Amtsblatt. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 15. Januar 2018 Nummer 1

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1 Amtsblatt Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 - Einzelstück 1,00, kostenlos im Internet: Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst, Markt 8, Coesfeld, Tel.: ( ) oder , Fax: ( ) , amtsblatt@coesfeld.de Jahrgang 2018 Ausgegeben am 15. Januar 2018 Nummer 1 Inhalt dieser Ausgabe: 1/2018 Bezirksregierung Münster Flurbereinigung Groß-Reken Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte 2 2/2018 Wasser- und Bodenverband "Mittlere Berkel" - Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern 3 3/2018 Wasser- und Bodenverband "Obere Berkel" - Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern 3 4/2018 Wasser-und Bodenverband Oberer Heubach - Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern 4 5/2018 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Coesfeld 4 6/2018 Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2015 der Stadt Coesfeld 11 7/2018 Lärmminderungsplanung nach der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Verbindung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Teil 6 - Lärmminderungsplanung: Aufstellung des ergänzten Lärmaktionsplanes 16 8/2018 Bekanntmachung über die Eintragung des Baudenkmals "Hofstelle Am Bühlbach 2, Coesfeld-Lette" in die Denkmalliste der Stadt Coesfeld 16

2 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 2 1/2018 Bezirksregierung Münster Flurbereinigung Groß-Reken Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Öffentliche Bekanntmachung Bezirksregierung Münster Coesfeld, Flurbereinigungsbehörde - Leisweg 12 Tel.: 02541/ Flurbereinigung Groß-Reken Az.: Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Die Bezirksregierung Münster - Flurbereinigungsbehörde - hat durch Beschluss vom das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Groß - Reken gemäß 86 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März (BGBl. I S. 546) in der derzeit gültigen Fassung angeordnet und das Flurbereinigungsgebiet festgestellt. Durch die Änderungsbeschlüsse vom , , , , , , , , , , , , , , und wurde das Flurbereinigungsgebiet geändert. Diese Beschlüsse wurden mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte öffentlich bekannt gemacht. Mit dem 18. Änderungsbeschluss vom wurde folgendes Grundstück ausgeschlossen und insoweit auch die Anordnung der Flurbereinigung aufgehoben: Kreis Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke Coesfeld Lette Lette Mit dem 17. vom und dem 18. Änderungsbeschlüsse vom wurden folgende Grundstücke zum Flurbereinigungsverfahren Groß-Reken zugezogen und die Flurbereinigung für diese Grundstücke angeordnet: Kreis Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke Borken Reken Groß-Reken und 150 Borken Heiden Heiden Borken Reken Groß-Reken Coesfeld Coesfeld Hülsten 9 93 und 134 Recklinghausen Haltern Kirchspiel Haltern Eine öffentliche Bekanntmachung der Zuziehung der vorgenannten Flurstücke zum Flurbereinigungsverfahren Groß-Reken ist bisher nicht erfolgt. Die erforderliche Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte für diese Grundstücke wird hiermit nachgeholt. Die Beteiligten werden gemäß 14 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 546), in der derzeit gültigen Fassung, aufgefordert, Rechte an den oben genannten Grundstücken, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dieser öffentlichen Bekanntmachung bei der Bezirksregierung Münster - Flurbereinigungsbehörde - Leisweg 12, Coesfeld, schriftlich oder zur Niederschrift anzumelden. Zu diesen Rechten gehören z. B. nicht eingetragene dingliche Rechte an Grundstücken oder Rechte an solchen Rechten sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung von Grundstücken berechtigen oder die Nutzung von Grundstücken beschränken. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist besteht kein Anspruch auf Beteiligung.

3 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 3 Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gemäß 14 Abs. 2 FlurbG gelten lassen. Der Inhaber eines der bezeichneten Rechte muss nach 14 Abs. 3 FlurbG die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen, wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt wird. Im Auftrag gez. Nießen 2/2018 Wasser- und Bodenverband "Mittlere Berkel" - Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern Bekanntmachung des Wasser-und Bodenverbandes Mittlere Berkel - Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern Der Wasser- und Bodenverband Mittlere Berkel, Sitz Rosendahl, führt ab sofort bis Ende des Jahres innerhalb des Verbandes die Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässer durch. Gemäß 39 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz WHG-), Neubekanntmachung vom und 97 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz LWG-) vom jeweils in der zurzeit gültigen Fassung - werden hiermit die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern angekündigt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 20 und 21 der Verbandssatzung die Gewässeranlieger verpflichtet sind, das auf ihre Grundstücke gebrachte Räumgut bis zum wegzuräumen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Besitzer der zum Verband gehörenden und an einem Wasserlauf des Verbandes liegenden zur Weide genutzten Grundstücke verpflichtet sind, diese gemäß 20 Abs. 3 der Verbandssatzung ordnungsgemäß einzuzäunen. Der Zaun muss wenigstens 80 cm Abstand von der oberen Böschungskante haben. Bei Dauerweiden ist eine Einfriedung Vorschrift; gemäß Absatz 4 muss der Abstand von Ackerflächen oder sonstigen intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Gewässer mindestens 80 cm zur oberen Böschungskante betragen. Rosendahl, den Wasser- und Bodenverband Mittlere Berkel Rosendahl gez. Josef Rier Verbandsvorsteher 3/2018 Wasser- und Bodenverband "Obere Berkel" - Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern Bekanntmachung des Wasser-und Bodenverbandes Oberer Berkel - Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern Der Wasser- und Bodenverband Obere Berkel, Sitz Billerbeck, führt ab sofort bis Ende des Jahres innerhalb des Verbandes die Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässer durch. Gemäß 39 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushalts-gesetz -WHG-), Neubekanntmachung vom und 97 des Wasser-gesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) vom jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung - werden hiermit die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern angekündigt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 20 und 21 der Verbandssatzung die Gewässeranlieger verpflichtet sind, das auf ihre Grundstücke gebrachte Räumgut bis zum wegzuräumen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Besitzer der zum Verband gehörenden und an einem Wasserlauf des Verbandes liegenden zur Weide genutzten Grundstücke verpflichtet sind, diese gemäß 20 Abs. 3 der Verbandssatzung ordnungsgemäß einzuzäunen. Der Zaun muss wenigstens 80 cm Abstand von

4 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 4 der oberen Böschungskante haben. Bei Dauerweiden ist eine Einfriedung Vorschrift; gemäß Abs. 4 muss der Abstand von Ackerflächen oder sonstigen intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Gewässer mindestens 80 cm zur oberen Böschungskante betragen. Billerbeck, den Wasser-und Bodenverband Oberer Berkel Billerbeck gez. Heinrich Brinkmann Verbandsvorsteher 4/2018 Wasser-und Bodenverband Oberer Heubach - Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern Bekanntmachung des Wasser-und Bodenverbandes Oberer Heubach - Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern Der Wasser- und Bodenverband Oberer Heubach, Sitz Coesfeld, führt ab sofort bis Ende des Jahres innerhalb des Verbandes die Unterhaltungsarbeiten an sonstigen Gewässern durch. Gemäß 39 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-), Neubekanntmachung vom und 97 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeswassergesetz -LWG-) vom jeweils in der zurzeit gültigen Fassung - werden hiermit die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern angekündigt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß 20 und 21 der Verbandssatzung die Gewässeranlieger verpflichtet sind, das auf ihre Grundstücke gebrachte Räumgut bis zum wegzuräumen. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Besitzer der zum Verband gehörenden und an einem Wasserlauf des Verbandes liegenden zur Weide genutzten Grundstücke verpflichtet sind, diese gemäß 20 Abs. 3 der Verbandssatzung ordnungsgemäß einzuzäunen. Der Zaun muss wenigstens 100 cm Abstand von der oberen Böschungskante haben. Bei Dauerweiden ist eine Einfriedung Vorschrift; gemäß Abs. 4 muss der Abstand von Ackerflächen oder sonstigen intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Gewässer mindestens 100 cm zur oberen Böschungskante betragen. Coesfeld, den Wasser-und Bodenverband Oberer Heubach Coesfeld gez. Karl Knapp Verbandsvorsteher 5/2018 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Coesfeld Gemäß 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Zt. geltenden Fassung werden nachstehende Beschlüsse des Rates der Stadt Coesfeld vom öffentlich bekannt gemacht: 1. Es wird beschlossen, den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Jahresabschluss der Stadt Coesfeld für das Haushaltsjahr gem. 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von ,45 und einem Jahresfehlbetrag von ,38 festzustellen. 2. Es wird beschlossen, den Ausgleich des Jahresfehlbetrages in Höhe von ,38 durch Inanspruchnahme von Mitteln aus der Ausgleichsrücklage herbeizuführen. 3. Es wird beschlossen, dem Bürgermeister gem. 96 Abs. 1 GO NRW für den Jahresabschluss Entlastung zu erteilen.

5 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 5 Schlussbilanz der Stadt Coesfeld zum : AKTIVA Bilanzwert zum Bilanzwert zum Anlagevermögen , , Immaterielle Vermögensgegenstände , , Sachanlagen , , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , Grünflächen , , Ackerland , , Wald, Forsten , , Sonstige unbebaute Grundstücke , , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , Kinder- und Jugendeinrichtungen , , Schulen , , Wohnbauten , , Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude , , Infrastrukturvermögen , , Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , , Brücken und Tunnel , , Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 0, Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , , Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , , Bauten auf fremdem Grund und Boden , , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , , Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , , Betriebs- und Geschäftsausstattung , , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , , Finanzanlagen , , Anteile an verbundenen Unternehmen , , Beteiligungen , , Sondervermögen , , Wertpapiere des Anlagevermögens , , Ausleihungen , , an verbundene Unternehmen , , an Beteiligungen 0,00 0, an Sondervermögen 0,00 0, Sonstige Ausleihungen , ,27 2. Umlaufvermögen , , Vorräte , , Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren , , Geleistete Anzahlungen 0,00 0, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände , , Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen , , Gebühren , , Beiträge 7.093, , Steuern , , Forderungen aus Transferleistungen , , Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen , , Privatrechtliche Forderungen , , gegenüber dem privaten Bereich , , gegenüber dem öffentlichen Bereich , , gegen verbundene Unternehmen , , gegen Beteiligungen 5, , gegen Sondervermögen , , Sonstige Vermögensgegenstände , , Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0, Liquide Mittel , ,37 3. Aktive Rechnungsabgrenzung , ,41 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 Bilanzsumme Aktiva , ,71

6 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 6 Schlussbilanz der Stadt Coesfeld zum : PASSIVA Bilanzwert zum Bilanzwert zum Eigenkapital , , Allgemeine Rücklage , , Sonderrücklagen 0,00 0, Ausgleichsrücklage , , Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag , ,01 2. Sonderposten , , für Zuwendungen , , für Beiträge , , für den Gebührenausgleich , , Sonstige Sonderposten , ,88 3. Rückstellungen , , Pensionsrückstellungen , , Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0, Instandhaltungsrückstellungen , , Sonstige Rückstellungen , ,00 4. Verbindlichkeiten , , Anleihen 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , , von verbundenen Unternehmen 0,00 0, von Beteiligungen 0,00 0, von Sondervermögen 0,00 0, vom öffentlichen Bereich 0,00 0, von Kreditinstituten , , Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 4.4 wirtschaftl. gleichkommen , , Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , , Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen , , Sonstige Verbindlichkeiten , ,73 5. Passive Rechnungsabgrenzung , ,10 Bilanzsumme Passiva , ,71

7 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 7 Stadt Coesfeld Gesamtergebnisrechnung Nr. Bezeichnung 2015 Fortg. Ansatz Vergl. fortgeschr. Ansatz mit Übertragene Ermächtigungen nach Steuern und ähnliche Abgaben , , , ,59 0, Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , ,16 0, Sonstige Transfererträge , , ,90-301,10 0, Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , , ,27 0, , , , ,47 0, , , , , , Sonstige ordentliche Erträge , , , , , Aktivierte Eigenleistungen , , , ,97 0, /-Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10 = Ordentliche Erträge , , , , , Personalaufwendungen , , , ,82 0, Versorgungsaufwendungen , , , ,45 0, Aufw. für Sach- und Dienstleistungen , , , , , Bilanzielle Abschreibungen , , , , , Transferaufwendungen , , , , , Sonstige ordentliche Aufwendungen , , , , ,44 17 = Ordentliche Aufwendungen , , , , ,42 18 = Ordentliches (Z ) , , , , , Finanzerträge , , , , , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , , , , ,00 21 = Finanzergebnis (Z ) , , , ,44 0,00 22 = der lfd. Verw.- tätigkeit (Z ) , , , , , Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 25 = Außerordentliches (Z ) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 26 = Jahresergebnis (Z ) , , , , ,04

8 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 8 Nachrichtlich: Interne Leistungsverrechnungen Stadt Coesfeld Gesamtergebnisrechnung Nr. Bezeichnung 2015 Fortg. Ansatz Vergl. fortgeschr. Ansatz mit Übertragene Ermächtigungen nach = Jahresergebnis (Z ) , , , , , Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 28 - Aufw. aus internen Leistungsbeziehungen , , , ,42 0, , , , ,42 0,00 29 (Z. 26 bis 28) , , , , ,04 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage Stadt Coesfeld Gesamtergebnisrechnung Nr. Bezeichnung 30 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 31 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 32 Verrechnete Aufw. bei Vermögensgegenständen 33 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 2015 Fortg. Ansatz Vergl. fortgeschr. Ansatz mit Übertragene Ermächtigungen nach ,14 0, , ,62 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,30 0, , ,88 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 34 Verrechnungssaldo (Z. 30 bis 33) ,84 0, , ,74 0,00

9 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 9 Stadt Coesfeld Gesamtfinanzrechnung Nr. Bezeichnung 2015 Fortg. Ansatz Vergl. fortgeschr. Ansatz mit Übertragene Ermächtigungen nach Steuern und ähnliche Abgaben , , , ,37 0, Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , ,07 0, Sonstige Transfereinzahlungen , , , ,46 0, Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 05 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 06 + Kostenerstattungen, Kostenumlagen , , , ,06 0, , , , ,93 0, , , , , , Sonstige Einzahlungen , , , ,87 0, Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen , , , , ,00 09 = Einzahlungen aus lfd. Verw.- tätigkeit , , , , , Personalauszahlungen , , , ,68 0, Versorgungsauszahlungen , , , , , Auszahlg. Sach- und Dienstleistungen 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen , , , , , , , , , , Transferauszahlungen , , , , , Sonstige Auszahlungen , , , , ,63 16 = Auszahlungen aus lfd. Verw.- tätigkeit , , , , ,49 17 = Saldo lfd. Verw.-tätigkeit (Z. 9+16) 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 19 + Einzahlg. aus Veräußerung v. Sachanlagen 20 + Einzahlg. aus Veräußerung v. Finanzanlagen 21 + Einzahlg. aus Beiträgen u.ä. Entgelten , , , , , , , , , , , , , , ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, , , , , , sonstige Investitionseinzahlungen , , , ,58 0,00 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 24 - Auszahlg f. Erwerb v. Grundst.+Gebäuden , , , , , , , , , , Auszahlg f. Baumaßnahmen , , , , , Auszahlg f. Erwerb v. bewegl. Anlageverm Auszahlg f.d. Erwerb v. Finanzanlagen 28 - Auszahlg v. aktivierbaren Zuwendungen , , , , ,95 0, , ,00 0,00 0, , , , , , Sonstige Investitionsauszahlungen , , , , ,00

10 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 10 Stadt Coesfeld Gesamtfinanzrechnung Nr. Bezeichnung 2015 Fortg. Ansatz Vergl. fortgeschr. Ansatz mit Übertragene Ermächtigungen nach = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (Z ) , , , , , , , , , ,10 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (Z ) 33 + Aufnahme von Krediten für Investitionen 34 + Aufnahme von Kred. zur Liquiditätssicherung 35 - Tilgung von Krediten für Investitionen 36 - Tilgung von Kred. zur Liquiditätssicherung 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 38 =Änd. Bestand eigene Finanzmittel (Z ) 39a + Anfangsbestand an eigenen Finanzmitteln 39b + Anfangsbestand an fremden Finanzmitteln 39c Summe der Anfangsbestände an Finanzmitteln 40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln , , , , , , ,00 0, ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, , , , ,91 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, , , , ,09 0, , , , , , , , , ,27 0, , , , ,10 0, , , , ,37 0, , , , ,78 0,00 41 = Liquide Mittel (Z c+40) , , , , ,13 Anteile an den Liquiden Mitteln (nur nachrichtlich): 42 Stadt Coesfeld , , , , ,13 43 Abwasserwerk der Stadt Coesfeld , , , ,47 0,00 44 Sonstige fremde Finanzmittel , , , ,41 0,00 Summe: , , , , ,13 Der Jahresabschluss ist gemäß 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Coesfeld mit Schreiben vom angezeigt worden. Der Jahresabschluss einschließlich Anlagen liegt ab sofort zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2017 in der Verwaltungsnebenstelle im Stadtbezirk Lette, die dienstags von 9.00 Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr geöffnet ist, sowie im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Coesfeld (Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis Uhr, samstags von Uhr bis Uhr) öffentlich aus. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen während des gleichen Zeitraums nach vorheriger Absprache im Rathaus, Markt 8, Zimmer 151 (Kämmerei) zur Einsicht bereit.

11 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 11 Sie können auch im Internet unter eingesehen werden. Coesfeld, Der Bürgermeister Heinz Öhmann 6/2018 Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2015 der Stadt Coesfeld Gemäß 116 Abs. 1 i. V. m. 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Zt. geltenden Fassung werden nachstehende Beschlüsse des Rates der Stadt Coesfeld vom öffentlich bekannt gemacht: 1. Der Rat beschließt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Gesamtabschluss der Stadt Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015 gem. 116 Abs. 1 i. V. m. 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von ,69 und einem Gesamtjahresergebnis von ,05 zu bestätigen. 2. Der Rat beschließt, den Gesamtjahresüberschuss in Höhe von ,05 mit dem Gesamteigenkapital in Form des Bilanzpostens Allgemeine Rücklage zu verrechnen. 3. Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gem. 96 Abs. 1 GO NRW für den Gesamtabschluss 2015 Entlastung zu erteilen.

12 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 12 A K T I V A Stadt Coesfeld - Gesamtbilanz zum A. Anlagevermögen Haushaltsjahr Vorjahr I. Immaterielle Vermögensgegenstände , ,01 II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,29 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , ,43 3. Infrastrukturvermögen 3.1. Grund- und Boden des Infrastrukturvermögens , , Brücken und Tunnel , , Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , , Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , , sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , , , ,63 4. Bauten auf fremden Grund und Boden , ,82 5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler , ,42 6. Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge , ,16 7. Betriebs- und Geschäftsausstattung , ,38 8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , , , ,30 III. Finanzanlagen 1. Anteile an assozierten Unternehmen , ,53 2. Übrige Beteiligungen , ,07 3. Wertpapiere des Anlagevermögens , ,92 4. Ausleihungen , , , , , ,50 B. Umlaufvermögen I. Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren , ,58 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen , ,23 2. Sonstige Vermögensgegenstände , , , ,60 III. Liquide Mittel , , , ,42 C. Aktive Rechnungabgrenzung , , , ,15

13 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 13 Stadt Coesfeld - Gesamtbilanz zum P A S S I V A A. Eigenkapital Haushaltsjahr Vorjahr I. Allgemeine Rücklage , ,18 * II. Ausgleichsrücklage , ,85 III. Gesamtjahresergebnis , ,07 * , ,96 B. Sonderposten I. Sonderposten für Zuwendungen , ,80 II. Sonderposten für Beiträge , ,40 III. Sonderposten für den Gebührenausgleich , ,66 IV. Sonstige Sonderposten , , , ,54 C. Rückstellungen I. Pensionsrückstellungen , ,00 II. Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0,00 III. Instandhaltungsrückstellungen , ,56 IV. Steuerrückstellungen , ,04 V. Sonstige Rückstellungen , , , ,01 D. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , ,49 II. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen , ,19 III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , ,43 IV. Sonstige Verbindlichkeiten , ,00 V. Erhaltene Anzahlungen , , , ,39 E. Passive Rechnungsabgrenzung , , , ,15 * Aufgrund einer veränderten Darstellungsweise in der Bilanz u. der rechnung sind die Vorjahresbeträge nicht direkt deckungsgleich mit den Beträgen des Gesamtabschlussentwurfs Siehe hierzu die Erläuterungen unter Nr. 4.5 im Anhang.

14 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 14 Gesamtergebnisrechnung Stadt Coesfeld rechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Gesamtergebnisrechnung des Haushaltsjahres des Vorjahres 1. Steuern und ähnliche Abgaben , ,65 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen , ,29 3. Sonstige Transfererträge , ,47 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , ,74 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte , ,58 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen , ,41 7. Sonstige ordentliche Erträge , ,31 8. Aktivierte Eigenleistungen , ,95 9. Bestandsveränderungen , ,61 9. Ordentliche Gesamterträge , , Personalaufwendungen , , Versorgungsaufwendungen , , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , Bilanzielle Abschreibungen , , Transferaufwendungen , , Sonstige ordentliche Aufwendungen , , Ordentliche Gesamtaufwendungen , , Ordentliches Gesamtergebnis , , Finanzerträge , , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , , Gesamtfinanzergebnis , , Gesamtjahresergebnis , ,07 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 22. Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen , , Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen ,47 0, Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen , , Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen , , Verrechnungssaldo , ,32

15 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 15 Stadt Coesfeld Gesamtabschluss 2015 Kapitalflussrechnung nach DRS 2 (Mindestgliederung) des Haushaltsjahres des Vorjahres Gesamtjahresergebnis , , / Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens , , / Zunahme/Abnahme der Rückstellungen , ,30 4. /+ Auflösung von Sonderposten und sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen , ,70 5. /+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 0, ,84 6. /+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind , , / Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind , ,81 8. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit , , Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens , ,04 10 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen , , Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 0,00 0,00 11 Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermög , , Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens , ,07 13 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0, , Einzahlungen für Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen sowie sonstigen Sonderposten , ,27 15 = Cashflow aus der Investitionstätigkeit , , Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-)Krediten , ,00 17 Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten , ,38 18 = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit , ,38 19 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds , , / Finanzmittelfonds am Anfang der Periode , ,34 21 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode , ,24 Der Gesamtabschluss ist gemäß 116 i. V. m. 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde in Coesfeld mit Schreiben vom angezeigt worden. Der Gesamtabschluss 2015 einschließlich Anlagen liegt ab sofort zur Einsichtnahme bis zur Feststellung des Gesamtabschlusses in der Verwaltungsnebenstelle im Stadtbezirk Lette, die dienstags von 9.00 Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr geöffnet ist, sowie im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Coesfeld (Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis Uhr, samstags von Uhr bis Uhr) öffentlich aus. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen während des gleichen Zeitraums nach vorheriger Absprache im Rathaus, Markt 8, Zimmer 150 (Kämmerei) zur Einsicht bereit.

16 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 16 Sie können auch im Internet unter eingesehen werden. Coesfeld, Der Bürgermeister Heinz Öhmann 7/2018 Lärmminderungsplanung nach der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Verbindung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Teil 6 - Lärmminderungsplanung: Aufstellung des ergänzten Lärmaktionsplanes Öffentliche Bekanntmachung 1. Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am den ergänzten Lärmaktionsplan der Stadt Coesfeld entsprechend der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Verbindung mit dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Teil 6 - Lärmminderungsplanung beschlossen. 2. Der Lärmaktionsplan kann in der Zeit vom 26. Januar 2018 bis einschließlich 26. Februar 2018 bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, Bürgerbüro, Zimmer 1, während der Dienststunden montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Zusätzlich kann der Lärmaktionsplan nach vorheriger Terminabstimmung mit Holger Ludorf, Fachbereich 60, Zimmer 306, Telefon , erörtert werden. Mit Fragen können Sie sich ebenfalls an Holger Ludorf wenden, auch gerne per Mail unter holger.ludorf@coesfeld.de. 3. Der Lärmaktionsplan ist im Internet veröffentlicht. Auf der Internetseite der Stadt Coesfeld steht er unter dem Thema Verkehrsplanung/Lärm zur Einsicht bereit. 8/2018 Bekanntmachung über die Eintragung des Baudenkmals "Hofstelle Am Bühlbach 2, Coesfeld-Lette" in die Denkmalliste der Stadt Coesfeld Öffentliche Bekanntmachung Das Objekt Hofstelle Am Bühlbach 2, Coesfeld Lette, (Gemarkung Lette, Flur 19, Flurstück 874), erfüllt die Kriterien eines Denkmals im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und ist im Dezember 2017 in die Denkmalliste der Stadt Coesfeld eingetragen worden. Die Lage des Denkmals (rot gekennzeichnete Baukörper) ergibt sich aus der beigefügten Übersichtsskizze.

17 Nummer 1/2018 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 17 Denkmalumfang (rot dargestellte Gebäude), Kartierung LWL-DLBW, Dr. Anke Kuhrmann Gem. 9 Denkmalschutzgesetz bedürfen nicht nur Veränderungen des Baudenkmals, sondern die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- und Bodendenkmälern der Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, wenn das Denkmal durch die geplante Maßnahme beeinträchtigt wird. Über die Betroffenheit und Erlaubnispflicht muss im Einzelfall entschieden werden. Als engere Umgebung gilt in der Regel der Bereich der an die Denkmalparzelle angrenzenden Nachbarparzellen. Die Eintragung des Denkmals Hofstelle Am Bühlbach 2, Coesfeld Lette in die Denkmalliste der Stadt Coesfeld wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Coesfeld Der Bürgermeister Im Auftrag Ludger Schmitz

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