Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts
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1 Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts Bahnhofstr. 5, Celle Telefon / Telefax / Postfach 11 53, Celle info@rvn.de Internet: Geschäftsbericht 2013
2 INHALT Seite I. Rechtliche Grundlagen und Aufgabenstellung 3 II. Kennzahlen 3 III. Organe 4 1. Vertreterversammlung 4 2. Vorstand 6 IV. Geschäftsstelle 7 V. Bericht über das Geschäftsjahr Mitglieder- und Beitragsentwicklung 8 2. Leistungen 9 3. Geschäftsablauf Rentensteigerungsbetrag Verwaltungskosten 11 VI. Kapitalanlagen 12 Anlage Bestandsbewegung 2
3 I. Rechtliche Grundlagen und Aufgabenstellung Das RVN ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Es wurde auf der Grundlage des 1 des Gesetzes über das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen vom 14. März 1982 errichtet. Das Gesetz trat am 01. April 1982 in Kraft. Aufgabe des RVN ist es, seinen Mitgliedern und deren Hinterbliebenen Versorgung nach Maßgabe von Gesetz und Satzung zu gewähren. Die Satzung trat am 30. November 1983 in Kraft. II. Kennzahlen Beitragspflichtige Mitglieder ( Zuwachs) -0,15% 0,49% 0,55% Bestand Versorgungsempfänger ( Zuwachs) 11,99% 9,88% 8,50% Beitragseinnahmen TEUR ( Zuwachs) -0,78% 2,68% 2,31% Versorgungsleistungen TEUR ( Zuwachs) 16,28% 10,50% 14,47% Erhöhung Anwartschaften und Renten 1,0631% 1,0021% 0,5043% Kapitalanlagen Mio. EUR ( Zuwachs) 7,21% 8,22% 7,88% Vermögenserträge TEUR ( Zuwachs) 6,46% -0,11% 8,24% Nettorendite der Kapitalanlagen 3,84% 4,32% 4,26% 3
4 III. Organe 1. Vertreterversammlung Die Vertreterversammlung ist zuständiges Organ u.a. für Änderungen der Satzung, Feststellung des Jahresabschlusses sowie für jegliche Änderung bzw. Verbesserung der Versorgungsleistungen. In der Sitzung der Vertreterversammlung am 10. April 2013 wurden Frau Rechtsanwältin und Notarin Nerlich zur Vorsitzenden der Vertreterversammlung, Frau Rechtsanwältin Draak zur 1. stellvertretenden Vorsitzenden und Herr Rechtsanwalt Ebeling zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Gemäß 4 des Gesetzes über das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen vom und 5 der Satzung wird die Vertreterversammlung für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Vertreterversammlung setzt sich für die Amtszeit vom 1. November 2012 bis zum 1. Oktober 2017 mit Stand wie folgt zusammen: Stimmbezirk Aurich 1. Henkys, René Leer Stimmbezirk Braunschweig 1. Ebeling, Stefan Braunschweig 2. Drachenberg, Inge Braunschweig 3. Nerlich, Karin Salzgitter (Vorsitzende) Stimmbezirk Bückeburg 1. Werth, Matthias Bückeburg Stimmbezirk Göttingen 1. Buchholz, Andreas Göttingen Stimmbezirk Hannover 1. Boldt, Wencke Hannover 2. Dr. Heiermann, Ralph Hannover 3. Dr. Helms, Wilhelm Hannover 4. Dr. Mutschler, Helge Hannover 5. Papendick, Burkhard Hameln 6. Schroeder, Frank Hannover 7. Schröder, Henning Hannover 8. Siemering, Jürgen Hannover Stimmbezirk Hildesheim 1. Becker, Klaus Hildesheim 2. Stolte, Richard Algermissen 4
5 Stimmbezirk Lüneburg 1. Draeger, Christian Celle 2. Fuchs, Matthias Lüneburg 3. Meinecke, Sabine Uelzen Stimmbezirk Oldenburg 1. Boekhoff, Jan Oldenburg 2. Draak, Gisela Oldenburg 3. Hausin, Ekkehard Oldenburg Stimmbezirk Osnabrück 1. Geelvink, Hinrich Osnabrück 2. Rochel, Franz-Josef Osnabrück 3. Schöler, Thomas Nordhorn Stimmbezirk Stade 1. Dr. Lockert, Martin C. Buxtehude 2. Volmer, Mark Stade Stimmbezirk Verden 1. Fredrich, Andrea Verden 2. Dr. Grantz, Klaus Verden 5
6 2. Vorstand Der Vorstand führt die Geschäfte des Versorgungswerkes und sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Vertreterversammlung. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen: Godehard Vogt Rechtsanwalt und Notar Oldenburg Präsident (bis Vizepräsident) Dr. Peter Eiselt Rechtsanwalt und Notar a. D. Göttingen Vizepräsident (bis Präsident) Dr. Dirk-Felix Abraham Rechtsanwalt und Notar Lüneburg Matthias Fontaine Rechtsanwalt und Notar Hannover (seit ) Sebastian L. Gascard Rechtsanwalt Isernhagen (seit ) Kirsten Gutjahr Rechtsanwältin Hannover Peter Igelbusch Rechtsanwalt und Notar a. D. Braunschweig Klaus-Dieter Kater Rechtsanwalt und Notar a. D. Hannover (bis ) Winfried Schulte-Silberkuhl Rechtsanwalt und Notar Osnabrück (bis ) 6
7 IV. Geschäftsstelle Am 31. Dezember 2013 hatte die Geschäftsstelle folgende Besetzung: Geschäftsführer: Till Feder Rechnungswesen: Mathias Jacob Frau Kornetzky-Stobbe Bestands- und Rentenverwaltung: Frau Albers Frau Aschke Frau Hinkeldein Herr Jonzeck Frau Massong Frau Termin Frau Weinert Frau Wreski Allgemeine Verwaltung: Frau Koch Das RVN übt seine Tätigkeit in eigenen Geschäftsräumen in der Bahnhofstraße 5, Celle aus. 7
8 V. Bericht über das Geschäftsjahr Mitglieder- und Beitragsentwicklung Das Versorgungswerk hatte zum Ende des Geschäftsjahres Mitglieder (Anwärter: , Alters- und Berufsunfähigkeitsrentner: 1.301), von denen Mitglieder beitragspflichtig waren. Bei 815 Mitgliedern ruhten die Mitgliedschaftsrechte. Darüber hinaus waren zum 31. Dezember 2013 insgesamt 380 Hinterbliebenenrentner zu verzeichnen. Für 140 Personen wurde ein Anrecht auf Altersrente durch interne Teilung in Versorgungsausgleichsverfahren begründet Im Jahr 2013 sind 400 Anwärter 170 Männer und 230 Frauen neu aufgenommen worden. Die Entwicklung des Anwärterbestandes ist aus der diesem Geschäftsbericht beigefügten Anlage ersichtlich. Beitragspflichtige Mitglieder männlich weiblich Beitragseinnahmen (Gesamt) in Mio
9 2. Leistungen Mitglieder hatten zum 31. Dezember 2013 einen Anspruch auf Altersrente; an 273 Witwen und 11 Witwer sowie an 96 Waisen wurden Hinterbliebenenrenten gezahlt. 69 Mitglieder hatten einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente. Zahlungen für Versicherungsfälle Versorgungsleistungen TEUR TEUR Altersrenten Witwen- / Witwerrenten Berufsunfähigkeitsrenten Waisenrenten Versorgungsausgleichsrenten an DRV Sterbegelder Rehabilitationszuschüsse 0 1 Kapitalabfindungen 9 5 Sonstige Leistungen Überleitungen an andere Versorgungswerke Beitragserstattungen Gutachterkosten Regulierungsaufwendungen Veränderung von Rückstellungen Gesamt
10 Leistungsempfänger BU-Rentner Hinterbl.-Rentner Altersrentner Rentenauszahlungen in Mio. 16,0 14,0 12,0 10,0 8,0 6,0 4,0 2,0 0, BU-Renten Hinterbl.-Renten Altersrenten 10
11 3. Geschäftsablauf Die ordentliche Vertreterversammlung fand am 4. September 2013 statt. In der Vertreterversammlung erstattete der Vorstand seinen Rechenschaftsbericht über das Geschäftsjahr Daraufhin hat die Vertreterversammlung den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 festgestellt und dem Vorstand Entlastung erteilt. Der Vorstand trat im Geschäftsjahr 2013 zu 6 Sitzungen zusammen. In diesen Sitzungen befasste er sich überwiegend mit Grundsatzfragen. Darüber hinaus wurden diverse Einzelfälle entschieden. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um Befreiungs- und Rentenanträge sowie die Anerkennung von Mutterschaftszusatzzeiten etc.. Von 58 anhängigen Gerichtsverfahren (33 neue und 25 aus den Vorjahren) in 2013 wurden 33 zugunsten des RVN entschieden, erledigt bzw. zurückgenommen. Einem Antrag gem. 80 Abs. 5 VwGO wurde stattgegeben. Am Ende des Geschäftsjahres sind noch 24 Verfahren anhängig. 4. Rentensteigerungsbetrag Die Vertreterversammlung hat am 4. September eine Erhöhung des Rentensteigerungsbetrages um 1,0631 % von EUR 42,33 auf EUR 42,78 und - eine Anhebung der laufenden Renten um 1,0631 % ab dem 01. Januar 2014 beschlossen. Die Beschlüsse wurden von der Aufsichtsbehörde, dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, am 25. November 2013 genehmigt. 5. Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten für den Versicherungsbetrieb (TEUR 342) lagen im Berichtszeitraum bei 0,55 % (Vorjahr: 0,59 %) der verdienten Beiträge (TEUR ). Bei Einbeziehung der Regulierungsaufwendungen ergibt sich ein Verwaltungskostensatz von 0,68 % (Vorjahr: 0,69 %). Die Verwaltungskosten insgesamt (für den Versicherungsbetrieb, die Regulierung und die Verwaltung der Kapitalanlagen) beliefen sich auf TEUR 978. Bezogen auf die verdienten Beiträge in Höhe von TEUR und die Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von TEUR entspricht dies einem Anteil von 0,79 % (Vorjahr: 0,79 %). 11
12 VI. Kapitalanlagen Für Aktien war 2013 ein gutes Jahr. Der Stoxx 50 entwickelte sich mit einer positiven Rendite von 13,3%. Dem DAX gelang wie im Vorjahr eine noch deutlich höhere Wertsteigerung nämlich um 25,5%. Die deutlichste Steigerung blieb 2013 aber den Japanischen Aktien vorbehalten. Diese schafften eine Wertsteigerung von 56,7% in Bezug auf ihre Landeswährung. Das durch die expansive Notenbankpolitik der BoJ währungsbereinigt über 30% hiervon wieder aufgezehrt wurden, lässt sich somit besser verkraften. Die Aktien der Emerging Markets haben sich auf Eurobasis mit - 6,8% negativ entwickelt und haben ihren Bewertungsaufschlag ggü. den entwickelten Wirtschaftsnationen damit abgebaut. Auf den Rentenmärkten waren die Anleger mit niedrigen Zinsen konfrontiert. Dies hat zur Konsequenz, dass nur kleine Kursänderungen im Anleihesegment die Kupons schnell aufzehren können, was auch in 2013 geschah. Bei Bundesanleihen (gemessen am RexP) musste so ein negativer Return von -0,5% hingenommen werden. Wie im Vorjahr prognostiziert, ist die Hausse an den Anleihemärkten damit in 2013 ausgelaufen zumindest vorerst. Es ist weiterhin in diesem Segment zu konstatieren, dass die bezahlten Preise nicht als echte Marktpreise zu sehen sind. In 2013 hat das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen, wie auch schon in 2012, Sachwertinvestitionen bevorzugt. Wesentlich wurden Investments in Immobilen und Aktien weiter aufgebaut. Im Anleihebereich wurden opportunistisch Zukäufe im Direktbestand durchgeführt und der Bereich Emerging Markets vorsichtig weiter aufgestockt. Bestand Kapitalanlagen in Mio Die Vermögensanlagen sowie die daraus resultierenden Kapitalerträge des Rechtsanwaltsversorgungswerks Niedersachsen haben sich insgesamt positiv entwickelt, wenngleich sich die schwache Marktentwicklung im festverzinslichen Bereich nicht völlig ausblenden ließ. Der Bestand der Kapitalanlagen erhöhte sich im Geschäftsjahr um 7 % auf Mio. EUR Die Nettorendite, bezogen auf alle Kapitalanlagen, betrug im Geschäftsjahr 3,8 % und lag damit über dem kalkulierten Rechnungszins von 3,75 %. 12
13 Nettorendite 5,50% 5,00% 4,50% 4,00% 3,50% 3,00% 2,50% 2,00% 1,50% 1,00% 5,03% 4,61% 5,19% 4,31% 5,03% 4,26% 4,32% 4,87% 3,84% 1,41% Im Kapitalanlagebereich ist das Rechtsanwaltsversorgungswerk Niedersachsen vor allem den allgemeinen Marktrisiken ausgesetzt, das sind insbesondere Bonitätsrisiken der Emittenten sowie Risiken, die sich aus der Zinsentwicklung und der Kursentwicklung von Wertpapieren ergeben. Diesen Risiken wird durch eine breite Mischung der Anlagearten und einer sorgfältigen Auswahl von Emittenten begegnet. Vermögensstruktur zum ,94% Immobilien 4,55% Aktien 1,64% Sonstiges Renten 76,76% Sämtliche Kapitalanlagen werden laufend auf ihre Werthaltigkeit beobachtet und gegebenenfalls auch zur Vermeidung von Risiken umgeschichtet. Bewertungen anhand von Börsen- resp. Marktkursen werden regelmäßig durchgeführt. Der Vorstand des Rechtsanwaltsversorgungswerks Niedersachsen 13
14 Anlage zum Geschäftsbericht 2013 Rechtsanwaltsversorgungwerk Niedersachsen - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, Celle Bewegung des Mitgliederbestandes im Geschäftsjahr 2013 Anwärter Invaliden- und Altersrentner Hinterbliebenenrenten Männer Frauen Männer Frauen Summe Witwen Witwer Waisen Summe der Jahresrenten 2 ) der Jahresrenten 2) Witwen Witwer Waisen Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl TEUR Anzahl Anzahl Anzahl TEUR TEUR TEUR I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres II. Zugang während des Geschäftsjahres: 1. Neuzugang an Anwärtern, Zugang an Rentnern sonstiger Zugang 1) gesamter Zugang III. Abgang während des Geschäftsjahres 1. durch Tod Beginn der Altersrente Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) Reaktivierung, Wiederheirat, Ablauf Ausscheiden unter Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen sonstiger Abgang gesamter Abgang IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres Davon 1. beitragsfreie Anwartschaften Versorgungsausgleichsberechtigte 3) ) z.b. Reaktivierung, Wiederinkraftsetzung sowie Erhöhung der Rente. 2) Einzusetzen ist hier der Betrag, der sich als zukünftige Dauerverpflichtung (entsprechend der Deckungsrückstellung) ergibt. 3) durch interne Teilung. Anwartschaft nur auf Altersrente (gem. Satzung keine Mitglieder)
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