Agglomerationsprogramm 2. Generation. Einleitung. Regio Frauenfeld
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- Christa Weber
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1 Agglomerationsprogramm 2. Generation Einleitung Regio Frauenfeld 7. Juni 2012
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3 Bearbeitung Rupert Wimmer Christian Ferres Andrea Schuppli Jonas Bubenhofer Maria Andreou Dipl.-Ing. TU/SVI/SIA dipl. Geograf, MAS Gemeinde-, Stadt- und Regionalentwicklung BSc in Raumplanung FH, dipl. Ing. Landschaftsarchitektin FH lic. phil., Sozialwissenschafter Sekretärin Metron AG T Postfach 480 F Stahlrain 2 info@metron.ch 5201 Brugg C:\DATENRWI\FRAUENFELD_AGGLO\BERICHT_DV\I_BER_EINLEITUNG_120607_DOPPELSEITIG.DOCX
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5 Inhaltsverzeichnis 1 Agglomerationsprogramm Instrument Wirkungskriterien Aufbau Beilagen 9 2 Einbettung Allgemeines Kantonaler Richtplan Agglomerationsrichtplan Siedlung und Verkehr 11 3 Perimeter und Trägerschaft 14 4 Erarbeitung und Mitwirkung 15 5 Abkürzungsverzeichnis 16 5
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7 1 Agglomerationsprogramm 1.1 Instrument Die Agglomerationsprogramme sind das Instrument des Bundes zur Umsetzung der Agglomerationspolitik des Bundes. Die Grundlagen und Zielsetzungen dieser Politik sind unter anderem im Bericht des Bundesrates vom 19. Dezember 2001 festgelegt: Sowohl den kleinen als auch den grossen städtischen Gebieten der Schweiz kommt als Motoren des Wirtschaftslebens des Landes und als Lebensraum für fast zwei Drittel der Bevölkerung eine besondere Bedeutung zu. Diesen Gebieten stellen sich jedoch trotz ihrer Dynamik eine Reihe spezifischer Herausforderungen (fortschreitende Urbanisierung, wachsende Polarisierung, Suburbanisierung, institutionelle Herausforderungen), die negative Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung der Schweiz haben können. Für den Vollzug von Artikel 50 der Bundesverfassung sowie für die Umsetzung der Ziele der Grundzüge der Raumordnung Schweiz und der neuen Regionalpolitik von 1996 ist ein Engagement des Bundes zugunsten des gesamten urbanen Raums geplant. Dieses ist jedoch nur als Ergänzung zum notwendigen und prioritären Einsatz der Kantone und Gemeinden. Entsprechend dieser Grundsätze und Ziele beteiligt sich der Bund finanziell an den Verkehrsinfrastrukturmassnahmen in den Agglomerationen mittels Infrastrukturfonds. Hierbei sollen jene Massnahmen unterstützt werden, welche die grösste Wirkung im Sinne der Zielsetzungen des Bundes (vgl. Wirkungskriterien) haben. Die Agglomerationen sind daher aufgefordert, die sogenannten Agglomerationsprogramme zu erarbeiten, d.h. Gesamtkonzepte für eine abgestimmte Siedlungs- und Verkehrsentwicklung der jeweiligen Agglomeration. Die Agglomerationsprogramme umfassen sowohl Siedlungs-, Freiraum- und verkehrliche Massnahmen und dienen dem Bund zur Beurteilung ihrer Wirksamkeit entsprechend der vorgegebenen Grundsätze und Ziele. Die Höhe der Kostenbeteiligung des Bundes an den verkehrlichen Infrastrukturmassnamen liegt zwischen 30 und 50% und hängt von der Beurteilung der Wirksamkeit des Agglomerationsprogrammes durch den Bund sowie dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der Massnahmen ab. 7
8 1.2 Wirkungskriterien Die Anforderungen des Bundes an ein Agglomerationsprogramm bestehen in der Abstimmung von Siedlung, Verkehr und Landschaft. Die Beurteilung des Agglomerationsprogrammes erfolgt nach folgenden Wirkungskriterien und gibt somit wesentliche Zielsetzungen für die künftige Entwicklung aus Sicht Bund vor: Qualität Verkehrssystem verbessert - Verbesserung im Fuss- und Veloverkehr - Verbesserung des öffentlichen Verkehrssystems - Verbesserung des Strassennetzes - Erreichbarkeit - Verbesserung der Intermodalität (.) - Nachfrageseitige Massnahmen Siedlungsentwicklung nach Innen gefördert - Konzentration von Arbeitsplätzen und Bevölkerung an geeigneten Standorten und in Koordination mit dem Verkehrssystem - Verringerung der Zersiedelung - Verbesserung der Qualität der öffentlichen Räume Verkehrssicherheit erhöht - Erhöhung objektive Sicherheit - Erhöhung subjektive Sicherheit Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch vermindert - Reduktion Luftschadstoffe und CO2-Emissionen - Reduktion der Lärmimmissionen - Verminderung der Flächenbeanspruchung und Aufwertung von Natur- und Landschaftsräumen Das heisst, neben Infrastrukturmassnahmen muss im Agglomerationsprogramm auch eine abgestimmte Siedlungsentwicklung überlegt und entsprechende Massnahmen festgelegt werden. 1.3 Aufbau Das Agglomerationsprogramm der Regionalplanungsgruppe Frauenfeld ist folgendermassen aufgebaut: I Einleitung II Rückblick und Umsetzung Agglomerationsprogramm 1 III Analyse, Entwicklungstrends und SWOT IV Zukunftsbild und Strategie V Massnahmen, Wirksamkeit und Kosten VI Massnahmenblätter VII Vernehmlassung und öffentliche Bekanntmachung VIII Zusatzbericht Schlüsselmassnahmen 8
9 1.4 Beilagen Folgende Dokumente sind dem Agglomerationsprogramm der 2. Generation als Grundlagen sowie zum besseren Verständnis beigelegt: Leitbild Siedlung und Verkehr Agglomerationsrichtplan Siedlung und Verkehr Schlussbericht Effiziente Gemeinden als Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung Manuel Erfolgsfaktoren für die Regio Frauenfeld 9
10 2 Einbettung 2.1 Allgemeines Das Agglomerationsprogramm der 2. Generation ist die Fortsetzung der bisherigen Überlegungen, Konzepte und Planungen. Wichtige Meilensteine der Regionalentwicklung der Regio Frauenfeld waren Gemeinsame Entwicklungsvorstellungen, 2001 RegioPlus-Projekt "Kooperatives Regionalmarketing für die Regio Frauenfeld", Agglomerationsprogramm 1. Generation, 2007 Strategie zur differenzierten Stärkung des ländlichen Raums (Agglomerationsprogramm +), 2007 Erfolgsfaktoren und deren Umsetzung, ab
11 2.2 Kantonaler Richtplan Eine wichtige Grundlage für das Agglomerationsprogramm der 2. Generation bildet der kantonale Richtplan aus dem Jahr Wichtige behördenverbindliche Zielsetzungen (vgl. Analyse Ist-Zustand, Kapitel 1 "Ziele und Planungsgrundsätze aus dem kantonalen Richtplan") sind: Attraktivität des Kantons als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu erhalten und zu fördern Das Wachstum der Siedlungen ist primär auf die Zentren auszurichten. Die bauliche Verdichtung hat vorrangig nach Innen zu erfolgen. Der ländliche Raum bildet in erster Linie die Produktionsgrundlage der Land- und Forstwirtschaft. Auch dient er dem ökologischen Ausgleich sowie der Erholung. Abbildung 1: Raumkonzept Thurgau 2.3 Agglomerationsrichtplan Siedlung und Verkehr Eine weitere Grundlage und Vorleistung zum Agglomerationsprogramm der 2. Generation bildet das Leitbild Siedlung und Verkehr sowie der Agglomerationsrichtplan Siedlung und Verkehr. Der Agglomerationsrichtplan Siedlung und Verkehr wurde von den drei Gemeinden der statistischen Agglomeration, Stadt Frauenfeld und die Gemeinden Felben-Wellhausen und Gachnang in den Jahren als gemeinsamer kommunaler Richtplan erarbeitet. Im Jahr 2011 wurde der behördenverbindliche Richtplan durch den Kanton Thurgau genehmigt. 11
12 Im Sinne des Agglomerationsprogrammes, das eine Abstimmung Siedlung und Verkehr unter Berücksichtigung der Umwelt anstrebt, wurde der Siedlungs- und Verkehrsrichtplan gleichzeitig und über die drei Agglomerationsgemeinden gemeinsam erarbeitet. Der Richtplan wurde nun in das Agglomerationsprogramm überführt, d.h. die Grundsätze, Zielsetzungen und Massnahmen sind bereits behördenverbindlich festgelegt. Mit der Erarbeitung des Richtplanes konnte folgendes erreicht werden: Reduktion des Richtplangebietes um knapp 5 ha, insbesondere in peripheren Gebieten Verringerung der Wohn- und Mischgebiete geringer Dichte (DZ, W2) und Zunahme der Wohn- und Mischgebiete mittlerer bis hoher Dichte (W3, W4) Verlagerung von Bauzonen in Gebiete mit guter öv-erschliessung Tabelle 1: Flächenbilanz Agglomerationsrichtplan Siedlung und Verkehr Abbildung 2: Veränderungen Wohn- und Mischgebiete nach Dichten 12
13 Abbildung 3: Richtplangebiet nach öv-güteklassen 13
14 3 Perimeter und Trägerschaft Obwohl keine Mitfinanzierung von Infrastrukturmassnahmen in den ländlichen Gemeinden von Seiten des Bundes zu erwarten ist, hat sich die Regio Frauenfeld entschlossen, auch das Agglomerationsprogramm der 2. Generation für die gesamte Region und nicht nur für die statistische Agglomeration zu erarbeiten. Wesentliche Beweggründe für diesen Entscheid sind: Erkenntnis, dass Stadt, Agglomeration und ländliche Gemeinden stark miteinander verflochten und sich ergänzende Teile eines Ganzen sind Fortsetzung des gemeinsamen Weges sowie der bisherigen Überlegungen, Konzepte und Planungen Anerkennung des Regionalplanungsgedankens durch den Bund und Aufnahme der Strategie zur differenzierten Stärkung des ländlichen Raumes als Modellvorhaben des Bundes Abbildung 4: Übersicht Regio Frauenfeld und statistische Agglomeration Im Gegensatz zum ersten Agglomerationsprogramm umfasst die Regio Frauenfeld 15 Gemeinden, da Aadorf aufgrund der Bezirksreorganisation per aus der Regionalplanungsgruppe ausgeschieden ist. Die statistische Agglomeration bilden die Gemeinden Frauenfeld, Gachnang und Felben-Wellhausen. Trägerschaft des Agglomerationsprogrammes der 2. Generation ist analog zum Programm der 1. Generation: Kanton Thurgau vertreten durch das Departement für Bau und Umwelt und die Regionalplanungsgruppe Frauenfeld 14
15 4 Erarbeitung und Mitwirkung Das Agglomerationsprogramm der 2. Generation wurde im Jahr 2011 erarbeitet. Die Projektleitung bestand aus folgenden Mitgliedern: Anna-Rita Dutly, Präsidentin Regio Frauenfeld, Gemeindeammann Hüttlingen Carlo Parolari, Vizepräsident Regio Frauenfeld, Stadtammann Frauenfeld Ueli Hofer, Leiter Raumplanung Kanton Thurgau Heinz Egli, Regio Frauenfeld, Stadtentwicklung Stadt Frauenfeld In der Arbeitsgruppe waren folgende Personen vertreten: Werner Künzler, Gemeindeammann Felben-Wellhausen Walter Schmid-Enz, Gemeindeammann Hüttwilen Heinz Egli, Regio Frauenfeld, Stadtentwicklung Frauenfeld Thomas Müller, Tiefbauamt, Stadt Frauenfeld Benedikt Eberle, Tiefbauamt, Kanton Thurgau Alexander Biber, Amt für Raumplanung, Kanton Thurgau Urs Zingg, öffentlicher Verkehr, Kanton Thurgau Stefan Angst, Bauverwalter Gachnang Der Lenkungsausschuss umfasste folgende Personen: Jakob Stark, Regierungsrat Kanton Thurgau Ueli Hofer, Leiter Raumplanung Kanton Thurgau Andy Heller, Leiter Tiefbauamt Kanton Thurgau Werner Müller, Leiter öffentlicher Verkehr Kanton Thurgau Carlo Parolari, Stadtammann Frauenfeld Matthias Müller, Gemeindeammann Gachnang Werner Künzler, Gemeindeammann Felben-Wellhausen Urs Müller, Stadtrat Stadt Frauenfeld Die Vernehmlassung bei den Gemeinden fand vom 27. Dezember 2011 bis 24. Februar 2012 statt. Insgesamt haben 12 Gemeinden, der Kanton Thurgau sowie die benachbarte Region Winterthur und Umgebung sowie Regio Wil eine Eingabe gemacht. Die Eingaben und deren Beurteilung sind im Teil VII Vernehmlassung und Mitwirkung zusammengefasst. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt zwischen 30. März 2012 und 20. April Eingaben erfolgten durch die Gemeinde Neunforn sowie den Verkehrsclub der Schweiz (VCS), Sektion Thurgau. Die Eingaben und deren Beurteilung sind ebenfalls im Teil VII Vernehmlassung und Mitwirkung ersichtlich. Das Agglomerationsprogramm soll wie das 1. Agglomerationsprogramm von allen Gemeinden der Regio Frauenfeld beschlossen werden. 15
16 5 Abkürzungsverzeichnis ARE Areal Arbeitsplatzgebiete BGK DTV Emission (Lärm) ESP ES HLS HVS Immission (Lärm) Konkurrenzverfahren Kooperative Planung LSA LV Masterplan Mfz Mischgebiete MIV Modal Split ÖV RVS SS Städtebauliches Gesamtkonzept VS Amt für Raumentwicklung des Bundes Verschiedene (bebaute und unüberbaute) Parzellen, die zusammen eine räumliche Einheit bilden Gebiete, die vorwiegend dem Arbeiten dienen (nicht differenziert in Dienstleistungs- oder Gewerbe-/Industriegebiete) Betriebs- und Gestaltungskonzept (für Strassenräume). Bei einem BGK wird nicht nur die Strasse sondern der gesamte Raum von Fassade zu Fassade in die Umgestaltung miteinbezogen. Durchschnittlicher täglicher Verkehr beschreibt die Stärke des Lärms an der Quelle Entwicklungsschwerpunkt Erschliessungsstrasse Hochleistungsstrasse (Autobahn) Hauptverkehrsstrasse beschreibt die Stärke des Lärms an einem bestimmten Punkt Verfahren, bei dem verschiedene Teams zur Lösungsfindung herbeigezogen werden, z. B. Wettbewerb, Studienauftrag Grundeigentümer/-innen, Stadt/Gemeinden, Betroffene und/oder Nutzer/-innen werden in die Planung miteinbezogen Lichtsignalanlage Langsamverkehr: v.a. Fuss- und Radverkehr Planerisches Koordinationsinstrument, Auftraggeber/-innen definieren die Verbindlichkeit Motorfahrzeug Gebiete, die sowohl dem Wohnen als auch dem Arbeiten dienen Motorisierter Individualverkehr Anteile der einzelnen Verkehrsmittel am Gesamtverkehr (LV, ÖV, MIV) in Prozent Öffentlicher Verkehr Regionalverbindungsstrasse Sammelstrasse Konzept zur angestrebten städtebaulichen Entwicklung, mit Aussagen zu Nutzung, Bauten, Freiräumen und Erschliessung. Städtebauliche Gesamtkonzepte können mittels Planungsinstrumenten verbindlich umgesetzt werden. Verbindungsstrasse 16
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