BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DEN STAATSBEITRAG AN DIE KOSTEN DER OBLIGATORISCHEN

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1 BERICHT UND ANTRAG DER REGIERUNG AN DEN LANDTAG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN BETREFFEND DEN STAATSBEITRAG AN DIE KOSTEN DER OBLIGATORISCHEN KRANKENPFLEGEVERSICHERUNG DER ÜBRIGEN VERSICHERTEN FÜR DAS JAHR 2019 Behandlung im Landtag Datum Schlussabstimmung Nr. 39/2018

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3 3 INHALTSVERZEICHNIS Seite Zusammenfassung... 4 Zuständiges Ministerium... 4 Betroffene Amtsstelle... 4 I. BERICHT DER REGIERUNG Rechtsgrundlage für die Ermittlung des Staatsbeitrages an die übrigen Versicherten Entwicklung von Schlüsselkennzahlen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Einführung Finanzierung Staatliche Finanzierung Finanzierung durch die Versicherten Finanzierung durch die Arbeitgeber Kostenentwicklung und Kostenanalyse Kostenentwicklung Kostenvergleich mit der Schweiz Kostenanalyse Erwägungen zur Festlegung des Staatsbeitrages für das Jahr Rechtliche Grundlagen Verteilung der Kosten auf die Grund- und die Hochkostenversicherung Vorschlag zur Festsetzung des Staatsbeitrages Auswirkungen auf Prämie, Arbeitgeberbeitrag und Prämienverbilligung II. ANTRAG DER REGIERUNG... 33

4 4 ZUSAMMENFASSUNG Der Beitrag des Staates an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die übrigen Versicherten ( Staatsbeitrag ) wird gemäss Art. 24a Abs. 2 KVG vom Landtag pro Bemessungsjahr jeweils bis spätestens im Juni des Vorjahres auf Antrag der Regierung festgelegt. Auf Grund der letzten Gesetzesrevision (LGBl Nr. 2) ist der Staatsbeitrag nur in der Hochkostenversicherung zu leisten, das heisst für die Jahreskosten eines Versicherten, welche die Hochkostengrenze von CHF 5'000 übersteigen. Der Prozentsatz der Kostenübernahme wird so ermittelt, dass der gesamte vom Landtag genehmigte Beitrag ausgeschöpft wird. Die Regierung beantragt unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2019 unverändert auf CHF 29 Mio. festzulegen. Basierend auf den von den Kassen eingereichten Daten des Jahres 2017 ergibt sich, dass damit 32% der über CHF 5'000 liegenden Kosten abgedeckt würden. Der vom Staat finanzierte Beitrag bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und hat somit keinen relevanten Einfluss auf die Prämie, den Arbeitgeberbeitrag und die Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte. ZUSTÄNDIGES MINISTERIUM Ministerium für Gesellschaft BETROFFENE AMTSSTELLE Amt für Gesundheit

5 5 Vaduz, 8. Mai 2018 Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2019 zu unterbreiten. I. BERICHT DER REGIERUNG 1. RECHTSGRUNDLAGE FÜR DIE ERMITTLUNG DES STAATSBEITRAGES AN DIE ÜBRIGEN VERSICHERTEN Für die Ermittlung des Staatsbeitrages an die übrigen Versicherten (Art. 24a Abs. 2 KVG i.d.f. LGBl Nr. 2) erfolgt seit dem Bemessungsjahr 2017 eine Trennung der Kosten in solche der Grund- und der Hochkostenversicherung. Der Staatsbeitrag an die übrigen Versicherten ist nur in der Hochkostenversicherung zu leisten, das heisst für Kosten eines Versicherten, welche die Hochkostengrenze von CHF 5'000 überschreiten. Der Staatsbeitrag wird vom Landtag als Frankenbetrag festgelegt. Der Prozentsatz der Kostenübernahme ermittelt sich rechnerisch in der Weise, dass der gesamte vom Landtag gesprochene Betrag ausgeschöpft werden muss.

6 6 2. ENTWICKLUNG VON SCHLÜSSELKENNZAHLEN IN DER OBLIGATORISCHEN KRANKENPFLEGEVERSICHERUNG (OKP) 2.1 Einführung Die Unterstützung und Förderung des Krankenversicherungswesens gehört zu den Aufgaben des Staates (Art. 26 der Landesverfassung). Die Krankenversicherung beruht in Liechtenstein auf einem Versicherungsobligatorium mit Einheitsprämien für Erwachsene im Zweig der Krankenpflegeversicherung und wird als Sozialversicherung durch von der Regierung anerkannte Kassen durchgeführt. Das Krankenversicherungsobligatorium garantiert den Schutz und den Zugang zu den gesetzlichen Leistungen für jede in Liechtenstein wohnhafte oder beschäftigte Person bei Krankheit und Unfall, unabhängig von ihrem Gesundheitszustand oder ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Als Sozialversicherung liegt der Krankenversicherung der Grundsatz der Solidarität zu Grunde. 2.2 Finanzierung Die Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfolgt über Prämien und Kostenbeteiligungen der Versicherten, über Beiträge der Arbeitgeber an die Prämien der Versicherten, sowie über Subventionen des Landes Staatliche Finanzierung Der Staat beteiligt sich an den Kosten der Krankenversicherung und des Gesundheitswesens insbesondere durch folgende Instrumente: - Mitfinanzierung der obligatorischen Krankenpflegeleistungen zur Entlastung der Kassen mit der Wirkung einer generellen Prämienverbilligung;

7 7 - Beiträge an einkommensschwache Versicherte mit der Wirkung einer speziellen Prämienverbilligung; - Beiträge an Spitäler zur Entlastung der Kassen mit der Wirkung einer generellen Prämienverbilligung; - Übernahme von 90% der Kosten für die Behandlung der Kinder. Damit haben zwei Subventionsinstrumente prämienverbilligende Wirkung für alle Versicherten, während ein Instrument die Einkommenssituation der Versicherten direkt berücksichtigt und damit eine individuelle Wirkung entfaltet. Da die Subventionen jedoch aus Steuereinnahmen bezahlt werden, welche bei Privatpersonen einer einkommensabhängigen Progression unterliegen, tragen zur Finanzierung des Gesundheitswesens die höheren Einkommen mehr bei als tiefere Einkommen. Indirekt besteht dadurch ein zusätzliches Element einer einkommensabhängigen Prämie. Die nachfolgende Grafik (Abbildung 1) gibt einen Überblick über die Finanzströme und die Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Jahr 2017.

8 8 Abbildung 1: Geldflüsse in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 2017 Quelle: Staatsbeitragsdaten der Kassen, Landesrechnung, LKV-Datenpool 1 Bei Aufwendungen für Leistungen von CHF Mio. (Bruttoleistungen Kassen zuzüglich staatliche Beiträge an Spitäler) beteiligte sich der Staat 2017 mit CHF 67.1 Mio. (Staatsbeiträge an Kassen und Spitäler, ohne Prämienverbilligung), also mit rund 34% an der Finanzierung der Krankenpflegeversicherung in Liechtenstein. Die direkten Staatsbeiträge an die Krankenversicherung in Mio. CHF stellen sich aus Sicht der Landesrechnung pro Jahr von 2015 bis 2018 wie folgt dar: 1 Die in der Abbildung ausgewiesenen Ausgaben und Einnahmen sind in der Summe nicht deckungsgleich. Zum einen sind nicht alle Aufwand- und Ertragspositionen dargestellt, es fehlen insbesondere die Veränderungen der Rückstellungen und Reserven. Zum anderen spielen auch die unterschiedlichen Abgrenzungszeitpunkte der verschiedenen Datenquellen eine Rolle. Eine vollständige Darstellung der Mittelherkunft und verwendung, basierend auf den Jahresabschlüssen der Kassen, findet sich jeweils in der Krankenkassenstatistik (vgl. Krankenkassenstatistik 2016, S. 13; 2017 noch nicht vorliegend).

9 Schlusszahlung Kinder Vorjahr Schlusszahlung Erwachsene Vorjahr Akontozahlung Kinder laufendes Jahr Akontozahlung Erwachsene laufendes Jahr Zwischentotal Schlusszahlung Kinder laufendes Jahr 1.0 Schlusszahlung Erwachsene laufendes Jahr 2.9 Total Rechnungsabgrenzung (vorläufig) 3.9 Tabelle 1: Staatsbeiträge an die Krankenkassen Der Staatsbeitrag für ein bestimmtes Rechnungsjahr setzt sich bisher jeweils aus den gesetzlich vorgesehenen Akonto- und den Schlusszahlungen zusammen. Der Betrag für das Jahr 2018 enthält Akontozahlungen für das Jahr 2018 und Schlusszahlungen für das Jahr Der Beitrag an die Kosten der übrigen Versicherten für das Jahr 2018 wurde durch den Landtag im Juni 2017 von CHF 33 Mio. auf CHF 29 Mio. gesenkt, gleichzeitig wurde der Staatsbeitrag an das Liechtensteinische Landesspital wegen der Anpassung des Kostenteilers auf 55% entsprechend erhöht. Die Akontozahlung beträgt daher im Jahr 2018 CHF 26.1 Mio. (90% von CHF 29 Mio.) und die Schlusszahlung für das Jahr 2017 CHF 3.3 Mio., das sind die verbleibenden 10% für das Jahr Der Staatsbeitrag an die Kosten der Kinder richtet sich nach den effektiv angefallenen Kosten. Dieser ist somit direkt an das Kostenwachstum gekoppelt und hat keine Verbindung zu dem durch den Landtag festgelegten Staatsbeitrag an die Kosten der übrigen Versicherten. Am Ende des Rechnungsjahres 2018 wird ein einmaliger, rein buchhalterischer Sondereffekt wirksam werden: Die Verrechnungsweise wird dergestalt umgestellt, dass künftig die tatsächlich das Rechnungsjahr betreffenden Beträge (Akonto- und Schlusszahlungen desselben Rechnungsjahres) abgebildet werden.

10 10 Im Umstellungsjahr 2018 werden daher einmalig zwei Schlusszahlungen verbucht, jene des Jahres 2017 und jene des Jahres Dadurch erhöht sich die Rechnung 2018 um voraussichtlich rund CHF 3.9 Mio. Genau bekannt ist der Betrag erst, wenn die definitiven Kosten 2018 für die Kinder vorliegen. Ab 2019 und in weiterer Folge werden dann wieder nur die Ergebnisse eines kompletten Jahres enthalten sein. Der Staatsbeitrag für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, die generell prämien- und kostenbeteiligungsbefreit sind, basiert auf familienpolitischen Zielen und bewirkt eine Subventionierung der Versicherten mit Kindern von rund CHF 7.7 Mio. pro Jahr (2017). Jugendliche bezahlen vom vollendeten 16. bis zum vollendeten 20. Lebensjahr nur die halbe Prämie und keine Kostenbeteiligung. Rentner bezahlen seit dem 1. Januar 2017 den vollen festen Betrag von CHF 500, jedoch nur den halben prozentualen Selbstbehalt (10% bis maximal CHF 450 statt 20% bis maximal CHF 900). Diese beiden Personengruppen wurden von der Versichertengemeinschaft im Jahr 2017 durch Solidaritätsleistungen in Form von Prämienzahlungen im Umfang von CHF 3.6 Mio. (2016 CHF 3.8 Mio.) und von Kostenbeteiligungen im Umfang von zusätzlichen CHF 3.6 Mio. (2016 CHF 2.1 Mio.) entlastet. Eine weitere Entlastung von Versicherten findet dadurch statt, dass die Staatsbeiträge an einkommensschwache Versicherte (Prämienverbilligung) auf Basis der Durchschnittsprämie berechnet werden. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass sich der Beitrag des Staates an einkommensschwache Versicherte im Jahr 2017 auf CHF 5.2 Mio. belief. Der Beitrag wurde an 2'783 Bezüger ausbezahlt, so dass sich ein Betrag von durchschnittlich CHF 1'850 pro Bezüger ergibt. Der Gesamtbetrag ist gegenüber dem Vorjahr 2016 (CHF 5.7 Mio.) um 9.2% zurückgegangen. Der durchschnittliche Förderbetrag pro Bezüger ist um 7.1% gesunken, was sich vor allem durch die Entwicklung der für die Prämienverbilligung

11 11 relevanten Durchschnittsprämie erklären lässt. Diese lag 2017 wegen der allgemeinen Prämienreduktion um 7.2% tiefer als im Jahr davor. Auch die Anzahl Bezüger war 2017 leicht rückläufig (-2.3%). Das Verhältnis der Anzahl Bezüger mit einer Förderstufe von 40% zu jenen mit 60% Unterstützung ist 2017 gleichgeblieben (43:57) Finanzierung durch die Versicherten Die Versicherten und Arbeitgeber haben im Jahr 2017 über Prämienzahlungen rund CHF Mio. und über Kostenbeteiligungen rund CHF 19.3 Mio. an die Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beigetragen. Davon sind noch CHF 5.2 Mio. für Prämienverbilligung abzuziehen. Gäbe es in Liechtenstein keinen Staatsbeitrag (inkl. Spitalfinanzierung) an die Kosten der erwachsenen Versicherten, dem die Wirkung einer generellen Prämienverbilligung zukommt, so hätte die Versichertengemeinschaft im Jahr 2017 im Durchschnitt eine Monatsprämie von CHF 470 statt CHF 317 zahlen müssen, das wären CHF 153 mehr pro Monat beziehungsweise CHF 1'832 pro Jahr. Gäbe es auch die 90%-Subvention der Kosten der Kinder nicht, und müssten diese von den erwachsenen Versicherten übernommen werden, so wären insgesamt durch die Prämienzahler durchschnittlich CHF 173 pro Monat oder CHF pro Jahr mehr zu bezahlen. Infolge der Erhöhung der gesetzlichen Kostenbeteiligung per 1. Januar 2017 sank die Durchschnittsprämie für die Versicherten von 2016 auf 2017 um 8.8% ging sie wegen der steigenden Anzahl von Versicherten mit höherer Franchise bei gleichzeitig günstiger Kostenentwicklung erneut zurück, diesmal um durchschnittlich 1.9% (Tabelle 2).

12 12 Jahr gewichtete Durchschnittsprämie der Erwachsenen (ohne Unfall) in CHF (gerundet) Gewichtete Veränderung % % % % % % Tabelle 2: Entwicklung der Prämie In der Periode betrug die Wachstumsrate der Prämienerlöse im Mittel 6.6% pro Jahr. Die Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind zur gleichen Zeit um durchschnittlich 3.6% pro Jahr gewachsen, während die Staatsbeiträge im Mittel deutlich zurück gegangen sind (Durchschnitt : -7.9%). Dabei handelt es sich um den Zeitraum der stufenweisen Reduktion des Staatsbeitrages für die Erwachsenen von seinem Maximalwert von CHF 57 Mio. für 2010 auf CHF 33 Mio. für 2015, 2016 und 2017 aufgrund der Massnahmen, welche zur Sanierung des Staatshaushalts ergriffen wurden. Die Einnahmen aus der Kostenbeteiligung stiegen in der Vergangenheit regelmässig schwächer als die Prämien. Kostenbeteiligungen in Mio. CHF Jahre Jahre Jahre über 66 Jahre TOTAL Tabelle 3: Entwicklung der Kostenbeteiligungseinnahmen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Quelle: Amt für Gesundheit; Daten zum Risikoausgleich nach Altersgruppen 2 Die Durchschnittsberechnung erfolgt gemäss den Vorgaben zur Berechnung des Arbeitgeberbeitrags. Diese änderten sich ab dem Jahr 2017 insofern, als dass seither auch die Prämien mit freiwillig höherer Kostenbeteiligung einzubeziehen sind (Art. 79 Abs. 1 KVV i.d.f. LGBl Nr. 210). Bei der weiter oben angegebenen Durchschnittsprämie für die Prämienverbilligung werden die Prämien mit freiwillig höherer Kostenbeteiligung nicht berücksichtigt.

13 13 Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate betrug für %. Im Jahr 2013 sind die Kostenbeteiligungen korrespondierend zum allgemeinen Kostenanstieg stärker angewachsen als sonst (+7.0%). Seither kam es zu keinem nennenswerten Zuwachs mehr ( %). Insgesamt war der Beitrag der Kostenbeteiligung zur Finanzierung des Kostenwachstums stets untergeordnet. Höhere Kostenbeteiligungsbeiträge stärken in der Regel die Selbstverantwortung der Patienten und halten zu einer bewussteren Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen an. Aus diesem Grund wurde im Rahmen der KVG-Revision 2015 die gesetzliche Kostenbeteiligung ab dem 1. Januar 2017 erhöht. Der feste Betrag wurde für alle Versicherten (mit Ausnahme der Kinder und der Jugendlichen) auf CHF 500 angehoben. Der prozentuale Selbstbehalt ist im Umfang von 20% bis maximal CHF 900 zu leisten, bei Rentnern 10% bis maximal CHF 450. Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten zur freiwillig höheren Kostenbeteiligung deutlich ausgeweitet. Diese Änderungen zeigen sich 2017 erstmals in den Daten. So sind die Einnahmen aus der Kostenbeteiligung gegenüber dem Vorjahr um CHF 8.6 Mio. auf CHF 19.3 Mio. angestiegen Finanzierung durch die Arbeitgeber Die Beiträge der obligatorischen Krankenpflege- und Krankengeldversicherung gehen zur Hälfte zu Lasten des Arbeitgebers. Verbunden mit der Erhöhung der Kostenbeteiligung und der günstigen Kostenentwicklung sank ab 2017 parallel mit der Durchschnittsprämie auch der Arbeitgeberbeitrag beträgt er CHF pro Monat für erwachsene Vollzeitbeschäftigte (2015 CHF , 2016 CHF ).

14 Mio CHF Kostenentwicklung und Kostenanalyse Kostenentwicklung In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verzeichnet Liechtenstein, analog der Entwicklung in anderen Ländern, mittel- und langfristig ein stetes Kostenwachstum (Abbildung 2). Der prozentuale Anstieg der Gesamtbruttokosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betrug zwischen durchschnittlich 7.2% pro Jahr. Danach ist eine Abflachung der Kurve festzustellen. Die mittlere Zuwachsrate lag im Zeitraum bei 3.1%. Sehr stark angestiegen sind die Bruttokosten dann im Jahre 2013 mit einer prozentualen Zunahme von 14.5%, gefolgt von einem Durchschnittswachstum von 1.2% pro Jahr ab dem 2013 sprunghaft erreichten hohen Niveau. Dieses relativ geringe Durchschnittswachstum der vergangenen Jahre ist wesentlich auf die von der Regierung ergriffenen Massnahmen der Tarifgestaltung zurückzuführen trat die höhere Eigenbeteiligung in Kraft. 200 Gesamtbruttokosten OKP Jahr Abbildung 2: Entwicklung der Gesamtbruttokosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung Quelle: Krankenkassenstatistik, 2017 gemäss LKV-Datenpool, Stand Februar 2018.

15 15 Zuletzt stiegen die Bruttoleistungen zwischen 2016 und 2017 von CHF Mio. auf CHF Mio. oder um 0.8% (gemäss LKV-Datenpool, Stand Februar 2018). Damit liegt das vorläufige Gesamtwachstum der Kosten 2017 unter dem von der Regierung für das Jahr 2017 festgelegten Kostenziel von 2.0%. 3 Die Einhaltung der sektoralen Kostenziele in den einzelnen Kategorien von Leistungserbringern ist im Einzelnen zu prüfen Kostenvergleich mit der Schweiz Die mittleren Pro-Kopf-Kosten für das Jahr 2017 (Angaben in Klammern beziehen sich auf das Jahr 2016) liegen in Liechtenstein gemäss Kostenmonitoring des Bundesamtes für Gesundheit (BAG, Datenstand: 4. Quartal 2017) mit CHF 4'390 (CHF 4'400) über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von CHF 3'843 (CHF 3'763). Gesamtbruttokosten pro Versicherte in CHF Jahr Δ 2016/2017 (%) Δ 2016/2017 (abs.) Kostendifferenz 2016 Kostendifferenz 2017 BS 4'688 4' % 90-6% -8% GE 4'543 4' % 200-3% -7% FL 4'400 4' % -10 0% 0% CH 3'763 3' % 79 17% 14% ZH 3'747 3' % 43 17% 16% SG 3'325 3' % 89 32% 29% GR 3'238 3' % % 30% Tabelle 4: Gesamtbruttokosten pro versicherte Person in CHF im Vergleich mit ausgewählten Kantonen und der Schweiz. Lesebeispiel Spalte Kostendifferenz: Die Kosten in Liechtenstein liegen 2017 um 29% höher als im Kanton St. Gallen Quelle: Kostenmonitoring BAG ( Datenstand 4. Quartal Verordnung vom 15. November 2016 über die Kostenziele in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2017, LGBl Nr. 383.

16 16 Liechtenstein liegt verglichen mit den Schweizer Kantonen bei den Pro-Kopf- Kosten hinter Basel-Stadt mit CHF 4'778 (CHF 4'688) und Genf mit CHF 4'743 (CHF 4'543) an dritter Stelle. Die benachbarten Schweizer Kantone St. Gallen mit CHF 3'414 (CHF 3'325) und Graubünden mit CHF 3'367 (CHF 3'238) haben deutlich tiefere Durchschnittskosten. In Liechtenstein waren die Durchschnittskosten pro Versichertem im Jahr % höher als im Schweizer Durchschnitt, 16% höher als im Kanton Zürich, 29% höher als im Kanton St. Gallen und 30% höher als im Kanton Graubünden. Gegenüber dem Jahr 2016 haben sich die Kostenunterschiede verringert, da die Pro-Kopf-Kosten in Liechtenstein gesunken, in der Schweiz hingegen angestiegen sind. Im Vergleich zum Vorjahr sanken die Kosten der Liechtensteiner pro Person um 0.2%. Diese Veränderungsrate ist tiefer als der zuvor angegebene Anstieg gemäss Datenpool-Daten, welcher nicht pro Kopf, sondern aufgrund der absoluten Frankenbeträge gerechnet ist (+0.8%). Die Datengrundlage der beiden Darstellungen ist dieselbe. Allerdings wirkt sich in der Pro-Kopf-Betrachtung auch die Veränderung der Anzahl Versicherter aus. Das etwas geringere Wachstum in der Pro- Kopf-Betrachtung ist auf einen Anstieg der Versicherten zurückzuführen. Das Fürstentum Liechtenstein liegt im Jahr 2017 mit einer Kostensenkung von 0.2% erneut klar unter dem gesamtschweizerischen mittleren Kostenzuwachs pro Versichertem von 2.1% gemäss Kostenmonitoring des BAG Kostenanalyse Bruttoleistungen nach dem Ort der Leistungserbringung Eine Aufteilung der Leistungen nach dem Ort der Erbringung zeigt, dass im Jahr 2017 rund 62% der Leistungen im Inland erbracht werden. Im Vergleich zur Vor-

17 17 jahresperiode stiegen die Bruttoleistungen des Datenpools 2017 um insgesamt 0.8%, die im Inland erbrachten Leistungen sanken hingegen um 1.7% Analyse der Bruttoleistungen nach Kostengruppen Die Hauptkostengruppen für das Jahr 2017 ergeben sich aus der nachstehenden Grafik. Abbildung 3: Aufteilung der Bruttokosten in der OKP nach Leistungserbringergruppen 2017 Quelle: LKV-Datenpool 2017 (kumulierte Auswertung Januar - Dezember 2017, Stand ) Die beiden grössten Kostengruppen bilden 2017 die stationären Spitalkosten mit CHF 44.1 Mio. bzw. einem Anteil von 25.6%, gefolgt von den ambulanten Arztkosten (ohne Medikamente) mit einem Betrag von CHF 38.5 Mio. bzw. einem Anteil von 22.4%. Für Medikamente von Ärzten wurden 2017 CHF 18.5 Mio. aufgewendet. Inklusive Medikamente betragen die von Ärzten abgerechneten ambulanten Leistungen somit CHF 57.0 Mio. oder 33.1% der Gesamtleistungen.

18 18 Von Ärzten und Apotheken zusammen wurden Medikamente im Wert von CHF 27.0 Mio. zu Lasten der OKP abgegeben, das sind 15.7% der Gesamtleistungen. Die Spitalkosten ambulant betragen 2017 CHF 21.8 Mio. oder 12.7% der gesamten OKP-Kosten. In Summe werden über die OKP Spitalkosten (ambulant und stationär) von CHF 65.9 Mio. oder 38.3% vom Total abgerechnet. Bei einer Aufteilung der Bruttoleistungen pro versicherte Person zeigt sich folgendes Bild (hierbei handelt es sich wieder um Daten aus dem BAG- Kostenmonitoring): Bruttoleistungen 2016 Leistungen pro versicherte Person CHF 2017 Leistungen pro versicherte Person CHF Δ 16/17 in % Spitäler stationär 1'187 1' % Ärzte Behandlungen (ohne Labor) % Spitäler ambulant % Ärzte Medikamente % Übrige % Pflegeheime % Apotheken % Laboratorien % Physiotherapeuten, Masseure % Ärzte Laboranalysen % Spitex, Hauskrankenpflege % Total 4'400 4' % Tabelle 5: Bruttoleistungen je versicherte Person in CHF nach Gruppen von Leistungserbringern Quelle: Kostenmonitoring BAG ( Datenstand 4. Quartal 2017

19 19 Den grössten Teil der Leistungen pro versicherte Person machten 2017 auch in der Pro-Kopf-Betrachtung die Spitalkosten stationär aus, gefolgt von den ambulanten Arztkosten ohne Medikamente und ohne Analysen im Arztlabor. Bei den stationären Spitalkosten pro Versichertem gab es im Jahr 2013 einen sehr deutlichen Anstieg. Zwischen 2013 und 2017 sind sie um durchschnittlich 0.2% p.a. angestiegen. Die ambulanten Spitalkosten pro Kopf stiegen in diesem Zeitraum stärker, nämlich um durchschnittlich 3.2% pro Jahr. Das Wachstum der Pro-Kopf-Kosten beträgt 2017 ohne Berücksichtigung des Bereichs Spital für die Gesamtschweiz rechnerisch +3.1%. Für Liechtenstein liegt der vergleichbare Wert 2017 bei 0.4%. Auf Basis der Absolutbeträge des LKV- Datenpools stiegen die Gesamtkosten in Liechtenstein 2017 mit Spitalbereich um 0.8%, der Spitalbereich insgesamt ist in diesem Jahr leicht rückläufig (-0.4%), sodass die Gesamtkosten ohne Spital um 1.6% gestiegen wären. Der Unterschied bei den Zuwachsraten gemäss BAG und gemäss LKV-Datenpool ist, wie oben schon erläutert, darauf zurück zu führen, dass in der Pro-Kopf-Betrachtung die Veränderung der Anzahl der Versicherten für das Ergebnis eine Rolle spielt. Die Datengrundlage der Bruttoleistungen ist in beiden Fällen der LKV-Datenpool. 4 In der bedeutendsten Kostengruppe haben im Jahr 2017 insgesamt 220 Spitäler OKP-Leistungen mit Liechtensteiner Kassen abgerechnet, darunter sind auch solche mit sehr geringen Leistungen. Unter den Spitälern mit den grössten Umsätzen sind erwartungsgemäss jene für Liechtenstein wichtigen Versorger, die aufgrund einer Leistungsvereinbarung mit dem Land Staatsbeiträge erhalten. Nimmt man als Massstab die Zahlungen der OKP für ambulante und stationäre Leistun- 4 Im Unterschied zur jährlichen Krankenkassenstatistik des Amtes für Statistik berücksichtigen die Pro-Kopf- Werte des BAG-Kostenmonitorings nur die in Liechtenstein wohnhaften Versicherten. In den Gesamtkosten laut Krankenkassenstatistik sind auch jene ausländischen Versicherten enthalten, die sich aufgrund von EWR-Bestimmungen hier im Land versichern müssen. Die beiden Auswertungen werden auch zu unterschiedlichen Stichtagen erstellt.

20 20 gen zuzüglich der Zahlungen des Landes aus Staatsbeiträgen an Spitäler, so fliessen 89% dieser Summe an die folgenden dreizehn Spitäler. Das Abrechnungstotal beträgt bei diesen Spitälern jeweils mindestens CHF 1 Mio. (äusserst rechte Spalte der Tabelle 6). Leistungen der OKP und Staatsbeiträge in Mio. CHF OKP total ambulant stationär Staatsbeitrag OKP+ Staat Spitalregion Rheintal (v.a. Grabs) Liechtensteinisches Landesspital Kantonsspital St. Gallen Kantonsspital Graubünden Psychiatrie-Dienste Region Süd (Pfäfers) Medicnova Privatklinik AG Stiftung Kliniken Valens Klinik Hirslanden, Zürich Landeskrankenhaus Feldkirch Universitätsspital Zürich Ostschweizer Kinderspital Psychiatrische Dienste Graubünden Klinik Hirslanden Im Park, Zürich Total TOP Gesamttotal Spitäler Anteil TOP 13 94% 81% 85% 100% 89% Tabelle 6: Leistungen der OKP und Staatsbeiträge an Spitäler 2017 (TOP 13: Gesamtumsatz aus OKP und Staatsbeitrag grösser CHF 1 Mio.) Quelle: LKV-Datenpool 2017 (kumulierte Auswertung Januar - Dezember 2016, Stand ), Landesrechnung 2017; beim Landesspital ist der gesamte Staatsbeitrag ausgewiesen, also inklusive der Zahlungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen und an den Sanierungsaufwand (zusammen CHF 3.5 Mio.) sowie die vom Landtag genehmigte Sonderzahlung zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses (CHF 2.5 Mio.). 5 Ausser den in der Tabelle angeführten Spitälern erhalten noch das Landeskrankenhaus Rankweil und die Stiftung Maria Ebene sowie das Rehabilitationszentrum Lutzenberg einen Staatsbeitrag für Liechtensteiner Patienten. Bei allen liegen die OKP-Leistungen deutlich unter CHF 1 Mio. pro Jahr.

21 21 Neu auf Platz sechs ist 2017 erstmals die Medicnova Privatklinik AG in Bendern mit CHF 2.4 Mio. an stationären Leistungsanteilen aus der OKP. Die Medicnova Privatklinik AG hat keinen Leistungsauftrag des Landes für stationäre Leistungen und erhält auch keinen Staatsbeitrag. Ambulante Leistungen sind hier deswegen keine enthalten, weil diese direkt über jene Belegärzte abgerechnet werden, welche über einen individuellen OKP-Vertrag verfügen. Darüber hinaus fliessen von den in Liechtenstein Versicherten insgesamt CHF 28.3 Mio. (letztverfügbare Daten aus 2016) aus dem Zusatzversicherungsbereich für stationäre Behandlungen (Privat und Halbprivat) an die Spitäler. Bei Gesamtaufwendungen für stationäre Leistungen im OKP-Bereich von CHF 70.3 Mio. (stationär plus Staatsbeitrag, Gesamttotal Spitäler gemäss Tabelle 6) erfolgt durch die Zusatzversicherten eine Umsatzaufbesserung von durchschnittlich 40%. Die Zusatzversicherten sorgen also für attraktive Margen in den von ihnen besuchten Spitälern. Die ambulanten Arztkosten ohne Medikamente und ohne Arztlabor gingen in der Pro-Kopf-Betrachtung 2017 leicht zurück (-0.6%). Die Einführung des gesamtschweizerischen Tarifs für ambulante Leistungen TARMED verlief für diese Kostenkategorie also weitgehend kostenneutral. Die Anpassung des früheren liechtensteinischen Arzttarifs an das Schweizer Niveau durch mehrere Phasen der Tarifsenkungen kann also im Nachhinein als recht präzise Angleichung bezeichnet werden. Die Kosten für Medikamente, die vom Arzt verrechnet wurden, waren 2017 ebenfalls rückläufig (-3.8%). Die Kosten für die von Apotheken abgegebenen Medikamente stiegen hingegen 2017 um 7.9% an. In Summe sind die Medikamentenkosten (ohne die in Spitälern abgegebenen Medikamente) um 0.4% gesunken.

22 22 Die Kosten für Laboranalysen beim Arzt sind nach Rückgängen in den Vorjahren in 2017 etwa stabil (+0.1%). Ein deutlicher Rückgang ist neuerlich bei den auf ärztliche Anordnung in (Fach-) Laboratorien durchgeführten Analysen zu verzeichnen. Nach einem Minus von 13.7% im Jahr 2016 sanken diese 2017 nochmals um 8.7%. Hier hat die in mehreren Schritten vorgenommene Tarifsenkung abermals deutlich sichtbare Auswirkungen. Gesamthaft sind die Laborkosten pro Kopf in 2016 um 10.8% und in 2017 um weitere 6.2% gesunken. Sehr deutliche Zuwächse waren im Vorjahr in der Kostengruppe Hauskrankenpflege zu verzeichnen ( %) steigen sie nur noch schwach (+0.8%). Die Pflegeheimkosten stiegen hingegen im 2017 stark an (+6.9%). Wie die etwas weiter aufgeschlüsselten Daten des LKV-Datenpools zeigen, gibt es bei den Chiropraktoren nach spürbaren Rückgängen in den beiden Vorjahren (2015: -4.3%, 2016: -13.5%) wieder einen Anstieg (2017: +2.2%). Die Kosten der Physiotherapeuten sind praktisch stabil (+0.4%). Jene der Masseure sinken das zweite Jahr in Folge stark (2016: -16.3%, 2017: -21.4%). In den Zahlen der vorhergehenden Absätze spiegeln sich erneut die in den letzten Jahren gesetzten tariflichen Massnahmen wider. So wurden bereits 2014 der Taxpunktwert für das ärztliche Praxislabor gesenkt und die Abgeltung für rund 20 häufig verwendete Positionen im Liechtensteinischen Arzttarif reduziert ( Quick Win ). Im Oktober 2015 trat der nach Vorgaben der Regierung überarbeitete Liechtensteinische Arzttarif in Kraft. Für die Abgeltung ärztlicher Leistungen gilt schliesslich seit dem 1. Januar 2017 das Schweizer Tarifsystem (TARMED). Ab Mitte 2015 wurde der Taxpunktwert für das Fachlabor schrittweise auf Schweizer Niveau gesenkt. Auch bei den Physiotherapeuten legte die Regierung per Verordnung eine schrittweise Angleichung an die Schweiz fest.

23 23 Kosten ergeben sich als Produkt aus Preis und Menge. Massnahmen auf Seiten der Preise wirken nur insofern, als keine Kompensation über die Menge erfolgt. Die Beeinflussung der Mengen war ein wesentliches Ziel der KVG-Revision 2015, welche mit 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist Einfluss eines neuen Anbieters Im Jahr 2017 ist mit der Privatklinik Medicnova AG ein neuer Anbieter in den Markt eingetreten. In der Regel führt ein neues Angebot auch zu einer höheren Nachfrage. Auch wenn im Einzelfall kaum nachzuweisen ist, dass Operationen unnötigerweise vorgenommen wurden, so ist doch der Effekt der angebotsinduzierten Nachfrage im Gesundheitswesen immer wieder zu beobachten und kann fast als Naturgesetz bezeichnet werden. In Tabelle 7 werden die Fallzahlen der in der Medicnova Privatklinik AG am häufigsten abgerechneten stationären Eingriffe dargestellt. Dabei wurde jeweils die Summe der Fälle des Landesspitals, der Medicnova, der Schweizer Vertragsspitäler und des Landeskrankenhauses Feldkirch dargestellt 6. Eingriff /17 Kniearthroskopie % Varizen ("Krampfadern") % Schultergelenk % Knieprothese % Prostataresektion % Invasive kardiologische Diagnostik % Hüftprothesen % Summe % Tabelle 7: Fallzahlen der häufigsten an der Medicnova durchgeführten stationären Eingriffe 6 Die Fälle in den Liechtensteiner und Schweizer Spitälern konnten anhand des DRG-Codes identifiziert werden, die Fälle am Landeskrankenhaus Feldkirch mussten anhand des ICD-10 Codes zugeordnet werden.

24 24 Es zeigt sich eine deutliche Zunahme dieser Eingriffe. Als Ursachen kommen sowohl eine generelle Mengenausweitung aufgrund angebotsinduzierter Nachfrage als auch eine Verlagerung von einer ambulanten zu einer stationären Durchführung von Eingriffen in Frage. Aufgrund der unterschiedlichen Struktur der Tarife für ambulante und stationäre Leistungen sowie dem Wechsel des ambulanten Tarifs in Liechtenstein (TARMED ab ) können keine generellen Aussagen getroffen werden. Beispielhaft wurden die für die Behandlung von Varizen ( Krampfadern ) abgerechneten ambulanten Tarifpositionen untersucht, um die Veränderung der Häufigkeit ambulanter Eingriffe zu ermitteln. Dabei zeigte sich, dass die Anzahl der ambulanten Eingriffe im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr markant zurückgegangen ist, von 707 auf 371. Diese Art der Auswertung ist mit einer gewissen Ungenauigkeit behaftet, aber ein Rückgang der ambulanten Behandlung zu Gunsten der stationären Behandlung ist sehr naheliegend Entwicklung von Hochkostenfällen Die Anzahl der Patienten mit Kosten von mehr als CHF 100'000 sind seit dem Jahr 2013 jedes Jahr angestiegen (Tabelle 8, Angaben beinhalten Kosten der Kinder und der erwachsenen Versicherten). Im Jahr 2017 haben diese Hochkostenfälle wieder deutlich zugenommen, dies sowohl gemessen an der Zahl der Fälle (81 oder +12.5%) als auch in Franken (+CHF 1.72 Mio. oder +17.9%). Man sieht, wie einige Fälle mit extrem hohen Jahreskosten Kostenfolgen im Millionenbereich auslösen können und damit auch die Gesamtbruttokosten stark beeinflussen. Seit 2011 haben sich die Kosten in dieser Kategorie fast verdreifacht.

25 0 1'000 2'000 3'000 4'000 5'000 6'000 7'000 8'000 9'000 10'000 11'000 12'000 13'000 14'000 15'000 16'000 17'000 18'000 19'000 20'000 Anteil der Versicherten 25 Versicherte mit jährlichen Kosten von über CHF 100' Anzahl Fälle % % Kosten in Mio. CHF % % Tabelle 8: Versicherte mit jährlichen Kosten von über CHF 100'000, Entwicklung Quelle: Daten der Kassen zum Staatsbeitrag und Risikoausgleich Die Verteilung nach Versicherten zeigt insgesamt, dass 2017 die Solidarität in der Krankenversicherung zwischen Kranken und Gesunden erneut sehr stark in Anspruch genommen wurde. 25% 20% 15% 10% 5% 0% Bruttoleistungen der Versicherten 2017 Abbildung 4: Verteilung der Bruttoleistungen der Versicherten 2017 nach Grössenklassen Quelle: Daten der Kassen zum Staatsbeitrag und Risikoausgleich Abbildung 4 ist die Verteilung der individuellen Gesundheitskosten des Jahres 2017 zu entnehmen. In der Kostenklasse 0 sind Versicherte mit Kosten unter CHF 100 zusammengefasst.

26 Bruttoleistungen der Versierten '000 10'000 Hochkostengrenze CHF 5'000 1' % 20% 40% 60% 80% 100% Anteil der Versicherten Abbildung 5: Anteil der Versicherten 2017 mit Bruttoleistungen unter- bzw. oberhalb der angegebenen Grenzen Quelle: Daten der Kassen zum Staatsbeitrag und Risikoausgleich Wie aus Abbildung 5 ersichtlich, verursachen rund 20% der Versicherten keine oder nur sehr geringe Kosten von unter CHF 100. Die Hälfte aller Versicherten verursachte Kosten von unter CHF 1'000 pro Jahr. Interessant ist auch die Betrachtung des Anteils der Versicherten, die Leistungen beanspruchen, welche Kosten unter bzw. über der Hochkostengrenze von CHF 5'000 verursachen. 81.3% der Versicherten verursachten Kosten von unter CHF 5'000, das heisst dass nur 18.7% der Versicherten überhaupt Leistungen aus der Hochkostenversicherung in Anspruch nahmen. Die beiden Versicherungen sind keine komplett getrennten Versicherungsbereiche, aber durch das seit der KVG-Revision bestehende System müssen Beiträge und Kosten auseinandergehalten werden.

27 Anteil der Bruttoleistungen % 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Anteil der Versicherten 2017 Abbildung 6: Anteil der Versicherten und Anteil der Bruttoleistungen 2017 Quelle: Daten der Kassen zum Staatsbeitrag und Risikoausgleich Die Grafik in Abbildung 6 zeigt die Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft auf. 50% der Versicherten verursachten 2017 nur 3.6% der Gesamtkosten, 80% der Versicherten verursachten 21.3% der Gesamtkosten. Rund 37% der Gesamtleistungen wurden von 90% der Versicherten in Anspruch genommen, das heisst im Umkehrschluss, dass die 10% der Versicherten mit den höchsten Leistungen 63% aller Leistungen in Anspruch nehmen.

28 28 3. ERWÄGUNGEN ZUR FESTLEGUNG DES STAATSBEITRAGES FÜR DAS JAHR Rechtliche Grundlagen Der Staat leistet für die übrigen Versicherten einen Beitrag an die Hochkostenversicherung. Dieser Beitrag wird vom Landtag für das jeweilige Bemessungsjahr jeweils spätestens im Juni des Vorjahres festgelegt (Art. 24a Abs. 2 KVG). Der Landtag ist bei der Festlegung des Staatsbeitrages grundsätzlich an keine andere Einschränkung gebunden, als dass ein solcher nur in der Hochkostenversicherung geleistet werden darf. Die Gesamtkosten in der Hochkostenversicherung begrenzen also alle theoretisch möglichen Staatsbeiträge nach oben hin. Eine weiter gehende Finanzierung der Grundversicherung aus den Mitteln des Staates darf nicht erfolgen. Nach unten hin gibt es keine Begrenzung, ausser dass ein Staatsbeitrag zu leisten ist. 7 Für die Festlegung des Staatsbeitrages sind also zunächst die Gesamtkosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für die übrigen Versicherten (d.h. ohne Kinder) in den Grund- und den Hochkostenbereich zu trennen. Die Grenze für die Kostentrennung (Hochkostengrenze) ist hierfür gesetzlich (Art. 21 Abs. 2 KVG) bei jährlichen Kosten eines Versicherten von CHF 5'000 festgelegt (Abschnitt 3.2). Das Amt für Gesundheit ermittelt auf Grund der gesprochenen Mittel und unter Berücksichtigung der effektiven Kosten eines Jahres den Prozentsatz der Kostenübernahme in der Hochkostenversicherung, sodass der gesamte vom Landtag 7 Selbst mit einem Staatsbeitrag an die übrigen Versicherten von Null würde die Bestimmung in Art. 26 der Landesverfassung eingehalten, da der Staat das Krankenversicherungswesen mit anderen Beiträgen unterstützt. Zu erwähnen sind hier insbesondere der Staatsbeitrag an die Spitäler, der Staatsbeitrag für die Kosten der Kinder, die Prämienvergünstigungen und nicht zuletzt der Beitrag an den Krankenkassenverband. Insgesamt wurden 2017 zusätzlich zum gegenständlich vom Landtag festgelegten Staatsbeitrag für Erwachsene CHF 39.3 Mio. ausgerichtet.

29 29 festgelegte Beitrag ausgeschöpft wird. Basierend auf dem Vorschlag der Regierung für den Staatsbeitrag 2019 kann der voraussichtliche Prozentsatz der Kostenübernahme errechnet werden (Abschnitt 3.3). 3.2 Verteilung der Kosten auf die Grund- und die Hochkostenversicherung Vorab sei bemerkt, dass alle nachfolgenden Berechnungen auf den amtlichen Daten zum Staatsbeitrag basieren (Risikodaten 2017). Diese werden von den Kassen beim Amt für Gesundheit nach einheitlichen Kriterien und einem genau definierten Verfahren eingereicht. Die Einhaltung aller Weisungen zum Rechnungswesen wird dabei von der Revisionsgesellschaft der betreffenden Kasse bestätigt. Die eingereichten Daten werden vom Amt für Gesundheit geprüft. Anders als bei den weiter oben verwendeten statistischen Daten (BAG- Kostenmonitoring, LKV-Datenpool) handelt es sich hierbei um definitive buchhalterische Werte, die nicht mehr nachträglich durch rückwirkende Buchungen verändert werden können. Nimmt man die Daten zum Staatsbeitrag und Risikoausgleich des Jahres 2017 als Grundlage für die Ermittlung des Staatsbeitrages nach der seit dem 1. Januar 2017 geltenden Rechtslage, so ergibt sich folgendes Bild: Für das Jahr 2017 ist ein Total an Bruttokosten von CHF 171'911'856 ausgewiesen. Davon entfallen CHF 8'581'676 auf Kinder (0-16 Jahre). Diese Kosten werden gemäss Art. 24a Abs. 1 KVG zu 90% vom Staat übernommen. Für die übrigen, also die erwachsenen Versicherten, sind 2017 CHF 163'330'180 zur Abrechnung gelangt. Von diesen Kosten entfallen CHF 71'814'890 oder 44% auf die Grund- und CHF 91'515'290 oder 56% auf die Hochkostenversicherung. Die Kosten der Grundversicherung setzen sich zusammen aus den Kosten aller erwachsenen Versicherten, die im Beobachtungsjahr Bruttokosten bis CHF 5'000 aufwiesen, sowie jeweils den ersten CHF 5'000 jener Versicherten mit Kosten über CHF 5'000 im betreffenden Jahr.

30 Vorschlag zur Festsetzung des Staatsbeitrages 2019 Die Regierung schlägt vor, den Beitrag an die obligatorische Krankenpflegeversicherung für die übrigen Versicherten nach Art. 24a Abs. 2 KVG für das Jahr 2019 wie im Vorjahr bei CHF 29 Mio. festzulegen. Es sei in dem Zusammenhang daran erinnert, dass es bei der Festlegung des Staatsbeitrages 2018 zu einer aufwandneutralen Umverteilung von staatlichen Beiträgen im Umfang von CHF 4 Mio. gekommen war. Anstelle der CHF 33 Mio. wie in den Jahren zuvor (2015, 2016, 2017) wurden für 2018 effektiv nur CHF 29 Mio. als Staatsbeitrag an die Krankenkassen gesprochen. Parallel dazu wurde der Beitrag an das Liechtensteinische Landesspital im selben Umfang erhöht. Ab 1. Januar 2018 trägt der Staat auch beim Landesspital 55% der Kosten stationärer Aufenthalte, statt wie zuvor nur 23%. Das Verhältnis der Kostentragung wurde damit jenem der anderen Spitäler mit Staatsbeitrag angepasst. Die gesamthaft vom Staat an die OKP geleisteten Beiträge sind gleichgeblieben, es erfolgte lediglich eine Umverteilung zwischen den verschiedenen Töpfen (siehe dazu BuA Nr. 31/2017). In der Finanzplanung des Landes für die Jahre ist der Staatsbeitrag an die Kassen konstant mit CHF 29 Mio. pro Jahr angesetzt (BuA Nr. 71/2017). Eine Verringerung des Staatsbeitrags ist nicht angezeigt, da die in den Massnahmenpaketen zur Sanierung des Staatshaushaltes vorgesehenen Einsparungen erreicht wurden. Eine Erhöhung des Staatsbeitrags ist nicht angezeigt, da sich die Gesundheitskosten gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert haben. Aus den genannten Erwägungen schlägt die Regierung vor, den Staatsbeitrag von CHF 29 Mio. wie im Vorjahr beizubehalten. Auf Basis der Risikodaten von 2017 erfolgt bei einem Staatsbeitrag in dieser Höhe rechnerisch eine Kostenübernahme von 32% der insgesamt CHF Mio. an

31 31 über CHF 5'000 liegenden Kosten der Hochkostenversicherung der erwachsenen Versicherten. 3.4 Auswirkungen auf Prämie, Arbeitgeberbeitrag und Prämienverbilligung Als einfache Faustregel kann man davon ausgehen, dass CHF 1 Mio. mehr an Staatsbeitrag sich rechnerisch mit CHF 2.6 weniger Prämie pro Monat auswirken würde. Alle weiteren Einflussfaktoren auf die Prämie bleiben dabei ausgeklammert. Nachdem der hiermit vorgeschlagene Staatsbeitrag gegenüber dem Vorjahr unverändert bleibt, ist er im Hinblick auf die Prämie neutral, wenn alle anderen Einflussfaktoren gleich bleiben. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bei steigenden Kosten die Prämie relativ stärker steigen muss, um das Nullwachstum beim Staatsbeitrag auszugleichen. Die tatsächliche Prämienentwicklung im Vergleich zum Vorjahr hängt somit von der Kostenentwicklung sowie den weiteren prämienrelevanten Faktoren (insbesondere Verwaltungskosten, Rückstellungen und Reserven) ab. In Bezug auf 2017 war sie in besonderem Masse von den geänderten gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Kostenbeteiligung geprägt. Eine höhere Selbstbeteiligung des Einzelnen bedeutete im Jahr 2017 eine um durchschnittlich CHF 26 pro Monat bzw. CHF 313 pro Jahr geringere Prämie (Basis: Prämie mit obligatorischer Kostenbeteiligung und Unfalleinschluss) stieg diese Referenzprämie wegen des geringen Kostenwachstums kaum (+0.6%). Das Gesagte gilt auch im Hinblick auf den Arbeitgeberbeitrag. Dieser wurde im Jahr 2017 wie auch die Prämie von der Erhöhung der Kostenbeteiligung beeinflusst, sodass der Arbeitgeberbeitrag von monatlich CHF (2016) auf CHF (2017) sank. Im laufenden Jahr ging er nochmals etwas zurück auf CHF (2018). Dieser Effekt könnte noch etwas verstärkt werden, wenn

32 32 künftig in stärkerem Umfang freiwillig höhere Kostenbeteiligungen gewählt werden. Bei der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte waren bedingt durch die jüngste KVG-Revision zwei gegenläufige Effekte zu erwarten: Auf der einen Seite profitierten die Bezüger der Prämienverbilligung 2017 wie alle anderen Versicherten von tieferen Prämien. Der Gesamtaufwand für diese prämienabhängige Unterstützung ist daher in diesem Jahr gesunken. Auf der anderen Seite wird als Massnahme zur gezielten Entlastung einkommensschwacher Personen die von den Bezugsberechtigten geleistete Kostenbeteiligung zu 30% bzw. 40% rückvergütet. Als Basis ist die erstmals nach neuem Recht geleistete effektive Kostenbeteiligung 2017 zugrunde zu legen. Daher wird diese Massnahme sich erst in der Rechnung 2018 niederschlagen und den Aufwand bei der Prämienverbilligung wiederum etwas ansteigen lassen. Der vorgeschlagene gleichbleibende Staatsbeitrag ist aber auch auf die Prämienverbilligung ohne wesentlichen Einfluss.

33 33 II. ANTRAG DER REGIERUNG Aufgrund der vorstehenden Ausführungen unterbreitet die Regierung dem Landtag den A n t r a g, der Hohe Landtag wolle diesen Bericht und Antrag zur Kenntnis nehmen und den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten gemäss Art. 24a Abs. 2 KVG für das Bemessungsjahr 2019 auf CHF 29 Mio. festlegen. Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete, den Ausdruck der vorzüglichen Hochachtung. REGIERUNG DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN

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