Begründung. 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Vorentwurf. für den Teilbereich - Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) -
|
|
- Ilse Pfaff
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Stadt Erlangen Begründung für den Teilbereich - Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) - Vorentwurf Referat für Stadtplanung und Bauwesen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung November 2008
2 Herausgeber Stadt Erlangen Referat für Stadtplanung und Bauwesen Bearbeitung unter Mitwirkung von Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Amt für Umweltschutz und Energiefragen
3 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erlangen 2003 Seite 3 INHALT 1 VERFAHRENSABLAUF UND GRUNDLAGEN Verfahrensablauf Grundlagen des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNG Übergeordnete Planungen Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) Plangebiet Lage im Stadtgebiet Erschließung UMWELTBERICHT ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ZUM LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET HUTGRABEN ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS MIT LANDSCHAFTSPLAN Räumlicher Geltungsbereich Nutzungsänderungen Flächenbilanzierung WESENTLICHE BELANGE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG...7
4 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erlangen 2003 Seite 4 1 VERFAHRENSABLAUF UND GRUNDLAGEN 1.1 Verfahrensablauf Das Planverfahren wurde durch Änderungsbeschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses (UVPA) der Stadt Erlangen vom (Die amtlichen Seiten offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 22, 65. Jhrg.) eingeleitet. Folgende Vorgehensweise bei der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist als Bestandteil des Änderungsbeschlusses festgelegt worden: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme des Plans und der Stellungnahme werden nach den Bekanntmachungen vom (Die amtlichen Seiten Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 22, 65 Jhrg.) stattfinden. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. 4 Abs.1 BauGB wird zeitgleich zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. 1.2 Grundlagen des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Grundlage des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuell gültigen Fassung. Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP 2003 integriert. Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG Im Zuge der Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) wird der Bebauungsplan (BP) Nr. T 385 erstellt. Bei der Ausarbeitung dieses Bebauungsplans hat sich eine Ausdehnung der im FNP 2003 dargestellten gewerblichen Bauflächen nach Süden ergeben, die eine FNP-Änderung erforderlich macht, um die Bedarfsdeckung planungsrechtlich zu sichern (Planungserfordernis gem. 1 Abs. 3 BauGB). 3 ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG Ziel der FNP-Änderung ist, in räumlicher Nähe zu dem etablierten Gewerbestandort Tennenlohe Süd der hohen Nachfrage nach neuen Gewerbeflächen in Tennenlohe entsprechen zu können. 4 RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNG 4.1 Übergeordnete Planungen Laut den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und des Regionalplans der Industrieregion Mittelfranken (7): - ist es anzustreben, u.a. das gemeinsame Oberzentrum Nürnberg/Fürth/Erlangen als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort weiter zu entwickeln, der im internationalen Wettbewerb bestehen kann (vgl. LEP Grundsatz A II ); - soll als eine wesentliche Voraussetzung für eine weitere positive Entwicklung der Industrieregion Mittelfranken die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft insbesondere in den vier kreisfreien Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach erhalten und kontinuierlich weiterentwickelt werden (vgl. RP 7 Ziel B IV 1.1.2);
5 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erlangen 2003 Seite 5 - sollen die Arbeitsmärkte Nürnberg, Fürth und Erlangen bei gleichzeitiger Auflockerung der Branchenstruktur, vor allem zugunsten des Dienstleistungssektors, als Schwerpunkte der Arbeitszentralität gesichert werden (vgl. RP 7 Ziel B V 1.1); - soll insgesamt auf eine Erhöhung der Innovationsfähigkeit der Wirtschaft des großen Verdichtungsraumes Nürnberg/Fürth/Erlangen hingewirkt werden (vgl. RP 7 Ziel B V 2.3.3). 4.2 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) Nach Auflösung des Zweckverbandes Gewerbepark Nürnberg Fürth Erlangen hat die Stadt Erlangen den Bereich Tennenlohe östlich der BAB A 3 aufgrund der räumlichen Nähe zu dem etablierten Gewerbestandort Tennenlohe Süd als geeignetsten Standort für die Schaffung von neuen Arbeitsstätten ausgewählt. Nach Beschluss des Stadtrats vom wurden vorbereitende Untersuchungen im Sinne des 165 Abs. 4 BauGB für diesen Bereich durchgeführt. Auf Grundlage des Ergebnisses der vorbereitenden Untersuchungen wurde ein Satzungsbeschluss über die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach 165 ff. BauGB gefasst; die Satzung wurde am rechtsverbindlich. Nach 166 (1) BauGB hat die Gemeinde für den Entwicklungsbereich ohne Verzug einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss für den BP Nr. T 385 wurde am durch den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) gefasst. 4.3 Plangebiet Lage im Stadtgebiet Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt Erlangen am westlichen Ortsrand von Tennenlohe/Hohlgasse, südlich der Weinstraße, nördlich des Hutgrabens und östlich der Bundesautobahn A 3. Die Entfernung des geplanten Gewerbegebietes beträgt zum Erlanger Stadtzentrum ca.7,5 km bzw. zum Ortszentrum Tennenlohe ca. 1,6 km Erschließung Die Erschließung ist durch einen direkten Anschluss an die Weinstraße und die geplante Verbindungsstraße zwischen Wetterkreuz und Weinstraße sowie innere Erschließungsstraßen gesichert. Die geplante Verbindungsstraße übernimmt gleichzeitig die Funktion einer Westumgehung für den Ortsteil Tennenlohe, die letztlich zu einer Reduzierung der Verkehrsbelastungen innerhalb der Ortslage von Tennenlohe führt. Darüber hinaus wird die Radwegeverbindung zwischen dem Ortsteil und dem Gewerbegebiet durch eine zusätzliche Streckenführung entlang des Holzgassweges/Verbindungsstraße verbessert. Anlagen für die Ver- und Entsorgung liegen in der Weinstraße und werden im Rahmen der Entwicklung des Plangebietes in der o.g. Verbindungsstraße verlegt. Durch die Einbindung in das Busnetz wird das Gewerbegebiet an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angeschlossen. 5 UMWELTBERICHT Der Umweltbericht wird noch erstellt! Verfahrenshinweise: Aufgrund der Baugesetznovelle muss seit dem bei Aufstellung, Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans als Kernstück einer Umweltprüfung ein Umweltbericht erstellt werden. Im Umweltbericht werden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Änderung des Flächennutzungsplans auf die Umwelt hat, ermittelt, beschrieben und bewertet.
6 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erlangen 2003 Seite 6 Der Bedeutung einer sachgerechten Bestimmung des Ermittlungsumfangs wird im Hinblick auf das Verfahren durch 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB Rechnung getragen. Danach ist für die Umweltbelange ausdrücklich vorgesehen, dass Umfang und Detaillierungsgrad für den jeweiligen Bauleitplan hier Flächennutzungsplan - von den Gemeinden festzulegen ist. Sie muss diese Informationen jedoch nicht allein erarbeiten. Insofern ist in dem neuen 4 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Behördenbeteiligung vorgesehen, das sog. Scoping, in dem die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern ist. Die Festlegung des Untersuchungsgebietes muss nicht mit der räumlichen Ausdehnung der FNP-Änderung identisch sein, sondern kann, um Auswirkungen auf die Umgebung mit erfassen zu können, über diese hinausreichen. Eine je nach Schutzgut unterschiedliche Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist dabei möglich bzw. aus fachlichen Gründen ggf. erforderlich. Maßgeblich für den Gegenstand der Ermittlung sind nach 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und ergänzend 1 a BauGB. Im Rahmen des anschließenden Bebauungsplans erfolgt ggf. darüber hinaus - nach weiterer Konkretisierung der jeweiligen Planungen eine nochmals detailliertere Betrachtung möglicher Umweltauswirkungen sowie die Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder zum Ausgleich. 6 ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ZUM LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET HUTGRABEN Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet Hutgraben. Gemäß Art. 46 Abs. 5 Bayer. Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ist ein förmliches Verfahren zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSG-VO) nur dann einzuleiten, wenn der Umfang der Rechtsverordnung nur räumlich und sachlich nicht unerheblich erweitert wird. Da dies im vorliegenden Fall nicht zutrifft (Rücknahme), kann das Vorhaben im Wege einer naturschutzrechtlichen Befreiung gem. Art. 49 BayNatSchG genehmigt werden. Die Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes wird daher im Zuge der Fortschreibung der Landschaftsschutzkarte durchgeführt. Sie wird nach Änderung der LSG-VO gem. 5 Abs. 4 BauGB im Rahmen einer späteren FNP-Gesamtfortschreibung nachrichtlich übernommen. 7 ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS MIT LANDSCHAFTSPLAN Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt im Ortteil Tennenlohe. Er beinhaltet die Grundstücke der Flst.Nrn.: Gemarkung Tennenlohe: Flst.Nrn. 452, 453, 465, 466, 466/2, 466/3, 466/4, 467, 468, 469/2, 469/3, 478, 478/2, 478/3, 478/6, 479, 480, 481, 482, 482/2, 482/3, 483, 484, 484/3, 526, 527, 542 und 542/2 (Teilbereich). Gemarkung Eltersdorf: Flst.Nrn. 851/2, 852/3, 854, 855, 856, 857, 857/4, 858/1, 859/1, 860/1, 861/1, 862/1, 865/1, 868/7, 868/8, 868/10 und 868/11. und weist eine Fläche von ca. 16,3 ha auf. Damit umfasst er mithin die Flächen, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne der Ziele und Zwecke der Planung erforderlich sind. 7.2 Nutzungsänderungen Aufgrund der neuen städtebaulichen Zielsetzung werden Grünflächen in gewerbliche Bauflächen geändert. Dabei entfällt der in den Grünflächen durch ein Lagesymbol dargestellte
7 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erlangen 2003 Seite 7 Sportplatz. Darüber hinaus wird die Lage der Hauptverkehrsstraße verschoben und das Radwegenetz ergänzt. Durch die beabsichtigte Konzentration der Ausgleichsmaßnahmen am künftigen Gewerbestandort erhöht sich das Angebot an Ausgleichsflächen. (vgl. Abbildungen). 7.3 Flächenbilanzierung Die Flächenbilanzierung stellt sich in Folge der Nutzungsänderungen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs wie folgt dar: Nutzungsart Bruttofläche in ha FNP 2003 Änderung Differenz Gewerbliche Bauflächen 8,08 9,60 + 1,52 Hauptverkehrsstraßen 0,45 0,30-0,15 Grünflächen 5,70 4,38-1,32 Grünland 1,35 1,30-0,05 Flächen mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz 0,70 0,70 -/- insgesamt 16,28 16,28 -/- (Stand: November 2008) 8 WESENTLICHE BELANGE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG Darlegung der Abwägung im Gesamtzusammenhang erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach der öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. 4 Abs. 2 BauGB. Aufgestellt im November 2008 STADT ERLANGEN - Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung gez. Willmann-Hohmann... Willmann Hohmann Amtsleiterin
8 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Erlangen 2003 Weinstraße Weinstraße Lachnerstraße BAB A 3 Hohlgasse N M. 1:5.000 Zeichenerklärung - Geltungsbereich Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Gewerbliche Bauflächen Durchgrünung von Bauflächen Eingrünung von Bauflächen Hauptverkehrsstraßen Grünflächen Sportplatz Umgrenzung von Schutzgebieten i.s.d. Naturschutzrechts Landschaftsschutzgebiet Umgrenzung von Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft Flächen mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (Erhalt und Entwicklung) Überörtliche und örtliche Hauptradwege/ -strecken Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdisch Grünland Vorkehrungen (z.b. Wall/Wand bzw. passiver Lärmschutz) zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen i.s.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes Stadt Erlangen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Stand: August 2003
9 Lachnerstraße Änderung Weinstraße BAB A 3 Hohlgasse N M. 1:5.000 Zeichenerklärung - Geltungsbereich Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Gewerbliche Bauflächen Durchgrünung von Bauflächen Eingrünung von Bauflächen Hauptverkehrsstraßen Grünflächen Grünland Umgrenzung von Schutzgebieten i.s.d. Naturschutzrechts Landschaftsschutzgebiet Umgrenzung von Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft Flächen mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (Erhalt und Entwicklung) Überörtliche und örtliche Hauptradwege/ -strecken Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdisch Vorkehrungen (z.b. Wall/Wand bzw. passiver Lärmschutz) zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen i.s.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes Stadt Erlangen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Stand: November 2008
Begründung. zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan. Bereich Löwenberger Straße
Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Bereich Löwenberger Straße Begründung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Nürnberg
MehrStadt Erlangen. 1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erläuterungsbericht. für den Teilbereich Im Brühl -
1. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Stadt Erlangen Erläuterungsbericht für den Teilbereich Im Brühl - Referat für Stadtplanung und Bauwesen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
MehrStadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht
Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)
MehrBegründung. - Vorentwurf -
Begründung - Vorentwurf - Zum 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)"Parkplatz Erlebnisbad Arriba an der Schleswig-Holstein-Straße" Gebiet: westlich Schleswig-Holstein-Straße,
MehrSTADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping
STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:
MehrBegründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"
Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,
MehrBebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof
Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat
MehrK r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur
Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das
MehrGroße Kreisstadt Nördlingen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung -
Entwurf Planstand: 18.07.2017, geändert am 14.11.2017 Feststellungsbeschluss am Flächennutzungsplan mit - 24. Änderung - blatter burger GbR Ingo Blatter Dipl.Ing. FH Architekt und Stadtplaner BYAK BDB
Mehr90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung
Vorentwurf der Begründung 90. Änderung des Flächennutzungsplanes Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst Marienhölzung Fassung für die frühzeitige Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger
MehrAufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg
Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3
MehrSATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee
Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster
Mehrvorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht
Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrBauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB
Bauleitplanverfahren Normalverfahren Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Beschleunigtes Verfahren nach 13 a BauGB www.krautzberger.info 1 Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Das Verfahren
MehrBezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND
MehrNaturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht
Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan
MehrINHALT. GVV Kenzingen-Herbolzheim Stand: Punktuelle Flächennutzungsplanänderung Fassung: Frühzeitige Beteiligung Spöttfeld
BEGRÜNDUNG Seite 1 von 7 INHALT 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Anlass, Ziel und Zweck der Planung... 2 1.2 Lage des Planungsgebiets / Geltungsbereich... 2 1.3 Verfahren... 3 2 INHALTE DER PLANUNG... 4 3 STÄDTEBAULICHE
MehrUmweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen
Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrZeichenerklärung. Gewerbliche Baufläche. Fläche für die Landwirtschaft
Bisherige Darstellung Verfahrensvermerke Änderung des Flächennutzungsplans des Regionalverbandes Saarbrücken im Bereich Gewerbegebiet nördlich Flughafen Ensheim Landeshauptstadt Saarbrücken Stadtteil Ensheim
Mehr7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoppegarten
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoppegarten Änderungsbereich: OT Dahlwitz-Hoppegarten - Vorentwurf - Stand 10/2018 Inhaltsverzeichnis 1. Räumlicher Geltungsbereich... 3 2. Änderungsanlass
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Stadt Schmallenberg Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 150 In der Sellmecke II, Ortsteil Kirchrarbach Hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Mehr9. Änderung des Flächennutzungsplans
KREIS LUDWIGSBURG VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERG/PLEIDELSHEIM STADT FREIBERG/GEMEINDE PLEIDELSHEIM 9. Änderung des Flächennutzungsplans Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans
MehrVereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich
Mehrgem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes
Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6
MehrGemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016
Gemeinde Igling 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der LL 22 Begründung Fassung vom 14. Juni 2016 Verfasser: Ingenieurbüro Vogg Alemannenstraße 35 86845 Großaitingen 1 Inhaltsverzeichnis
MehrGemeinde Tiefenbach. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tiefenbach durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof
Gemeinde Tiefenbach Änderung des Flächennutzungsplanes der durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof Inhalt Seite 1. Begründung 2-3 2. FNP Bestand/Fortschreibung 4 3. Verfahrensvermerke 5 Entwurf vom
Mehr26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 Preußenpark Gasturbinen-Prüfstand
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.
MehrDie Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergisch Gladbach Bürgerversammlung am 10.09.2016 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB) 1 Anlass Warum ein neuer
MehrSatzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom )
Fachbereich Stadt- und Grünplanung Kundenbereich Stadtplanung Rastatt-Rauental Bebauungsplan Stockfeld Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf
MehrGemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung
Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Mehr2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.
2. Änderung des Bebauungsplanes für den Bereich Keesburgstraße, Lerchenhain, Popspfad, Steubenstraße und Ecke Schellingstraße - Frauenland 08.2 - gem. 13a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung für die
MehrAmtliche Bekanntmachung
Bekanntmachung für den Rhein-Lahn-Kurier, Ausgabe Nr. 51 vom 22. Dezember 2017 Amtliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung im Verfahren zur sechsten Änderung des Flächennutzungsplanes
MehrKlarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf
Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
MehrAmtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung
MehrBEGRÜNDUNG. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tektur 9 im Bereich des Bebauungsplanes XIX Gewerbegebiet Ansbacher Straße
- Landkreis Ansbach - BEGRÜNDUNG Änderung des Flächennutzungsplanes - Tektur 9 im Bereich des Bebauungsplanes XIX Gewerbegebiet Ansbacher Straße Planungsstand: 30.07.2015 (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
Mehr1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost
Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:
MehrStadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum
Stadt Kaltenkirchen Kreis Segeberg Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 Krauser Baum Begründung mit Umweltbericht Auftraggeberin Stadt Kaltenkirchen Holstenstraße 14 24568 Kaltenkirchen Bearbeiter Dipl.-Ing.
MehrBebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung. Mittelstadt
Bebauungsplan Westlich Klingäckerstraße Frühzeitige Bürgerbeteiligung Mittelstadt 28.09.2017 Ablauf des heutigen Abends Top1 Begrüßung Top 2 Ausgangspunkt der aktuellen Planung Top 3 Städtebauliches Konzept
Mehr5. Änderung des Bebauungsplans Egelsee- Süd (östlicher Teil)
5. Änderung des Bebauungsplans Egelsee- Süd (östlicher Teil) im vereinfachten Verfahren gem. 13 Abs.6 Nr.11 BauGB Entwurf vom 06.11.2014 Stadt Schwandorf Stadt im Seenland Region Oberpfalz-Nord (6) Regierungsbezirk
MehrBegründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
MehrGEMEINDE MERTINGEN FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN:
FREISTAAT BAYERN, LKR DONAU-RIES GEMEINDE MERTINGEN FUGGERSTRAßE 5, 86690 MERTINGEN VORHABEN: 7. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN MIT DER 1. ÄNDERUNG DES VORHABENBEZOGENEN BEBAUUNGSPLANES
MehrÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:
GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1
MehrStadt Marksteft. 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF. Begründung der Änderung
Stadt Marksteft 3. Änderung des Bebauungsplans Im Gärtlein im Stadtteil Michelfeld ENTWURF Begründung der Änderung Bearbeitung: WEGNER STADTPLANUNG Tiergartenstraße 4c 97209 Veitshöchheim Tel. 0931/9913870
MehrGemeinde Wernersberg. Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung
Gemeinde Wernersberg Bebauungsplan Bei der Kapelle 5. Änderung, im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter
MehrBegründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke
MehrÖffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom
Öffentliche Beschlüsse aus der Sitzung des Marktgemeinderates Kirchseeon vom 04.06.2018 Beschluss Nr. 749 Abstimmungsergebnis 16 : 0 Amtsverlust als Marktgemeinderätin von Frau Manuela Obert Der Marktgemeinderat
MehrBebauungsplan. Baugebiet "Sandfeld"
G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Bebauungsplan Baugebiet "Sandfeld" 1. Änderung - BEGRÜNDUNG - Vorhabensträger: Gemeinde Georgenberg Flossenbürger Straße 1 92697
MehrMarkt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB
Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten
MehrGemeinde Eschenburg. Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd. Begründung
Gemeinde Eschenburg Ortsteil Eibelshausen Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Gänsestall Süd Begründung Planstand: Entwurf 07/2017 Inhalt 1 Anlass, Grundlagen, Ziele... 3 2 Lage und
MehrBebauungsplan. Auf Haardt
Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen
MehrSatzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch
.1. Satzung über die 7. Änderung des Bebauungsplanes "Vornen zu Schäferloch" im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch Nach 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 (BGBI.
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrBeschlussvorlage. Gremium Sitzung am Öffentlich / nicht öffentlich Ausschuss für Stadtgestaltung und Planung
Beschlussvorlage Amt: Amt für Stadtplanung und - entwicklung TOP: Vorl.Nr.: V/2013/3215 Anlage Nr.: Datum: 29.08.2013 Gremium Sitzung am Öffentlich / nicht öffentlich Ausschuss für Stadtgestaltung und
MehrWer entscheidet was? Wer ist wann und wie beteiligt?
Errichtung eines IKEA-Einrichtungshauses und Fachmarktzentrums in Memmingen Wer entscheidet was? Wer ist wann und wie beteiligt? Entscheidungen der Regierung von Schwaben Entscheidungen der Stadt MM (
MehrBeckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten
Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans
MehrGemeinde Gossersweiler-Stein
Gemeinde Gossersweiler-Stein Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung gem. 13 a Baugesetzbuch (BauGB) Bestandteil der 1. Änderung - Planfestsetzung durch Zeichnung - Textteil Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrAnlage Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk. Abschließende Darstellung
Anlage B 129. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bielefeld Wohnen an der Bochumer Straße/Am Rohrwerk Abschließende Darstellung B 2 Stadt Bielefeld Stadtbezirk Brackwede 129. Flächennutzungsplan-Änderung
MehrBegründung zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe"
zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" Lage des Änderungsbereiches Stand 23. Februar 2018 zur Flächennutzungsplanänderung "Umspannwerk Merscher Höhe" INHALT DER BEGRÜNDUNG TEIL A:
MehrDrucksache Nr.: 0080/2008/DS =======================
Stadt Neumünster Neumünster, 13. Juni 2008 Der Oberbürgermeister Stadtplanung AZ: Drucksache Nr.: 0080/2008/DS ======================= Beratungsfolge Termin Status Behandlung Hauptausschuss 01.07.2008
MehrGemeinde Schwaig b.nbg.
Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts
MehrUmfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker
Gemeinde Gleisweiler Bebauungsplan Umfassend die Gewanne Hintermorgen und Auf den Pfarrwiesen sowie einen Teil der Gewannen Im oberen Heckbaum und Am unteren Zeilacker 2. Änderung, im vereinfachten Verfahren
MehrBebauungsplan Nr. 27 III S - Kleine Frehn -, 1. Änderung, 2. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG
Bebauungsplan Nr. 27 III S - Kleine Frehn -, 1. Änderung, 2. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Willich Geschäftsbereich Stadtplanung Petra Müller Dezember 2014 1. LAGE UND GRÖßE DES PLANGEBIETES Die
MehrSTADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage
MehrBebauungsplan. - Begründung - (Vorentwurf)
STADT PFORZHEIM Amt für Stadtplanung, Liegenschaften und Vermessung Bebauungsplan Interkommunales Gewerbegebiet Steinig - Begründung - (Vorentwurf) - 2 - Erläuterungen zur frühzeitigen Beteiligung der
MehrBeratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
Mehr63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern -
Anlage 03 zur VO/0296/14 Ressort Bauen und Wohnen 63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern - Begründung Feststellungsbeschluss Stand: Juli 2014, ergänzt gemäß Auflagen zur Genehmigung Stand:
MehrAllgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Bebauungsplan Nr. 252 mit integriertem Grünordnungsplan Stadt Erlangen Universität-Nordgelände Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Referat Stadtplanung und Bauwesen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung
MehrAnlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144
Anlage 3 zur Vorlage 2015, Nr. 144 STADT OSTFILDERN KREIS ESSLINGEN BEBAUUNGSPLAN "OB DER HALDE EHEMALIGE SPORTFLÄCHE" GEMARKUNG SCHARNHAUSEN T E X T T E I L A. Rechtsgrundlagen dieses Bebauungsplans sind:
MehrA M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22
A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung
Mehr4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018
MehrSTADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver
STADT HALVER Bekanntmachung der Stadt Halver 1. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 46 "Zum Hälversprung" - Erneute Öffentliche Auslegung - Der Rat der Stadt Halver hat in seiner
MehrStadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. 26. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich SO Solarpark Höflas
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth 26. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich SO Solarpark Höflas Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 05.02.2018 Verfasser: Architektur- und Ingenieurbüro Dipl.-Ing.
Mehr03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte
03/03 Amtsblatt der Stadt Schwerte 30.01.2003 Inhalt Seite 13. Veröffentlichung der Stadtsparkasse Schwerte 21 - Aufgebot eines Sparkassenbuches 14. 50. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wannebachstraße"
MehrFortschreibung des Flächennutzungsplans Zusammenfassende Erklärung
Verwaltungsgemeinschaft Freiberg am Neckar Pleidelsheim bestehend aus der Stadt Freiberg am Neckar und der Gemeinde Pleidelsheim Fortschreibung des Flächennutzungsplans 2005-2020 KMB Ludwigsburg Verfahrensablauf
MehrEinwohnerversammlung der Gemeinde Osterby
Einwohnerversammlung der Gemeinde Osterby Zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilbereiche 1 bis 3) und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1)
MehrSitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207
Fachdienst: Fachbereich Bau und Projektmanagement Datum: 23.04.2018 Sitzungsvorlage öffentlich 2018/09/207 Betreff Bebauungsplan Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger Straße (L 94), südlich angrenzend an die
MehrBEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I
STADT OBERKOCHEN OSTALBKREIS BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I Aufgestellt: Adelmannsfelden, 25.05.2011 / 21.09.2011 Ausfertigung: Die Übereinstimmung der Teilaufhebung
MehrOrtsgemeinde Waldrohrbach
Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan
MehrGemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau
Landkreis Weilheim-Schongau 4. Änderung des Bebauungsplanes Am Eschbach gemäß 30 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Entwurf in der Fassung vom 24.07.2017 4. Änderung Bebauungsplan Am Eschbach
MehrORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH
ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Stand: 15.01.2018 Satzungsexemplar gemäß 10 Abs. 1 BauGB Erstellt
Mehr1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet Hülsen der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 Gewerbegebiet der Gemeinde Dörverden - Entwurf - TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der 1.
Mehr" # % " & '()*& !" - &" - & - /
!"#$#%&'()&!""# $ %"& '()*& +,!"-!. &"-&-/ *" 2 Am Wiesengrund 4 1 6 8 10 I 11 Die Gemeinde Pürgen erlässt, aufgrund des 1 bis 4 sowie 8 ff Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeverordnung für
MehrAnlage vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße. Begründung
Anlage 3 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. (R) 15 der Stadt Moers, Utfort Buschstraße Begründung August 2008 INHALT 1. LAGE UND RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH 2 2. PLANUNGSRECHTLICHE SITUATION
MehrBezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin.12.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 10.01.2017 1. Gegenstand
MehrStadtbürgerschaft 19. Wahlperiode
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drs. 19/809 S Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode 03.07.18 Mitteilung des Senats an die Stadtbürgerschaft vom 3. Juli 2018 Flächennutzungsplan Bremen 6. Änderung Bremen-Osterholz (Ellener
MehrErläuterungsbericht. 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan für den Teilbereich Altstandort Großkraftwerk Franken II
2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Erläuterungsbericht für den Teilbereich Altstandort Großkraftwerk Franken II Referat für Stadtplanung und Bauwesen Amt für Stadtentwicklung
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 130 Thieringhausen-Am Großen Stück der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt, Planen,
MehrStadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.
Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht
MehrGemeinde Möhrendorf 5. Flächennutzungsplanänderung
Gemeinde Möhrendorf 5. Flächennutzungsplanänderung Fl.Nr. 195,196, 197und Teilf. aus 44/20, alle Gemarkung Kleinseebach östlich der Baiersdorfer Straße (Parallelverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
MehrPlanfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB
Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF
BEBAUUNGSPLAN NR. 1 "AM HAGENBECK" 5. ÄNDERUNG ORTSCHAFT STEDDORF ENTWURF DER EHEMALIGEN GEMEINDE STEDDORF LANDKREIS ROTENBURG (WÜMME) 2 INHALTSVERZEICHNIS PRÄAMBEL 3 VERFAHRENSVERMERKE 4 TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
Mehr7. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2010 FREUDENSTADT SEEWALD BAD RIPPOLDSAU-SCHAPBACH BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT
7. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 2010 DER VEREINBARTEN VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREUDENSTADT MIT DEN GEMEINDEN SEEWALD UND BAD RIPPOLDSAU-SCHAPBACH BEGRÜNDUNG MIT UMWELTBERICHT Inhalte I. 7. Änderung Flächennutzungsplan
MehrÖffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe
Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Olpe Bebauungsplan Nr. 129 Olpe-Mehrfamilienhäuser Biggestraße der Kreisstadt Olpe Beschluss über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Ausschuss Umwelt,
MehrFlächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee
Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage (21.11.2014)
Mehr- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen. Begründung
- BEBAUUNGSPLAN - "Im Vogelsang" (8. Änderung), Mayen Begründung Februar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Erforderlichkeit der Planung/ Aufstellungsbeschluss...3 2. Räumlicher Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung...3
MehrOrtsgemeinde Fischbach bei Dahn
Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn Bebauungsplan Fischbacher Weg 12. Änderung ENTWURF Begründung gem. 2a BauGB Gewerbepark Neudahn 3, 66994 Dahn Rheinstraße 12, 76829 Landau i. d. Pfalz Telefon: 06391 / 911-0
MehrFlächennutzungsplan mit Landschaftsplan Stadt Neutraubling Deckblattänderung Nr. 9
Stadt Neutraubling Regensburger Str. 9 93073 Neutraubling Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Stadt Neutraubling Deckblattänderung Nr. 9 Begründung mit Umweltbericht 09.11.2017 Entwurf PrNr. 529215
Mehr