Präventionskonzept des Pater-Rupert-Mayer-Gymnasiums
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- Meta Dresdner
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1 Präventionskonzept des Pater-Rupert-Mayer-Gymnasiums Zur Prävention von sexualisierter Gewalt / sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen 1. Schulische Einbettung Die notwendige Institutionalisierung der Prävention von sexualisierter Gewalt ist an den Pater- Rupert-Mayer-Schulen in den Rahmen der grundsätzlichen pädagogischen Ausrichtung und der emotional-präventiven Maßnahmen gestellt. Wertevermittlung hat einen großen Stellenwert an unseren Tagesheimschulen. Dazu gehört auch die Stärkung des Selbstwertgefühls, das ja einen bedeutenden Faktor beim Schutz gegen sexuelle Übergriffe darstellt. Die Pädagogen sehen sich, wenn sie die Stärkung des Selbstwertgefühls der Schüler zum Ziel gemacht haben, nicht selten zum Spagat gezwungen zwischen kontinuierlicher Beurteilung durch Notengebung in einem Alter, in dem die jungen Menschen noch sehr beeinflussbar sind durch Außenurteile, und in einer Zeit, in der schulischer Erfolg in den Familien oft eine fast übermäßig große Rolle spielt und dem Wunsch, den Kindern und Jugendlichen ein Gefühl für den eigenen, ganz individuellen Wert zu geben, der nur zu einem geringen Teil an intellektuellen Leistungen messbar ist. Der Aufgabe, auch andere Fähigkeiten und Leistungen zu würdigen, dienen viele Aktivitäten im unserem Haus. So würdigt z.b. der Pater-Rupert-Mayer-Preis, den der Elternbeirat jährlich einem oder mehreren AbiturientInnen verleiht, die Gesamtpersönlichkeit, die sich im besonderen Maße in sozialem Tun und gemeinschaftlichem Engagement bewährt. Ebenso dienen außerunterrichtliche Aktivitäten, wie Chor und Instrumentalunterricht, Theater, diverse Sportangebote und kreative Hobbykurse, Tutorenamt, Schulsanitätsdienst, Mitarbeit in der SMV, Ministrantendienst und nicht zuletzt das Sozialpraktikum der 10. Klassen des Gymnasiums der Förderung von Sozialkompetenz und des Engagements für die Gemeinschaft. In den Veranstaltungen der Schulseelsorge, den Gottesdiensten, den Einkehrtagen für Firmlinge und den Beichtgelegenheiten wird den Jugendlichen zudem der Wert einer religiösen Verankerung vermittelt. Die Verantwortung für die Schwächeren zeigt sich konkret auch im finanziellen Engagement der Schüler und ihrer Familien für soziale Projekte. 2. Spezielle Projekte zu Selbstverantwortung, sozialer und emotionaler Kompetenz Seit 2010 ist das auf aktuelle Schülerwünsche eingehende SOKO-Programm (Soziale und emotionale Kompetenz) an unserer Schule etabliert. Hier sollen Selbstvertrauen, Umgang mit und Verbalisierung von Gefühlen geübt werden. Von der 5. bis zur 9. Jahrgangsstufe führen die jeweiligen Fachlehrer oder Erzieher dreimal pro Schulhalbjahr in einer wechselnden, vorab festgelegten Stunde eine Sitzung mit den Klassen durch. Sofern nicht Themenwünsche aus den Klassen selbst vorliegen, können vorhandene Themen- und Stundenvorschläge genutzt werden. In der 5. oder 6. Jahrgangsstufe führt an je zwei Vormittagen eine Jugendbeamtin der Polizei Zammgrauft durch. Die Veranstaltung dient der Verdeutlichung von Gewalt in spielerischem Rahmen, mit den Zielen: Sensibilisierung für Gewalt und für die Opfer, Verletzlichkeit und Schutzrecht des eigenen Körpers, Eskalationserfahrung, Stärkung von Zivilcourage, Umgang mit verbalisierter Gewalt. Im Rahmen des Biologieunterrichts kommt das international preisgekrönte MFM-Projekt, das für Jungen und Mädchen getrennt durchgeführt wird, zum Einsatz. Ebenfalls spielerisch werden hier Körperkompetenz, Sexualaufklärung sowie wertschätzende Vorbereitung auf die Menarche vermittelt. Eine altersgerechte Wiederaufnahme findet das Thema in der 9. Jahrgangsstufe im Waagemut-Projekt. In der 7. Jahrgangsstufe findet Aufklärung über Gefahren des Internets/Cyber-Mobbings statt. Der neue LehrplanPlus bietet den Raum für die Wahrnehmungsschulung bezüglich körperlicher Gefühle, die Bearbeitung der Thematik Grenzen und Nähe, das unzensierte Sorgen für das eigene körperliche Wohlbefinden und das Erlernen und Einüben von Entspannungstechniken in den Fachbereichen Sport, Deutsch und Religionslehre.
2 Unsere Schulpsychologen bieten Trainings in den 5. Klassen zur Stärkung des Selbstwertgefühls, Sensibilisierung für übergriffiges Verhalten, Wahrung des Respekts füreinander und von Hilfsstrategien, wenn es bereits zu übergriffigem Verhalten kam. 3. Definitionen Sexualisierte Gewalt ist auf verschiedenen Ebenen zu definieren: o psychologisch: Handlungen, die einen anderen in seiner Selbstbestimmtheit und sexuellen Integrität verletzen und ihm psychischen Schaden zufügen o moralisch: verurteilenswürdige Handlungen o juristisch: unter Strafe gestellte sexuelle Handlungen Die Fälle gehen von Grenzverletzungen über sexuelle Übergriffe bis hin zu strafrechtlich relevanten Handlungen. Bedeutsam ist jeweils das Machtgefälle, das auch ohne psychische oder körperliche Gewaltanwendung missbräuchlich eingesetzt wird. Überall, wo Macht ohne Kontrolle wirken kann, ist Missbrauch möglich (R. Bögle). Hier wird auch deutlich, dass nicht jeder Täter pädophil sein muss. Zu unterscheiden ist zwischen Pädophilie (sexuelle Präferenz bei Erwachsenen für Kinder eines oder beiderlei Geschlechts vor der Pubertät; Hebephilie (sexuelle Präferenz bei Erwachsenen für Kinder eines oder beiderlei Geschlechts in / nach der Pubertät), die z. B. durch therapeutische Angebote zur erhöhten Impulssteuerung kontrollierbar ist, und Pädosexualität als ausgeübter Form, die nicht anders als missbräuchlich sein kann. Sexuelle Gewalt unter Kindern: Ein sexueller Übergriff liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den beteiligten übergriffigen und den betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.b. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohungen oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die Folgen für die Missbrauchsopfer sind abhängig von Dauer und Schwere des Missbrauchs, Alter des Kindes, sozialem Umfeld gravierend und nicht selten von lebenslanger Dauer. 4. Primäre Prävention: Vorbeugung 4.1. Opferprävention ist vorrangig. Sie kann und wird auf verschiedenen Stufen und Ebenen stattfinden: kognitiv: o Sexualaufklärung (Familie; Biologie- und Religionsunterricht) o wiederholte Thematisierung der Problematik sexualisierter Gewalt (in der Familie; durch Lehrer und Erzieher, z.b. in SOKO-Stunden). Untersuchungen haben gezeigt, dass dies Kinder, auch im Grundschulalter, nicht ängstlicher macht, sondern ihnen ein Gefühl von größerer Sicherheit gibt was allerdings nicht mit tatsächlicher Sicherheit verwechselt werden darf. Es ist nicht realistisch, Kinder auf die gesamte Breite möglicher Missbrauchserfahrungen vorbereiten zu wollen (Heinz Kindler). Auch darf die Verantwortung nie vom potenziellen Täter zum potenziellen Opfer hin verschoben werden. o Sensibilisierung für alltägliche Sexualisierung (Sprache, Kleidung, Übergriffe per Handy und Internet). Es gilt mehr, Einsicht und Einstellung, also eine innere Haltung zu vermitteln, als mit konkreten Verboten Druck auszuüben affektiv: Der Stärkung der Ressourcen dienen die unter 2. genannten Programme. Ferner sind von uns gefordert: wertschätzender und respektvoller pädagogischer Umgang, achtsamer Abstand, faire Machtverteilung, schützende Grenzen und offene Kommunikation, auch im Sinne einer Fehlerkultur. Prävention ist eher eine Erziehungshaltung als eine zeitlich begrenzte Maßnahme (M.K. Damrow) Körperbewusstsein: Schulung im Sportunterricht und durch weitere Angebote (s. 2.). Erfahrungen zu Nähe / Distanz, angenehmer / unangenehmer Berührung sollen im geschützten Rahmen gemacht werden.
3 aktional: Aufklärung über die persönlichen Rechte; Gewaltprävention (s. 2.); ggf. Selbstverteidigungskurse (extern) Täterprävention Die Schulgemeinschaft reflektiert fortlaufend die Notwendigkeit einschlägiger Verhaltensregeln (s. Anhang). Hierzu gehört u.a. eine zu schaffende räumliche Transparenz bei Lehrer-Schüler-Gesprächen, das Verbot von Social-Media-Kontakten zwischen Lehrern und Schülern, geschlechtsspezifische Aufsichten bei Schulfahrten, Achtsamkeit bezüglich des Sprachgebrauchs und angemessene Distanz im Lehrer-Schüler-Verhältnis Schul- und Tagesheimleiter sprechen das Konzept bei Einstellungsgesprächen an Die Schulleitung informiert die Kollegen, z.b. in einer Gesamtkonferenz, und die Eltern per Elternbrief oder die Homepage der Schule über das Konzept. Die Klassenleiter besprechen das Thema z.b. am Klassenelternabend. Die Information der Schüler übernehmen die Erzieher bzw. die Klassenleiter, es wird in jedem Klassenzimmer gemeinsam ein Flyer aufgehängt. Thema der Information sind unter anderem auch Täterstrategien (s. Anhang). 5. Sekundäre Prävention: Intervention 5.1. Umgang mit potenziellen Opfern Ein niedrigschwelliges Beschwerdesystem ist insoweit vorhanden, als Erzieher, Klassenleiter, Verbindungslehrer, Schulpsychologen, Schulsozialarbeiter, Seelsorger und alle Kollegen, die das Vertrauen der Schüler genießen, jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung stehen Da die spezifische Problematik aber zu einer erhöhten Hemmschwelle seitens der Betroffenen führt, sind die Kollegen, ebenso wie die Eltern, auch gehalten, eigene Beobachtungen ernst zu nehmen. Mögliche Indikatoren für Missbrauch finden Sie im Anhang Der/die Ersthelfer/in beobachtet, ohne vorschnelle Reaktionen, das potenzielle Opfer (soweit möglich auch den/die potenziellen Täter), macht ggf. Notizen, bemüht sich behutsam um Kontakt mit dem Kind, sucht, wenn möglich, den Austausch mit vertrauenswürdigen Kollegen bzw. holt sich Unterstützung von außen (s. Anhang) Die Schweigepflicht von Schulpsychologen und Seelsorgern kann in Widerspruch zur Fürsorgepflicht geraten. Sie kann im Notfall erweitert werden (z.b. auf den Schulleiter oder eine andere Vertrauensperson). Grundsätzlich ist sie ausgeschaltet, sobald eine strafrechtlich relevante Handlung bekannt wird, sowie bei begründetem Verdacht gravierender Übergriffe durch Mitarbeiter der Schule (s ), ebenso bei Gefahr für Leib und Leben, auch Suizidalität. In minder schweren Fällen sollte die Zustimmung des Kindes eingeholt werden, um das potenzielle Opfer nicht zusätzlich zu entmündigen. Zumindest muss es über jeden weiteren Schritt informiert werden Umgang mit potenziellen Tätern (Nennung in abnehmender statistischer Häufigkeit der Fälle): Missbrauch im familiären Umfeld: Helferkonferenzen, Einbeziehung der Schulleitung, ggf. Information des Jugendamtes oder der Polizei (Ermittlungspflicht). Keine Einbeziehung der Eltern, solange der Schutz des Kindes nicht gewährleistet ist Missbrauch durch Mitschüler (beinhaltet auch Cyber-Mobbing und Pornographie): Opferschutz geht vor Tätersanktion. Über letztere entscheidet die Schulleitung. Konfrontationen zwischen Opfer und Täter sind zu vermeiden Missbrauch durch Mitarbeiter der Schule: Bei weniger schwer wiegenden Beobachtungen oder Anschuldigungen, z.b. einem verbalen Missgriff, wird zunächst das Gespräch mit dem betreffenden Kollegen gesucht. Präventionsbeauftragte des Gymnasiums: OStRin i. K. Gertrud Auhofer, L i. K. Ruth Kleiser, Beratungslehrerin
4 In allen Fällen eines begründeten Verdachts auf sexuellen Missbrauch bzw. sexualisierte Gewalt besteht Meldepflicht über die Schulleitung/Tagesheimleitung an die diözesanen Präventionsbeauftragten! Anhang zum Präventionskonzept Mögliche Indikatoren sexuellen Missbrauchs (Die im Folgenden genannten Symptome können, müssen aber nicht auf sexuellen Missbrauch hinweisen. Sie können natürlich auch andere Ursachen haben. Ebenso kann sexueller Missbrauch auch ohne auffällige Verhaltensänderungen auf Seiten des Opfers stattfinden.) Gefühle von Angst, Scham und Schuld Rückzugsverhalten Depression Aggressivität, Verhaltensstörungen Leistungseinbrüche Psychosomatische Symptome wie Schlafstörungen, Appetitlosigkeit usw. Essstörungen, Autoaggression, Sucht und insbesondere: Posttraumatische Belastungsstörung Unangemessenes sexualisiertes Verhalten Mögliche Täterstrategien (Hinweise auf wiederholt beobachtete Handlungsweisen; andere Strategien, gerade auch im familiären Umfeld, sind selbstverständlich möglich.) Unter Umständen Beschäftigungssuche im sozialen Bereich, besonders innerhalb sehr autoritärer oder sehr unklarer/permissiver Strukturen Suche nach unsicheren oder labilen Kindern Kontaktaufnahme, ggf. auch im Internet Testrituale, evtl. auch verbal Wahrnehmung der Umwelt vernebeln (z.b. lauthals vorgetragene Empörung über sexuellen Missbrauch und Forderungen nach harten Sanktionen als Ablenkung von eigenen Straftaten) Manipulation des Opfers, z. B. durch Geschenke, pflegerische Handlungen Widerstand des Opfers ignorieren Redeverbot ( unser Geheimnis ) Bei steigendem Widerstand härtere Drohungen, um Schweigen zu erzwingen Übersicht Schutzkonzept für Schüler des Pater-Rupert-Mayer Gymnasiums Klassenstufe SO KO MFM- Projekt Zammgrauft Cyber- Mobbing Lehrplan+(Deutsch, Religionslehre, Sport) Schulpsychologie 5 x x x x x, Gruppen- und Einzeltraining 6 x x x x 7 x x x x 8 x x x 9 x Waage x x -mut 10 x x Q11 x x Q12 x x
5 Übersicht Verhaltensregeln: Angstfreier, respektvoller und wertschätzender Umgang zwischen Schülern, Eltern und Lehrkräften Achtsamkeit bezüglich des Sprachgebrauchs von Schülern, Eltern und Lehrern Achtsamkeit bezüglich der Kleidung von Schülern, Eltern und Lehrern Verbot von Lehrer-Schüler-Kontakten in den Sozialen Netzwerken Benutzung von Schulhandys bei Ausflügen und Schulfahrten Umsetzung eines christlichen Menschenbildes und christlicher Werte Geschlechterspezifische Begleitung bei Klassenfahrten und Ausflügen Räumliche Trennung der Sportumkleiden, geschlechterspezifische Aufsichten Beachten der Datenschutzbestimmungen gemäß der DSGVO. Räumliche Transparenz bei Lehrer-Schüler-Gesprächen Vorgehensweise bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch: Informieren einer Vertrauensperson Kontaktaufnahme mit dem Schulpsychologen/Beratungslehrer (Schweigepflicht) Herr Geppert, Sprechstunde Fr Uhr, Frau Kleiser, Sprechstunde Di Uhr, Frau Auhofer, Sprechstunde Do Uhr, Informieren der Schulleitung Kontaktaufnahme mit den diözesanen Missbrauchsbeauftragten Literaturliste: o Die deutschen Bischöfe Kommission für Erziehung und Schule Nr. 32: Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Handreichung für katholische Schulen, Internate und Kindertageseinrichtungen vom o engagement, Zeitschrift für Erziehung und Schule, Heft 1/2011: Prävention von sexualisierter Gewalt. o FORUM der BzgA, Heft 3/2010: Sexueller Missbrauch. o DJI IMPULSE, Heft 3/2011: Sexuelle Gewalt gegen Kinder. o Claudia Nikodem: Sexuelle Gewalt in der Schule in PädF 2/2011, S o U. Enders / J. Stumpf: Was kann ich tun, wenn ich sexuellen Missbrauch vermute?, in: U. Enders (Hrsg.): Zart war ich, bitter war's. Sexueller Mißbrauch an Mädchen und Jungen, Köln 1990.
6 Hilfreiche Institutionen : Beratungsangebote für Kinder- und Jugendliche: Amyna, Verein zur Abschaffung von sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt e. V. Mariahilfplatz 9, München, Tel. 089/ ; info@amyna.de I.M.M.A e. V., Beratungsstelle für Mädchen und junge Frauen. An der Hauptfeuerwache 4, München; Tel: 089/ ; beratungsstelle@imma.de Hilfe für sexuell übergriffige Kinder- und Jugendliche: Deutscher KinderschutzZentrum München (Beratung und ambulante Therapie) Kapuzinerstr. 9, München,Telefon: 089/ , kischuz@dksb-muc.de, info@dksb-muc.de KinderschutzZentrum München Beratungstelefon: 089/ Kinder- und Jugendtelefon Nummer gegen Kummer, Telefon: (kostenfrei und anonym) PräTect, Bayerischer Jugendring, Herzog-Heinrich-Straße 7, München Tel: 089/ ; steinbach.beate@bjr.de Staatliche Schulberatungsstelle, Infanteriestr.7, München; Tel: 089/ Mail: info@sbmuenchen.bayern.de Jugendgerechte Internetseiten und -kontakte: / (Tel: ) Diözesane Mißbrauchsbeauftragte (externe Rechtsanwälte) Ute Dirkmann Schloss-Prünn-Straße 5a München Telefon: 089/ Fax: 089/ Mail: info@kanzlei-dirkmann.de Dr. Martin Mielbach Pacellistraße münchen Telefon: 089/ Fax: 089/ Mail: muenchen@bdr-legal.de Diözesaner Präventionsbeauftragter Frau Lisa Dolatschko-Ajjur Herr Bartlechner
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