Neubauplanung Sporthalle Gesamtschule Höhscheid
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- Leon Maurer
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1 erstellt am: öffentlich - Neubauplanung Sporthalle Gesamtschule Höhscheid Ressort 2 und Ressort 4: Stadtkämmerer Weeke und Beigeordnete Frau Becker Vorlage erstellt: 23 Immobilienmanagement und 40 Schulverwaltung in Abstimmung mit 52 Sport und Freizeit sowie 20 Finanzmanagement Beratungsfolge: Gremium: Datum dafür dagegen enthalten Sportausschuss Ausschuss für Schule und Weiterbildung Finanzausschuss Rat Beschlussempfehlung 1.1 Sportausschuss Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung gemäß Ziffer Ausschuss für Schule und Weiterbildung Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung gemäß Ziffer Finanzausschuss Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Beschlussfassung gemäß Ziffer Rat Der Rat beschließt im Rahmen der baulichen Erweiterung der Gesamtschule Höhscheid eine Ergänzung des Neubaus um eine Zweifachsporthalle am Standort Zweigstraße mit einem Investitionsvolumen im Umfang von ca. 3,0 Mio. Euro, sowie die Kernsanierung der Sporthalle Neuenhofer Straße (Variante 2) im Umfang von ca. 1,9 Mio Euro. Beschlussvorlage Neubauplanung Sporthalle Gesamtschule Höhscheid Seite 1/7
2 2. Sachverhalt 2.1 Ziel Erforderlicher Neubau einer Zweifachsporthalle sowie Kernsanierung der Sporthalle Neuenhofer Straße zur Schaffung der notwendigen Kapazitäten für die Gesamtschule Höhscheid, der Grundschule Wiener Straße und Erfüllung der Bedarfe der Sportvereine unter Beachtung von wirtschaftlichen Gesichtspunkten. 2.2 Anlass und Lösung Für die aufwachsende Gesamtschule Höhscheid ist neben der Sanierung und Erweiterung des Gebäudes Zweigstraße und der bereits vorhandenen Einfachsporthalle am Standort Kanalstraße eine Zweifachsporthalle zur Durchführung eines richtlinienkonformen Unterrichtes notwendig. Nach Prüfung von Alternativen soll diese neben der Erweiterung des Gebäudes Zweigstraße um Naturwissenschaften und Kursräume am Standort Zweigstraße realisiert werden. Die hier dargestellte Lösung entspricht nach eingehender Prüfung der wirtschaftlichsten Alternative und ist auch aus schulorganisatorischen Gründen die sinnvollste Variante. 2.3 Alternativen zur Beschlussempfehlung Alternativ besteht die Möglichkeit des Neubaus einer Dreifachsporthalle am Standort Neuenhofer Straße (im Hinterland der Häuser Nr. 46 und 50) unter Verzicht auf die Sanierung der Bestandsturnhalle Neuenhofer Straße. 3. Beschlussauswirkungen Durch Umsetzung des Beschlussvorschlags wird der Verpflichtung des Schulträgers nach 79 SchulG zur Bereitstellung der für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude und Einrichtungen entsprochen. 4. Finanzielle Auswirkungen 4.1 für den Haushalt (Finanzrechnung und/oder Ergebnisrechnung) Auswirkungen auf die Finanzrechnung Die vorgeschlagene Maßnahme führt zu einer Erhöhung des investiven Finanzbedarfs gegenüber den bisher etatisierten 4,0 Mio. Euro beim Investitionsprojekt (Schulentwicklung Erweiterung/Neubau) um Euro. Die jährlichen Folgekosten sind bei der vorgeschlagenen baulichen Erweiterung der Gesamtschule Höhscheid am Standort Zweigstraße um Euro niedriger als bei der Errichtung einer Dreifachsporthalle. Diese jährliche Folgekostenbetrachtung führt bei einer Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren zu einer Minderausgabe von 1,7 Mio. Euro. Beschlussvorlage Neubauplanung Sporthalle Gesamtschule Höhscheid Seite 2/7
3 4.1.2 Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung Folgekostenberechnung Neubau Zweigstraße Zweifachhalle und Sanierung Sporthalle Neuenhofer Straße Neubau 3-Fach Sporthalle Gesamtbaukosten (Euro) Objektgröße (m 2 ) Baukostenschätzung als Basis für Folgekostenberechnung: Herstellungskosten (Euro) Nutzungsdauer (Jahre) AfA pro Jahr Bau (Euro) Zinsen pro Jahr 2% (Euro) Betriebskosten pro Jahr (50 Euro/ m 2 ) Folgekosten gesamt (Euro) Jährliche Minderausgabe gegenüber 3 Fach-Sporthalle bei 50 Jahren Nutzungsdauer für Beteiligungen keine 4.3 für Dritte keine 5. Bürger- bzw. Verbändebeteiligung nicht vorgesehen 6. Erläuterungen Es wird Bezug auf die Vorlage Nr.1834 (Neubauplanungen für die Gesamtschule Höhscheid) genommen, in welcher u.a. darauf hingewiesen wurde, dass neben den Neubauund Erweiterungsplanungen am Standort Zweigstraße noch die Frage geklärt werden muss, wo die notwendigen Sporthalleneinheiten errichtet werden. Insoweit wurde die Vorlage Nr unter dem Vorbehalt der abschließenden Klärung dieser Frage vom Rat der Stadt Solingen in der Sitzung am beschlossen. Diese Klärung ist mittlerweile abgeschlossen. Beschlussvorlage Neubauplanung Sporthalle Gesamtschule Höhscheid Seite 3/7
4 Im Rahmen der Raumbedarfsplanung, welche aufgrund gesetzlicher Anforderungen und unter Berücksichtigung des speziellen schulischen Konzepts gemeinsam mit Schule und Schulverwaltung erstellt wurde, ist der Bedarf an Sporthalleneinheiten für die aufwachsende Gesamtschule ermittelt worden. Auf Grundlage einer 4 zügigen Schule im Bereich Sekundarstufe I und einer angenommenen 3 zügigen Sekundarstufe II werden insgesamt 33 Klassen und Kurse erreicht. Dies ist Grundlage zur Berechnung der notwendigen Sporthalleneinheiten, welche bei Klassen pro Einheit liegen. Der Mittelwert von 11 bedeutet, dass 3 Sporthalleneinheiten benötigt werden. Eine Einheit ist am Standort Kanalstraße vorhanden. Zwei Einheiten müssen erstellt werden. Darüber hinaus ist die vorhandene Sporthalle Neuenhofer Straße, welche über etwas mehr als 1 Sporthalleneinheit verfügt, derzeit nicht nutzbar, so dass die Grundschule Wiener Straße sowie die Vereine seit einigen Monaten dort keinen Sport betreiben können. Auch diese wurde in die folgenden Überlegungen eingearbeitet. Es ergeben sich insgesamt 2 Varianten zur Abbildung des beschriebenen Bedarfes, welche nachfolgend bezogen auf die Wirtschaftlichkeit und schulfachliche Gesichtspunkte dargestellt werden. Variante 1: Errichtung einer Dreifachsporthalle auf der Neuenhofer Straße (im Hinterland zwischen den Häusern Nr. 46 und 50. Die Dreifachsporthalle kann auf einem städtischen Gelände errichtet werden, welches derzeit zu etwa 2/3 als Kleingartenanlage genutzt wird und zu etwa 1/3 ungenutzt ist. Im Vorfeld der Überlegungen ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass für die erste Kostenannäherung als Vergleichsobjekt der Neubau der Sporthalle Wittkuller Straße aus dem Jahre 2012 herangezogen werden kann. Die vergleichbaren Gesamtkosten lagen hier bei etwa 4 Mio Euro. Aufgrund der augenscheinlich schwierigeren Topographie des Grundstückes wurde ein Zuschlag von 500 T gewählt, so dass als erster Richtwert mit Gesamtkosten von 4,5 Mio Euro gerechnet wurde. Hiervon wurden im Haushalt der Stadt Solingen zunächst 4,0 Mio Euro dargestellt. Durch die nachfolgend beschriebenen Schwierigkeiten mit der Bebaubarkeit des Grundstückes, sowie die Einbeziehung der direkten Nachbarn musste der Kostenrahmen angepasst werden. Als Vergleichswert wurde eine Sporthalle aus dem sog. Baukostenindex gewählt und um die nun bekannten Prämissen angepasst. Hieraus ergibt sich ein Gesamtkostenrahmen von 5,8 Mio. Euro. Beschlussvorlage Neubauplanung Sporthalle Gesamtschule Höhscheid Seite 4/7
5 Bereits in der Vorlage 1834 wurde darauf hingewiesen, dass die Verwaltung die bauund planungsrechtlichen Notwendigkeiten prüfen wird. Im Rahmen dieser Klärung war die Einbindung der unmittelbaren künftigen Nachbarn der Sporthalle im Vorfeld in der Weise erforderlich, als dass diese mit der Planung einverstanden sein müssen. Hierzu hat es diverse Gespräche vor Ort gegeben. Einige wenige haben der Planung schriftlich zugestimmt. Ein Großteil der Anwohner macht dies nur unter Berücksichtigung diverser Bedingungen. Diese Bedingungen ergeben erhebliche Mehrkosten für die Baumaßnahme (z. B. Eingraben der Sporthalle so tief als möglich; Errichtung eines Lärmschutzwalles, Einfriedung des gesamten Grundstückes, Lüftungsanlage nicht auf dem Dach, sondern im Gebäude etc.). Weiterhin liegen der Verwaltung nunmehr neben der genauen topgraphischen Betrachtung Informationen über die Beschaffenheit des Bodens und der Notwendigkeit der Regenrückhaltung vor, welche die Baukosten deutlich steigen lassen. Darüber hinaus stimmen die Anwohner dem Bauvorhaben auch nur dann zu, wenn die Sporthalle keine Tribüne erhält. Dies vor dem Hintergrund, dass insbesondere an den Wochenenden durch Sportveranstaltungen keine Lärm- oder sonstige Belästigungen einstehen sollen. Diese Lösungsvariante hat auch zur Konsequenz, dass die räumliche Entfernung von rund 1,2 km entweder mit der Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs einhergehen oder, wegen Wege- und Umkleidezeiten, zu einer Verkürzung der Sportstunden führen würde. Der Verzicht auf die Tribüne und die damit verbundene deutliche Einschränkung insbesondere für die Nutzbarkeit durch Sportvereine und die beschriebene zu erwartende deutliche Kostensteigerung hat die Verwaltung veranlasst, nochmals bauliche Alternativen abzuwägen die auf einen Solitär als Sporthalle verzichten und stattdessen die Sporthalle mit Unterrichtsräumen in einem Gebäude zusammen zu fassen. Dies hat zu Variante 2 geführt. Variante 2: Errichtung einer Zweifachsporthalle zusammen mit dem Erweiterungsbau Naturwissenschaften am Standort Zweigstraße 15 sowie Sanierung der derzeit nicht nutzbaren Sporthalle Neuenhofer Straße. Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der Variante 1 hat die Verwaltung geprüft, ob neben der Erweiterung des Grundstückes um Naturwissenschaften und Kursräume noch eine Zweifachsporthalle Platz finden kann. Auf der Grundlage dass die Klassen 8-13 an diesem Standort untergebracht werden, welche erfahrungsgemäß weniger Außenflächen benötigen als die Klassen 5-7, ist es gelungen, die Zweifachsporthalle unter Einbeziehung des Neubaus auf dem Grundstück einzupassen. Beschlussvorlage Neubauplanung Sporthalle Gesamtschule Höhscheid Seite 5/7
6 Die Gesamtkosten hierfür werden auf etwa 3 Mio Euro geschätzt. Hierbei wurden bereits Synergien mit der geplanten Erweiterung wie z. B. einmalige Baustelleneinrichtung und keine weiteren Kosten bei der Erstellung der Außenanlagen berücksichtigt. Darüber hinaus wird die derzeit nicht nutzbare Sporthalle Neuenhofer Straße kernsaniert. Die Kosten hierfür werden auf 1,9 Mio Euro geschätzt. Diese Summe wurde mit Ratsbeschluss vom (DS 1481) bereits außerplanmäßig bereitgestellt. Die zu diesem Zeitpunkt konsumtive Darstellung wurde nach bilanztechnischer Überprüfung in den Investitionsplan übernommen. Der Gesamtinvestitionsbedarf liegt somit bei 4,9 Mio Euro und ist um etwa Euro günstiger als der Neubau einer Dreifachsporthalle unter Berücksichtigung der beschriebenen Mehrkosten. Diese Variante bietet schulorganisatorisch deutliche Vorteile, die nicht ausschließlich mit wegfallenden Wegezeiten zu begründen sind. Vielmehr bedarf es zusätzlich nicht mehr der Harmonisierung der Stundenpläne der Gesamtschule Höhscheid und der Grundschule Wiener Straße. Es besteht zudem eine höhere Flexibilität bei Stundenausfällen, da die schulische Organisationshoheit für die Zweifachsporthalle nur bei der Gesamtschule Höhscheid liegt. Sportfachlich ist die Lösung, die Sporthalle Neuenhofer Straße zu sanieren und den hinzukommenden Sporthallenbedarf für die Gesamtschule Höhscheid zusätzlich mit einer Zweifachsporthalle auf dem Gelände der Zweigstraße zu erfüllen, für die Bedarfe des Vereinssportes im Stadtbezirk Höhscheid positiv zu bewerten. So können die bisher in der Sporthalle Neuenhofer Straße beheimateten Vereine künftig weitgehend wieder in ihrer Sporthalle trainieren. Die Struktur des Sportangebotes im Stadtbezirk bleibt dadurch erhalten. Da die bisherige Einfachsporthalle Zweigstraße durch eine Zweifachsporthalle ersetzt wird, ergeben sich an diesem Standort noch einmal verbesserte Perspektiven für den Vereinssport. Der Bau einer Dreifachsporthalle, wie ursprünglich vorgesehen, wäre unter den üblichen Rahmenbedingungen (mit Wochenendnutzung, mit Tribüne etc.) für die Mannschaftssportarten eine gute Option gewesen. Bei den drohenden Nutzungseinschränkungen beim Bau einer Dreifachsporthalle an der angedachten Stelle (s. obige Ausführungen) wird sportfachlich der Vorteil aber in der nun vorgestellten Lösung mit der Sanierung der Sporthalle Neuenhofer Straße und dem Neubau einer Zweifachsporthalle am Standort Zweigstraße gesehen. Beschlussvorlage Neubauplanung Sporthalle Gesamtschule Höhscheid Seite 6/7
7 Gegenüberstellung der Betriebskosten Auf Grundlage der Nettogrundflächen der 2 beschriebenen Varianten und unter Berücksichtigung der Kosten nach Betriebskostenverordnung wie Grundabgaben, Versicherungen, Kosten für Hausmeister, Reinigung, Energie, Wartung und Prüfung von technischen Anlagen etc. ergeben sich gemäß Richtwert der GPA NRW jährliche Kosten pro m² in Höhe von etwa 50 Euro. Durch die geringere Fläche bei Variante 1 (Neubau Dreifachsporthalle) fallen hier bei einer Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren 0,1 Mio. Euro (2.000 Euro jährlich) weniger Betriebskosten an. Kosten der Einrichtung Die Einrichtungskosten wurden bei beiden Varianten mit brutto Euro berücksichtig. Die Abschreibungsdauer beträgt 10 Jahre. Fertigstellung Der aktuelle Fertigstellungstermin für den Neubau der Zweifachsporthalle nebst Naturwissenschaften und Kursräume mit Sanierung des Bestandsgebäudes, welcher auf Grundlage der ursprünglichen Planung für das Frühjahr 2019 berechnet wurde, kann voraussichtlich eingehalten werden. Nach Rücksprache mit der Schulleitung und der Schulverwaltung muss unter Berücksichtigung der Unterbringung der Schülerinnen und Schüler im Bestandsgebäude während der Bauphase die Fertigstellung spätestens in den Sommerferien 2019 erfolgen. Die Sanierung der Turnhalle Neuenhofer Straße wird im Frühjahr 2018 abgeschlossen sein. 7. Anlagen a) Darstellung der Baukosten für die zwei Sporthallenvarianten der Gesamtschule Höhscheid incl. Betriebskostenbetrachtung b) Gesamtkostendarstellung beider Varianten c) Grundrissplan Variante 1 (Dreifachsporthalle Neuenhofer Straße) d) Grundrissplan Variante 2 (Zweifachsporthalle Zweigstraße) Beschlussvorlage Neubauplanung Sporthalle Gesamtschule Höhscheid Seite 7/7
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