch Eidgenössisches Finanzdepartement

Mehr

M W S T- I N F O / 0 3

M W S T- I N F O / 0 3 August 2018 M W S T- I N F O 2 0 1 8 / 0 3 AKTUELLE INFORMATIONEN DER VON GRAFFENRIED AG TREUHAND ZUR MEHRWERTSTEUER I N H A L T S V E R Z E I C H N I S VERSANDHANDELSREGELUNG: INKRAFTTRETEN AUF 1. JANUAR

Mehr