MUSTER - DIENSTVERTRAG
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- Christina Schreiber
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1 MUSTER - DIENSTVERTRAG Herr / Frau SV-Nr. Geburtdatum: Geburtsort: Staatsbürgerschaft: Wohnadresse: Kinder: im folgenden "Dienstnehmer" genannt, und der Verein im folgenden "Arbeitgeber" genannt, schließen nachstehenden DIENSTVERTRAG. 1 Beginn, Vertragsdauer (1) Das Dienstverhältnis beginnt am. (2) Es wird eine Probezeit für die Dauer eines Monats vereinbart, während der das Dienstverhältnis von jedem Vertragspartner ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung gelöst werden kann. (3) Wird das Dienstverhältnis über den Probemonat hinaus fortgesetzt, gilt es als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 2 Dienstverwendung (1) Der Dienstnehmer wird als Angestellter eingestuft. (2) Dem Dienstnehmer werden insbesondere folgende Tätigkeitsbereiche übertragen: z.b. Alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit als KindergruppenbetreuerIn bzw. KindergruppenhelferIn etc DIENSTVERTRAG - MUSTER.DOC Seite 1 von 6
2 (3) Dem Arbeitgeber steht es jedoch frei, den Angestellten im Rahmen des Unternehmens mit anderen einschlägigen Tätigkeiten zu betrauen. Insbesondere ist der Arbeitgeber berechtigt, im Falle der Kündigung des Dienstverhältnisses während der Kündigungsfrist eine Änderung des Aufgabenbereiches des Dienstnehmers mit sofortiger Wirkung festzulegen. 3 Dienstort (1) Als Dienstort gilt der Standort des Arbeitgebers in. Wird der Standort verlegt, so gilt der neue Standort als Dienstort. (2) Der Dienstnehmer erklärt sich auch bereit, seine Dienste in jeder Betriebsstätte des Unternehmens über Verlangen des Arbeitgebers zu leisten. 4 Anzuwendende kollektive Rechtsquellen Auf das Dienstverhältnis ist neben den einschlägigen arbeitsrechtlichen Vorschriften (zb Angestelltengesetz) folgende kollektive Rechtsquelle anzuwenden:! Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen 5 Einstufung und wöchentliche Arbeitszeit (1) Unter Anrechnung von Beschäftigungsjahren wird der Dienstnehmer gemäß Artikel II A des Mindestlohntarifs in die Beschäftigungsgruppe mit Berufsjahren eingestuft. (2) Die wöchentlich Normalarbeitszeit beträgt Stunden (max. 38,5 Stunden) (3) Der Dienstnehmer erklärt, daß die Einstufung richtig erfolgt ist und keine weiteren Vordienstzeiten zu berücksichtigen sind. (4) Für die Berechnung des Abfertigungsanspruches werden Jahre / keine Vordienstzeiten angerechnet. (5) Die Gehaltszahlung erfolgt am Letzten eines jeden Kalendermonats im nachhinein. Der Dienstgeber wird die notwendigen Dispositionen rechtzeitig treffen, um Verfügbarkeit über das Entgelt am Letzten eines jeden Kalendermonats durch den Dienstnehmer zu gewährleisten. (6) Die Gehaltszahlung ist auf folgendes Girokonto des Dienstnehmers zu überweisen: Kontonummer: Kreditinstitut: Bankleitzahl: Zahlungen des Entgelts auf dieses Konto haben schuldbefreiende Wirkung. Der Dienstnehmer hat eine Änderung der angegebenen Kontonummer dem Arbeitgeber unverzüglich mitzuteilen. DIENSTVERTRAG - MUSTER.DOC Seite 2 von 6
3 6 Arbeitsentgelt (1) Das vereinbarte monatliche Arbeitsentgelt beträgt brutto. Falls die Kindergruppe aufgrund von Schließungszeiten an mehr als 30 Werktagen pro Jahr geschlossen ist, wird das Entgelt gemäß Abs. 2 berechnet. (2) Im Falle, daß die Kindergruppe mehr als 20 Tage im Jahr geschlossen wird (z.b. während der Sommerferien oder der Schulferien) wird vereinbart, daß während dieser Schließungszeiten keine Arbeitsverpflichtung des Dienstnehmers besteht, die Schließungszeiten jedoch während der Öffnungszeiten derart eingearbeitet werden, daß sich das monatliche Bruttoentgelt, wie es sich aufgrund der vereinbarten Arbeitszeit ergeben würde, um die Schließungszeiten reduziert wird. Das Bruttoentgelt wird aufgrund des in der Anlage./A dargestellten Berechnungsschema s jährlich neu errechnet. 7 Sonderzahlungen (1) Gemäß den Bestimmungen des anzuwendenden Kollektivvertrages erhält der Dienstnehmer zwei zusätzliche Bruttomonatsgehälter, welche zu den im Mindestlohntarif genannten Auszahlungsterminen fällig sind. (2) Sofern das Dienstverhältnis während des Kalenderjahres aufgelöst wird, steht dem Dienstnehmer lediglich ein entsprechender aliquoter Anteil an Sonderzahlungen zu. Anteilig zuviel ausbezahlte Sonderzahlungen werden mit den aus dem Arbeitsverhältnis zustehenden Ansprüchen verrechnet. 8 Arbeitszeit (1) Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt Stunden. (2) Die Einteilung der täglichen Arbeitszeit sowie deren Änderung obliegt dem Arbeitgeber; die Vorschriften des Mindestlohntarifes sowie der sonstigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind hierbei zu beachten. (3) Der Dienstnehmer ist verpflichtet, sich über Anordnung des Arbeitgebers rufbereit zu halten. (4) Eine eventuelle Gleitzeitvereinbarung wird gesondert mit dem Dienstnehmer abgeschlossen. 9 Überstunden und Zeitausgleich (1) Der Dienstnehmer ist über Anordnung des Arbeitgebers zur Leistung von Überstunden im Rahmen der einschlägigen kollektivvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. (2) Der Dienstnehmer hat die Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden zu erfassen und dem Arbeitgeber nach Ablauf eines jeden Monats zur Gegenzeichnung vorzulegen. Überstunden, die nicht erfaßt und vom Arbeitgeber gegengezeichnet wurden, werden vom Arbeitgeber nicht anerkannt. (3) Die Abgeltung von erbrachten Überstunden erfolgt in Form von Zeitausgleich im Verhältnis 1 : 1,5 für jede erbrachte Überstunde. (4) Der Dienstnehmer verpflichtet sich im Falle der Auflösung des Dienstverhältnisses bestehende Gutstunden innerhalb der Kündigungsfrist zu konsumieren, außer es wird mit dem Arbeitgeber etwas Gegenteiliges vereinbart. DIENSTVERTRAG - MUSTER.DOC Seite 3 von 6
4 10 Urlaub (1) Für die Bemessung der Urlaubsdauer werden folgende Vordienstzeiten (Schuljahre) angerechnet: (2) Der Urlaubsanspruch für das erste Dienstjahr beträgt somit 25 Werktage. (3) Das Urlaubsjahr ist mit dem Kalenderjahr ident / nicht ident*) (4) Sofern die Kindergruppe an mehr als 20 Tagen im Jahr geschlossen wird, verpflichtet sich der Dienstnehmer seinen Erholungsurlaub, soweit er in den Schließungstagen Deckung findet, während der Schließungszeiten zu konsumieren. (5) Der Dienstnehmer verpflichtet sich, sofern die Kündigungsfrist drei Monate übersteigt, während dieser Kündigungsfrist den ihm gebührenden Resturlaub gänzlich zu verbrauchen. *) unzutreffendes streichen 11 Reisekosten (1) Der Ersatz von Reisekosten und Diäten erfolgt nur bei ausdrücklich vom Dienstgeber angeordneten Dienstreisen nach voriger Vereinbarung. In diesem Falle werden grundsätzlich das amtliche Kilometergeld oder die tatsächlichen Fahrtkosten, Tages- und Nachtgelder in der steuerlich anerkannten Höhe bzw. die tatsächlich angefallenen Nächtigungskosten vergütet. (2) Ausflüge der Kindergruppen gelten nicht als Dienstreise und gewähren keinen Anspruch auf Verrechnung von Tagesdiäten. Anfallende Fahrtkosten werden in der angefallenen Höhe vergütet. 12 Dienstverhinderung (1) Ist der Dienstnehmer durch Krankheit oder Unglücksfall an der Leistung seiner Dienste verhindert, hat er den Arbeitgeber davon unverzüglich, d.h. grundsätzlich am Tag des Eintrittes der Verhinderung schriftlich oder telefonisch, zu verständigen. (2) Dauert eine derartige Dienstverhinderung länger als drei Tage an, so hat der Dienstnehmer eine Bestätigung eines Vertragsarztes des für ihn zuständigen Krankenversicherungsträgers, oder eines Amtsarztes über die Ursache und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit so vorzulegen, daß sie spätestens am vierten Tag der Dienstverhinderung beim Arbeitgeber einlangt. Der Arbeitgeber kann die Vorlage einer solchen Bestätigung auch verlangen, wenn eine Dienstverhinderung weniger als drei Tage dauert. (3) Ist der Dienstnehmer durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe an der Leistung seiner Dienste verhindert, hat er den Arbeitgeber wenn möglich bereits vor dem Eintritt der Verhinderung, jedenfalls aber unverzüglich nach dem Eintritt der Verhinderung davon zu verständigen. DIENSTVERTRAG - MUSTER.DOC Seite 4 von 6
5 13 Arbeits- und Verschwiegenheitspflicht (1) Der Dienstnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Arbeiten gewissenhaft zu verrichten und die ihm erteilten diesbezüglichen Anordnungen genau zu befolgen. (2) Der Dienstnehmer ist verpflichtet an Erste Hilfe Kursen, die vom Arbeitgeber organisiert oder bezahlt werden, teilzunehmen. (3) Der Dienstnehmer ist verpflichtet, während der Dauer des Dienstverhältnisses und nach dessen Beendigung Stillschweigen über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu bewahren. Eine Verletzung dieser Verschwiegenheitspflicht gilt als Entlassungsgrund und macht den Angestellten schadenersatzpflichtig. 14 Konkurrenzverbot Während der Dauer des Dienstverhältnisses darf der Dienstnehmer Geschäfte und Nebenbeschäftigungen, die in den Arbeitsbereich des Unternehmens fallen und dieses konkurrenzieren, nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verrichten. 15 Verfall von Ansprüchen Offene Ansprüche aus dem gegenständlichen Dienstverhältnis sind - soweit gesetzlich oder kollektivvertraglich nicht etwas anderes vorgesehen ist - bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit beim Arbeitgeber schriftlich geltend zu machen. 16 Kündigung (1) Für die Kündigung des Dienstverhältnisses gelten die Bestimmungen des 20 AngG. (2) Der Dienstnehmer kann das unbefristete Dienstverhältnis unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum letzten Tag eines Kalendermonats schriftlich kündigen. (3) Der Arbeitgeber kann das unbefristete Dienstverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist jeweils zum fünfzehnten und letzten Tag eines Kalendermonats kündigen. (4) Wenn der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund seinen vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis erklärt, oder wenn ihn an seiner Entlassung ein Verschulden trifft, ist der Dienstnehmer zum Ersatz des dadurch verursachten Schadens verpflichtet. 17 Schlußbestimmungen (1) Mit Inkrafttreten dieses Dienstvertrages treten sämtliche zwischen den Vertragsparteien in bezug auf das Dienstverhältnis geschlossene Vereinbarungen schriftlicher oder mündlicher Art außer Kraft. (2) Der Dienstnehmer bestätigt, die Richtlinien für Verhalten bei Unfällen, Verletzungen und Krankheiten von betreuten Kindern vom Arbeitgeber erhalten zu haben und verpflichtet sich, diese Richtlinien einzuhalten. DIENSTVERTRAG - MUSTER.DOC Seite 5 von 6
6 (3) Mündliche Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Jede Änderung, Ergänzung oder teilweise Aufhebung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. (4) Der Dienstnehmer ist verpflichtet, alle Änderungen seiner Personalien (Name, Familienstand, Zahl der Kinder) und seiner Wohn- bzw. Zustelladresse dem Arbeitgeber ehestmöglich bekanntzugeben. (5) Der Arbeitgeber nimmt eine Speicherung der von dem Dienstnehmer bekanntgegebenen personenbezogenen Daten für eigene Zwecke (Personalverwaltung) vor. Eine Weiterleitung an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen. Eine darüber hinausgehende Übermittlung von personenbezogenen Daten des Dienstnehmers an Dritte, in welchem Umfang und in welcher Form auch immer, bedarf der Zustimmung des Dienstnehmers. Der Dienstnehmer stimmt der Weiterleitung seiner personenbezogenen Daten für Zwecke der Lohnverrechnung an eine Lohnverrechnungsstelle zu. Ort, Datum für den Arbeitgeber Dienstnehmer DIENSTVERTRAG - MUSTER.DOC Seite 6 von 6
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