Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 3. Mai 2013 V A 5 App.: (9139) 3250 Fax: (9139) 3201

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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 3. Mai 2013 V A 5 App.: (9139) 3250 Fax: (9139) 3201 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Senatskanzlei G Sen - Kapitel Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - Hochbau -, MG 03 Titel Sanierung und Grundinstandsetzung Staatsoper 29. Sitzung des Hauptausschusses am 16. November 2007 Schreiben des Senats - Skzl-Kult - V A 3 Zö vom 13. November 2007, rote Nr C 55. Sitzung des Hauptausschusses am 18. März 2009 Bericht SenFin - II B - vom 6. März 2009, 12.a) Sanierung Staatsoper, rote Nr R 69. Sitzung des Hauptausschusses am 6. November 2009 Bericht RBm-Skzl-Kult - V A 3 zw - vom 22. September 2009, rote Nr Bericht RBm-Skzl-Kult - V S 1 Oh - vom 27. Oktober 2009, rote Nr Sitzung des Hauptausschusses am 27. November 2009 Bericht SenStadt - ZF A 3 - vom 26. Oktober 2009, rote Nr Sitzung des Hauptausschusses am 2. Juni 2010 Bericht SenStadt - V P - vom 27. April 2010, rote Nr Sitzung des Hauptausschusses am 8. Dezember 2010 Bericht SenStadt - V P 12 -und RBm-Skzl-Kult- 4/B/10-11 vom 2. November 2010, rote Nr E Schreiben RBm-Skzl-Kult - V S 1 - und SenStadt - V Z - vom 26. November 2010, rote Nr F 103. Sitzung des Hauptausschusses am 13. April 2011 Bericht SenFin - II F - vom 22. März 2011, rote Nr G 105. Sitzung des Hauptausschusses am 25. Mai 2011 Besprechungen gem. 21 Abs. 3 GO Abghs., rote Nrn und Sitzung des Hauptausschusses am 21. März 2012 Bericht SenStadtUm - V A 5 - vom 6. März 2012, rote Nr Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 14. Juni 2012, Drucksache Nr. 17 / 0400 (II.B.71a) Auflagenbeschlüsse 2012 / Sitzung des Hauptausschusses am 12. Dezember 2012 Bericht SenStadtUm - V A 5 - vom 6. Dezember 2012, rote Nr A 29. Sitzung des Hauptausschusses am 30. Januar 2013 Bericht SenStadtUm - VA - vom 15. Januar 2013, rote Nr B 1

2 Ansätze: Ansatz 2013: T Ist 2012: T Verfügungsbeschränkung 0 T Aktuelles Ist (am ): ,16 Gesamtkosten : T Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden ersucht, dem Hauptausschuss in jedem Einzelfall davon Kenntnis zu geben, wenn die für ein Bauvorhaben bereits anerkannten Gesamtkosten um mehr als 10 v. H. oder Euro überschritten werden müssen. Mit dem Bericht ist ein Deckungsvorschlag für die Mehrkosten vorzulegen. Dieser Deckungsvorschlag darf nicht die Streckung der Finanzierung anderer Investitionsmaßnahmen beinhalten. Ferner hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 23. Januar 2013 Folgendes beschlossen: SenStadtUm wird gebeten, dem Hauptausschuss zur Sitzung am 17. April 2013 die neuermittelten Gesamtkosten, den Termin der Fertigstellung die Verantwortlichkeiten (Bauherr, beteiligte Unternehmen) darzustellen sowie die aus dem Wortprotokoll (siehe II) ersichtlichen offengebliebenen Fragen zu beantworten. Hierzu wird berichtet: 1. Beschlussempfehlung Es wird gebeten, von nachstehenden ergänzenden Darstellungen zu den Berichten vom 6. Dezember 2012 (rote Nr A) und 15. Januar 2013 (rote Nr B) über die Erhöhungen der bisherigen Gesamtkosten von T um T auf T zustimmend Kenntnis zu nehmen. 2. Vorbemerkungen Mit vorgenannten Schreiben vom 6. und 15. Januar 2012 (rote Nrn A und 0235 B) ist dem Hauptausschuss zu den vorliegenden Erkenntnissen zur Erhöhung der bisherigen Gesamtkosten berichtet worden. Darüber hinaus wurde der Hauptausschuss im Rahmen eines Powerpointvortrags detailliert über die Ziele der Sanierung und Grundinstandsetzung der Staatsoper sowie den Stand der Baumaßnahme informiert. Zwischenzeitlich ist das Verfahren der Prüfung und Genehmigung der Ergänzungsunterlagen (EU) auf der Grundlage der 24 und 54 LHO abgeschlossen worden. Damit liegt die Grundlage für eine abschließende Berichterstattung vor. 2

3 3. Ergebnis der Prüfung der Ergänzungsunterlagen / Gesamtkosten 3.1 Gegenstand der Prüfung und Bezüge zur bisherigen Planung Gegenstand der Prüfung waren die von der Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten - am 14. Januar 2013 bestätigten EU. Die Prüfung erfolgte in Hinblick auf die unabweisbar notwendigen Veränderungen gegenüber den geprüften Bauplanungsunterlagen (BPU), insbesondere bezüglich der Plausibilität der angezeigten Kostenerhöhungen. Auf der Grundlage der zunächst eingereichten Teil-BPU wurden die (Gesamt-)BPU am 13. Juli 2011 genehmigt. Dabei wurde zusammenfassend festgestellt, dass Gesamtkosten in Höhe von T für die Durchführung der Baumaßnahme angemessen und ausreichend erscheinen. Der Ansatz für Unvorhergesehenes (UV) wurde aufgrund vorangegangener, bereits umgesetzter Bauleistungen und sog. Vergabegewinne auf rd T begrenzt. Zur Steuerung dieser Mittel wurde ein zusätzliches intensives baubegleitendes Kosten-Controlling eingeführt. Bei der Vielzahl eingetretener unvorhersehbarer und unabwendbarer Baustörungen des geplanten Regelablaufes konnten trotz konsequenter Untersuchung einzelner Vorgänge kaum kostenrelevante Gegensteuerungsmaßnahmen ergriffen werden, um die notwendigen zusätzlichen Leistungen zu kompensieren. Die noch zum Zeitpunkt der BPU-Prüfung nachweisbaren Einsparungen durch wirtschaftliche Vergaben waren kurzfristig aufgebraucht, der Vorsorgebetrag für Unvorhergesehenes musste vorzeitig belegt werden und erweist sich als nicht auskömmlich. Wie in den vorangegangenen Berichten an den Hauptausschuss berichtet (rote Nrn A und 0235 B), haben sich gegenüber den BPU folgende wesentliche kostenmäßige Veränderungen ergeben, die in den EU erläutert werden: - Mehrkosten zur Erreichung der Sanierungsziele gemäß BPU - Prognostizierte Mehrkosten aus der Bauzeitverlängerung bis Oktober Prognostizierte Mehrkosten für vertragliche Anpassungen an den veränderten Bauablauf - Mehrkosten aus Bedarfsnachmeldung (Ausstattung) Die dazu eingereichten Darstellungen und Begründungen wurden von der Prüfabteilung als plausibel akzeptiert, es wurden jedoch neben einzelnen, überwiegend rechnerischen Korrekturen insbesondere die für die Fortführung der Baumaßnahme bestehenden Risiken höher bewertet, als in der eingereichten EU geschehen. 3.2 Kostenveränderungen im Rahmen der Prüfung Im Ergebnis der geprüften EU betragen die Gesamtkosten der Baumaßnahme nunmehr T. Damit liegt das Prüfergebnis T über den in den bisherigen Annahmen (rote Nrn A und 0235 B) prognostizierten Gesamtkosten. Das Prüfungsergebnis ist der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen: 3

4 Einschätzungen zur Erhöhung der bisherigen Gesamtkosten gem. rote Nr A (in T ) Prüfergebnis der EU (in T ) Gesamtkosten nach BPU Mehrkosten zur Erreichung der Sanierungsziele gemäß BPU Unvorhergesehene Mehrleistungen aus der Bauausführung 1 Baugrube Abdichtung Oper Mauerwerkssanierung + Bauhilfsmaßnahmen Opernhaus Restauratorische Maßnahmen Gerüste und Baustelleneinrichtung Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen im Restmagazin Rohbau Intendanz Sondermüllentsorgung Projektsteuerungsmaßnahmen und Bauleitung Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren Verbrauchskosten Sachverständige Minderkosten durch wirtschaftliche Vergaben Vorrüstung Untertitelung davon durch UV gemäß BPU abgedeckt Unvorhergesehene Mehrleistungen aus der Bauausführung Prognostizierte Mehrkosten für Bauzeitverlängerung Lagerflächen ca Wachschutz ca Sondernutzungsgebühren ca Schadensersatzleistungen für Nachbarn Prognostizierte Mehrkosten für vertragliche Anpassungen an den veränderten Bauablauf Mehrkosten aus Bauausführung und Bauablauf Mehrkosten aus Erstanmeldung (Anpassung und Nachrüstung der Ausstattung) Summe Mehrkosten einschließl. Bedarfsanpassung Gesamtkosten einschließl. aller Mehrkosten Ansatz für UV für noch zu erbringende Leistungen ca. 8% von 165 Mio geprüft ca. 13,5% von 165 Mio Gesamtkosten einschließlich Vorsorge für UV Gesamtkosten neu: (gerundet)

5 Die Veränderungen sind wie folgt begründet: Restauratorische Maßnahmen (siehe Nr der Tabelle) Für die denkmalgerechte Sanierung der Oper wurden aufgrund von Bemusterungen, detaillierten Planungen und unter Berücksichtigung der Bestandsituation Mehrkosten ermittelt. Trotz der noch ausstehenden Abstimmungsergebnisse mit dem Landesdenkmalamt bzw. entsprechender Festlegungen werden die Mehrkosten für restauratorische Maßnahmen zur denkmalgerechten Sanierung voraussichtlich rd T betragen Mehr- und Minderkosten durch wirtschaftliche Vergaben (siehe Nr der Tabelle) Ein Teil der angefallenen Mehrkosten konnte durch wirtschaftliche Vergaben, sog. Vergabegewinne (Zuschlag bzw. vereinbartes Leistungsentgelt unter der Kostenberechnung der BPU), ausgeglichen werden, die nach Prüfung höher eingeschätzt werden als angegeben. In den eingereichten EU fanden nur die Vergabegewinne der Kgr. 300 (Bauwerk Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk technische Anlagen) Beachtung. Bei der Prüfung sind auch die in der Kostengruppe 700 (Baunebenkosten) zu erwartenden bzw. bereits erzielten Vergabegewinne in die Betrachtung einbezogen worden Prognostizierte Mehrkosten für vertragliche Anpassungen an den veränderten Bauablauf (siehe Nr. 3.2 der Tabelle) Trotz eines intensiven Nachtragsmanagements seitens des Bauherrn ist mit Anpassungen an Vertragsinhalte zu rechnen. Diese fließen in die Kostenkontroll-/ Prognoselisten ein. Der Hochrechnung berechtigter Ansprüche bereits beauftragter Firmen zur Anpassung an den neuen Bauablauf ist in der Prüfung im Wesentlichen gefolgt worden. Mittlerweile vorliegende Firmenangaben für Kosten aus Bauzeitverlängerung haben jedoch zu Korrekturen geführt. Darüber hinaus sind die bisher nicht erfassten voraussichtlichen Kosten für die nach Auszug der Bauleitung aus den bisher genutzten Bestandräumen im Restmagazin notwendigen zusätzlichen Bauleitungscontainer aufgenommen worden. Bei der Berechnung der Mehrkosten aus Indexsteigerungen für ausstehende Vergaben ist die Differenz zwischen Prüfindex der BPU und Prüfindex der EU herangezogen worden Ansatz für das UV (siehe Nr. 3.4 der Tabelle) Nachdem der in den BPU enthaltene Vorsorgebetrag für Unvorhergesehenes (UV) rechnerisch vollständig aufgebraucht ist, wurde in den EU ein neuer UV-Betrag für die noch zu erbringenden Leistungen aufgenommen. Dabei ist mit einer veranschlagten UV-Höhe von lediglich 8 % von einem weitgehend reibungslosen Bauablauf ausgegangen worden. Die Prüfabteilung hat festgestellt, dass sich die Situation auf der Baustelle weiterhin als problembehaftet darstellt und geht davon aus, dass auch im weiteren Bauprozess Planungsanpassungen, damit verbundene Zeitverzögerungen sowie Nachträge der tätigen Firmen und Planer eintreten werden. Beschleunigungsmaßnahmen zur Verringerung entstandener Bauzeitverzögerungen werden über das in den eingereichten EU angesetzte Maß notwendig werden. Im Ergebnis hält die Prüfabteilung einen UV-Ansatz von rd. 13,5 % (rd T ) der noch zu erbringenden Leistungen in Höhe von T für angemessen. Damit ergibt sich ein UV-Ansatz von insgesamt rd T. Dies entspricht rd. 15,7 % der übrigen Kosten (Gesamtbaukosten ohne UV) und ist aufgrund der überdurchschnittlich komplexen Baumaßnahme mit den Schwierigkeiten im Bereich der Gründung und im Bestand - insbesondere beim Operngebäude - vertretbar, zumal nach der überarbeiteten Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) für Umbauten zukünftig 15% für UV angesetzt werden können. 5

6 3.3 Risiko einer weiteren Bauzeitverlängerung Bei der EU-Prüfung wurde auch der in den eingereichten Unterlagen zugrunde gelegte Abschluss der Arbeiten bis Oktober 2015 kritisch hinterfragt. Angesichts der Komplexität der Sanierungsmaßnahme geht die Prüfstelle davon aus, dass die angestrebte Bauzeit ein sehr risikobehaftetes Ziel darstellt. Die Prüfstelle geht davon aus, dass weitere Störungen den Bauablauf beeinflussen könnten und letztlich auch eine weitere Bauzeitverlängerung nicht ausgeschlossen werden kann. Die Ergänzungsunterlagen zeigen, dass die Verlängerung der geplanten Regelbauzeit um ein Jahr zu durchschnittlichen monatlichen Mehrkosten von rd T führte. Vor dem Hintergrund, dass ein rechtzeitiges Bekanntgeben einer verlängerten Bauzeit geringere Mehrkosten aus Vertragsanpassungen verursacht, das noch zu verbauende Auftragsvolumen geringer wird und zum Ende der Bauzeit auch geringere Miet- und Lagerkosten zu erwarten sind, wäre von durchschnittlichen monatlichen Mehrkosten in Höhe von T pro Monat für eine Bauzeitverlängerung über Oktober 2015 hinaus auszugehen. 4. Baufortschritt 4.1 Allgemeiner Baufortschritt: Opernhaus/ Bühnenhaus: Die Restarbeiten an der Stahlblechsohle und die Betonage der Sohle sind in den wesentlichen Bereichen abgeschlossen. Der Aufbau eines Interims-Traggerüstes, welches für den Abbruch und alle weiteren konstruktiven Maßnahmen im Bühnenturm notwendig ist, wird gegenwärtig durchgeführt. Unterirdisches Verbindungsbauwerk (UBW): Der südliche Teil der Baugrube für das UBW ist fertig gestellt und dicht. Für die Herstellung des nördlichen Teils der Baugrube des UBW, insbesondere für den Anschlussbereich zum Operngebäude, laufen zur Zeit die Vorbereitungen. Intendanz (Bestandsgebäude): Die Mauerwerkssanierung und der Rückbau der Dachbeläge nebst Konstruktionen ist zu 80 % abgeschlossen, Sicherungsmaßnahmen und der konstruktive Abbruch sind zu 70 % umgesetzt. Probenzentrum: Beim Probenzentrum ist mit den Rohbaumaßnahmen in der 3. Kalenderwoche dieses Jahres begonnen worden. Die Betonage der Sohle im Untergeschoss ist abgeschlossen. 4.2 Künftige Bauabläufe/ Termin der Fertigstellung: Der aktuelle Bauablaufplan, der die Eröffnung für den 3. Oktober 2015 vorsieht, weist im Moment einen Verzug von mehreren Monaten auf. Deshalb werden aktuell verschiedene Szenarien zur Klärung, wie mit dem Verzug umgegangen werden kann, mit dem Nutzer abgestimmt. Dabei muss das zeitgerechte Erreichen der hier beispielhaft genannten Meilensteine abgewartet werden, um eine verlässliche Aussage zur Fertigstellung machen zu können. Dachtragwerke: Die Ausführung der Dachtragwerke über dem Zuschauer- und Bühnenhaus bis zum Winter 2013/ 2014 stellt eine technische Herausforderung dar. Insbesondere wegen etwaiger Risiken bei der Einbindung der Bestandskonstruktionen ist die Ausführungsdauer zur Zeit nicht vollständig einschätzbar. 6

7 Bühnentechnik: Der Einbau der Bühnentechnik ist ein weiterer Meilenstein. Dieser umfasst 14 Monate und kann nach derzeitigem Erkenntnisstand ab dem Frühjahr 2014 erfolgen, da hierfür die Fertigstellung des Dachtragwerks unabdingbare Voraussetzung ist (der Stahlbau des Bühnenturms ist sowohl Tragwerk für die Dachkonstruktion als auch Befestigungspunkt für die Bühnentechnik). Winter 2013/ 2014: Beide genannten Meilensteine sind auch wesentlich von den Witterungsverhältnissen abhängig, insbesondere, da das Gebäude keine Dachabdeckungen hat. Temperaturen von mindestens 5 C sind erforderlich für eine Vielzahl von Arbeiten am Tragwerk und im Ausbau. Im derzeitigen Bauablaufplan sind keine Pufferzeiten für eine überdurchschnittlich lang anhaltende Frostperiode im Winter 2013/ 2014 vorgesehen Mit dem Nutzer wurde daher eine einvernehmliche Verständigung darüber erzielt, dass auf Grund der Risiken der Bauablaufplanung und der zu erreichenden Meilensteine eine verlässliche Aussage zum Gesamtfertigstellungstermin erst nach Beendigung der Frostperiode 2013/2014, frühestens im Frühjahr 2014 erfolgen wird. Der Nutzer bemüht sich, seine Spielzeit und die Einsatzorte der Künstlerinnen und Künstler entsprechend zu gestalten. 5. Verantwortlichkeiten In der Hochbauabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Abteilung V) werden Baumaßnahmen mit der Maßgabe vorbereitet und durchgeführt, dass sich die Aufgabenwahrnehmung auf die nicht delegierbaren Bauherrenleistungen beschränken muss. Dieser Organisationsgrundsatz ist im Zusammenhang mit den Ergebnissen der vom Abgeordnetenhaus eingesetzten Expertenkommission Staatsaufgabenkritik im Jahr 2002 eingeführt worden. Im Ergebnis vollzieht sich die verantwortliche Bearbeitung der Baumaßnahme in drei Wertschöpfungsstufen: Wertschöpfungsstufe 1 - nicht delegierbare Aufgaben Bauherr Wertschöpfungsstufe 2 - delegierbare Bauherrenaufgaben Projektsteuerer Wertschöpfungsstufe 3 - HOAI-Leistungen Architekten und Ingenieure Der Bauherr vergibt die Leistungen wie zum Bespiel die Kosten- und Terminsteuerung an einen Projektsteuerer, der durch Soll-Ist-Vergleiche Kosten, Termine und Qualitäten während der Planung und Ausführung steuert. Dies erfolgt auf der Basis der durch die Architekten und Ingenieure in der Wertschöpfungsstufe 3 ermittelten Kostenermittlungen. Wird beispielsweise im Rahmen der Baudurchführung durch die Bauleitung festgestellt, dass zusätzliche Leistungen aufgrund der vorgefundenen Bausubstanz erforderlich sind, so ermittelt die Bauleitung die Kosten und begründet diese. Die Projektsteuerung ist verantwortlich dafür, die Kosten und deren Notwendigkeit zu prüfen und dem Bauherrn zur Beauftragung vorzuschlagen. Dabei prüft der Projektsteuerer in Zusammenarbeit mit den Planern und der Bauleitung Möglichkeiten zur Kompensation der zusätzlichen Kosten zunächst in Bereichen, die keine Einschränkungen für den Nutzer bedeuten. Kommt es zu Mehrkosten, die nicht kompensiert werden können, wird unter Leitung des Bauherrn nach Kompensationsmöglichkeiten gesucht, die mit dem Nutzer und dem Bedarfsträger abzustimmen sind, wenn diese Nutzungseinschränkungen nach sich ziehen. Sind die dargestellten Möglichkeiten ausgeschöpft, werden die unvorhergesehenen Kosten zusammengestellt und der Prüfabteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Genehmigung vorgelegt. Wenn das in den Bauplanungsunterlagen für Unvorher- 7

8 gesehenes eingestellte Budget ausgeschöpft ist, werden Ergänzungsunterlagen vom Bauherrn erarbeitet. Die Abt. Hochbau trägt in ihrer Funktion als Bauherr die in Rede stehenden Tatbestände im Rahmen von Baubegleitenden Ausschüssen (BBA) vor und führt die Entscheidung über die ggf. erforderliche Fortschreibung von Termin- und Kostenplänen herbei (baubegleitendes Termin- und Kostencontrolling). Diese Ausschüsse werden von Vertretern des Bauherren (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt - Abt. V - Projektmanagement, unterstützt durch die Projektsteuerung) verantwortlich geleitet und die zu treffenden Entscheidungen fachlich vorbereitet. Weitere Teilnehmer sind, neben den beauftragten Architekten und Ingenieuren, Vertreter des Bedarfsträgers (hier: Senatskanzlei, Abteilung für kulturelle Angelegenheiten), des Prüfbereichs der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Abt. VI), des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), des Ministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BmVBS), des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordung (BBR) und Vertreter des Nutzers (hier: Staatsoper/ Stiftung Oper) sowie der Verein der Freunde und Förderer der Staatsoper Berlin e.v. Das BKM ist Zuwendungsgeber und lässt sich baufachlich durch das BBR und das BmVBS beraten. Eine graphische Übersicht über die Beteiligten und Entscheidungswege ist dem Hauptausschuss bereits mit dem Bericht - SenStadtUm - V A 5 - vom 6. März 2012, rote Nr zur Verfügung gestellt worden. 6. Offene Fragestellungen 6.1 Beratungen im Kulturausschuss Die Notwendigkeit der Sanierung der Staatsoper Unter den Linden und die Verbesserung ihrer Betriebsabläufe sind im Unterausschuss Theater und im Kulturausschuss seit 2004 wiederholt Gegenstand von Berichten und Beratungen gewesen. Die folgende Liste bietet eine Übersicht über die Sitzungen, zu denen Fragen zur Sanierung der Staatsoper angemeldet waren: Kulturausschuss: 23. Sitzung am Sitzung am Sitzung am Sitzung am Sitzung am Sitzung am Sitzung am Sitzung am Sitzung am Sitzung am Sitzung am Unterausschuss Theater: 17. Sitzung am Sitzung am Sitzung am Sitzung am Sitzung am Sitzung am Planungsgrundlagen / Umfang der Grundlagenermittlung Grundlagenermittlung / Akteneinsicht im Staatsarchiv Wie bereits unter 5. ausgeführt beschränkt sich die Aufgabenwahrnehmung in der Abteilung V der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf die nicht delegierbaren Bauherrenleistungen. Daher werden auch Bestandteile der Grundlagenermittlung an freiberuflich Tätige vergeben. 8

9 So erfolgte bereits im Jahr 2002 eine Katalogisierung der Archivbestände. Während der Erarbeitung der Bedarfsplanung wurde auch geprüft, welche Unterlagen zur Staatsoper im Preußischen Staatsarchiv vorliegen. Eine Grundlage dafür war beispielsweise die vorliegende Katalogisierung des Büros Spangenberg aus dem Jahr Im Zuge der Vertiefung des Bedarfsprogramms wurde weiterhin ein denkmalpflegerisches Gutachten erstellt. Das beauftragte Büro hat in diesem Zusammenhang ebenfalls mehrfach Akten im Preußischen Staatsarchiv eingesehen Planungsgrundlagen zum Bühnenturm Die vorliegenden Bestandsunterlagen wurden durch die freiberuflich Tätigen ausgewertet und bildeten die Grundlage für die weitere Planung. Das Tragwerk des Bühnenturms konnte erst freigelegt werden, nachdem die Bühnentechnik demontiert und der nichtkonstruktive Rückbau erfolgt war Baugrube/ Mischwasserkanal Der bestehende Mischwasserkanal quert die Baugrube für das Unterirdische Bauwerk, so dass dieser Kanal und der dazugehörige Düker (Unterquerung eines Rohres / einer Leitung unter einer Straße) abgebrochen werden musste. Während der Bauphase wird das Mischwasser mit dem sogenannten Hamburger Heber -Verfahren über Druckleitungen gepumpt bis der neue Mischwasserkanal oberhalb der Betondecke des Unterirdischen Bauwerks verlegt werden kann Unterirdisches Bauwerk/ Risiken für die Nachbargrundstücke Vor Baubeginn wurden die Nachbargebäude begutachtet. Baubegleitend erfolgen Erschütterungsmessungen und zusätzliche wiederkehrende Setzungsmessung. Bisher haben sich keine Setzungen an den Nachbargebäuden ergeben, es bestand und besteht keine Einsturzgefahr Grundlagenermittlung/ Grundwasser - Bewertung der Risiken Nach der Grundlagenermittlung erfolgte eine Risikobewertung unter Berücksichtigung der historischen Wallanlagen und deren Pfahlgründungen zu verschiedenen Bereichen der Baugrube z.b. zur Baugrubenwand, deren Rückverankerung und zur Dichtsohle. Als Grundlage für die Erarbeitung des Baugrund- und Gründungsgutachtens (Geotechnischer Bericht) wurden folgende Baugrundaufschlüsse durchgeführt: - acht verrohrte Trockenbohrungen (Aufschlusstiefe: 40 m), - zwei verrohrte Trockenbohrungen (Aufschlusstiefe: 32 m), mit Standard-Penetrations-Tests in Tiefen zwischen 22 m und 40 m, - drei Trockenbohrungen ausgebaut zu Grundwassermessstellen, - sechs Kleinbohrungen (Aufschlusstiefe: 10 m), - zehn elektrische Drucksondierungen (Aufschlusstiefen: von 21,5 m bis 25,6 m), - sechs schwere Rammsondierungen (Aufschlusstiefe: 10 m). Die daraus resultierenden Bauverfahren mit dazugehörigem Havariekonzept waren Grundlage der Planung und sind Leistungsbestandteil des Auftrages zur Herstellung der Baugruben. Erst bei der Erstellung der Baugrubenumschließung wurde unerwartet entgegen allen gutachterlichen Erkenntnissen und erfolgten Probebohrungen in einer Tiefe weit unterhalb der erwarteten ehemaligen Wallgründungen Holz entdeckt. Da die geplante Dichtsohle trotz vorgesehenem Sicherheitsabstand davon tangiert wurde, musste hier eine erneute Risikobewertung und eine Umplanung erfolgen. Um die Dichtheit der Sohle des Baugrubentrogs dennoch sicherstellen zu können, wurde die Sohle in Teilbereichen von 1,50 m auf 3,00 m verstärkt. 9

10 6.2.6 Effektanlage Die Effektanlage ist bereits seit Erstellung des Bedarfsprogramms Bestandteil der Planungen. Jedes moderne Opernhaus wie z.b. in Oslo oder Dresden verfügt über eine solche Effektanlage. Sie wird für verschiedene Nutzungsszenarien auf der Bühne benötigt. Inszenierungsbedingt kann es auch bei Opernaufführungen erforderlich sein, verschiedene Ton- oder Klangeffekte einzuspielen, z.b. bei neuen Aufführungsformen von elektronischer Musik sowie für Surround- Effekte und für richtungsbezogenes Einspiel. Eine weitere Teilfunktionalität der Effektanlage stellt die Unterstützung der akustischen Ankopplung von Zuschauerhaus und Bühne dar. 6.3 Planungskosten / Gutachten Aufgliederung der Planungs-, Projektsteuerungs- und Bauleitungskosten Die in der Vorlage 0235 A unter für Projektsteuerungs- und Bauleitungsleistungen in Höhe von rd T (neu: rd T ) und unter für Planungsleistungen in Höhe von rd T (neu: rd T ) benannten Mehrkosten verteilen sich auf folgende Bestandteile: Projektsteuerungs- und Bauleitungskosten Bisherige Projektsteuerung rd T Prozesssteuerung und Termincontrolling zur Vorbereitung optimierter Bauabläufe. Dazu gehören Nachträge zum Lean Construction Management (Optimierung des Bauprozesses im Rahmen eines integralen Ansatzes bei der Planung und Ausführung), Task-Force-Leistungen, Workshop-Betreuungen und erbrachte Ergänzungen zu den Grundleistungen (z.b. Pflege des digitalen Projektraums inkl. dem Einstellen der jeweils aktuellen Planungsgrundlagen). Projektsteuerung neu (Prognose) rd T Hochrechnung der erforderlichen Leistungen bis 2015 einschl. Interimsprojektsteuerung, noch erforderliche Workshops und Detailprozessplanungen. Bauleitung Kleinteilige Zusatzleistungen: rd. 640 T Dazu gehören z.b. Schutzkonzepte zum Denkmalschutz, Fassadenkartierungen, Salz- und Feuchteuntersuchungen, Holzgutachten, Archivpflege und Unterstützungsleistungen für den Bühnentechnikrückbau, Muster und Tests. Leistungen im Termin- und Planmanagement: rd T Die hohe Komplexität der Planungsstruktur in diesem Projekt erfordert ein erhöhtes Maß an Koordinierung und Überwachung im Rahmen der Prüfumläufe für die Werk- und Montageplanung, das nicht durch die beauftragte Projektsteuerung geleistet werden kann. Honorarerhöhungen für Bauleitungen (Prognose) rd T Hochrechnung der erforderlichen Leistungen bis 2015 durch erhöhte anrechenbare Kosten und noch weitere zusätzliche besondere Leistungen (z.b. Baustellenlogistik, Mehrschichtenbetrieb) Planungsleistungen Architektenleistungen: rd. 730 T Die Nachtragsleistungen umfassen u.a.: Erfassung der denkmalrelevanten Bausubstanz, Probeentnahmen und Laboruntersuchungen; Leistungen bei der Textilbespannung, Herstellung von Stofffarb- 10

11 tonmustern; restauratorische gutachterliche Leistungen zu Putzuntersuchung in der Intendanz; Wiedereingliederung historischer Fassadenelemente in allen historischen Bauteilen (z.b. Betonwerksteingesimse, Balustraden der Hoffassaden); Erstellung eines Prüfkörpers für Bauteilversuche für die Nachhallgalerie zur Vorbereitung und Erwirkung der Zustimmung im Einzelfall; Prüfung zusätzlicher Rohbaupläne auf Übereinstimmung mit der Objektplanung; Ergonomie Saalbestuhlung; Ergänzung von 2D Schnitten im 3D-Modell. Statik, Bauphysik und Baugrube: rd T Bestandsaufnahme und Wertung für Sanierungsmaßnahmen in statischer, bauphysikalischer und brandschutztechnischer Sicht; Aufstellen, Betreuen und Auswerten von Erschütterungs- und Setzungsmessprogrammen zur Sicherung der Baugrube und angrenzender Bebauungen; Entwickeln und Planen von Abbruchund Wiederaufbaukonzepten einschl. Planung der dafür erforderlichen Bauhilfsmaßnahmen; durchgehende statische Kontrolle der Bauausführung; Hilfestellung für andere Planer bei besonderen statischen Detailproblemen, z.b. Gesimsbefestigungen; Anpassungsplanungen bei den Abdichtungsarbeiten im Opernhaus zur Lösung von Bestandsproblemen, Anpassungsplanungen für geänderte Baugrubenausführungen; Bewertung von Setzungsproblemen und Lösungsansätzen. Technische Gebäudeausrüstung, Bühnen- und Medientechnik: rd T Spezielle Koordinierungsleistungen für die gemeinsame Leitungs- und Kabelführung der beteiligten Fachplaner; Anpassungsplanungen an unvorhergesehene Bestandssituationen Nicht berücksichtigte Planungskosten der Berliner Wasserbetriebe: rd. 270 T Umverlegung von Wasser- und Abwasserleitungen Sachverständige/ Akustikgutachten Die Mehraufwendungen in Höhe von rd. 260 T im Bereich Akustik dienen der Erreichung und Sicherung der Planungsziele bei Bauakustik und Raumakustik. Nicht alle notwendigen Parameter lagen zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung vor. Erst im Rahmen der detaillierten Ausführungsplanung wurde deren Einfluss auf die Bau- und Raumakustik erkennbar. Raumakustik: Die zusätzlichen Leistungen im Bereich Raumakustik umfassen u.a. die Erstellung eines Modells des Zuschauerraums der Staatsoper im Maßstab 1:10 und die Durchführung akustischer Messungen an diesem Modell. Bauakustik: Darüber hinaus mussten Untersuchungen bei der Bauakustik zur Vermeidung von Schallquellen, die auf die benachbarte Umgebung wirken (Hotel de Rome, Wohnbebauung, St. Hedwigs- Kathedrale), die Untersuchung von schalltechnischen Eigenschaften von Werkstoffen und deren Formen sowie Messungen zur Qualitätssicherung der Bauausführungen bzw. zur Optimierung von Mustern beauftragt werden. 6.4 Erstausstattung/ Anpassung und Nachrüstung der Ausstattung Die ausgewiesenen Kosten in Höhe von rd T verteilen sich auf Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände für das Opernhaus (1.600 T ) die Intendanz (600 T ) und das Probenzentrum (800 T ). 11

12 Im Opernhaus umfasst dies u.a. das Aufarbeiten des Bestandes von Tresen und Sesseln, Einrichten eines Opernshops, Anschaffung von Stehtischen und Stühlen für die Konditorei, Ausstattung der Billetkassen, Ausstattung der Büroräume, Ausstattung der Künstlergarderoben, Ausstattung der Umkleideplätze in den Mannschaftsräumen, Ausstattung des Archivs mit Stahlschränken. In der Intendanz werden Besucher- und öffentliche Bereiche wie Pforte, Casino, Besucherservice, Büro- und Konferenzräume, Proben- und Arbeitsräume, Garderoben und Umkleiden u.a. mit Tischen, Stühlen, Postfächern und Einbaumöbeln ausgestattet. Im Probenzentrum setzt sich die Ausstattung aus Mobiliar für Büro- und Konferenzräume, Proben- und Arbeitsräume, Garderoben und Umkleiden und aus Standard- und Schwerlaststahlregalen im Archiv sowie in den Lagerräumen zusammen. 6.5 Ablauf der Optimierungen Kostenentwicklung/ Kostensteuerung Kostenerhöhende Änderungen ergeben sich oftmals aus einer Gemengelage von berechtigten, erst später erkannten nutzerspezifischen Bedürfnissen sowie unvorhergesehenen auftretenden technischen Erfordernissen. Über die Entwicklung der Baumaßnahme einschließlich der Optimierungen wurde der Hauptausschuss seit 2010 regelmäßig unterrichtet. Die Kosten der Baumaßnahme wurden in den vorgeschriebenen Planungsschritten (Anmeldung für die Investitionsplanung, Bedarfsprogramm, VPU, BPU) ermittelt. Mit jedem dieser Schritte wurde die Planung vertieft und das Kostenermittlungsverfahren präziser. Die Kostenermittlung bei dieser komplexen Baumaßnahme konnte jeweils erst am Ende eines Planungsschrittes nach Durcharbeitung aller entwurflichen und technischen Aufgabenstellungen erfolgen. In einem anschließenden iterativen Prozess zwischen allen Beteiligten (Baudienststelle, Bedarfsträger, Nutzer, Architekten und Ingenieure) wurde und wird auch weiterhin während der Bauausführung angestrebt, etwaige Aufwüchse von Kosten durch Optimierungen wieder einzufangen bzw. zu reduzieren Variantenuntersuchung/ Bedarfsprogramm Die Größe der Nutzfläche war bei dieser Baumaßnahme eine der wichtigsten Stellgrößen für die Gesamtkosten und für die Folgekosten beim künftigen Betrieb der Oper. Das Opernhaus, Intendanz- und Magazingebäude umfassten ca m² Nutzfläche. Ein erster Entwurf eines Bedarfsprogramms vom April 2007 schloss mit ca m² Nutzfläche und Gesamtkosten von T ab. Um die Höhe der Gesamtkosten zu senken, wurden in einer ersten Überarbeitung in Zusammenarbeit mit dem Nutzer die Nutzflächen um ca. 27 % auf m² reduziert. Diese erhebliche Reduzierung ermöglichte allerdings keinen geordneten Repertoirebetrieb. In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Stiftung, der Staatsoper, und der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten - wurde daraufhin ein Raumprogramm mit rd m² Nutzfläche erstellt. Das Bedarfsprogramm wurde am 15. April 2008 mit T geprüft Vorplanungsunterlagen In den Vorplanungsunterlagen wurde die Einpassplanung des gebilligten Bedarfsprogramms zur Belegungsplanung fortentwickelt. Durch die vertiefte Betrachtung kam es teilweise zu Verschiebungen und Optimierungen in der Flächenanordnung. Die bereits im Bedarfsprogramm vorgesehenen Nutzungen konnten in der vertieften Planung ohne wesentlichen Flächenaufwuchs untergebracht werden. 12

13 Darüber hinaus wurden weitere Flächen für die Opernnutzung vom Nutzer während der Vorplanungsphase als Ersatzbedarf angemeldet und vom Bedarfsträger gebilligt. Hierdurch erhöhte sich die Nutzfläche auf m². Die Vorplanungsunterlagen wurden am 22. Dezember 2009 mit T geprüft Bauplanungsunterlagen Im Zuge der weiteren Planung im Juli 2010 haben eingehende Bestandsuntersuchungen und die vertiefte Planung im Zuge der Aufstellung der 3. Teil-BPU gegenüber den geprüften Vorplanungsunterlagen zunächst Mehrkosten in Höhe von rd T ergeben. Um den Kostenrahmen einhalten zu können, sind daraufhin sämtliche Bestandteile der Planung einschließlich der bereits genehmigten aber noch nicht umgesetzten 2. Teil-BPU in bau- und nutzerspezifischer Hinsicht auf Einsparpotentiale untersucht und mit dem Bedarfsträger und dem Nutzer abgestimmt worden. Darüber hinaus waren zur weiteren Reduzierung des Kostenaufwuchses Maßnahmen erforderlich, die den Betrieb der Staatsoper berührten. Dieser Diskussionsprozess betraf eine komplexe Interessenslage und beanspruchte ein halbes Jahr. Der Kostenaufwuchs konnte um T reduziert werden. Bei der Prüfung von Möglichkeiten zur Gegenfinanzierung der Differenz von T konnte erreicht werden, dass der Verein der Freunde und Förderer der Staatsoper ein schriftliche Zusage für die Kostenübernahme des Apollosaals in Höhe von T gegeben hat, so dass diese Mittel als Ausgleich für diesen Mehrbedarf herangezogen werden können Baubegleitendes Kostencontrolling In monatlich stattfindenden Kostenworkshops mit allen beteiligten Planern werden kostenrelevante Änderungen erörtert und nach Möglichkeit bedarfskonform, d.h. ohne Nutzungseinschränkungen kompensiert. Dies kann beispielsweise durch veränderte Standards erfolgen. Unvorhergesehene Kosten, die nicht kompensiert werden können, werden der Prüfabteilung von SenStadtUm zur Prüfung einer entsprechenden UV-Freigabe vorgestellt. Wenn die projektinterne Kompensations- und UV-Potentiale erschöpft sind, werden weitergehende auch bedarfseinschränkende Einsparpotentiale unter aktuellen Kosten-Nutzen-Abwägungen gemeinsam mit dem Bedarfsträger untersucht. 7. Finanzierung Die Finanzierung der Baumaßnahme stellt sich nunmehr wie folgt dar: finanziert bis T Ansatz T ab T Gesamt T Die notwendigen Folgerungen werden bei der Aufstellung des Entwurfs des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 und der Finanzplanung 2013 bis 2017 gezogen. In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 13

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