Erstellung von Sanierungskonzepten eine riskante Tätigkeit?
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- Nadine Schneider
- vor 5 Jahren
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1 Erstellung von Sanierungskonzepten eine riskante Tätigkeit? Fachtagung Unternehmenssanierung Düsseldorf, den 16. Februar 2018 WP/StB Michael Hermanns
2 Agenda Seite A Neukonzeption des IDW S 6 4 I. Status 4 II. Ziele 7 III. Konsequenzen 9 B Risiken der Erstellung von Sanierungskonzepten 16 I. Kritische Fragestellungen 16 II. und deren Beurteilung 19 2
3 Agenda Seite A Neukonzeption des IDW S 6 4 I. Status 4 II. Ziele 7 III. Konsequenzen 9 B Risiken der Erstellung von Sanierungskonzepten 16 I. Kritische Fragestellungen 16 II. und deren Beurteilung 19 3
4 A I Der Entwurf einer Neufassung des IDW Standards Anforderungen an Sanierungskonzepte (IDW ES 6 n.f.) wird wie folgt eingeleitet: IDW S 6 umfasst zahlreiche Ausführungen, bei denen es sich nicht um Anforderungen, sondern um betriebswirtschaftliche Grundlagen handelt. Dies hat in manchen Fällen zu dem Missverständnis geführt, dass ein umfangreicher Standard auch eine hohe Anzahl an Anforderungen enthalte und sich IDW S 6 daher nicht für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) eigne FAQ IDW S IDW FAR 1/ IDW S 6 (idf 2009) 2012 IDW S 6 (idf 2012) 2018 IDW S 6 (idf 2018) 2017 IDW ES 6 n.f. 4
5 A I Entwicklungsprozess für die Neukonzeption des IDW S 6 Ende Kommentierungsfrist Stakeholdergespräche Verabschiedung des finalen Standards durch FAS und HFA Verabschiedung der ergänzten FAQ 08/ / /2018 bis 06/2018 vorauss. 06/2018 Überarbeitung durch FAS Verabschiedung durch FAS Billigende Kenntnisnahme durch HFA Veröffentlichung als Entwurf IDW ES 6 n.f. 5
6 Agenda Seite A Neukonzeption des IDW S 6 4 I. Status 4 II. Ziele 7 III. Konsequenzen 9 B Risiken der Erstellung von Sanierungskonzepten 16 I. Kritische Fragestellungen 16 II. und deren Beurteilung 19 6
7 A II Ziele der Neukonzeption des IDW S 6 1 Entschlackung Fokussierung auf Kernbestandteile 2 Schärfere Trennung zwischen Anforderungen und Erläuterungen FAQ 3 Sanierungskonzepte für KMU 4 Vereinzelte Klarstellungen (Stufenkonzept, EK) 7
8 Agenda Seite A Neukonzeption des IDW S 6 4 I. Status 4 II. Ziele 7 III. Konsequenzen 9 B Risiken der Erstellung von Sanierungskonzepten 16 I. Kritische Fragestellungen 16 II. und deren Beurteilung 19 8
9 A III Überarbeitung des IDW S 6 Kürzungen Beschreibung der Krisenstadien in FAQ übernommen Ausführungen zur Analyse der Unternehmenslage deutlich gekürzt (da bisher im Wesentlichen technische Erläuterungen) Maßnahmen zur Überwindung der Krisen in FAQ übernommen (im Wesentlichen bwl. Grundlagen) Ausführungen zum Leitbild gekürzt Ausführungen zu Kennzahlen gekürzt Muster für ein Fortführungskonzept gekürzt, da eigentlich Gegenstand des IDW S 11 Ausführungen in den FAQ geplant Kürzung: ca. 40% 9
10 A III Überarbeitung des IDW S 6 Konsequenzen allgemein Anlässe der Konzepterstellung ausführlicher dargestellt: MaRisk BTO : Darlehensgewährung in der Krise Entlastung der Organe im Zusammenhang mit strafrechtlichen (z.b. 283 ff. StGB) oder zivilrechtlichen Haftungsaspekten ( 64 GmbHG) Verhandlungen mit Stakeholdern (z.b. im Zusammenhang mit Kapitalmaßnahmen oder bei Covenants-Brüchen) Gewährung öffentlicher Beihilfen Verhältnis BGH-Anforderungen vs. IDW Anforderungen klargestellt Pointiertere Ausführungen zur zusammenfassenden Einschätzung der Sanierungsfähigkeit Notwendigkeit einer Aussage zur Fortführungsprognose Aussagen zur Wettbewerbs- und Renditefähigkeit Maßgeblichkeit des bilanziellen EK 10
11 A III Überarbeitung des IDW S 6 Konsequenzen Phasen der Erstellung 11
12 A III Überarbeitung des IDW S 6 Konsequenzen Mittelstandskonzepte Ausmaß der Untersuchung und die Berichterstattung an die ggf. geringere Komplexität des Unternehmens anzupassen Kernbestandteile erforderlich aufgrund einschlägiger, aktueller Rechtsprechung Bei KMU: angemessener Blick auf die strategische Position und das Leitbild des sanierten Unternehmens angemessener Aufwand KMU: meist spezifische Problemfelder (Abhängigkeiten von wenigen Kunden bzw. Lieferanten), aber tendenziell unterdurchschnittlicher Analyseaufwand 12
13 A III Überarbeitung des IDW S 6 Kernanforderungen (1/2) 13
14 A III Überarbeitung des IDW S 6 Kernanforderungen (2/2) 14
15 Agenda Seite A Neukonzeption des IDW S 6 4 I. Status 4 II. Ziele 7 III. Konsequenzen 9 B Risiken der Erstellung von Sanierungskonzepten 16 I. Kritische Fragestellungen 16 II. und deren Beurteilung 19 15
16 B I Studie zu offenen Anwendungsfragen beim IDW S 6 Zielsetzung der Studie: Schritt 1 (Hochschule Heidelberg / IfUS-Institut): Wo tauchen in der Praxis Fragen bei der Anwendung des IDW S 6 auf Welche Bedeutung messen die Akteure diesen Fragen bei? Teil 2 (IDW): Wie können Handlungsempfehlungen für die Praxis, bezogen auf die identifizierten Anwendungsfragen, formuliert werden? 16
17 B I Studie zu offenen Anwendungsfragen beim IDW S 6 Vorgehensweise: Schritt 1: Breit angelegte qualitative Untersuchung auf Basis eines standardisierten Fragebogens (213 Stück) Zielgruppe: - Die 10 größten Geschäftsbanken - Die 5 größten WKVs - Die 16 führenden Restrukturierungsberatungsgesellschaften bezogen auf Sanierungsfälle mit > 100 Mio. Umsatz - Der deutsche Sparkassen- und Giroverband mittelständische Restrukturierungsberater Schritt 2: Diskussion der Ergebnisse (insbesondere in Bankenrunden) Schritt 3: Erarbeitung der FAQs 17
18 Agenda Seite A Neukonzeption des IDW S 6 4 I. Status 4 II. Ziele 7 III. Konsequenzen 9 B Risiken der Erstellung von Sanierungskonzepten 16 I. Kritische Fragestellungen 16 II. und deren Beurteilung 19 18
19 B II F & A IDW S 6 (1) 1 Gibt es ein IDW S 6 light für KMU? Vollumfängliche Beurteilung der Sanierungsfähigkeit ohne Betrachtung der Kernbestandteile nicht möglich Aber: Reduzierung des Umfangs möglich Fokussierung auf die relev. Krisenursachen und Erfolgsfaktoren des Geschäftsmodells sowie den damit verbundenen Strukturen und Prozessen Umfang hängt ab von der der Relevanz und Komplexität der Sachverhalte Bei wenig komplexen Unternehmen auch weniger als 50 Seiten möglich Aber: kurz heißt nicht automatisch günstig Zusätzliche Kostentreiber sind insb. fehlende betriebswirtschaftliche Kompetenz und Planungssysteme / Aufbereitung der Datenlage IDW S 6 light nicht erforderlich! 19
20 B II F & A IDW S 6 (2) 2 Wann sollte ein SanK in Anlehnung an IDW S 6 erstellt werden? IDW S 6 = Qualitätssiegel IDW S 6 erfüllt BGH-Anforderungen erfüllt BGH-Anforderungen erfüllt IDW S 6 erfüllt Bezeichnung in Anlehnung führt zu Unsicherheit bei Banken, ob BGH- Anforderungen erfüllt sind Sind Kernbestandteile des IDW S 6 (= BGH-Anforderungen) unvollständig nicht vertretbares Haftungs-Risiko Für SanK in Anlehnung an IDW S 6 gibt es keinen Raum! 20
21 B II F & A IDW S 6 (3) 3 Umfasst IDW S 6 die höchstrichterliche Rechtsprechung? Worin unterscheiden sich Sanierungskonzepte nach BGH und nach IDW S 6? BGH Urteile Beziehen sich auf die im jeweiligen Rechtstreit kritischen Aspekte eines Sanierungskonzepts Stellen notwendige Elemente eines schlüssigen betriebswirtschaftlichen Konzepts im jeweiligen Einzelfall dar IDW S 6 Berücksichtigt und konkretisiert sämtliche Rechtsprechungen des BGH bzgl. der betriebswirtschaftlichen Anforderungen IDW S 6 = Berücksichtigung der einzelnen Rechtsprechungen und Anforderungen des BGH Überführung in ein schlüssiges und erfolgsversprechendes Sanierungskonzept 21
22 B II F & A IDW S 6 (4) 4 Worin unterscheidet sich die Erstellung eines Sanierungskonzepts von dessen Beurteilung? Erstellung Aktive Unterstützung der Geschäftsführung durch Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Erstellung eines Sanierungskonzepts Mitwirkung bei der Erarbeitung des Konzepts und an der Gestaltung der Sanierungsmaßnahmen, der Entwicklung eines neuen strategischen Leitbildes sowie ggf. der Planung Beurteilung Eines vom Management bzw. einem sachkundigen Dritten erstelltes Sanierungskonzept hinsichtlich der Anforderungen des BGH und des IDW S 6 an ein Sanierungskonzept 22
23 B II F & A IDW S 6 (5) 5 Gibt es die Sanierungsfähigkeit eines Konzerns oder bezieht sich die Sanierungsfähigkeit immer auf eine rechtliche Einheit? Wirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Verflechtungen Fortführungsprognose sowie Wettbewerbs- und Renditefähigkeit können regelmäßig nicht ausschließlich auf Ebene eines einzelnen Unternehmens des Konzerns beurteilt werden Berücksichtigung dieser Verflechtungen zwingend notwendig zur Beurteilung der Fortführungsfähigkeit Fortführungsfähigkeit des Konzerns Bestimmt sich nach der Fortführungsfähigkeit der Konzernunternehmen, soweit wesentlich für Beurteilung des Konzerns Sanierungsfähigkeit des Konzerns Ergibt sich aus Fortführungsfähigkeit der Konzernunternehmen sowie Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns (Gruppenbetrachtung) 23
24 B II F & A IDW S 6 (6) 6 Reicht der Bank ein Fortführungskonzept zur Erfüllung der MaRisk oder ist zwingend ein Sanierungskonzept erforderlich? MaRisk: [ ] Institut [ ] hat [ ] sich [ ] ein Sanierungskonzept [ ] vorlegen zu lassen [ ] Fortführungskonzept reicht grds. nicht Ausnahme: Single-Assets-Fonds -Strukturen (z.b. Schiffs-, Infrastrukturund Immobilienfonds) Sanierung (=Wettbewerbsfähigkeit) i.d.r. nicht möglich Dienen ausschließlich dem Zweck der Finanzierung eines einzelnen Vermögensgegenstandes; i.d.r. eine fest vereinbarte Laufzeit Banken akzeptieren in diesen Fällen z.t. ein Fortführungskonzept 24
25 B II F & A IDW S 6 (7) 7 Wie ist der Maßstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit auszulegen? Maßstab der überwiegenden Wahrscheinlichkeit relevant für: Beurteilung nach 19 Abs. 2 InsO (Überschuldung), Sanierungsfähigkeit u. Sanierungsmaßnahmen unter Mitwirkung Dritter Überwiegende Wahrscheinlichkeit = gewichtigere Gründe sprechen für eine positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose bzw. Sanierung als dagegen Eintritt des Erfolges muss wahrscheinlicher sein als Scheitern Genaue prozentuale Erfassung der Eintrittswahrscheinlichkeiten von geplanten Maßnahmen ist nicht zweckmäßig würde zu einer missverständlichen Scheingenauigkeit führen Überwiegende Wahrscheinlichkeit des Eintritts wesentlicher Maßnahmen und Prämissen ist im Sanierungskonzept zu erläutern 25
26 B II F & A IDW S 6 (8) 8 Wer darf Sanierungskonzepte gemäß IDW S 6 erstellen? grds.: Erstellung von SanK keine Vorbehaltsaufgabe jeder mit ausreichender Sachkunde IDW S 6 richtet sich nicht nur an WP Erstellung nach IDW S 6 auch von Angehörigen anderer Berufsgruppen BGH v IX ZR 47/97, Tz. 25 m.w.n.: Für die Prognose der Durchführbarkeit ist auf die Beurteilung eines unvoreingenommenen -nicht notwendigerweise unbeteiligten -, branchenkundigen Fachmanns abzustellen Problem: Beurteilung der Insolvenzreife = Rechtsberatung? Haftpflichtversicherung? (Bei WP: 5 I RDG) Lösung: Erklärung eines zur Erteilung von Rechtsrat Berechtigten (RA, WP, vbp, StB) + Gutachten beifügen 26
27 B II F & A IDW S 6 (9) 9 Inwieweit ist eine Einschätzung der Managementfähigkeit des derzeit existierenden Personals zwingend? Fähigkeit des Managements = wesentliche Voraussetzung zur Umsetzung des geplanten Sanierungskonzepts für erfolgreiche Sanierung Umsetzung der Maßnahmen kaum möglich bei fehlenden erforderlichen Kenntnissen, Erfahrungen und Durchsetzungsstärke des Managements Fähigkeiten des Managements sind vom Ersteller bzw. Gutachter in die Beurteilung des Sanierungskonzepts mit einzubeziehen Konfliktsituationen Lösung im Interesse des zu sanierenden Unternehmens Unterstützung des Managements durch einen Sanierungsberater (Chief Restructuring Officer) bei Bedarf möglich 27
28 B II F & A IDW S 6 (10) 10 Ist für die Sanierungsfähigkeit zwingend eine branchenübliche Rendite erforderlich? Durchgreifende Sanierung erforderlich (BGH v II ZR 277/03) Wiederherstellung der Rentabilität der unternehmerischen Tätigkeit (BGH v IX ZR 65/14) Branchenübliche oder angemessene Rendite erforderlich? Sonst. Nicht attraktiv für FK- und EK-Geber Langfristige Finanzierung i.d.r. nicht möglich (u.a. auch wg. Banken-Rating) Ermessensspielräume Bestimmung der peer group Rendite bewegt sich innerhalb einer Bandbreite unteres Ende der Bandbreite vertretbar Unternehmen muss für FK- und EK-Geber attraktiv sein (Rendite > 0) Gesamtbetrachtung des sanierten Unternehmens 28
29 B II F & A IDW S 6 (11) 11 Sind bei der angemessenen Eigenkapitalausstattung HGB- oder IFRS- Werte zugrunde zu legen? Ist die bilanzielle oder die wirtschaftliche Betrachtung maßgeblich? Angemessene Eigenkapitalausstattung notwendig Ansonsten Nachteile hinsichtlich der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Wettbewerbern entstehen (Konditionen Kreditinstitute, Lieferanten, Warenkreditversicherer) Angemessene Eigenkapitalausstattung Bezieht sich auf Ende des Sanierungszeitraums und ist auf Basis der vom Unternehmen angewandten Rechnungslegungsvorschriften zu ermitteln Betrachtung des wirtschaftlichen Eigenkapitals im Sanierungszeitraum bzgl. finanzwirtschaftlicher Sanierungsmaßnahmen erforderlich Abstellung auf das bilanzielle Eigenkapital am Ende des Sanierungszeitraums oder im Ausnahmefall auf das wirtschaftliche EK (inkl. Rangrücktritt etc.) 29
30 B II F & A IDW S 6 (12) 12 Welche Reife müssen die Verhandlungen über Maßnahmen Dritter haben, wenn die bindende Verpflichtung noch aussteht? Sanierungskonzept kann Maßnahmen umfassen, die von der Mitwirkung Dritter abhängen und deren rechtlich bindende Verpflichtung zum Zeitpunkt der Erstellung noch aussteht Maßnahmen sind bezüglich ihrer Erfolgsaussichten zu bewerten Berücksichtigung von Maßnahmen nur möglich, deren Realisierung überwiegend wahrscheinlich ist Hinweis im Bericht an geeigneter Stelle und in der Schlussbemerkung zur Zusammenfassung Für positive Sanierungsaussage können nur Maßnahmen berücksichtigt werden, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit realisiert werden 30
31 B II F & A IDW S 6 (13) 13 Sind Sensitivitätsbeurteilungen erforderlich und muss eine integrierte Planung vorliegen oder reicht eine Plan-GuV mit Ableitung der Liquidität? (1/2) Sensitivitätsanalyse bei Darstellung von Maßnahmeneffekten grundsätzlich nicht erforderlich Können bei Planungsrisiken aber zweckdienlich sein und finanzielle Vorsorge zur Abdeckung von Risiken aufzeigen Sanierungsaussage hingegen muss eindeutig sein und den in der Sanierungsplanung überwiegend wahrscheinlichen Fall abdecken Erstellung der integrierten Finanzplanung (GuV, Bilanz, Liquiditätsplanung) in der Regel erforderlich 31
32 B II F & A IDW S 6 (13) 13 Sind Sensitivitätsbeurteilungen erforderlich und muss eine integrierte Planung vorliegen oder reicht eine Plan-GuV mit Ableitung der Liquidität? (2/2) Diese drei Bestandteile der Planung müssen miteinander verknüpft und aufeinander abgestimmt werden Planungsmodell kann der Größe und Komplexität des Unternehmens angepasst werden Bei im Zeitablauf weitgehend statischen Bilanzzusammenhängen kann in Ausnahmefällen lediglich eine Betrachtung der Liquidität ausreichend sei 32
33 Kontakt Dipl.-Kfm. Michael Hermanns Wirtschaftsprüfer Steuerberater Buth & Hermanns Partnerschaft mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Mozartstraße Wuppertal Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) Mobil: +49 (0) Mail: hermanns@buth-hermanns.de 33
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