Kapitel Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - Hochbau -, MG 03 Titel Sanierung und Grundinstandsetzung Staatsoper

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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 6. März 2012 V A (9139) (9139) 3201 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses und den Vorsitzenden des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Senatskanzlei G Sen - Kapitel Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - Hochbau -, MG 03 Titel Sanierung und Grundinstandsetzung Staatsoper Anlage 55. Sitzung des Hauptausschusses am 18. März 2009 Bericht SenFin II B vom 06. März 2009, 12.a) Sanierung Staatsoper, rote Nr R 69. Sitzung des Hauptausschusses am 6. November 2009 Bericht RBm-Skzl-Kult V A 3 zw vom 22. September 2009, rote Nr Bericht RBm-Skzl-Kult V S 1 Oh vom 27. Oktober 2009, rote Nr Sitzung des Hauptausschusses am 2. Juni 2010 Bericht SenStadt V P vom 27. April 2010, rote Nr Sitzung des Hauptausschusses am 8. Dezember 2010 Bericht SenStadt - V P 12 -und RBm-Skzl-Kult- 4/B/10-11 vom 2. November 2010, rote 2067 E Schreiben RBm-Skzl-Kult - V S 1 - und SenStadt - V Z - vom 26. November 2010, rote Nr F 103. Sitzung des Hauptausschusses am 13. April 2011 Bericht SenFin - II F vom 22. März 2011, rote Nr G 105. Sitzung des Hauptausschusses am 25. Mai 2011 Besprechungen gem. 21 Abs. 3 GO Abghs, rote Nrn und 2463 Ansätze: Ansatz T Ansatz T Entwurf für 2012: T Aktuelles Ist (Stand ): ,82 Gesamtkosten : T 1

2 A. Der Hauptausschuss hat in seiner 105. Sitzungen am 25. Mai 2011 Folgendes beschlossen: Der Senat wird gebeten, dem Hauptausschuss rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen 2012/2013 ein vollständiges Organigramm der Planungsabteilung der SenStadt zukommen zu lassen. (...) Hierzu wird im Teil A dieser Vorlage berichtet. B. Der Hauptausschuss hat in seiner o.g. Sitzung des Weiteren beschlossen:...darüber hinaus sind die notwendigen Einsparungen bei der Sanierung der Staatsoper von ca. 20 Mio. Euro detailliert aufzulisten und mit einer kulturpolitischen Bewertung noch vor den Haushaltsberatungen 2012/2013 vorzulegen. Dabei sind auch die veränderten Einnahmeerwartungen der Staatsoper aufgrund der längeren Verweildauer im Schillertheater zu berücksichtigen Hierzu wird im Teil B berichtet. 1. Beschlussempfehlung Es wird gebeten, den nachstehenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Teil A 1. Organigramm der Planungsabteilung In der Hochbauabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Abteilung V) werden Baumaßnahmen mit der Maßgabe vorbereitet und durchgeführt, dass sich die Aufgabenwahrnehmung auf die nicht delegierbaren Bauherrenleistungen beschränken muss. Dieser Organisationsgrundsatz ist im Zusammenhang mit den Ergebnissen der vom Abgeordnetenhaus eingesetzten Expertenkommission Staatsaufgabenkritik im Jahr 2002 eingeführt worden. Eine abteilungsinterne Gruppe ( Planungsabteilung im Sinne der Fragestellung), die Planungs- und Entwurfsleistungen im Sinne der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erbringt, gibt es seitdem nicht mehr. Bezogen auf Planungsprozesse bedeutet dies konkret, dass die Abteilung V in ihrer Funktion als Bauherr erforderliche Planungsleistungen für Baumaßnahmen nach Maßgabe der Vergabeverordnung (VgV) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) an Architektur- bzw. Ingenieurbüros vergibt und über die Abnahme der erbrachten Leistungen im Rahmen von Planungsbegleitenden Ausschüssen (PbA) entscheidet. In diesen Ausschüssen sind in der Regel Vertreter des Bauherren, des Bedarfsträgers (hier: Skzl Kultur), des Nutzers (hier: Staatsoper) und des für die Prüfung der Planungsunterlagen zuständigen Bereichs der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Abt. VI) vertreten. Die genaue Zusammensetzung des PbA für die Sanierung und Grundinstandsetzung Staatsoper ist der Anlage 1 zu entnehmen. 2. Planung und Vorbereitung von Baumaßnahmen 2.1 Vorbemerkungen Der Prozess der Planung bzw. Vorbereitung von Baumaßnahmen ist im 24 LHO ivm. der Anweisung Bau (A-Bau) detailliert geregelt. Das konkrete Verfahren zur Planung und Vorbereitung der Sanierung und Grundinstandsetzung der Staatsoper ist nach diesem Regelverfahren gestaltet worden. 2

3 Wegen der außerordentlichen Dringlichkeit sind jedoch die üblichen Regelabläufe gestrafft und modifiziert worden. 2.2 Anmeldung für die Investitionsplanung Voraussetzung für die Einleitung des Regelverfahrens zur Kostenermittlung ist die erfolgreiche Anmeldung einer Baumaßnahme für die Finanz- bzw. Investitionsplanung mit Benennung eines geschätzten Kostenrahmens (Erläuterungsbericht gem. Nr. 4.4 AV 31 LHO). Die Ermittlung des Kostenrahmens beginnt üblicherweise mit der Betrachtung der erforderlichen Nutzflächen. Die somit vorliegenden Flächenparameter können mit Kostendaten nach Richtwerten und/ oder Werten aus abgerechneten Maßnahmen verglichen werden. Wegen der Komplexität der Sanierung und Instandsetzung der Staatsoper ist bereits in dieser frühen Phase eine Zielplanung beauftragt worden. Damit ist in diesem Projekt das wesentliche Instrument des zwischenzeitlich im Land Berlin eingeführten formalen Verfahrens zur frühzeitigen Ermittlung des Kostenrahmens von Hochbaumaßnahmen vorweg genommen worden. Dennoch basierten die so ermittelten Kostendaten naturgemäß überwiegend auf Annahmen, welche erst in späteren Phasen der Kostenermittlung präzisiert werden konnten. Beispielhaft kann hier der Bereich der Bühnentechnik genannt werden, bei den zunächst lediglich bekannt war, dass eine Obermaschinerie benötigt wurde. Es fehlten jedoch detaillierte Erkenntnisse über die einzelnen Komponenten und Leistungsmerkmale, d.h. z.b. welche Punktzüge mit welchen Lasten und welcher Steuerung zu planen waren. 2.2 Bedarfsprogramm Das Bedarfsprogramm besteht grundsätzlich aus dem Raumprogramm, dem Funktionsprogramm, dem Planungs- und dem Kostenrahmen. Für die Sanierung der Staatsoper wurden im Rahmen der Aufstellung des Bedarfsprogramms diverse Einpassplanungen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gefertigt. Die Variante Bedarfsprogramm 2a wurde vom Bedarfsträger zur Prüfung eingereicht 2.3 Vorplanungsunterlagen (VPU) Auf Grundlage des geprüften Bedarfsprogramms 2a wurden nach der Auswahl freischaffend tätiger Architekten und Ingenieure mittels Vergabeverfahren nach der VOF von diesen die Vorplanungsunterlagen mit einer vertieften Kostenschätzung für die Gesamtbaumaßnahme erstellt. 2.4 Bauplanungsunterlagen (BPU) Aufgrund der engen Terminsituation ist für diese Baumaßnahme entschieden worden, die BPU in vier Teil-BPU - entsprechend dem vorgesehenen Bauablauf zu unterteilen. Dies erfolgte mit der Zielsetzung, mit der Durchführung einzelner vorbereiteter Teilmaßnahmen zeitgerecht beginnen zu können. Die Inhalte der bisherigen zwei Teil-BPU sind dem Ausschuss für Bauen und Wohnen sowie dem Hauptausschuss bereits vorgestellt worden (rote Nrn E und 2067 F). Teil B 1. Kostenentwicklung und Kostensteuerung/ Einnahmeerwartungen der Staatsoper 1.1 Vorbemerkungen Die Kosten einer Baumaßnahme werden in den vorgeschriebenen o.g. Planungsschritten (Ermittlung des Kostenrahmens für Hochbaumaßnahmen, Anmeldung für die Investitionsplanung, Bedarfsprogramm, VPU, BPU) ermittelt. Mit jedem dieser Schritte wird die Planung vertieft und die Kostenvorhersage präziser. 3

4 Die Kostenermittlung bei dieser komplexen Baumaßnahme kann jeweils erst am Ende eines Planungsschrittes nach Durcharbeitung aller entwurflichen und technischen Aufgabenstellungen erfolgen. In einem anschließenden iterativen Prozess zwischen allen Beteiligten (Baudienststelle, Bedarfsträger, Nutzer, Architekten und Ingenieure) wird dann angestrebt etwaige Aufwüchse von Kosten durch Optimierungen wieder aufzufangen, um im vorgegebenen Kostenrahmen zu bleiben. 1.2 Gründe für den Kostenaufwuchs Entsprechend Rahmenterminplan wurden die dritten und vierten Teil-BPU s im Juli 2010 durch die beauftragten Planer auf Grundlage der geprüften VPU fertig gestellt. Die 3. Teil-BPU stellen hinsichtlich ihres Inhalts (technische Gebäudeausrüstung und Ausbau des unterirdischen Bauwerks sowie Rohbau, technische Gebäudeausrüstung und Ausbau von Opernhaus, Intendanz und Probenzentrum) und ihres auf Grundlage der geprüften VPU vorgegebenen Kostenvolumens von rd. 144 Mio. den größten Teil der Gesamt-BPU dar. Diese wies einen Kostenaufwuchs in Höhe rd. von 20,5 Mio. gegenüber der geprüften VPU auf. Dieser Kostenaufwuchs resultierte im Wesentlichen aus Folgendem: - Größere Planungsgenauigkeit bei Baugrube und Gründung - Erkenntnisse aus restauratorischen Untersuchungen - Erhöhter Umfang beim Deckenabbruch aufgrund von Bestandserkundungen - Aufwändigere Bauzwischenzustände (Statik) - Fund eines Tresorraums im Untergeschoss, der abzubrechen war - Zusätzlich erforderliche Gutachten 1.3 Optimierungen Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat daraufhin in Zusammenarbeit mit den beauftragten Architekten und Ingenieuren die baulichen Maßnahmen dergestalt optimiert, dass ein Großteil des Kostenaufwuchses reduziert werden konnte, ohne dass es hierbei zu Nutzungsbeeinträchtigungen für die Staatsoper kam. Diese baulichen Optimierungsmaßnahmen wurden mit dem Bedarfsträger und dem Nutzer abgestimmt. Darüber hinaus waren zur weiteren Reduzierung des Kostenaufwuchses auch Maßnahmen erforderlich, die den Betrieb der Staatsoper berührten. Dieser Diskussionsprozess betraf eine komplexe Interessenlage und beanspruchte ca. ein halbes Jahr. Die Maßnahmen zur Reduzierungen des Kostenaufwuchses setzten sich wie folgt zusammen: Organisatorische/ funktionale Maßnahmen in Höhe von 3,4 Mio. - Wegfall eines Personalgangs (von zweien) im unterirdischen Bauwerk zwischen Opernhaus und Intendanz - Optimierung der Bühnentechnik d.h.: Reduzierung von Punktzügen Reduzierung der Tischversenkungen (mobile Einrichtung) Reduzierung der Anzahl der Bühnenbeleuchtungsanlagen Reduzierung der Anzahl der Podien Reduzierung von Beleuchtungszügen Verzicht auf motorische Versenkungsklappen 4

5 1.2.2 Bautechnische und sonstige Optimierungen in Höhe von 14,1 Mio. - Verkleinerung und kompaktere Konstruktion des unterirdischen Bauwerks - Optimierung der Baugrube (z. B veränderte Verankerung der Baugrube) - Erhalt der historischen Garderoben (Ursprünglich war geplant, die Garderoben abzubrechen und wiederaufzubauen, um darunter eine neue Technikzentrale zu errichten) - Optimierung der Abdichtung im Opernhaus (Die Einsparungen im Bereich der Abdichtung resultieren im Wesentlichen aus dem Entfall des Abbruches der Garderoben und damit einer Verringerung der abzudichtenden Kubatur der unterirdischen Bauwerke) - Verlegung der Technikzentrale in einen Bereich des unterirdischen Bauwerks, der preiswerter herzustellen ist als eine Technikzentrale unterhalb der historischen Garderoben - Optimierung der Haustechnik u.a. durch Reduzierung der Beleuchtungsstärken Reduzierung der Räume mit Zwangsbelüftung diverse Einsparungen bei den haustechnischen Installationen - Entfall der Geothermie (Versorgung durch Fernwärme) - Verzicht auf küchentechnische Einrichtung (ist vom Pächter zu stellen) - Abbruch und Neubau der Ostfassade des Magazins (Ursprünglich war geplant, die Fassade während der Baumaßnahme zu sichern bzw. abzufangen. Der Bestand war allerdings nach gutachterlicher Feststellung so marode, dass eine Abfangung wirtschaftlich nicht vertretbar war) - Reduzierung des Umfangs von restauratorischen Maßnahmen - Entfall der Raum-in-Raum-Konstruktion im Probenzentrum (Eine Raum-in-Raum-Konstruktion ist eine schalltechnisch vom restlichen Gebäude entkoppelte Raumkonstruktion. Der Nutzer hatte seine Anforderungen basierend auf den Vergleichs-Messungen im Schillertheater reduziert. Alle anderen Proberäume sind akustisch so gut abgekoppelt, dass auf eine Raum-in-Raum-Konstruktion verzichtet werden konnte. - Erhalt des Dachtragwerks im Apollosaal (Zunächst wurde davon ausgegangen, dass ein komplett neues Dachtragwerk über dem Apollsaal erforderlich wird, um die raumgreifende Lüftungsanlage dort einbauen zu können. Durch Optimierung der Anlagen konnte erreicht werden, dass das vorhandene Dachtragwerk erhalten werden kann.) Der Kostenaufwuchs von rd. 20,5 Mio. konnte somit um rd. 17,5 Mio. reduziert werden. Die darüber hinaus erforderlichen 3 Mio. können dadurch kompensiert werden, dass der Freundeskreis der Staatsoper die Kosten für die denkmalgerechte Instandsetzung des Apollosaals übernimmt (rote Nr F). 2. Einnahmeerwartungen der Staatsoper Zur veränderten Einnahmeerwartung der Staatsoper aufgrund der längeren Verweildauer im Schillertheater steht die Senatskanzlei im Gespräch mit der Staatsoper. Das Schiller Theater hat gegenüber der Staatsoper ca. 300 Plätze weniger. Zum Ausgleich der zu erwartenden Mindereinnahmen hat die Staatsoper eine Rücklage gebildet. In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 5

6 Organisation und Entscheidungswege im Planungsbegleitenden Ausschuss (PbA) Anlage 1 sowie Baubegleitenden Ausschuss (BbA) Finanzierung Bundesrepublik Deutschland Land Berlin Freunde und Förderer der Deutschen Staatsoper Berlin e.v. vertreten im BBA durch Der Regierender Bürgermeister von Berlin vertreten im BBA durch vertreten im BBA durch BKM (Beauftragter der Bundesregierung f. Kultur u. Medien) BmVBS (Bundesministerium f. Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung BBR (Bundesamt f. Bauwesen und Raumordnung) Skzl- Senatskanzlei Abteilung f. Kulturelle Angelegenheiten SenStadtUm Abt V SenStadtUm Abt VI Vorstand Geschäftsführung Stiftung Oper in Berlin Vertreten im BBA durch den Generaldirektor Staatsoper Unter den Linden im BBA vertreten durch den Staatsballett Deutsche Oper Berlin Komische Oper Servicebetrieb Intendanten u. geschäftsführenden Direktor sowie den technischen Direktor Senatskanzlei Bedarfsträger SenStadt Abt. VI Prüfung Haushaltsunterlagen SenStadt Abt. V Projektmanagement VA Koordination Projektsteuerer Objektplanung, Architekt LPH 2-5 vertreten im BBA durch Projektleitung Bauleitung, Architekt LPH 6-9 vertreten im BBA durch Projektleitung Technische Ausrüstung vertreten im BBA bei Bedarf Bühnenplanung Im PbA erfolgt u.a.: - Frühzeitige Information und Einbindung der Abt VI von SenStadt als Prüfinstanz von VPU und BPU - Vorstellung und Verabschiedung der aktuellen Planungsstände der beauftragten Architekten und Ingenieure (LPH 2 bis 5, Vorplanung bis Ausführungsplanung) Im BbA erfolgt u.a.: - Frühzeitige Information und Einbindung der Abt VI von SenStadt als Prüfinstanz (ggf. EU) - Vorstellung der aktuellen Bauausführungsstände durch die jeweiligen Projektleiter (LPH 6-9, Vorbereitung der Vergabe bis Objektbetreuung und Dokumentation) Sachverständiger f.brandschutz Bestandsuntersuchung Schallschutz und Raumakustik Tragwerksplanung etc. und Firmen Legende Vertrag Rechnung Abstimmung Genehmigung

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Tel.: (9139) App Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VD Berlin, den 7. Dezember 2016 Tel.: 90 139 (9139) App. 3170 E-Mail: gerhard.lutz@senstadtum.berlin.de 0007 A An den Vorsitzenden des Hauptausschusses

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