Kinder im Schatten des Hilfesystems Kooperation und Unterstützung Henrike Krüsmann
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2 Kinder im Schatten des Hilfesystems Kooperation und Unterstützung Henrike Krüsmann Master of Arts / Soziale Arbeit, Diplom-Sozialarbeiterin/-pädagogin Tätig bei: BIG e.v. Koordinierung Berlin Lehrbeauftragte an der FH Potsdam
3 Kooperation und Vernetzung Niemand alleine keine Person und keine Einrichtung kann Gewalt offen legen, das Kind schützen und die Folgen tragen.
4 Hilfenetz bei häuslicher Gewalt in Berlin Koordinierung der Maßnahmen und Strategien Polizei Arzt/ Krankenhaus Frauenbeauftragte Ausländerbehörde Beratung für Migrantinnen Strafgericht Gerichts/ Bewährungshilfe Amts-/Staatsanwaltschaft Richter/in Frauenhaus Zufluchtswohnung Beratungsstelle Hotline Jobcenter Fachberatungsstellen Zivilgericht Rechtspfleger/in Gerichtsvollzieher/in Richter/in Anwalt/ Anwältin Täterprogramm/ Männerberatung Jugendamt Kita Schule Wohnungsbaugesellschaft Familienhilfe Begleiteter Umgang Erziehungs-/ Familienberatung
5 Wie wird kooperiert? Gesetzlich vorgeschriebene Kooperationen, z.b. Polizei Staatsanwaltschaft Staatsanwaltschaft Strafgericht Jugendamt Familiengericht Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG ) Geregelte bilaterale Kooperationsvereinbarungen, z.b. Polizei Interventionsstelle Polizei Jugendamt Jugendamt freie Träger der Jugendhilfe Jugendamt - Frauenunterstützungseinrichtungen Institutionalisierte multilaterale Kooperationsnetze, z.b. runder Tische, Aktionskreis, Arbeitsgemeinschaft Individuelle, von Personen abhängige Kooperation im Einzelfall
6 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 3 Absatz 1: Ziel: Sich gegenseitig über das jeweilige Angebots- und Aufgabenspektrum zu informieren Strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und entwicklung zu klären Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen
7 Interessen, die Kooperation begünstigen gemeinsam ein bestimmtes Ziel eher erreichen als im Alleingang mehr und besserer Informationsaustausch und gewinn persönliche Motive (Reputation, Arbeitsentlastung, Bereicherung) Ressourcen- und Statusgewinn für Institution Kontrolle, das etwas oder nichts passiert neue fachliche Effekte, Qualitätssteigerung
8 Voraussetzungen für gelingende Kooperation Klarheit und Einigkeit über ein realistisches Ziel Anerkennung und Wertschätzung des Expertinnen- und Expertenstatus der Kooperationspartner Klarheit über die Entscheidungsbefugnisse der Kooperationspartner Verständigung über Auftrag und Arbeitsweise der Kooperationspartner und über ihre gesetzliche Arbeitsgrundlage Überzeugung von Nutzen und Praxisrelevanz der Kooperation Rückkoppelungsverfahren in die Einrichtungen und Institutionen, die die Beteiligten delegieren
9 Vernetzungskompetenzen Bereitschaft und Fähigkeit sich in berufsfremde Denkweisen und Praxis hineinzudenken, die eigene Arbeit selbstkritisch zu hinterfragen, Handlungsspielräume nutzen, Lust an der Veränderung zu entwickeln, Angst vor Widerstand zu überwinden, in einen konstruktiven und realistischen Austausch über Möglichkeiten und Grenzen der Kooperation zu treten. den Horizont zu erweitern.
10 Vernetzungskompetenzen Bereitschaft und Fähigkeiten Ohne Vorurteile, ohne Misstrauen, ohne Kategorien und Schubladen eine offene Begegnung anstreben. Jeder reflektiert das eigene Denken und Handeln und macht sich bewusst, wie es funktioniert. Eigene Deutungsmuster kritisch beleuchten. Auch die eigene Zielgruppe kritisch sehen. Unterschiede als Chance sehen. Synergien nutzen.
11 Was ist zu beachten? Verschiedene Arbeitsaufträge und Ziele Verschiedene rechtliche Grundlagen Unterschiedliche interne Abläufe und Verfahren Unterschiedliche Kulturen, Verhaltensskripte, Sprachen, Codes, Geschichte, Ausbildungen Autoritätsüberlagerungen
12 Interessenlagen zwischen Frauenschutz und Kinderschutz Gewalt im Geschlechterverhältnis ZG: Frauen Geschädigte: Frauen (und Kinder) Täter: Männer/Partner Auftrag: Schutz und Unterstützung für Frauen Betont die Machtausübung gewalttätiger Männer Gewalt im Generationenverhältnis ZG und Geschädigte: Kinder und Jugendliche Täter: Frauen/Mütter und Männer/Väter Auftrag: Sicherung des Kindeswohls Betont die Ohnmacht überforderter Eltern
13 Vernetzung und Kooperation passieren nicht von alleine Zeit und Ressourcen Steuerung/Koordinierung Unterstützung von oben Politischer Wille
14 Was kann Kooperation behindern? hartnäckige Vorurteile Fehlende Unterstützung durch Vorgesetzte Fehlende Ressourcen Unklares Mandat Häufiger personeller Wechsel Fehlende Grundkenntnisse über andere Arbeitsfelder
15 Was kann Kooperation behindern? Verständnis von Kooperation als eher nachrangig, als zusätzliche Arbeitsbelastung Abwertung der Arbeit des anderen Erfahrungen von Misslingen Offenbarungsängste niemand darf hinter die Kulissen schauen Datenschutz
16 Kooperation zum Schutz und zur Unterstützung von Kindern bei Gewalt in der Partnerschaft der Eltern Beispiele und Erfolge, die anregen können
17 Rahmenbedingungen der hier vorgestellten Beispiele: + Einbindung in ein Interventionsprojekt/Kooperationsbündnis + Abgestimmte Informationswege und Verfahren + Aktive Kooperationsgremien + Politischer Wille in Land bzw. Kommune weitgehend vorhanden - Finanzierung der öffentlichen Hand nur teilweise bzw. zeitweise gegeben
18 Kinder- und Jugendberatung der Interventionsstellen in Mecklenburg- Vorpommern Modellprojekt für eine direkte Ansprache und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Interventionsverfahren Ergänzung der Interventionsstellenarbeit Angebot für Kinder nach polizeilicher Intervention Enge Kooperation mit Jugendamt Enge Kooperation mit der Frauenunterstützung In allen 5 Polizeidirektionen 1
19 Interventionsverlauf in Mecklenburg- Vorpommern Fax Polizei (Fax) Fax Interventionsstelle Jugendamt Pro-aktiver Erstkontakt Krisenintervention Kurzzeitberatung Einverständnis- Erklärung Für KJB Kinder- und Jugendberatung der Interventionsstelle
20 Elternberatung im Münchner Modell bei häuslicher Gewalt Konzept für ein integriertes kommunales Beratungsangebot bei familiengerichtlichen Verfahren, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen Kennzeichen der Elternberatung Getrennte Beratung mit der Option gemeinsamer Elterngespräche Geschlechtsspezifische und spezialisierte gewaltzentrierte Beratung Kindgerechte Unterstützung 2
21 Elternberatung im Münchner Modell bei häuslicher Gewalt Familiengericht: Erste Anhörung mit getrennten Terminen für Frau und Mann in Anwesenheit der Beratungsstellen Jugendamt / Bezirkssozialarbeit: Fallverantwortung Beratungsstelle Frauenhilfe Bedarfe des Kindes abklären MIM Männerberatungsstelle Einzelberatung Tätertraining Gemeinsame Elterngespräche IMMA Unterstützungsgruppe für Mädchen KIBS Unterstützungsgruppe für Jungen Familiennotruf Unterstützungsgruppe für Mädchen und Jungen
22 Kooperation und Vernetzung Niemand alleine keine Person und keine Einrichtung kann Gewalt offen legen, das Kind schützen und die Folgen tragen.
23 Abwägen verschiedener Rechtsgüter Marianne Hester (2005)/ vgl. Kavemann (2006) Häusliche Gewalt (Zivil- und strafrechtliche Intervention) wird als Straftat angesehen Männergewalt Kinderschutz (Zivil- und familienrechtliche Intervention) Helfen statt Strafen Hilfen zur Erziehung Gewalt i. d. Familie Umgangsrecht (Familienrechtliche Intervention) Gemeinsame Elternverantwortung
24 Abwägen verschiedener Rechtsgüter Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern Recht der Mutter auf Schutz vor Gewalt Recht des Vaters auf Umgang mit dem Kind Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und Entwicklung
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