Begründung. 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Vorentwurf. für den Teilbereich - Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) -

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1 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Stadt Erlangen Begründung für den Teilbereich - Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) - Vorentwurf Referat für Stadtplanung und Bauwesen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung November 2008

2 Herausgeber Stadt Erlangen Referat für Stadtplanung und Bauwesen Bearbeitung unter Mitwirkung von Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Amt für Umweltschutz und Energiefragen

3 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erlangen 2003 Seite 3 INHALT 1 VERFAHRENSABLAUF UND GRUNDLAGEN Verfahrensablauf Grundlagen des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNG Übergeordnete Planungen Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) Plangebiet Lage im Stadtgebiet Erschließung UMWELTBERICHT ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ZUM LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET HUTGRABEN ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS MIT LANDSCHAFTSPLAN Räumlicher Geltungsbereich Nutzungsänderungen Flächenbilanzierung WESENTLICHE BELANGE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG...7

4 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erlangen 2003 Seite 4 1 VERFAHRENSABLAUF UND GRUNDLAGEN 1.1 Verfahrensablauf Das Planverfahren wurde durch Änderungsbeschluss des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses (UVPA) der Stadt Erlangen vom (Die amtlichen Seiten offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 22, 65. Jhrg.) eingeleitet. Folgende Vorgehensweise bei der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 3 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist als Bestandteil des Änderungsbeschlusses festgelegt worden: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3 Abs. 1 BauGB mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme des Plans und der Stellungnahme werden nach den Bekanntmachungen vom (Die amtlichen Seiten Offizielles Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Erlangen Nr. 22, 65 Jhrg.) stattfinden. Die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. 4 Abs.1 BauGB wird zeitgleich zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. 1.2 Grundlagen des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan 2003 Grundlage des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der aktuell gültigen Fassung. Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP 2003 integriert. Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG Im Zuge der Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) wird der Bebauungsplan (BP) Nr. T 385 erstellt. Bei der Ausarbeitung dieses Bebauungsplans hat sich eine Ausdehnung der im FNP 2003 dargestellten gewerblichen Bauflächen nach Süden ergeben, die eine FNP-Änderung erforderlich macht, um die Bedarfsdeckung planungsrechtlich zu sichern (Planungserfordernis gem. 1 Abs. 3 BauGB). 3 ZIELE UND ZWECK DER PLANUNG Ziel der FNP-Änderung ist, in räumlicher Nähe zu dem etablierten Gewerbestandort Tennenlohe Süd der hohen Nachfrage nach neuen Gewerbeflächen in Tennenlohe entsprechen zu können. 4 RAHMENBEDINGUNGEN DER PLANUNG 4.1 Übergeordnete Planungen Laut den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und des Regionalplans der Industrieregion Mittelfranken (7): - ist es anzustreben, u.a. das gemeinsame Oberzentrum Nürnberg/Fürth/Erlangen als attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort weiter zu entwickeln, der im internationalen Wettbewerb bestehen kann (vgl. LEP Grundsatz A II ); - soll als eine wesentliche Voraussetzung für eine weitere positive Entwicklung der Industrieregion Mittelfranken die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft insbesondere in den vier kreisfreien Städten Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach erhalten und kontinuierlich weiterentwickelt werden (vgl. RP 7 Ziel B IV 1.1.2);

5 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erlangen 2003 Seite 5 - sollen die Arbeitsmärkte Nürnberg, Fürth und Erlangen bei gleichzeitiger Auflockerung der Branchenstruktur, vor allem zugunsten des Dienstleistungssektors, als Schwerpunkte der Arbeitszentralität gesichert werden (vgl. RP 7 Ziel B V 1.1); - soll insgesamt auf eine Erhöhung der Innovationsfähigkeit der Wirtschaft des großen Verdichtungsraumes Nürnberg/Fürth/Erlangen hingewirkt werden (vgl. RP 7 Ziel B V 2.3.3). 4.2 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) Nach Auflösung des Zweckverbandes Gewerbepark Nürnberg Fürth Erlangen hat die Stadt Erlangen den Bereich Tennenlohe östlich der BAB A 3 aufgrund der räumlichen Nähe zu dem etablierten Gewerbestandort Tennenlohe Süd als geeignetsten Standort für die Schaffung von neuen Arbeitsstätten ausgewählt. Nach Beschluss des Stadtrats vom wurden vorbereitende Untersuchungen im Sinne des 165 Abs. 4 BauGB für diesen Bereich durchgeführt. Auf Grundlage des Ergebnisses der vorbereitenden Untersuchungen wurde ein Satzungsbeschluss über die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach 165 ff. BauGB gefasst; die Satzung wurde am rechtsverbindlich. Nach 166 (1) BauGB hat die Gemeinde für den Entwicklungsbereich ohne Verzug einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss für den BP Nr. T 385 wurde am durch den Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) gefasst. 4.3 Plangebiet Lage im Stadtgebiet Das Plangebiet liegt im Südosten der Stadt Erlangen am westlichen Ortsrand von Tennenlohe/Hohlgasse, südlich der Weinstraße, nördlich des Hutgrabens und östlich der Bundesautobahn A 3. Die Entfernung des geplanten Gewerbegebietes beträgt zum Erlanger Stadtzentrum ca.7,5 km bzw. zum Ortszentrum Tennenlohe ca. 1,6 km Erschließung Die Erschließung ist durch einen direkten Anschluss an die Weinstraße und die geplante Verbindungsstraße zwischen Wetterkreuz und Weinstraße sowie innere Erschließungsstraßen gesichert. Die geplante Verbindungsstraße übernimmt gleichzeitig die Funktion einer Westumgehung für den Ortsteil Tennenlohe, die letztlich zu einer Reduzierung der Verkehrsbelastungen innerhalb der Ortslage von Tennenlohe führt. Darüber hinaus wird die Radwegeverbindung zwischen dem Ortsteil und dem Gewerbegebiet durch eine zusätzliche Streckenführung entlang des Holzgassweges/Verbindungsstraße verbessert. Anlagen für die Ver- und Entsorgung liegen in der Weinstraße und werden im Rahmen der Entwicklung des Plangebietes in der o.g. Verbindungsstraße verlegt. Durch die Einbindung in das Busnetz wird das Gewerbegebiet an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angeschlossen. 5 UMWELTBERICHT Der Umweltbericht wird noch erstellt! Verfahrenshinweise: Aufgrund der Baugesetznovelle muss seit dem bei Aufstellung, Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans als Kernstück einer Umweltprüfung ein Umweltbericht erstellt werden. Im Umweltbericht werden die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen, die die Änderung des Flächennutzungsplans auf die Umwelt hat, ermittelt, beschrieben und bewertet.

6 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erlangen 2003 Seite 6 Der Bedeutung einer sachgerechten Bestimmung des Ermittlungsumfangs wird im Hinblick auf das Verfahren durch 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB Rechnung getragen. Danach ist für die Umweltbelange ausdrücklich vorgesehen, dass Umfang und Detaillierungsgrad für den jeweiligen Bauleitplan hier Flächennutzungsplan - von den Gemeinden festzulegen ist. Sie muss diese Informationen jedoch nicht allein erarbeiten. Insofern ist in dem neuen 4 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Behördenbeteiligung vorgesehen, das sog. Scoping, in dem die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern ist. Die Festlegung des Untersuchungsgebietes muss nicht mit der räumlichen Ausdehnung der FNP-Änderung identisch sein, sondern kann, um Auswirkungen auf die Umgebung mit erfassen zu können, über diese hinausreichen. Eine je nach Schutzgut unterschiedliche Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist dabei möglich bzw. aus fachlichen Gründen ggf. erforderlich. Maßgeblich für den Gegenstand der Ermittlung sind nach 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB die Belange des Umweltschutzes nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und ergänzend 1 a BauGB. Im Rahmen des anschließenden Bebauungsplans erfolgt ggf. darüber hinaus - nach weiterer Konkretisierung der jeweiligen Planungen eine nochmals detailliertere Betrachtung möglicher Umweltauswirkungen sowie die Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung oder zum Ausgleich. 6 ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ZUM LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIET HUTGRABEN Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet Hutgraben. Gemäß Art. 46 Abs. 5 Bayer. Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ist ein förmliches Verfahren zur Änderung der Landschaftsschutzverordnung (LSG-VO) nur dann einzuleiten, wenn der Umfang der Rechtsverordnung nur räumlich und sachlich nicht unerheblich erweitert wird. Da dies im vorliegenden Fall nicht zutrifft (Rücknahme), kann das Vorhaben im Wege einer naturschutzrechtlichen Befreiung gem. Art. 49 BayNatSchG genehmigt werden. Die Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes wird daher im Zuge der Fortschreibung der Landschaftsschutzkarte durchgeführt. Sie wird nach Änderung der LSG-VO gem. 5 Abs. 4 BauGB im Rahmen einer späteren FNP-Gesamtfortschreibung nachrichtlich übernommen. 7 ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS MIT LANDSCHAFTSPLAN Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt im Ortteil Tennenlohe. Er beinhaltet die Grundstücke der Flst.Nrn.: Gemarkung Tennenlohe: Flst.Nrn. 452, 453, 465, 466, 466/2, 466/3, 466/4, 467, 468, 469/2, 469/3, 478, 478/2, 478/3, 478/6, 479, 480, 481, 482, 482/2, 482/3, 483, 484, 484/3, 526, 527, 542 und 542/2 (Teilbereich). Gemarkung Eltersdorf: Flst.Nrn. 851/2, 852/3, 854, 855, 856, 857, 857/4, 858/1, 859/1, 860/1, 861/1, 862/1, 865/1, 868/7, 868/8, 868/10 und 868/11. und weist eine Fläche von ca. 16,3 ha auf. Damit umfasst er mithin die Flächen, die für eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Sinne der Ziele und Zwecke der Planung erforderlich sind. 7.2 Nutzungsänderungen Aufgrund der neuen städtebaulichen Zielsetzung werden Grünflächen in gewerbliche Bauflächen geändert. Dabei entfällt der in den Grünflächen durch ein Lagesymbol dargestellte

7 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan Erlangen 2003 Seite 7 Sportplatz. Darüber hinaus wird die Lage der Hauptverkehrsstraße verschoben und das Radwegenetz ergänzt. Durch die beabsichtigte Konzentration der Ausgleichsmaßnahmen am künftigen Gewerbestandort erhöht sich das Angebot an Ausgleichsflächen. (vgl. Abbildungen). 7.3 Flächenbilanzierung Die Flächenbilanzierung stellt sich in Folge der Nutzungsänderungen innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs wie folgt dar: Nutzungsart Bruttofläche in ha FNP 2003 Änderung Differenz Gewerbliche Bauflächen 8,08 9,60 + 1,52 Hauptverkehrsstraßen 0,45 0,30-0,15 Grünflächen 5,70 4,38-1,32 Grünland 1,35 1,30-0,05 Flächen mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz 0,70 0,70 -/- insgesamt 16,28 16,28 -/- (Stand: November 2008) 8 WESENTLICHE BELANGE UND AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG Darlegung der Abwägung im Gesamtzusammenhang erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach der öffentlichen Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. 4 Abs. 2 BauGB. Aufgestellt im November 2008 STADT ERLANGEN - Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung gez. Willmann-Hohmann... Willmann Hohmann Amtsleiterin

8 Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Erlangen 2003 Weinstraße Weinstraße Lachnerstraße BAB A 3 Hohlgasse N M. 1:5.000 Zeichenerklärung - Geltungsbereich Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Gewerbliche Bauflächen Durchgrünung von Bauflächen Eingrünung von Bauflächen Hauptverkehrsstraßen Grünflächen Sportplatz Umgrenzung von Schutzgebieten i.s.d. Naturschutzrechts Landschaftsschutzgebiet Umgrenzung von Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft Flächen mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (Erhalt und Entwicklung) Überörtliche und örtliche Hauptradwege/ -strecken Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdisch Grünland Vorkehrungen (z.b. Wall/Wand bzw. passiver Lärmschutz) zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen i.s.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes Stadt Erlangen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Stand: August 2003

9 Lachnerstraße Änderung Weinstraße BAB A 3 Hohlgasse N M. 1:5.000 Zeichenerklärung - Geltungsbereich Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Gewerbliche Bauflächen Durchgrünung von Bauflächen Eingrünung von Bauflächen Hauptverkehrsstraßen Grünflächen Grünland Umgrenzung von Schutzgebieten i.s.d. Naturschutzrechts Landschaftsschutzgebiet Umgrenzung von Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft Flächen mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz (Erhalt und Entwicklung) Überörtliche und örtliche Hauptradwege/ -strecken Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen unterirdisch Vorkehrungen (z.b. Wall/Wand bzw. passiver Lärmschutz) zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen i.s.d. Bundesimmissionsschutzgesetzes Stadt Erlangen Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Stand: November 2008

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