M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N Magistratsabteilung 21

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1 M A G I S T R A T D E R S T A D T W I E N Magistratsabteilung 21 MA 21 - Plan Nr Wien, 1. August 2018 Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Baumgartenstraße, Kefergasse, Linienzug 1-2 (ÖBB Westbahn), Linienzug 2-3 im 14. Bezirk, Kat. G. Oberbaumgarten Beilagen: Antrag und Plan 1:2000 Erläuterungsbericht 1 - FB für ein Verfahren gemäß 2 der Bauordnung (BO) für Wien zur Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes. Lage und Charakteristik des Plangebiets Das Plangebiet liegt im Westen von Wien im 14. Gemeindebezirk im Bezirksteil Oberbaumgarten und umfasst die Liegenschaften der Österreichischen Blindenwohlfahrt (ÖBW) an der Baumgartenstraße 69. Das Plangebiet ist im Übergangsbereich vom dichtbebauten, urbanen Stadtgebiet zur durchgrünten Stadtrandlage situiert. Das Umfeld des Wohn- und Pflegeheims der Österreichischen Blindenwohlfahrt ist geprägt durch eine gründerzeitliche Villenbebauung im Bereich Lautensackgasse und Baumgartenstraße sowie einer mehrgeschossigen Blockrandbebauung östlich der Kefergasse. Die zusammenhängenden Gärten des Villenviertels sorgen zusammen mit dem Baumgartner-Casino-Park für ein stark durchgrüntes Erscheinungsbild dieses

2 Plan Nr Erläuterungsbericht 1-FB - 2 von 8 Siedlungsgebietes. Südlich des Wohn- und Pflegeheimes befinden sich die Gleisanlagen der ÖBB Westbahn in Hochlage, wodurch das Wohngebiet vom südlich der Bahn situierten Gewerbegebiet abgeschirmt wird. Über die Kefergasse und den Preindlsteg ist eine fußläufige Anbindung an die U4-Station Ober-St. Veit gegeben. Historische Entwicklung Das Plangebiet und sein Umfeld umfassen Teile des ehemaligen, landwirtschaftlich geprägten Ortes Baumgarten, welcher in zwei herrschaftliche Güter geteilt war. Die Grenze zwischen Ober- und Unterbaumgarten verlief östlich des Plangebietes in nord-südlicher Richtung parallel zur heutigen Waidhausenstraße und Guldengasse wurde ein Schlossareal mit großzügigem Park parzelliert und verkauft, wodurch im Bereich der Hochsatzengasse und Lautensackgasse ein Villenviertel sowie der Schulbau im Eckbereich der Linzer Straße/ Hochsatzengasse entstanden. Eine zweite massive Veränderung erfuhr das Gebiet nach In den 1960er- und 1970er-Jahren entstanden entlang der Baumgartenstraße und Linzer Straße einige Wohnhausanlagen mit großzügigen begrünten Innenhöfen. In den 1980er Jahren wurde das aktuelle Gebäude als Wohn- und Pflegeheim für blinde und schwerst sehbeeinträchtigte Menschen in der Baumgartenstraße errichtet. Gebietsdaten Das Plangebiet umfasst im Wesentlichen die Liegenschaften der Österreichischen Blindenwohlfahrt mit einer Größe von insgesamt ca m². Derzeit wohnen im Blindenheim 120 blinde und sehbeeinträchtigte Personen, welche von 100 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen betreut werden. Gegebenheiten im Plangebiet Bau- und Nutzungsbestand: Auf den Liegenschaften in der Baumgartenstraße 69 ist das viergeschossige Blindenheim situiert, welches in den 1980er Jahren errichtet wurde und einen stark gegliederten Baukörper aufweist. Freiflächen und Grünräume: Die Gartenanlage weist einen zahlreichen Baumbestand auf, wobei laut Gutachten der Großteil als nicht erhaltenswürdig eingestuft wurde. Im Nahbereich zum Plangebiet befinden sich mehrere öffentlich zugängliche Grünflächen: der Baumgartner-Casino-Park, die Parkanlage Hochsatzengasse und die Parkanlage Guldengasse.

3 Plan Nr Erläuterungsbericht 1-FB - 3 von 8 Eigentumsverhältnisse: Die Liegenschaften des Plangebietes stehen im Eigentum der Österreichischen Blindenwohlfahrt. Verkehrssituation: Das Plangebiet wird durch die öffentlichen Verkehrsmittel der Buslinie 47A in der Hochsatzengasse und die Straßenbahnlinie 52 in der Linzer Straße erschlossen. Die U4- Station Ober Sankt Veit ist über die Kefergasse und den Preindlsteg in einer Entfernung von ca. 320 m erreichbar. In der Kefergasse befindet sich ein Radweg, der zum Wienfluss Radweg führt. Der motorisierte Individualverkehr wird über die nördlich des Plangebietes situierte Linzer Straße abgewickelt, die als Hauptstraße A eingestuft ist und eine hochrangige Verbindung zur Wiener Innenstadt bietet. Umweltsituation Das Plangebiet ist klimatisch dem Stadtklima zuzuordnen. Im Gebiet bestehen keine Waldflächen im Sinne des 1a des Forstgesetzes und keine nach dem Wiener Naturschutzgesetz ausgewiesenen Flächen sowie keine Naturdenkmäler. Auf der Nachbarliegenschaft Baumgartenstraße 81 ist ein Naturdenkmal in Form einer Eibe, die aus dem Park des ehemaligen Baumgartner Schlosses stammen dürfte, vorhanden. Das Areal im Nahbereich zum Wienfluss wird durch lokale Luftleitbahnen und Bergwinde aus dem Wienerwald beeinflusst. Rechtslage Derzeit ist für das Plangebiet das Plandokument 7632 (Gemeinderatsbeschluss vom 24. Mai 2005) gültig. Das Plangebiet befindet sich im Randbereich eines großräumig gewidmeten Wohngebietes. Für die Liegenschaften der Österreichischen Blindenwohlfahrt ist die Bauklasse II höhenbeschränkt auf 10,5 m in der geschlossenen Bauweise festgelegt. Für die Frei- und Grünflächen ist die gärtnerische Ausgestaltung ausgewiesen, wobei auf den mit BB3 bezeichneten Bereichen die Errichtung von ober- und unterirdischen Gebäuden oder Gebäudeteilen untersagt ist. Die der Baumgartenstraße zugewandten und mit P BB7 bezeichneten Grundflächen sind der Errichtung nicht überdeckter Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen vorbehalten und in einem Ausmaß von mindestens 10 v.h. dieser durch Fluchtlinien bestimmten Flächen gärtnerisch auszugestalten.

4 Plan Nr Erläuterungsbericht 1-FB - 4 von 8 Übergeordnete Konzepte Laut STEP 2025 aus dem Jahr 2014 ist das Plangebiet als Teil der gebauten Stadt festgelegt, wobei im Leitbild Siedlungsentwicklung dieses als ein weiterzuentwickelndes Gebiet, welches in den 1950er-bis 1970er-jahren geprägt wurde, ausgewiesen ist. Laut STEP gilt es Innenwachstum vor Außenwachstum und eine Wohnraumentwicklung im bereits bebauten Stadtgebiet zu forcieren. Als weitere Ziele werden auch das Wachstum entlang vorhandener Infrastrukturen und die Ausbildung kompakter Bauformen genannt, um das Siedlungswachstum in Grenzen zu halten. Laut STEP 2025 ist weiters ein Energiekonzept für Stadtteile/Quartiere vorzulegen, mit folgenden Zielen: Vermeidung von CO2-Emissionen, die Steigerung der Energieeffizienz, Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit, die Nutzung erneuerbarer Energien-vor-Ort, die intelligente und optimierte Nutzung leistungsgebundener Energieträger (z.b.: dezentrale Wärmenetze, Abwärme, etc.) und die Umsetzung von Energiespeichermöglichkeiten zur Optimierung zur Nutzung lokaler Potentiale. Im Fachkonzept Grün- und Freiraum (2015) wird das Leitbild Grünräume aus dem STEP 2025 durch die Einführung von zwölf verschiedenen Freiraumtypen konkretisiert, welche die zentralen Gliederungselemente des Wiener Grün- und Freiraumsystems beschreiben. Die vorhandenen linearen Freiflächen im Plangebiet lassen sich dem Freiraumtyp Begrünte Straßenräume in der Baumgartenstraße und Kefergasse sowie dem Freiraumtyp Grünachse entlang der Bahntrasse zuordnen. Im näheren Umfeld zum Plangebiet sind als der Freiraumtyp Park zum Beispiel der Baumgartner-Casino-Park oder die Parkanlage Guldengasse zu nennen. Das Fachkonzept Mobilität (2015) unterstützt die Zielsetzungen des STEP 2025 (2015) durch die generelle Forderung der Festsetzung großzügiger Gehsteigbreiten und die Schaffung eines durchgängigen, zusammenhängenden Fuß- und Radwegenetzes. Weitere Ziele des Fachkonzepts Mobilität sind die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs, der Ausbau des Öffentlichen Verkehrs und die Stärkung des Fuß- und Radverkehrs. Die Leitlinien für die Bezirksentwicklung Penzing 1998 sehen das Plangebiet als Teil des dichtbebauten Stadtgebiets sowie einer Siedlungsachse, die mit dem Zentrum Hütteldorf als wichtiges lokales Zentrum ihren Abschluss findet. Weiters wird die Notwendigkeit der Sicherung von Flächen für soziale Infrastruktureinrichtungen im Zusammenhang mit einer steigenden Bevölkerungsanzahl angesprochen und werden Maßnahmen zur Verbesserung der Parkraumsituation gefordert.

5 Plan Nr Erläuterungsbericht 1-FB - 5 von 8 Maßgebliche Entwicklungen und Planungen Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen (Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz, ÖNORM 1600 und 1601) muss das Blindenheim an die geforderten technischen und rechtlichen Voraussetzungen angepasst werden. Da eine Adaptierung des Bestandsobjektes weder technisch noch wirtschaftlich zweckmäßig ist, soll auf Grundlage eines qualitätssichernden Verfahrens ein Neubau ermöglicht und dem erhöhten Bedarf an pflegerischer Unterstützung und Betreuung alter blinder und schwerst sehbeeinträchtigter Menschen Rechnung getragen werden. Planungsgrundlage stellt das Ergebnis eines von der ÖBW Österreichische Blindenwohlfahrt Gemeinnützige GmbH ausgelobten und im Jänner 2018 durchgeführten Gutachterverfahrens dar. Die dargestellten Entwicklungen und Planungen stellen die wichtigen Rücksichten gemäß 1 Abs. 4 der BO für Wien dar, die für eine Bearbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes im gegenständlichen Gebiet sprechen. Ziele der Bearbeitung Mit der vorliegenden Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes werden daher insbesondere folgende Ziele bzw. Entwicklungen im Plangebiet angestrebt: Vorsorge für Flächen für den erforderlichen Wohnraum unter Beachtung der Bevölkerungsentwicklung und der Ansprüche der Bevölkerung an ein zeitgemäßes Wohnen durch Ausweisung von Bauland/Wohngebiet; Erhaltung beziehungsweise Herbeiführung von Umweltbedingungen, die gesunde Lebensgrundlagen, insbesondere für Wohnen, Arbeit und Freizeit, sichern, und Schaffung von Voraussetzungen für einen möglichst sparsamen und ökologisch verträglichen Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen sowie dem Grund und Boden durch Ausweisung zusammenhängender gärtnerisch auszugestaltender Flächen im Bauland; durch die Festsetzung von begrünten Flachdächern; durch widmungsmäßige Sicherung des auf öffentlichen Verkehrsflächen befindlichen Baumbestandes; Vorsorge für zeitgemäße Verkehrsflächen zur Befriedigung des Verkehrsbedürfnisses der Bevölkerung und der Wirtschaft durch bestands- und nutzungsorientiertes Ausweisen von Verkehrsflächen; Vorsorge für Flächen für der Öffentlichkeit dienende Einrichtungen, insbesondere für Bildungs-, Sport-, kulturelle, religiöse, soziale, sanitäre und Sicherheitszwecke sowie für Zwecke der öffentlichen Verwaltung

6 Plan Nr Erläuterungsbericht 1-FB - 6 von 8 durch Festsetzung einer Zweckwidmung, nach der Gebäude auf den Grundflächen der Österreichischen Blindenwohlfahrt nur für Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Zwecke verwendet werden dürfen; Berücksichtigung der Grundsätze des barrierefreien Planens und Bauens durch Festsetzung ausreichend breiter Gehsteigflächen. Festsetzungen Um die angeführten Ziele zu erreichen werden unter Bedachtnahme auf den Bau- und Nutzungsbestand sowie auf die bau- und liegenschaftsrechtliche Situation folgende Festsetzungen vorgeschlagen: Bebauungsstruktur: Auf Grundlage eines Wettbewerbsergebnisses wird in Abstimmung mit den bisherigen Festsetzungen und unter Berücksichtigung der vorherrschenden und angestrebten Nutzung für das Plangebiet wieder Bauland/Wohngebiet vorgeschlagen. Um den speziellen Anforderungen der bestehenden Einrichtung gerecht zu werden, soll für den Gebäudekomplex des Blindenheims eine größere bebaubare Fläche ausgewiesen und eine entsprechende Gebäudehöhenentwicklung ermöglicht werden. Es ist die Errichtung von vier kubischen Bauteilen, welche über eine eingeschoßige Spange in zwei Baukörper gegliedert werden, geplant. Für die Bereiche der beiden straßenzugewandten Bauteile sowie für den Bereich des gartenseitigen, westlichen Bauteiles wird die Bauklasse III in der geschlossenen Bauweise vorgeschlagen. Für den Bereich des gartenseitigen, östlichen Bauteiles soll hingegen die Bauklasse II in der geschlossenen Bauweise ausgewiesen werden. Weiters wird die Bauklasse I, teilweise höhenbeschränkt auf 6,0 m in der geschlossenen Bauweise für den Eingangsbereich an der Baumgartenstraße und die Verbindungsspange vorgeschlagen. Zur Sicherung einer zweckmäßigen Bebauung soll für die oben genannten Bereiche die Unterbrechung der geschlossenen Bauweise festgelegt werden (BB1). Im Hinblick auf die Höhenentwicklung der Baukörper im Umfeld sollen die Dächer der Gebäude als begrünte Flachdächer ausgebildet werden. Mit der Festsetzung einer Zweckwidmung, nach der die Gebäude auf den Grundflächen der Österreichischen Blindenwohlfahrt nur für Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Zwecke verwendet werden dürfen (BB2), soll die bestehende soziale Einrichtung langfristig abgesichert werden. Verkehr: Die Querschnitte der Baumgartenstraße und der Kefergasse werden bestandsgemäß mit 12,00 m festgelegt. In Abstimmung mit dem Fachkonzept Mobilität und zur sicheren

7 Plan Nr Erläuterungsbericht 1-FB - 7 von 8 Abwicklung des fußläufigen Verkehrs sollen auf Verkehrsflächen beidseitig Gehsteige mit je 2 m Breite errichtet werden. Grünflächen: Die mit der gärtnerischen Ausgestaltung ausgewiesenen Flächen und die zu begrünenden Flachdächer sollen zur Versorgung des Blindenheims mit Grünflächen beitragen. Um zusammenhängende versickerungsfähige Grundflächen sicherzustellen und hochwertige Baumpflanzungen zu gewährleisten, soll entlang der Grundgrenzen die Errichtung von oberund unterirdischen Gebäuden oder Gebäudeteilen (BB3) untersagt werden. Im Sinne einer ökologisch nachhaltigen Stadtentwicklung und im Hinblick auf eine qualitätsvolle Verbesserung der Umwelt- und Lebensbedingungen für ihre BewohnerInnen sowie im Hinblick auf eine Verbesserung der kleinklimatischen Verhältnisse sollen darüber hinaus folgende widmungsmäßige Maßnahmen getroffen werden: Nicht bebaute, jedoch bebaubare Baulandflächen sind zur Verbesserung des Wohnumfeldes gärtnerisch auszugestalten. Für alle Flächen, für welche die gärtnerische Ausgestaltung vorgeschrieben ist, sind bei unterirdischen Bauten Vorkehrungen zu treffen, dass für das Pflanzen von Bäumen ausreichende Erdkerne vorhanden bleiben. Um den Eindruck zusammenhängender Freiflächen zu fördern, dürfen Einfriedungen an den Grundgrenzen der Liegenschaften auf gärtnerisch auszugestaltenden Flächen 2,0 m nicht überragen und ab einer Höhe von 0,5 m den freien Durchblick nicht hindern. Nebengebäude dürfen höchstens 30 m² je Bauplatz beanspruchen, wobei die Dächer mit einer bebauten Fläche von mehr als 12 m² entsprechend dem Stand der Technik als begrünte Flachdächer auszubilden sind. Die zur Errichtung gelangenden Flachdächer sind entsprechend dem Stand der Technik zu begrünen. Technische bzw. der Belichtung dienende Aufbauten sind im erforderlichen Ausmaß zulässig. In der Baumgartenstraße und in der Kefergasse ist innerhalb des Plangebietes Vorsorge zur Pflanzung bzw. Erhaltung von jeweils einer Baumreihe zu treffen. Aufgrund der vorhandenen Infrastruktur (Kanalisation) soll bei Neubauten die Einleitung von Niederschlagswässern in den Kanal beschränkt werden. Umwelterwägungen Es ist nicht zu erwarten, dass aufgrund des vorliegenden Planes ein Projekt entstehen wird, welches gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, BGBl. Nr. 697/1993, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 14/2005, einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu

8 Plan Nr Erläuterungsbericht 1-FB - 8 von 8 unterziehen ist. Europaschutzgebiete ( 22 des Wiener Naturschutzgesetzes) werden vom vorliegenden Plan nicht berührt. Eine Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 1a BO für Wien ist daher nicht erforderlich. Durch den vorliegenden Plan werden die zuvor gültigen Festsetzungen nur geringfügig abgeändert. Aus diesem Grund unterscheiden sich die voraussichtlichen Umweltauswirkungen des vorliegenden Plans nicht von jenen, die aufgrund der schon zuvor bestehenden Rahmensetzung eingetreten wären. Es ist daher auch gemäß 2 Abs. 1b keine Umweltprüfung durchzuführen. Nach Abschluss des Verfahrens gemäß 2 der Bauordnung für Wien könnte der in Beilage 1 enthaltene Antrag der beschlussfassenden Körperschaft vorgelegt werden. Sachbearbeiter: Dipl.-Ing. Jens-Peter Sonderegger Tel.: Der (interim.) Abteilungsleiter: Dipl.-Ing. Dr. Bernhard Steger

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