Stadt Neukirchen-Vluyn Schulentwicklungsplan Eckpunkte

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1 Stadt Neukirchen-Vluyn Schulentwicklungsplan Eckpunkte

2 SCHULENTWICKLUNGSPLAN ECKPUNKTE Dr. Detlef Garbe Ulrike Lexis Neukirchener Str Leichlingen Telefon / sowie / Fax / sowie / garbe@garbe-lexis.de lexis@garbe-lexis.de Alle aktuellen Infos: Leichlingen, Gütersloh, den

3 INHALT 1. Aufgabe der Schulentwicklungsplanung Die Aufgaben der Schulentwicklungsplanung Schule als kommunale Gestaltungsaufgabe Regionale Schulentwicklungsplanung Inklusion - eine gesellschaftliche Aufgabe Neues Übergangssystem Schule Beruf in NRW, NÜS Schulfrieden NRW und integrierte Schulformen Zuständigkeiten und Finanzsituation Schulentwicklungsplanung als Dialog Erstellung der Prognoserechnung Verwendete Daten Erstellung Prognose Grundschulen Erstellung Prognose der weiterführenden Schulen Die schulrechtlichen Rahmenbedingungen Grundschulen - Mindestgröße und Klassenbildung Schulen der Sekundarstufe Klassengrößen, Klassenbildung und Klassenfrequenzrichtwert Trend-Prognose Grundschulen Das Einschulungspotential Gerhard-Tersteegen-Schule Antoniusschule Friedensreich-Hundertwasser-Schule Pestalozzi-Schule

4 4.5 Fazit Grundschulen Trend-Prognose weiterführende Schulen Das Einschulungspotential Haarbeckschule Theodor-Heuss-Realschule Neukirchen-Vluyn Julius-Stursberg-Gymasium Szenarien zur Reorganisation der Sekundarstufe Potentialabschätzung Handlungsempfehlung

5 1. AUFGABE DER SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat als Schulträger eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung in Auftrag gegeben. Für Schulträger existieren vielfältige Anlässe, die künftige Entwicklung der Schulen neu zu analysieren, die Entwicklung zu planen, die Raumsituation zu überprüfen und über die Gestalt der künftigen Schullandschaft nicht nur, aber in besonderem Ausmaß in der Sekundarstufe - zu entscheiden: Die Entwicklung der Schülerzahlen verdient besondere Beachtung, insbesondere weil untersucht werden muss, ob der landesweite Trend zurückgehender Schülerzahlen in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen auch für Stadt Neukirchen-Vluyn gilt. Das veränderte Elternwahlverhalten nach dem Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulgutachten begünstigt die Entwicklung integrierter Schulformen (Sekundar- und Gesamtschule) und bietet den Kommunen, die Möglichkeit die Errichtung einer integrierten Schulform zu prüfen. Die Verpflichtung, Inklusion umzusetzen, ist eine vornehme, aber keine leichte Aufgabe für Schulträger und Schulen. Das derzeit in der Abstimmung befindliche 9. Schulrechtsänderungsgesetz führt zu veränderten Schülerströmen und zu etwas veränderten Schulanmeldezahlen (dort wo Fördereinrichtungen aufgelöst werden oder diese Schüler verlieren) und damit ergeben sich räumliche Veränderungen. Die städtische Förderschule ist im Rahmen der aktuellen Schulentwicklungsplanung nicht einbezogen worden. Eine Inklusionsplanung erscheint erst sinnvoll, wenn das Gesetz und seine Umsetzungsbedingungen verabschiedet worden sind. Mit der Einführung des neuen Systems zur Koordinierung des Übergangs Schule Beruf (NÜS) sind nicht nur innerschulische Angelegenheiten tangiert, sondern vor allem auch die Kooperation mit externen Partnern. Der Schulträger muss, wenn auch in vergleichsweise geringem Umfang, räumliche Anforderungen für diese Aufgaben in den Schulen der Sekundarstufe I und II berücksichtigen (beispielsweise ein Berufsorientierungsbüro (BOB). 5

6 Anfang des Jahres 2011 begann der Kreis Wesel mit dem Projekt Perspektive Berufsabschluss. Konkretes Ziel dieses Projektes ist die Entwicklung eines regionalen Netzwerks zur Verbesserung des Übergangsmanagements im Kreis Wesel, um die Anzahl der Jugendlichen ohne Berufsabschluss und ohne Ausbildungsverhältnis mittelfristig zu verringern. Das jetzt vorgelegte Eckpunktepapier zur Schulentwicklungsplanung liefert neben der Prognose zur Entwicklung der Schülerzahlen und der Zügigkeiten der einzelnen Schulen und ihrer Standorte auch Aussagen zu den gegebenenfalls notwendigen schulorganisatorischen Konsequenzen. Darüber hinaus werden die Potenziale für die Errichtung einer Sekundarschule bzw. einer Gesamtschule in Neukirchen-Vluyn geprüft. Weiterhin wird eine Raum- und Funktionalanalyse für die räumliche Infrastruktur der Schulen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung durchgeführt, die in einem gesonderten Band des Gutachtens dem Schulträger zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt wird. Auf dieser Basis sind dann auch erste Analysen und Bewertungen hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten für alternative Schulformen möglich. Das hier vorgelegte Eckpunktepapier zur Schulentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Neukirchen-Vluyn thematisiert deren Entwicklung mit Blick auf Schülerzahlen, die Standorte und Organisationsformen bis zum Schuljahr 2023/24. Formal notwendig ist ein Prognosezeitraum von fünf Jahren. 1.1 DIE AUFGABEN DER SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG Die Gemeinden werden durch die Verfassung des Landes NRW 1 und das Schulgesetz NRW als Schulträger verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen umfassenden Bildungs- und Abschlussangebots Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Die Aufstellung eines Schulentwicklungsplans ist eine Pflichtaufgabe des Schulträgers; eine Anzeigepflicht gegenüber dem Land ist damit grundsätzlich aber nicht verbunden. Gleichwohl ist die anlassbezogene Schul- 1 Art. 6 ff. LVerf NRW 6

7 entwicklungsplanung (SEP) z.b. im Genehmigungsverfahren bei Errichtung einer integrierten Schule der Prüfbehörde vorzulegen. Folgende Mindestanforderungen für die Schulentwicklungsplanung sind nach 80 Abs. 5 obligatorisch: das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schulgrößen (Schülerzahl, Zügigkeit und Schulstandorte); die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Erziehungsberechtigten und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen in Neukirchen- Vluyn nach Schulformen und Jahrgangsstufen; die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen und Schulstandorten. Hierzu wird mit Blick auf die Optionen Sekundarschule bzw. Gesamtschule eine gesonderte Analyse durchgeführt. Die Schulentwicklungsplanung ist mit der Planung benachbarter Schulträger abzustimmen, um Fehlentwicklungen, Doppelangebote und zu kleine und unwirtschaftliche Schulen zu vermeiden. Sie dient somit als Grundlage für einen vernünftigen Ressourceneinsatz des Schulträgers 2. Weiter sind die Schulen bei der Aufstellung und Änderung von Schulentwicklungsplänen zu beteiligen 3. Diese Beteiligung geschieht durch Anhörung; über den Inhalt der Stellungnahmen gegenüber dem Schulträger beschließen die jeweiligen Schulkonferenzen. Die Stellungnahmen haben keine bindende Wirkung für die kommunalpolitischen Gremien. Schulentwicklungsplanung beinhaltet somit die Darstellung des aktuellen und die Planung des zukünftigen Schulangebotes, d. h. eine Analyse und Prognose zur bedarfsgerechten Sicherstellung von Schulabschlussmöglichkeiten und Bildungsgängen. Mit der Übertragung der Planungskompetenz wird dem Selbstverwaltungsrecht des Schulträgers in Bezug auf den Schulbereich ausdrück- 2 Diese Aussage des Schulgesetzes gilt sicher auch für den Ressourceneinsatz des Landes beim Lehrpersonal und bei den Schulleitungspositionen; letztere werden bei Freiwerden einer Position nur mit Blick auf die künftige Entwicklung dieser Schule erneut besetzt Nr. 2 SchulG NRW 7

8 lich Rechnung getragen. Er wird auf diese Weise in die Lage versetzt, bildungspolitische Zielsetzungen und Rahmenvorgaben unter Berücksichtigung der spezifischen örtlichen Bedingungen umzusetzen. Damit ist Schulentwicklungsplanung zentrale Aufgabe kommunaler Daseinsvorsorge. Die Selbstverwaltungskompetenz des Schulträgers kommt auch bei der Frage der Errichtung, der Auflösung oder der Änderung von Schulstandorten im 81 des Schulgesetzes NRW zum Ausdruck. Dort heißt es im Abs. 2 des 81: Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule sowie den organisatorischen Zusammenschluss von Schulen, für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehender Schulen einschließlich der Errichtung und Erweiterung von Bildungsgängen an Berufskollegs, die Einführung und Aufhebung des Ganztagsbetriebes, die Bildung eines Teilstandortes, der Wechsel des Schulträgers, die Änderung der Schulform und der Schulart zu behandeln. Der Beschluss ist schriftlich festzulegen und auf der Grundlage der Schulentwicklungsplanung zu begründen. Schulentwicklungsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, das Planwerk als solches ist fortzuschreiben, um Verwaltung, Politik und allen Schulbeteiligten ein verlässliches Planungsinstrumentarium an die Hand zu geben. 1.2 SCHULE ALS KOMMUNALE GESTALTUNGSAUFGABE Das in der Aachener Erklärung des Deutschen Städtetages und entsprechenden Erklärungen des Landkreistages (z.b. LKT NRW in seiner Zwischenbilanz zu den Bildungsnetzwerken) formulierte Verständnis einer veränderten Schulträgerrolle (innerhalb der Diskussion um die Bildungsregionen oder Bildungsnetzwerke) bezeichnet vor allem eine auf Gestaltung und Vernetzung angelegte Dienstleistungskonzeption. Kennzeichen dieser Konzeption sind insbesondere 4 : Schulergänzende Unterstützungsstrukturen z.b. Fortbildungsangebote für Lehrer oder Sprachförderung 4 Hebborn, Klaus, Schule als kommunale Gestaltungsaufgabe, S. 4ff 8

9 Ressortübergreifende Vernetzung z.b. zwischen Schulverwaltung und Jugendhilfe oder zwischen den Bildungseinrichtungen der Kommune (VHS, Musikschule, Bibliothek ) Unterstützung der Öffnung von Schule hinein in den öffentlichen Raum, z.b. bei der Gestaltung von Ganztagsangeboten und der Einbindung von Vereinen Förderung schulischer Eigenverantwortung z. B. über Budgets Aufbau und Moderation von Kommunikationsstrukturen über Ämterstrukturen und Bildungsstationen hinweg z.b. zur Umsetzung des Übergangsmanagements Beratungs- und Serviceleistungen der kommunalen Schulverwaltung z.b. im Bereich der Medienentwicklung Förderung innovativer Schulentwicklung z.b. auch durch bauliche Akzente Die systematische Verknüpfung der verschiedenen in einer Region tätigen Bildungseinrichtungen verspricht eine Erhöhung der Qualität pädagogischer und kommunaler Dienstleistungen und zugleich einen ressourcenbewussten Umgang bei der Modernisierung der Region in einem wichtigen Innovationsfeld. Damit wird aber auch deutlich, dass Schulentwicklungsplanung in einem zeitgemäßen Verständnis mehr ist als die quantitative Analyse der Entwicklung von Schülerzahlen in einer Kommune oder Region sowie die Bewertung von Raumkapazitäten und Standorten. Schulentwicklungsplanung heute versucht, die Optimierung der Rahmenbedingungen und Chancen entlang der Lebensbiographie von Kindern und Heranwachsenden zu thematisieren, die Übergänge in den Biographien von Kindern und Schülerinnen und Schülern so zu gestalten, dass das Risiko von Brüchen in der Entwicklung beim Übergang von einer Institution oder Schule in die andere bzw. beim Übergang in die Ausbildung und den Beruf minimiert wird, die Grundlagen für eine Verantwortungsgemeinschaft der am Erziehungs- und Bildungsprozess beteiligten Akteure durch den Aufbau von Kommunikationsstrukturen, Verant- 9

10 wortungsbewusstsein und den Konsens über strategische und operative Ziele sowie die damit verbundenen Maßnahmen zu legen. 1.3 REGIONALE SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG Die Schaffung, Erhaltung und Weiterentwicklung einer gesunden Schullandschaft vor Ort setzt nicht nur eine umsichtige lokale Schulentwicklungsplanung voraus, sondern erfordert in vielen Fällen eine abgestimmte interkommunale oder regionale Planung. Das gilt vor allem dann, wenn - wie bei kleineren Gemeinden - die organisatorischen Voraussetzungen zur Errichtung einer integrierten Schule nur durch Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mehrerer Gemeinden gesichert werden können. Die Errichtungsprozesse in den vergangenen beiden Jahren haben gezeigt: Die Einführung von integrierten Schulen und die damit verbundenen Schulentwicklungsmaßnahmen können nur dann erfolgreich sein, wenn diese von einem breiten regionalen Konsens getragen werden. Dies gilt besonders für die vielen Verbünde und Modelle, die mehrere Schulstandorte vorsehen, bis hin zu Beschulungsvereinbarungen zwischen Kommunen, um ausreichende Mindestgrößen für die Errichtung neuer Schulen zu erreichen. Darüber hinaus gilt, dass beispielsweise Sekundarschulen schon bei Gründung einen Oberstufenpartner vorweisen müssen, den sie häufig nicht in ihrer Gemeinde finden, sondern erst in benachbarten oder zentralen Orten. 1.4 INKLUSION - EINE GESELLSCHAFTLICHE AUFGABE Auslöser für die gegenwärtige Debatte ist die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte für Menschen mit Behinderungen im Dezember 2008 durch die Bundesregierung und ihr in Kraft treten zum Januar Als 50. Vertragsland räumt die Bundesrepublik damit Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und umfassenden Diskriminierungsschutz sowie auf eine barrierefreie und inklusive Gesellschaft ein. Im Unterschied zu der Forderung nach Integration also der Wiedereingliederung etwa von Randgruppen, Benachteiligten oder verschiedensten sozialen Gruppen in eine bestehende Einheit (die sog. Mehrheitsgemeinschaft ) geht die Forderung nach Inklusion deutlich weiter: Heterogenität wird in jeder Beziehung als gegeben gesetzt und der Einschluss aller, unabhängig von Rasse, Geschlecht oder sonstigen sozialen, demographischen oder anderen Unterscheidungsmerkmalen von Menschen wird als Normalfall betrachtet. 10

11 Der Begriffswandel von der Integration zur Inklusion bedeutet, dass es nicht mehr darum gehen kann, Menschen zur Teilhabe an einem Regelsystem zu befähigen, sondern dieses Regelsystem so einzurichten, dass es gleichermaßen den Bedürfnissen aller Menschen mit allen ihren Unterschieden gerecht wird. Dieser weit gefasste Begriff inklusiver Bildung bedeutet vor allem eine pädagogische Veränderung. Sie fügt sich in den Kontext des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule ein, der darauf gerichtet ist, Schülerinnen und Schüler nach ihren speziellen Bedürfnissen, Lernerfordernissen und Kompetenzen entsprechend zu fördern, ohne sie in unterschiedliche Kategorien einzuteilen. 5 Inklusion betrifft nicht nur, aber in besonderem Ausmaß das Thema Bildung. Die Umsetzung des Inklusionspostulats ist über die gesamte Bildungsbiographie eines Menschen von der frühkindlichen bis zur beruflichen Bildung und der Weiterbildung derzeit eine Hauptaufgabe der Ministerien, Bezirksregierungen, Landschaftsverbände und Kommunen als Träger der Jugendhilfe und als Schulträger. Eine kreisweit abgestimmte Verfahrensweise bei der Umsetzung steht noch aus. Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Gutachtens noch nicht beschlossen. Es formuliert weitgehende Verpflichtungen der Schulträger im Umgang mit Kindern mit und ohne Förderbedarf sowie Übergangsvorschriften. Diese betreffen v.a. die Wahl des Förderortes sowie den Gemeinsamen Unterricht (GU) und die integrierten Lerngruppen (ILG). Für die Schulentwicklungsplanung interessant ist, dass allerdings schon heute fest steht, dass insbesondere die Förderschulen Lernen sich in der Fläche nicht wie bisher werden halten können. Die geltende Mindestschülerzahl von 144 ist einzuhalten und die Ausnahmegenehmigung (Weiterführung der Schule bei bis zu 72 Schülern) wird in Zukunft streng ausgelegt. Dies betrifft in NWR etwa drei Viertel aller Schulen, die jetzt sukzessive aufzulösen sind. Die Kinder werden zukünftig an Regelschulen beschult werden. Die betroffenen Schulen nehmen in Klassen 1 und 5 keine neuen Schüler mehr auf. Förderschwerpunkte: Etwa gut sechs Prozent aller Kinder haben sonderpädagogischen Förderbedarf in sieben möglichen Schwerpunkten. Drei Viertel dieser Kinder haben ihn in den sog. Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und/oder Emotional-soziale Entwicklung. Nicht mehr jeder Förderbedarf wird heute wie früher in den sog. AOSF-Verfahren diagnostiziert. Eine wachsende Zahl von Kindern wird bereits inklusiv beschult, ohne dass der Förderbedarf überhaupt offiziell festgestellt wird, dies soll zukünftig nur noch auf Antrag der Eltern geschehen. Die Schulaufsicht hat dann eine Beratungs-, nicht aber eine Entscheidungsfunktion bei der Wahl des Förderortes

12 Quelle: MSW, 2012 Förderorte sind auch heute noch Förderschulen, Kompetenzzentren und zunehmend auch Regelschulen. Bisher gab es - neben den Förderschulen zwei Wege der Beschulung für Kinder mit Förderbedarf in Regelschulen, die es in der derzeitigen Übergangsphase zur Inklusion weiter hin gibt: a. Gemeinsamer Unterricht, GU: die Kinder lernen in ihrer Lerngruppe/Klasse mit. Dies ist die übliche Form in der Grundschule, in der Sekundarstufe gibt es beide Formen. b. Integrierte Lerngruppen, ILG: mehrere Kinder mit Förderbedarf werden zu einer Gruppe innerhalb einer Klasse zusammengefasst, diese Gruppen sollen zügig auslaufen. Die Handhabung und die Rahmenbedingungen für beide Formen etwa die maximale Schülerzahl für eine Klasse mit ILG - unterscheiden sich regional deutlich. Auch wird die faktische Schwerpunktbildung an Schulen unterschiedlich gehandhabt, so gibt es Schulen, die sich aufgrund ihrer baulichen Voraussetzungen gut als barrierefreie Schule für Körperbehinderte eignen und andere, die dies nicht ohne aufwändige Bauvorhaben erlauben, die aber die Inklusion von Kindern mit Förderbedarf Lernen (oder eine zieldifferente Förderung, s.u.) sehr gut umsetzen können. 12

13 Es ist im Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vorgesehen, den Eltern von Kindern mit sozialpädagogischem Förderbedarf ein Recht auf Gemeinsames Lernen einzuräumen, bis dieses voll eingelöst ist, sollen Übergangsvorschriften gelten: Übergangsvorschriften (1) Eltern können die Rechte auf Gemeinsames Lernen aus 19 und 20 SchulG für ihre Kinder geltend machen, die ab dem Schuljahr 2013/2014 die Klasse 1 einer Grundschule, die Klasse 5 einer weiterführenden Schule, die Eingangsklasse einer gymnasialen Oberstufe oder die Eingangsklasse eines Berufskollegs besuchen werden. Ab dem Schuljahr 2014/2015 und den darauf folgenden Schul-jahren erstreckt sich dieses Recht auch auf die jeweils nächsthöhere Klasse. (2) Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Förderung gemäß 20 Absatz 5 des Schulgesetzes vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 27. Juni 2006 (GV.NRW. S. 278) sind bis spätestens zum 31. Juli 2014 aufzulösen. (3) Integrative Lerngruppen gemäß 20 Absatz 8 des Schulgesetzes vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Februar 2012 (GV.NRW. S. 97) können letztmalig zum Schuljahr 2013/2014 gebildet werden. Danach können sie auslaufend fortgeführt werden. 6 Die Bildungsziele der Kinder mit Förderbedarf sind zieldifferent oder zielgleich. Das bedeutet, dass sie entweder nach denselben Zielvorgaben unterrichtet werden wie die nicht geförderten Kinder (zielgleich) oder eben mit anderen Bildungszielen, z.b. mit dem Ziel eines eigenen Abschlusses (zieldifferent; Förderschwerpunkte Lernen und Geistige Entwicklung ). Die räumlichen Konsequenzen, die sich aus der Umsetzung der UN-Konvention zur Wahrung der Rechte Behinderter ergeben, sollen bereits in die Raum- und Funktionalanalyse dieses Gutachtens (Band II) eingeplant. Details können sicher erst nach der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes festgelegt werden. Mit der Verabschiedung des Gesetzes sollte auch klar gestellt sein, wie die Finanzierung dieser Aufgabe zwischen dem Land und den Kommunen geregelt wird. Insgesamt gesehen ist die Umsetzung der Inklusion keine kurzfristig zu lösende Aufgabe, die zudem der intensiven Abstimmung zwischen dem Kreis und den Schulträgern bedarf. 6 vom

14 1.5 NEUES ÜBERGANGSSYSTEM SCHULE BERUF IN NRW, NÜS Das neue Übergangssystem in NRW soll den Übergang Schule-Beruf verbessern, Instrumente und Maßnahmen bündeln und Schüler bereits in den allgemeinbildenden Schulen besser auf die Berufs- und Studienwahl vorbereiten. Seine zentrale Zielsetzung ist die Vermittlung in die duale Ausbildung. Quelle: Es sieht für die Anordnung der Berufsorientierungsangebote in allgemeinbildenden Schulen die folgende Abfolge vor, die 2018/19 in ganz NRW verpflichtend werden soll und von einer Veränderung der APO-BK also den Prüfungsvorgaben für die beruflichen Schulen - begleitet wird. Für die Umsetzung ist die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte zuständig für Neukirchen-Vluyn also der Kreis Wesel. Insbesondere die vorgesehenen Berufsfelderkundungen stellen Kommunen vor neue Aufgaben, da Betriebe in ausreichender Zahl gewonnen werden müssen, die diese kurzfristigen Schnupper-Praktikumsplätze bereits stellen. 14

15 Quelle: aus einer ppt des MSW vom , Vortrag gehalten in Meschede. Die Koordinierung erfolgt zukünftig auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. Die Zuständigkeiten für die Angebote der unterschiedlichen Zielgruppen werden im Konzept des Landes detailliert definiert, wobei die kommunale Koordinierung den Rahmen um alle Angebote bildet. Wichtiger Gelingensfaktor für das NÜS ist neben der Einbindung der Partner des Ausbildungskonsenses die Einbindung der Städte und Gemeinden und eine weitere, vertiefte Vernetzung der Schulen untereinander und mit den externen Partnern. Das bisherige Zuständigkeitsverständnis, nach dem Kommunen ausschließlich für die äußeren Schulanagelegenheiten wie bauliche Fragen, Hausmeister und Sekretariat zuständig sind, wird mit diesem Modell endgültig aufgegeben. Nach Auskunft der Stadt Neukirchen-Vluyn ist der Kreis Wesel in diesen Bereich sehr aktiv und hat zuletzt an dem Projekt "Bildungsbrücke statt Bildungslücke" teilgenommen 1.6 SCHULFRIEDEN NRW UND INTEGRIERTE SCHULFORMEN Der Schulfrieden, der 2011 im Landtag geschlossen wurde, hat das längere gemeinsame Lernen und damit sowohl eine spätere Selektion in die Bildungsgänge des dreigliedrigen Systems als auch die weiterführende Ganztagsschule auf die Tagesordnung gesetzt. In vielen Landesteilen ist die Entwicklung der Gründung integrierter Schulen, die von der demographischen Entwicklung v.a. auf dem Land beschleunigt wird, rasant verlaufen (19 Gesamtschulen und 42 Sekundarschulen 2013, weitere 39 Sekundarschulen und 28 Gesamtschulen 2014) und meistens der Anlass für Schulentwicklungsplanungen. Der Verfassungsrang der Hauptschule ist entfallen, der neu gefasste 15

16 Artikel 10 der Landesverfassung lautet nun: "Das Land gewährleistet ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen ermöglicht." Das bedeutet, dass Hauptschulen, wenn sie gewollt sind und angewählt werden, gehalten werden können, aber nicht müssen. Die Eltern stimmen über die Schulform mit den Füßen ab, die Übergangsquoten zu den Hauptschulen sind rapide gesunken und bewegen sich derzeit weiter abwärts (Schuljahr 11/12 liegen sie bei 10,3). Mit dem nun bestehenden Elternschulwahlrecht zeichnet sich nach Ansicht vieler im ländlichen Raum ein Trend zu einem zweigliedrigen Schulsystem ab. Dieses wird zukünftig bestehen aus den integrierten Schulen (Gesamtschule/Sekundarschule) und den Gymnasien. In einigen Städten werden mittelfristig womöglich auch die Schulen des dreigliedrigen Schulsystems weiter bestehen können. Quelle: IT NRW, Bildungsreport 2012 Derzeit ist das Schulsystem gekennzeichnet durch ein Nebeneinander von fünf Regel-Schulformen in der Sekundarstufe I: 16

17 In einigen Schulen auch G 9 möglich Darstellung Dr. Garbe & Lexis, nach Daneben gibt es noch die Übergangsschulformen (12 Verbundschulen/Gemeinschaftsschulen). Diese Übergangsformen werden 2019/20 in die Regelschulen (Sekundar- oder Gesamtschulen) überführt. 1.7 ZUSTÄNDIGKEITEN UND FINANZSITUATION Staatliche Entscheidungen der Bundes- und Länderebene und ihre Folgen sind lokal spürbar und ziehen vor Ort Kosten nach sich, können aber kaum beeinflusst werden. Der Grundsatz der Konnexität wer bestimmt, trägt auch die Kosten der Entscheidungen greift oft nicht, zuletzt be- 17

18 stimmte die Diskussion um die Konnexität die Debatte um die Umsetzung der Inklusion und der Ganztagsschulen. Alle wesentlichen Entscheidungen im Bildungswesen werden auf Landesebene oder darüber getroffen, ihre Folgen werden aber überwiegend vor Ort spürbar. Der Staat bestimmt vom Kindergarten über das Schulsystem mit der Lehreraus- und -fortbildung bis zu den Inhalten und Qualitätsmaßstäben von Unterricht. Alle Veränderungen dort sind aber mit Kosten auf kommunaler Ebene verbunden (z.b. Ganztagsschule, Inklusion, Mittagsversorgung, Binnendifferenzierung). Dies bringt eine Finanzdiskussion mit sich, die auch wegen der kaum vergleichbaren Vielfalt der Verhältnisse vor Ort nicht ohne weiteres durch generelle Regelungen aufzulösen ist. Die unterschiedlichen Größenordnungen der Kommunen und eine sich sehr deutlich unterscheidende Finanzkraft sind ebenso zu berücksichtigen. Grundstrukturen im deutschen Bildungssystem Das Bildungssystem gliedert sich in frühkindliche Bildung Krippen, Kitas und Vorschulen den Primarbereich mit Grund- und Förderschulen, die Sekundarstufen I und II sowie den berufsbildenden Bereich, den Hochschulsektor und die Weiterbildung. Nur ein Teil des Bildungssystems ist formale Bildung, nämlich das allgemeinbildende Schulsystem. 18

19 Quelle: BMBF, Bildungsbericht 2010 Die Zuständigkeiten sind in jedem der hier aufgezeigten Bildungsbereiche zersplittert. Ein Beispiel für die Zersplitterung der Zuständigkeiten ist die duale Berufsausbildung mit Teilen der Zuständigkeit beim Bund, Teilen bei den Ländern und dies jeweils verteilt auf die Ministerien für Wirtschaft und für Bildung. Dennoch zeigt sich, dass die Bildungsprozesse mit der längsten Lebenszeit-Dauer in kommunaler Verantwortung liegen. Als besonders wichtig erachtet die Wissenschaft dabei heute die frühkindlichen Bildungsprozesse. Schulbildung findet nach wie vor in staatlicher Zuständigkeit des Landes statt. Hochschulbildung verantworten Bund und Länder. Private treten z.b. als Ersatzschulträger zunehmend als Anbieter auf allen Stufen auf. Städte und Gemeinden erhalten aus Mitteln des Landes NRW die sog. Bildungspauschale für Ausgaben im Bereich der Gebäudeunterhaltung und - sanierung sowie für die Medienausstattung der Schulen. Darüber hinaus erhalten die Kommunen in der Regel diverse Zuschüsse des Landes und 19

20 des Bundes für die Sprachförderung, den offenen Ganztag in den Grundschulen und die Ganztagsbetreuung oder die Schulsozialarbeit (z.b. via Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes). Darüber hinaus investieren die Kommunen z.t. freiwillig erhebliche Mittel in die Jugendhilfe, die Schulsozialarbeit sowie die vorschulische Betreuung und Erziehung etc. 1.8 SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG ALS DIALOG Viele Anspruchsgruppen sind von schulpolitischen Entscheidungen direkt betroffen und haben insofern berechtigte Interessen, auch als Prozessbeteiligte eingebunden zu werden. Dies sind i.w. Eltern Schulleitungen, Lehrpersonen, Schulsozialarbeit und andere Beratungseinrichtungen an Schule Schul- und ggf. Jugendhilfeträger Schulaufsicht Andere Bildungsanbieter vor Ort Schulpolitische Entscheider selbst Benachbarte Kommunen; in vielen Fällen über Ländergrenzen hinweg Vor- und nachgelagerte Bildungseinrichtungen, bzw. aufnehmende und abgebende Schulen Die formulierten Ziele der Schulentwicklungsplanung, die Abstimmung mit den Anspruchsgruppen von Schule erfordern mindestens eines: Kommunikation und Diskurs. Die Formen der Beteiligung sind dabei lokal zu spezifizieren dies kann über Bildungskonferenzen, breite Beteiligungs- und Diskussionsforen oder schlichten Informationsveranstaltungen gelingen. Sollte es zu Veränderungen der Schullandschaft in der Sekundarstufe kommen, sind insbesondere Informationsveranstaltungen für die Eltern und Erziehungsberechtigten, deren Kinder die Grundschulen besuchen, notwendig und wichtig. 20

21 2. ERSTELLUNG DER PROGNOSERECHNUNG Im Rahmen der Erstellung der Prognoserechnung für die Grundschulen sowie die weiterführenden Schulen der Stadt Neukirchen-Vluyn sind folgende Daten verwendet worden: 2.1 VERWENDETE DATEN a) historische Schülerzahlen der betrachteten Schulen für die Schuljahre 2008/09 bis 2012/13 b) Übersicht über die Geburten in der Stadt Neukirchen-Vluyn in den relevanten Geburtenzeiträumen für die Einschulungsjahrgänge 2013/14 bis einschließlich 2018/19, sowie für die historischen Einschulungszeiträume für die Schuljahre 2008/09 bis 2012/13 c) Prognose des IT NRW bzgl. der Entwicklung der relevanten Altersklasse für die Einschulungsjahrgänge ab dem Schuljahr 2019/20 bis 2023/24 d) Anmeldezahlen für die Grund- und weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2013/14 e) Informationen über geplante Neubaugebiete 2.2 ERSTELLUNG PROGNOSE GRUNDSCHULEN Jede Prognose über die zukünftige Entwicklung einer Schule hängt im Wesentlichen von zwei Parametern ab (etwaige Änderungen an der Schulstruktur in Zukunft explizit nicht eingeschlossen): a) den zukünftigen Einschulungen an der betreffenden Schule b) dem Übergangsverhalten der Schüler zwischen den einzelnen Jahrgangsstufen, wobei Parameter (b) somit im Fall von Grundschulen insgesamt aus drei Teilparametern besteht (im Falle der Existenz einer Eingangsphase E3 wird diese im Rahmen der Ermittlung der Phase E2 zugeschlagen, so dass auch in diesem Fall drei Teilparameter existieren): 1) Übergangsverhalten von Klasse 1 nach Klasse 2: b 1 2) Übergangsverhalten von Klasse 2 nach Klasse 3: b 2 3) Übergangsverhalten von Klasse 3 nach Klasse 4: b 3. 21

22 Beide Parameter sind schulspezifisch und lassen sich daher am sinnvollsten aus Daten ableiten, die die jeweilige Schule direkt betreffen. Dies gilt insbesondere für Parameter (b) Simulation des Übergangsverhaltens zwischen den Jahrgängen Seitens der Stadt Neukirchen-Vluyn wurden die historischen Schülerdaten für die betrachteten Grundschulen für die Schuljahre 2008/09 bis einschließlich 2012/13 zur Verfügung gestellt. Am Beispiel der Antoniusschule soll nun exemplarisch die Ermittlung des Übergangsparameters (b) verdeutlicht werden. Für diese Schule ergibt sich bei der Untersuchung der historischen Schülerzahlen folgendes Bild: Historische Schulentwicklung Antoniusschule Klasse/Schuljahr Gesamt Die dargestellte historische Situation wurde nun bezüglich des Übergangsverhaltens der Grundschüler untersucht. Dabei wurde zunächst für jedes Schuljahr und jeden Wechsel zwischen den Jahrgängen der Übergangsparameter b i untersucht und im Anschluss der Durchschnitt über die Übergangsparameter gebildet. Im Rahmen unserer Prognoserechnung verwenden wir in der Regel immer gewichtete Durchschnitte um aktuellen Zahlen eine größere Bedeutung beizumessen als weiter zurückliegenden Daten. Im Rahmen der Ermittlung der Übergangsparameter zwischen den einzelnen Jahrgängen haben wir hierbei die Gewichtung G:=(0,175;0,225;0,275;0,325) ge- 22

23 wählt, wobei der Übergangsparameter zwischen den Schuljahren 2011/12 sowie 2012/13 jeweils mit dem Faktor 0,325 gewichtet wurde. Es ergibt sich somit für die Antoniusschule folgendes Bild: Übergangsquoten Antoniusschule Klasse/Schuljahr von 08 nach 09 von 09 nach 10 von 10 nach 11 von 11 nach 12 lin.ds. gewichteter Durchschnitt von 1 nach 2 1,000 0,968 1,000 0,978 0,987 0,986 von 2 nach 3 0,962 1,000 0,984 1,000 0,986 0,989 von 3 nach 4 0,984 0,987 0,955 1,000 0,981 0,982 Gewichte 0,175 0,225 0,275 0,325 Im Rahmen der Prognoserechnung wird nun angenommen, dass das Übergangsverhalten zwischen den einzelnen Jahrgängen sich auch in Zukunft gemäß den dargestellten ermittelten Übergangsparametern verhalten wird. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass durch die Betrachtung der historischen Übergangsparameter die Anzahl der Wiederholer, der Schulabgänger sowie der etwaigen Überspringer etc. eines Jahrgangs implizit in den dargestellten Zahlen enthalten ist. Darüber hinaus sind in den berechneten Übergangsparametern auch Informationen über die Integration von Förderschülern enthalten. Offensichtlich existiert kein Übergangsparameter welcher die Wiederholer der ersten Klasse explizit erfasst. Dies ist jedoch u.e. durchaus vertretbar, da zum einen die Zahl der Wiederholer der ersten Klasse eher gering sein dürfte und zudem die Prognose der zukünftig einzuschulenden Kinder, welche letztendlich die Anzahl der Schüler in Klasse 1 hauptsächlich beeinflusst, aufgrund von Umzügen, Zuzügen, etwaigen abweichenden Schulwünschen etc., ohnehin mit Unsicherheit be- 23

24 haftet ist, und somit auch hier unterstellt werden kann, dass etwaige Wiederholer implizit berücksichtigt werden. Nicht zuletzt deshalb haben wir für die Prognose der zukünftigen Einschulungen verschiedene Szenarien implementiert, siehe hierzu auch die weiteren Ausführungen. Analog der oben dargestellten Vorgehensweise wurden die Übergangsparameter für die verbleibenden Grundschulen der Stadt Neukirchen-Vluyn untersucht und individuell je Schule für die Prognoserechnung festgelegt. Insgesamt stehen mit der Ermittlung der Übergangsparameter die notwendigen Informationen zur Prognose des zukünftigen Lebenszyklus der Schüler an den betrachteten Schulen zur Verfügung. Es verbleibt somit die Untersuchung und Festlegung der zukünftig an den einzelnen Schulen einzuschulenden Schüler Prognose der Einschulungen Für die Einschulungszeiträume bis einschließlich des Schuljahres 2018/19 liegen die aktuell bekannten Zahlen bzgl. der zukünftig einzuschulenden Schüler vor, d.h. die Geburten in den jeweils relevanten Geburtenzeiträumen. Für die Erstellung einer langfristigen Prognose bis einschließlich des Schuljahres 2023/24 haben wir uns der Prognose des IT NRW für die jeweils relevante Altersklasse bedient. Im Rahmen der Erstellung der Prognose für die Stadt Neukirchen-Vluyn haben wir insgesamt vier unterschiedliche Szenarien entwickelt, um zum einen die voraussichtliche Entwicklung der Grundschulen der Stadt Neukirchen-Vluyn möglichst präzise beschreiben zu können sowie zum zweiten auch die Bandbreite der möglichen Entwicklung beschreiben zu können. Alle Verfahren basieren zunächst auf einer Untersuchung des historischen Einschulungsverhaltens an den Grundschulen der Stadt Neukirchen-Vluyn. Auf Grundlage der vorgenommenen Untersuchungen, deren Vorgehensweise wir im Folgenden beschreiben, haben wir dann folgende Szenarien implementiert: a) absolute Prognose der zukünftigen Einschulungen auf Basis gewichteter Durchschnitte b) absolute Prognose der zukünftigen Einschulungen auf Basis regionaler Herkunft c) Bandbreitenbetrachtung der voraussichtlichen Einschulungen. 24

25 Bei der Untersuchung des historischen Einschulungsverhaltens sind wir wie folgt vorgegangen: 1) Untersuchung des Verhältnisses Einschulungen/Geburten je Einschulungsjahrgang 2) Ermittlung des Verhältnisses Einschulung je Grundschule/Eingeschulte Kinder gesamt je betrachtetem Einschulungsjahrgang. 3) Ermittlung der Kennziffern gewichteter Durchschnitt sowie linearer Durchschnitt für jede Grundschule auf Grundlage der unter (2) ermittelten Daten je Einschulungsjahrgang. 4) Basierend auf den unter (2) sowie (3) ermittelten Kennziffern kann zudem die Schwankungsbreite ( Standardabweichung ) der Einschulungsanteile untersucht werden. 5) Die unter (1) bis (4) genannten Kennziffern wurden dabei auf Grundlage der jeweiligen Daten der Schuljahre 2011/12 bis 2013/14 ermittelt. Die entsprechenden Kennziffern (2) - (4) für die Stadt Neukirchen-Vluyn können der folgenden Tabelle entnommen werden. Schule/Schuljahr Quote gew. DS. Quote Lin.DS. SAW Quote Lin.DS. +SAW Quote Lin.DS.- SAW Gerhard-Tersteegen- Schule 35,39 % 32,77 % 33,99 % 34,21 % 31,94 % 31,86 % 32,48 % 32,67 % 1,33 % 34,00 % 31,34 % Antoniusschule 27,16 % 26,81 % 22,17 % 19,74 % 27,23 % 20,59 % 22,70 % 22,52 % 4,10 % 26,62 % 18,42 % Friedensreich- Hundertwasser- Schule 14,81 % 18,30 % 15,27 % 24,12 % 22,51 % 25,00 % 23,91 % 23,88 % 1,26 % 25,14 % 22,62 % Pestalozzi-Schule 22,63 % 22,13 % 28,57 % 21,93 % 18,32 % 22,55 % 20,92 % 20,93 % 2,28 % 23,22 % 18,65 % Gesamt 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 8,98 % 109 % 91 % Gewichte 0,00 % 0,00 % 0,00 % 25 % 35 % 40 % 25

26 Im Zusammenhang mit der unter (4) genannten Untersuchung der Schwankungsbreite sei darauf hingewiesen, dass wir für die oben bereits kurz angesprochene Bandbreitenbetrachtung unterstellen, dass das Einschulungsverhalten an den Grundschulen einer Normalverteilung unterliegt, auch wenn dies aufgrund der zu geringen Datenbasis letztlich nicht durch statistische Tests endgültig belegt werden kann. Nichtsdestotrotz können wir diese Annahme im Rahmen einer Modellrechnung unterstellen, um modellhaft eine Bandbreitenbetrachtung zu implementieren. Im Folgenden möchten wir nun aufzeigen, wie wir die oben genannten Kennziffern nutzen, um eine valide Prognose über die zukünftigen Einschulungen an den Grundschulen der Stadt Neukirchen-Vluyn treffen zu können. Hierbei ist zunächst zu bemerken, dass in der Stadt Neukirchen-Vluyn Neubaugebiete entstehen. Den hieraus entstehenden Effekt haben wir zur Vereinfachung den an den Grundschulen einzuschulenden Kindern zugeschlagen. Dabei wurde jede neue entstehende Wohneinheit mit 0,5 Kindern beplant, von denen jeweils 60 % tatsächlich neue Kinder im Sinne neuer Stadtbewohner sind. Die sich ergebenden Schülermengen wurden über den Bezugszeitraum der Wohneinheiten sowie einen Zeitraum von sechs Jahren verteilt. 1) Auf Grundlage der oben geschilderten Annahme und der unter (1) ermittelten Kennziffer steht unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Geburtenzahlen bzw. der Prognose des IT NRW die Anzahl der einzuschulenden Schüler für die Schuljahre 2013/14 bis 2023/24 fest. 2) Für die absolute Betrachtung basierend auf den unter (2) ermittelten gewichteten Durchschnitten der historischen Einschulungsanteile der jeweiligen Grundschulen treffen wir die Annahme, dass die betrachteten Grundschulen auch in Zukunft einen Anteil an der Gesamtzahl der Einschulungen haben werden, welcher eben diesem gewichteten Durchschnitt entspricht. Durch die Verwendung des gleitenden Durchschnitts berücksichtigen wir dabei aktuelle Entwicklungen stärker als weiter in der Vergangenheit liegende Effekte. Die Effekte aus Neubaugebieten werden ohne Regionalisierung der Gesamtzahl der einzuschulenden Schüler zugeschlagen. 26

27 3) Das regionale Szenario basiert auf den unter (2.) beschriebenen Annahmen, jedoch wurden die Effekte aus Neubaugebieten in Absprache mit der Stadt Neukirchen-Vluyn jeweils zu 50 % der Gerhard-Tersteegen-Schule bzw. der Pestalozzischule zugeschlagen. 4) Für die Implementierung eines Bandbreitenszenarios für die jeweiligen Grundschulen haben wir die folgenden Extremszenarien betrachtet: a) Der zukünftige Einschulungsanteil einer Schule liegt stets bei linearem Durchschnitt minus Standardabweichung. b) Der zukünftige Einschulungsanteil einer Schule liegt stets bei linearem Durchschnitt plus Standardabweichung. c) Die Effekte aus Neubaugebieten werden wie in (2.) der Gesamtmenge der einzuschulenden Kinder zugeschlagen. An dieser Stelle möchten wir einige erläuternde Anmerkungen zu den unter (4) dargestellten Szenarien anführen. Die unter (4) beschriebenen Szenarien können bzw. sollten als Extremszenarien betrachtet werden. Diese Interpretation ist hierbei in erster Linie der Tatsache geschuldet, als dass die Modellvorschriften davon ausgehen, dass der Anteil der Einschulungen je Schule sich in jedem Schuljahr des Prognosezeitraums gemäß der dargestellten Annahme verhält. Wie bereits dargestellt, unterstellen wir eine Normalverteilung bzgl. des Verhaltens der Einschulungsanteile je Schule. Ein besonderes Kennzeichen der Normalverteilung ist jedoch, dass bereits ca. 68,27 % aller möglichen Fälle im Intervall [lin. DS SAW; lin. DS + SAW] liegen, so dass dieses Intervall bereits einen sehr großen Anteil der zu erwartenden Einschulungsmuster abdeckt. Zur Erläuterung führen wir in der folgenden Tabelle die entsprechenden Ergebnisse für das Szenario gewichteter Durchschnitt auf. 27

28 Prognose Einschulungen GS - gew. DS Gerhard-Tersteegen-Schule Antoniusschule Friedensreich-Hundertwasser-Schule Pestalozzi-Schule Gesamt Insgesamt stehen uns somit auf Grundlage der oben dargestellten Methoden ausreichende Informationen zur Verfügung um die zukünftige Entwicklung der Grundschulen der Stadt Neukirchen-Vluyn auf Basis valider Erkenntnisse prognostizieren zu können. 2.3 ERSTELLUNG PROGNOSE DER WEITERFÜHRENDEN SCHULEN Analog der Prognose der Entwicklung der Grundschulen der Stadt Neukirchen-Vluyn hängt auch die Prognose der zukünftigen Entwicklung der weiterführenden Schulen der Stadt Neukirchen- Vluyn im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: a) den zukünftigen Einschulungen an den jeweiligen Schulen b) dem Übergangsverhalten der Schüler zwischen den einzelnen Jahrgangsstufen. Die Übergangsparameter zwischen den einzelnen Jahrgangsstufen können dabei analog der Berechnung der Übergangsparameter der Grundschulen der Stadt Neukirchen-Vluyn berechnet werden. Insofern verzichten wir an dieser Stelle auf eine erneute Beschreibung der entsprechenden Vorgehensweise. 28

29 Es verbleibt somit noch die Prognose der zukünftigen Einschulungen an den weiterführenden Schulen der Stadt Neukirchen-Vluyn. Die zu prognostizierende Menge der Fünftklässler der jeweiligen Schulen setzt sich dabei aus folgenden Teilmengen zusammen: a) Einschulungen von Schülern, die zuvor eine Grundschule der Stadt Neukirchen-Vluyn besucht haben b) Einschulungen von Schülern, die zuvor keine Grundschule der Stadt Neukirchen-Vluyn besucht haben ( externe Schüler inkl. der Schüler, welche keine städtische Grundschule in Neukirchen-Vluyn besucht haben) c) Wiederholer der fünften Klasse. Im weiteren Vorgehen untersuchen wir zunächst die unter (a) genannte Schülermenge. Die unter (b) und (c) genannte Menge untersuchen wir im Anschluss als abhängigen Parameter der unter (a) genannten Menge, da eine Untersuchung als unabhängiger Parameter nicht ohne weiteres möglich ist. Die Menge an Einschulungen von Schülern, welche zuvor eine Grundschule der Stadt Neukirchen- Vluyn besucht haben, weist offensichtlich eine hohe Abhängigkeit von den Viertklässlern an den Grundschulen der Stadt Neukirchen-Vluyn im jeweiligen Vorjahr auf. Im Folgenden zeigen wir nun am Beispiel der Haarbeckschule unsere Vorgehensweise zur Ermittlung valider Kennziffern auf. 1) In einem ersten Schritt haben wir die Zusammensetzung der jeweiligen fünften Klasse an den weiterführenden Schulen der Stadt Neukirchen-Vluyn für die Schuljahre 2009/10 bis 2013/14 untersucht. Am Beispiel der Haarbeckschule ergibt sich folgendes Bild. 29

30 Schule/Schuljahr Gerhard-Tersteegen-Schule Antoniusschule Friedensreich-Hundertwasser- Schule Pestalozzi-Schule Summe sonstige Fünftklässler ) In einem zweiten Schritt haben wir die jeweils ermittelten Zahlen in Abhängigkeit der jeweiligen vierten Klassen der Grundschulen der Stadt Neukirchen-Vluyn der entsprechenden Vorjahre untersucht. Auf Grundlage der ermittelten Daten haben wir dann jeweils durchschnittliche Kennziffern ermittelt. Somit stehen uns jeweils für jede der weiterführenden Schulen der Stadt Neukirchen-Vluyn Kennziffern zur Verfügung, mit deren Hilfe wir das Übergangsverhalten zwischen den Grundschulen der Stadt Neukirchen-Vluyn sowie den weiterführenden Schulen der Stadt Neukirchen-Vluyn beschreiben können. Zudem stehen uns Kennziffern zur Verfügung, welche es uns ermöglichen die oben unter (b) und (c) genannte Menge in Abhängigkeit der Einschulungen von Grundschülern der Stadt Neukirchen-Vluyn zu beschreiben ( Sonstige ). Am Beispiel der Haarbeckschule Neukirchen-Vluyn ergibt sich folgendes Bild: 30

31 Einschulungen Haarbeckschule Schule/Schuljahr Gew. DS. Quote Lin.DS. Quote Gerhard-Tersteegen- Schule 12,36 % 13,70 % 10,00 % 13,79 % 8,75 % 10,83 % 10,85 % Antoniusschule 15,63 % 9,68 % 6,76 % 9,52 % 8,33 % 8,36 % 8,20 % Friedensreich- Hundertwasser-Schule 19,44 % 14,29 % 7,55 % 21,05 % 4,65 % 11,12 % 11,08 % Pestalozzi-Schule 14,04 % 10,87 % 3,57 % 6,12 % 0,00 % 3,04 % 3,23 % Anteil sonstige 20,37 % 28,57 % 26,92 % 21,62 % 41,67 % 30,97 % 30,07 % Anteil Einschulungen Region 79,63 % 71,43 % 73,08 % 78,38 % 58,33 % 69,03 % 69,93 % Gewichte 0,00 % 0,00 % 25,00 % 35,00 % 40,00 % 3) Somit stehen uns unter Verwendung der Prognose der Entwicklung der Grundschulen der Stadt Neukirchen-Vluyn sämtliche Informationen zur Verfügung, welche wir zur Prognose der zukünftigen Entwicklung der weiterführenden Schulen benötigen. Für die Ermittlung der unter (c.) genannten Kennziffern (als auch des vergleichsweise aufgeführten linearen Durchschnitts) wurden dabei die Schuljahre 2011/12 bis 2013/14 herangezogen. 31

32 3. DIE SCHULRECHTLICHEN RAHMENBEDINGUNGEN Die Schulentwicklungsplanung hat unter formalen Gesichtspunkten vor allem zwei Regelungen des Schulgesetzes NRW zu berücksichtigen: die Regelung über die Mindestgröße von Schulen ( 82 des Schulgesetzes) sowie die Regelung zur Klassenbildung und zu den Klassengrößen in der Variante des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 13. November Auf Grund ihrer zentralen Bedeutung für die formalen Aussagen des Gutachters mit Blick auf die Schulorganisation und die damit verbundenen Standortfragen werden diese Aussagen vorab angeführt. 3.1 GRUNDSCHULEN - MINDESTGRÖßE UND KLASSENBILDUNG Zunächst werden hier die geltenden Regelungen des Schulgesetzes dargestellt: Schulen müssen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Bei der Errichtung muss sie für mindestens fünf Jahre gesichert sein; dabei gelten 28 Schülerinnen und Schüler als Klasse, für Gesamtschulen und für Sekundarschulen 25 Schülerinnen und Schüler. Grundschulen müssen bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens 92 Schülerinnen und Schüler. Die einzige Grundschule einer Gemeinde kann mit mindestens 46 Schülerinnen und Schülern fortgeführt werden. Grundschulen mit weniger als 92 und mindestens 46 Schülerinnen und Schülern können nur als Teilstandorte geführt werden (Grundschulverbund), wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält. Kleinere Teilstandorte können ausnahmsweise von der oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen werden, wenn der Weg zu einem anderen Grundschulstandort der gewählten Schulart den Schülerinnen und Schülern nicht zugemutet werden kann und mindestens zwei Gruppen gebildet werden können. Die Vorschriften zu den Klassengrößen bleiben unberührt. Spätestens fünf Jahre nach Bildung eines Grundschulverbundes ist in der Schule in einer einheitlichen Organisation gemäß 11 Absätzen 2 und 3 zu unterrichten. Bei jahrgangsübergreifendem Unterricht gemäß 11 Absatz 4 ist für die einheitliche Organisa- 32

33 tion ausreichend, wenn am anderen Teilstandort des Grundschulverbundes jahrgangsübergreifend in den Klassen 1 und 2 sowie 3 und 4 unterrichtet wird. Die Schulaufsichtsbehörde soll Ausnahmen von der Verpflichtung zu einer einheitlichen Organisation gemäß den Sätzen 4 und 5 zulassen, sofern an einem Teilstandort auf Grund der Vorschriften für die Klassengrößen jahrgangsübergreifende Gruppen gebildet werden und die Schule durch ein pädagogisches Konzept darlegt, dass ein Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer an allen Teilstandorten im Grundschulverbund möglich ist. Im 8. Schulrechtsänderungsgesetz sind die folgenden neuen Regelungen zur Klassenbildung festgelegt worden: Die Klassenbildung auf Schulebene erfolgt nach Maßgabe der Schülerzahl in den Eingangsklassen einer Schule; dabei sind die Schülerinnen und Schüler mit zu zählen, die im Vorjahr in einer jahrgangsübergreifenden Klasse (1+2) mitbeschult worden sind. Es sind zu bilden: 1 Klasse bei bis zu 29 Schülerinnen und Schülern 2 Klassen bei Schülerinnen und Schülern 3 Klassen bei Schülerinnen und Schülern 4 Klassen bei Schülerinnen und Schülern 5 Klassen bei Schülerinnen und Schülern 6 Klassen bei Schülerinnen und Schülern Je weitere 25 Schülerinnen und Schüler erhöht sich die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen um 1. Die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr als 29 Schülerinnen und Schülern ist unzulässig. Bei der Bewertung, ob die Mindestzahl an Anmeldungen erreicht ist, dürfen die Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Unterricht (GU) bzw. in integrativen Lerngruppen(ILG)nicht mitgezählt werden. Die Kommunale Klassenrichtzahl legt nach Maßgabe der Schülerzahl in den Eingangsklassen der jeweiligen Kommune die maximale Zahl der zu bildenden Eingangsklassen fest. Sie führt damit zu einer ausgewogenen und gerechten Klassenbildung zwischen den Kommunen, wobei kleineren Kommunen dabei notwendige zusätzliche Spielräume eingeräumt werden. Wie viele Klassen gebildet werden können, soll künftig für das Gebiet des jeweiligen Schulträgers über eine kommu- 33

34 nale Klassenrichtzahl errechnet werden, in dem die voraussichtliche Schülerzahl aller Eingangsklassen durch 23 dividiert wird. Das Ergebnis der Rechenoperation wird je nach Größenklasse der Stadt unterschiedlich gerundet. Neukirchen-Vluyn als kleine Stadt darf nach diesen neuen Regeln jeden Wert, der über der glatten Zahl liegt, aufrunden. Unter Umständen muss, nachdem alle Eltern ihre Kinder angemeldet haben, der Schulträger regeln, an welcher Grundschule weniger Klassen eingerichtet werden sollen, falls es für das Gebiet des Schulträgers zu einem Klassenüberhang kommt (vgl. die Beispielrechnungen auf der nächsten Seite). Die Kommunen erhalten zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten: So kann die Aufnahmekapazität von Grundschulen im sozialen Brennpunkt oder von Schwerpunktschulen im Bereich Inklusion begrenzt werden, um so an diesen Schulen kleinere Klassen zu ermöglichen. 34

35 Quelle: Ministerium für Schule und Weiterbildung,

36 3.2 SCHULEN DER SEKUNDARSTUFE Im Schulgesetz NRW ist die Mindestgröße der Schulen der Sekundarstufe festgelegt, dabei gelten folgende Regeln: Schulform Klassengröße Zügigkeit bei der Errichtung Zügigkeit bei der Fortführung Hauptschule * Realschule Sekundarschule Gesamtschule Gymnasium Gymnasiale Oberstufe Mindestens 42 *die Fortführung von Hauptschulen mit nur einem Zug ist unter sehr engen Bedingungen (in Bezug auf Fahrzeiten für Schüler sowie mit Bezug auf die Rolle der Schule für die soziale und kulturelle Entwicklung des Ortes) möglich (SchulG, 82). Alle anderen Schulen dürfen nur ausnahmsweise fortgeführt werden. Eine Schulentwicklungsplanung muss den Ausnahmebestand belegen. 36

37 3.3 KLASSENGRÖßEN, KLASSENBILDUNG UND KLASSENFREQUENZRICHTWERT Die Klassen werden auf der Grundlage von Klassenfrequenzrichtwerten, Klassenfrequenzhöchstwerten und Klassenfrequenzmindestwerten sowie Bandbreiten in der Regel als Jahrgangsklassen gebildet. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Klasse soll den Klassenfrequenzrichtwert nicht unterschreiten. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler darf nicht über dem Klassenfrequenzhöchstwert und nicht unter dem Klassenfrequenzmindestwert (50 v.h. des Klassenfrequenzhöchstwertes) liegen; geringfügige Abweichungen können von der Schulleiterin oder dem Schulleiter in besonderen Ausnahme- fällen zugelassen werden. Dabei darf, soweit Bandbreiten vorgesehen sind, die Zahl der Schülerinnen und Schüler einer Klasse nur insoweit außerhalb der Bandbreite liegen, als der Durchschnittswert der Jahrgangsstufe insgesamt innerhalb der Bandbreite liegt oder Ausnahmen nach den Absätzen 4 und 5 zugelassen sind. Die Zahl der von der Schule zu bildenden Klassen (Klassenrichtzahl) ergibt sich dadurch, dass die Schülerzahl der Schule durch den jeweiligen Klassenfrequenzrichtwert geteilt wird. Die Klassenrichtzahl darf nur insoweit überschritten werden, als nach dieser Verordnung die Klassenbildung in den Jahrgangsstufen dies unumgänglich erforderlich macht oder ausdrücklich zugelassen ist. In der Grundschule und in der Hauptschule beträgt der Klassenfrequenzrichtwert 24. Es gilt die Bandbreite 18 bis 30. Bei der Bewertung, ob die Mindestzahl an Anmeldungen erreicht ist, dürfen die Schülerinnen und Schüler im GU bzw. ILG nicht mitgezählt werden. Der Klassenfrequenzrichtwert für die Realschule, das Gymnasium und die Gesamtschule beträgt 28. In einem Stufenplan soll für ealschulen, Gymnasien und Gesamtschulen der Klassenfrequenzrichtwert schrittweise von 28 auf 26 gesenkt werden 7. 7 vgl. Neues Konzept zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebots in NRW Eckpunkte (Stand: 13. Dezember 2011); Mitteilung des Schulministeriums NRW 37

38 Aus diesen rechtlichen Vorschriften resultieren für die Schulentwicklungsplanung folgende Konsequenzen: Die Zahl der zu bildenden Klassen wird zunächst mit dem Klassenfrequenzrichtwert gerechnet. Bei der Beurteilung, ob eine Hauptschule die notwendige Mindestgröße (dauerhaft) erreicht, wird auch der Mindestwert der Bandbreite, also 18 Schüler, berücksichtigt. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass eine dauerhafte Klassenbildung mit 18 Schülern die Lehrerversorgung dieser Schule gefährdet, so dass sowohl aus der Sicht des Schulträgers als auch der Schulaufsicht sinnvollerweise der Klassenfrequenzrichtwert als Maßstab benutzt wird. 38

39 4. TREND-PROGNOSE GRUNDSCHULEN Die Prognose beruht auf Geburten und Einschulungsquoten wie bereits dargelegt. 4.1 DAS EINSCHULUNGSPOTENTIAL Das Einschulungspotential der Grundschulen in Neukirchen-Vluyn ergibt sich aus drei Parametern: die historische Einschulungsquote als Verhältnis von Geburten/faktische Einschulungen die bereits geborenen Kinder/Einschulungsquote bezogen sowohl auf die Gesamtstadt als auch auf eine spezifische Grundschule das vorhandene Potential von einzuschulenden Kindern aus Neubaugebieten. Die Berechnungsmethoden sind bereits ausführlich dargelegt worden, deshalb werden hier nur die zentralen Ergebnisse abgedruckt, die zeigen, dass die Grundschulen in Neukirchen-Vluyn gut 99 % des Einschulungspotenzials ziehen wenn die letzten Jahre stärker gewichtet werden - dieser Wert liegt auf einem recht hohen Niveau, der auf geringe Anmeldungen in Nachbargemeinden und eine niedrige Quote an Förderschülerinnen und Förderschülern hinweist, die i.d.r. in NRW ca. 4 Prozent ausmachen. Schule/ Schuljahr Quote Gerhard-Tersteegen- Schule Antoniusschule Friedensreich- Hundertwasser-Schule Pestalozzi-Schule Gesamt

40 Schule/ Schuljahr Quote Einzuschulende Schüler Quote 97,20% 97,51% 94,86% 95,80% 97,95% 101,49% Lin.DS. Quote Einschulungen 97,47% Gew. DS. Quote Einschulungen 98,83% Gewichte 0% 0% 0% 25% 35% 40% Für den Zeitraum der Schuljahre 2019 bis 2023 sind hier die Geburtenprognosen von IT.NRW benutzt worden. In der unten folgenden Tabelle sind auch bereits die Klassenrichtzahlen für die zukünftigen Jahre errechnet sie bleiben gegenüber heute bei 9 möglichen Zügen mit sogar einer einmaligen Abweichung nach oben bei den Einschulungen in den Jahren Zukünftige Einschulungen Neukirchen-Vluyn Aktuell Zahlen Neukirchen-Vluyn Neubaugebiete Gesamt Einschulungen gem. historischer Quote Kommunale Klassenrichtzahl

41 4.2. GERHARD-TERSTEEGEN-SCHULE Historie Die Grundschule in Neukirchen-Vluyn hat in den vergangenen Jahren sinkende Schülerzahlen vorzuweisen. Historische Schulentwicklung Gerhard-Tersteegen-Schule Klasse/Schuljahr Gesamt Sie war in der Vergangenheit dreizügig. Klasse/Schuljahr Gesamt

42 4.2.2 Prognose Die Prognosezahlen signalisieren kaum weiter abnehmende Anmeldezahlen; ab dem Schuljahr 2013/14 verbleiben diese auf einem kaum niedrigeren Niveau. Die Schule bleibt dreizügig. Schülerzahlen Prognose Gerhard-Tersteegen-Schule - gew. DS. Klasse/ Schuljahr Gesamt Klassenzahlen Prognose Gerhard-Tersteegen-Schule - Klassenanzahl - gew. DS. Klasse/ Schuljahr Gesamt

43 Wenn nur die Einschulungspotentiale im Einzugsbereich der Schule zu Grunde gelegt werden (regionales Szenario!), ergeben sich kaum andere Schülerzahlen. Damit bleibt auch im regionalen Szenario die Zügigkeit gleich und die Schule dauerhaft dreizügig. Prognose Gerhard-Tersteegen-Schule - reg. Sz. Klasse/ Schuljahr Gesamt Bandbreitenbetrachtung Jede Prognose hat eine gewisse Bandbreite, d.h. die Werte streuen um die gewählten Durchschnitte. Sie gibt an, in welchem Prognosekorridor die zu erwartenden Schülerzahlen liegen könnten. Die Szenarien weisen für die Tersteegen Schule allerdings kaum Abweichungen auf, eine stabile Dreizügigkeit ist auch im regionalen Szenario gegeben. 43

44 Fazit Auf Basis der Entwicklung der Schülerzahlen und mit Blick auf die geltenden gesetzlichen Regelungen sind keine schulorganisatorischen Maßnahmen notwendig. 44

45 4.3 ANTONIUSSCHULE Historie Die Schule weist sinkende Anmeldezahlen auf. Historische Schulentwicklung Antoniusschule Klasse/Schuljahr Gesamt Sie war in der Vergangenheit dreizügig und zuletzt durchgehend zweizügig. Prognose Antoniusschule - Klassenanzahl - gew. DS. Klasse/ Schuljahr Gesamt

46 4.3.2 Prognose Die Prognosezahlen für die Schule weisen weiter leicht sinkende Einschulungszahlen aus, die Schule bleibt aber stabil zweizügig. Schülerzahl Prognose Antoniusschule - gew. DS. Klasse/ Schuljahr Gesamt Klassenzahl Prognose Antoniusschule - Klassenanzahl - gew. DS. Klasse/ Schuljahr Gesamt

47 Das regionale Szenario mit den Einschulungspotentialen im Einzugsbereich der Schule weist keine deutlichen Abweichungen auf. Prognose Antoniusschule - reg. Sz. Klasse/ Schuljahr Gesamt Bandbreitenbetrachtung Die Bandbreitenbetrachtung weist für das regionale Szenario ebenfalls eine stabile Zweizügigkeit auf. 47

48 Fazit Auf Basis der Entwicklung der Schülerzahlen und mit Blick auf die geltenden gesetzlichen Regelungen sind keine schulorganisatorischen Maßnahmen notwendig. 48

49 4.4. FRIEDENSREICH-HUNDERTWASSER-SCHULE Historie Die geringe Schülerzahl an der Grundschule schwankten innerhalb der letzten Jahre deutlich. Sie war in den letzten Jahren aber bereits zweizügig. Historische Schulentwicklung Friedensreich-Hundertwasser-Schule Klasse/Schuljahr Gesamt Prognose Die Prognosezahlen weisen für den Planungszeitraum recht konstante Schülerzahlen auf. Die Schule bleibt zweizügig. Schülerzahlen Prognose Friedensreich-Hundertwasser-Schule - gew. DS. Klasse/ Schuljahr Gesamt

50 Klassenzahlen Prognose Friedensreich-Hundertwasser-Schule - Klassenanzahl - gew. DS. Klasse/ Schuljahr Gesamt Im regionalen Szenario liegen die Schülerzahlen etwas niedriger. Prognose Friedensreich-Hundertwasser-Schule - reg. Sz. Klasse/ Schuljahr Gesamt Bandbreitenbetrachtung Die Bandbreitenbetrachtung verdeutlicht noch einmal die getroffenen Aussagen. Insbesondere zeigt das regionale Szenario auf, dass die Schule zweizügig stabil ist. 50

51 Fazit Auf Basis der Entwicklung der Schülerzahlen und mit Blick auf die geltenden gesetzlichen Regelungen sind schulorganisatorischen Maßnahmen nicht notwendig. 51

52 4.5 PESTALOZZI-SCHULE Historie Die Schule hatte etwas sinkende Zahlen und war in der Vergangenheit zweizügig. Im Einschulungsjahr 2012 wurden 20 Kindern weniger als noch 2008 eingeschult. Historische Schulentwicklung Pestalozzi-Schule Klasse/Schuljahr Gesamt Prognose Die Prognosezahlen weisen für den Planungszeitraum noch Schülerzahlen aus, die für eine durchgehende Zweizügigkeit reichen. Die Schule verliert in den kommenden 10 Jahren ca. eine Klasse. Schülerzahlen Prognose Pestalozzi-Schule - gew. DS. Klasse/ Schuljahr Gesamt

53 Klassenzahlen Prognose Pestalozzi-Schule - Klassenanzahl - gew. DS. Klasse/ Schuljahr Gesamt Im regionalen Szenario erreicht die Schule etwas mehr Schüler. Prognose Pestalozzi-Schule - reg. Sz. Klasse/ Schuljahr Gesamt

54 4.5.3 Bandbreitenbetrachtung Die Bandbreitenbetrachtung verdeutlicht noch einmal die getroffenen Aussagen. Das regionale Szanario liegt auf dem linearen Durchschnitt. Fazit Auf Basis der Entwicklung der Schülerzahlen und mit Blick auf die geltenden gesetzlichen Regelungen sind keine schulorganisatorischen Maßnahmen notwendig. 54

55 4.5 FAZIT GRUNDSCHULEN Für die Grundschulen der Stadt Neukirchen-Vluyn ist zunächst die folgende Feststellung zu treffen: Die Grundschulen in Neukirchen-Vluyn unterschreiten im Prognosezeitraum die erforderlichen Mindestgröße nicht. In keinem Fall besteht schulorganisatorischer Handlungsbedarf. Mit Blick auf die künftig geltende Regelung der kommunalen Klassenrichtzahl zeigt die nachfolgende Tabelle, dass kein Handlungsbedarf besteht 8 : Klassen Klassen Klassen Klassen 12/13 13/14 14/15 15/16 Gerhard-Tersteegen Antoniusschule Friedensreich-Hundertwasser Pestalozzi-Schule Gesamt KRZ (zulässige Klassenzahl) Diese Abschätzung erfolgt zunächst ohne die Berücksichtigung von jahrgangsübergreifendem Unterricht und ohne Berücksichtigung des inklusiven Unterrichts, dessen Berücksichtigung Jahr für Jahr zu etwas anderen Werten führen kann. 55

56 5. TREND-PROGNOSE WEITERFÜHRENDE SCHULEN 5.1 DAS EINSCHULUNGSPOTENTIAL Das Einschulungspotential der weiterführenden Schulen in Neukirchen-Vluyn ergibt sich im Wesentlichen aus zwei Parametern: die Zahl der Viertklässler an den Grundschulen im Prognosezeitraum die Zahl der auswärtigen Schüler, die sich an den weiterführenden Schulen in Neukirchen- Vluyn anmelden. Darüber hinaus ist zu bedenken, dass sich die Schullandschaft in NRW und damit auch in den Nachbarkommunen der Stadt Neukirchen-Vluyn zunehmend verändert. Die Ausweitung des Angebotes an integrierten Schulformen im Umland von Neukirchen-Vluyn wird sich vermutlich langfristig auf die Anmeldezahlen an den Schulen in Neukirchen-Vluyn auswirken. Andererseits ist bei einer optionalen Veränderung der Schullandschaft in Neukirchen-Vluyn (im Falle eines Antrags auf Schulneugründung) selbst nur das Potential einheimischer Schüler ausschlaggebend, weil bei der Abschätzung des Potentials für eine neue Schule bzw. Schulform auswärtige Schüler nicht mitgerechnet werden dürfen. Die Prognose für die Grundschulen in Neukirchen-Vluyn ergibt auf der Basis der Berechnung der Viertklässler das folgende Potenzial für die weiterführenden Schulen: Viertklässler Grundschulen Neukirchen-Vluyn - gewichteter Durchschnitt Schule/ Schuljahr Gerhard- Tersteegen Schule Antoniusschule Friedensreich- Hundertwasser Schule Pestalozzi- Schule Gesamt

57 Von Jahr 2013 bis zum Schuljahr 2023/24 sinkt die Zahl der Viertklässler nicht, u.a. weil 2013 überraschend niedrige Schülerzahlen aufweist. Betrachtet man als Basis das letzte Schuljahr (237 Viertklässler), ist ein Schülerzahlenrückgang bis 2018/19 zu erkennen, aber kaum spürbar. Die Übergangsquoten zu den einzelnen Schulformen sind auf der Basis des linearen Durchschnitts der letzten Jahre stabil gehalten worden. Dies wird mit Blick auf die Hauptschule so nicht bleiben und muss gesondert berücksichtigt werden. Bemerkung: da zum Zeitpunkte des Gutachtens die KLDs 323 (das sind die Klassendaten der offiziellen Schulstatistik) des neuen Schuljahres nicht vorliegen, die für diese Tabelle benötigt werden, beziehen die Zahlen der Prognose die Anmeldezahlen für 2013 ein, eine Berücksichtigung des neuen Anmeldejahres 2013 ist also gegeben, wenn auch auf anderer Datenbasis als für die anderen Jahre, wo dem Gutachter die KLDs vorliegen. 5.2 HAARBECKSCHULE Historische Entwicklung Im Einklang mit dem Trend in ganz NRW verliert die Hauptschule Schüler. Historische Schulentwicklung Haarbeckschule Klasse/Schuljahr 2008* Gesamt *2008 incl. Diesterweg Die Hauptschule verzeichnet sinkende Schülerzahlen für die Jahrgangsstufe 5. Bemerkenswert ist allerdings der Anstieg Wie bei sehr vielen Hauptschulen steigen die Schüler- und Klassenzahlen mit der Jahrgangsstufe 7 deutlich an. Für 2013 sind 24 Kinder angemeldet (Stand August 2013). 57

58 5.2.2 Prognose Die Prognose für die Hauptschule weist keine ausreichende Mindestgröße für zwei Züge aus. In allen Jahren des Planungszeitraums liegt die zu erwartende Schülerzahl unter der Mindestgröße von 36 Schülerinnen und Schülern. Der notwendige Klassenfrequenzrichtwert von 2x24=48 wird in keinem Jahr erreicht. Damit sollte der Schulträger schulorganisatorische Maßnahmen einleiten. Schülerzahlen Klasse/ Schuljahr Prognose Haarbeckschule - gew. DS Gesamt Klassenzahlen Klasse/ Schuljahr Prognose Haarbeckschule - Klassenanzahl - gew. DS Gesamt

59 5.2.3 Bandbreitenbetrachtung Die Bandbreitenbetrachtung weist keine Abweichungen des gewichteten Durchschnitts vom regionalen auf, so dass die oben dargestellte Prognose eine sehr hohe Eintrittswahrscheinlichkeit aufweist und eine graphische Darstellung nicht notwendig ist. Fazit Der Schulträger sollte mit Blick auf die Prognose und das sich verändernde Wahlverhalten von Eltern die Reorganisation der Sekundarstufe fortführen. 59

60 5.3 THEODOR-HEUSS-REALSCHULE NEUKIRCHEN-VLUYN Historische Entwicklung Die Realschule verzeichnet im Betrachtungszeitraum, insbesondere ab Jahr 2010 steigende Schülerzahlen bei den Anmeldezahlen. Die Prognose wird zeigen, ob sich der Aufwärtstrend stabilisieren kann. Für 2013 haben sich 86 Kinder an der Realschule angemeldet (Stand Juli 2013). Historische Schulentwicklung Theodor-Heuss-Realschule Klasse/Schuljahr Gesamt Prognose Im Prognosezeitraum entwickelt sich die Schule von einer Drei- zur Vierzügigkeit. Sie ist daher nicht im Bestand gefährdet. Schülerzahlen Klasse/ Schuljahr Prognose Theodor-Heuss-Realschule - gew. DS Gesamt

61 Klassenzahlen Klasse/ Schuljahr Prognose Theodor-Heuss-Realschule - Klassenanzahl - gew. DS Gesamt Bandbreitenbetrachtung Die Brandbreitenbetrachtung zeigt kaum Unterschiede zwischen dem gewichteten Durchschnitt und dem regionalen Durchschnitt. Auf eine graphische Darstellung kann daher verzichtet werden. Fazit Aus der Perspektive des Schulrechts sind für die Theodor-Heuss-Realschule keine schulorganisatorischen Maßnahmen erforderlich. Unter Berücksichtigung einer Hauptschule, die dem Landestrend folgend die notwendige Mindestgröße nicht mehr erreicht, sollte seitens des Schulträgers gleichwohl die Reorganisation der Sekundarstufe I fortgeführt und die hierfür notwendigen, weiteren Maßnahmen durchgeführt werden. 61

62 5.4. JULIUS-STURSBERG-GYMASIUM Historische Entwicklung Das Gymnasium verzeichnet im Betrachtungszeitraum eine recht stabile Entwicklung; es nimmt aber in den Anmeldezahlen 2012 ab. Der Landestrend eines leichten Zuwachses bei den Gymnasien ist bei den Anmeldezahlen in 2013/14 wieder sichtbar. 129 Kinder und damit so viele wie 2008 haben sich am Gymnasium angemeldet (Stand Juli 2013). Historische Schulentwicklung Julius-Stursberg-Gymnasium Klasse/Schuljahr Gesamt Prognose Im Prognosezeitraum bewegen sich die Anmeldezahlen für die Schule zunächst auf dem Niveau der Fünfzügigkeit, während sie sich ab 2014 in Richtung einer Vierzügigkeit entwickeln. Dieser Schülerverlust hat seinen Grund in den zurückgehenden Zahlen bei den Grundschulen. Mit dem Wegfall des Doppel-Jahrganges zum Ende des Schuljahres 2012/13 verringert sich die Schülerzahl bereits um etwa 60. Eine weitere Verringerung ergibt sich durch die demographische Entwicklung bis zum Ende des Planungszeitraumes ( insgesamt -180), insgesamt also ein Rückgang um etwa 250 Schüler insgesamt ( ). Die Schule liegt langfristig unter 800 Schülern. Zu Beginn der Oberstufe verzeichnet die Schule traditionell einen Zuwachs, der vermutlich bei der Einführung einer Gesamtschule in Neukirchen-Vluyn sinken könnte. 62

63 Schülerzahl Klasse/ Schuljahr Prognose Julius-Stursberg-Gymnasium - gew. DS Gesamt Klassenzahl Prognose Julius-Stursberg-Gymnasium - Klassenanzahl - gew. DS. Klasse/Schuljahr Gesamt Bandbreitenbetrachtung Die Bandbreitenbetrachtung zeigt eine entsprechend geringe Standardabweichung und eine Übereinstimmung des gewichteten Durchschnitts mit dem regionalen Durchschnitt. 63

64 Fazit Aus der Perspektive des Schulrechts sind für Gymnasium keine schulorganisatorischen Maßnahmen erforderlich. 64

65 6. SZENARIEN ZUR REORGANISATION DER SEKUNDARSTUFE Die Prognose der Schülerzahlen für Neukirchen-Vluyn hat deutlich gemacht, dass die Fortführung der Hauptschule aus schulrechtlichen Gründen im Prognosezeitraum nicht möglich sein wird. Diese Entwicklung trifft die Hauptschule in Neukirchen-Vluyn nicht allein, sie tritt auch unabhängig von der Qualität einer einzelnen Schule ein. Landesweit hat sich das Elternwahlverhalten beim Übergang von der Primarstufe zur Sekundarstufe deutlich verändert. Die Gewinner dieser Entwicklung sind die Gymnasien und die integrierten Schulformen (Gesamt- und Sekundarschulen), wie die unten stehende Auswertung und das folgende Zitat der Landesbildungsministerin aus 2012 zeigt: 39 neue Sekundarschulen und 28 neue Gesamtschulen werden im kommenden Schuljahr 2013/14 an den Start gehen. Innerhalb von zwei Jahren wurden in Nordrhein-Westfalen somit 81 neue Sekundarschulen und 48 neue Gesamtschulen gegründet. Das sind 129 neue Schulen des längeren gemeinsamen Lernens. 9 Insofern ist damit zu rechnen, dass auch in Neukirchen- Vluyn die Übergangsquoten zur Realschule langfristig weiter sinken werden

66 Auf Grund dieser Entwicklungen wurde der Gutachter beauftragt, das Potential für alternative Schulformen zu untersuchen. Zunächst stellen wir die Viertklässler des einen Jahres den einschulungszahlen bei den weiterführenden Schulen des nächsten Schuljahres gegenüber: Viertklässler Grundschulen Neukirchen-Vluyn - gewichteter Durchschnitt Schule/ Schuljahr Gerhard- Tersteegen Schule Antoniusschule Friedensreich- Hundertwasser- Schule Einschulung an WFS Pestalozzi- Schule Gesamt Haarbeckschule Theodor-Heuss- Realschule Julius- Stursberg Gymnasium Sonstige Anteil Neukirchen-Vluyn in % Anteil Auswärtige in % 73,4 76,8 74,7 78,1 77,4 77,1 76,1 75,7 76,4 76,4 75,8 76,1 76,4 76,0 26,6 23,2 25,3 21,9 22,6 22,9 23,9 24,3 23,6 23,6 24,2 23,9 23,6 24,0 66

67 6.1 POTENTIALABSCHÄTZUNG Als Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung einer Gesamtschule gilt die Errichtung von mindestens vier Zügen einheimischer Kinder, also mindestens 100. Für eine Sekundarschule gilt die Mindestgrenze von 75. Geprüft wird im Folgenden das Potential zur Errichtung einer integrierten Schulform. Das Potential einheimischer Schüler ist bis zum Jahr 2023 größer als 100 eine Sekundarschule wäre also problemlos möglich; eine Gesamtschule könnte vier Züge bilden. Allerdings zeigt die Potentialabschätzung auch, dass die Mindestgröße für die Errichtung einer Gesamtschule nur erreicht wird, wenn auch ein Teil der bisher auspendelnden Kinder und Jugendlichen für diese neue Schule gewonnen werden. Annahmen: Unsere erste Annahme ist daher, dass etwa 50 % -Anteil von einheimischen Schülerinnen und Schülern, die bisher eine auswärtigen Sekundar-, Gesamt-, Haupt- oder Realschule besuchen, für die neue Schule gewonnen werden können. Die bisher zu benachbarten Gymnasien abwandernden Schüler beziehen wir nicht ein deren Übergangsquote zur neuen Schule belassen wir bei 0 Prozent. Die zweite Annahme ist, dass etwa fünf Prozent der bisherigen Gymnasiasten sich für einen achtjährigen Weg zum Abitur entscheiden werden sie werden dafür die neue Gesamtschule statt das Gymnasium besuchen. Annahme Nummer drei besteht darin, dass eine Beschulungsvereinbarung mit der Gemeinde Rheurdt abgeschlossen werden könnte. Sie erbringt eine belastbare Schülerzahl über die nächsten Jahre. Diese Annahme ist, wie die untenstehende Berechnung ausweist, nicht unabdingbar, sondern sichert die Schulgründung ab. Auch ohne diese ergänzende Annahme hätte Neukirchen- Vluyn genügend Schülerpotential. Für das Schuljahr 2016/2017 weist der Gutachter ausdrücklich auf die knappen Zahlen hin, die in der Prognose nur sehr geringfügig über dem notwendigen Wert liegen und in der Praxis, bei den tatsächlichen Anmeldungen auch darunter liegen können. Unter diesen Annahmen reicht das Potential für eine Gesamtschule mit vier Zügen über den Zeitraum der nächsten fünf Jahre und auch über die nächsten zehn Jahre. 67

68 Der Stadtrat hat am einstimmig beschlossen, die Errichtung einer Gesamtschule zu prüfen. 6.2 HANDLUNGSEMPFEHLUNG Der Gutachter empfiehlt, auf der Basis der Schulentwicklungsplanung als nächsten Schritt die Bezirksregierung über die Ergebnisse zu informieren und Einvernehmen über die weitere Vorgehensweise herzustellen mit den Arbeiten an der pädagogischen Konzeption zu beginnen und die Elterninformation und Elternbefragung vorzubereiten. Der Gutachter weist darauf hin, dass pro Jahrgangstufe bei den Erziehungsberechtigten der einheimischen Kinder der 3. und 4. Schuljahre jeweils 100 zustimmende Antworten zur Errichtung einer Gesamtschule notwendig sind. Die Schule kann erst dann gegründet werden, wenn diese Zahl in der Prognose erreicht und auch im Anmeldeverfahren über die Dauer der nächsten fünf Jahre bei den einheimischen Kindern erreicht wird. 68

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