Handbuch zur Altlastenbehandlung Teil 8

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1 Handbuch zu Altlastenbehandlung Teil 8 Sanieungsuntesuchung Sächsisches Landesamt fü Umwelt und Geologie Anlagenvezeichnis Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Anlage 5: Anlage 6: Anlage 7a: Anlage 7b: Anlage 8a: Anlage 8b: Anlage 8c: Abstimmungsefodenisse im Rahmen de Sanieungsuntesuchung Checkliste - Vohandene Untelagen und Infomationen Checkliste - Püfung von Angeboten zu Sanieungsuntesuchung Checkliste - Otsbegehung Checkliste - Eabeitung von Sanieungsszenaien Zuodnung de Leistungsphasen nach 55 HOAI zu den Stufen de SALM Efassungsblatt zu Sanieungsuntesuchung Efassungsblatt zu Übewachung Efassungsvoschift fü das Efassungsblatt Sanieungsuntesuchung Efassungsvoschift fü das Efassungsblatt Übewachung Paameteliste

2 Abbildungsvezeichnis Abbildung 1 Abbildung 2 Abbildung 3 Abbildung 4 Abbildung 5 Abbildung 6 Abbildung 7 Abbildung 8 Abbildung 9 Abbildung 10 Abbildung 11 Abbildung 12 Abbildung 13 Abbildung 14 Abbildung 15 Abbildung 16 Einodnung de Sanieungsuntesuchung in die Altlastenbehandlung im Feistaat Sachsen Beabeitungsschitte de Sanieungsuntesuchung Beabeitungsablauf de Pojektvobeeitung Beteiligte und deen Zuständigkeiten Beabeitungsablauf de Gundlagenemittlung Beabeitungsablauf fü die Voauswahl gundsätzlich geeignete Sanieungsvaianten Geneelle Sanieungsstategien de Altlastensanieung Oientieende Eignungsmatix fü altlastenelevante Schadstoffe und Bodenguppen Beabeitungsablauf zu Eabeitung von standotspezifischen Sanieungsszenaien Beabeitungsablauf de fachlichen Bewetung von Sanieungsszenaien Ansatz de nutzwetanalytischen Bewetung Ablauf de Kostenschätzung Ablauf de Nutzen-Kosten-Betachtung Vefahensbezogene Ableitung von Sanieungszielweten Mögliche Fälle fü Geltungsote von Sanieungszielweten Konketisieung de Sanieungsziele

3 1. Einfühung Heute stehen fü die Altlastensanieung eine Vielzahl von Sanieungstechniken/-vefahen mit unteschiedliche Leistungsfähigkeit, Einsetzbakeit und unteschiedlichen Kosten zu Vefügung, so daß fü jede Altlast eine maßgeschneidete Lösung eabeitet weden kann. Egibt sich fü eine kontaminiete Fläche ein Sanieungsbedaf im Egebnis de abschließenden Gefähdungsabschätzung, ist die Fage nach dem unte ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten optimalen Sanieungskonzept zu beantwoten. An diese Stelle setzt die Sanieungsuntesuchung ein. Deen Aufgabe ist es, in Abhängigkeit von den voläufigen Sanieungszielen, den betoffenen Schutzgüten, de Nutzung, den standotspezifischen Vehältnissen sowie den ökologischen, ökonomischen, echtlichen und politischen Rahmenbedingungen ein geeignetes Sanieungskonzept zu eabeiten, dem alle Beteiligten zustimmen. Sie dient de zuständigen Odnungsbehöde und dem Vepflichteten als Entscheidungsvobeeitung übe At und Umfang de im Einzelfall duchzufühenden Sanieungsmaßnahme. Die Sanieungsuntesuchung ist ein eigenständige Beabeitungsschitt (Abb. 1) im Rahmen de Sächsischen Altlastenmethodik (SALM). Ziel dieses Handbuches ist die Volage eines Handlungsahmens de Sanieungsuntesuchung mit eine Dastellung de einzelnen Abeitsschitte sowie deen Zusammenhänge. Die echtlichen Rahmenbedingungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) [1] wuden beücksichtigt.

4 Abb. 1: Einodnung de Sanieungsuntesuchung in die Altlastenbehandlung im Feistaat Sachsen

5 1.1 Regelungsefodenisse fü die Duchfühung eine Sanieungsuntesuchung Fü die Duchfühung von Sanieungsuntesuchungen liegen im Feistaat Sachsen bishe noch keine Leitlinien vo, was oft dazu gefüht hat, daß ein Sanieungskonzept eabeitet und umgesetzt wude, das nicht unbedingt die zweckmäßige und vehältnismäßige Sanieungslösung dastellte, bezüglich de Sanieung nicht ode nu teilweise auf die Folgenutzung abgestimmt wa ode duch hohe Betiebs- bzw. Nachsogekosten in den Folgejahen zu eine hohen finanziellen Belastung fühte. Sowohl die Sanieung von komplexen Fällen als auch einfach gelagete Altlastensanieungen machen es efodelich, bei de Sanieungsuntesuchung duch eine angemessene fomale Vogehensweise die Beabeitungsmöglichkeiten duch die Vogabe de Abeitsschitte, de Beabeitungsziele sowie de Schnittstellen zu den voangegangenen und nachfolgenden Beabeitungsstufen zu definieen. Duch ein fomalisietes Abeitsschema soll die zuständige Odnungsbehöde, de Vepflichtete und de Gutachte bei de Beabeitung untestützt weden, eine höhee Tanspaenz und Nachvollziehbakeit de Abeitsschitte und getoffenen Entscheidungen ezielt weden, eine objektive Beuteilung de Sanieungsuntesuchungen emöglicht und die Entscheidung de zuständigen Odnungsbehöde eleichtet weden, eine intensive Zusammenabeit des Vepflichteten/Gutachtes mit de zuständigen Odnungsbehöde gefödet weden, eine zweckmäßige und vehältnismäßige Sanieung gewähleistet weden, aufgund eine höheen Beabeitungsqualität Fehle vemieden weden, die Kontolle de Egebnisse sowie Entscheidungspozesse eleichtet weden und fü die Vepflichteten und zukünftigen Investoen eine höhee Rechtssicheheit entstehen. Est duch eine konsequente Umsetzung de Sanieungsuntesuchung in de Beabeitungsstufe (E3-4) de SALM ist eine zielgeichtete Altlastensanieung möglich. Um eine bauchbae Sanieungsuntesuchung aufzustellen, müssen die Gefähdungsabschätzung abgeschlossen und voläufige Sanieungsziele definiet sein.

6 1.2. Rechtliche Regelungen; Absicht des voliegenden Handbuches Die Altlastenbehandlung wid duch das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und die Bundes-Bodenschutzveodnung (BBodSchV) [2] geegelt. Deshalb enthält das Sächsische Abfallwitschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) [3] keine Regelungen bezüglich de Altlastenbehandlung. Nach 13 BBodSchG soll die zuständige Behöde von einem zu Sanieung Vepflichteten die notwendigen Untesuchungen zu Entscheidung übe At und Umfang de efodelichen Maßnahmen (Sanieungsuntesuchungen) velangen. De Entwuf de BBodSchV enthält im Anhang 3 Anfodeungen an Sanieungsuntesuchungen. Danach sind mit Sanieungsuntesuchungen die zu Efüllung de Pflichten zu Gefahenabweh gemäß 4 Abs. 3 BBodSchG geeigneten, efodelichen und angemessenen Maßnahmen zu emitteln. Im folgenden sind die Püfkiteien fü die in Betacht kommenden Maßnahmen gemäß BBodSchV zusammengestellt; de Veweis im Klammen stellt die Vebindung zu den einzelnen Kapiteln dieses Handbuches he: die schadstoff-, boden-, mateial- und standotspezifische Eignung de Vefahen (Kap. 4), die technische Duchfühbakeit (Kap. 4), den efodelichen Zeitaufwand (Kap. 5.3), die Wiksamkeit im Hinblick auf das Sanieungsefodenis (Kap. 4, 6), eine Kostenschätzung sowie das Vehältnis von Kosten und Wiksamkeit (Kap. 7, 8), die Auswikungen auf die Betoffenen im Sinne von 12 Satz BBodSchG und auf die Umwelt (Kap. 2.1, 6), das Efodenis von Zulassungen (Kap. 4, 6), die Entstehung, Vewetung und Beseitigung von Abfällen (Kap. 5, 6), den Abeitsschutz (Kap. 5.3), die Wikungsdaue de Maßnahmen und deen Übewachungsmöglichkeiten (Kap. 4, 5, 6), die Efodenisse de Nachsoge (Kap. 5) und die Nachbesseungsmöglichkeiten (Kap. 5, 6). Mit diesem Handbuch legt das Sächsische Landesamt fü Umwelt und Geologie (LfUG) einen methodischen Leitfaden fü die Duchfühung eine Sanieungsuntesuchung vo. Diese soll sowohl die zuständige Odnungsbehöde, den Gutachte als auch den Vepflichteten übe die notwendigen Abeitsschitte, Aufgaben und Empfehlungen infomieen und dazu beitagen, daß duch eine einheitliche Vogehensweise die Aufgaben de Beteiligten im Rahmen de Sanieungsuntesuchung festgeschieben weden. Mit de

7 voliegenden Schift weden die gundsätzlichen Anfodeungen und Abeitsschitte eine Sanieungsuntesuchung so dagestellt, daß eine auf den Einzelfall abgestimmte Handhabung möglich wid; u. a. efolgt eine Dastellung des Beabeitungsablaufs eine Sanieungsuntesuchung de wichtigen Rahmenbedingungen, de Beteiligten und ihe Zuständigkeiten, de Anfodeungen an die Pojektoganisation, zu Duchfühung de einzelnen Abeitsschitte und de inhaltlichen und qualitativen Anfodeungen an die Dokumentation. Bei de behödlichen Anodnung von Sanieungsuntesuchungen sollte die zuständige Behöde veanlassen, daß die Sanieungsuntesuchung nach de im voliegenden Handbuch dagestellten Systematik eabeitet wid. Mit de vogelegten Systematik wid ein Emessensspielaum gewähleistet, de eine individuell auf den Einzelfall abgestimmte Beabeitung emöglicht Ziel de Sanieungsuntesuchung Voaussetzung fü die Duchfühung eine Sanieungsuntesuchung ist die von de zuständigen Odnungsbehöde auf de Gundlage eine Gefähdungsabschätzung getoffene Entscheidung, daß von eine kontaminieten Fläche eine Gefah fü die öffentliche Sicheheit und Odnung ausgeht und damit Maßnahmen zu Gefahenabweh efodelich sind. Die Sanieungsuntesuchung ist de Abeitsabschnitt, de bei eine festgestellten Altlast gundsätzlich vo de Sanieungsplanung duchzufühen ist (Anlage 6). Ziel ist die einzelfallbezogene Emittlung eines technisch geeigneten, echtlich zulässigen und vehältnismäßigen Sanieungsszenaios zu Beseitigung, Vemindeung ode Vehindeung de vohandenen Gefah unte Beücksichtigung de planungsechtlich zulässigen Nutzung des Standotes. Die Sanieungsuntesuchung muß die zuständige Odnungsbehöde sowie den Vepflichteten in die Lage vesetzen, duch Vaiantenvegleich ein geeignetes Sanieungsszenaio auswählen zu können, das ein Eeichen de gefodeten Sanieungsziele gewähleistet. Eine Sanieungsuntesuchung besteht in de Regel aus einzelnen Abeitsschitten, die in ihe jeweiligen Bedeutung gleichwetig und damit fü eine vollständige Sanieungsuntesuchung unvezichtba sind und est als Ganzes ein schlüssiges und nachvollziehbaes Egebnis liefen. Gundsätzlich sollten sowohl bei goßen als auch kleinen Sanieungsfällen alle Abeitsschitte beabeitet weden, wobei jedoch in Abhängigkeit von de Sachlage fallspezifisch eine veeinfachte Vogehensweise möglich ist. Bei Bagatell- bzw. Routinefällen sowie Maßnahmen, wo aus ähnlich gelageten Sanieungsfällen geeignete

8 Sanieungsszenaien abgeleitet weden können ode ein geeignetes und vehältnismäßiges Sanieungsszenaio auf de Hand liegt, kann sich de Aufwand eduzieen. Kennzeichnend fü die Sanieungsuntesuchung ist, daß nach Abschluß diese Beabeitungsstufe vebindliche Entscheidungen übe At und Umfang de Sanieungsmaßnahme getoffen weden können. De zuständigen Odnungsbehöde muß die Entscheidung daübe emöglicht weden, welche de untesuchten Szenaien im Einzelfall vehältnismäßig sind und welche Sanieungsvoschlag zu Umsetzung kommen soll. Ein Vepflichtete muß duch die Sanieungsuntesuchung nach 13 Abs.1 BBodSchG außedem in die Lage vesetzt weden, das Sanieungskonzept in einen Sanieungsplan nach 13 Abs.1 BBodSchG übefühen und daauf aufbauend die Planung de Sanieungsmaßnahme duchfühen zu können. Die Qualität de Sanieungsuntesuchung tägt entscheidend dazu bei, daß eine, ökologisch, ökonomisch und technisch optimale Lösung fü die Sanieung de Altlast ezielt weden kann. De Ablauf von Sanieungsuntesuchungen ist nicht linea, sonden veläuft vielmeh im ständigen Dialog zwischen den Einflußgößen Gefahenpotential, Sanieungsziele, Sanieungsszenaien, Nutzen und Kosten, bis eine von allen Beteiligten akzeptiete Lösung gefunden ist. Das bedeutet, daß duch ständige Rückkopplungen zwischen den einzelnen Abeitsschitten und eine ständige Abstimmung zwischen den Beteiligten übe den gesamten Beabeitungszeitaum hinweg eine effektive Pojektbeabeitung zu gewähleisten ist Voläufige Sanieungsziele Im Rahmen de Detailuntesuchung wuden die voläufigen Sanieungsziele als Maß de duldbaen Restgefähdung/Restschädigung unte Abwägung de elevanten Randbedingungen einzelfallspezifisch festgelegt. Hiebei weden sowohl alle von eine Altlast auf die veschiedenen Schutzgüte/Schutzobjekte ausgehenden Gefahen als auch Wechselwikungen veschiedene Altlasten auf Schutzgüte (integale Altlastenbehandlung) beücksichtigt. Voläufige Sanieungsziele sollten die objektkonket anzuwendenden Maßnahmen zu Gefahenabweh gundsätzlich nicht einschänken und im Gegensatz zu den endgültigen Sanieungszielen keinen Bezug zu technischen Maßnahmen haben. Die von de zuständigen Odnungsbehöde festgelegten voläufigen Sanieungsziele sind als gundsätzliche Vogabe fü die Sanieung zu fomulieen. Sie sind Gundlage de Sanieungsuntesuchung und weden in einem iteativen Pozeß in Abhängigkeit von den jeweiligen standotspezifischen Gegebenheiten und de technischen Duchfühbakeit de Sanieung konketisiet (Kap. 9). Im Egebnis de Sanieungsuntesuchung muß de

9 zuständigen Odnungsbehöde ein begündete Voschlag fü ein modifizietes, d. h. endgültiges Sanieungsziel mit Angabe des Geltungsotes vogelegt weden. Die fü die jeweiligen Schutzgüte festgelegten voläufigen Sanieungsziele können entwede vebal umschieben ode als Zahlenwete fomuliet weden. Aufgabe de Sanieungsuntesuchung ist es u.a., die voläufigen Sanieungsziele im Laufe de Sanieungsuntesuchung schittweise zu konketisieen, so daß sie fü das Sanieungskonzept endgültig festgeschieben weden können. Ist seit de Festlegung de voläufigen Sanieungsziele ein längee Zeitaum vegangen, ist die Aktualität de Sanieungsziele zu übepüfen und ggf. anzupassen. Die Eeichbakeit de voläufigen Sanieungsziele bildet den entscheidenden Maßstab fü das Ausscheiden von Sanieungsvaianten im Rahmen de Voauswahl (Kapitel 4). Wie gut ein Sanieungsszenaio die Sanieungsziele efüllt, ist nicht Gegenstand de fachlichen Bewetung (Kapitel 6), sonden wie gut die Efüllung de Kiteien Auswikungen auf die Umwelt, Nachhaltigkeit und sonstige fakultative Kiteien ist. Es wid die Voteilhaftigkeit de Sanieungsszenaien emittelt Kuzbescheibung de Abeitsschitte Die einzelnen Beabeitungsschitte eine Sanieungsuntesuchung sind in Abb. 2 idealtypisch dagestellt. Vo Beginn de Pojektbeabeitung ist vom Auftaggebe (Vepflichtete bzw. Sanieungstäge) eine systematische Pojektvobeeitung efodelich. Hiebei sind u. a. die jeweiligen Rahmenbedingungen sowie die am Pojekt zu Beteiligenden festzulegen, so daß daauf aufbauend eine Pojektoganisation mit eine klaen Definition de jeweiligen Zuständigkeiten und Aufgaben geschaffen weden kann. Beeits in diese Phase ist festzulegen, welche Leistungen vom Sanieungspflichtigen selbst ebacht weden bzw., welche Aufgaben von einem Pojektsteuee bzw. Gutachte zu übenehmen sind. Die Finanzieung bzw. Födeung de Sanieungsuntesuchung ist sichezustellen und das zukünftige Nutzungskonzept weitestgehend mit de zuständigen Odnungsbehöde abzustimmen. Weitehin ist vom Auftaggebe bzw. dem eingesetzten Pojektsteuee die Aufgabenstellung fü den Gutachte einschließlich sämtliche Vogaben exakt zu fomulieen und alle vefügbaen Infomationen, Daten und Gutachten bezogen auf die Altlast, die Umgebung sowie paallel laufende Aktivitäten zusammenzutagen. Im Rahmen de Gundlagenemittlung sind die voliegenden Untelagen und Egebnisse auf Vollständigkeit, Plausibilität und Inhalt zu püfen, damit daaus ggf. ein bestehendes Infomationsdefizit festgestellt und de Umfang de notwendigen Datenbeschaffung festgelegt weden kann. Duch Otsbesichtigungen ist festzustellen, inwieweit die voliegenden Infomationen und Daten den aktuellen Vehältnissen entspechen. Sämtliche elevanten Egebnisse sind auszuweten und in Tabellen, Gaphiken, Belastungskaten ode

10 Pofilschnitten zu dokumentieen. Die emittelten Daten bilden die Gundlage zu Bestimmung de kontaminieten Massen bzw. Fachten in den entspechenden Umweltmedien. Bei Notwendigkeit sind im Rahmen optionale Tätigkeiten egänzende Standotuntesuchungen duchzufühen. Diese können beispielsweise zu Abgenzung de zu sanieenden Beeiche dienen. Die Altlast ist außedem bei Efodenis in veschiedene Sanieungszonen aufzuteilen (z.b. in zu sichende und zu dekontaminieende Flächen). Sollten fü diese Zonen unteschiedliche Sanieungsvefahen anwendba sein, so sind die nachfolgenden Schitte po Zonen duchzufühen. Ebenfalls optional ist die Realisieung von Vovesuchen, welche nu bei Unentbehlichkeit auszufühen sind. Sie können in diese Beabeitungsphase lediglich zum Nachweis de pinzipiellen Einsetzbakeit eines Vefahens dienen. Anschließend efolgt die Voauswahl gundsätzlich geeignete Sanieungsvaianten (zu Dekontamination und/ode Sicheung) bezüglich ihe Einsatzmöglichkeit fü die Sanieung de Altlast bzw. de einzelnen Sanieungszonen unte Beücksichtigung de voläufigen Sanieungsziele, fü die betoffenen Schutzgüte und de planungsechtlich zulässigen Nutzung. Egibt die Voauswahl, daß keine geeigneten Techniken/Vefahen zu Vefügung stehen, so sind die Zielvogaben (Sanieungsziele/Nutzung) kitisch zu bedenken. Im nächsten Schitt sind fü die gundsätzlich vefügbaen und geeigneten Techniken/Vefahen ode deen Kombinationen ealisiebae standotbezogene Sanieungsszenaien zu eabeiten, dazustellen und zu eläuten. Jedes Szenaio muß sowohl alle gesetzlichen Regelungen als auch die einzelfallspezifisch festgelegten Maßgaben de zuständigen Odnungsbehöde efüllen. Um aus den altenativen Szenaien eine qualifiziete Auswahl teffen zu können, sind diese z.b. duch theoetische und/ode modellgestützte Untesuchungen eine fachlichen Bewetung bezogen auf Auswikungen auf die Umwelt, Nachhaltigkeit und sonstige Kiteien zu unteziehen. Die Bewetung ist zunächst ohne Beücksichtigung de Kosten duchzufühen.

11 Abb. 2: Beabeitungsschitte de Sanieungsuntesuchung

12 Die anschließende Kostenschätzung wid nu fü die geeigneten Sanieungsszenaien duchgefüht. Hiebei sind fü sämtliche Haupt- und Nebenleistungen die Investitions-, Betiebs- und Nachsogekosten zu kalkulieen. Abschließend sind die geeigneten Sanieungsszenaien im Rahmen von Nutzen-Kosten-Betachtungen vegleichend gegenübezustellen und zu beweten. Dies efolgt duch Pioisieung de Sanieungsszenaien. Voaussetzung fü die anschließende vefahensbezogene Konketisieung de Sanieungsziele mit de Angabe ihes Geltungsotes sind die von de zuständigen Odnungsbehöde im Rahmen de abschließenden Gefahenbeuteilung festgelegten voläufigen Sanieungsziele. Die endgültigen Sanieungsziele weden standot- und vefahensspezifisch am Ende de Sanieungsuntesuchung festgelegt. Sie können als vebale Umscheibung ode als Zahlenwete fomuliet weden. Gundsätzlich sind alle Punkte abzuabeiten, da es die einfache Altlast von vonheein nicht gibt. Im Einzelfall ist hinsichtlich de Beabeitungstiefe ein gewisses Maß an Flexibilität efodelich. Auf de Gundlage sämtliche Egebnisse von Gundlagenemittlung, egänzenden Standotuntesuchungen, Voauswahl gundsätzlich geeignete Sanieungsvaianten, geeignete Sanieungsszenaien, konketisiete Sanieungsziele sowie Nutzen-Kosten- Betachtungen wid vom Gutachte ein Sanieungsvoschlag estellt und von de zuständigen Odnungsbehöde gepüft. Danach wid ein mit allen Beteiligten abgestimmtes, gegebenenfalls auch vom Gutachtevoschlag abweichendes Sanieungsszenaio behödlicheseits festgelegt und in ein Sanieungskonzept umgesetzt, welches die Gundlage fü den Sanieungsplan nach 13 BBodSchG bildet.

13 2. Pojektvobeeitung Vo de Beauftagung eines Gutachtes ist eine systematische Pojektvobeeitung efodelich (Abb. 3). Dazu sind vom Vepflichteten in Abstimmung mit den zuständigen Behöden die Randbedingungen (z. B. kommunale Planungen, Investoen) zu emitteln und die Vogaben (z. B. voläufige Sanieungsziele, Nutzungskonzept, Pläne etc.) zu kläen. Mit de Duchfühung diese Abeit kann de Vepflichtete in Abhängigkeit von de Komplexität des Pojektes sowie seinen eigenen Efahungen bzw. Kapazitäten zusätzlich einen Pojektsteuee im Sinne des 31 HOAI [4] beauftagen.

14 Abb. 3: Beabeitungsablauf de Pojektvobeeitung

15 2.1 Beteiligte und deen Zuständigkeiten Zu Beginn de Sanieungsuntesuchung sind die Beteiligten festzustellen und deen Aufgaben und Zuständigkeiten zu kläen (Abb. 4). Im wesentlichen handelt es sich dabei um folgende Institutionen: den Vepflichteten bzw. Sanieungstäge, die zuständigen Odnungs- und Fachbehöden, den Gutachte sowie ggf. die unmittelba Betoffenen. Diese Pesonenkeis sollte sich in festzulegenden Abständen teffen und laufend übe den Abeitsfotschitt, übe elevante Details infomiet weden sowie notwendige Abstimmungen fühen. Insbesondee übe die in Anlage 1 aufgefühten Sachvehalte ist eine einvenehmliche Abstimmung zwischen Vepflichtetem, zuständigen Behöden sowie dem Gutachte wichtig.

16 Abb. 4: Beteiligte und deen Zuständigkeiten 2.2 Leistungen und Pflichten des Auftaggebes Auftaggebe eine Sanieungsuntesuchung kann de nach BBodSchG Vepflichtete, die zuständige Odnungsbehöde bzw. ein Sanieungstäge sein. De Auftaggebe hat sich vo Auftagsvegabe übe seine Aufgaben und Pflichten zu infomieen und diese bei de Beabeitung wahzunehmen. Dem von ihm beauftagten Gutachte sind de Inhalt und Umfang des Gutachtens kla und eindeutig zu benennen, zu beücksichtigende Gutachten, Stellungnahmen, Daten und Infomationen zu Vefügung zu stellen, bekannte Infomationsdefizite, Pobleme und Schwieigkeiten mitzuteilen,

17 planeische Vogaben (Ingenieuplanungen, kommunale Planungen, Landes- und Regionalplanungen etc.), die planungsechtlich zulässige Nutzung bzw. altenative Nutzungsmöglichkeiten, das zukünftige Nutzungskonzept sowie die Vostellungen von Investoen mitzuteilen, die am Pojekt zu Beteiligenden (Odnungsbehöde, Fachbehöde, Investoen, Betoffene etc.) und deen Zielvostellungen zu benennen sowie die aktuellen bzw. geplanten Besitzvehältnisse bezogen auf die zu sanieende Fläche sowie das diekte Umfeld offen zu legen. Mit de Auffodeung zu Angebotsabgabe sind dem Gutachte alle notwendigen Untelagen und Infomationen zu Vefügung zu stellen bzw. zu Einsichtnahme vozulegen (Anlage 2). Soll eine Sanieung im Zusammenhang mit de Entwicklung eine Industiebache efolgen, so sind zusätzliche Aspekte zu beücksichtigen [5]. De Vepflichtete bzw. Sanieungstäge übenimmt bei de Sanieungsuntesuchung die Funktion des Bauhen und damit i. d. R. die Pojektleitung mit eine Vielzahl von echtlichen, kaufmännischen und oganisatoischen Aufgaben und Pflichten. Sein Aufgabenbeeich umfaßt zu Beginn de Sanieungsuntesuchung u. a. die nachfolgend aufgefühten Punkte: Bündelung de Kompetenzen, wenn die Sanieungsuntesuchung paallel zu städtebaulichen Maßnahmen bzw. Baumaßnahmen abgewickelt wid, Aufbau eine Oganisationsstuktu mit Festlegung de Zuständigkeiten, Festlegung de Kommunikations- und Entscheidungsstuktu, Gewähleistung eines auseichenden Vesicheungsschutzes fü alle Eigen- und Femdleistungen, Infomation de zuständigen Odnungsbehöde sowie sonstige Beteiligte übe den beauftagten Gutachte bzw. Pojektsteuee, Beschaffung von Betetungsechten, Schachtscheinen etc., Gewähleistung de Flächenfeigabe fü Untesuchungen duch den Kampfmitteläumdienst, Infomation übe elevante Gesetze, Richtlinien, Mekblätte, Abeitshilfen etc., Planung anstehende Abeitsschutzmaßnahmen gemäß ZH 1/183 sowie umfassende Untestützung des Gutachtes bei de Efüllung seine Leistungen und Gewähleistung de Einsichtnahme in intene pojektelevante Untelagen. Gundsätzlich kann de nach BBodSchG Vepflichtete die Sanieung eine Altlast bei Voliegen entspechende Voaussetzungen selbst übenehmen. E wid jedoch i.d.r. fü diese Aufgabe einen entspechend qualifizietes Untenehmen beauftagen. Gleiches tifft fü die Sanieungsuntesuchung zu, wenn die Behöde nicht entspechend 13 Abs. 2 BBodSchG die Estellung duch einen Sachveständigen angeodnet hat. Paxisefahungen zeigen, daß die Vepflichteten insbesondee dann an eine Übenahme von (Teil-)Leistungen inteessiet sind, wenn sie gleichzeitig bauliche Abeiten auf de Fläche

18 duchfühen. Dahe ist At und Umfang de Eigenleistungen de Vepflichteten, welche diese im Rahmen de Sanieungsuntesuchung und bei de späteen Sanieung ebingen will, echtzeitig zu kläen. Des weiteen ist ein Finanzieungskonzept fü alle Leistungen in Abhängigkeit von de Beabeitungszeit zu estellen. Dabei gilt es zunächst die Eigenleistungen bzw. die Höhe de finanziellen Eigenmittel des Vepflichteten zu kläen. Bei Notwendigkeit eine staatlichen Födeung ist ein entspechendes Antagsvefahen einzuleiten. Zuvo sind noch die Anfodeungen an die Qualitätssicheung gemeinsam zwischen den Beteiligten festzulegen. Dies betifft insbesondee Festlegungen zu Nachpüf- und Nachvollziehbakeit de gutachtelichen Aussagen. 2.3 Vegabe Leistungen, die de Auftaggebe nicht selbst ebingt und die duch Zuwendungen von öffentlichen Mitteln mitfinanziet weden, sind entspechend dem Haushaltsecht des Bundes bzw. des Feistaates Sachsen zu vegeben. Gutachteliche Leistungen zu Duchfühung de Sanieungsuntesuchung sind geistigschöpfeische Natu und i.d.r. im Vehandlungsvefahen nach voheige Peisanfage zu vegeben. Dies gilt nicht fü Leistungen technische Natu, welche de VOB ode VOL unteliegen. Wenn das Auftagsvolumen EUR übescheitet, ist eine Vegabe nach VOF duchzufühen. Detailliete Auskünfte übe die einzelnen Vegabevefahen und die zu beücksichtigenden Randbedingungen sind in eine entspechenden Abeitshilfe zu Vegabe von Leistungen zu Altlastenbehandlung des LfUG [6] enthalten. Diese Abeitshilfe enthält allgemeingültige vegabeechtliche Ausfühungen, abe auch spezielle Anfodeungen an die Vegabe eine Sanieungsuntesuchung. Insbesondee wid auf eine Musteleistungsbescheibung eine Sanieungsuntesuchung in de Anlage 7 vewiesen. Es wid empfohlen, das Honoa gemäß 52 (9) i.v.m. 6 HOAI zu veeinbaen. Gutachteleistungen können bei de Sanieungsuntesuchung als Gesamtauftag fü sämtliche Abeitsschitte vegeben weden. Ist de Umfang de egänzenden Standotuntesuchungen zu Voauswahl gundsätzlich geeignete Sanieungstechniken/-vefahen sowie zu Abgenzung belastete Beeiche (Festlegung von Sanieungszonen) noch nicht abschätzba, empfiehlt sich eine schittweise Beauftagung. Im esten Schitt efolgt die Beauftagung fü die Gundlagenemittlung. Auf dem Egebnis de abgeschlossenen Gundlagenemittlung können At und Umfang de egänzenden Standotuntesuchungen festgelegt weden. Die Vegabe diese Leistungen (VOB-/VOL-Leistungen) efolgt entspechend den im Gutachtevetag festgelegten

19 Modalitäten. Danach kann auch de Aufwand fü die weiteen Abeitsschitte abgeschätzt weden, so daß dann die weitee Beauftagung efolgen kann. Mit de in Anlage 3 abgebildeten Checkliste kann de Leistungsumfang bzw. das inhaltliche Konzept des Angebots gepüft weden. Vo de Beauftagung des Gutachtes sind seitens des Auftaggebes u.a. die nachfolgenden Abeitsschitte vozunehmen: Begehung des Standotes mit dem Gutachte, Fomulieung de Anfodeungspofile fü die Auswahl sonstige zu beteiligende Gutachte/Expeten, Festlegung de vogesehenen Vegabeat fü Dittleistungen sowie Vetagliche Abgenzung von Leistungen, Veantwotungsbeeichen und Haftungsvepflichtungen. 2.4 Beichtswesen Zwischenbeichte können bei umfangeichen Sanieungsuntesuchungen zweckmäßig sein, um eine zeitnahe Infomation übe den aktuellen Abeitsstand sowie dessen Bewetung im Hinblick auf die nachfolgenden Abeitsschitte zu ehalten. Sie liefen damit eine Entscheidungshilfe fü die weitee Vogehensweise. Es können auch stichwotatige Kuzbeichte veeinbat weden. Zwischenbeichte infomieen übe wichtige Teilegebnisse ode Ekenntnisse, unmittelba anstehende Pobleme, die eine Püfung und ggf. Ändeung de bisheigen Vogehensweise ode weitee Maßnahmen angezeigt escheinen lassen (z.b. unewatete Schwieigkeiten ode Hindenisse, neue elevante Sachvehalte, Begündungen fü Abweichungen vom Angebot mit einem Voschlag fü die weitee Vogehensweise, den aktuellen Stand de Abeiten, beispielsweise als Beleg fü bishe geleistete Abeiten bei Anfodeung von Teilzahlungen ode als Bestätigung fü - eventuell vom Auftaggebe gesetzte - Ausfühungsfisten, den Stand bzw. die Entwicklung de Kosten fü die duchzufühenden Abeiten. Die Estellung von Zwischenbeichten, Tätigkeitsbeichten, Kuzbeichten, Stellungnahmen, Tischvolagen etc. ist mit dem Gutachte beeits bei de Auftagsvegabe abzustimmen und vetaglich zu veeinbaen. U. a. sind festzulegen: die äußee Fom (z. B. Gestaltung von Untelagen), Inhalt, Umfang und ggf. Vewendungszweck, Zeitpunkt de Abgabe, Anzahl de zu estellenden Gutachten, Beichte, Stellungnahmen etc., Einsatz von EDV (z. B. Textveabeitungs-, Auswetungs- und Zeichenpogammen) sowie ggf. die Datenübemittlung (z. B. Datentäge).

20 Auf de Gundlage dieses Beichtswesens haben anschließend die Beteiligten Zeitpunkt und Umfang de Infomation de Öffentlichkeit festzulegen. Dabei gilt es insbesondee den Entscheidungspozeß fü die Betoffenen und die Öffentlichkeit nachvollziehba zu gestalten. Insbesondee sollten hiefü eine veständliche Spache und Gaphiken genutzt weden.

21 3. Gundlagenemittlung und Optionale Tätigkeiten Mit de Gundlagenemittlung beginnt die Pojektbeabeitung duch den Gutachte. Ihm sind vom Auftaggebe die in de Pojektvobeeitung (Kap. 2) exakt fomuliete Aufgabenstellung einschließlich sämtliche Vogaben zu Vefügung gestellt woden. Die Gundlagenemittlung umfaßt die in Abbildung 5 dagestellten Abeitsschitte. Ziel de Gundlagenemittlung ist die Zusammenstellung eine standotspezifischen Datenbasis, auf deen Gundlage die Voauswahl geeignete Sanieungstechniken/- vefahen sowie die Ableitung geeignete Sanieungsszenaien möglich ist. Wude die Untesuchung gemäß den Anfodeungen des BBodSchG und de Sächsischen Altlastenmethodik duchgefüht, so kann davon ausgegangen weden, daß die voliegenden Daten bezogen auf das Belastungspofil de kontaminieten Schutzgüte auseichend sind und damit diesbezügliche Untesuchungen im Rahmen de egänzenden Standotuntesuchungen nicht meh duchgefüht weden bauchen. Die voliegenden Gutachten sind fü die Entscheidung übe die Notwendigkeit diese Untesuchungen zu Abgenzung de Schadstoffausbeitung in Boden, Gundwasse und Bodenluft zu püfen (Kap. 3.3).

22 Abb. 5: Beabeitungsablauf de Gundlagenemittlung

23 3.1 Festlegung eines Temin- und Ablaufplanes und Bestandsaufnahme Auf de Gundlage de Egebnisse de Pojektvobeeitung ist duch den Auftaggebe ein Temin- und Ablaufplan fü die Sanieungsuntesuchung aufzustellen. Diese sollte beeits den Zeitpunkt de efodeliche Sanieung beücksichtigen. Anschließend ist mit de Bestandsaufnahme alle elevanten Daten zu beginnen. Gundvoaussetzung fü die Duchfühung eine qualifizieten Sanieungsuntesuchung sind die Egebnisse de abschließenden Gefähdungsabschätzung. Sie liefen fü die Sanieungsuntesuchung u. a. nachfolgende Infomationen und Egebnisse übe den Standot: histoische Entwicklung, ötliche Vehältnisse, geologische und hydogeologische Situation, At, Umfang und Veteilung de Schadstoffe bezogen auf die jeweiligen Schutzgüte, Dastellung alle möglichen Schadstoffwikungspfade, Angaben zu Nutzung des Standotes und des Umfeldes, Voschläge fü Sofotmaßnahmen und Übewachungsmaßnahmen, voläufige Sanieungsziele sowie Fotos, Katen, Pläne und Potokolle. Im Rahmen de Bestandsaufnahme ist zu püfen, in welchem Umfang beeits aus de Untesuchung die efodelichen Daten und Infomationen fü die Auswahl gundsätzlich geeignete Sanieungsvaianten voliegen bzw. was noch egänzt weden muß. Sämtliche elevanten Untelagen sind hinsichtlich de Schaffung eine standotspezifischen Datenbasis zusammenzustellen und aufzulisten. Geeignete Gundlagenkaten des Untesuchungsgebietes und des näheen Umfeldes sollten im kopiefähigen Zustand, im Maßstab 1:1000 ode 1:500 einschließlich Höhenangaben voliegen. Neben den standotspezifischen Untelagen ist zu püfen, inwieweit die nachfolgend aufgefühten Untelagen benötigt weden: Topogaphische Katen (TK 1:10 000), Geologische, hydogeologische und ingenieugeologische Spezialkaten mit Eläuteungen (GK 1: ode 1: 5.000), Kontaminationsveteilungskaten, geophysikalische Katen, Bodenkaten (TK (N) und (AV,AS)), Hydogeologische Katen,

24 Ingenieugeologische Katen (1: ode 1:5.000), Lagepläne mit Dastellung de Gundstücksgenzen, Fluen und Flustücke, Lagepläne mit Dastellung de vohandenen Gundwassemeßstellen und Bunnen, Lagepläne mit Dastellung de behödlich festgelegten Schutzgebiete und -zonen, Lagepläne mit Dastellung de vohandenen Ve- und Entsogungsleitungen, Luftbilde. Nach de Aufabeitung de Untelagen und Kenntnis des Standotes nach Aktenlage empfiehlt es sich, Otsbegehungen duchzufühen, wobei die abeitsschutzechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind. Im Rahmen de Otsbegehung sind die gegenwätigen Vehältnisse im Untesuchungsgebiet zu emitteln und in einem Potokoll sowie fotogafisch zu dokumentieen. Bei de Aufnahme des aktuellen Zustands sind Angaben zu den in Anlage 4 enthaltenen Punkten efodelich. Unte Beücksichtigung de ausgeweteten Untelagen sowie de Otsbegehungen ist paallel zu esten Übelegungen hinsichtlich gundsätzlich geeignete Sanieungsvaianten (Dekontamination und/ode Sicheung) zu kläen, ob und inwieweit weitee vefahens- /bautechnische Feld- und Labountesuchungen im Rahmen de egänzenden Standotuntesuchungen efodelich sind. 3.2 Aufzeigen von Infomationsdefiziten Auf de Gundlage de Bestandsaufnahme sowie de duchgefühten Otsbegehungen hat de Gutachte die von ihm emittelten Infomationsdefizite zusammenzustellen, zu begünden und in eine Pojektbespechung ausfühlich aufzuzeigen. Außedem sind konkete Maßnahmen zum Ausäumen de Infomationsdefizite zu benennen. Diese Maßnahmen sind mit Pioitäten zu vesehen. Es ist dazulegen, welche Konsequenzen ein Nichtausäumen eines Infomationsdefizites jeweils hat. Die Entscheidung fü die weitee Vogehensweise und de Umgang mit vebleibenden Unsicheheiten ist gemeinsam zwischen Auftaggebe, zuständige Behöde und Gutachte abzustimmen und schiftlich zu dokumentieen. At und Umfang de im Einzelfall festgestellten Infomationslücken sind einzelfallspezifisch. Weitehin ist zu püfen, inwieweit die aus de bisheigen Beabeitung voliegenden Untelagen, insbesondee Katen und Pläne, entspechend dem aktuellen Infomations- und Ekenntnisstand zu änden, zu egänzen ode zu veeinheitlichen sind. Im Einzelfall kann sich z. B. ein ehöhte Aufwand duch die Eabeitung notwendige Detailkaten mit geeignetem Maßstab sowie eine Vemessung von Teilbeeichen bzw. eine komplexe (echnegestützte) Veknüpfung von Daten egeben. Die sich so egebenden nachfolgenden Abeitsschitte sind zu planen. Ein entspechendes Beabeitungskonzept ist aufzustellen und ggf. mit den Beteiligten abzustimmen. Auf diese Basis wid dann die weitee Vogehensweise festzulegen.

25 Insbesondee ist neben de Beseitigung von Infomationsdefiziten die Notwendigkeit und de Umfang folgende optionale Tätigkeiten zu kläen: Egänzende Standotuntesuchungen, Gliedeung de zu sanieenden Fläche in Sanieungszonen und Vovesuche. 3.3 Egänzende Standotuntesuchungen Egänzende Standotuntesuchungen sind nu duchzufühen, wenn in Abstimmung mit dem Auftaggebe deen Notwendigkeit vom Gutachte nachgewiesen und begündet wid. Die egänzenden Standotuntesuchungen sind gemäß dem im Rahmen de Gundlagenemittlung aufgestellten Konzept und den Egebnissen de Voauswahl gundsätzlich geeignete Sanieungsvaianten (Kap.4 ) in einem iteativen Pozeß duchzufühen. Ziel de egänzenden Standotuntesuchungen ist die abschließende Chaakteisieung de Standotvehältnisse duch die Eabeitung de notwendigen, natuwissenschaftlich-technischen Basisdaten fü eine zielgeichtete Auswahl und Bewetung geeignete Sanieungstechniken/- vefahen (vefahenskonkete Untesuchungen) sowie ggf. die Abgenzung belastete Beeiche in den kontaminieten Schutzgüten (objektkonkete Untesuchungen), damit gundsätzlich geeignete Sanieungsvaianten ausgewählt und standotbezogene Sanieungsszenaien eabeitet weden können. Duch eine weitestgehende Eingenzung de zu sanieenden Schadhede, de elevanten Wikungspfade, eine Konketisieung des Nutzungskonzeptes und damit die Vogabe de zu behandelnden Flächen bzw. Massen sowie die Kenntnis de vefahens-/bautechnischen Basisdaten können u. a. eine mengen- und flächenoptimiete Sanieung duchgefüht weden, Umplanungen wähend de Sanieung duch Unvohegesehenes eduziet bzw. weitestgehend vemieden weden, Nachtagsfodeungen de Sanieungsfimen eingegenzt weden, eine auf das Nutzungskonzept abgestimmte Sanieung duchgefüht weden, das Risiko falsche Entscheidungen bzw. falschen Handelns eduziet weden und damit Sanieungs-/Entsogungskosten eingespat weden.

26 3.3.1 Aufstellung eines Untesuchungspogamms Die egänzenden Feld- und Labountesuchungen sind auf die im Rahmen de Gefähdungsabschätzung duchgefühten Untesuchungen abzustimmen, um vegleichbae Egebnisse zu ehalten. Pobenahme, Pobenbehandlung/-tanspot, Aufbewahung von Rückstellpoben und Qualitätssicheung sind entspechend [7] einheitlich duchzufühen und nachvollziehba zu dokumentieen. Die efodelichen egänzenden Untesuchungen sind vom Gutachte in einem Untesuchungspogamm zusammenzustellen, zu begünden und mit dem Auftaggebe einvenehmlich abzustimmen. Nachfolgend sind beispielhaft einige Untesuchungen aufgefüht, die elevant sein können: geologische/geophysikalische/hydogeologische/hydaulische Untesuchungen, bodenkundliche und -mechanische Untesuchungen, ingenieugeologische Untesuchungen, physikalisch/chemische Untesuchungen, chemisch/bio- ode geochemische Untesuchungen, biologische Untesuchungen, Untesuchungen de wasselöslichen sowie flüchtigen Schadstoffanteile, de Minealzusammensetzungen, de Bauschutt-, Schlacke-, Schott-, Müll-, Holz, Kohle- ode Humusanteile im zu behandelnden Boden, Untesuchung von Baugundisiken sowie Vemessungsabeiten Duchfühung de Untesuchungen Die geweblichen Leistungen de egänzenden Standotuntesuchungen weden entwede vom Gutachte, von geweblichen Untenehmen ode vom Vepflichteten in Eigenleistung duchgefüht (Kap und 2.4). Hiebei sind die einschlägigen gesetzlichen und beufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, die Unfallvehütungsvoschiften, die Abeitsstättenveodnung, sonstige behödliche Voschiften sowie einschlägige fachliche Richtlinien, Voschiften, Empfehlungen (DIN, DEV, DVGW, LAGA, LAWA etc.) einzuhalten. Mehaufwendungen sind seitens des geweblichen Auftagnehmes echtzeitig gegenübe dem Auftaggebe ode dem Gutachte anzuzeigen. Duch den Gutachte sind im Zusammenhang mit de Duchfühung von geweblichen Leistungen im Rahmen de Sanieungsuntesuchung u. a. die folgenden Tätigkeiten zu ebingen: Oganisation und Übewachung sämtliche Eigen- und Femdleistungen (z. B. Einsatz und Gebauch odnungsgemäße Geätschaft, Beücksichtigung de echtlichen bzw. ötlichen Vogaben, Übewachung de duchgefühten Abeiten, Vemeidung von Umweltbelastungen), Dokumentation besondee Vokommnisse (Bautagebuch),

27 Infomation und Beatung des Auftaggebes bzw. Pojektsteuees, soweit die Sachlage dies gebietet (z. B. zusätzlich vogefundene Kontaminationsbeeiche ode Schadstoffe), Ändeung des Untesuchungspogamms aufgund neuee Egebnisse und besondee Vokommnisse ggf. nach Abspache mit dem Auftaggebe/Pojektsteuee und de zuständigen Odnungsbehöde, Abnahme de Leistungen von geweblichen Untenehmen im Rahmen de Sanieungsuntesuchung sowie deen Rechnungspüfung und Kostenkontolle. Wude im Velauf de Gundlagenemittlung die Notwendigkeit von Sofotmaßnahmen festgestellt, so sind diese mit de zuständigen Odnungsbehöde abzustimmen und unvezüglich zu veanlassen. Die Duchfühung de Abeiten ist ggf. vom Gutachte zu koodinieen und vo Ot zu übewachen Auswetung und Bewetung Die abschließende fachliche Beuteilung de Standotvehältnisse auf de Basis de Gundlagenemittlung sowie egänzende Standotuntesuchungen hat unte Beücksichtigung neueste wissenschaftlich-technische Gundlagen sowie de jeweils aktuellen echtlichen und nomativen Vogaben zu efolgen. Unsicheheiten und getoffene Annahmen sind deutlich kenntlich zu machen. Duch die abschließende Bewetung sollte: die Aufteilung de zu sanieenden Fläche in Sanieungszonen (Kap. 3.4) die Voauswahl und Bewetung gundsätzlich geeignete Sanieungsvaianten (Kap. 4), die Eabeitung und fachliche Bewetung standotspezifische Sanieungsszenaien (Kap.5 und 6) sowie die bautechnische Auslegung bzw. vefahenstechnische Anlagendimensionieung im Rahmen de Sanieungsplanung [8] möglich sein. Hiebei sind die emittelten Daten mit den Egebnissen aus de Gefähdungsabschätzung zu vegleichen. Wenn entscheidende neue Sachvehalte zum Gefahenbestand emittelt weden, so sind sie umgehend de zuständigen Odnungsbehöde vozulegen. Diese entscheidet in Abhängigkeit von de Relevanz, ob die Sanieungsuntesuchung ggf. ötlich begenzt abgebochen und die Detailuntesuchung wiedeholt wid ode die Sanieungsuntesuchung unte den neuen Randbedingungen ggf. einschließlich behödlicheseits modifiziete Sanieungsziele fotgefüht weden kann. Diese Abstimmung muß fühzeitig efolgen, damit bei de weiteen Beabeitung ggf. konketisiete Sanieungsziele Beücksichtigung finden. Die Auswetung ist zwischen allen Beteiligten ausfühlich zu diskutieen, um eindeutige Vogaben fü die weitee Beabeitung festzulegen. Getoffene Veeinbaungen sind schiftlich festzuhalten.

28 3.4 Festlegung von Sanieungszonen Auf de Gundlage sämtliche Egebnisse von Gundlagenemittlung und egänzenden Standotuntesuchungen ist unte Beachtung de emittelten Schadhede, deen jeweilige Schadstoffzusammensetzung, - veteilung und -konzentation sowie den Untegundvehältnissen, de betoffenen Schutzgüte und de betoffenen Wikungspfade, de Flächengöße, de vohandenen und fü die Fläche geplanten Nutzungen, de Empfindlichkeit de angenzenden Nutzung sowie eine technischen Optimieung de Sanieung und aum-, landes- und städteplaneische Vogaben zu püfen, inwieweit eine sinnvolle Aufteilung de Altlast in einzelne Sanieungszonen notwendig ist und wie diese vogenommen weden kann. Eine Aufteilung in unteschiedlich zu sanieende Teilbeeiche hat unte Beücksichtigung gundsätzlich geeignete Sanieungsvefahen zu efolgen. Mögliche Günde fü die Aufteilung in veschiedene Sanieungszonen können u. a. sein: äumlich eingenzbae bzw. unabhängig voneinande bestehende Schadhede, unteschiedliche voläufige Sanieungsziele (-wete) fü unteschiedlich genutzte bzw. zu nutzende Teilbeeiche in Abhängigkeit von den betoffenen Wikungspfaden und Schutzgüten, unteschiedlich kontaminiete Schutzgüte, unteschiedliche lateale und vetikale Kontaminationsesteckung, unteschiedliche Schadstoffinventae, -veteilungen, -konzentationen, - zusammensetzungen und -mobilitäten, Bindungssat de Schadstoffe, unteschiedliche Bodeneigenschaften (z. B. Duchlässigkeit, Poosität, Konveteilung, Wassesättigung, Anteil oganische Substanzen etc.), unteschiedliche Baugundeigenschaften, unteschiedliche Zugänglichkeit (z. B. bebaut/unbebaut), Investitionsvohaben und veschiedene Eigentumsvehältnisse. Die Notwendigkeit de Beabeitung einzelne Sanieungszonen ist vom Gutachte zu begünden und deen äumliche Gliedeung ist mit dem Auftaggebe sowie mit den zuständigen Behöden abzustimmen. Fü die Sanieungszonen sind die jeweils elevanten Flächen und Massen anzugeben. Weitehin sind sie in einem Lageplan und ggf. mit Pofilschnitten dazustellen.

29 Bei eine Aufteilung de Altlast in Sanieungszonen sind die nachfolgenden Abeitsschitte getennt fü die einzelnen Sanieungszonen duchzufühen! Die Flächenaufteilung hat in diese Phase voläufigen Chaakte, da sich u. U. duch die Entwicklung de Sanieungsszenaien sowie duch das endgültige Sanieungskonzept Ändeungen egeben können. Eine Ändeung de Sanieungszonen ist zu begünden. 3.5 Notwendigkeit von Vovesuchen Sind im Einzelfall die vohandenen Infomationen nicht auseichend, können Vovesuche zu Püfung de gundsätzlichen Eignung von Vefahen heangezogen weden [9]. Die Vovesuche sollen bestehende Unsicheheiten in einem vetetbaen Maße beseitigen. Zeitund kostenintensive Vovesuche sind nu dann atsam, wenn die daaus esultieenden Egebnisse wesentlichen Einfluß auf die Eabeitung de standotspezifischen Sanieungsszenaien haben. Bei de Beuteilung des Vesuchsmaßstabs sollen nicht nu technische und zeitliche Ewägungen sonden auch witschaftliche Kiteien mit beücksichtigt weden. Es ist die Aufgabe des Gutachtes die Notwendigkeit von Vovesuchen zu begünden, das Ziel des Vovesuches zu definieen, den inhaltlichen Umfang des Vovesuches, das begleitende Untesuchungspogamm sowie die Qualitätssicheung vozugeben, den Vesuchsmaßstab (Labo ode Technikum) anzugeben, den efodelichen Zeit- und Kostenaufwand päzise aufzuzeigen sowie Angebote einzuholen und die Vegabe vozubeeiten. Die ggf. efodelichen Vovesuche sind gundsätzlich mit dem Auftaggebe und de zuständigen Odnungsbehöde abzustimmen. Es ist Aufgabe des Gutachtes, alle efodelichen Rechechen duchzufühen, die ggf. kosten- und zeitintensive Vovesuche entbehlich machen können. Eine wesentliche Zielsetzung von Vovesuchen kann auch dain liegen, die standotspezifische Eignung von Sanieungstechniken/-vefahen gundsätzlich auszuschließen (z. B. Einsatz von In-situ-Techniken). De gundsätzliche Ausschluß von Sanieungstechniken/-vefahen muß vom Gutachte schlüssig dagestellt und begündet weden. Die Vovesuche sind gundsätzlich mit Oiginalmateial von de beteffenden Altlast duchzufühen. At, Umfang und Duchfühung de Pobenahme sind vom Gutachte vozugeben. Im Vofeld empfiehlt sich eine Abstimmung mit de Institution, von de die Vovesuche duchgefüht weden. De Auswahl epäsentative Pobemateialien in bezug auf Kontaminationsat, Kontaminationshöhe, Bodentyp bzw. Mateialzusammensetzung kommt eine entscheidende Bedeutung zu.

30 3.6 Päzisieung de nachfolgenden Abeitsschitte Aufbauend auf den Egebnissen de Bestandsaufnahme, de emittelten Infomationsdefizite sowie de Egebnisse de egänzenden Standotuntesuchungen ist das Konzept fü die weitee Duchfühung de Sanieungsuntesuchung zu päzisieen. Die päzisiete Aufgabenstellung ist mit den Auftaggebe und de zuständigen Behöde abzustimmen. 3.7 Dokumentation Bei de Dastellung von Egebnissen ist gundsätzlich auf Kopiefähigkeit, Einheitlichkeit und Übesichtlichkeit de Untelagen zu achten. Die Untesuchungsdaten müssen daübe hinaus eine unmittelbae Zuodnung zu den übigen Egebnissen emöglichen. Die Egebnisse de Gundlagenemittlung sind insbesondee bei umfangeichen, komplexen und/ode zeitaufwendigen Maßnahmen in einem Zwischenbeicht zu dokumentieen (Kap. 2.5). Hiebei sind sämtliche fü die Sanieungsuntesuchung wichtigen Egebnisse und Ekenntnisse de bishe duchgefühten Abeiten Als Egebnis de Gutachtenecheche sind dazustellen: Allgemeine Standotdaten Bezeichnung, Lage, Ausdehnung, Vekehsanbindung etc., aktuelle Geländezustand (Auffüllungen, Vesiegelungen, Mophologie, Schäden, Setzungsempfindlichkeit), At, Menge sowie hoizontale und vetikale Veteilung de Schadstoffe im Schadhed, äumliche und zeitliche Ausbeitung de Schadstoffe auf den Wikungspfaden, At, Ausmaß und Bewetung de Wikungen de Schadstoffe auf Schutzgüte, geologisch-stuktugeologische, hydogeologische, hydologische sowie begbauliche Standotvehältnisse (geologisch-hydogeologisches Modell, Pofile, Schnitte etc.), Nutzungsangaben, histoische Nutzung de Fläche (Nutzungsgeschichte tabellaisch als Anlage), aktuelle Nutzung de Fläche sowie des Umfeldes, geplante Nutzung/Bebauung auf de Fläche sowie im Umfeld, Entfenungen zu sensiblen Nutzungen (Wohnbebauung, Schutzgebiet etc.), duchgefühte Sofotmaßnahmen, Feiflächen fü Anlagen, Zwischenlageplätze, Baustelleneinichtung etc., infastuktuelle Einichtungen (Anschlüsse an öffentliche Tanspotwege, Ve- und Entsogungsleitungen etc.) sowie ggf. zeitliche Vogaben fü die Sanieung (Sanieungsbeginn, Nutzungsfeigabe etc.).

31 Die Egebnisse de egänzenden Standotuntesuchungen sind in Fom von Tätigkeitsbeichten, Pobenahmepotokollen, Analysenpotokollen, Katenuntelagen und gaphischen Dastellungen zu dokumentieen. Dabei ist zu beachten, daß bei technischen Untesuchungsmaßnahmen Daten zu Umwelt ehoben weden, die nach sächsische Rechtslage z. T. meldepflichtig sind und in das Umweltinfomationssystem (u.a. FIS Hydogeologie, FIS Geologie, FIS Ingenieugeologie, FIS Boden) eingespeist weden. Die hiefü gültigen Efassungsvoschiften sind zu beücksichtigen. Fü die geweblichen Leistungen sind von den ausfühenden Fachfimen Tätigkeitsbeichte mit folgendem Inhalt zu estellen: Einsatzot und Datum, Ausfühende() / Veantwotliche (mit Unteschift), Dokumentation de ausgefühten Tätigkeiten (z. B. Bohpotokolle, Schichtenvezeichnisse, Ausbaupläne von Meßstellen, Meßpotokolle, Pobenahmepotokolle, Analysenpotokolle etc.), Bescheibung de angewandten Untesuchungsmethoden, Begündung fü Abweichungen vom Auftag, Auflistung von Schwieigkeiten und besondeen Vokommnissen sowie ggf. Angaben übe den Vebleib angefallene Abfälle ode Nachweis de Entsogung. Weden Poben entnommen, sind duch das ausfühende Untenehmen vo Ot Pobenahmepotokolle entspechend [7] anzufetigen. Die aktuellen Standotvehältnisse sind bezogen auf Egebnisse und Ekenntnisse de duchgefühten Untesuchungen fü die jeweiligen Umweltmedien als textliche, tabellaische und gaphische Dastellung dazustellen: At, Menge und Veteilung de Schadstoffe, Koelation de Daten unteeinande, äumliche und zeitliche Ausbeitung de Schadstoffe diffeenziet nach Wikungspfaden, At, Ausmaß und Bewetung de Wikungen de Schadstoffe auf Schutzgüte, At, Ausmaß und Veteilung de kontaminieten Flächen und Massen. Die Analysenegebnisse de egänzenden Standotuntesuchungen sind in tabellaische Fom getennt nach Umweltmedien dazustellen, wobei u. a. folgende Angaben zu machen sind: Anzahl de Poben, Analysenvefahen, Nachweisgenzen sowie Minimal-, Maximal-, ggf. 50- und 90-Pezentilwete.

32 Hinsichtlich de gaphischen Dastellung kann u. a. die Estellung/Päzisieung nachfolgende Katenuntelagen in Abhängigkeit vom Einzelfall efodelich sein: Lagepläne mit Dastellung de Pobenahmepunkte und Meßstellen (die Kennzeichnung vohandene Pläne ist zu beachten), geologische, hydogeologische und ingenieugeologische Katen und Schnitte/Blockbilde, Gundwassehöhengleichenpläne, Belastungskaten de betoffenen Umweltmedien (z. B. Säulen-, Pofildastellungen und Isoliniendastellungen u.u. in Fom übeeinandelegbae Folien), Ganglinien (Dastellung z. B. von Gundwasseständen, Schadstoffentwicklungen), Dastellungen von Ve- und Entsogungsleitungen sowie unteidischen Anlagen, Lagepläne mit Dastellung von Sanieungszonen ggf. mit vohandene ode geplante Bebauung, de Schadstoffbelastung, Pobenahmepunkten etc. und Katen de auf dem Gelände ode angenzenden Gundstücken vohandenen ode geplanten Gebäude einschließlich de nutzbaen Gebäude (wähend und nach de Sanieung) und infastuktuellen Einichtungen sowie Zuwegungen. Gaphische Dastellungen sollten eine diekte Zuodnung zu Lageplänen voangegangene Abeitsschitte, wie auch zu Lageplänen übe die Folgenutzung des Standotes elauben. Daübe hinaus sollten gundsätzlich alle Lagepläne Nodpfeil, Maßstab und Koodinatenangaben, Oientieungshilfen wie Staßen, Wege, Gewässe, Gebäude etc., Genzen des Untesuchungsgebietes sowie eine entspechend Legende enthalten Die vohandenen Infomationsdefizite und getoffenen Annahmen wie auch die mit den Beteiligten getoffenen Veeinbaungen sind zu dokumentieen. Bei de Päsentation de Egebnisse ist auf eine klae und knappe Fom zu achten.

33 4. Voauswahl gundsätzlich geeignete Sanieungsvaianten Ziel de Voauswahl ist die Selektion solche Sanieungsvefahen, welche die festgelegten voläufigen Sanieungsziele eeichen. Ungeeignete Vefahen sind aus de weiteen Betachtung auszuschließen (s. Abbildung 6).

34 Abb. 6: Beabeitungsablauf fü die Voauswahl gundsätzlich geeignete Sanieungsvaianten

35 4.1 Auswahlkiteien Bei de Voauswahl sind von den vefügbaen Sanieungstechniken/-vefahen sämtliche gundsätzlich geeigneten Sanieungstechniken/-vefahen auszuwählen. Kiteien zu Voauswahl sind: Efüllung de voläufigen Sanieungsziele, schadstoff-, boden,- mateial- und standotspezifische Eignung, wikungspfadspezifische Eignung, technische Duchfühbakeit, Eignung als Technik-/Vefahenskombination sowie Abstimmung mit de Standotnutzung. Finanzielle und witschaftliche Aspekte stellen bei de Voauswahl kein Beuteilungskiteium da. 4.2 Maßnahmen zu Altlastensanieung Entspechend BBodSchG weden folgende Sanieungsmaßnahmen unteschieden: (a) Dekontaminationsmaßnahmen und (b) Sicheungsmaßnahmen. Ist deen Anwendung nicht möglich ode unzumutba, sind (c) Schutzmaßnahmen ode (d) Beschänkungsmaßnahmen zu egeifen (Abbildung 7). Bezüglich des Einsatzotes de Sanieungsvefahen untescheidet man: In-situ-Vefahen: De Boden wid nicht ausgekoffet und vebleibt. Die Schadstoffe weden im Boden zestöt ode abgebaut. Zu den In-situ-Vefahen zählen insbesondee die Biologische Vefahen sowie Pneumatische Techniken zu Dekontamination. Ex-situ-Vefahen: Bei diese Guppe wid de Boden ausgekoffet und außehalb de Bodenmatix behandelt. Bezüglich de Wikung zu Gefahenbeseitigung sind alle ex-situ-vefahen gleich, da de Schadhed beseitigt wid. Zu diese Kategoie gehöt neben den Dekontaminationsvefahen auch die Umlageung von kontaminieten Boden auf eine Sanieungsfläche. Bezüglich des Behandlungotes de Vefahen zu Dekontamination wid unteschieden zwischen: off-site-vefahen: De kontaminiete Boden wid zu Anlage gefahen, so daß stets Tanspotaufwand entsteht. Die Auffüllung de entstandenen Baugube

36 efolgt - wenn dies nicht duch Baumaßnahmen sich eübigt - mit exta angeliefeten Boden. on-site-vefahen: Die Anlage zu Behandlung des kontaminieten Bodens wid zu Altlast tanspotiet. De Boden wid am Ot geeinigt und anschließend i.d.r. wiede eingebaut. Unte Dekontaminationsvefahen (a) weden Techniken zu Beseitigung de Schadstoffe im Boden, de Bodenluft sowie im Gundwasse vestanden. Sie beseitigen den Schadhed und beseitigen die Gefahen dauehaft. Sicheungsvefahen (b) dienen zu Vehindeung de Schadstoffemissionen aus de Altlast. In Abhängigkeit von den betoffenen Schutzgüten untescheidet man Bauliche Maßnahmen im Bodenbeeich des Umfeldes de Altlast bzw. an deen Obefläche Diese fühen zu Abdeckung ode Abdichtung de Altlast, so daß feste Emissionen in Fom von Staub nicht entstehen können (Abdeckung), flüssige Emissionen nicht aus de Altlast austeten können (vetikale Abdichtungen) bzw. Wasse nicht in die Altlast einteten kann und Schadstoffe eluiet weden (Obeflächenabdichtungen). Hydaulische passive Maßnahmen im Gundwasse Duch die gezielte Beeinflussung de Fließichtung und -menge im Beeich de Altlast wid eine diekte Kontamination des Gundwasses z.b. duch eine Spee mittels eine Bunnengaleie vehindet. Schutz- und Beschänkungsmaßnahmen (c+d) sind anzuwenden, wenn Dekontaminations- und Sicheungsvefahen nicht duchfühba ode unvehältnismäßig sind, beziehungsweise auch als sinnvolle Egänzung diese. Im Gegensatz zu letztgenannten Vefahen, welche diekt auf den Schadhed bzw. die von diesem ausgehenden Emissionen wiken, beziehen sich Schutz- und Beschänkungsmaßnahmen diekt auf die Schutzgüte. In Abhängigkeit von deen Betoffenheit sind sie auf die diekte Nutzung de kontaminieten Fläche bzw. auf deen Umfeld geichtet. Beispielsweise können Nutzungseinschänkungen im Rahmen de zulässigen planungsechtlichen Nutzung ausgespochen weden. Alle Maßnahmen zu Absicheung des Zutitts von Menschen und Tieen zu Altlast fallen in diese Kategoie.

37 Abb. 7: Geneelle Sanieungsstategien de Altlastensanieung

38 4.3 Auswahl von Vefahen Die Auswahl ist vom Gutachte in einem Ausscheidevefahen duchzufühen, wobei die oientieende Eignungsmatix in Abbildung 8 genutzt weden kann. Es ist zu beachten, daß eine positive Eignungsaussage nicht automatisch die Einhaltung de gefodeten Sanieungsziele gewähleistet, da z.b. duch die Schadstoffbindungsfom, das -gemisch ode die -konzentation de Einsatz de Sanieungstechnik nicht möglich sein kann. Auch lassen die Annahmebedingungen von Off-site-Anlagen z. T. Schadstoffe nicht zu, die biologisch abgebaut bzw. themisch zestöt weden können. Weitehin ist zwischen einem In-situ- und Ex-situ-Einsatz de Sanieungstechniken/-vefahen zu untescheiden. Es ist zu beachten, daß u. U. est duch die Kombination von veschiedenen Sanieungstechniken/-vefahen geeignete Sanieungsvaianten gefunden weden können.

39 Abb. 8: Oientieende Eignungsmatix fü altlastenelevante Schadstoffe und Bodenguppen Die als geeignet eingestuften Sanieungstechniken/-vefahen sind bezogen auf die Kiteien im Kapitel 4.1 zu beuteilen. Dies kann mittels Kuzzeichen ( +: gundsätzlich geeignet, 0: mit Einschänkung geeignet bzw. in Kombination, : ungeeignet) und zusätzliche textliche Eläuteung efolgen. Die am Standot gundsätzlich einsetzbaen Sanieungstechniken/-

40 vefahen sollten abschließend kuz bezogen auf das Vefahenspinzip, die Wiksamkeit, die Eignung, den Entwicklungsstand, die Vo- und Nachteile, den Zeitbedaf (sowie ggf. die Vovesuchsegebnisse) dagestellt weden. Einen Übeblick übe Sanieungstechniken/-vefahen geben die Veöffentlichungen des Landesamtes fü Umwelt und Geologie des Feistaates Sachsen, de Landesanstalt fü Umweltschutz Baden-Wüttembeg sowie die Abeitshilfen des ITVA-Fachausschusses H1. Die Voauswahl gundsätzlich geeignete Sanieungsvaianten ist nu auf die festgelegte planungsechtlich zulässige Standotnutzung auszuichten und nicht auf die konkete vohandene bzw. geplante Bebauungssituation. De Einfluß de Bebauung wid bei de Entwicklung de Sanieungsszenaien beücksichtigt (Kap. 5). Est in diesem Abeitsschitt wid gepüft, ob z.b. duch bautechnische Ändeungen bzw. Zusatzmaßnahmen eine Sanieung mit de ausgewählten Vaiante möglich ist. Gleiches gilt fü die Kompatibilität de Sanieungsvaiante mit einem geplanten Bebauungskonzept. Ein Ausschluß von Vefahen bezogen auf Teminvogaben, Platzbedaf ode Vefügbakeit sollte bei de Voauswahl nicht efolgen, da sich bis zu späteen Ausscheibung beeits Ändeungen egeben können und so geeignete Sanieungstechniken/-vefahen unnötigeweise ausgeschlossen woden sind. Können keine geeigneten Techniken emittelt weden, so ist eine neue Festlegung de Vogaben (voläufige Sanieungsziele, geplante Nutzung) sowie die vestäkte Betachtung von Schutz- und Beschänkungsmaßnahmen efodelich. Fü alle gundsätzlich geeigneten Sanieungstechniken-/vefahen ist bei de Eabeitung von Sanieungsszenaien die Umsetzbakeit und Eignung unte standotspezifischen Vehältnissen zu püfen (Kap. 5). Die bei de Voauswahl ausgeschiedenen Techniken/Vefahen weden bei de Eabeitung von Sanieungsszenaien nicht meh beücksichtigt.

41 5. Eabeitung standotspezifische Sanieungsszenaien Unte Beücksichtigung de Egebnisse de Gundlagenemittlung (Kap. 3) sowie den vefügbaen und geeigneten Sanieungstechniken/-vefahen bzw. deen Kombinationen (Kap. 4) sind Sanieungsszenaien zu eabeiten, die ealisieba, gundsätzlich genehmigungsfähig sowie ausscheibungsfähig sind (Abbildung 9). Ein Sanieungsszenaio bescheibt fü die Altlast bzw. Sanieungszone eine Möglichkeit zu Sanieungsduchfühung bezogen auf ein geeignetes Sanieungsvefahen bzw. eine Vefahenskombination inklusive sämtliche vobeeitende, begleitende bzw. nachfolgende Leistungen unte Beücksichtigung alle betoffenen Schutzgüte sowie sämtliche Standotvehältnisse. Jedes Szenaio muß die voläufigen Sanieungsziele efüllen, gundsätzlich genehmigungsund (bei Vohaben, die duch die öffentliche Hand bezuschußt weden) ausscheibungsfähig sein, bau- bzw. vefahenstechnisch duchfühba sein sowie eine dauehafte Wiksamkeit zum Schutz des Menschen und de Umwelt gewähleisten. De Voang de Vewetung vo de Beseitigung gemäß 5 (2) Keislaufwitschafts- und Abfallgesetz (KW-/AbfG) wid bei de Entwicklung de Sanieungsszenaien noch nicht betachtet. Dies efolgt bei de Duchfühung de fachlichen Bewetung (Kap. 6).

42 Abb. 9: Beabeitungsablauf zu Eabeitung von standotspezifischen Sanieungsszenaien 5.1 Vegleichbakeit von Sanieungsszenaien Vefahen und Techniken zu Sicheung und Dekontamination sind dann vegleichba, wenn sie standotspezifisch in ihe Wiksamkeit bzgl. de elevanten Schutzgüte äquivalent sind. Die standotspezifisch zu fodende Leistungsfähigkeit de Dekontamination ist abhängig von dem Kontaminationspofil, den Feisetzungs- und Tanspotmechanismen (Schadstofftansfepfade), den Schutzgüten sowie den Nutzungen. Diese Leistungsfähigkeit de Dekontaminationsvefahen bildet den Rahmen fü die Anfodeungen an gleichwetige Sicheungsmaßnahmen. Wegen des unteschiedlichen

43 Ansatzes de beiden Sanieungsaltenativen müssen die Anfodeungen jedoch nicht unbedingt koelieen. So ist beispielsweise bei eine Nutzung de sanieten Fläche duch spielende Kinde (sensible Nutzung) ein hohe Dekontaminationsgad efodelich. Sind jedoch keine weiteen Schutzgüte betoffen, kann de Sicheungsgad geinge sein. Folglich vaiiet die Vegleichbakeit in Abhängigkeit de Schutzgüte und Nutzungen, de Kontaminationen sowie den Standotbedingungen. Entspechend existieen vegleichbae Sicheungsmaßnahmen, wobei die konkete technische Spezifikation de einzelnen Sicheungselemente von den jeweiligen Standotbedingungen abhängt. Vegleichbae Sicheungsmaßnahmen müssen neben den technischen Mekmalen die folgenden zusätzlichen Anfodeungen efüllen: die efodeliche Langzeitübewachung muß finanziell abgesichet weden sowie die Instandsetzung, nachtägliche Wiedehestellung ode Vebesseung de Sicheungsmaßnahmen (Reinvestitionsmaßnahmen und -kosten) müssen technisch ealisieba sowie von de Kostentagung abgesichet sein Gesichete Altlasten besitzen zumindest ein latentes Gefahenpotential und vebleiben somit im Altlastenkataste. Die Anwendung de Kiteien Nachhaltigkeit und Auswikungen auf die Umwelt in de fachlichen Bewetung (Kap. 6) ist fü beide Sanieungsaltenativen geeignet, so daß damit die Vegleichbakeit gewähleistet wid. 5.2 Ausabeitung mögliche Sanieungsszenaien Wude de Standot in mehee Sanieungszonen aufgeteilt, so sind die Szenaien getennt nach Sanieungszonen zu eabeiten, wobei auf den Aspekt de sanieungstechnischen bzw. logistischen Optimieung de Gesamtsanieung zu achten ist. Fü jede Sanieungszone sind mehee Szenaien zu eabeiten. Die eabeiteten Szenaien sind zu begünden und de modulae Aufbau zu skizzieen. Die jeweiligen Planungskonzepte fü die Folgenutzung sind zwingend zu beücksichtigen. Folgende Anfodeungen sind bei de Ausabeitung de Sanieungsszenaien zwingend zu beücksichtigen: (a) Technische Duchfühbakeit de Sanieung und (bei Maßnahmen, die duch die öffentliche Hand gefödet weden) Gewähleistung de pinzipiellen Ausscheibungsfähigkeit (b) Efodeliche Zeitaufwand bis zum Sanieungsbeginn und fü die Duchfühung (c) Umfang des Abeits- und Emissionsschutzes (d) Wikungsdaue de Maßnahmen und Übewachungsmöglichkeiten

44 (e) Beachtung de Notwendigkeit von Zulassungen und Kläung deen gundsätzliche Genehmigungsfähigkeit (f) Entstehung, Vewetung und Beseitigung von Abfällen (g) Efodenisse und Umfang bei de Nachsoge (h) Nachbesseungsmöglichkeiten Egänzend zu diesen Kiteien sind in Anlage 5 in Fom eine Checkliste, die nicht den Anspuch auf Vollständigkeit ehebt, weitee mögliche Anfodeungen aufgefüht.. Die als geeignet ausgewählten Sanieungsszenaien sind ausfühlich, unte Beücksichtigung sämtliche efodelichen Nebenmaßnahmen auszuabeiten. Hiebei sind At und Umfang de einzelfallspezifisch elevanten Voleistungen, z. B. Baustelleneinichtung, Einichtung besondee Infastuktu, Kenleistungen, z.b. Obeflächenabdichtung, on-site-sanieungsvefahen, Bau- und vefahensbegleitende Leistungen, z.b. Abeits- und Nachbaschaftsschutz, Wassefassung/-haltung, Qualitätssicheung und Folgeleistungen, z.b. Langzeitbetieb und Übewachung, Repaatu ode Neueichtung bezüglich de jeweiligen Notwendigkeit und Umsetzbakeit dazulegen. Können die Sanieungsziele duch unteschiedliche bau- bzw. vefahenstechnische Vogehensweisen eeicht weden, so sind die jeweiligen Ausfühungsvaianten mit den Vound Nachteilen zu eläuten. Ist beispielsweise ein Bodenaushub unte eine Einhausung mit ehöhtem Abeitsschutzaufwand wie auch im Anschluß an eine Bodenluftabsaugung in offene Bauweise möglich, sind beide Vaianten vom Gutachte dazustellen. E hat vozuschlagen, welche Vaiante im Rahmen des Sanieungsszenaios zu Anwendung kommen soll. Fü jedes Sanieungsszenaio sind weitehin die wesentlichen Auswikungen auf die Menschen (Beschäftigte, Anwohne), die Umwelt und die Nutzungen (auf de Altlast und in de Nachbaschaft) sowie mögliche Maßnahmen zu deen Vemeidung ode Vemindeung dazustellen. Die Richtlinien de Tiefbau-Beufsgenossenschaft fü Abeiten in kontaminieten Beeichen [10] sowie de Leitfaden zum Abeitsschutz bei de Altlastenbehandlung [11] sind zu beachten. Weitehin sind die Anwohne vo Immissionen duch geeignete oganisatoische und technische Schutzmaßnahmen (z. B. Minimieung de Tanspotvogänge bzw. Benutzung lämempfindliche Stecken etc.) zu schützen. Die zu behandelnden Medien (Fläche, Masse, Duchsatz, Facht etc.) sowie die einzusetzenden Baugeäte und Anlagen sind so zu emitteln, daß eine nachvollziehbae Kostenschätzung (Kap. 7) eabeitet weden kann. Auch die zeitliche Abfolge de jeweiligen Komponenten eines Szenaios sowie die gesamte Sanieungsdaue sind abzuschätzen. Ist

45 die Umsetzung eines Sanieungsszenaios est duch bautechnische Veändeungen vo Ot möglich (z. B. Neubau eine Staße bzw. Bücke, Anmietung von benachbaten Flächen) ist dies mit allen Vo- und Nachteilen dazustellen. Hat sich bei de Beabeitung ein Foschungs- und Entwicklungsbedaf egeben, ist hieauf deutlich hinzuweisen. Zu Kläung de gundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Szenaios sind Gespäche mit de zuständigen Behöde zu fühen. Die echneische und modellgestützte Untesuchung de Sanieungsszenaien ist insbesondee bei In-situ-Vefahen und Sicheungsmaßnahmen efodelich. So sind z.b. Modellieungen de Schichtdicke und zusammensetzung von Obeflächenabdichtungssystemen ode abe de Schadstoffausbeitung in Abhängigkeit von beeinflußbaen technischen Paameten möglich. Diesbezüglich kann auf bewähte Ansätze zuückgegiffen weden. Zu Simulation von Stömungs- und Tanspotpozessen im Gundwasse wid auf die in den Veöffentlichungen des Sächsisches Landesamt fü Umwelt und Geologie vewiesen. Die Sanieungsszenaien sind so auszuabeiten, daß deen Bewetbakeit im Sinne des Kapitel 6 möglich ist. Unsichee Daten und Infomationsmängel sind auf ihe Relevanz bezogen auf die Duchfühbakeit de Sanieung und die Entscheidung fü ein Sanieungsszenaio kitisch zu püfen und zu benennen.

46 6. Fachliche Bewetung de Sanieungsszenaien Beeits bei de Voauswahl (Kap.4) efolgte eine este Püfung de Sanieungstechniken/- vefahen bezogen auf die Technische Duchfühbakeit des Sanieungsvefahens, die Efüllung de voläufigen Sanieungsziele und die gundsätzliche Vefügbakeit und Funktionsfähigkeit. Anschließend wude bei de Entwicklung de Szenaien die Technische Duchfühbakeit des Szenaios, die gundsätzliche Genehmigungsfähigkeit sowie die Ausscheibungsfähigkeit de gesamten Sanieung in Abhängigkeit von den Standotvehältnissen sowie de bau- und vefahenstechnischen Abwicklung übepüft und dagestellt (Kap. 5). 6.1 Ziele und Ablauf de Fachlichen Bewetung Die fachliche Bewetung efolgt nu fü Szenaien, die die voläufigen Sanieungsziele efüllen, gundsätzlich genehmigungs- und ausscheibungsfähig sowie unte Beücksichtigung sämtliche standotspezifischen Randbedingungen technisch, oganisatoisch und echtlich umsetzba sind. Ziel ist die vegleichende Beuteilung de veschiedenen Szenaien bezogen auf festgelegte Bewetungskiteien, so daß eine Pioisieung de altenativ zu Vefügung stehenden Szenaien möglich ist. Die vom Gutachte duchgefühte Bewetung muß fü den technisch vesieten Fachmann und den nicht diekt an de Pojektbeabeitung beteiligten Entscheidungstäge tanspaent und nachvollziehba sein. Die Bewetung ist zweistufig vebalagumentativ und nutzwetanalytisch duchzufühen. In Abhängigkeit von de Komplexität des Pojektes bzw. de Pojektgöße ist vom Auftaggebe in Abstimmung mit de zuständigen Behöde zu entscheiden, ob eine vebalagumentative Bewetung auseicht (Kap. 6.2). Die Sanieungsszenaien sind bezüglich folgende Kiteienguppen Auswikungen auf die Umwelt (Kiteienguppe 1), Nachhaltigkeit (Kiteienguppe 2), sonstige fakultative Kiteien (Kiteienguppe 3) zu beweten. Die Kiteien de Guppen 1 und 2 leiten sich diekt aus dem BBodSchG ab.

47 Nachfolgend (Kap. 6.1) sind zu jede Kiteienguppe elevante und voneinande unabhängige Bewetungskiteien und Bewetungshilfen aufgefüht. Es wid nicht bewetet, wie gut die Kenleistung ist, sonden wie gut die Auswikungen des Sanieungsszenaios sind. Das heißt, eine Efüllung ode Übeefüllung de Sanieungsziele wid nicht bewetet. Da die Bewetungshilfen vaiieen, haben die im Kapitel 6.1 aufgefühten Bewetungshilfen oientieenden Chaakte. 6.2 Bewetungskiteien Die Kiteienguppen Auswikungen auf die Umwelt (Kiteienguppe 1) und Nachhaltigkeit (Kiteienguppe 2) sind zwingend anzuwenden, da sie sich aus den gesetzlichen Anfodeungen an Dekontaminations- und Sicheungsmaßnahmen egeben. Die sonstigen fakultativen Kiteien (Kiteienguppe 3) sind nu bei Relevanz im Einzelfall hinzuzufügen. Dabei ist beachten, daß duch eine zu goße Anzahl von Bewetungskiteien eine Genauigkeit zum Nachteil von Objektivität und Nachvollziehbakeit vogetäuscht wid. Zu Beginn de Bewetung sind fü jede Kiteienguppe die Bewetungskiteien sowie die elevanten Bewetungshilfen übesichtlich aufzufühen (z. B. tabellaisch). Est duch die Bewetung alle Szenaien mit den gleichen vohe festgelegten Bewetungskiteien/-hilfen wid eine vegleichende, objektive Beuteilung sichegestellt Die Bewetungshilfen sind einzelfallspezifisch festzulegen, wobei eine wie auch mehee zu Beuteilung eines Bewetungskiteiums elevant sein können. Gundlage fü die Bewetung bilden die standotspezifischen Randbedingungen und deen Einfluß auf die im Szenaio vogesehenen Sanieungsvefahen inklusive sämtliche vobeeitende, begleitende und nachfolgende Leistungen. Ein Bewetungskiteium setzt sich geneell aus eine Bewetungshilfe und einem Bewetungsmaßstab zusammen. Fü letzteen stehen folgende 4 pinzipiellen Skalen fü die Auswahl zu Vefügung: Nominal-Skale: Odinal-Skale: Intevall-Skale: Vehältnis-Skale: Mittels eine qualitativen Mekmalsliste efolgt eine einfache Numeieung ode Klassifizieung (z.b.: Mekmalsliste). Es wid eine bestimmte Rangodnung fü die einzelnen Kiteien festgelegt. Diese besitzen unteeinande keine gleichen Abstände (z.b.: Gold-, Silbe-, Bonze-Medaille). Mittels eine konstanten Maßeinheit weden gleiche Abstände zwischen Kiteien vewiklicht. Es wid ein willküliche Nullpunkt benutzt (z.b.: Zeiteinteilung). Vewendung eine konstanten Maßeinheit mit gleichen Abständen und definieten Nullpunkt (z.b.: Längenmessung).

48 Optimal wäe die duchgehende Vewendung von Intevall-Skalen fü alle Kiteien. Dies ist abe i.d.r. nicht möglich, so daß zumindest die Odinal-Skale anzuwenden ist [12] Auswikungen auf die Umwelt Die Bewetung de Sanieungsszenaien ist bezüglich nachfolgende Bewetungskiteien vozunehmen. Mögliche Bewetungshilfen sind in Klammen aufgefüht. Kiteienguppe 1: Auswikungen auf die Umwelt 1.1. Entstehung von entsogungsbedüftigen Abwässen und Abfällen (Mengen, Qualität, Entsogungsmöglichkeit) 1.2. Emissionen (Menge, Daue) 1.3. Folgen fü Boden und Gewässe (Menge, Fläche). Die Beuteilung de Entstehung von entsogungsbedüftigen Abwässen und Abfällen kann z.b. nach anfallenden Mengen, Qualität de Abfälle (Inetabfälle, Hausmüll, Sondemüll) und/ode Entsogungsmöglichkeiten (Sachsen, angenzende Bundeslände, gesamte Bundesepublik, Ausland) vogenommen weden. Im Fall eine Beseitigung des Schadstoffes vom Standot ist 5 (2) KW-/AbfG (Voang de Vewetung vo de Beseitigung) zu beachten. Gemäß 5 (4) KW-/AbfG ist die Pflicht zu Vewetung von Abfällen einzuhalten, soweit dies technisch möglich und witschaftlich zumutba ist. Die witschaftliche Zumutbakeit ist gegeben, wenn die mit de Vewetung vebundenen Kosten nicht auße Vehältnis zu den Kosten stehen, die fü eine Abfallbeseitigung zu tagen wäen. Die witschaftliche Zumutbakeit wid im Abeitsschitt Nutzen-Kosten-Betachtung (Kap. 10) diskutiet. Im Rahmen de fachlichen Bewetung de Sanieungsszenaien ist i.d.r. die Dekontamination de belasteten Mateialien mit anschließende Vewetung gegenübe de Deponieung (Beseitigung) höhe zu beweten. Fü das Bewetungskiteium Emissionen ist zu püfen, inwieweit duch die Vefahen mit Emissionen (Abgas, Dampf, Staub, Abwasse, Geuch, Läm, Eschütteungen) zu echnen ist. Dabei sind Menge bzw. Intensität sowie die Daue zu beuteilen. Bei de Bewetung sind die Emissionen de Sanieungsvefahen sowie de Nebenmaßnahmen (Rammabeiten, Betieb von Becheanlagen, Mateialtanspote etc.) zu beücksichtigen. Die aufgefühten Emissionen wiken entwede ausschließlich auf de Fläche des Standots (z.b. bei Bodenaushub), ode sie beteffen auch das nähee Umfeld des Standotes (z.b. Schall- und Staubemissionen). Kommen beispielsweise im Rahmen des Sanieungsszenaios Gundwassesanieungsmaßnahmen, Gundwasseabsenkungen zu Wassehaltung beim Bodenaushub, In-situ-Spülvefahen ode themische Vefahen zum Einsatz, so sind zu ewatende Folgen fü Boden und Gewässe zu beuteilen.

49 Duch eine Untescheidung in klein- und goßäumigen Auswikungen können folgende Bewetungshilfen angewendet weden. Bewetungsmaßstäbe können anhand de Klammeausdücke festgelegt weden. Auswikungen auf Boden Auswikungen auf Gewässe kleinäumig Boden an sich (Menge) Schadstoffveschleppung (Masse) goßäumig Lebensaum/-gundlage fü Floa und Fauna (Anzahl de betoffenen Aten, Individuenanzahl, Schutzstatus) Stöung des GW-Haushaltes (Fläche) Bewetungsmaßstäbe fü den Boden können anhand de Menge ode Fläche aufgestellt weden. Bei goßflächigen Sanieungsmaßnahmen kann eine Stöung des Ökosystems bzw. des Gundwassehaushaltes zu befüchten sein. Die Bewetung kann bezogen auf Anzahl de betoffenen Aten, Individuenanzahl ode Schutzstatus bzw. Fläche vogenommen weden Nachhaltigkeit Übe die Kiteienguppe Nachhaltigkeit wid die dauehafte Wiksamkeit de Szenaien bewetet. Nachfolgend sind die Bewetungskiteien und mögliche Bewetungshilfen aufgefüht. Kiteienguppe 2: Nachhaltigkeit 2.1. Übepüfbakeit, 2.2. Dauehaftigkeit (Zeiteinheiten), 2.3. Nachtägliche Wiedehestellbakeit sowie 2.4. Gefahenpotential de vebleibenden Schadstoffe Eine Anfodeung an Sanieungsszenaien ist die Übepüfbakeit des Sanieungsefolges. Vo allem bei Sicheungsmaßnahmen ist die Übewachung de Wiksamkeit bedeutsam. Da die Möglichkeit de Übepüfbakeit/Übewachung gundsätzlich gegeben sein muß, wid bei diesem Kiteium de Aufwand bewetet (niedig, mäßig, hoch). Maßgebend fü die Eignung eine Sicheungsmaßnahme ist die langfistige Untebechung de Wikungspfade zu den Schutzgüten, d.h. die dauehafte Untebindung de Schadstoffausbeitung [13]. Die Dauehaftigkeit bezieht sich demzufolge auf die Untebindung de Schadstoffausbeitung und schließt die Übewachungsphase und nachtägliche Wiedehestellbakeit ein. Die Bewetung efolgt in Zeiteinheiten. Sicheungsbauweke unteliegen gundsätzlich zeitlich bedingten Veändeungspozessen, die mit einem Nachlassen de Sicheungswikung im Sinne de Vehindeung de Schadstoffausbeitung vebunden sein können [13]. Deshalb wid gefodet, daß die

50 Wiedehestellbakeit de Sicheungswikung auch nachtäglich möglich sein muß. Bewetet weden kann z.b. de Aufwand. Zu Bewetung des Gefahenpotentials de vebleibenden Schadstoffe sind Kategoien nach Menge und At de vebleibenden Kontaminationen zu bilden Sonstige fakultative Kiteien Im Einzelfall können zusätzlich noch weitee Kiteien zu Bewetung heangezogen weden. Diese sind jedoch nu bei Relevanz anzuwenden. Die Anwendung jedes fakultativen Kiteiums ist zu begünden. Kiteienguppe 3: Sonstige fakultative Kiteien 3.1 Technische Kiteien Zuvelässigkeit (Betiebssicheheit, Repaatuanfälligkeit, Watungsaufwand) Flexibilität in de Anpassung an veändete Randbedingungen (Schadstoffe, Boden- und Mateialeigenschaften), Entwicklungsstand (Anzahl de Paxisefahungen ode Refeenzen), 3.2 Oganisatoische Kiteien Zeitliche Umsetzung (Daue de Sanieung, Anlagenkapazitäten) Infastuktu und Flächenbedaf (Ausmaß, Aufwand) Nutzungseinschänkungen wähend und nach de Sanieung (Ausmaß) Koodinieungsbedaf (Aufwand) 3.3 Rechtliche und politische Kiteien Risiken bei de Duchfühung de Baumaßnahme bzw. des Anlagenbetiebs (Unfallgefah, Gesundheitsgefähdung) sowie notwendige Schutz- und Vokehungsmaßnahmen fü diekt Beteiligte/indiekt Betoffene (Aufwand) Genehmigungsfähigkeit des Sanieungsszenaios (Genehmigungsdaue) öffentliche und politische Akzeptanz (unmittelba/mittelba Betoffene, Eigentüme, Täge öffentliche Belange) Die Zuvelässigkeit des eingesetzten Vefahens soll möglichst hoch und mit einem möglichst geingen technischen Aufwand wähend de Sanieungsmaßnahme gewähleistet weden. Die Beuteilung kann bezüglich Betiebssicheheit, Repaatuanfälligkeit und Watungsaufwand vogenommen weden.

51 Da unvohesehbae Veändeungen des Schadstoffpofils und de Untegundvehältnisse aufteten können, ist die Flexibilität de Sanieungsvefahen in de Anpassung an veändete Randbedingungen bezogen auf Schadstoffe, Boden- und Mateialeigenschaften zu beweten. Mit dem Bewetungskiteium Entwicklungsstand ist de jeweilige technische Stand (Technikumsmaßstab, Pilotanlage, Stand de Technik, Anzahl objektelevante Refeenzen) des Sanieungsvefahens zu beweten. Hiebei ist zu beücksichtigen, daß nu duch paxisbewähte Sanieungstechniken und -vefahen die notwendige Anwendungssicheheit gewähleistet weden kann. De Einsatz innovative Techniken/Vefahen kann zwa möglich sein, jedoch sind Aussagen hinsichtlich de technischen Umsetzbakeit oft schwieig. Die zeitliche Umsetzung de Gesamtsanieung bezogen auf den Standot kann elevant sein, wenn Konflikte bezüglich zeitliche Vogaben fü die Nachnutzung aufteten. Die Bewetung de Sanieungsdaue/Anlagenkapazitäten efolgt in Zeiteinheiten/Duchsätzen. Das Kiteium Infastuktu- und Flächenbedaf ist vo allem bei On-site-Maßnahmen elevant, wenn bei einen zu bewetenden Szenaium die am Standot vefügbaen Infastuktueinichtungen und Flächen zu Umsetzung de einzelnen Sanieungsvefahen nicht auseichen und es zu eheblichen Einschänkungen im Bauablauf kommen wüde. Bewetet weden kann de zusätzlich efodeliche Aufwand fü die Einichtung von Ve- und Entsogungseinichtungen, die Anmietung von Feiflächen ode den Bau von Vekehswegen etc. In Abhängigkeit vom Sanieungsszenaio können sich wähend und nach de Sanieung Nutzungseinschänkungen fü den Gundstückseigentüme, den Pächte, Bewohne ode zukünftigen Investo egeben, wobei die im Sanieungsszenaio vogesehenen Nutzungseinschänkungen bezogen auf das Ausmaß de Einschänkung zu beweten sind. De Koodinieungsbedaf fü einen eibungsfeien Sanieungsablauf ist nach dem notwendigen Aufwand zu beweten. Geneell sind die Anfodeungen de Tiefbau-Beufsgenossenschaft [10] zu beücksichtigen, so daß übe das Bewetungskiteium Risiken bei de Duchfühung de Sanieungsmaßnahme bzw. des Anlagenbetiebes eine Bewetung des vebleibenden Restisikos fü den Menschen (Unfallgefah und Gesundheitsgefähdung) vozunehmen ist. Daaus egibt sich de Aufwand fü notwendige Schutzmaßnahmen zu Gewähleistung de Sicheheit de Beschäftigten und Anwohne. Die Genehmigungsfähigkeit des Szenaios duch die zuständige Behöde ist insbesondee bezogen auf einen Sanieungsplan nach 13 Abs. 6 BBodSchG zu beweten. Dies schließt alle begleitenden Genehmigungen mit ein, wobei die gesetzlich vogegebenen Ausnahmen im 3 und 13 Abs. 6 beachtet weden müssen.

52 Bei de Bewetung de öffentlichen und politischen Akzeptanz Betoffene, Eigentüme sowie Täge öffentliche Belange sind z.b. Bestandsschutz von Gebäuden und Anlagen, die Beeintächtigung Ditte duch ein vestäktes Vekehsaufkommen, Entschädigungspflichten, die Duldung de Maßnahme von Gundstückseigentümen, Pächten ode Ebbaubeechtigten sowie die Duchsetzbakeit de Maßnahme gegenübe dem Vepflichteten zu beachten. 6.3 Beabeitungsablauf de fachlichen Bewetung In Abbildung 10 ist de Beabeitungsablauf de fachlichen Bewetung dagestellt. Im esten Schitt sind die zu bewetenden Sanieungsszenaien bezogen auf die Altlast bzw. getennt nach Sanieungszonen aufzufühen. Anschließend ist festzulegen, welche Sanieungsvefahen sowie zugehöige Nebenmaßnahmen bewetungselevant sind. Auch die fü eine standotbezogene Beuteilung notwendigen Randbedingungen und die fü die Bewetung ausschlaggebenden Einflußfaktoen sind festzulegen und tabellaisch zusammenzustellen. Damit wid sichegestellt, daß alle bewetungselevanten Daten fü die Beabeitung und die spätee Übepüfung des Gutachtens in eine übesichtlichen Fom zu Vefügung stehen. Im nächsten Schitt ist zu püfen, ob duch die aufgefühten Bewetungskiteien eine umfassende Beuteilung vogenommen weden kann, ode eine Egänzung de Kiteienliste und eine Ändeung de oientieend vogeschlagenen Bewetungshilfen efodelich ist. Im Falle eine Eweiteung de Kiteienliste ist zu gewähleisten, daß sämtliche Bewetungskiteien unabhängig voneinande und quantifizieba sind. In Abhängigkeit von de Komplexität de Sanieungsmaßnahme ist vom Auftaggebe in Abstimmung mit de zuständigen Odnungsbehöde zu entscheiden, ob eine zweistufige Bewetung, d. h. eine vebalagumentative und anschließend eine nutzwetanalytische Bewetung duchgefüht weden soll, ode ob auf eine nutzwetanalytische Bewetung vezichtet weden kann. Beschänkt sich die Bewetung z.b. auf nu zwei mögliche Sanieungsszenaien, so kann u. U. auf eine nutzwetanalytische Bewetung vezichtet weden, da bei eine systematischen vebalagumentativen Bewetung duch den diekten Vegleich de Bewetungskiteien das geeignetee Szenaio nachvollziehba abgeleitet weden kann. Die nutzwetanalytische Bewetung baut auf de vebalagumentativen Bewetung auf. Eine koekte nutzwetanalytische Bewetung (d.h. Wichtung und Bewetung de Kiteien) ist nu duch eine voheige ausfühliche Ableitung de fachlichen Inhalte möglich.

53 Abb. 10: Beabeitungsablauf de fachlichen Bewetung von Sanieungsszenaien

54 6.3.1 Vebalagumentative Bewetung Die Eignung de zu Bewetung anstehenden Sanieungsszenaien wude beeits im Beabeitungsschitt Eabeitung von standotspezifischen Sanieungsszenaien (Kap. 7) bezogen auf Realisiebakeit, gundsätzliche Genehmigungsfähigkeit sowie die Ausscheibungsfähigkeit nachgewiesen. Ziel de Fachlichen Bewetung ist die Offenlegung de Vo- und Nachteile sämtliche elevanten Komponenten eines Szenaios bezogen auf festgelegte Kiteien, so daß übe einen Vegleich das ode die optimalen Szenaien abgeleitet weden können. Damit auch bei de vebalagumentativen Bewetung möglichst alle im Einzelfall elevanten Punkte beücksichtigt weden und de Entscheidungsablauf wie auch die Entscheidungsfindung epoduzieba sind, empfiehlt sich eine übesichtliche und stuktuiete Bewetung. Die Beabeitung de vebalagumentativen Bewetung efolgt in den Schitten Definition de zu bewetenden Komponenten eines Sanieungsszenaios, Festlegung de elevanten Bewetungskiteien und -hilfen, Definition de zugundegelegten Maßstäbe, Bewetung des Szenaios bezogen auf die jeweiligen Vo- und Nachteile fü jedes festgelegte Bewetungskiteium sowie Pioisieung de betachteten Szenaien. Gundvoaussetzung fü die Fachliche Bewetung ist, daß nu gleichwetige Sanieungsszenaien veglichen weden, die Sanieungsszenaien bezogen auf die standotspezifischen Randbedingungen technisch duchfühba sind die voläufigen Sanieungsziele gewähleistet weden, die Sanieungsszenaien gundsätzlich ausscheibungsfähig sind, die Sanieungsszenaien gundsätzlich genehmigungsfähig sind, die Sanieungsszenaien von allen Beteiligten mit getagen weden, die zu Bewetung notwendigen Daten/Infomationen zum Standot, den Sanieungsvefahen sowie zum Standotumfeld in einem Umfang- bzw. Detaillieungsgad voliegen, daß eine qualifiziete Bewetung vogenommen weden kann und auf Infomationslücken bzw. -schwachstellen hingewiesen wid, die wede duch die egänzenden Standotuntesuchungen noch duch die Vovesuche geschlossen

55 weden konnten. Nu venachlässigbae Entscheidungslücken, die auf de Beabeitungsstufe de Sanieungsuntesuchung nicht geschlossen weden können, sind fü den Entscheidungspozeß zulässig, wobei hieauf deutlich hinzuweisen ist. Damit die Wiksamkeit de veschiedenen Sanieungsszenaien, deen Vefahens- und Bautechnik, Vefahensleistung und Auswikungen gleichemaßen beuteilt weden können, ist die Bewetung einzeln fü jedes Sanieungsszenaio bezogen auf die gleichen Bewetungskiteien vozunehmen. Auf de Gundlage de einzelfallspezifischen Randbedingungen und Einflußfaktoen sind sämtliche Vefahen eines Szenaios sowie die vobeeitenden, begleitenden und nachfolgenden Maßnahmen (Nebenmaßnahmen) ausfühlich bezogen auf die jeweiligen Vo- und Nachteile fü jedes festgelegte Bewetungskiteium zu diskutieen und zu beweten. Es ist zu beücksichtigen, daß die Beuteilung de Bewetungskiteien bezogen auf das Szenaio duch das schwächste Element de eingesetzten Vefahen und Nebenmaßnahmen bestimmt wid. Voteil de agumentativen Bewetung ist die ausfühliche, diffeenziete Dastellung de Bewetungssachvehalte sowie de unteschiedlichen Bewetungsmaßstäbe, womit eine individuelle auf den Einzelfall abgestimmte und nachvollziehbae Bewetung gegeben ist. Die fü die jeweiligen Bewetungshilfen zugundegelegten Maßstäbe sind fü jedes Bewetungskiteium dazustellen. De Übesichtlichkeit halbe empfiehlt sich eine tabellaische Dastellung mit stichwotatige Begündung. Abschließend efolgt die Pioisieung de betachteten Sanieungsszenaien. Kann aus de vebalagumentativen Bewetung keine eindeutige Pioisieung de Szenaien vogenommen weden, empfiehlt sich gundsätzlich die Duchfühung eine nutzwetanalytischen Bewetung. Mit dem Egebnis de vebalagumentativen Bewetung weden die Stäken und Schwächen de einzelnen Sanieungsszenaien bezogen auf ihe Nachhaltigkeit, Umweltauswikungen, sowie sonstige fakultative Kiteien deutlich aufgezeigt, so daß vom Gutachte die Möglichkeit zu Optimieung de Szenaien übepüft weden kann. Die vom Gutachte vogenommene Pioisieung ist zu begünden. Bei Bedaf sind die Szenaien zu optimieen und eine vebalagumentative Bewetung nochmals duchzufühen. Est nach Abschluß dieses Beabeitungsschittes ist im Fall eine zweistufigen Bewetung die nutzwetanalytische Bewetung vozunehmen Nutzwetanalytische Bewetung Eine nutzwetanalytische Bewetung sollte geneell in Kombination mit eine vebalagumentativen Bewetung duchgefüht weden, da est daduch gewähleistet ist, daß de sachliche Hintegund fü eine Quantifizieung unteschiedliche Gegebenheiten bzw. Dimensionen nachvollziehba und inhaltlich begündba zu Vefügung steht.

56 Unabhängig von den oft diskutieten Schwachpunkten und Nachteilen de Nutzwetanalyse und dem nicht zu venachlässigenden Aufwand bei de Beabeitung sind nachfolgend die deutlichen Voteile fü den Gutachte, den Auftaggebe und die zuständige Behöde aufgefüht: Alle fü die Beuteilung elevanten Bewetungskiteien weden kla definiet, so daß de Bewetungsschwepunkt bzw. die Inteessenlage des Gutachtes deutlich sichtba wid. Duch die subjektiven Elemente de Nutzwetanalyse (Bewetungsskala, Wichtung) wid die Efahung des Gutachtes in kontolliebae Fom offengelegt. Kiteien unteschiedliche Dimension können übe Zahlenwete vegleichba gemacht weden. Die komplexe Entscheidung bei meheen fü eine Sanieungszone geeignete Sanieungsszenaien wid est duch Teilbewetungen tanspaent und nachvollziehba. Die Gültigkeit des Bewetungsegebnisses kann duch die Bewetung von meheen Pesonen gesteiget weden. Duch die Flexibilität de Bewetung können Ändeungen bzw. egänzende Anfodeungen beücksichtigt weden. Weitehin können Sanieungsszenaien, die sich nu in Einzelkomponenten untescheiden, effizient bewetet weden. De Pozeß de Entscheidungsfindung und die vogenommene Gewichtung weden offengelegt, so daß de Auftaggebe, die zuständige Behöde, Betoffene ode Entscheidungstäge das Egebnis nachvollziehen bzw. duch eine eigene Bewetung übepüfen können. Die Entscheidungsfindung wid auch fü den nicht fachkundigen Entscheidungstäge nachvollziehba. Die nutzwetanalytische Bewetung sollte bei komplexen Altlastensanieungsmaßnahmen zu Anwendung kommen. Aufbauend auf die vebalagumentative Bewetung efolgt die nutzwetanalytische Bewetung in den Schitten: Definition de zu bewetenden Komponenten eines Sanieungsszenaios (Kap ), Festlegung de elevanten Bewetungskiteien und -maßstäbe (Kap ) sowie Definition de Bewetungsbeeiche (Kap ) (Konketisieung gegenübe de vebalagumentativen Bewetung), szenaienspezifische Bewetung de Kiteien, szenaienunabhängige Wichtung de Kiteien und Kiteienguppen, Beechnung de Gesamtpunktzahl fü das Szenaio. Die nutzwetanalytische Bewetung efolgt fü die gleichen Bewetungskiteien, die beeits bei de vebalagumentativen Bewetung zu Anwendung gekommen sind.

57 Auch die als elevant eingestuften standotspezifischen Randbedingungen/Einflußfaktoen, bei de vebalagumentativen Bewetung dagestellten Vo- und Nachteile fü die jeweiligen Sanieungsvefahen sowie Nebenmaßnahmen eines Szenaios bilden mit de beeits eabeiteten Bewetungsgundlage die Ausgangsbasis de quantifizieenden Bewetung Konketisieung de Bewetungsbeeiche Vo dem fachlichen Hintegund de vebalagumentativen Bewetung sind fü alle Bewetungskiteien die zugehöigen Bewetungsbeeiche zu konketisieen, damit daübe eine einheitliche Beuteilung de veschiedenen Sanieungsszenaien vogenommen weden kann. Die Definition des Bewetungsbeeiches kann in Abhängigkeit vom jeweiligen Bewetungskiteium qualitativ ode quantitativ efolgen, wobei de Bewetungsbeeich duch die jeweiligen Standotvehältnisse und den Sanieungsablauf bzw. duch Zahlenangaben z.b. Konzentations-, Zeit-, Volumen-, Massen-, Flächen-, Vebauchsangaben etc. definiet weden kann. Zu Gewähleistung eine auseichenden einzelfallspezifischen Flexibilität des Bewetungsansatzes weden die Bewetungsbeeiche de einzelnen Bewetungskiteien in diesem Handbuch nicht vebindlich vogegeben. Vielmeh ist es Aufgabe des Gutachtes, diese ausgeichtet auf den jeweiligen Einzelfall zu eabeiten und ggf. mit dem Auftaggebe und de zuständigen Behöde abzustimmen. Fü den Bewetungsbeeich sind zwischen einem Punkt und zehn Punkten zu vegeben, wobei ein Punkt aufzeigt, daß das betachtete Bewetungskiteium geade noch auseichend efüllt wid, wähend zehn Punkte eine optimale Efüllung des Bewetungskiteiums dokumentieen. Die Duchfühbakeit des Sanieungsszenaios wude bei de Eabeitung de standotbezogenen Sanieungsszenaien (Kap. 5) nachgewiesen. Bei de Bewetung wid deshalb z.b. de geingsten Punktezahl (1 Punkt) z.b. ein seh hohe technische Aufwand zugeodnet wid, d. h. die Möglichkeit eine technischen Unduchfühbakeit ist nicht Bestandteil de Bewetung. Folgendes Beispiel fü zwei Paamete soll die Maßstabsdefinition vedeutlichen: Kategoie Eläuteung Punkte sofot (innehalb eines Monats) bis 3 Monate bis 6 Monate technisch mögliche Sanieungsbeginn Die Aufnahme des Anlagenbetiebes ist bezüglich de technischen Voaussetzungen im angegebenen Zeitaum möglich. bis 12 Monate 3 Notwendigkeit de Übewachung Sanieungsefolg

58 kuzfistig (bis 3 Monate) mittelfistig (bis 1 Jah) langfistig (bis 5 Jahe) ständig efodelich Bewetungsablauf keine ode nu kuzfistige Kontolle Die Kontolle des Sanieungsefolges muß im angegebenen Zeitaum efolgen. ständige Übewachung efodelich Die nutzwetanalytische Bewetung setzt sich aus de szenaienabhängigen Bewetung de Kiteien und szenaienunabhängigen Wichtung de fü die Auswahl geeignete Sanieungsszenaien anzuwendenden Kiteien zusammen (s. Abb. 11): Schitt 1: Vobeeitung Die Kiteien (K) wuden festgelegt (siehe Kap. 6.1) und in den o.g. Guppen zugeodnet, wobei die Indizes A, B, C etc. (fü Guppen) und A1, A2, A3 etc. fü die Kiteien innehalb eine Guppe vegeben wuden. Außedem sind die Maßstäbe definiet woden (siehe Kap ). Schitt 2: Szenaienspezifische Bewetung de Kiteien Po Szenaio (Indizes I, II, III etc.) muß jeweils eine eigene Bewetung mittels de festgelegten Maßstäbe efolgen. Je Kiteium sind zwischen 1 und 10 Punkte fü die Wetung de Efüllung des Kiteiums zu vegeben z.b. (BA1)I, (BA2)II usw. Schitt 3: Szenaienunabhänige Wichtung de Kiteien und Guppen 3.1: Wichtung de Kiteien Es weden die Kiteien innehalb eine Guppe gewichtet. Po Kiteium sind zwischen 1 und 10 Punkte zu vegeben (WK A1, WK A2 usw.). 3.2: Wichtung de Guppen Anschließend weden die Guppen unteeinande gewichtet. Po Kiteienguppe sind zwischen 1 und 10 Punkte zu vegeben, (z.b. WGA). Altenativ ist auch die Wichtung de Kiteienguppen mit andeen Auswetemethoden möglich. Einfach zu handhaben ist z.b. das Ross- Vefahen [14], wobei die Wichtung duch den diekten Vegleich zweie Kiteienguppen (Paavegleich) eeicht wid.

59 Schitt 4: Szenaienabhängige Auswetung 4.1 Veknüpfung mit Kiteienwichtung Die szenaienspezifische Bewetung, z.b. (BA1)I, wid po Kiteium mit de szenaienunabhängigen Kiteienwichtung (WK A1) duch Multiplikation beichtigt. Die daaus esultieenden gewichteten Bewetungen, z.b. (X A1)I weden po Kiteienguppe duch Addition zusammengefaßt (XAI). 4.2 Veknüpfung mit Guppenwichtung Die beechneten Summen po Kiteienguppe (XAI) weden anschließend mit dem jeweiligen Guppenwichtungsfakto (WGA) koigiet (YAI). Jetzt sind die mit dem Guppenwichtungsfakto koigieten Betäge (YAI) zu Gesamtpunktzahl fü das Szenaio (ZI) zu addieen. 4.3 Zusammenfassung Die beechneten Gesamtpunkte alle Szenaien sind zu vegleichen und eine Pioisieung ggf. getennt nach Sanieungszonen vozunehmen. Die eechnete Gesamtpunktzahl eines Szenaios chaakteisiet dessen fachliche Eignung und Voteilhaftigkeit zu Gefahenabweh unte Beücksichtigung de angewendeten Kiteien. Die Rangfolge zeigt somit den Gad de Kiteienefüllung duch die einzelnen Szenaien an. Die Sanieungsszenaien sind duch dieselbe Peson zu beweten! Eine nutzwetanalytische Bewetung bildet die Gundlage, um eine Kosten-Nutzwet- Analyse duchfühen zu können (Kap. 8).

60 Abb. 11: Ansatz de nutzwetanalytischen Bewetung

61 7. Duchfühung de Kostenschätzungen Die Kostenschätzung (Abb. 12) ist fü alle Sanieungsszenaien duchzufühen, fü die eine fachliche Bewetung ausgefüht wude, so daß im nächsten Schitt eine Nutzen-Kosten- Betachtung vogenommen weden kann. Die Gundlage fü die Kostenschätzung bilden sämtliche Leistungen de als geeignet festgelegten Sanieungsszenaien (Kap. 5). Die Kostenschätzung ist in Anlehnung an die Kostenstuktu nach DIN 276 [15] duchzufühen. Sie ist eine übeschlägige Emittlung de Kosten auf de Gundlage von Efahungsweten, wobei eine Sicheheit von mindestens 50 % gegenübe den späteen tatsächlichen Sanieungskosten angestebt weden sollte. Zu beücksichtigen ist, daß duch eine Veändeung de Mengen-, Massen- und Flächenansätze, duch Schwankungen bei den Peisen fü Bau- und Liefeleistungen sowie duch die tatsächliche Laufzeit eine Gundwasseeinigungsanlage bei de abschließenden Kostenfeststellung ehebliche Kostenabweichungen entstehen können. Die Kostenschätzung veschafft dem Auftaggebe bzw. de zuständigen Behöde einen esten Übeblick übe die einzusetzenden Finanzmittel. Die Kostenschätzung sollte unte Vewendung des nodhein-westfälischen Leistungsbuches Altlastensanieung und Flächenentwicklung [16] duchgefüht weden. Wenn andee Kalkulationsgundlagen Vewendung finden, ist dies zu begünden. Duch die Kalkulation von Volumen- bzw. Massenansätzen (z.b. Aushubmassen, Wassevolumen), Flächenansätzen (z. B. Rodungsflächen, Gesamtfläche de Obeflächensicheung, Dichtwandfläche), Zeitdaue (z. B. Gundwasse- und Bodenlufteinigung, Wassehaltungsmaßnahmen) sowie Abeitsansatz (z. B. Pesonalstäke, Geäteeinsatz, benötigte Abeitszeit) ist die Kostenschätzung bezogen auf die konkete Leistung duchzufühen.

62 Abb. 12: Ablauf de Kostenschätzung Die Kostenstuktu ist so aufzubauen, daß de gundsätzliche technische Ablauf de Sanieungsmaßnahme deutlich wid und damit die Kosten tanspaent, nachvollziehba und vegleichba dagestellt weden können. Hiebei ist es sinnvoll, eine Gliedeung nach den Leistungsbeeichen.

63 Voleistungen, Kenleistungen, bau- und vefahensbegleitende Leistungen sowie Folgeleistungen vozunehmen. Jede Kostenposition ist inhaltlich kuz zu eläuten. Die festgelegte Kostenstuktu ist fü alle Szenaien zu vewenden. In de nachfolgenden Aufzählung sind beispielhaft mögliche Teilleistungen aufgefüht, die als Investitions- bzw. Pesonalkosten abzuschätzen sind: Voleistungen de Sanieungsszenaien Ingenieu- und Gutachteleistungen (Planung und Duchfühung von Sanieungsmaßnahmen) Baustelleneinichtung (Abspeungen und Kennzeichnungen, Baufeldfeimachung, An- und Abtanspot von Anlagen, Einichten von Anlagen, Umtanspote von Anlagen, Vesogung und Entsogung, Büo- und Sozialcontaine) Einichtung besondee tempoäe Infastuktu (Baustaßen, Lageplätze) Abbuchabeiten (geodnete Rückbau, Sepaation und Sotieung von veschiedenen Abfallaten, Beeitstellung zum Tanspot, Tanspot zu Beseitigung/Vewetung, Entsogung) Edabeiten (Edaushub, Hindenisbeseitigung, Sepaieung und Sotieung des Aushubmateials, Beeitstellung zum Tanspot, Tanspot zu Beseitigung/Vewetung, Entsogung) Baugubensicheung (Beline Vebau/Spundwand, Bauweksuntefangung, Veankeung/Aussteifung, Hindenisbeseitigung) Kenleistungen de Sanieungsszenaien Kosten fü die Behandlung des Bodens übe Massenansatz in DM/Tonne inklusive Vobehandlung sowie mögliche Zuschläge Kosten fü Gundwasse- ode Bodenlufteinigung übe Kombination aus Volumen-, Massen- und Zeitansatz (z. B. 10 m3/h Wasseentnahme efoden zwei 5 m 3 -Filte mit kg Aktivkohle mit eine mittleen Filtestandzeit von 8 Monaten; Gesamtdaue de Sanieung 3,5 Jahe) inklusive Betiebskosten (Vohaltung, Watung, Betieb, Enegie, Kanalgebühen), Kosten fü Reinvestition abgenutzte Anlagenkomponenten Sicheungsvefahen übe Flächenansätze in DM/m² Dichtwand ode Abeitsansatz (Estellung von 2600 m² Obeflächenabdeckung mit 2 Kolonnen zu je 3 Mann mit 2 Baggen, 1 LKW, Geätefühen in eine Zeit von 25 Abeitstagen; Pesonalkosten übe Kalkulationsmittellohn) Bau- und vefahensbegleitende Leistungen de Sanieungsszenaien Abeits- und Immissionsschutz (Schwaz-Weiß-Anlage, Reifenwaschanlage, Fahzeugwaschplatz, pesönliche Schutzausüstung, Meßgeäte)

64 Ed- und Vebauabeiten (Aushub und Tanspot von Boden, Bauschutt, Abfall, Baugubenvebau, Wiedeeinbau) übe Abeitsansatz Abbuchabeiten (geodnete Rückbau, zekleinen und Abtagen) übe Abeitsansatz Wassehaltungsabeiten (offene Wassehaltung, Gundwasseabsenkung, Wassevobehandlung, Wasseableitung bzw. -entsogung, Fassung von Obeflächenwasse) Vewetung bzw. Beseitigung alle angefallenen Abfälle (beladene Aktivkohle, Abwässe, vebauchte Abeitsschutzausüstungen) Qualitätssicheung (Analytik, Vesuchsfelde, sanieungsbegleitende Untesuchungen) Sonstige begleitende Leistungen (Öffentlichkeitsabeit, Entschädigung und Ausgleich fü in Anspuch genommene Flächen ode Mateialien, Beweissicheungsvefahen wähend de Sanieungsmaßnahmen, Wiedehestellung (Esatzpflanzungen fü Rodungen, Repaatu beanspuchte Lage- ode Vekehsflächen) Folgeleistungen de Sanieungsszenaien Langzeitbetieb und Langzeituntehaltung bestehend aus Funktionskontollen, Watung, Repaatu, Betieb und Instandsetzung bei Anlagen/Bauweken, Langzeitübewachungspogamme zu Übewachung de Einhaltung de Sanieungsziele bzw. de Wiksamkeit von Dekontaminationsanlagen und Sicheungsbauweken, Repaatu ode Neueichtung nicht meh ode eingeschänkt funktionsfähige Sicheungselemente. Vobeeitung de Folgenutzung, die ggf. mit Bestandteil des Sanieungskonzeptes sind (Landschaftsgestaltung, Begünung, Infastuktu), Vom Gutachte sind in Abstimmung mit allen Beteiligten die Betachtungszeitäume festzulegen und zu begünden. Die Festlegung de Betachtungs- bzw. Nachsogezeitäume sollte beeits bei de Eabeitung standotspezifische Sanieungsszenaien (Kap. 5) efolgen. Da übe die langfistige Wiksamkeit von Sicheungsvefahen keine Efahungswete voliegen wid von eine Haltbakeitsdaue von ca Jahen ausgegangen. Da die Sanieungsdaue von Gundwasseeinigungsmaßnahmen sowie die Haltbakeitsdaue von Sicheungsmaßnahmen nicht vebindlich abgeschätzt weden kann, empfiehlt sich eine Kostenschätzung fü unteschiedliche Zeitäume. So kann de steigende Einfluß de Langzeitkosten auf die Gesamtkosten deutlich gemacht weden. Duch die vegleichende Betachtung unteschiedliche Zeitäume kann ein wiklichkeitsnähee Vegleich zwischen den Altenativen von Dekontamination und Sicheung geschaffen weden. In Abstimmung mit dem Auftaggebe sind ggf. auch die Kosten fü

65 Kapitaldienste (Keditaufnahmen, vozeitige Abuf von Födemitteln etc.) sowie Abscheibungen (bei Vohandensein von eigenen Sachgüten, Kauf von Sanieungsanlagen) in de Kostenschätzung zu beücksichtigen. Die Kostenschätzung sollte aus Günden de Übesicht in tabellaische Fom estellt weden. Dabei sollte de zeitliche Velauf de Kosten fü die Sanieungsduchfühung und die Nachsoge dagestellt weden, so daß de jähliche Finanzbedaf deutlich wid (Kosten-Zeit- Plan).

66 8. Nutzen-Kosten-Betachtung Auf de Gundlage de fachlichen Bewetung (Kap. 6) sowie de Kostenschätzung (Kap. 7) sind fü die Sanieungsszenaien Nutzen-Kosten-Betachtungen duchzufühen. Ziel ist die Emittlung des technisch und ökologisch geeigneten Sanieungsszenaios bei gleichzeitig spasamem und zielgeichtetem Einsatz finanzielle Mittel (s. Abb. 13). De Nutzen wid hiebei duch die Wiksamkeit eines Sanieungsszenaios als Gefahenabwehmaßnahme fü die planungsechtlich zulässige Nutzung bezogen auf die Kiteienguppen Nachhaltigkeit, Auswikungen auf die Umwelt sowie sonstige fakultative Kiteien definiet. Wude eine nutzwetanalytische Bewetung duchgefüht, so ist de Nutzen übe die beechnete Punktzahl (Nutzwet) abbbildba. Um die Entscheidung fü das optimale Sanieungsszenaio teffen zu können, muß de Nutzen de Szenaien den jeweiligen Kosten gegenübegestellt weden. Nutzen-Kosten- Betachtungen sind u. a. übe die Ansätze Kostenvegleichsechnung sowie Kosten- Nutzwet-Analyse möglich. Die Kostenvegleichsechnung ist die einfachste Fom de Nutzen-Kosten-Betachtung und in jedem Fall duchzufühen. Es wid lediglich ein Vegleich de Kosten ealisiet, wobei de Nutzen unbeücksichtigt bleibt. Die Kostenvegleichsechnung liefet nu eine Aussage übe die elative Voteilhaftigkeit von sich gegenseitig ausschließenden Altenativen bezüglich de Kosten. Übe den absoluten Voteil eines Szenaios kann keine Aussage gemacht weden. Die Anwendung de Kostenvegleichsechnung bietet sich also an, wenn Nutzengleichheit festgestellt weden kann. Da die Kosten (Investitions-, Betiebskosten) zu veschiedenen Zeitpunkten de Kalkulationspeiode anfallen, müssen sie z.b. mit de Kapitalwetmethode auf einen gemeinsamen Bezugszeitpunkt beechnet weden. Nomaleweise wählt man den Zeitpunkt de Kostenbewetung. Zu Eechnung von Baweten sind Kosten, die vo den Bezugszeitpunkten anfallen aufzuzinsen, danach anfallende Kosten abzuzinsen.

67 Abb. 13: Ablauf de Nutzen-Kosten-Betachtung Bei diesem Pinzip de Realkostenbewetung wid fü alle anfallenden Kosten ein einheitliche Peisstand vewendet. Als eale Zinssatz kann dezeit 4 % und als nominale

68 Zinssatz 7 % empfohlen weden. Niedigee Zinssätze begünstigen investitionsintensive Sanieungsszenaien, höhee Zinssätze Szenaien mit einem höheen Betiebskostenaufwand. Es ist notwendig, das Egebnis de Beechnungen duch eine Sensitivitätsanalyse (Empfindlichkeitsbeechnung) auf Unsicheheiten zu übepüfen. Mit de Empfindlichkeitsanalyse sollen Unsicheheitsfaktoen bestimmt und in ihe Auswikung auf die Analysenegebnisse übepüft weden. Es kann festgestellt weden, inwieweit unteschiedliche Eingangsdaten die Analysenegebnisse änden. Bezüglich de finanzmathematischen Beechnung ist auf die einschlägigen Weke [17-21] zuückzugeifen. Duch die Kosten-Nutzwet-Analyse wid es möglich, die Nutzwete de Szenaien mit den Kosten ins Vehältnis zu setzen. Das Vefahen ist duch eine Mehfachzielsetzung gekennzeichnet, d.h., daß den Kosten, die in Geldeinheiten bewetet weden, dimensionslose Nutzwete gegenübestehen. Die Nutzwete weden aus de nutzwetanalytischen Bewetung (Kap. 6) übenommen. Zuest müssen die Kostenbawete (aus de Kapitalwetmethode) emittelt weden. De Nutzwet eines Sanieungsszenaios wid übe die Kiteienguppen Nachhaltigkeit, Auswikungen auf die Umwelt sowie sonstige fakultative Kiteien definiet. Beide Teilegebnisse (Kosten und Nutzwete) weden zu Gesamtbewetung heangezogen. Um die monetäe mit de nicht-monetäen Bewetung zu veknüpfen, kann beispielsweise po Szenaio das Vehältnis von Nutzwet zu Kosten duch die Division von Gesamtpunktzahl duch die Gesamtkosten gebildet weden. Ebenfalls möglich ist eine gaphische Gegenübestellung, wobei auf de Abszisse die Nutzwete und auf de Odinate die abgeschätzten Kosten dazustellen sind. Zu beücksichtigen ist sowohl bei de numeischen wie auch bei de gaphischen Methode, daß die Kosten lediglich geschätzt wuden und die fachliche Bewetung (Nutzwetemittlung) von de subjektiven Einschätzung des Gutachtes abhängen. Daaus egeben sich fü jedes Sanieungsszenaio Wahscheinlichkeitsbeeiche, die dazustellen sind. Das Egebnis ist duch eine Sensitivitätsanalyse zu übepüfen. Aus den Egebnissen de Veknüpfung de monetäe mit de nicht-monetäen Bewetung ist eine Rangodnung de Szenaien (po Sanieungszone) abzuleiten. Wichtig bei allen Nutzen-Kosten-Betachtungen ist die abschließende Intepetation und Beuteilung de Egebnisse unte Beücksichtigung de standotspezifischen Randbedingungen sowie de getoffenen Annahmen in nachvollziehbae Fom. Dem Entscheidungstäge sind die wichtigen Günde fü die Wahl des Sanieungsszenaios zu nennen, insbesondee dann, wenn nicht die billigste Lösung vogeschlagen wid.

69 9. Konketisieung de Sanieungsziele Vefahensbezogene Konketisieung de Sanieungsziele und Angabe des Geltungsotes Fü die Beabeitung de Sanieungsuntesuchung wuden zunächst gundsätzliche Sanieungsziele fomuliet, die mit dem Ekenntnisfotschitt aus de Sanieungsuntesuchung in einem iteativen Pozeß bezüglich des Vefahens und des Geltungsotes zu konketisieen sind (Kap. 2.4). Die Sanieungsziele weden maßgebend von den jeweiligen standotspezifischen Gegebenheiten sowie den technischen Sanieungsmöglichkeiten d. h. de Eignung bzw. Wiksamkeit de Sanieungsszenaien beeinflußt. Die vefahensspezifische Festlegung von Sanieungszielweten (s. Abb. 14) ist vo allem von de gewählten Sanieungsstategie (also insbesondee eine Sicheung ode Dekontamination des Bodens bzw. Gundwasses) abhängig. Abb. 14: Vefahensbezogene Ableitung von Sanieungszielweten

70 Die Ote de Festlegung von Sanieungszielweten müssen sich nicht zwingend an den Oten de echtlichen Beuteilung im Rahmen de Gefähdungsabschätzung oientieen. Folgende Beispiele bescheiben mögliche Ote (Abb. 15): De Sanieungszielwet fü den Wikungspfad Boden-Mensch wid am Kontaktmedium, d.h. de Altlastenobefläche festgelegt (Fall 1). Zu Abgenzung eines auszukoffenden Bodenbeeiches ist de Sanieungszielwet im kontaminieten Beeich zu definieen (Fall 2). Bei ausschließliche Betoffenheit des Wikungspfades Boden-Gundwasse kann die Angabe eine Sickewassekonzentation im ungesättigten Beeich untehalb de Altlast (Fall 3) bzw. an de Kontaktstelle zwischen ungesättigte und gesättigte Zone (Fall 4) efolgen. Bei de Anwendung von Sanieungsmaßnahmen im Gundwasse wid de Sanieungszielwet nicht im Boden, sonden diekt im Gundwasse festgelegt (Fall 5 bzw. 6). Abb. 15: Mögliche Fälle fü Geltungsote von Sanieungszielweten Bei de Konketisieung de Sanieungsziele (Abb. 16) ist zu beücksichtigen, daß die Sanieungsziele die nachgewiesene Gefah bzw. den nachgewiesenen Schaden beseitigen ode auf ein akzeptables Maß eduzieen müssen, auf die vohandene und planungsechtlich zulässige Nutzung des Schutzgutes abgestellt sind, eine Untescheitung de Gefahenschwelle sichestellen sowie eine dauehafte Wiksamkeit und Umweltvetäglichkeit de Sanieungsmaßnahme gewähleistet weden und vefahensbezogen mit Angabe des konketen Geltungsotes fomuliet weden. Duch egelmäßige Abstimmungsgespäche zwischen Vepflichtetem, Gutachte und zuständige Behöde sollte die Konketisieung des Sanieungsziels möglichst fühzeitig

71 diskutiet weden, damit eine flexible Vogehensweise gewähleistet ist. Fü die letztendliche Entscheidung de Behöde müssen jedoch die gutachtelichen Ausabeitungen gemäß Kapitel 5, 6, 7 und 8 dieses Handbuches voliegen. Abb. 16: Konketisieung de Sanieungsziele

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