Schalltechnische Untersuchung. zum Bebauungsplan Wenigwies. in Tawern

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Wenigwies in Tawern im Auftrag der Gemeinde Tawern Über igr AG, Rockenhausen Bericht-Nr.: P15-228/2 vorgelegt von der FIRU GFI mbh 19. Mai 2016 FIRU GfI - Gesellschaft für Immissionsschutz mbh Richard-Wagner-Straße Kaiserslautern Telefon (06 31) Fax: -15 info@firu-gfi.de Sitz 676 Kaiserslautern Amtsgericht Kaiserslautern HRB Geschäftsführer Dipl.-Ing. Volker Ganz Gesellschafter Dipl.-Ing. Volker Ganz FIRU mbh, Kaiserslautern

2 Inhaltsverzeichnis Tawern, SU BPlan Wenigwies Februar Seite 2 1 Grundlagen Aufgabenstellung Plangrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Anforderungen Gewerbelärmeinwirkungen Emissionsansätze Immissionsberechnung Beurteilung Verkehrslärmeinwirkungen Emissionsberechnungen Immissionsberechnungen Beurteilung Lärmschutz Tabellen Tabelle 1: Immissionsrichtwerte TA Lärm/ Orientierungswerte DIN Gewerbe... 5 Tabelle 2: Orientierungswerte DIN Verkehrslärm... 5 Tabelle 3: Emissionsberechnung je Pkw-/ Motorrad- Parkvorgang und Stunde 7 Tabelle 4: Emissionsberechnung Parkbewegungen Lkw/ Transporter... 8 Tabelle 5: Emissionsberechnung, Straßenverkehrslärm Tabelle 6: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN Karten Karte 1: Gewerbelärmeinwirkungen durch Motorradbetrieb, Tag Karte 2: Gewerbelärmeinwirkungen durch Weingut, Tag Karte 3: Gewerbelärmeinwirkungen durch Weingut, lauteste Nachtstunde Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen freie Schallausbreitung, 4 m ü.gr. Tag Karte 5: Verkehrslärmeinwirkungen freie Schallausbreitung, 4 m ü.gr. Nacht Karte 6: Umgrenzung der Fläche für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen und Lärmpegelbereiche nach DIN

3 Tawern, SU BPlan Wenigwies Februar Seite 3 1 Grundlagen 1.1 Aufgabenstellung Mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Wenigwies sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohn- und Mischgebiets auf bisher unbebauten Flächen am südlichen Ortsrand von Fellerich geschaffen werden. Das Plangebiet liegt nördlich der Landesstraße L 136 zwischen der bestehenden Bebauung an der Schulstraße im Osten und an der Moselstraße im Westen. Die Erschließung des Baugebiets ist über Anbindungen an die Schulstraße vorgesehen. Nördlich des Plangebiets befindet sich ein Weinbaubetrieb, östlich des Plangebiets befindet sich eine Motorrad-Werkstatt. Als Grundlage für die weiteren Planungen sind die zu erwartenden Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet zu prognostizieren und zu beurteilen. Relevante Geräuscheinwirkungen sind durch den bestehenden Weinbaubetrieb und die Motorrad-Werkstatt und durch den Kfz-Verkehr auf der Landesstraße L 136 zu erwarten. Die Gewebelärmeinwirkungen sind als Gewerbelärm gemäß TA Lärm zu beurteilen. Die Verkehrslärmeinwirkungen sind gemäß DIN zu beurteilen. 1.2 Plangrundlagen Die schalltechnische Untersuchung basiert auf folgenden Karten- und Datengrundlagen: Städtebauliches Konzept, übermittelt durch den Auftraggeber; Digitale Geodaten und DTK 5, übermittelt durch das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz am ; Daten aus der Verkehrsuntersuchung 2007, Prognose 2025, übermittelt durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz am ; Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Konz, Ortsgemeinde Tawern mit Fellerich, Stand 2004; Bebauungsplanentwurf Stand Februar 2016, übermittelt durch igr AG am

4 1.3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Tawern, SU BPlan Wenigwies Februar Seite 4 Die Ermittlung und Bewertung der zu erwartenden Gewerbelärmeinwirkungen erfolgt nach: Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 (GMBl. S. 3) [TA Lärm]; DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 [DIN 18005]. Die Ermittlung der zu erwartenden Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt nach: DIN Schallschutz im Städtebau, Juli 2002 [DIN 18005]. Für die Emissions- und Schallausbreitungsberechnungen werden weiterhin die in der Verordnung und in sonstigen Erkenntnisquellen genannten Berechnungsvorschriften herangezogen. Dies sind: DIN ISO 9613 Teil 2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [DIN ISO ], Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90, Ausgabe April 1990 [RLS-90]; VDI-Richtlinie 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [VDI 2720]; DIN 4109 Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise November 1989; Hessisches Landesamt für Umwelt: Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw-und Ladegeräusche, Schriftenreihe Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz Heft 192, Wiesbaden 1995 [Ladelärmstudie]; Praxisleitfaden Schalltechnik in der Landwirtschaft 2013 des Forum Schall des österreichischen Umweltbundesamtes von Anforderungen Die TA Lärm dient dem Schutz vor sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Gewerbelärm. Sie gilt für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Die Vorschriften der TA Lärm sind u.a. zu beachten für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen bei der Prüfung der Einhaltung der Betreiberpflichten ( 22 BImSchG) im Rahmen der Prüfung von Anträgen im Baugenehmigungsverfahren. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden beziehen sich auf die maßgebenden Immissionsorte im Einwirkungsbereich des Vorhabens. Diese Immissionsorte liegen in bebauten Gebieten 0,5 m vor dem Fenster von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau. Schutzbedürftige Räume sind demnach insbesondere Wohn- und Schlafräume.

5 Tawern, SU BPlan Wenigwies Februar Seite 5 Für die geplanten Immissionsorte innerhalb des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans werden gemäß den Planungen die Schutzbedürftigkeiten eines Mischgebiets bzw. eines Allgemeinen Wohngebietes angesetzt. Die Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN Schallschutz im Städtebau für Gewerbelärmeinwirkungen in Wohn- und Mischgebieten entsprechen im Wesentlichen den Immissionsrichtwerten der TA Lärm. Es gelten folgende Immissionsrichtwerte: Tabelle 1: Immissionsrichtwerte TA Lärm/ Orientierungswerte DIN Gewerbe Gebietsart Immissionsrichtwert in db(a) Tag (6-22 Uhr) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet (MI) Die Beurteilung der Verkehrslärmeinwirkungen erfolgt anhand der Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN Die Orientierungswerte für Verkehrslärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten sind in der folgenden Tabelle angegeben. Tabelle 2: Orientierungswerte DIN Verkehrslärm Gebietsart Tag (6-22 Uhr) in db(a) Nacht (22-6 Uhr) Allgemeines Wohngebiet (WA) Mischgebiet (MI) Nach Beiblatt 1 zur DIN ist die Einhaltung der Orientierungswerte wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebiets verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Zu den Orientierungswerten wird im Beiblatt 1 zur DIN weiter ausgeführt: In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z.b. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen - insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden.

6 Tawern, SU BPlan Wenigwies Februar Seite 6 2 Gewerbelärmeinwirkungen Die Überprüfung der durch das Weingut im Norden und durch den Motorradbetrieb im Osten des Plangebietes zu erwartenden Geräuscheinwirkungen an den zulässigen störempfindlichen Nutzungen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans erfolgt anhand der Immissionsrichtwerte der TA Lärm bzw. der Orientierungswerte der DIN Die maßgeblichen Immissionsorte befinden sich an geplanten Wohngebäuden innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans. Für die Immissionsorte innerhalb des Geltungsbereichs sind Allgemeine Wohngebietswerte bzw. Mischgebietswerte anzusetzen. 2.1 Emissionsansätze Motorradbetrieb Die Erweiterungspläne werden bei den Emissionsansätzen bereits berücksichtigt. Laut Betreiberangaben liegen die Betriebszeiten montags bis freitags zwischen 7.00 und Uhr und samstags zwischen 8.00 und Uhr. Die tägliche, schalltechnisch relevante Arbeitszeit wird mit 11 Stunden angesetzt. Schalltechnisch relevante Vorgänge ereignen sich in der südlich Schulstraße 18 befindlichen Motorradwerkstatt mit Verkauf, der daran angrenzenden Reifenmontage und durch Kfz-Fahrten und Parkbewegungen auf dem östlich an die Werkstatt angrenzenden Hof. Die Einfahrt erfolgt von Norden über die Schulstraße. Der Betreiber geht derzeit von 15 Motorrädern, 20 Pkw sowie 7 Transporten/Lkw am Tag aus. Künftig ist laut Betreiber etwa mit einer Verdopplung der Pkw- und Motorradzahlen zu rechnen. Im Nachtzeitraum ( Uhr) findet kein Betrieb statt. Nach der Studie Handwerk und Wohnen ist in den geräuschintensiven Betriebsräumen von Kfz-Mechaniker-Betrieben ein Innenpegel von L I = 80 db(a) anzusetzen. Dieser wird auch für die vergleichbare Geräuschsituation der Werkstatt über eine Arbeitszeit von 11 Stunden angesetzt. Weiterhin wird davon ausgegangen, dass während der gesamten Betriebszeit die Werkstatttore offen stehen. Aus dem oben genannten Innenpegel wird gemäß VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten Formel 9(b) für die Werkstatttore ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L WA = 76 db(a) pro m² berechnet. Für die nach Osten orientierten Fassaden wird aufgrund der großen Fensterfronten ein Schalldämmmaß von R W,res = 20 db(a) angenommen. Somit wird für diese Wände gemäß VDI 2571 ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L WA = 56 db(a) berechnet. Nach Westen soll evtl. ein einstöckiger Anbau mit geschlossener Fassade erfolgen. Für diese neu entstehende Westfassade sowie für das Dach, welches ebenfalls erneuert werden soll, wird ein Schalldämmmaß von R W,res = 30 db(a) angesetzt. Hieraus ergibt sich für die Westfassade sowie für

7 Tawern, SU BPlan Wenigwies Februar Seite 7 das Dach des geplanten Anbaus ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L WA = 46 db(a). Weitere schalltechnisch relevante Betriebsvorgänge sind die Zu- und Abfahrten von Pkw und Motorrädern mit entsprechenden Ein- und Ausparkvorgängen. Für die Zu- und Abfahrten von Pkw und Motorrädern sowie den entsprechenden Parkvorgängen werden für eine Berechnung auf der sichern Seite insgesamt 75 Zu- und 75 Abfahrten von Pkw und Motorrädern mit insgesamt 1 Ein- und Ausparkvorgängen auf den Stellplätzen im Tagzeitraum angesetzt., 20 davon in der Ruhezeit am Morgen Die Emissionen der Kfz-Parkbewegungen werden nach der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamts für Umwelt berechnet. Je Parkvorgang wird folgender auf eine Bewegung und Stunde bezogener Schallleistungspegel berechnet. Tabelle 3: Emissionsberechnung je Pkw-/ Motorrad- Parkvorgang und Stunde Ausgangsschallleistungspegel L W0 63 K PA Parkplatzart 3 K I Impulszuschlag 4 K D Durchfahrtanteil (entfällt bei weniger als 9 Stellplätzen) - db(a) K StrO Fahrbahnbelag (Betonsteinpflaster Fugen > 3mm) 1,5 L WA pro Bewegung in einer Stunde 68,5 Für die Pkw-/ Motorrad-Fahrten von der öffentlichen Straße zu den Stellplätzen wird gemäß Parkplatzlärmstudie ein längenbezogener Schallleistungspegel je Pkw-/ Motorrad-Fahrt in einer Stunde aus dem Schallemissionspegel L m,e nach folgender Formel ermittelt: L WA, 1h = L m,e + 19 db(a) Nach dieser Formel wird je Pkw-/ Motorrad-Fahrt der auf eine Stunde und 1m- Wegelement bezogene Schallleistungspegel von L WA,1h = 47,7 db(a) berechnet. Für eine Prognose auf der sicheren Seite wird angenommen, dass der Fahrweg als Betonsteinpflaster mit Fugen > 3mm ausgeführt ist. Der Zuschlag für die Fahrbahnoberfläche Betonsteinpflaster mit Fugen > 3mm beträgt K StrO* = 1,5 db(a). Unter Berücksichtigung des Zuschlags K StrO* beträgt der auf eine Stunde und 1m-Wegelement bezogene Schallleistungspegel je Pkw-/ Motorrad-Fahrt L WA,1h = 49,2 db(a). Insgesamt ist nach Angaben des Auftraggebers für die Belieferung des Motorradbetriebes mit derzeit bis zu 7 Lkw und Transportern am Tag zu rechen. Für die Ermittlung der Gewerbelärmeinwirkungen durch die Lkw-Andienung im Tagzeitraum ( Uhr) wird unter Berücksichtigung der Erweiterungsabsichten von bis zu zehn Lkw (20 Bewegungen) im Tagzeitraum ausgegangen. Die Entladung der mit Waren beladenen Lkw erfolgt per Hand. Für jeden Lkw werden die in der folgenden Tabelle aufgeführten Schallleistungspegel angesetzt.

8 Tawern, SU BPlan Wenigwies Februar Seite 8 Tabelle 4: Emissionsberechnung Parkbewegungen Lkw/ Transporter Eingabedaten Außenrampe/ im Freien Bezugszeit Stunden 1 Lkw Stück 1 Rangieren Dauer Rangieren/Lkw Sekunden/Lkw 1 Emissionspegel Rangieren (auf eine Stunde bezogen) Summe Rangieren [99dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 85,2 Emissionspegel Einzelvorgänge (auf eine Stunde bezogen) Einzelgeräusche (je 5 s) [L WA] Anlassen (1x je Lkw) [100dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 71,4 Türenschlagen (2x) [100dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 74,4 Betriebsbremse (2x) [108dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 79,4 Leerlauf (300s je Lkw) [94dB(A)] L WAr,1h [db(a)] 83,2 Summe Einzelgeräusche L WAr,1h [db(a)] 85,3 Emissionspegel Rangieren und Einzelgeräusche gesamt L WAr,1h [db(a)] 88,3 Derzeit werden bis zu 2 Paletten am Tag angeliefert. Für eine Berechnung auf der sicheren Seite werden bis zu 4 Paletten im Tagzeitraum angesetzt. Die Entladung erfolgt per Paletten-Hubwagen. Nach Ladelärmstudie wird je Paletten ein auf 1 Stunde bezogener Schallleistungspegel von 88 db(a) angesetzt. Die erforderlichen Zuschläge für impulshaltige Geräusche sind in den Emissionsansätzen bereits enthalten. Die Geräuschemissionen der Lkw-Fahrten werden mit einem auf einen Meter und Stunde bezogenen Schallleistungspegel von L WA = 63 db(a) je Fahrt angesetzt. Dieser entspricht nach der Ladelärmstudie dem Pegel für den ungünstigsten Fahrzustand von Lkw. Die Rangiervorgänge und Einzelgeräusche der Lkw werden mittels einer Flächenschallquelle in 0,5 m über Grund, die Geräusche der Ladevorgänge mittels einer Punktschallquelle in 0,5 m über Grund jeweils im Bereich der Ladezonen angesetzt. Weingut Beim nördlich des Plangebiets liegenden Weingut gehen relevante Geräuscheinwirkungen überwiegend von Traktoren, Gabelstapler und den Betrieb einer Presse innerhalb der Halle aus. Das Weingut unterteilt sich überwiegend in die Bereiche Weinlager mit Probierstube und Weinkeller (im Folgenden Betriebshalle Nord) sowie die Maschinenhalle (im Folgenden Betriebshalle Süd). Unter dem Dach des westlichen Teils der Betriebshalle Nord befindet sich zudem ein Kompressor. Des Weiteren finden bis zu zehn Mal im Jahr Veranstaltungen innerhalb der Betriebshalle Nord statt. Im Maximalbetrieb unter Einsatz der Weinpresse und unter Berücksichtigung des Kompressors wird für die Betriebshallen ein Innenpegel von LI = 85 db(a) über

9 Tawern, SU BPlan Wenigwies Februar Seite 9 eine Arbeitszeit von 16 Stunden angesetzt ( Uhr). Weiterhin wird davon ausgegangen, dass während der gesamten Betriebszeit das Tor der Betriebshalle Süd offen stehen. Aus dem oben genannten Innenpegel wird gemäß VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten Formel 9(b) für das Tor ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L WA = 81 db(a) pro m² berechnet. Für die Fassaden der Betriebshallen und die beiden Hallendächer wird ein Schalldämmmaß von R W,res = 20 db(a) angenommen. Somit wird für die Wände und die Hallendächer gemäß VDI 2571 ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L WA = 61 db(a) berechnet. Im Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) werden für die Hallen die gleichen Abstrahlungen angenommen, das Tor ist jedoch geschlossen. Ausgehend von einem Schalldämmmaß von R W,res = 15 db(a) für das Tor ergibt sich für das geschlossene Tor ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L WA = 66 db(a). Weitere schalltechnisch relevante Betriebsvorgänge sind die Zu- und Abfahrten der Traktoren. Es werden insgesamt 10 Zu- und 10 Abfahrten von Traktoren im Tagzeitraum angenommen, fünf davon in der Ruhezeit am Morgen ( Uhr). Je Traktor wird pro Fahrbewegung in einer Stunde ein längenbezogener Schallleistungspegel von L WA, 1h = 62 db(a) angesetzt. 1 In der südlichen Halle und auf der südlich angrenzenden Lagerfläche wird über einen Zeitraum von bis zu 4 Stunden am Tag ein Gabelstapler eingesetzt. In den schalltechnischen Berechnungen wird davon ausgegangen, dass sich der Gabelstapler in der Hälfte dieser Zeit innerhalb der Halle befindet. Zudem wird im Tagzeitraum ein Gabelstapler mit einer Gesamtbetriebsdauer von 180 Minuten zwischen 7.00 und Uhr und von Minuten in der Ruhezeit am Morgen zwischen 6.00 und 7.00 Uhr angenommen. Für den Gabelstapler wird gemäß Ladelärmstudie eine Flächenschallquelle mit L WA, 1h = 104,3 db(a) in 1 m über Grund angesetzt. Im Nachtzeitraum finden keine Vorgänge außerhalb der Hallen statt. 2.2 Immissionsberechnung Die Beurteilungspegel an den geplanten Gebäuden innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans werden in Einzelpunktberechnungen gemäß DIN ISO 9613/2 bestimmt. Darüber hinaus werden flächige Rasterberechnungen in 4 m über Grund durchgeführt und deren Ergebnisse zu Isophonenkarten aufbereitet. Das Gelände auf dem Schallausbreitungsweg ist überwiegend landwirtschaftlich geprägt (Brach- und Wiesenflächen). Für den gesamten Schallausbreitungsweg wird ein Bodenfaktor von G = 0,8 angesetzt. In Karte 1 sind die Gewerbelärmeinwirkungen innerhalb des Plangebiets durch den Motorradbetrieb dargestellt. Die Karten 2 und 3 zeigen die Ergebnisse der Gewerbelärmeinwirkungen durch das Weingut im Tagzeitraum und in der lautesten Nachtstunde. 1 Gem. Praxisleitfaden Schalltechnik in der Landwirtschaft 2013

10 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Wenigwies" Tawern Karte 1: Gewerbelärmeinwirkungen durch Motorradbetrieb Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Offene Tore an Ostfassade der Werkstatt LI = 80 db(a); Fahrten KRad, Pkw, Lkw/Transporter Entladung,Rangieren etc, Schulstraße Isophone 4 m über Grund (12; ) 18 Reifenlager Anbau 70 Verkauf Lkw Entladung Werkstatt Fahrwege Kfz Lkw Rangieren/Einzelgeräusche PP Schulstraße Pegel in db(a) < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= Legende Originalmaßstab (A4) 1: m Flächenschallquelle Punktquelle Linienschallquelle Gewerbegebäude IRW WA Hauptgebäude

11 3190 Fahrweg Traktor Halle Nord Halle Süd Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Wenigwies" Tawern Karte 2: Gewerbelärmeinwirkungen durch Weingut, freie Schallausbreitung Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Gabelstapler 70 Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet Offenes Tor Südfassade Halle Süd Hallen: LI=85 db(a); Gabelstapler, Fahrten Traktor Isophone 4 m über Grund (5132; ) Pegel in db(a) < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= Legende Flächenschallquelle Linienschallquelle Gewerbegebäude IRW WA Hauptgebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

12 3190 Halle Nord 3190 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Wenigwies" Tawern Halle Süd Karte 3: Gewerbelärmeinwirkungen durch Weingut, freie Schallausbreitung Beurteilungspegel lauteste Nachtstunde (1 h zwischen Uhr) Immissionsrichtwert TA Lärm - db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet geschlossenes Tor Südfassade Halle Süd Hallen: LI=85 db(a); Isophone 4 m über Grund (5142; ) Pegel in db(a) < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= Legende Gewerbegebäude ORW WA Immissionsort Hauptgebäude Originalmaßstab (A4) 1: m

13 2.3 Beurteilung Tawern, SU BPlan Wenigwies Februar Seite 13 Durch den Motorradbetrieb werden bei freier Schallausbreitung an den Baugrenzen im geplanten Allgemeinen Wohngebiet auf der Grundlage der in Kapitel 2.1 aufgeführten Emissionsansätze auf der sicheren Seite Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu rund db(a) im Tagzeitraum prognostiziert. Die Gewerbelärmeinwirkungen des Motorradbetriebs unterschreiten den Immissionsrichtwert der TA Lärm für Gewerbelärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten von db(a) deutlich um rund 15 db(a). In der Nacht finden im Motorradbetrieb keine Betriebsvorgänge statt. An der dem Weingut zugewandten nördlichen Geltungsbereichsgrenze südlich des Weinguts werden bei freier Schallausbreitung am Tag an den Baugrenzen des Mischgebiets Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu rund 56 db(a) berechnet. Der Immissionsrichtwert für Gewerbelärmeinwirkungen in Mischgebieten von db(a) am Tag wird unterschritten. In der lautesten Nachtstunde verursacht die Abstrahlung der Hallenbauteile an der nördlichen Baugrenze des geplanten Mischgebiets Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu rund 46 db(a) im Baufeld MI1B. Im nördlichen Bereich der geplanten Wohngebiete werden Gewerbelärmeinwirkungen von bis zu db(a) prognostiziert. Der Immissionsrichtwert Nacht der TA Lärm für Gewerbelärmeinwirkungen in Mischgebieten von db(a) wird weitestgehend eingehalten. Der Immissionsrichtwert Nacht für Allgemeine Wohngebiete von db(a) wird im Baufeld WA2B im Nordosten geringfügig um weniger als 1 db(a) überschritten und im restlichen Teil des Plangebiets in als WA geplanten Flächen eingehalten. Es wird empfohlen, bei geplanter Wohnnutzung in den geplanten Mischgebieten im Norden, lärmempfindliche Räume (Wohn-, Schlaf-, Kinderzimmer) und Freibereiche (Freisitz, Balkon) an den ruhigeren, dem Winzerbetrieb abgewandten Fassaden anzuordnen.

14 Tawern, SU BPlan Wenigwies Februar Seite 14 3 Verkehrslärmeinwirkungen 3.1 Emissionsberechnungen Die Verkehrszahlen stammen aus der Verkehrsuntersuchung 2007 und beinhalten Angaben zur Durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke Prognose 2025 (DTV in Kfz/24h) sowie dem prozentualen Lkw-Anteil auf den betreffenden Straßenabschnitten in 24 Stunden. Zuschläge für Steigungen und Gefälle werden im digitalen Geländemodell ermittelt und bei den Ausbreitungsberechnungen berücksichtigt. Die Steigung beträgt durchschnittlich 9 bis 10 %. Nach RLS-90 werden für die Straßenabschnitte die folgenden Emissionspegel berechnet: Tabelle 5: Emissionsberechnung, Straßenverkehrslärm Straße DTV M Tag M Nacht p Tag p Nacht v max L m,e T L m,e N Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h db(a) db(a) Barbarossastraße ,8 3, ,1,5 DTV = Durchschnittlicher Täglicher Verkehr; M Tag/Nacht = maßgebende stündliche Verkehrsstärke Tag/Nacht; p Lkw-Anteil, L m,e T/N = Emissionspegel Tag/Nacht 3.2 Immissionsberechnungen Die Berechnung der Verkehrslärmeinwirkungen durch den Straßenverkehr erfolgt auf der Grundlage der o. a. Emissionspegel für den Prognosefall durch Simulation der Schallausbreitung in einem digitalen Geländemodell (DGM) gemäß RLS- 90. Das DGM enthält alle für die Berechnung der Schallausbreitung erforderlichen Angaben (Lage von Schallquellen, Höhenverhältnisse, Schallhindernisse im Ausbreitungsweg, schallreflektierende Objekte usw.). Die Ergebnisse der Verkehrslärmberechnung sind in den Karten 4 (Tag) und Karte 5 (Nacht) für freie Schallausbreitung in 4 m über Grund dargestellt.

15 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Wenigwies" Tawern 500 Karte 4: Verkehrslärmeinwirkungen freie Schallausbreitung Beurteilungspegel Tagzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet DTV 3.0 Kfz/24 h, SV 2,9% vmax = 70 km/h Isophone 4 m über Grund Einzelpunkte im lautesten Geschoss (2002; ) Pegel Legende in db(a) < < < < < < < < 70 < 75 < 80 <= <= <= <= <= <= <= 70 <= 75 <= 80 <= ORW WA Emission Straße Hauptgebäude 70 Originalmaßstab (A4) 1:10 L m

16 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Wenigwies" Tawern 500 Karte 5: Verkehrslärmeinwirkungen freie Schallausbreitung Beurteilungspegel Nachtzeitraum ( Uhr) Orientierungswert DIN db(a) Allgemeines Wohngebiet - db(a) Mischgebiet DTV 3.0 Kfz/24 h, SV 2,9% vmax = 70 kkm/h Isophone 4 m über Grund (2002; ) Pegel Legende in db(a) < < < < < < < < 70 < 75 < 80 <= <= <= <= <= <= <= 70 <= 75 <= 80 <= ORW WA Emission Straße Originalmaßstab (A4) 1:10 0 L m

17 Tawern, SU BPlan Wenigwies Februar Seite Beurteilung Bei freier Schallausbreitung werden innerhalb der überbaubaren Fläche im Plangebiet Verkehrslärmeinwirkungen zwischen 47 db(a) und 63 db(a) prognostiziert. Im Nachtzeitraum ( Uhr) sind Verkehrslärmeinwirkungen zwischen db(a) und 56 db(a) zu erwarten. Der Orientierungswert des Beiblatts 1 zur DIN für Verkehrslärmeinwirkungen in Allgemeinen Wohngebieten von db(a) am Tag wird im südlichen Bereich des Plangebiets bis zu einem Abstand von rund m bis zu m vom nördlichen Straßenrand der L 136 um bis zu 8 db(a) deutlich überschritten. Der Orientierungswert Nacht von db(a) wird im südlichen Bereich des Plangebiets bis zu einem Abstand von rund 90 m im Osten und bis zu rund 80 m im Westen vom nördlichen Straßenrand der L 136 um bis zu 11 db(a) deutlich überschritten. Der Schwellenwert von 70 db(a) am Tag, bei dessen dauerhafter Überschreitung ohne Lärmschutzmaßnahmen Gesundheitsgefährdungen zu befürchten sind, wird im gesamten Plangebiet eingehalten. Der entsprechende Schwellenwert für den Nachtzeitraum von db(a) wird bei freier Schallausbreitung ebenfalls eingehalten. Zum Schutz von zulässigen störempfindlichen Nutzungen im Plangebiet vor den prognostizierten Verkehrslärmeinwirkungen sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich. 3.4 Lärmschutz Aufgrund der prognostizierten Überschreitungen der Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN an der geplanten Bebauung sind Schallschutzmaßnahmen vorzusehen. Eine Reduzierung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der L 136 von derzeit 70 km/h auf km/h würde eine Reduzierung der Verkehrslärmeinwirkungen von 1 bis 2 db(a) ergeben. Die Grundrisse der geplanten Gebäude sollten so orientiert werden, dass lärmempfindliche Räume (Arbeits-, Wohn-, Schlaf-, und Kinderzimmer) und Freibereiche (Freisitz, Balkon) an den ruhigeren, der L 136 abgewandten Gebäudeseiten angeordnet werden. Zur Sicherstellung verträglicher Innenpegel in den geplanten Aufenthaltsräumen wird passiver Schallschutz empfohlen. Festsetzungen passiver Schallschutz Die Außenbauteile von zum dauernden Aufenthalt dienenden Räumen sind schalltechnisch so zu dimensionieren, dass innerhalb der Aufenthaltsräume hinsichtlich der Verkehrslärmeinwirkungen gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt sind. Die DIN 4109 definiert Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Gebäuden unter Berücksichtigung unterschiedlicher Raumarten oder Nutzungen. Die Anforderungen sind abhängig von den Lärmpegelbereichen in denen die zu schützenden Nutzungen liegen (vgl. folgende Tabelle).

18 Tawern, SU BPlan Wenigwies Februar Seite 18 Die Lärmpegelbereiche werden vom maßgeblichen Außenlärmpegel abgeleitet. Dieser maßgebliche Außenlärmpegel bezieht sich auf den Tagzeitraum. Er ist gemäß Punkt 5.5 der DIN 4109 unter Berücksichtigung der verschiedenen Lärmarten (u.a. Straßenverkehr, Schienenverkehr, Gewerbe- und Industrieanlagen) zu ermitteln. Tabelle 6: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gemäß DIN 4109 Tabelle: Auszug aus der DIN 4109 In Aufenthaltsräumen ohne Fenster an der lärmabgewandten Fassade ist durch Lüftungseinrichtungen ein ausreichender Luftwechsel zu gewährleisten. Die Anforderungen beziehen sich auf die gesamte Außenfläche der Fassade. Bei üblicher Bauweise und üblichen Wohnraummaßen (Raumhöhen ca. 2,5 m, Raumtiefen ca. 4,5 m und Fensterflächenanteil bis %) wird das erforderliche resultierende Schalldämmmaß der gesamten Außenfläche erreicht, wenn im Lärmpegelbereich II und III die Fenster ein Schalldämmmaß von 30 db(a) (Schallschutzklasse 2) aufweisen. Im Lärmpegelbereich IV sind db (Schallschutzklasse 3) und im Lärmpegelbereich V sind db (Schallschutzklasse 4) erforderlich (vgl. Tab. 10 DIN 4109). Die Festsetzungen zum passiven Schallschutz gelten für die Bereiche im Plangebiet, für die Überschreitungen der Orientierungswerte unter Berücksichtigung der momentan zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf den relevanten Straßenabschnitten der L 136 berechnet wurden (vgl. Karte 6). Festsetzungsvorschlag passiver Lärmschutz: Zum Schutz vor Außenlärm sind für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen die Anforderungen der Luftschalldämmung nach DIN 4109 Schallschutz im Hoch-

19 Tawern, SU BPlan Wenigwies Februar Seite 19 bau, Ausgabe November 1989, einzuhalten. Die erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maße der Außenbauteile ergeben sich nach DIN 4109 aus den in der Tabelle aufgeführten Lärmpegelbereichen. Nach außen abschließende Bauteile von schutzbedürftigen Räumen sind so auszuführen, dass sie die folgenden resultierenden Schalldämm-Maße aufweisen: Lärmpegel- bereich erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R w,res des Außenbauteils in db Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches 2 II III 30 IV V 1)An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die Tabelle ist ein Auszug aus der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, November 1989, Tabelle 8 (Hrsg.: DIN Deutsches Institut für Normung e.v.) Die erforderlichen Schalldämm-Maße sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Raums zur Grundfläche des Raums nach Tabelle 9 der DIN 4109 zu korrigieren. In Räumen, die überwiegend zum Schlafen genutzt werden und in schutzbedürftigen Räumen mit sauerstoffverbrauchender Energiequelle, ist durch den Einbau von Lüftungseinrichtungen für ausreichende Belüftung zu sorgen. Es können Ausnahmen von den getroffenen Festsetzungen zugelassen werden, soweit nachgewiesen wird, dass insbesondere an gegenüber den Lärmquellen abgeschirmten oder den Lärmquellen abgewandten Gebäudeteilen geringere Schalldämmmaße erforderlich sind. Die mit dem Planzeichen 15.6 zu umgrenzende Fläche ist in der folgenden Karte durch eine graue Strich-Punkt-Linie dargestellt. Die Festsetzung bezieht sich auf den Fall, dass die momentan zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Straßenabschnitten der L 136 bestehen bleibt und nicht reduziert wird. 2 Bayerisches Landesamt für Umwelt: Das erforderliche Schalldämm-Maß von Schallschutzfenstern Vergleich verschiedener Regelwerke, 08/2007.

20 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan "Wenigwies" Tawern 500 Karte 6: Umgrenzung der Flächen für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Lärmpegelbereiche nach DIN Isophone 4 m über Grund (2002; ) Pegelwerte in db(a) I II III IV V VI VII II Legende Umgrenzung <= <= <= <= 70 <= 75 <= 80 > 80 Emission Straße III V L Originalmaßstab (A4) 1:10 IV V m

21 Tawern, SU BPlan Wenigwies Februar Seite 21 Urheberrechtliche Hinweise Die in dieser Unterlage vorgelegten Ermittlungen und Berechnungen sowie die durchgeführten Recherchen wurden nach bestem Wissen und mit der nötigen Sorgfalt auf der Grundlage der angegebenen und während der Bearbeitung zugänglichen Quellen erarbeitet. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit wird nur für selbst ermittelte und erstellte Informationen und Daten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht übernommen. Eine Gewähr für die sachliche Richtigkeit für Daten und Sachverhalte aus dritter Hand wird nicht übernommen. Die Ausfertigungen dieser Unterlage bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars Eigentum der FIRU GfI mbh. Alle Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Nur der Auftraggeber ist berechtigt, die Unterlagen oder Auszüge hiervon (dies jedoch nur mit Quellenangaben) für die gemäß Auftrag vereinbarte Zweckbestimmung weiterzugeben. Vervielfältigungen, Veröffentlichungen und Weitergabe von Inhalten an Dritte in jeglicher Form sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der FIRU GfI mbh gestattet. Ausgenommen ist die Verwendung der Unterlagen oder Teilen davon für Vermarktungsaktionen des Auftraggebers. In diesen Fällen ist ein deutlich sichtbarer Hinweis auf FIRU GfI mbh als Urheber zu platzieren. FIRU GfI mbh

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