Die Auswahl von Ingenieurbu ros, ausfuḧrenden Firmen, Pru finstituten

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1 Folie 1 Die Auswahl von Ingenieurbu ros, ausfuḧrenden Firmen, Pru finstituten Michael Hippe

2 Folie 2 VSB-Stimmungsbarometer 2017 Ursachen allgemeine Konjunktur niedrige Zinsen marode Bru cken Baukonjunktur Notwendigkeit Substanzerhalt Haushaltsentlastung

3 Folie 3 Vergabe von Sanierungsleistungen europaweite Ausschreibung öffentliche Ausschreibung national beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnehmerwettbewerb beschränkte Ausschreibung freihändige Vergabe

4 Folie 4 Vergabe von Sanierungsleistungen VOB/A 16d Wertung soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Beru cksichtigung aller Gesichtspunkte, wie z. B. Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Umwelteigenschaften, Betriebsund Folgekosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe oder Ausfu hrungsfrist als das wirtschaftlichste erscheint. Der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend.

5 Folie 5 Vergabe von Sanierungsleistungen VergRModG 127 Zuschlag Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Zuschlagskriterien mu ssen so festgelegt und bestimmt sein, dass eine wirksame Überpru fung möglich ist, ob und inwieweit die Angebote die Zuschlagskriterien erfu llen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung mu ssen in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen aufgefu hrt werden.

6 Folie 6 Vergabe von Ingenieurleistungen europaweites Verfahren (VgV) formloses Verfahren

7 Folie 7 Vergabe von Ingenieurleistungen Im Oberschwellenbereich VgV 74 Verfahrensart Architekten- und Ingenieurleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. VgV 76 Zuschlag Architekten- und Ingenieurleistungen werden im Leistungswettbewerb vergeben. Ist die zu erbringende Leistung nach einer gesetzlichen Gebu hren- oder Honorarordnung zu vergu ten, ist der Preis im dort vorgeschriebenen Rahmen zu beru cksichtigen.

8 Folie 8 UVgO 50 Sonderregelung zur Vergabe von freiberuflichen Leistungen (Leistungs-)wettbewerb Dabei ist soviel Wettbewerb zu schaffen, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist. Streichung aller formellen Regelungen fu r freiberufliche Leistungen TVgG NRW Beschränkung auf Tariftreue und Sozialstandards Streichung aller sonstigen formellen Regelungen

9 Folie 9 Positionspapier zur UVgO Eine flächendeckende Regelung zur Vergabe freiberuflicher Leistungen im Unter schwellenbereich gab es bislang nicht. Eine solche Regelung war und ist wegen der Besonderheiten der freiberuflichen Leistungen, insbesondere der bei diesen Leistungen notwendigen engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer auch nicht geboten.

10 Folie 10 Vergabe von Ingenieurleistungen im Unterschwellenbereich empfohlenes Vorgehen: Standardaufgabe: Verhandlung mit bekanntem leistungsfähigen Bu ro besondere Aufgabe: gezielte Suche anhand von Leistungskriterien

11 Folie 11 Vergabe von Prüfungsleistungen formlose Vergabe Vergabekriterien Zulassung Fachkompetenz Renommee Zuverlässigkeit angemessener Preis

12 Folie 12 Angebot Sanierungsleistungen Beschreibung der Leistung Einzurechnende Leistung Muster-LV des VSB Textergänzung durch den Ausschreibenden Das 5-Säulen-Prinzip Nachweisfu hrung / Dokumentation Abrechnungshinweise DWA-M Schlauchliningverfahren DWA-M Optische Inspektion VSB-ZTV 1 - Roboterverfahren VSB-ZTV 2 - Kurzliner VSB-ZTV 3 - Zulaufanbindung VSB-ZTV 4 - Injektionsverfahren mit Isocyanat-Harzen VSB-ZTV 5 - Schlauchlining in Kanälen VSB-ZTV 6 - Einzelrohrlining VSB-ZTV 7 - Schlauchlining in Leitungen VSB-ZTV 8 - Schachtsanierung VSB-ZTV 9 - Flutungsverfahren VSB-ZTV 11 - Berstlining VSB-ZTV 12 - Rohrstranglining VSB-ZTV 13 - Close-fit-Lining VSB-ZTV 14 - Optische Inspektion (mit HD-Reinigung) VSB-ZTV 15 - Manschetten

13 Folie 13 Angebot Ingenieurleistungen

14 Folie 14 Vertrag Ingenieurleistungen

15 Folie 15 Vergabegrundsätze Vergabe von Sanierungsleistungen: Leistungen fest (durch LV und ZTV) Vergabe (nicht nur) nach Preis Vergabe von Ingenieurleistungen: Honorar (nahezu) fest (durch HOAI) Vergabe nach Leistung Vergabe von Prüfungsleistungen: Honorar in angemessenem Rahmen? Vergabe nach Renommee und Zuverlässigkeit

16 Folie 16 Gesetz der Wirtschaft Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen kann und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Menschen. Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen. Wenn Sie zu viel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas besseres zu bezahlen. John Ruskin ( )

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