Kapitel Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - Hochbau - MG 08 Titel Sanierung und Grundinstandsetzung Staatsoper

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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 23. Mai 2018 V A 5 App.: (9139) 3251 Fax: (9139) 3201 christina.keinemann@sensw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über die Senatskanzlei Kapitel Senatsverwaltung für Stadtentwicklung - Hochbau - MG 08 Titel Sanierung und Grundinstandsetzung Staatsoper 8. Sitzung des Hauptausschusses am 21. März 2012 Bericht SenStadtUm - V A 5 - vom 6. März 2012, rote Nr Sitzung des Hauptausschusses am 12. Dezember 2012 Bericht SenStadtUm - V A 5 - vom 6. Dezember 2012, rote Nr A 29. Sitzung des Hauptausschusses am 30. Januar 2013 Bericht SenStadtUm - VA - vom 15. Januar 2013, rote Nr B 33. Sitzung des Hauptausschusses am 17. April 2013 Zwischenbericht SenStadtUm - VA - vom 9. April 2013, rote Nr C 34. Sitzung des Hauptausschusses am 15. Mai 2013 Bericht SenStadtUm - VA vom 3. Mai 2013, rote Nr D 37. Sitzung des Hauptausschusses am 28. August 2013 Bericht SenStadtUm V A 5 vom 11. Juli 2013, rote Nr E 71. Sitzung des Hauptausschusses am 14. Januar 2015 Zwischenbericht SenStadtUm V A 5 vom 6. Januar 2015, rote Nr F 78. Sitzung des Hauptausschusses am 27. Mai 2015 Bericht SenStadtUm V A 5 vom 18. Mai 2015, rote Nr G Austauschseite zur roten Nr G, rote Nr G Sitzung des Hauptausschusses am 9. September 2015 Bericht SenStadtUm VA 5 vom 27. Mai 2015, rote Nr I 19. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 14. Dezember 2017 Drucksache Nr. 18/0700 (II.A.1) Auflagenbeschlüsse 2018/ 2019 Anlagen Ansätze: Ansatz T Ansatz 2018 Ansatz T T Ist 2017: T Verfügungsbeschränkung 0 T Aktuelles Ist (am ): ,49 Gesamtkosten : T 1

2 Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat und die Bezirke werden aufgefordert, bei über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie bei Einnahmeverzichten in grundsätzlichen (d. h. auch bei neuen Baumaßnahmen) oder finanziell bedeutsamen Fällen den Hauptausschuss vorab zu unterrichten (Kenntnisnahme). Dies gilt auch, wenn im Laufe eines Haushaltsjahres zusätzliche Ausgaben für nichtplanmäßige Dienstkräfte bereitgestellt werden sollen und insoweit eine künftige Erweiterung des Stellenrahmens vorgesehen ist. Dienen die über- oder außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder machen die Umstände sofortiges Handeln erforderlich, ist der Hauptausschuss unverzüglich nachträglich zu unterrichten. Beschlussvorschlag Der Hauptausschuss nimmt von nachstehenden Darstellungen über die Erhöhungen der bisherigen Gesamtkosten von T um T auf T zustimmend Kenntnis. Hierzu wird berichtet: 1. Vorbemerkungen In der 78. Sitzung des Hauptausschuss ist der Bericht vom 18. Mai 2015 (rote Nr G und 0235 G-1) über die Erhöhungen der Gesamtkosten auf T auf der Grundlage der 2. Ergänzungsunterlagen (EU) zustimmend zur Kenntnis genommen worden. Zwischenzeitlich wurde die Deutsche Staatsoper (DSO) zum 3. Oktober 2017 mit einem Präludium bis zum 7.Oktober 2017 eröffnet. Der Regelbetrieb wurde am 7. Dezember 2017 aufgenommen. Die Sicherstellung dieser Termine hatte bei der Bauabwicklung oberste Priorität, da mit Blick auf zu erwartende Bauzeitverlängerungskosten (allein für die Aufrechterhaltung des Baustellenbetriebes entstehen Kosten von rund 1 bis 1,5 Mio. pro Monat) unbedingt verhindert werden musste, den Baustellenbetrieb über den Herbst 2017 hinaus zu verlängern. Eine Nichteinhaltung der Aufnahme des Spielbetriebes zum Herbst 2017 hätte außerdem unter Berücksichtigung der Regelabläufe des Opernbetriebes eine rund einjährige Verschiebung der Aufnahme der Spielbetriebes nach sich gezogen und eine Eröffnung der Staatsoper erst mit der Spielzeit 2018/2019 zum Oktober 2018 bedeutet. In diesem Zusammenhang und anhand des tatsächlichen Projektverlaufs musste festgestellt werden, dass die zu den letzten Ergänzungsunterlagen vom getroffenen Terminund Kostenprognosen teilweise zu optimistisch und damit unzutreffend waren, so dass tatsächlich noch weit über den 6-monatigen Risikopuffer hinaus Bauleistungen erforderlich wurden, um die in Teilen deutlich umfangreicheren Bauleistungen (Massenmehrungen) als zuletzt prognostiziert bearbeiten und abwickeln zu können. Neben den bereits in den vorausgegangenen Ergänzungsunterlagen beschriebenen Unwägbarkeiten des historischen Baubestandes führte insbesondere die zum Jahresbeginn 2014 eingetretene Insolvenz des bis dato tätigen Generalplanungsbüros für die Technischen Anlagen zu so gravierenden Lücken im weiteren Planungsprozess, deren Folgen und Abhängigkeiten in Gänze erst in der Ausführungsphase des komplexen technischen Innenausbaus in den Jahren 2016 und 2017 zu Tage traten und folglich in den 2. EU vom nicht in den Prognosen für ungeplante Massenmehrungen enthalten sein konnten. 2

3 Da die Insolvenz kurz vor Abschluss der 2. EU eingetreten ist, konnte die Bauleitung nur grob und auf noch nicht gesicherten Analysen die Folgen der Insolvenz abschätzen. Diese Bauzeitverschiebungen führten zu den allgemeinen Mehrkosten für die Baustellenunterhaltung wie z.b.: Verbrauchskosten für Baustrom, Bauwasser und Bauheizung Betriebskosten für Baubewachung und Baulogistik Vorhalten und Anpassen der Baustelleneinrichtungen Mietkosten für die Einlagerung der historischen Bauteile Vertragsanpassungen für geänderte Bauzeiten der beauftragten Büros Schadensersatzleistungen zusätzliche Schutz- und Winterbaumaßnahmen Sowohl die gegenüber den Prognosen zu den 2. EU vom in Teilen gravierenden Massenerhöhungen, als auch die Umstellung/Parallelität des Bau- und Inbetriebnahmeablaufes sowie die über den Eröffnungszeitpunkt hinaus erforderliche werdenden Restleistungen führen zu Mehrkosten, die in den bisher geprüften Planungsunterlagen nicht berücksichtigt werden konnten. Es wurde die zeitliche Überlagerung durch parallele Ausführung sowie Beschleunigung von Bau-/Restleistungen, bautechnischer Inbetriebnahmen und nutzerseitiger Erprobungsphase erforderlich. Dennoch konnten - trotz termingerechter Wiedereröffnung - einzelne, für die Aufnahme des Spielbetriebes nicht relevante, Teilleistungen nicht vollständig abgeschlossen werden und müssen auch noch über das Jahresende 2017 hinaus fertiggestellt werden. 2. Gesamtkosten der Ergänzungsunterlagen / 2.1 Gegenstand der Prüfung Gegenstand der Prüfung waren die von der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten - am bestätigten Ergänzungsunterlagen. Die Prüfung erfolgt gemäß AV zu 24 und 54 LHO in Hinblick auf unabweisbar notwendige Veränderungen inhaltlicher und konstruktivtechnischer Art gegenüber den geprüften BPU und 1. EU sowie 2. EU, insbesondere bezüglich der Plausibilität der angezeigten Kostenerhöhungen. Bei der EU-Prüfung wird nunmehr von einem endgültigen Abschluss der Arbeiten bis Dezember 2018 ausgegangen. Über die 2. EU hinaus haben sich im Wesentlichen die folgenden kostenmäßigen Veränderungen ergeben: - Mehrkosten zur Erreichung der Sanierungsziele gemäß BPU - Prognostizierte Mehrkosten aus der Bauzeitverlängerung bis August Prognostizierte Mehrkosten für bauzeitbedingte vertragliche Anpassungen 2.2 Ergebnis der Prüfung Es liegen geprüfte 3. EU vom 13. April 2018 über T vor. Eine Übersicht über das Prüfergebnis ist der Anlage 1 zu entnehmen. 2.3 Ursachen der Kostenerhöhungen Nähere Erläuterungen sind den nachfolgen Ausführungen zu entnehmen. Hinsichtlich der Berücksichtigung von konkreten Kosten- und Terminrisiken wird auf die Ausführungen unter 4. hingewiesen. 3

4 Baugrube (400 T ) Die Herstellung der Baugrube hat sich durch die Realisierung verschiedener Baugrundrisiken komplizierter und kostenintensiver gestaltet als im Rahmen der 1. und 2. EU prognostiziert worden ist. Die hierfür ermittelten Kosten wurden durch Mehrmengen überschritten. Im Bereich der Bohrpfahlwand am Opernhaus wurde zur Gewährleistung der Standsicherheit eine zusätzliche Wasserhaltung erforderlich. Im Zuge der Aushubarbeiten hat sich herausgestellt, dass der Anteil schadstoffbelasteten Bodens deutlich höher ist, als ursprünglich erwartet. Zur Baubeschleunigung wurde der Bauablauf im unterirdischen Verbindungsbauwerk umgestellt, hierdurch wurden zusätzliche temporäre Absicherungsmaßnahmen und Trassen bei der Wasserhaltung erforderlich. Die Ausführungssicherheit der Baugrubenerstellung und die Sicherung der Bestandsgebäude Opernhaus und Intendanz sowie der denkmalgeschützten Umgebungsbauten (Hedwigskathedrale und Hotel de Rome) wurde mit oberster Priorität beachtet, so dass keine respektive nur geringste Schäden aufgetreten sind. Die zusätzlich zu treffenden Maßnahmen haben sich als notwendig und richtig erwiesen, die Baugrubentröge konnten dicht und sicher hergestellt werden. Weitere Mehrkosten entstanden für Erkundungs- und Hindernisbohrungen, Variantenuntersuchungen, zusätzliche Baustelleneinrichtung der Bohrpfahlgeräteeinheiten, Mehrleistungen durch Stahlhindernisse in der Bohrpfahlwand, die Bohrpfahlherstellung im kontaminierten Bereich, Überwachungsmaßnahmen wie auch zusätzliche Leistungen in Statik und Ausführungsplanung. Im Ergebnis mussten die entsprechenden Prognosen hinsichtlich Aufwand und Komplexität im Rahmen der 1. und 2. EU nochmals angepasst werden Abdichtung Oper (1.600 T ) Die hierfür im Rahmen der 1. und 2. EU ermittelten Mehrkosten werden durch Mehrmengen überschritten. Die Erstellung der Abdichtungsarbeiten im Opernhaus gegen drückendes Wasser musste parallel zu den Abbruch- und Rohbauarbeiten ausgeführt werden, da die lastabtragenden Bauteile wie z.b. Stützen, Pfeiler und Wandscheiben die Abdichtung durchdringen. Daraus ergaben sich unvorhersehbare zusätzliche Leistungen, weil Maßnahmen für zwischenzeitliche Abfangkonstruktionen, zusätzliche Bauhilfsmaßnahmen gegen eintretende Durchfeuchtungen der Bestandskonstruktionen, für Sicherungen und Ertüchtigungen des Bestandes als auch Austausch von Bestandskonstruktionen wie z.b. Mauerwerk gegen Stahlbeton und erhöhte Aufwendungen bei den Rückverankerungen notwendig wurden. Darüber hinaus konnten die Montagen vielfach nur diskontinuierlich vorgenommen werden, was Auswirkungen bis hin zu der Größe der Abdichtbleche und damit der Menge der aufwendigen Dichtschweißnähte hatte. Auch mussten infolge des vorgefundenen Bestandes sowie langandauernder und wiederholt eintretender Durchfeuchtungen erheblich mehr Flächen saniert werden als ursprünglich vorgesehen war, und es haben sich höhere Korrosionsschutzanforderungen an den Bestandskonstruktionen als notwendig erwiesen. Die insgesamt verlängerte Ausführungsdauer der Abdichtungsarbeiten aufgrund der schlechten Bausubstanz führt zu verlängerten Vorhaltezeiten der Baustelleneinrichtung und entsprechenden Mehrkosten. Nach Beginn der Rückverankerung der Blechabdichtung im Bühnenhaus stellte sich infolge des undichten Bestandes heraus, dass zusätzliche Ertüchtigungsmaßnahmen an der Verankerung erforderlich wurden. In Teilbereichen waren zusätzliche Blechabdichtungen notwendig. Erforderliche äußere Abdichtungsarbeiten an den Bestandsgarderoben waren in den bisherigen Kostenberechnungen nicht berücksichtigt. 4

5 Die zusätzlich zu treffenden Maßnahmen haben sich als unumgänglich und richtig erwiesen, da die Abdichtungen mittels der neuen Stahlblechwanne und der Betonsohle bis auf einzelne, noch nicht fertiggestellte Randbereiche dicht und sicher hergestellt sind Mauerwerkssanierung sowie Bauhilfsmaßnahmen Opernhaus (6.600 T ) Die hierfür im Rahmen der 1. und 2. EU ermittelten Mehrkosten wurden durch Mehrmengen und weitere unerwartete Mehrleistungen aufgrund von statischen Erfordernissen überschritten. Die Terminplanung zum Zeitpunkt der 2. EU sah einen Abschluss der Rohbauarbeiten des Opernhauses bis Dezember 2015 vor. Insoweit wurden für die Rohbauarbeiten des Opernhauses innerhalb der 2. EU Bauzeitverlängerungskosten bis einschließlich Dezember 2015 berücksichtigt. Tatsächlich erforderte der komplexe Bauablauf mit zahlreichen Störungen, Umstellungen und Verzögerungen sowie für die Umsetzung der erheblichen Massenmehrungen eine Ausführung der Rohbauarbeiten innerhalb des Opernhauses teilweise bis November Entsprechend der Bauzeitverlängerung haben sich die Vorhaltekosten für die Kräne, Baustelleneinrichtung und Baustellenpersonal erhöht und es wurden vertragliche Anpassungen an den veränderten Bauablauf erforderlich. Umfangreiche Erschwernisse durch Diskontinuität der Planung (ausgelöst durch die Insolvenz) im Bereich des Proszeniums, der Bühnenportalwand, der Stahlbauarbeiten, dem Dach im Zuschauerhaus und dafür erforderliche diskontinuierliche und kleinteilige Arbeitsschritte sowie umfangreiche Arbeits-, Montagebühnen- und Gerüstleistungen ergaben sich erst im Zuge der Ausführung. Diese zogen deutliche Massenerhöhungen und technische Anpassungen der ursprünglich vorgesehenen Ausführung nach sich. Der weit überwiegende Anteil (> 6 Mio. ) der Mehrkosten entfällt auf diese technisch bedingten Nachträge und Massenmehrungen, denen ein entsprechender Sachwert gegenübersteht. Die prognostizierten Kosten für diverse Bauhilfsmaßnahmen haben sich wegen notwendiger Planungsänderungen und Anpassungen an den Bestand erhöht. Zusätzliche Bauhilfsmaßnahmen wurden erforderlich Restauratorische Maßnahmen (7.300 T ) Im Bereich der restauratorischen Maßnahmen sind aus verschiedenen Gründen Mehrmengen, Erschwernisse und Mehrkosten aufgetreten, die zur Überschreitung der im Rahmen der 1. und 2. EU ermittelten Kosten führen. Für die Feststellung des Restaurierungsumfanges und die Abstimmung der finalen Qualitäten wurden im Vorfeld umfangreiche Muster und Tests durchgeführt. Diese Arbeiten waren Grundlage für die Kostenberechnung. Die auf dieser Grundlage ermittelten Preise wurden im Rahmen der Angebotsphase am Markt oft nicht erreicht. Neben der allgemeinen Preisentwicklung hat sich ausgewirkt, dass im Rahmen der offenen Verfahren teilweise nur wenige Angebote eingegangen sind. Die Ursachen hierfür werden in dem aufgrund hoher denkmalpflegerischer Anforderungen eingeschränkten Bieterkreis, den derzeit hohen Auslastungen und Auftragsbeständen bei den potenziellen Bietern sowie einem überdurchschnittlich hohen Angebotsbearbeitungs- und Kalkulationsaufwand infolge der hohen denkmalpflegerischen Anforderungen, die zahlreiche Einzelbetrachtungen erfordern, gesehen. Teilweise mussten Vergabeverfahren mehrfach aufgehoben und die Leistungen in den untergeordneten Bereichen vereinfacht bzw. die Anforderungen reduziert werden. Infolge der vielfach erst nach Öffnung von Bauteilen erlangten Erkenntnisse über die tatsächliche Qualität der Bausubstanz wurden immer wieder Anpassungen der Planung und Ausführung erforderlich. 5

6 Es handelt sich vielfach nicht um Standardleistungen, sondern um komplexe restauratorische Arbeiten, die innovative Lösungen erforderlich machen. Die Ausführung der Stuckarbeiten an der Decke Zuschauersaal musste zunächst erst durch zahlreiche vor-hergehende Muster konzeptionell entwickelt werden. Insbesondere im Bereich der Nordfassaden-Freitreppe mussten aufgrund des schlechten Zustandes des tragenden Mauerwerks weitere nicht geplante Bereiche zurückgebaut und eingelagert werden. Diese Bauteile müssen im Rahmen der Restaurierung rekonstruiert werden. An den Fassaden konnten die ausgebauten Gesimssteine zum Großteil nicht wieder verwendet werden und mussten aufwendig rekonstruiert werden. In den Auflagerbereichen mussten umfangreiche Mauerwerkssanierungen vorgenommen werden. Die noch tragfähigen, jedoch vorgeschädigten Gesimsbereiche müssen vor dem weiteren Verfall geschützt werden. Für die erforderlichen Fenstersturzsanierungen müssen zusätzliche Freilegungs-, Korrosionsschutz- und Fassadeninstandsetzungsarbeiten ausgeführt werden. Insbesondere im Bereich der Wandverkleidungen aus Naturstein (Kassenhalle, Nasstreppenhäuser) war die Bausubstanz erheblich schlechter als aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse im Zeitraum der 1. EU eingeschätzt wurde. Bei der lokalen Demontage begrenzter Flächen wurde festgestellt, dass die Wandbeläge nur unzureichend mit dem tragenden Mauerwerk verbunden sind und zusätzliche Befestigungen erforderlich werden. Es mussten Flächen, die nicht für die Demontage vorgesehen waren, zur Sicherung des Bestandes wie z. B. Betonsanierungen demontiert, dokumentiert und eingelagert werden. Erhebliche Mehrkosten wurden dadurch verursacht, dass historischen Treppengeländer aus Sicherheitsgründen neu verankert werden mussten, wodurch große Teile der Treppenbeläge aufgenommen und replaziert werden mussten. Aufgrund der umfangreicheren Rückbau- und Rekonstruktionsflächen, insbesondere im Stuckgipsbereich, erhöhen sich auch die Flächen, die wiederhergestellt werden müssen. Wegen zusätzlich notwendiger Abdichtungen haben sich bereichsweise die Bodenaufbauhöhen verändert, so dass dort der ursprünglich vorgesehene Wiedereinbau von vorhandenen Natursteinböden nicht möglich war. Im Intendanzgebäude (Bauteil C) wurden, resultierend aus der schlechten Bausubstanz, umfangreich Trennwände und die angrenzenden Deckenfriese abgebrochen. Diese zum Teil stark gegliederten und profilierten Flächen müssen nach der Wiedererrichtung der Wände rekonstruiert werden. Die Kosten waren in diesem Umfang bisher nicht erfasst Gerüste und Baustelleneinrichtung (3.100 T ) Durch die bauliche Fertigstellung des Opernhauses im September 2017 und damit erst 4 Monate nach Ablauf des schon im Vorfeld in Anspruch genommenen 6-monatigen Risikopuffers aus der 2. EU sind weitere Mehrkosten entstanden. Die im Rahmen der 1. und 2. EU ermittelten Mehrkosten wurden durch Mehrmengen und weitere bauablaufbedingt notwenige Umbauten der Gerüste und Baustelleneinrichtung überschritten. Infolge der komplexen statischen Verhältnisse in den historischen Bestandsbauten sowie des daraus resultierenden geänderten Bauablaufes mit terminlichen Folgen wurden zahlreiche Anpassungen der Baustelleneinrichtung erforderlich. Im Wesentlichen sind das wechselnde aufwändige Gerüst- und Hilfskonstruktionen, Umbauten in der Baustromversorgungen, Schutz- und Winterbaumaßnahmen und die Anpassungen der Unterkünfte für Bauleitungen und Baufirmen. 6

7 Zur Sicherung der Bestandskonstruktionen und der in den Gebäuden Intendanz und Opernhaus verbliebenen Einbauten wurden Bauheizungen installiert, die im Zuge der Bauarbeiten angepasst und umgebaut werden mussten. Mit mehrfachen Anpassungen der Innen- und Außengerüste musste auf die Anforderungen der Bauzustände und der Bauabfolgen reagiert werden. Durch die Bauzeitverlängerung sind erhebliche Mehrkosten für verlängerte Gerüststandzeiten entstanden und bis zum Abschluss der Arbeiten prognostiziert Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen im ehem. Magazingebäude (und der Intendanz) (0 T ) Es sind keine Mehr-/Minderkosten aufgetreten Rohbau Intendanz (-600 T ) Zusätzlich zu den im Rahmen der 1. EU erkannten Mehraufwendungen wurde eine Schimmelpilzsanierung, eine abschnittsweise Erneuerung der Kellerdecke im Bereich des Ostflügels und verschiedene Abstützungen und Sicherungsmaßnahmen bei der Erstellung des Rohbaus notwendig. Im Bereich der Dachgesimse mussten große Teile der Brüstung mit Neumaterial ausgeführt werden. Zur Neupositionierung der Technikzentrale auf dem Dach sind zusätzliche Stahlbau- und Dachabdichtungsarbeiten erforderlich. Die freigelegte Bestandssohle im Treppenhaus des Westflügels machte eine Umstellung von einer bituminösen Abdichtung auf eine Stahlblechabdichtung erforderlich. Weiterhin mussten in Kellerräumen zusätzliche Abdichtungen durchgeführt werden. Die hierfür im Rahmen der 2. EU prognostizierten Mehrkosten wurden mit der Schlussabrechnung unterschritten, da darin enthaltene Risikoprognosen nicht in voller Höhe eingetreten sind Sondermüllentsorgung (-200 T ) Im weiteren Verlauf der Arbeiten sind weitere Mehrmengen aufgrund von Bestandsabweichungen aufgetreten, da im Rahmen der fortlaufenden Abfalldeklarationen wiederum mehr Fraktionen als gefährlicher Abfall eingestuft werden mussten. Die noch ausstehenden Entsorgungsmengen wurden durch die Fachbauleitung prognostiziert. Die hierfür im Rahmen der 2. EU prognostizierten Mehrkosten wurden mit der Schlussabrechnung unterschritten, da darin enthaltene Risikoprognosen nicht in voller Höhe eingetreten sind Projektsteuerungsmaßnahmen und Bauleitung (4.600 T ) Durch die bauliche Fertigstellung des Opernhauses im September 2017 und damit erst 4 Monate nach Ablauf des schon im Vorfeld in Anspruch genommenen 6-monatigen Risikopuffers aus den 2. EU sowie die intensive Objektüberwachung der Restleistungen sind bauzeitbedingten Honoraranpassungen für die Bauleitung und Fachbauleitungen entstanden. Zur Vermeidung von Bauablaufstörungen werden kleinere Anpassungen von den Firmen direkt vor Ort auf Anweisung der Bauleitungen umgesetzt. Für die dafür erforderliche intensive Betreuung der Firmen muss von den Bauleitungen ein honorarrelevanter Mehraufwand geleistet werden. 7

8 Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren (1.400 T ) Die Baumaßnahme ist geprägt von umfangreichen denkmalpflegerischen Auflagen, einer statisch problematischen Bestandssituation, akustisch hochwertigen Zielvorgaben, die im Rahmen der Ausführungsplanung konkretisiert wurden, und den zusätzlichen Leistungen der Plangleichstellung auf Grund der hier im Abschnitt 2.3 beschriebenen planerischen Mehraufwendungen. Neben den Honorarerhöhungen aufgrund höherer anrechenbarer Kosten der Kostengruppen 300 und 400 sind eine Vielzahl honorarrelevanter Sonderleistungen der beteiligten Planer für die Kostensteigerung verantwortlich. Beispielhaft sind die Entwicklung von unvorhersehbaren konstruktiven Sonderlösungen mit umfangreichen Untersuchungen und Tests, die Planung umfangreicher Bauhilfsmaßnahmen mit einer intensiven ingenieurtechnischen Begleitung, der Bestandssituation geschuldete zusätzliche Bestandsaufnahmen mit daraus folgenden Planungsanpassungen zu nennen. Die Insolvenz der TGA (technische Gebäudeausrüstung)-Partner Scholze führte zu fehlenden Detail-Koordinationen zwischen Hochbau- und Fachtechnikplanung in der relevanten Phase der Ausführungsplanung. Dies führte zu baubegleitenden Planungsanpassungen mit sich daraus ergebenen Bauablaufstörungen Verbrauchskosten (800 T ) Durch die bauliche Fertigstellung des Opernhauses im September 2017 und damit erst 4 Monate nach Ablauf des schon im Vorfeld in Anspruch genommenen 6-monatigen Risikopuffers aus der 2. EU entstehen für den Betrieb der Baustelle zusätzliche Kosten für Baustrom-, Bauwasser- und Bauheizungsanlagen Sachverständige (300 T ) Infolge der statisch problematischen Bestandssituation haben sich vielfach notwendige Zusatzleistungen im Bereich der Prüfungs-, Überwachungs- und Sachverständigenleistungen ergeben. Die baubegleitenden Kontrollen und Überwachungen sind entsprechend der Bauzeit erforderlich. Insbesondere die notwendige baubegleitende Überwachung der Schweißnahtgüten und dichte musste mit umfangreichem Mehraufwand und über einen verlängerten Zeitraum erbracht werden. Zusätzlich erforderliche Bestandsvermessungen während der Bauphase sowie höhere Gebühren für die Prüfstatik infolge von Kostensteigerungen in den anrechenbaren Baukosten führen zu weiteren Mehrkosten Minderkosten durch wirtschaftliche Vergaben (0 ) Im Rahmen der Ausschreibung konnten seit den 2. EU keine weiteren Vergabegewinne verzeichnet werden Untertitelung (-300 ) Durch die Entscheidung zur Herstellung einer Übertitelungsanlage anstelle einer Untertitelung konnten Kosteneinsparungen erreicht werden. 8

9 Lagerflächen (0 T ) Die historischen Bauteile, wie z. B. hölzerne Wandbekleidungen, Natursteinfußboden, Stuckdecken etc., wurden aufgenommen, kartiert und erfasst. Bis zum Wiedereinbau werden diese Bauteile in externen angemieteten Lagern fachgerecht eingelagert. Es sind keine Mehr-/Minderkosten aufgetreten Wachschutz (500 T ) Durch die bauliche Fertigstellung des Opernhauses im September 2017 und damit erst 4 Monate nach Ablauf des schon im Vorfeld in Anspruch genommenen 6-monatigen Risikopuffers aus den 2. EU entstehen für den Betrieb der Baustelle zusätzliche Kosten für die Bewachung. Auch während der Ausführung der wesentlichen Restarbeiten bis voraussichtlich Ende Mai 2018 ist eine Baustellenbewachung, wenn auch in verringertem Umfang, erforderlich. Die Anlauf- und Einregulierungsphase erfordert eine Unterstützung der Brandmeldeanlage durch den Einsatz zusätzlicher Brandwachen Sondernutzungsgebühren ( ) Die Verlängerung der Bauzeit hat eine Verlängerung der Sondernutzung des öffentlichen Straßenlands für die Baustelleneinrichtungen zur Folge. Dafür werden vom Bezirksamt Mitte von Berlin Gebühren eingefordert, deren Anspruch von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bestritten wurde. Nachdem feststeht, dass diese Kosten nicht anfallen werden, kommen die hierfür im Rahmen der 1. EU genehmigten Kosten nicht zum Tragen Schadensersatzleistungen für Nachbarn (0 T ) Im Rahmen der Maßnahmen zur Errichtung des unterirdischen Verbindungsbauwerks wurde die Hauptzufahrt zur privaten Tiefgarage unter dem Bebelplatz gesperrt. Die Sperrung greift in das Nachbarschaftsrecht ein. Auf der Grundlage eines externen Gutachtens ist eine jährliche Schadensersatzzahlung zu leisten. Es entstehen Mehrkosten infolge der verlängerten Bauzeit und Sperrung. Es sind keine Mehr-/Minderkosten aufgetreten Unterirdisches Verbindungsbauwerk Rohbau (-400 T ) Das unterirdische Verbindungsbauwerk (UBW) dient als zentrale witterungsunabhängige interne Verbindung von Opernhaus, Intendanz und Probenzentrum. Anders als geplant erfolgen die Rohbauarbeiten im UBW parallel zu den andauernden Rohbauarbeiten im Opernhaus und der Intendanz. Zur Ablaufoptimierung wurde deshalb ein zusätzlicher Hochbaukran erforderlich. Zudem wurde in den Randbereichen im südlichen Baufeld ein Mobilkran eingesetzt. Infolge des Altbaubestandes mussten die baulichen Anschlussdetails einschließlich der Fugenbandsysteme in den Übergangsbereichen zwischen den Gebäudeteilen angepasst werden. Die hierfür im Rahmen der 2. EU prognostizierten Mehrkosten wurden mit der Schlussabrechnung unterschritten, da darin enthaltene Risikoprognosen nicht in voller Höhe eingetreten sind. 9

10 Probenzentrum - Rohbau und Fassaden (300 T ) Das Probenzentrum (Bauteil D) wurde in der durch den Abbruch von Teilen des ehemaligen Magazingebäudes entstandenen Baulücke zwischen der Intendanz und dem verbleibenden Magazingebäude errichtet. Als unvorhersehbare Leistungen wurde der marode östliche Bestandsgiebel der Intendanz temporär gesichert und abgetragen sowie als Neubaugiebel errichtet. Zwischen den Untergeschossen wurden zusätzlich Gründungsmaßnahmen und unter der Sohle verstärkte Dämmungen notwendig. Die im Vorfeld durchgeführten Bodenanalysen erwiesen sich als zu ungenau, der Grad der Kontaminierung des auszubauenden Bodens war höher als zum Zeitpunkt der Ausschreibung angenommen, somit erhöhten sich die Entsorgungskosten. Weitere Mehrleistungen entstanden bei der technischen Umsetzung der geplanten Brandschutzverkleidungen an Stahlkonstruktionen und verschiedenen Stahleinbauteilen sowie durch Anpassungen der Konstruktionen infolge der umliegenden Bestandsbauten Die Realisierung der akustischen Raumanforderungen an die Proberäume, insbesondere die Ausführung der Probensäle als Raum-in-Raum-Konstruktion mit entkoppelten Bodenplatten, war aufwändiger als ursprünglich geplant. Im Zuge der Spezifizierung des Bedarfsprogrammes und der Detaillierung der Planung einschließlich der Berechnung des Schwingungssystems mussten die qualitativen Anforderungen an die Materialien und Montagen angepasst werden. Die hierfür im Rahmen der 1. und 2. EU ermittelten Mehrkosten wurden durch Mehrmengen überschritten Mehrkosten Ausbaugewerke (3.500 T ) Die Komplexität der Bauausführung der Ausbaugewerke ist aufgrund der besonderen Raumstrukturen der Staatsoper als sehr hoch einzuschätzen. Ein Wiederholungsfaktor im Ablauf der Ausbaugewerke, der zu Preisnachlässen führen würde, ist nicht gegeben. Die Ausbauleistungen sind prototypische und individuelle Einzelanfertigungen, die den gesetzten Standards gerecht werden. Diese hohen Anforderungen des Denkmalschutzes, der Raumakustik und Bauakustik, der komplett neuen Installationen der Haustechnik, Bühnenbeleuchtung und Bühnentechnik sowie für neuentwickelte und nicht vergleichbare Elemente wie die Verkleidung der Nachhallgalerie führten bei der detaillierten Umsetzung zu kostenträchtigen Mehrleistungen, die in diesem Umfang im Rahmen der 1. und 2. EU nicht vorhergesehen bzw. prognostiziert werden konnten Mehrkosten TGA ( T ) Die Insolvenz der TGA-Partner Scholze führte zu fehlenden Detail-Koordinationen zwischen Hochbau- und Fachtechnikplanung in der relevanten Phase der Ausführungsplanung. Dies führte zu baubegleitenden Planungsanpassungen mit sich daraus ergebenen Bauablaufstörungen. Trotz eingeleiteter Gegenmaßnahmen, die kostenmäßig in den Vergabeeinheiten ausgewiesen sind, konnten Bauzeitverschiebungen nicht gänzlich vermieden werden. Da die Insolvenz kurz vor Abschluss der 2. EU eingetreten ist, konnte die Bauleitung nur grob und auf der Grundlage noch nicht gesicherten Analysen die Folgen der Insolvenz abschätzen. So erfolgte die eigentliche bauliche Fertigstellung des Opernhauses erst im September 2017 und damit erst 4 Monate nach Ablauf des schon im Vorfeld in Anspruch genommenen 6- monatigen Risikopuffers. 10

11 Die hierfür im Rahmen der 1. und 2. EU ermittelten Mehrkosten wurden durch Mehrmengen und notwendige Zusatzleistungen überschritten. Nachfolgend sind hierfür beispielhaft die Mehrkosten der drei größten Vergabeeinheiten (VE) dargestellt: Beispiel 1: VE Wärmedämmung- alle Bauteile Mehrkosten T Leistungsinhalt dieser Vergabeeinheit ist die technische Wärme- und Schalldämmung technischer Anlagen. Diese umfasst im Wesentlichen die Schallschutzmaßnahmen von Wänden und Bauteilen nach den Vorgaben des bauakustischen Beraters zur Absicherung der hohen akustischen Anforderungen. Um diese abzusichern wurden Muster für die Durchdringungen erstellt und hinsichtlich ihrer bauakustischen Eigenschaften gemessen, beurteilt und bewertet. Diese Muster konnten erst nach Erstellung der 2. EU vor Ort gemacht werden. Im Ergebnis der Messungen und Bemusterungen mussten zahlreiche akustische Details in einem iterativen Prozess regelmäßig überarbeitet und so langen optimiert werden, bis die hohen akustischen Anforderungen erreicht wurden und dabei gleichzeitig den Brandschutzanforderungen entsprachen. Nahezu sämtliche Ausführungsdetails waren aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im denkmalgeschützten Altbau nur in Form von aufwendigen Sonderlösungen realisierbar. Diese mussten als individuelle, nicht im Voraus planbare Einzelmaßnahmen parallel zum Bauablauf geplant und entsprechend der örtlichen Gegebenheiten individuell angepasst werden. Im Zuge der Abrechnung wurden Mehrmengen gegenüber der Prognose zur 2.EU festgestellt, die annähend den vollständigen Umfang der Mehrkosten (rund T ) ausmachen und einen entsprechenden Gegenwert darstellen. Des Weiteren sind in geringem Umfang bauzeitbedingte Mehrkosten infolge des veränderten Bauablaufes eingetreten. Beispiel 2: VE Starkstromanlagen alle Bauteile Mehrkosten T Aufgrund der gravierenden Planungsdefizite infolge der Insolvenz des TGA-Generalplaners, der resultierenden Veränderungen im Bauablauf und durch Verschiebungen der Bauzeit sind Mehrkosten entstanden. Zur Sicherung der Fertigstellungs- und Inbetriebnahmetermine waren Beschleunigungsmaßnahmen und die Herstellung von Provisorien erforderlich. Im Zuge der Abrechnung wurden Mehrmengen bei Kabeln, Leitungen und Installationsobjekten gegenüber der Prognose der 2. EU festgestellt. Planungsstand zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen war die Entwurfsplanung. Im Zuge der weiteren Planungsphasen bis hin zur Detail- und Einrichtungsplanung wurden vielfach Anpassungen der elektrotechnischen Planungsunterlagen erforderlich, um auf Planungsdefizite und aufgrund der Insolvenz des TGA-Planers auf nicht vollendente Planungsleistungen zu reagieren. In vielen Fällen mussten Anpassungen an den denkmalgeschützten Bestand vorgenommen sowie Anforderungen an den Brandschutzes gewährlistet werden. Dies führte zu teilweise erheblichen Massenmehrungen und zu technisch bedingten Nachträgen. Diese begründen mit rund 3 Mio. den wesentlichen Anteil der Mehrkosten und stellen gleichzeitig einen entsprechenden Sachwert dar. Beispiel 3: VE 470 Bühnentechnik Opernhaus Mehrkosten T Zur Einhaltung der Fertigstellungs- und Inbetriebnahmetermine waren teilweise Parallelarbeiten zu den noch nicht abgeschlossenen Rohbauarbeiten notwendig, wodurch zusätzliche Reinigungs- und Schutzmaßnahmen erforderlich wurden. Des Weiteren waren zur Einhaltung der klimatischen Einbaubedingungen für Bühnenböden und Holzbauteile umfangreiche zusätzliche Bautrocknungsmaßnahmen notwendig. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten im denkmalgeschützten Altbau mussten Planungsanpassungen und Sonderlösungen realisiert werden und technischen Nachträge und Massenmehrungen nach sich zogen. Aufgrund der verlängerten Ausführungsfristen mit Verschiebung des baulichen Fertigstellungstermins bis in den November 2017 sind Mehrkosten für Teuerungen und zusätzliche Bereitstellung und Einsatz des Baustellenpersonals entstanden, die den signifikanten Anteil der Mehrkosten begründen. Im Wesentlichen sind diese durch den wochenlang teilweise im 11

12 Mehrschichtbetrieb erforderlichen Einsatz des hochspezialisierten technischen Personals mit entsprechend hohen Stundensätzen zu erklären. Um die bühnentechnischen Anlagen während des Präludiums und der Aufnahme des Regiebetriebes durch die Staatsoper sicher betreiben zu können, war und ist nach wie vor der Einsatz von spezialisiertem Betriebspersonal der Bühnentechnik-Firma zur Unterstützung des Personals der Oper erforderlich Mehrkosten Bestuhlung Zuschauersaal ( T ) Die Planung der Bestuhlung wird wesentlich von den akustischen Anforderungen an den Zuschauersaal des Opernhauses geprägt. Insofern sind Planung und Herstellung als höchst anspruchsvolle Aufgabe anzusehen. Gegenüber der Entwurfsphase haben in den weiteren Planungsphasen die Anforderungen an die Ergonomie, aus der Einwirkung der Bestuhlung auf die Raumakustik - vor allem auf die Nachhallzeit - aus den vorhandenen Geometrien mit gekrümmten und ansteigenden Flächen und aus konkretisierten funktionalen Aspekten zu einer Stuhlplanung geführt, die einen konstruktiv anspruchsvolleren Stuhl erforderlich macht. Die hierfür im Rahmen der 2. EU prognostizierten Mehrkosten wurden mit der Schlussabrechnung unterschritten, da darin enthaltene Risikoprognosen nicht in voller Höhe eingetreten sind Prognostizierte Mehrkosten für vertragliche Anpassungen an den veränderten Bauablauf (2.800 T ) Die bauliche Fertigstellung des Opernhauses erfolgte im September 2017 und damit erst 4 Monate nach Ablauf des schon im Vorfeld in Anspruch genommenen 6-monatigen Risikopuffers. Infolge der verlängerten Bauzeit ergeben sich für die beauftragten Firmen Mehrvergütungsansprüche durch Materialeinkaufspreis-Steigerungen, Tariflohnerhöhungen, verlängerter Vorhaltung der Baustelleneinrichtung, Baustellenbewirtschaftung sowie Baustellengemeinkosten. Weiterhin entstehen durch die Verschiebung von Arbeiten in ungünstige Jahreszeiten Mehraufwendungen. Darüber hinaus bestehen Mehrvergütungsansprüche aus Beschleunigungsmaßnahmen zur Sicherung des Fertigstellungstermins sowie für die Durchführung von Restleistungen unter erschwerten Bedingungen im laufenden Betreib bzw. in den Spielpausen. Die Mehrvergütungsansprüche sind Teilweise noch in Prüfung und Verhandlung sowie in einigen Fällen strittig. Die noch offenen und erwarteten Mehrvergütungsansprüche für vertragliche Anpassungen an den veränderten Bauablauf werden unter diesem Punkt prognostiziert. 2.5 Mehrkosten aus Erstanmeldung (0 ) In dem Zeitraum seit den 2. EU sind keine weiteren Anpassungen oder Nachrüstungen der Ausstattung erforderlich geworden. 2.6 Unvorhergesehenes (rd T ) Aufgrund der nachfolgend genannten Risiken wurde ein pauschaler Ansatz für Unvorhergesehenes (UV) aufgenommen. Dieser berechnet sich mit 10% bezogen auf den noch nicht abgerechneten Leistungsumfang. 3. Risikobewertung Die 3. EU basieren auf genauen Abrechnungsprognosen der Bauleitungen. Damit werden die Mehrkosten nicht pauschal betrachtet, sondern kleinteilig mit entsprechender Kostensi- 12

13 cherheit für jedes Gewerk gesondert eingeschätzt. Besondere Risiken wie z.b. höhere Gewalt, Insolvenzen, Vergaberügen oder Leistungseinstellungen bei Schlüsselgewerken sind nicht kalkulierbar und daher nicht berücksichtigt. Eine detaillierte Risikoanalyse zu den vorgenannten Punkten liegt als Anlage 2 bei. 4. Berichterstattung im Sinne von 24 Abs. 5 LHO über Änderungen gegenüber den genehmigten 2. EU Eine Abweichung von dem mit den 2. EU genehmigten Bedarf im Sinne von 24 Abs. 5 LHO ist nicht gegeben. Die relevanten Bestandteile Planungsrahmen (Baugrundstück, Städtebau, Erschließung) Funktions- sowie Raum- und Ausstattungsprogramm haben sich nicht verändert. Die Mehrkosten sind im Wesentlichen weiterhin auf die bereits zu den 2. EU benannten Gründe zurückzuführen, d.h. sie sind begründet durch baulich-technische, im Bestand liegende unvorhergesehene Notwendigkeiten. 5. Baupreisindex Für die Sanierung der Staatsoper ist der fiktive Aufschlag aufgrund Indexsteigerung im Rahmen der Berichterstattung über die 2. EU bereits abschließend ausgewiesen worden. 6. Termin der Fertigstellung Die Gebäude Intendanz, Probenzentrum und unterirdisches Bauwerk wurden im Sommer 2017 an die Oper übergeben. Das Operngebäude wurde nach der Eröffnungswoche (im Oktober 2017) Anfang Dezember 2017 an die Oper übergeben. Nunmehr erfolgt die Abarbeitung von Restleistungen und Mängeln. Hier ist eine Fertigstellung der wesentlichen Leistungen bis Ende Mai 2018 avisiert. 7. Finanzierung Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: finanziert bis ,2 Mio ,0 Mio ,0 Mio. ab ,2 Mio. 439,4 Mio. Die haushaltsmäßigen Folgerungen werden bei der Anmeldung zur Aufstellung des Entwurfs des Doppelhaushaltsplans 2020/2021 bzw. zur Finanzplanung 2019 bis 2023 berücksichtigt. In Vertretung Regula Lüscher Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen 13

14 Anlage 1 Übersicht Gesamtkosten BPU + 1. u. 2. EU sowie 3. EU 1. EU 2. EU 3. EU (Stand ) (in T ) (in T ) (in T ) Gesamtkosten nach BPU u. 1. EU Mehrkosten zur Erreichung der Sanierungsziele gemäß BPU Unvorhergesehene Mehrleistungen aus der Bauausführung 1 Baugrube Abdichtung Oper Mauerwerkssanierung + Bauhilfsmaßnahmen Opernhaus Restauratorische Maßnahmen Gerüste und Baustelleneinrichtung Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen im Restmagazin Rohbau Intendanz Sondermüllentsorgung Projektsteuerungsmaßnahmen und Bauleitung Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren Verbrauchskosten Sachverständige Minderkosten durch wirtschaftliche Vergaben (Vorrüstung) Untertitelung davon durch UV gemäß BPU/EU1 abgedeckt Unvorhergesehene Mehrleistungen aus der Bauausführung Prognostizierte Mehrkosten für Bauzeitverlängerung 15 Lagerflächen Wachschutz Sondernutzungsgebühren Schadensersatzleistungen für Nachbarn Unvorhergesehene Mehrleistungen (neue Punkte 2. EU) 19 Rohbau UBW Rohbau und Fassaden BT D Mehrkosten Ausbaugewerke Mehrkosten TGA Mehrkosten Bestuhlung Zuschauersaal Prognostizierte Mehrkosten für vertragliche Anpassungen an den veränderten Bauablauf Mehrkosten aus Bauausführung und Bauablauf Mehrkosten aus Erstanmeldung (Anpassung und Nachrüstung der Ausstattung) Summe Mehrkosten einschließl. Bedarfsanpassung Gesamtkosten einschließl. aller Mehrkosten Ansatz für UV für noch zu erbringende Leistungen 1. EU geprüft ca. 13,5% von 165 Mio EU geprüft ca. 11% von 200 Mio EU ca. 10% von 50 Mio Gesamtkosten einschließlich Vorsorge für UV Gesamtkosten neu: (gerundet) Stand:

15 Anlage 2 Risikoanalyse Risiken Eintrittswahrscheinlichkeit* Mehrkosten Baugrube entfällt berücksichtigt Kein Risiko, da Leistungen abgeschlossen und schlussgerechnet Abdichtung Oper entfällt berücksichtigt Kein Risiko, da Leistungen abgeschlossen und schlussgerechnet Mauerwerkssanierung und Bauhilfsmaßnahmen Opernhaus entfällt berücksichtigt Kein Risiko, da Leistungen abgeschlossen und schlussgerechnet Restauratorische Maßnahmen etwas erhöht weitgehend berücksichtigt Bis zum Abschluss der Maßnahme sind noch Restleistungen erforderlich, deren Abarbeitung sich wahrscheinlich bis zum Ende des Jahres 2018 hinziehen wird, da diese nur in Abstimmung mit dem Nutzer in Probe- und Spielpausen erfolgen können. Soweit erkennbar wurden von den Planungs- und Fachplanungsbüros alle hierfür erwarteten Kosten in die auftragsbe-zogenen Abrechnungsprognosen aufgenommen. Aufgrund der Vielzahl der noch auszuführenden Einzelleistungen und gewerkeübergreifenden gegenseitigen Beeinflussung, verbleiben Unsicherheiten bei den hierfür abgeschätzten Kosten Gerüste und Baustelleneinrichtung gering weitgehend berücksichtigt Für die noch auszuführenden Restarbeiten sind Prognoseansätze für die hierfür erforderlichen Gerüste und Baustelleneinrichtung enthalten. Es verbleibt ein Risiko aus Prognoseunsicherheiten Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen im Restmagazin entfällt berücksichtigt Kein Risiko, da Leistungen abgeschlossen und schlussgerechnet Rohbau Intendanz entfällt berücksichtigt Kein Risiko, da Leistungen abgeschlossen und schlussgerechnet Sondermüllentsorgung entfällt berücksichtigt Kein Risiko, da Leistungen abgeschlossen und schlussgerechnet Projektsteuerungsmaßnahmen und Bauleitung gering weitgehend berücksichtigt Bis zum Abschluss der Maßnahme sind noch Restleistungen erforderlich, deren Abarbeitung sich wahrscheinlich bis zum Ende des Jahres 2018 hinziehen wird, da diese nur in Abstimmung mit dem Nutzer in Probe- und Spielpausen erfolgen können. Für die Dauer der Restarbetien sind Prognosen für die Bauleitungs- und Fachbauleitungshonorare berücksichtigt. Es verbleibt ein Risiko für Prognoseunsicherheiten sowie für etwaige Verlängerungen und Ausweitungen der Restleistungen Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren sehr gering weitgehend berücksichtigt Die HOAI-Liestungsphasen der Planung sind abgeschlossen. Es verbleibt ein geringes Risiko für Planungsänderungen oder besondere Leistungen im Zusammenhang mit den Restarbeiten sowie für Nachforderungen bislang nicht angekündigter Mehrhonorarforderungen Verbrauchskosten gering berücksichtigt Für die Dauer der Restarbeiten sind Verbrauchskosten für die verbleibenden Baubüros und Container Prognostiziert. Es verbleibt ein Risiko aus Prognoseunsicherheiten Sachverständige sehr gering weitgehend berücksichtigt Zum Abschluss des Inbetriebnahme- und Abnahmeprozesses ist eine strenge terminliche Einbindung von Sachverständigen erforderlich, die eventuell nur über honorarrelevante Sondervereinbarungen erreichbar sind Minderkosten durch wirtschaftliche Vergaben Die Vergaben sind abgeschlossen. entfällt berücksichtigt (Vorrüstung) Untertitelung entfällt berücksichtigt Keine derzeit erkennabren Risiken Lagerflächen entfällt berücksichtigt Kein Risiko, da Leistungen abgeschlossen.

16 Anlage Wachschutz hoch berücksichtigt Durch die parallele Inbetriebnahme und Abarbeitung der Restleistungen im Operngebäude entstehen Aufwendungen durch die Stellung von Brandwachen als Kompensation zur Abschaltung der Brandmeldeanlage während der Arbeiten. Zusätzlich muss der Zutritt zum Gebäude kontrolliert und geregelt sein, da das Operngebäude nunmehr an den Nutzer übergeben ist. Auf Grund der wöchentlich seitens des Nutzers benannten Zeitfenster für Bautätigkeiten kann kein durchgängiger, geplanter Bauablauf erfolgen und somit der genaue Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung nicht genau benannt werden. Das Zutrittsmanagement sowie die Brandwachen müssen jedoch bis zur Fertigstellung vorgehalten werden Sondernutzungsgebühren entfällt berücksichtigt Entfällt Schadenserstzleistungen an Nachbarn entfällt berücksichtigt Kein Risiko, da abschließend vereinbart und schlussgerechnet Rohbau UBW entfällt berücksichtigt Kein Risiko, da Leistungen abgeschlossen und schlussgerechnet Rohbau und Fassaden BT D entfällt berücksichtigt Kein Risiko, da Leistungen abgeschlossen und schlussgerechnet Mehrkosten Ausbaugewerke etwas erhöht weitgehend berücksichtigt Bis zum Abschluss der Maßnahme sind noch Restleistungen erforderlich, deren Abarbeitung sich wahrscheinlich bis zum Ende des Jahres 2018 hinziehen wird, da diese nur in Abstimmung mit dem Nutzer in Probe- und Spielpausen erfolgen können. Für die Dauer der Restarbetien sind Prognosen für die Bauleitungs- und Fachbauleitungshonorare berücksichtigt. Es verbleibt ein Risiko für Prognoseunsicherheiten sowie für etwaige Verlängerungen und Ausweitungen der Restleistungen Mehrkosten TGA erhöht weitestgehend berücksichtigt Wasserschaden Ringkanal: Das Ausmaß und die notwendigen Aufwendungen, welche im Rahmen der Sanierung des Ringkanals entstehen sind derzeit auf Grund der Unzugänglichkeit dieses unterirdischen, mit TGA Kanälen verbauten, Bereichs nicht im Detail zu beziffern. Hier liegen derzeit nur grobe Schätzungen vor. Hinzu kommt, dass eine Zusage zur Schadensregulierung durch die Versicherung nicht vorliegt. Bauliche Trennung der Sicherheitsstromversorgung: Im Rahmen der bauaufsichtlichen Abnahme des Gebäudes wurde seitens der Prüfsachverständigen für Brandschutz eine Prüfung möglicher zusätzlicher brandschutztechnischer Trennung der Unterverteilung für die Sicherheitsstromversorgung und Allgemeinstromversorgung gefordert. Das diesbezügliche Konzept liegt der Brandschutzprüferin derzeit im Entwurf zur Prüfung vor. Zusätzliche Anforderungen und das Ausmaß hinsichtlich der Anzahl der Räume, also der notwendigen Bereiche, sind nicht abschließend festgelegt und somit hinsichtlich des notwendigen Aufwandes bezifferbar. Hinzu kommt, dass auch die bauliche Konstruktion und die damit verbundenen Materialien zur Umsetzung nicht abschließend bestätigt sind. Zusätzliche Einregulierungen: Der notwendige Zeitraum zur Einregulierung sämtlicher TGA Analgen des Operngebäudes kann hinsichtlich des diesbezüglichen Abschlusses nicht klar terminiert werden. Hieraus entstehen personelle Aufwendungen bei den ausführenden Firmen, welche über des vertraglich beauftragte Maß hinaus gehen. Risiko Inbetriebnahme-Abnahme-Übergabe-Prozess (IAÜ): Der IAÜ-Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Der Abschluss findet voraussichtlich im Frühjahr 2018 statt. In den auftragsbezogenen Abrechnungsprognosen sind Kostenansätze für erwartete Mehrkosten (z.b. Interimsbetrieb der techn. Anlagen) enthalten. Weitere Erschwernisse und Störungen des IAÜ-Prozesses während der laufenden Nutzung sind nicht auszuschließen Mehrkosten Bestuhlung Zuschauersaal Kein Risiko, da Leistungen abgeschlossen. 3.4 Prognostizierte Mehrkosten für vertragliche Anpassungen an den veränderten Bauablauf entfällt hoch berücksichtigt berücksichtigt

17 Anlage 2 Die sich infolge der verlängerten Bauzeit ergebenden Mehrvergütungsansprüche sowie die zur Sicherung des Fertigstellungstermins erforderlich werdenden Kosten und die aus Veränderungen der Vertragsfristen entstehenden Vergütungsansprüche sind als Risikokosten ermittelt und berücksichtigt. 3.5 Mehrkosten aus Erstanmeldung entfällt (Anpassung Keine neuen und Bedarfsanmeldungen Nachrüstung der 3.6 Ansatz für UV für noch zu erbringende hoch berücksichtigt Leistungen Für Nachträgliche Forderungen von Ausgleichszahlungen: Es wurden Abrechnungsprognosen für jedes Gewerk erstellt. Aufgrund des wesentlich veränderten Bauablaufes wurden nahezu sämtliche Arbeiten außerhalb der vereinbarten Vertragsfristen ausgeführt. Mit der überwiegenden Anzahl der Auftragnehmer wurden derartige Ansprüche bereits verhandelt und vereinbart. Darüber hinaus sind aufgrund des fortgeschrittenen Projektstandes in den auftragsbezogenen Abrechnungsprognosen Ansätze für Bauzeitveränderung nur enthalten, soweit diese von den betreffenden Firmen bislang angemeldet wurden. In den prognostizierten Mehrkosten für vertragliche Anpassungen an den veränderten Bauablauf (3.2) sind Kosten nur enthalten soweit diese darüber hinaus seitens der Bauleitung/Fachbauleitungen prognostiziert und erwartet werden. Es verbleibt ein Risiko aus bislang nicht angemeldeten/prognostizierten Nachforderungen. Ausfallkosten/Ersatzmaßnahmen: Zur Aufrechterhaltung des Betriebes der DSO sind teilweise Kosten zur Kompensation noch nicht betriebsbereiter oder ausgefallender Anlagen angefallen. Infolge eines Starkregenereignisses am wurde beispielsweise ein umfangreicher Austausch der Kühlzellen erforderlich. Während die Instandsetzungskosten hierfür über die Bauleistungsversicherung gedeckt sind, besteht für Folgekosten (Ersatzkühlung über externen Caterer während der mehrmonatigen Sanierungszeit) kein Versicherungsschutz. Entsprechende Mehrkosten wur-den von der DSO angemeldet aber noch nicht beziffert. Umbau Dachzentrale BT C: Im Rahmen einer Begehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit der DSO wurde der Zugang zur TGA-Dachzentrale des BT C bemängelt. Der diesbezügliche Umbau ist hinsichtlich der notwendigen Aufwendungen Planerisch derzeit noch nicht klar definiert. Baureinigung: Durch die parallele Inbetriebnahme und Abarbeitung der Restleistungen im Operngebäude entstehen Aufwendungen durch die permanente Baureinigung nach und während der Arbeiten. Auf Grund der wöchentlich seitens des Nutzers benannten Zeitfenster für Bautätigkeiten kann kein durchgängiger, geplanter Bauablauf erfolgen und somit der genaue Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung nicht genau benannt werden. Die Baureinigung muss jedoch bis Fertigstellung vorgehalten werden. * Qualitative Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit von Risikoereignissen : Auftreten nach bisheriger Erfahrung prognostizierte Eintrittswahrscheinlichkeit fast sicher - zumindest bei jedem 2. Fall (0,50) "hoch" häufig - bei jedem 2. bis 5. Fall (0,50-0,20) "erhöht" manchmal - bei jedem Fall (0,20-0,10) "etwas erhöht" selten - bei jedem 10. bis 25. Fall (0,10-0,04) "gering" fast nie - höchstens bei jedem 25, Fall (0,04-0) "sehr gering"

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