Wildbach- und Lawinenverbauung in Österreich
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- Wilhelm Althaus
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1 Wildbach- und Lawinenverbauung in Österreich
2 Inhaltsverzeichnis Erfahrungen der Vergangenheit Ziele für die Zukunft Seite 03 Alpine Naturgefahren in Österreich Seite 04 Organisation und Rechtsgrundlage Seite 06 Fakten und Zahlen Seite 08 Der Gefahrenzonenplanung Seite 10 Präventive Schutzmaßnahmen Seite 12 Technologie und Entwicklung Seite 14 Netzwerk Naturgefahren Seite 16 Kommunikation über Naturgefahren Seite 18 Nachhaltiger Schutz und Ökologie Seite 20 Beratung und Auskunft Seite 22 Impressum Seite 23
3 Schutz vor alpinen Naturgefahren: Erfahrungen der Vergangenheit Ziele für die Zukunft Die Erfahrungen, die aus der Bewältigung großer Naturkatastrophen gewonnen werden können, stellen eine wesentliche Grundlage für eine bessere Vorbereitung der Gesellschaft auf zukünftige Ereignisse dar. Die Erfahrungen, die aus der Analyse der Hochwasser- und Lawinenereignisse (z.b. Flood-Risk 2004) der letzten Jahre gewonnen werden konnten, ermöglichen es uns, für zukünftige Katastrophen zu lernen und besser auf die Folgen von Naturgefahren vorbereitet zu sein. Das Lebensministerium hat seine strategischen Ziele im Bereich des Schutzes vor Naturgefahren aus den gewonnenen Erfahrungen entwickelt und legt den zukünftigen Schutzvorhaben folgende Prämissen zugrunde: Aufzeigen der Grenzen des Schutzes und der Verantwortung der Beteiligten, Zusammenarbeit Nur der Wille zur Zusammenarbeit macht eine Schadensbewältigung im Interesse der Gemeinschaft möglich. Schutz vor Naturgefahren geht alle an. Gefahrenkenntnis und Gefahrenbewusstsein fördern Gefahrenbewusstsein heißt die Gefahr kennen und dieses Wissen weder zu vergessen noch zu verdrängen sondern bei allen Handlungen angemessen zu berücksichtigen. Angepasste Nutzung durch die Raumplanung sicherstellen Es muss die Nutzung den Eigenschaften des Standortes angepasst werden. Grundlage für die Gefahrenbeurteilung in der Raumordung bildet der Gefahrenzonenplan. Fließgewässer benötigen mehr Raum für ihre natürliche Entwicklung. Anreizsysteme zur Eigenvorsorge Grundsätzlich ist jeder für seine Sicherheit verantwortlich. Somit ist jedem Einzelnen ein individueller Beitrag zur Vorsorge vor Naturgefahren zumutbar. Abstimmung aller Planungen der öffentlichen Hand Viele Zielkonflikte können durch eine Abstimmung sämtlicher relevanter Planungen vermieden werden. Eine institutionalisierte Abstimmung zwischen den Dienststellen und Behörden der Gebietskörperschaften ist dabei anzustreben. Schutzmaßnahmen wo nötig, laufender Unterhalt Schutzbauten erfüllen ihre Funktion zur Sicherung von bestehenden Siedlungen nur, wenn sie unterhalten und laufend auf Ihre Wirksamkeit überprüft und nachgerüstet werden. Notfallplanung und Katastrophenschutzmaßnahmen Auch umfangreiche Schutzmaßnahmen können niemals eine absolute Sicherheit gewährleisten. Es wird stets erforderlich sein, deren Wirkung durch eine Notfallplanung und Katastrophenschutzmaßnahmen zu ergänzen. Finanzielle Vorsorge, Versicherungen und Schadensregulierung Der Wiederaufbau nach Katastrophenereignissen ist durch die finanzielle Vorsorge (Rücklagen, Versicherungen) sowie öffentliche und private Hilfe sicherzustellen. Das Lebensministerium nimmt in Österreich eine Leitkompetenz im Schutz vor Naturgefahren wahr und entwickelt die Strategie. In der vorliegenden Broschüre (in deutscher und englischer Sprache) wird dargestellt, wie die Umsetzung der strategischen Ziele durch den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung in der Praxis des Naturgefahrenmanagement gegenwärtig und zukünftig erfolgt. Josef Pröll Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
4 Alpine Naturgefahren in Österreich Im Gebirgsland Österreich stellen alpine Naturgefahren in vielen Regionen ein Sicherheitsrisiko dar: Hochwasser, Muren, Lawinen, Hangbewegungen und Steinschlag bedrohen Menschen, ihren Lebens-, Siedlungs- und Wirtschaftsraum, Verkehrswege, Versorgungslinien und Infrastruktur. Sie stellen daher eine wesentliche Bedrohung für die Lebensgrundlagen der Bevölkerung dar. Der steigende Siedlungsdruck, die Verkehrserschließung der Alpen sowie starke Wachstumsraten des Tourismus haben in den letzten Jahrzehnten eine starke räumliche Ausdehnung der gefährdeten Gebiete bewirkt. Mit den zunehmenden Ansprüchen an Wohlstand und Lebensqualität erhöhte sich auch das Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit und Schutz. Zu den wichtigsten Gefahren in den Einzugsgebieten von Wildbächen zählen Hochwasser, Muren sowie der massenhafte Transport von Steinen, Schotter, Schlamm ( Geschiebe ) und Holz ( Wildholz ). Hochwasser entsteht durch extreme Niederschläge, die in Wildbacheinzugsgebieten zu einem raschen Anstieg des Wasserabflusses und dadurch zu Überschwemmungen in den Talschaften führen. Entsprechend der Geologie in den Einzugsgebieten kann ein Hochwasserereignis durch die Kraft des abfließenden Wassers große Massen an Feststoffen abtragen ( Erosion ), als Geschiebe durch den Wildbach transportieren und auf dem Schwemmkegel ablagern. Bei extremen Geschiebetransportereignissen kann es in steilen Wildbächen zur Bildung von Muren kommen. Lawinen sind Schneemassen, die bei raschem Absturz auf steilen Hängen oder in Gräben DI Maria Patek Leiterin der Wildbach- und Lawinenverbauung infolge der Bewegungsenergie oder Luftdruckwelle oder durch ihre Ablagerung große Schäden oder Zerstörung in den gefährdeten Gebieten verursachen und das Leben von Personen auch innerhalb von Gebäuden akut gefährden. Je nach der Art der Bewegung unterscheidet man Fließlawinen und Staublawinen. Hangbewegungen können in Form von langsamen Kriechund Gleitbewegungen oder 4
5 schnellen Rutschungen und Hangmuren auftreten. Als häufigste Formen mit unmittelbarer Schadenswirkung treten tief reichende Rotationsrutschungen oder seichte Translationsrutschungen auf. Besonders rutschungsgefährdete Gebiete in Österreich liegen in der Flyschzone (Bregenzerwald, Wienerwald), in den jungtertiären Hügelländern des Alpenvorlandes, in den inneralpinen Schiefergebirgen oder im Bereich eiszeitlicher Lockermassen (Moränen). Hangbewegungen stehen häufig im Zusammenhang mit Quellen und oberflächennahem Grundwasser. Steinschlag ist der Absturz einzelner Gesteinstrümmer, die durch Verwitterung und mechanische Einflüsse (Frost, Baumwurzeln) aus felsigen Steilböschungen und Felswänden gelöst werden. Steinschlag führt häufig zu schweren Schäden an Gebäuden und gefährdet auf langen Abschnitten die Verkehrswege in den Alpen. Der Absturz größerer Felsmassen wird als Felssturz oder Bergsturz bezeichnet. Der Schutz vor alpinen Naturgefahren ist eine Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge. Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung (die.wildbach), eine Dienststelle des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Lebensministerium), nimmt in Österreich die Aufgaben der Analyse und Bewertung der Gefahren sowie der Planung und Umsetzung von präventiven Schutzmaßnahmen wahr und sorgt für deren nachhaltige Wirkung. 5
6 Rechtsgrundlage und Organisation Der Schutz vor Wildbächen und Lawinen ist in der Österreichischen Verfassung als Kompetenz des Bundes (Art. 10) in Gesetzgebung und Vollziehung verankert. Der Bund übt diese Aufgabe auf der Grundlage des Forstgesetzes 1975 durch eine unmittelbar dem Lebensministerium nachgeordnete, dezentrale Dienststelle, den Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, aus. Im Forstgesetz sind die Aufgaben der Dienststellen festgelegt, zu denen unter anderem die Erstellung von Gefahrenzonenplänen, die Planung und Durchführung von technischen und forstlich-biologischen Schutzmaßnahmen, die Beratung und Sachverständigentätigkeit, die Betreuung der Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen, die Verwaltung der zugewiesenen Förderungsmittel und die Vertretung des öffentlichen Interesses des Schutzes vor alpinen Naturgefahren zählen. Das Forstgesetz regelt auch den Sitz und die Organisation der Dienststellen. Zurzeit sind in den Bundesländern 7 Sektionsleitungen (Wien, Niederösterreich und Burgenland in einer Sektion) und 27 Gebietsbauleitungen eingerichtet. Weiters erfüllen 3 technische Stabstellen (Geologie, Schnee und Lawinen, Geoinformation) wichtige Planungsleistungen. Auch die rechtlichen Grundlagen des Gefahrenzonenplanes, der zu den forstlichen Raumplänen zählt, sind im Forstgesetz und in der zugehörigen Verordnung niedergelegt. Der Gefahrenzonenplan ist der rechtlichen Wirkung nach zwar nur ein Gutachten, erlangt jedoch durch die Verankerung in der örtlichen Raumplanung verbindliche Wirkung. Die Raumordnungs- und Baugesetze der Länder enthalten Bestimmungen, die die Baunutzung von Flächen, die von Naturgefahren bedroht sind, einschränken. Die Darstellung der Gefahrenzonen in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen ermöglicht den Behörden eine parzellenscharfe Beurteilung der Gefährdung und gegebenenfalls die Festlegung von Vorkehrungen zur Erreichung einer Bauplatzeignung. Die Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz vor Wildbächen, Lawinen und 6
7 Erosion erfolgt aus den Mitteln des Katastrophenfonds des Bundes (Katastrophenfondsgesetz). Die Förderungsabwicklung erfolgt auf der Grundlage des Wasserbautenförderungsgesetzes, welches die Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung und die Grundlagen der Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen regelt. Der umfassende Schutz vor alpinen Naturgefahren schließt aber auch organisatorische Maßnahmen (Warnung, Alarm, Evakuierung) und den zivilen Katastrophenschutz mit ein, Aufgaben, die überwiegend von den Bundesländern wahrgenommen werden. Das moderne Naturgefahrenmanagement lässt sich am besten am Prinzip des Risikokreislaufes darstellen, der seinen Ausgang beim Ereignis (Katastrophe) nimmt und den Katastropheneinsatz, die Instandsetzung, den Wiederaufbau, die Prävention und die Vorsorge umfasst. Das Ziel ist die Verbesserung der gesellschaftlichen Vorsorge vor kommenden Naturkatastrophen. Zur Erfüllung dieser Sicherheitsleistungen ist die Zusammenarbeit von Experten zahlreicher Fachdisziplinen und vieler öffentlicher und privater Organisationen erforderlich. Aufgabe des Naturgefahrenmanagements ist auch die Abstimmung aller relevanten Fachplanungen mit dem Ziel des Schutzes vor Naturgefahren. Zur bundesweiten Koordinierung dieser Aufgabe wurde im Lebensministerium ein politisches Geschäftsfeld Schutz vor Naturgefahren eingerichtet, welches über die Grenzen von Ministerien, Gebietskörperschaften und Fachbereichen hinweg diese Aufgabe erfüllen soll. 7
8 Fakten und Zahlen Von Wildbächen, Lawinen und Erosion gehen überwiegend Gefahren mit lokaler Wirkung aus, allerdings stellt im Gebirgsland Österreich der Schutz vor alpinen Naturgefahren insgesamt eine Aufgabe von bundesweiter Bedeutung dar. Fakten und Zahlen belegen eindrucksvoll den gesellschaftspolitisch und wirtschaftlich herausragenden Wert der Leistungen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung im Dienste der Naturgefahrenprävention. Österreich verfügt mit 75 % der Gesamtfläche über den höchsten Alpenanteil aller mitteleuropäischer Staaten. 58 % der Staatsfläche ( km2) sind Intensivzonen des Schutzes vor alpinen Naturgefahren, weitere 17 % sind extensiv von Wildbächen, Lawinen und Erosion bedroht. In Österreich wurden bisher Wildbäche, Lawinen und 424 Risikogebiete (Rutschung, Steinschlag) erfasst (Stand: 2003). Somit fallen 67 % des Bundesgebietes in den Betreuungsbereich des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung, in Vorarlberg, Tirol, Kärnten und Salzburg sogar mehr als 80 % der Landesfläche. In Österreich sind rund Gebäude und km Verkehrswege von Wildbächen bedroht. Lawinen bedrohen vor allem den Lebensraum in den inneralpinen Tälern, wo Großlawinen häufig den Talboden erreichen. Jährlich werden vom Bund finanzielle Mittel (Förderungen) in der Höhe von über 69 Mio. aus dem Katastrophenfonds für den Schutz vor Wildbächen, Lawinen und Erosion bereit gestellt. Gemeinsam mit Beiträgen der Bundesländer und Interessenten (Gemeinden, Wassergenossenschaften, Sonstige) stehen damit pro Jahr fast 120 Mio. für Investitionen in aktive Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Von den verfügbaren Mitteln werden ca. 54 % für Wildbachschutz, 14 % für Lawinenschutz, 11 % für flächenwirtschaftliche Maßnahmen (Schutzwald, Einzugsgebietsbewirtschaftung), 4 % für Planung, der Rest für Maßnahmen zum Schutz vor Steinschlag und Rutschungen aufgewendet. Mit einem Aufwand von nur 0,1 % des Bundesbudgets kann ein jährlicher Schutzertrag (quantifizierbare Nutzwirkungen) von über 200 Mio. erzielt werden. Ein Großteil der in aktive Schutzmaßnahmen investierten Mittel fließt in unmittelbare Wertschöpfung für die regionale Wirtschaft (Löhne, Bauleistungen, Planungsleistungen). Auch der Fremdenverkehr als wesentlicher Wirtschaftsfaktor profitiert in erheblichem Ausmaß von 8
9 den staatlichen Vorsorgeleistungen gegen Wildbäche, Lawinen und Erosion. Forstgesetzes erstellt, 2010 soll eine flächendeckende Bereitstellung erreicht werden. Der Schutz vor den alpinen Naturgefahren sichert in vielen Alpentälern aber auch die Lebensgrundlage für den ländlichen Raum (z. B. Montafon, Seitentäler des Lechtales, Mölltal) und sorgt für den Bestand alter bäuerlicher Siedlungen. Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung wurde bereits 1884 gegründet und steht seit nunmehr 120 Jahren im Dienste des Schutzes vor Naturgefahren. Seit fast 30 Jahren werden in Österreich Gefahrenzonenpläne auf der Grundlage des Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung erfüllt mit seinen Dienststellen (7 Sektionen, 27 Gebietsbauleitungen, 3 technische Stabsstellen) die im Forstgesetz 1975 festgelegten Aufgaben. 280 MitarbeiterInnen in Technik und Verwaltung sowie rund 960 KollektivvertragsarbeiterInnen erbrachten im Jahr 2003 folgende Leistungen: Gutachten, 202 Gefahrenzonenpläne, 498 Projekte, 704 abgeschlossene und 549 laufende Baufelder sowie Betreuungsmaßnahmen in Wildbacheinzugsgebieten. 9
10 Der Gefahrenzonenplan Gemäß den Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 sind die Einzugsgebiete von Wildbächen und Lawinen sowie die durch diese gefährdeten Zonen, Vorbehalts- und Hinweisbereiche in Gefahrenzonenplänen darzustellen. Die Aufgabe der Erstellung der Gefahrenzonenpläne wird vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung durchgeführt. Die Ausweisung von Gefahrenzonen basiert auf der Grundlage von Methoden nach dem Stand der Technik und des Wissens, der persönlichen Erfahrung, der Dokumentation historischer Katastrophenereignisse (Wildbachund Lawinenchronik) und der Vorstellung möglicher Schadensereignisse (Szenarien), die mit einer 150-jährlichen Eintrittswahrscheinlichkeit (Wiederkehrwahrscheinlichkeit) beschrieben werden. Die Darstellung erfolgt flächenhaft im Maßstab 1:2.000, meist für das Gebiet einer Gemeinde, unter Zugrundelegung des digitalen Grundstückskatasters. Jeder Gefahrenzonenplan durchläuft ein umfangreiches Prüfungsund Genehmigungsverfahren. Der Entwurf des Gefahrenzonenplans wird dem/der BürgermeisterIn der Gemeinde übermittelt und ist vier Wochen lang zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Jedermann, der ein berechtigtes Interesse geltend machen kann, hat ein Recht auf Einsichtnahme und schriftliche Stellungnahme zu diesem Entwurf. Nach Ablauf der Frist hat eine Kommission - bestehend aus einem Vertreter des Lebensministeriums, des Bundeslandes, der zuständigen Sektion des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung und der Gemeinde - den Plan zu prüfen und gegebenenfalls abzuändern, wobei die schriftlich eingegangenen Stellungnahmen zu berücksichtigen sind. Die Anerkennung (Genehmigung) des Gefahrenzonenplans erfolgt durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Die Gefahrenzonen: In der Roten Gefahrenzone ist die Gefährdung durch Wildbäche und Lawinen so groß, dass eine ständige Besiedlung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In der Gelben Gefahrenzone ist die ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke beeinträchtigt. Eine Bebauung ist hier nur eingeschränkt und unter Einhaltung von Auflagen möglich. Blaue Vorbehaltsbereiche sind für technische oder biologische Schutzmaßnahmen freizuhalten oder bedürfen einer besonderen Art der Bewirtschaftung. Mit Braunen Hinweisbereichen wird auf andere als durch Wildbäche und Lawinen hervorgerufene Naturgefahren hingewiesen. Violette Hinweisbereiche kennzeichnen jene Flächen, deren gegenwärtiger Zustand erhalten werden muss, weil sie bereits einen natürlichen Schutz bieten. 10
11 Wasserwirtschaft. Durch dieses umfangreiche Verfahren sind einerseits ein breiter fachlicher Konsens und eine hohe Planungsqualität sichergestellt, andererseits soll eine hohe öffentliche Akzeptanz dieses wichtigen Instrumentes der Raumplanung, des Bau- und Sicherheitswesens erreicht werden. Ein Gefahrenzonenplan stellt die Summe aller möglichen Gefährdungen durch Wildbäche und Lawinen dar und ist als flächenhaftes Gutachten ohne direkte rechtliche Bindewirkung aufzufassen. Er ist die Grundlage für die Projektierung und Durchführung der Maßnahmen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung. Weiters dient er für die Reihung dieser Maßnahmen nach ihrer Dringlichkeit. In die Gefahrenzonenplanung fließt die Erfahrung und das Wissen der ExpertInnen des Forsttechnischen Dienstes ebenso ein, wie die Ergebnisse digitaler Prozessmodellierung (Computersimulation) oder die Berichte von Augenzeugen großer Katastrophenereignisse. Ändern sich die Verhältnisse in einem Einzugsgebiet bzw. liegen aufgrund von Katastrophenereignissen neue Erkenntnisse vor, wird die Gefahrenzonenabgrenzung einer Anpassung (Revision) unterzogen. Die Umsetzung der Gefahrenzonenpläne in der Raumordnung und im örtlichen Bauwesen führt häufig zu Konflikten mit anderen, partikularen Nutzungsinteressen. Die Lage eines Grundstückes in der Roten Gefahrenzone wird vom Eigentümer häufig als Wertminderung empfunden. Die Katastrophenereignisse der letzten Jahre haben aber nachdrücklich bewiesen, welchen Wert Gefahrenzonenpläne in der Raumordnung haben, um einer weiteren Zunahme der Schadenspotentiale (zu schützende Güter) in gefährdeten Gebieten entgegenzuwirken. 11
12 Präventive Schutzmaßnahmen Die Methoden der Wildbachverbauung sind in den Alpen seit alters her bekannt. Bereits um 1500 wurden die ersten Wildbachsperren errichtet. Die ursprünglichen Schutzkonzepte nutzten die Möglichkeiten des Einsatzes lebender Baustoffe (Grünverbauung) und wirkten dem Abtrag von Lockergestein entgegen oder unterstützten die Schutzwirkung des Waldes. Als besonders eindrucksvolle Beispiele dieser forsttechnischen Maßnahmen können die erfolgreiche Wiederbewaldung von Wildbacheinzugsgebieten oder die Sicherung großer Erosionsflächen (Blaiken) durch Bepflanzung zu Beginn des 20. Jahrhunderts genannt werden. Die Technologie der Lawinenanbruchverbauung entwickelte sich im Zuge des Ausbaus der Arlbergbahn, erste systematische Verbauungen zum Schutz des Siedlungsraumes wurden in Österreich ca. ab 1950 durchgeführt. Die Gefahrenzonenplanung als Instrument der Darstellung der von Wildbächen und Lawinen gefährdeten Bereiche ist eine Errungenschaft der 60- iger Jahre und wurde im Forstgesetz 1975 rechtlich geregelt. Umfassende Konzepte zur Bewirtschaftung des Geschiebetransportes in Wildbacheinzugsgebieten und entsprechende Funktionstypen für Sperrenbauwerke wurden in den 70-iger und 80-iger Jahren entwickelt. In den letzten Jahren sind gesamtheitliche Planungsansätze und die Bewirtschaftung der Einzugsgebiete im Sinne der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu wichtigen Aufgaben geworden. Das moderne System der Maßnahmen zum Schutz vor Wildbächen, Lawinen und Erosion umfasst heute aktive und passive Maßnahmen mit permanenter oder temporärer Wirkung. In Wildbacheinzugsgebieten werden Sperren für die Stabilisierung der Bachsohle gegen Tiefenerosion und zum Rückhalt von Geschiebe und Wildholz er- 12
13 richtet, weiters kommen Sperren zur Dosierung des Hochwasserabflusses und des Geschiebetransportes und zum Brechen der Energie von Muren zum Einsatz. Im dicht besiedelten Bereich ist fallweise der Ausbau des Abflussquerschnittes (Regulierung) und die Sicherung der Ufer erforderlich, im Freiland werden hingegen natürliche Überflutungs- und Ablagerungsflächen in Schutzkonzepte einbezogen. Als effizientester Schutz vor Lawinen gilt der Wald, ist dessen Schutzwirkung begrenzt, erfolgt die Verbauung von Anbruchgebieten mit Stützwerken in Stahl, Holz oder mit Schneenetzen. Zusätzlich schränken Gleitschneeschutzmaßnahmen (Holzböcke, Verpfählungen) die Schneebewegung ein und ermöglichen die Aufforstung an der Waldgrenze. Für die Bewirtschaftung von Schutzwäldern in Lawineneinzugsgebieten wurden eigene forstliche Techniken wie das Querfällen von Bäumen entwickelt. Im Auslaufbereich von Lawinen zwingen Leitdämme und Auffangbecken Fließlawinen zur Ablagerung außerhalb des bedrohten Siedlungsraums. Zum Schutz von Straßen und Schigebieten werden auch temporär wirkende Systeme für die künstliche (gezielte) Auslösung von Lawinen eingesetzt. Dazu zählen Sprengseilbahnen, Gaskanonen oder Lawinenorgeln. Der Schutz vor Steinschlag wird überwiegend mit Stahlnetzen durchgeführt, welche die Steine während des Sturzprozesses auffangen. Zur sicheren Ablagerung von Felsstürzen werden Auffangdämme errichtet. Rutschungen stehen häufig im Zusammenhang mit Hangwasseraustritt, daher zählt die Entwässerung (Dränagierung) des Rutschkörpers zu den effizientesten Methoden zu deren Stabilisierung. Darüber hinaus werden technische Schutzsysteme wie Verankerungen, Verpfählungen oder Stützbauwerke eingesetzt, um den Hängen die erforderliche Stabilität zu verleihen. Generell gilt, dass jeder Schutzmaßnahme technische und ökonomische Grenzen gesetzt sind. In manchen Fällen ist es vorzuziehen, der Gefahr zu weichen (Absiedlung) und den Siedlungsraum in weniger bedrohte Gebiete zu verlagern. Vorsorgende Raumordnung beugt jedenfalls zukünftigem Schutzbedarf vor. 13
14 Technologie und Entwicklung Fortschritt ist der Motor der Gesellschaft. Wie auf jedes moderne Unternehmen trifft dieses Prinzip auch auf den Forsttechnischen Dienst für Wildbachund Lawinenverbauung zu. Forschung und Entwicklung stellt die Basis eines effizienten Schutzes vor Naturgefahren dar. Begründet in der Notwendigkeit, stets den aktuellen Stand der Technik und des Wissens zu wahren, verbunden mit der hohen Motivation der Mitarbeiter- Innen für ihr Aufgabengebiet besteht so ein fruchtbares Umfeld für Innovationen und Technologie. Die besondere Stärke des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung liegt in der Verknüpfung von angewandter Entwicklung mit deren Erprobung in der Praxis. Nach diesem Prinzip wurden so erfolgreiche Konzepte wie die Gefahrenzonenplanung, die permanente Lawinenanbruchverbauung, die Geschiebebewirtschaftung in Wildbacheinzugsgebieten (Wildbachsperren) oder die Lawinensimulation entwickelt. Moderne technologische Entwicklung ist heute jedoch so aufwendig geworden, dass sie von einer Organisation alleine nicht mehr geleistet werden kann. In Zusammenarbeit mit zahlreichen öffentlichen und privaten Einrichtungen (Universitäten, Bundesämtern, Forschungsgesellschaften, ZivilingenieurInnen) wird in praktisch allen Bereichen des Schutzes vor Naturgefahren der Kenntnisstand laufend vorangetrieben. Zu den wichtigsten Partnern des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung im Bereich der technologischen Entwicklung zählen die Universität für Bodenkultur, das Bundesamt für Wald, die Geologische Bundesanstalt, die Universität Innsbruck und die Joanneum Research. Der Forsttechnische Dienst bringt das umfangreiche Wissen seiner MitarbeiterInnen ein und stellt die Möglichkeit bereit, Prototypen bis zur Anwendungsreife zu entwickeln. Schwerpunkte der technologischen Entwicklung im Bereich des Schutzes vor Wildbächen, Lawinen und Erosion liegen zur- 14
15 neuer Technologie in der Fernerkundung (Laserscanning, Hubschrauber-Geophysik) Weiterentwicklung von Schutzsystemen unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Verträglichkeit und der nachhaltigen Wirkung Entwicklung neuer Planungsansätze mit dem Ziel des optimalen Ressourceneinsatzes und der Entwicklung gesamtheitlicher Schutzkonzepte (ETALP, Regionalstudien) Entwicklung und Implementierung neuer Methoden der Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung zeit in folgenden Gebieten: Entwicklung der computerbasierten Prozessmodellierung (Lawinen, Muren, Hochwasser, Steinschlag, Rutschungen) Weiterentwicklung der Methoden der Gefahrenzonenplanung Einrichtung und Betrieb von Messeinrichtungen und Monitoringsystemen in Wildbacheinzugsgebieten oder für Massenbewegungen mit dem Ziel der Beobachtung und Frühwarnung Entwicklung und Einsatz Zur Bündelung der Entwicklungsarbeit wurden die wichtigsten Fachgebiete zu Schwerpunkten des Schutzes vor Wildbächen, Lawinen und Erosion zusammengefasst (Fachschwerpunkte) und werden federführend von den einzelnen Sektionen betreut. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Ressourcen optimal genutzt werden und erworbenes Wissen allgemein verfügbar gemacht wird. Darüber hinaus wird die technologische Entwicklung auch im Rahmen von internationalen, aus EU-Mitteln finanzierten Projekten vorangetrieben. Der Verein der Diplomingenieure der Wildbach- und Lawinenverbauung trägt mit seiner Fachzeitschrift wesentlich zur Wissensverbreitung bei. 15
16 Netzwerk Naturgefahren Der Schutz vor alpinen Naturgefahren ist zu einer umfangreichen Aufgabe geworden, die nicht vom Staat mit seinen Dienststellen und Behörden alleine gewährleistet werden kann. Auch die Betroffenen - Gemeinden, Verkehrs- und Versorgungsunternehmen, die Wirtschaft und insbesondere der/die BürgerInnen müssen intensiv an den Vorsorgeleistungen mitwirken und einen angemessenen Beitrag leisten. Die Bewältigung von Katastrophenereignissen (wie dem Hochwasser des Jahres 2002) erfordert ein koordiniertes Zusammenwirken aller Akteure. Unmittelbar nach Eintritt des Ereignisses lenken lokale oder regionale Krisenstäbe das Einschreiten der Einsatzkräfte und die Durchführung unmittelbar erforderlicher Sofortmaßnahmen, wie die Sperre von Verkehrswegen, die Evakuierung akut gefährdeter Gebiete oder die Rückführung der über die Ufer getretenen Flüsse und Wildbäche in ihr Bett. In den Krisenstäben sind über Kompetenzgrenzen hinweg alle erforderlichen Experten und Entscheidungsträger eingebunden. Aber auch in den darauf folgenden Phasen des Wiederaufbaus und der Vorsorge für zukünftige Ereignisse (präventiver Schutz) ist eine Abstimmung aller Planungen und Maßnahmen zwischen den Gebietskörperschaften sowie öffentlichen und privaten Stellen erforderlich, um die Schutzziele zu erreichen. ExpertInnen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbachund Lawinenverbauung wirken daher an vielen Planungsaufgaben und in Behördenverfahren mit, vertreten das öffentliche Interesse des Schutzes vor alpinen Naturgefahren und stellen Beratungsleistung zur Verfügung. Das Wissen und die technologische Entwicklung im Bereich des Schutzes vor Naturgefahren ist eine Aufgabe, die zahlreiche Fachdisziplinen einschließt. Sowohl die Forschung und Entwicklung als auch die Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen wird heute von Expertenteams durchgeführt: Neben den DiplomingenieurInnen der Wildbach- und Lawinenverbauung, die an der Universität für Bodenkultur eine weltweit einzigartige Aufbildung genießen, wirken auch GeologInnen, HydrologInnen, Forstleute, ÖkologInnen und BauingenieurInnen 16
17 an den Schutzmaßnahmen mit. Darüber hinaus stellen viele Grundlagenwissenschafter, ExpertInnen aus dem Bereich EDV und Vermessungswesen, sowie des Forsttechnischen Dienstes herausgegeben wird. Expertenwissen wird auch auf Tagungen und bei Exkursionen ausgetauscht und von international Universitäten, Forschungsinstitute und private Ingenieurbüros ihre Arbeit in den Dienst der Aufgabe, mehr Sicherheit vor Naturgefahren zu schaffen. Neues und überliefertes Wissen über Wildbäche, Lawinen und Erosion bedarf heute aufgrund der großen Menge einer geordneten Dokumentation und Weitergabe. Die Vermittlung und der Austausch des Wissens zwischen ExpertenInnen und Laien, Wissenschaft und Praxis, sowie im In- und Ausland finden über verschiedene Wege statt. Besondere Bedeutung haben Fachpublikationen, wie die einzige deutschsprachige Fachzeitschrift der Wildbach- und Lawinenverbauung, die vom Verein der Diplomingenieure wirkenden Organisationen weiter getragen. Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung unterhält weltweit Kontakte zu Expert- Innen in Ländern, die ebenfalls von alpinen Naturgefahren bedroht sind; dazu zählen die Schweiz, Deutschland, Italien, Slowenien, Frankreich und Norwegen, aber auch Japan, Taiwan oder Venezuela. Als Dienststelle des Lebensministeriums wirkt der Forsttechnische Dienst für Wildbachund Lawinenverbauung in zahlreichen nationalen und internationalen Organisationen und Vereinen mit. Dazu zählen die INTERPRÄVENT, die IUFRO, die Naturgefahrenplattform der Alpenkonvention, die FAN oder die International SABO Society. 17
18 Kommunikation über Naturgefahren Die Kommunikation des Risikos durch alpine Naturgefahren trägt wesentlich zur Verbesserung des Gefahrenbewusstseins in der Bevölkerung bei. Ziel ist es, zunächst gesellschaftliche Akzeptanz für die drohenden Gefahren und die notwendigen Vorbeugungsmaßnahmen zu schaffen und in weiterer Folge den Bürger zum Beteiligten im der Vorsorge vor Naturgefahren zu machen. Zu den grundlegenden Aufgaben der Kommunikation über Naturgefahren zählen die Information und die Wissensvermittlung. Im Zeitalter der elektronischen Medien spielen dabei die laufende Bereitstellung von Informationsmaterial (Broschüren, Filme), eine gezielte Pressearbeit (Fernsehen, Zeitungen), aber auch in zunehmendem Maße Events (Messeauftritte, Ausstellungen) eine tragende Rolle. Beispielsweise wurde in den letzten Jahren mit großem Erfolg der Wildbach in die Stadt gebracht und lernen Kinder mit Biber Berti, Stani Steinbock und Kilian Krähe Naturgefahren spielerisch kennen. Jugendliche werden so zu Multiplikatoren des Wissens. Kommunikation über den Schutz vor Naturgefahren reicht allerdings über eine reine Informationsleistung weit hinaus. Moderne Schutzkonzepte beanspruchen einerseits Raum (Flächen) und stellen andererseits einen Eingriff in private Rechte dar, sie stehen damit im Konflikt zu konkurrierenden Raumnutzungsinteressen (Landwirtschaft, Naturschutz, Siedlungstätigkeit, Infrastruktur, Tourismus). Damit ergeben sich für die Planung von aktiven und passiven Schutzmaßnahmen zwangläufig zwei wesentliche Kommunikationsebenen: 1. Kommunikation mit den Planungsbetroffenen (Begünstigte, AnrainerInnen, Inhaber von Rechten, Bürgerinitiativen) 2. Kommunikation innerhalb verschiedener raumrelevanter Fachplanungen Die Bewältigung solcher Kommunikationsprozesse erfordert Instrumente, die eine Partizipation (Beteiligung) aller Planungsbetroffenen sicherstellen. Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung verfügt mit dem Gefahrenzonenplan über ein wirkungsvolles Instrument für die Naturgefahrenkommunikation. 18
19 Die grundlegende Funktion liegt dabei in der öffentlichen Bereitstellung von Information über die raumrelevante Wirkung von Naturgefahren. Darüber hinaus wurde frühzeitig (1975) im Sinne des Publizitätsgebotes des Forstgesetzes auch die Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme für alle Betroffenen im Verfahren der Gefahrenzonenplanung geschaffen. Die erforderliche Überlagerung mit anderen Planungen und Raumnutzungsinteressen erfolgt im Wege der Darstellung der Gefahrenzonen in der örtlichen Raumplanung (Flächenwidmungsplan, örtliche Entwicklungskonzepte) und den geographischen Informationssystemen (GIS) der Bundesländer. Neuland ist hingegen Kommunikation, die vor allem auf die Bewältigung von Konflikten abzielt. Spannungsfelder, wie die Überbrückung von Differenzen in der Bewertung von Naturgefahren zwischen ExpertInnen und Laien oder der Zusammenprall von öffentlichen und privaten Interessen, werden in zunehmendem Maße auch im Bereich des Schutzes vor Wildbächen, Lawinen und Erosion zu lösen sein. Der Forsttechnische Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung steht daher in Zukunft einer neuen Aufgabe gegenüber, die in der Förderung eines Prozesses intensiver Kommunikation mit der Bevölkerung besteht. Ziel ist es schließlich auch, den von Naturgefahren betroffenen BürgerInnen im Rahmen der Zumutbarkeit zur Eigenvorsorge anzuregen und dadurch letztendlich auch den optimalen Einsatz der knappen öffentlichen Ressourcen zu gewährleisten. 19
20 Nachhaltiger Schutz und Ökologie Nachhaltiger Schutz vor Naturgefahren erfordert die Ausrichtung der Planungen und Maßnahmen an den Kriterien der sozialen, ökonomischen und ökologischen Verträglichkeit. Die Sicherung der Lebensgrundlage für die Menschen steht gleichbedeutend neben der intakten Umwelt (Brundtland Kommission, 1987). Diese Grundsätze befinden sich im Einklang mit der Agenda 21 der UNO und liegen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 60/2000/EG) zugrunde. Zu den wesentlichsten Zielen der WRRL zählen die Bewirtschaftung der Gewässer auf der Basis gesamter Flusseinzugsgebiete sowie der Schutz ihrer Umwelt und die Verbesserung des Zustandes des aquatischen Ökosystems. Wildbäche sind Teileinzugsgebiete in der Quellregion der Flüsse und tragen in erheblichem Ausmaß zum ökologischen Zustand, zum Wasserhaushalt und zum Geschieberegime des Flusssystems bei. Bettbildende Hochwasserabflüsse, Muren, aber auch kleine und häufige Ereignisse in Wildbächen wirken prägend auf die Bachmorphologie und das Geschieberegime. Die Wirkung von Schutzmaßnahmen ist daher entscheidend für die ökologische und morphologische Funktionsfähigkeit des Baches und in weiterer Folge des Flussgebietes. Wie jede Nutzung die Landschaft prägt, haben auch die Hochwasserschutzmaßnahmen des letzten Jahrhunderts unsere Landschaft verändert. Im Gebirge wurden die Fließgewässer zur Energieerzeugung genutzt und zahlreiche Geschiebestausperren schützen den Talraum vor Hochwasser und Muren. Im Mittel- und Unterlauf rückten die Siedlungen an die Gewässer heran, Begradigungen und technischer Ausbau der Gewässer waren die Folge. Im städtischen Siedlungsraum sind die Gewässer schließlich vollkommen anthropogen überformt, um Verkehrs- und Siedlungsraum zu gewinnen. Die Entwicklungen der Vergangenheit, die Eingriffe in die Natur und Landschaft, können in absehbarer Zeit kaum rückgängig gemacht werden. Auch heute besteht in manchen Fällen ein Zielkonflikt zwischen den notwendigen Schutzmaßnahmen und der Erhaltung des guten Zustandes der Fließgewässer bzw. der Verbesserung des ökologischen Potenzials des Naturraums. Trotzdem wurden in den letzen Jahren wichtige Voraussetzungen für eine bessere Abstimmung des Schutzes vor Naturgefahren mit den Anforderungen der Natur- und Umwelt- 20
21 schutzes geschaffen. Dazu zählen die Festlegung von ökologischen Planungszielen in den Technischen Richtlinien für Wildbach- und Lawinenverbauung die Einführung von flussgebietsbezogenen Planungsinstrumenten (Regionalstudie) oder die Verbesserung der Schutzwirkung des Waldes im Rahmen von Flächenwirtschaftlichen Projekten. Insgesamt stehen heute erfolgreiche Konzepte zum Schutz vor Wildbächen zur Verfügung, die ein ausgeglichenes Geschieberegime sowie eine naturnahe morphologischen Entwicklung ermöglichen und den Bach als Habitat und Landschaftselement attraktiv machen. Als grundlegendes Ziel wird formuliert, den Gewässern zukünftig mehr Raum einzuräumen. 21
22 Beratung und Auskünfte Auskünfte und Beratung über Objektschutzmaßnahmen erteilen die Dienststellen des Forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung (Sektionen, Gebietsbauleitungen) sowie fachlich befugte Ziviltechniker. Grundsätzliche Informationen können auch bei der zuständigen Baubehörde (Gemeinde) eingeholt oder den Gefahrenzonenplänen entnommen werden. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung IV 5, Wildbach- und Lawinenverbauung Tel.: 01/71100/7335; Forsttechnischer Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauuung Sektionen: Wien, Niederösterreich u. Burgenland / Oberösterreich / Salzburg / Steiermark / Kärnten / Tirol / Vorarlberg / Gebietsbauleitungen: Südwestliches NÖ / Wien und Nördliches NÖ / Burgenland und Südliches NÖ / Attergau und Innviertel / Salzkammergut / Steyr-Ennsgebiet / Mühlviertel / Flach- und Tennengau / Pongau / Lungau / Pinzgau / Ennstal und Salzatal / Oberes Murtal / Mittleres Murtal und Mürztal / Ost- und Weststeiermark / Mittel- und Unterkärnten / Gailtal und Mittleres Drautal / Liesertal und Ossiacher Seebecken / Drautal und Mölltal / Außerfern / Oberes Inntal / Mittleres Inntal / Westliches Unterinntal / Östliches Unterinntal / Osttirol / Bregenz / Bludenz /
23 Impressum Medieninhaber und Herausgeber Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Sektion Forstwesen, Marxergasse 2, 1030 Wien Wien 2005 Gesamtkoordination DI Dr. Florian Rudolf-Miklau Mitwirkung DI Michaela Leitgeb DI Dr. Rudolf Schmidt DI Christian Weber Ing. Felix Daschek Ing. Franz Roßnagl Gestaltung Ersan Palaz Produktion Digital Print Products, 2540 Bad Vöslau Druck gugler GmbH, 3390 Melk/Donau Bildnachweis BMLFUW Gedruckt auf Recyclingpapier, Biotop 3. Alle Rechte vorbehalten Gedruckt mit Pflanzenölfarben
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Wildbach- und Lawinenverbauung in Österreich
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