Inhalt VII. Anrechnungsrecht
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- Clemens Müller
- vor 5 Jahren
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1 Inhalt I. Einleitung II. Nachlass III. Subjektives Erbrecht IV. Gesetzliche Erbfolge V. Gewillkürte Erbfolge VI. Pflichtteilsrecht VII. Anrechnungsrecht 236
2 Anrechnung Allgemeines Begriff der Anrechnung:» Berücksichtigung einer Leistung aus dem Vermögen des Verstorbenen bei Ermittlung des Erb oder Pflichtteils Letztwillige Zuwendungen:» 744 Abs 2: Auf Erbteil des Ehegatten (EP) alles aus einem Ehe oder Partnerschaftsvertrag oder Erbvertrag anzurechnen» 780 Abs 1: Auf Pflichtteil eines Pflichtteilsberechtigten ist alles, was er als Erbteil, Vermächtnis (Vorausvermächtnis) oder als Begünstigter einer Privatstiftung oder vergleichbarer Vermögensmassen erhalten hat, anzurechnen Lebzeitige Zuwendungen:» auf den (gewillkürten oder gesetzlichen) Erbteil ( 752 ff)» auf den Pflichtteil ( 781 ff) 237
3 Anrechnung Allgemeines Kreis der anrechenbaren lebzeitigen Zuwendungen» Auf den gewillkürten Erbteil ( 752, 781): Schenkungen isd 781» Auf den gesetzlichen Erbteil ( 752, 753, 781): Schenkungen isd 781 Zweck: Gleichbehandlung der Kinder» Auf den Pflichtteil ( 781 ff): Schenkungen isd 781 Zweck: Gleichbehandlung und Schutz der Pflichtteilsberechtigten 238
4 Anrechnung Schenkungen Begriff der Schenkung isd 781 ABGB» Abs 1: Schenkungen isd 938 ff» Abs 2: auch erfasst Z 1 Ausstattung eines Kindes (obwohl Anspruch nach 1220 ABGB) Z 2 Vorschuss auf den Pflichtteil Z 3 Abfindung für Erb und Pflichtteilsverzicht Z 4 Vermögenswidmung an Privatstiftung Z 5 Einräumung der Stellung als Begünstigter einer Privatstiftung Z 6 jede andere Leistung, die wirtschaftlich einer Schenkung gleichkommt = weiter Schenkungsbegriff Gemischte Schenkung Anrechnung (nur) bezüglich des geschenkten Teils (ha) 239
5 Anrechnung Schenkung (beim Pflichtteil) Z 4: Vermögenswidmung an Privatstiftung» PS selbst nicht pflichtteilsberechtigt Zwei Jahres Frist für Anrechnung ( 782 Abs 1)» Unterschied zur gewöhnlichen Schenkung: Einflussmöglichkeiten des Stifters auf gestiftetes Vermögen Widerrufsvorbehalt ( 34 PSG) Änderungsvorbehalt ( 33 Abs 2 PSG)» Beginn der Zwei Jahres Frist: Vermögensopfertheorie Strittig: Welche Einflussmöglichkeiten des Stifters hindern Erbringung des Vermögensopfers? Rsp: Änderungs und Widerrufsvorbehalt isd 33, 34 PSG 240
6 Anrechnung Schenkung (beim Pflichtteil) Z 5 Einräumung der Begünstigtenstellung an Privatstiftung» Ausschüttungen der Stiftung an einen Begünstigten Grundsätzlich gilt die Zwei Jahres Frist ( 782 Abs 1) Unbefristete Anrechnung, wenn Begünstigter pflichtteilsberechtigt ist ( 783)»Keine doppelte Anrechnung nach 781 Abs 2 Z 4 und Z 5 ABGB 241
7 Anrechnung bei gewillkürter Erbfolge 752 ABGB Anrechnung einer Schenkung isd 781 möglich:»anordnung: Form einer letztwilligen Verfügung»Vereinbarung: Formerfordernis ( 752 S 2 ABGB) gleichzeitig mit Schenkung: Schriftform nach erfolgter Schenkung: Form wie bei Erbverzicht (NotAkt/ ger. BK) Aufhebung der Vereinbarung: Schriftform»Verstorbener hinsichtlich Verteilung seines Vermögen frei Pflichtteilsdeckung beachten! 242
8 Anrechnung beim gesetzlicher Erbfolge 752 ivm 753 ABGB Anordnung: Form einer letztwilligen Verfügung Vereinbarung: Formerfordernis ( 752 S 2) Verlangen: eines Kindes ( 753) außer: oerlass der Anrechnung durch Verstorbenen letztwillig angeordnet oerlass der Anrechnung durch Vereinbarung oschenkung schmälert das Stammvermögen nicht 243
9 Anrechnung beim Erbteil Gesetzliche Erbfolge Anrechnung auf Verlangen eines Kindes:»Auch umfasst: Repräsentationsberechtigte Wirkung:»wirkt zugunsten und zulasten aller anderen Kinder»keine Anrechnung auf gesetzlichen Erbteil des Ehegatten/eP 244
10 Anrechnung beim Erbteil Gesetzliche Erbfolge Berechnungsmethode: 755 ABGB»Bemessungsgrundlage Vergrößerte Verlassenschaft: rvl + Schenkung (Hinzurechnung)»Gesetzlicher Erbteil Bemessungsgrundlage x Erbquote Erhöhter Erbteil eigene Schenkung Achtung: keine Rückerstattungspflicht bei übermäßiger Schenkung! ( 755 Abs 2 ABGB) anders beim Pflichtteil 245
11 Anrechnung beim Erbteil Bewertung der Schenkung: 755 ABGB»Vermögensopfertheorie: Zeitpunkt, in dem die Schenkung wirklich gemacht wurde»zum Todeszeitpunkt aufgewertet = inflationsbereinigt»keine Berücksichtigung nachträglicher Wertschwankungen 246
12 Anrechnung beim Erbteil Anrechnung» Umverteilung erfolgt nur mit Mitteln der Verlassenschaft Keine Rückerstattungspflicht!» Keine Veränderung der Erbquoten Bloße Veränderung der aus der Verlassenschaft zukommenden Werte» kein Einfluss auf die Rechtsstellung Dritter gesetzlicher Erbteil des Ehegatten/eP: maßgebend ist tatsächlich vorhandene Verlassenschaft Haftung gegenüber Erbschaftsgläubigern durch Anrechnung nicht verändert» Anrechnung auch bei Repräsentanten / Anwachsungsberechtigten des Geschenknehmers ( 754 ABGB)» Anrechnung auch bei Ersatzerben des Geschenknehmers ( 606 ABGB) 247
13 Anrechnung beim Erbteil Gesetzliche Erbfolge Beispiel: Der Verstorbene E hinterlässt seine Töchter A und B. Diereine Verlassenschaft beträgt ,. A hat lebzeitig , von E geschenkt bekommen. Wieviel erhalten A und B aus der Verlassenschaft? 248
14 Anrechnung beim Erbteil Gesetzliche Erbfolge Lösung: Berechnungsmethode: 755 ABGB (OGH in JB 114)»zu berücksichtigende Schenkungen werden Verlassenschaft rechnerisch hinzugeschlagen ( 755 Abs 1 ABGB) = ,»Erbteil wird von der erhöhten Berechnungsgrundlage berechnet gesetzliche Erbquote von A und B: 1/2 pro Person ,»anrechnungspflichtige Empfänge werden abgezogen A: , , = , = 0 keine Herausgabepflicht B: , ( 755 Abs 2; verhältnismäßige Kürzung). 249
15 Anrechnung beim Erbteil Gesetzliche Erbfolge A E B G C Reine Verlassenschaft: 120 Erbquote der Gattin: 1/3 = 40 Schenkung an Kind A: 10 Fiktive Verlassenschaft: = 90 Kind A: 90 / 3 = = 20 Kind 2 + Kind 3: je
16 Anrechnung beim Pflichtteil Hinzu und Anrechnung auf den Pflichtteil» Schenkung isd 781» Wer ist der Beschenkte? Dritter 782 wenn innerhalb von 2 Jahren vor dem Tod erfolgt Zu dieser Zeit bereits ein pflichtteilsberechtigtes Kind vorhanden bzw während aufrechter Ehe / ep gemacht pflichtteilsberechtige Person 783 unbefristet hinzu und anrechenbar» Ehegatte partizipiert an Anrechnung 251
17 Anrechnung beim Pflichtteil Berechnungsmethode: 787 ABGB»Bemessungsgrundlage Reine Verlassenschaft + anrechnungspflichtige Schenkungen (Hinzurechnung)»Um anrechnungspflichtige Schenkungen erhöhter Pflichtteil Bemessungsgrundlage x Pflichtteilsquote»Pflichtteil Erhöhter Pflichtteil eigene anrechnungspflichtige Schenkungen (Anrechnung) 252
18 Anrechnung beim Pflichtteil Dritte Schenkungen an Dritte 782»Wieso anrechenbar? Zweck? Abstrakter Verkürzungsverdacht Schenkungen im hohen Alter kurz vor dem Ableben zum Zweck der Pflichtteilsvereitelung/ verkürzung»wer ist Dritter? Personen, die nicht dem Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen angehören abstrakt, konkret, Zeitpunkt der Schenkung oder des Todes? 253
19 Anrechnung beim Pflichtteil Dritte Schenkungen an Dritte 782»Beginn der Zweijahresfrist? Schenkung wirklich gemacht = Vermögensopfertheorie»Aktivlegitimiert: 782 Abs 1 konkret pflichtteilsberechtigte Personen Einschränkung Abs 2: für Schenkungen konk. pfb. Nachkommen: zu Lebzeiten eines (pfberechtigten) Kindes Ehegatte: während aufrechter Ehe 254
20 Anrechnung beim Pflichtteil Pflichtteilsberechtigte Schenkungen an Pflichtteilsberechtige 783»Pflichtteilsberechtigt: abstrakt im Schenkungszeitpunkt (+ ggf Todeszeitpunkt)»Frist: unbefristete Anrechnung»Aktivlegitimation: neben konkret Pflichtteilsberechtigten Erben Vermächtnisnehmer, wenn sie zur Pflichtteilsdeckung beitragen müssen oder Abzug erleiden Geschenknehmer, der infolge eines Pflichtteilsverzichts oder einer Erbausschlagung nicht mehr pflichtteilsberechtigt ist 255
21 Anrechnung beim Pflichtteil Pflichtteilsberechtigte Beispiel: E hat zwei Kinder A und B. A hat eine Schenkung zu Lebzeiten ihv EUR 4.000, erhalten. B hat eine Schenkung ihv EUR , erhalten. Die reine Verlassenschaft beträgt EUR 2.000, B hat einen Erb und Pflichtteilsverzicht abgegeben (oder das Erbe im VL Verfahren ausgeschlagen). 256
22 Anrechnung beim Pflichtteil Pflichtteilsberechtigte Lösung:» Vergrößerte Verlassenschaft: , (2.000, , , )» Pflichtteilsquote von A ist ¼ = 4.000,» Pflichtteil ist gedeckt: (Abzug eigener Schenkung) ( 780)= 0» Ergebnis: keine Haftung des B, weil aktivlegitimiert, die Hinzu und Anrechnung von A s Schenkung zu verlangen ( 783 Abs 1) Gäbe es diese Möglichkeit nicht:» Vergrößerte Verlassenschaft: , (2.000, , )» Pflichtteilsquote von A ist ¼: 3.000,» Pflichtteil nicht gedeckt: ( 780) = 1.000,» Ergebnis: B würde dem A als Geschenknehmer gem 789 ff haften. 257
23 Anrechnung beim Pflichtteil Beispiel: Der Verstorbene E hinterlässt seine Ehegattin G und seine Töchter A und B. Zur Alleinerbin setzt er seine Schwester S ein. Die reine Verlassenschaft beträgt ,. A hat anlässlich ihrer Hochzeit 6.000, erhalten. Umfang der Pflichtteile? 258
24 Anrechnung beim Pflichtteil Pflichtteilsberechtigte Personen und Quote» Gattin G (1/3) = 1/6 PFQ; Kinder A und B (je 1/3) = je 1/6 PFQ» [Pflichtteil ohne Anrechnung für A, B und G: je 2.000, (von , )] Höhe der Pflichtteile nach Anrechnung?» Bemessungsgrundlage rvl , + Schenkung ihv 6.000, = ,» Um anrechnungspflichtige Schenkungen erhöhter Pflichtteil , x 1/6 = 3.000,» Pflichtteil von A: = 3.000, (gedeckt)» Pflichtteil von B: 3.000,» Pflichtteil von G: 3.000,» S als Alleinerbin erhält 6.000, Pflichtteile von B und G können aus rvl gedeckt werden. 259
25 Pflichtteilsermittlung Anrechnung Anrechnungsfreie Schenkungen 784 ABGB»aus Einkünften ohne Schmälerung des Stammvermögens»zu gemeinnützigen Zwecken»in Entsprechung einer sittlichen Pflicht oder»aus Gründen des Anstandes»Vereinbarung einer Hinzu und Anrechnung ist möglich! 260
26 Pflichtteilsermittlung Anrechnung Anrechnungsfreie Schenkungen 785 ABGB»Erlass der Anrechnung vom Verstorbenen letztwillig angeordnet»erlass der Anrechnung zwischen Verstorbenem und Pflichtteilsberechtigtem vereinbart Abschluss des Vertrags: Schriftform Aufhebung des Vertrags: wie bei Pflichtteilsverzicht»Ergebnis: anrechnungsfreie Zuwendung wird bei Ermittlung des Pflichtteils des befreiten PF Berechtigten nicht hinzugerechnet! Bei den übrigen Pflichtteilsberechtigen hingegen schon. 261
27 Anrechnung beim Pflichtteil Schenkungen Beispiel: Der unverheiratete Verstorbene E hinterlässt seine zwei Kinder A und B. A hat von E eine Schenkung in Höhe von 2.000, erhalten; B eine Schenkung ihv 3.000,, deren Anrechnung ihm letztwillig von E erlassen wurde. Die reine Verlassenschaft hat einen Wert von 1.000,. E hat als Alleinerbin seine Freundin F eingesetzt. Umfang der Pflichtteile? 262
28 Anrechnung beim Pflichtteil Schenkungen Pflichtteilsansprüche von A und B (ohne Anrechnung) 1000 x ¼ = 250 Um anrechnungspflichtige Schenkungen erhöhter Pflichtteil: Bemessungsgrundlage A: = Erhöhter Pflichtteil: x ¼ = Verbleibender Pflichtteil A: = 500, = 0 Bemessungsgrundlage B: = Erhöhter Pflichtteil: 3.000, x ¼ = 750, Verbleibender Pflichtteil B: 750, Ergebnis: A erhält nichts; B erhält 750, ; F erhält 250, 263
29 Anrechnung beim Pflichtteil Schenkungen Auskunftsanspruch 786 ABGB» Wer berechtigt ist, eine Schenkungsanrechnung zu verlangen ( ) gegen Verlassenschaft Erben Geschenknehmer» verjährt binnen 3 Jahren 1487a ABGB 264
30 Haftung des Geschenknehmers Beispiel: Der Verstorbene E hinterlässt seine Ehegattin G und seine Töchter A und B. Zur Alleinerbin setzt er seine Schwester S ein. Die reine Verlassenschaft hat einen Wert von 6.000,. A hat anlässlich ihrer Hochzeit eine angemessene Ausstattung ihv , erhalten. Umfang der Pflichtteile? 265
31 Haftung des Geschenknehmers Pflichtteilsberechtigte Personen und Quote» Kinder A und B, Pflichtteilsquote 1/6 ; Gattin G, Pflichtteilsquote 1/6 Höhe der Pflichtteile nach Anrechnung?» Bemessungsgrundlage rvl 6.000, + Schenkung ihv , = ,» Um anrechnungspflichtige Schenkungen erhöhter Pflichtteil , x 1/6 = 5.000,» Pflichtteil A: = ,» Pflichtteil B: 5.000,» Pflichtteil G: 5.000,» Verlassenscha reicht zur Deckung der Pflich eile nicht aus 266
32 Haftung des Geschenknehmers Haftung des Geschenknehmers 789 ABGB»Wenn Pflichtteile durch reine Verlassenschaft nicht gedeckt sind Zahlung des Fehlbetrages durch Klage vom Beschenkten verlangen Nicht gegen Kind, das Ausstattung aus Rechtsanspruch nach 1220 erhalten hat ( 789 Abs 1 S 2) Mehrere Geschenknehmer haften anteilig nach Wert ihrer Geschenke ( 789 Abs 2) Haftung grds nur bis zum Wert der geschenkten Sache (Abs 3 leg cit) [Ausnahme 790 Abs 1) 267
33 Haftung des Geschenknehmers Unbeschränkte Haftung: 790 Abs 1 Besitzt der Geschenknehmer die zugewendete Sache oder ihren Wert nicht mehr oder hat sich ihr Wert vermindert, so haftet er mit seinem gesamten Vermögen, wenn er diesen Verlust unredlich zugelassen hat. Unredlichkeit führt wie bisher zu unbeschränkter Haftung Materialien: Billigkeitsprüfung Stundung: 790 Abs 2 Auf den Anspruch auf Zahlung des Fehlbetrags sind 766 bis 768 [ ] sinngemäß anzuwenden. 268
34 Haftung des Geschenknehmers Was wenn Beschenkter selbst pflichtteilsberechtigt?» 791 Abs 1:Haftung nur mit dem den Pflichtteil übersteigenden Teil der Schenkung, ansonsten nicht. Haftungsfreistellung des (ehemaligen pfb) Beschenkten ( 791 Abs 2)»in Höhe seines hypothetischen Pflichtteils»bei Ausschlagung, Verzicht oder Vorversterben»Legitimiert: Beschenkter oder seine Erben 269
35 Haftung des Geschenknehmers Beispiel: Verstorbener V hinterlässt einen Sohn S und eine Tochter T. Sohn S ist vorverstorben, hat aber zu Lebzeiten eine Schenkung ihv EUR , erhalten. Tochter T ist Alleinerbin. Die reine Verlassenschaft beträgt EUR , 270
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