Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15
|
|
- Nicolas Eberhardt
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Zivilprozessrecht 90 Minuten -Gesetzessammlung Schönfelder -Aktuelle Gesetzestexte ohne Erläuterung und Kommentierungen -Nichtprogrammierbarer Taschenrechner -Gebührentabellen ohne Ausweis von Auslagenpauschalen und Umsatzsteuer Erstkorrektur Zweitkorrektur Punkte Punkte Datum Datum Name, Unterschrift Name, Unterschrift
2 2 1. Die folgenden Gerichte (in Zivilsachen) entscheiden durch Spruchkörper. Welche Bezeichnung tragen diese und wie sind sie besetzt? Bitte ergänzen Sie die Tabelle. 10 P Amtsgericht Landgericht Oberlandesgericht Bundesgerichtshof Arbeitsgericht Spruchkörper Besetzung 2. a) Geben Sie an, ob nachfolgende Gerichtsstandsvereinbarungen wirksam oder unwirksam sind: Die Alpha-GmbH aus Bonn und der Kaufmann Schröder aus Aachen vereinbaren mündlich, dass für ihren Streit über eine Kaufpreisforderung in Höhe von ,00 das Landgericht Köln zuständig soll. Der Oberstudienrat Pfiffig aus Köln und der Handwerkermeister Holzig aus Düren vereinbaren bei der Auftragsvergabe schriftlich, dass über eventuelle Gewährleistungsansprüche das Amtsgericht Bonn entscheiden soll. Die Kunstmalerin Feenstra aus Utrecht (NL) und die Kleks AG aus Aachen vereinbaren in einem Kaufvertrag über Ölfarben schriftlich, dass für etwaige Rechtsstreitigkeiten die Aachener Gerichte zuständig sein sollen. Die Investment AG aus Berlin als Vermieterin und die Kaufmarkt GmbH aus Aachen als Mieterin vereinbaren in einem Mietvertrag über gewerblich genutzte Grundstücke (Kaufhäuser) in verschiedenen deutschen Städten, dass über sämtliche Mietstreitigkeiten zwischen ihnen das Landgericht Berlin entscheidet. wirksam unwirksam b) Begründen Sie Ihre Antwort zum letzten Fall (Investment AG./. Kaufmarkt GmbH) und geben Sie an, aus welcher Vorschrift sich Ihre Antwort ergibt. 2 P
3 Herr Prill bezieht Leistungen der Stadt Bergisch Gladbach zur Sicherung seines Lebensunterhaltes. Als er eine Zahlungsaufforderung über 600,00 von einer ihm dubios erscheinenden Wettagentur erhält, benötigt der anwaltliche Hilfe; die Kosten dafür kann er jedoch nicht aufbringen. Welchen Antrag kann Herr Prill in diesem Zusammenhang stellen? Wo kann er dies tun? In welchem Gesetz ist das geregelt? P 4. Untersuchen Sie, ob die nachfolgend beschriebenen Zustellungen einer Klageschrift wirksam oder unwirksam sind und begründen Sie jeweils im nachfolgenden Feld kurz Ihre Antwort mit Angabe der entsprechenden Vorschrift. 15 P wirksam unwirksam Der Rechtsanwalt Schnell stellt dem Prozessbevollmächtigten Fix, der sich durch eine Zustellungsvollmacht legitimiert hatte, die Klage von Anwalt zu Anwalt zu. Der Postbote übergibt die Klageschrift, da er den Beklagten selbst nicht antrifft, an die Wohnungsnachbarin.
4 4 Der Postbote übergibt die Klageschrift, da er den Beklagten selbst nicht antrifft, in der Wohnung an dessen elfjährige Tochter. Der Postbote übergibt die Klageschrift, da er den Beklagten selbst nicht antrifft, an die siebzehnjährige Michelle, die im Haus des Beklagten als au-pair-mädchen tätig ist. Da der Postbote im Haus des Beklagten niemanden antrifft, wirft er die Klageschrift in den mit dem Namen des Beklagten beschrifteten Hausbriefkasten. 5. Herr Martine betreibt eine kleine Schokoladenmanufaktur in Lüttich/Belgien. An seinen Kunden Konditorei Schroeder in Köln lieferte er Waren im Wert von 7.200,00. Dieser hat nicht bezahlt, ohne Gründe dafür anzugeben. Martine wendet sich deshalb an Rechtsanwalt Rohrig in Aachen, um die Forderung beizutreiben. a) Rechtsanwalt Rohrig empfiehlt, einen Mahnbescheid zu beantragen. Bei welchem Gericht ist der Antrag einzureichen? 2 P b) Begründen Sie Ihre Antwort und geben Sie bitte die entsprechende Vorschrift ganz genau an. 2 P
5 5 c) Schroeder wehrt sich zunächst nicht nicht gegen den Mahnbescheid, der ihm am zugestellt worden ist. Was sollte Rechtsanwalt Rohrig daraufhin wann tun? 2 P d) Die von Rechtsanwalt Rohrig gewollte Maßnahme wird vorgenommen, Schroeder erhält die nächste Zustellung am Nun möchte er sich doch gegen die Forderung des Martine zur Wehr setzen, weil die Schokolade ranzig gewesen sei. Was muss Schroeder bis zu welchem Datum tun? Welche besondere Qualität hat die einzuhaltende Frist? e) Welches Gericht ist für den nachfolgenden Rechtsstreit aus welchen Gründen zuständig? 3 P f) Angenommen, aufgrund eines Büroversehens bei Rechtsanwalt Rohrig unternimmt dieser nach der Zustellung des Mahnbescheids zunächst nichts. Dies entdeckt er bei der Wiedervorlage der Akte am Welche Maßnahme wird Rechtsanwalt Rohrig ergreifen und weshalb?
6 6 6. Am kommt Herr Meyer zu Rechtsanwalt Sturm. Er legt ihm eine Klageschrift der Frau Wurm vor, mit der sie 2.300,00 Schadensersatz aus einem Fahrradunfall verlangt. Die Klageschrift trägt das Datum vom und ist beim Gericht am eingegangen. Der Richter hat am das schriftliche Vorverfahren angeordnet und die Mindestfristen verfügt. Auf dem Briefumschlag, mit dem die Klage und die Verfügung des Gerichts zugestellt wurden, ist der vermerkt. Meyer hält die Klage nicht für gerechtfertigt. a) Welche Fristen muss Rechtsanwalt Sturm von seinem Büro notieren lassen? Nennen Sie die Gründe für die Fristen, berechnen Sie den Tag der Fristabläufe und benennen Sie die Fristarten. 6 P b) Was könnte geschehen, wenn die erste Frist versäumt wird? 2 P...
7 7 c) Der Rechtsstreit wird nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht entschieden. Meyer wird verurteilt, an Frau Wurm 1.800,00 zu zahlen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Das Urteil wird Rechtsanwalt Sturm am zugestellt; Meyer erhält es am Dieser ist mit der Entscheidung nicht einverstanden. Was kann er tun? Welche Fristen sind gegebenenfalls einzuhalten? Bitte berechnen Sie gegebenenfalls den Fristablauf und benennen Sie die Fristarten. 9 P d) Auch Frau Wurm ist mit der Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden. Kann Sie ebenfalls etwas tun? Sind ihre Möglichkeiten davon abhängig, was Meyer unternimmt? 5 P
8 8 7. Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen regelmäßig vorliegen, ehe die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden kann? 3 P Herr Kunze, wohnhaft in Bonn, vertreten durch Rechtsanwalt Schein, und Frau Müller, Wohnhaft in Düren, vertreten durch Rechtsanwältin Heiliger, haben in einem erstinstanzlichen Rechtsstreit vor dem Landgericht Aachen einen Vergleich geschlossen, nach welchem Frau Müller an Herrn Kunze 7.500,00 nebst Zinsen bis zum zahlen muss. Die Kosten des Rechtsstreits sind gegeneinander aufgehoben worden. Eine einfache Ausfertigung des Terminsprotokolls liegt vor. Frau Müller leistet gleichwohl keinerlei Zahlung. a) Welche beiden Schritte wird Rechtsanwalt Schein zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung gegen Frau Müller zunächst veranlassen? Bitte teilen Sie genau mit, wem gegenüber Rechtsanwalt Schein wie tätig wird. b) Kunze hatten einen Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 879,00 mit der Klage eingezahlt. Von der Gerichtskasse hat er 586,00 zurück erhalten. Er meint, Frau Müller müsse sich an dem Restbetrag beteiligen und beauftragt Rechtsanwalt Schein, die notwendigen Schritte einzuleiten. Ist die Auffassung von Kunze zutreffend? Begründen Sie kurz Ihre Lösung. Was genau wird Rechtsanwalt Schein gegebenenfalls veranlassen? 6 P
9 9 c) Nachdem die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung vorliegen, beauftragt Rechtsanwalt Schein den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung, da Frau Müller noch immer nicht gezahlt hat. Dieser führt zunächst die Mobiliarvollstreckung durch und pfändet folgende Sachen: 750,00 Bargeld, Aktien der an der Frankfurter Börse notierten Simar AG im Nennwert von 5.000,00 und eine augenscheinlich wertvolle Original-Skizze von Paul Lennon. Wie werden diese Gegenstände verwertet? Bargeld:... Aktien:... Skizze:... d) Durch Befragen der Frau Müller erfährt der Gerichtsvollzieher außerdem, dass diese bei der RABA GmbH in Köln als Sekretärin arbeitet. Dies teilt der Gerichtsvollzieher mit dem Pfändungsprotokoll mit. Welche beiden Maßnahmen wird Rechtsanwalt Schein daraufhin sogleich veranlassen? Schildern Sie diese und geben Sie die Beteiligten genau an. 6 P
10 10 e) Frau Müller trägt ihrer Rechtsanwältin vor, sie habe die Vergleichsforderung längst dadurch erfüllt, dass sie nach dem Vergleichsabschluss Herrn Kunze ein wertvolles Ölgemälde mit dessen Einverständnis an Erfüllungs statt überlassen habe. Sie hätte Herrn Kunze deshalb schon angeschrieben, dieser wolle davon aber nichts wissen und bestehe in seinem Antwortschreiben auf der Geldzahlung aufgrund des Vergleichs; dieses Schreiben legt sie Rechtsanwältin Heiliger vor. Zu welcher Maßnahme wird Rechtsanwältin Heiliger daraufhin raten? Benennen Sie diese einschließlich der einschlägigen Vorschrift und geben Sie die Beteiligten an.
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «Name» «Vorname» «Kennnummer» «Berufsschule» Datum: 26.04.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel:
MehrAbschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 «VornameAzubi» «Berufsschule_TS_L» Datum:
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «NameAzubi» «VornameAzubi» «Kennummer» «Berufsschule_TS_L» Datum: 11.11.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit:
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 23.09.2015 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennnummer» «Name», «Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das
MehrAbschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 23.04.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Zivilprozessrecht 90 Minuten - Gesetzessammlung
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten. «Azubi_Name», «Azubi_Vorname»
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 09.03.2016 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennummer» «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre Lösung jeweils
MehrAbschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2014/15 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 19.11.2014 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Gebührenrecht 90 Minuten -Gesetzessammlung
MehrAbschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «Name» «Vorname» «Kennnummer» «Berufsschule» Datum: 26.04.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel:
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 12.03.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!
MehrAbschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2017/18 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum:
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2017/18 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 08.11.2017 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Vergütung und Kosten 90 Minuten
MehrAbschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2017
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2017 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 27.04.2017 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Vergütung und Kosten 90 Minuten -
MehrGeschäfts- und Leistungsprozesse
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2016/17 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 08.11.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Geschäfts- und Leistungsprozesse
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Recht. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 01.10.2014 Recht Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine Zusatzblätter verwenden!
MehrAbschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «NameAzubi» «VornameAzubi» «Kennummer» «Berufsschule_TS_L» Datum: 11.11.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit:
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2016 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht
MehrAn der Klausurübung mit Online-Besprechung (Seminarnummer IT 64028-15) nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur.
Anmeldung Spätester Abgabetermin der Klausur bei der DeutschenAnwaltAkademie: 20.09.2015 An der Klausurübung mit Online-Besprechung (Seminarnummer IT 64028-15) nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die
MehrAbschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2016/17
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2016/17 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 09.11.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Vergütung und Kosten 90 Minuten
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2016 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2013
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht
MehrGeschäfts- und Leistungsprozesse
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2017/18 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 07.11.2017 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Geschäfts- und Leistungsprozesse
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2017/2018
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2017/2018 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter Vergütung
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2017
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2017 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommerprüfung 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Büropraxis und -organisation. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 23.09.2015 Büropraxis und -organisation Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennnummer» «Name», «Vorname» «Berufsschule» Tragen Sie Ihre
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2013/2014
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2013/2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2012
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Zwischenprüfung 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Büropraxis und -organisation. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 11.03.2015 Büropraxis und -organisation Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule Tragen Sie Ihre Lösung jeweils auf das Aufgabenblatt. Bitte keine
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2018
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2018 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwendung
Mehra) Der Gläubiger muss einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den Schuldner erwirkt haben (2P)
Zivilprozessrecht mit Lösungen (50 Punkte) Aufgabe 1 (9 Punkte) Schuldner Müller hat gegen den Drittschuldner Meier eine Forderung in Höhe von 6.000,00. Die Gläubiger Bauer und Dreier haben dies erfahren
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2011
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2011 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2011/2012
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2011/2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht
MehrZwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte Büropraxis und -organisation. Zeit: 60 Minuten
Zwischenprüfung Rechtsanwaltsfachangestellte 09.03.2016 Büropraxis und -organisation Zeit: 60 Minuten Kenn-Nr.: Name, Vorname Berufsschule «Kennummer» «Azubi_Name», «Azubi_Vorname» «Berufsschule» Tragen
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2014
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrKl.: Monschau, den (Gerichtsvollzieheranwärter/in) 1. ZPO-Klausur
Kl.: Monschau, den 30.03.2001 (Gerichtsvollzieheranwärter/in) 1. ZPO-Klausur Hilfsmittel: Bearbeitungszeit: Schönfelder GVGA, GVO 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr Aufgabenkomplex 1: Die zuständige Gerichtsvollzieherin
MehrAbschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2015 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 23.04.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Rechtsanwaltsgebührenrecht 90 Minuten
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2013/2014
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2013/2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2011/2012
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2011/2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht
MehrZwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Frühjahr Kommunikation und Büroorganisation
Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Frühjahr 2017 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 15.03.2017 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Kommunikation und Büroorganisation
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2018/2019
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2018/2019 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwendung
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2017/2018
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2017/2018 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellter
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2017
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2017 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrAbschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer Geschäfts- und Leistungsprozesse
«Lfd_Nr» Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2018 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Berufsschule: «Name» «Vorname» «Kennummer» «Berufsschule» Datum: 23.04.2018 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit:
MehrAmtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
62 C139/16 Vollstreckbare Ausfertigung, Zugestellt an a) Klägerseite am: Ag, 0 'l j-ij b) Beklagtenseite a5'i -t-,0 g,)6 Amtsgericht Bergisch Gladbach IM NAMEN DES VOLKES Urteil Zielke, Justizamtsinspektorin
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2016 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2013/2014
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2013/2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht
MehrGeschäfts- und Leistungsprozesse
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2017 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 26.04.2017 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Geschäfts- und Leistungsprozesse
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2011
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2011 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrAbschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2016 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «Name» «Vorname» «Kennnummer» «Berufsschule» Datum: 27.04.2016 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel:
MehrKl.: Monschau, den (Gerichtsvollzieheranwärter/in) 1. ZPO-Klausur
Kl.: Monschau, den 05.04.2002 (Gerichtsvollzieheranwärter/in) 1. ZPO-Klausur Hilfsmittel: Bearbeitungszeit: Schönfelder GVGA, GVO 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr Dem zuständigen Gerichtsvollzieher Mike Müller beim
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 19. September in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 44/07 BESCHLUSS vom 19. September 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 85 Abs. 2, 87 Abs. 2, 172 Abs. 1 a) Nach der Anzeige der Mandatsniederlegung
Mehr- Kalender. Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Herbst Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum:
Zwischenprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Herbst 2017 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: Datum: 04.10.2017 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit: Zugelassene Hilfsmittel: Rechtsanwendung 60 Minuten - Gesetzessammlung
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2012
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2012 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 9. September in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 8/08 BESCHLUSS Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja vom 9. September 2008 in dem Rechtsstreit ZPO 233 Fb Befindet sich in den Handakten des Rechtsanwalts ein Schreiben des erstinstanzlichen
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2013
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2010/2011
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2010/2011 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht
MehrAbschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2018
«Lfd_Nr» Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Sommer 2018 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Berufsschule: «Name» «Vorname» «Kennummer» «Berufsschule» Datum: 24.04.2018 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit:
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
7 U 188/03 Brandenburgisches Oberlandesgericht 6 O 639/02 Landgericht Potsdam (Geschäftsnummer der Vorinstanz) Abschrift Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Rechtsstreit des Herrn P...
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 18. Juli in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZR 52/16 BESCHLUSS vom 18. Juli 2017 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 85 Abs. 2, 233 Satz 1 B, Fe Ein Prozessbevollmächtigter muss seine Partei darüber
MehrAmtsgericht Siegburg IM NAMEN DES VOLKES. Urteil
Beglaubigte Abschrift (Telekopie gemäß 16~ Abs. 3 ZPO) 112 C 12/18 Amtsgericht Siegburg IM NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführerin 117, 10827
MehrAbschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte Winter 2015/16 Name: Vorname: Kenn-Nr.:: Ort: «NameAzubi» «VornameAzubi» «Kennummer» «Berufsschule_TS_L» Datum: 10.11.2015 Prüfungsfach: Bearbeitungszeit:
MehrBeschluss vom 04. August 1999, Az.: 8 U 2159/ ZPO. Leitsatz:
Beschluss vom 04. August 1999 Az.: 8 U 2159/99 345 ZPO Leitsatz: 1. Ein Verhandeln zur Hauptsache i.s.v. 345 ZPO setzt nicht voraus dass Sachanträge gestellt werden. Es genügt dass nach Erörterung von
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2018/2019
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2018/2019 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluß
5 W 151/98 Brandenburgisches Oberlandesgericht 5 Lw 98/96 Amtsgericht - Landwirtschaftsgericht - Königs Wusterhausen 6 O 261/95 Landgericht Potsdam 013 Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluß des
MehrAktenzeichen: 11 W 368/02. Leitsatz:
Aktenzeichen: 11 W 368/02 Leitsatz: Nicht der Nominalbetrag der Hypothek, sondern die Höhe der valutierten Forderung bestimmt den Streitwert, wenn der Hypothekengläubiger auf Duldung der Zwangsvollstreckung
Mehr~ Amtsgericht Maulbronn
Abschrift Aktenzeichen: 2C186/15 = ~ Amtsgericht Maulbronn Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertr. d.d. GF Sabine Goertz, Hauptstr. 117, 10827 Berlin, Gz.: - Klägerin-
MehrMonschau, den GV-Anwärter/in. Klausur II/ Kostenrecht - Schönfelder "Deutsche Gesetze" GVO/GVGA GVKostG DB-GVKostG
Monschau, den 28. 06. 2001 GV-Anwärter/in Klasse Klausur II/2001 - Kostenrecht - Bearbeitungszeit: Hilfsmittel: 3 Stunden Schönfelder "Deutsche Gesetze" GVO/GVGA GVKostG DB-GVKostG Fall 1: Am 28. 06. 2001
MehrHanseatisches Oberlandesgericht in Bremen
Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen Geschäftszeichen: 3 U 10/10 = 6 O 1095/08 Landgericht Bremen B e s c h l u s s In dem Rechtsstreit [ ] Kläger Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte [ ] g e g e
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 11. Mai in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 19/04 BESCHLUSS vom 11. Mai 2004 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: BGHR: nein ja ZPO 319, 511 Enthält ein Urteil keinen Ausspruch über die Zulassung der Berufung, kann
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2016/2017
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2016/2017 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwaltsgebührenrecht
MehrAn der Klausurübung mit Online-Besprechung nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur (spätester Abgabetermin 16.10.2013).
Anmeldung An der Klausurübung mit Online-Besprechung nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur (spätester Abgabetermin 16.10.2013). Name, Vorname Kanzlei / Firma Straße PLZ/Ort Fon./Fax
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 13. Januar in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 46/14 BESCHLUSS vom 13. Januar 2015 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 233 Fa Der Rechtsanwalt hat selbständig und eigenverantwortlich zu prüfen, ob
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2018
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2018 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Dauer: Hilfsmittel: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwalts-
MehrAnmeldung Teilnahmebedingungen der Klausurübung zur Refa-Fachprüfung: Anwalt Anwalt Anwalt Anwal Anwalt
Anmeldung An der Klausurübung mit Online-Besprechung nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur (spätester Abgabetermin 07.08.2016). Name, Vorname Kanzlei/Firma Straße PLZ/Ort Fon/Fax
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
6 W 63/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 022 1 O 14/06 Landgericht Potsdam Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In dem Kostenfestsetzungsverfahren B Brandenburg/Havel Immobilien Verwaltungsgesellschaft
MehrAktenzeichen: 11 W 743/03. Leitsatz
Aktenzeichen: 11 W 743/03 Leitsatz Die Klage ist auch dann unverzüglich zurückgenommen (nach der Erfüllung der Klagforderung vor Rechtshängigkeit) wenn die Rücknahme hilfsweise für den Fall erklärt ist
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 4. April 2000. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 3/00 BESCHLUSS vom 4. April 2000 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein ZPO 233 Fc a) Der einen Rechtsmittelauftrag erteilende Rechtsanwalt muß wegen der besonderen
MehrBeglaubigte Abschrift. Urteil IM NAMEN DES VOLKES Berlin, - Klägerin-
Amtsgericht Hamburg-Harburg Az.: 641 C 512/15 Beglaubigte Abschrift Verkündet am 25.02.2016 ohne Urkundsbeamtin der Geschäf1sstelle In dem Rechtsstreit Urteil IM NAMEN DES VOLKES Lorraine Media GmbH, vertreten
MehrAktenzeichen: 11 U 1746/01. Leitsatz:
Aktenzeichen: 11 U 1746/01 Leitsatz: Schadensersatz wegen Nichterfüllung schuldet auch wer als Käufer nach Wandlung den Kaufgegenstand nicht mehr zurückgeben kann weil er ihn schon anderweitig verkauft
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2012/2013
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrAbschrift. Amtsgericht Zossen. Im Namen des Volkes. Urteil
Abschrift Az.: 4C158/16 Amtsgericht Zossen Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit Lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Hauptstraße 117, 10827 Berlin - Klägerin- Prozessbevollmächtigter:
Mehr147\ Amtsgericht Pforzheim. Im Namen des Volkes. Urteil
Aktenzeichen: 4 C 156/16 Vollstreckbare Ausfertigqog. 147\ W Amtsgericht Pforzheim Im Namen des Volkes Urteil In dem Rechtsstreit lorraine Media GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Hauptstr. 117,
Mehr:16, A,;?.90A'l am: os":ua. ChAC,
32 C 2196/15 Zugestellt an a) Klägerseite a :16, A,;?.90A'l am: os":ua. ChAC, Amtsgericht Oberhausen,IM-NAMEN DES VOLKES Urteil In dem Rechtsstreit der Lorraine Media GmbH, vertr.d,d, GeschäftsflJhrer,
MehrAmtsgericht Eschweiler IM NAMEN DES VOLKES. Versäumnisurteil
Vollstreckbare Ausfertigung 23 C 20/16 Verkündet am 02.05.2016 Duscha, Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Amtsgericht Eschweiler IM NAMEN DES VOLKES Versäumnisurteil In dem Rechtsstreit
MehrLandgericht Berlin. Beschluss. Geschäftsnummer: 18 S 112/ C 259/15 Amtsgericht Charlottenburg
Landgericht Berlin Beschluss Geschäftsnummer: 18 S 112/16 09.01.2017 235 C 259/15 Amtsgericht Charlottenburg In dem Rechtsstreit 1., 2., 3., Kläger und Berufungskläger, sämtlich, - Prozessbevollmächtigte:
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
6 U 76/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 2 O 51/02 Landgericht Cottbus Anlage zum Protokoll vom 25.11.2004 Verkündet am 25.11.2004... als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches Oberlandesgericht
MehrGeschäfts-Nr. Bitte immer
IV/1 Anlage AMTSGERICHT Geschäfts-Nr. Bitte immer angeben! PLZ, Ort, Datum Anschrift, Fernruf: Mitteilung an die Sozialhilfestelle nach 34 Abs. 2 SGB XII den kommunalen für die Kosten der Unterkunft mit
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 5/10 Verkündet am: 17. September 2010 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR:
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF VIII ZB 38/12 BESCHLUSS vom 5. Februar 2013 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja ZPO 114, 519, 522 Eine Berufung, die unter der Bedingung eingelegt wird, dass die
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2010
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2010 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Zivilprozessrecht
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 8/12 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 5. März 2013 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VI. Zivilsenat
MehrAn der Klausurübung mit Online-Besprechung nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur (spätester Abgabetermin ).
Anmeldung An der Klausurübung mit Online-Besprechung nehme ich teil. Bitte korrigieren Sie die beiliegende Klausur (spätester Abgabetermin 20.10.2011). Name, Vorname Kanzlei / Firma Straße PLZ/Ort Fon./Fax
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 10. Juni in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF VI ZB 2/08 BESCHLUSS vom 10. Juni 2008 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein nein ZPO 233 Fa Dem Rechtsanwalt obliegt eine Pflicht zur eigenverantwortlichen Prüfung,
MehrIm Namen des Volkes Versäumnisurteil
VOllstreckbare Ausfertigung.. - Amtsgericht Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 29 C 3157/14 (19) Verkündet -durch Zustellung- am 16.1.15, JAe Urkundsbeamtin-Ibeamter der GescMftsstelle Im Namen des Volkes
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2013/2014
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2013/2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 5. November in dem Zwangsvollstreckungsverfahren
BUNDESGERICHTSHOF IXa ZB 77/04 BESCHLUSS vom 5. November 2004 in dem Zwangsvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein BRAGO 57, 58 Beauftragt der Rechtsanwalt des Gläubigers im Zwangsvollstreckungsverfahren
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 118/07 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. Februar 2009 Ermel, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der VIII. Zivilsenat
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2016/2017
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2016/2017 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrGeschäfts-Nr. Bitte immer
IV/1 Anlage AMTSGERICHT Geschäfts-Nr. Bitte immer angeben! PLZ, Ort, Datum Anschrift, Fernruf: Mitteilung an die Sozialhilfestelle nach 36 Abs. 2 SGB XII den kommunalen für die Kosten der Unterkunft mit
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
13 U 185/05 Brandenburgisches Oberlandesgericht 005 11 O 409/03 Landgericht Frankfurt (Oder) Anlage zum Protokoll vom 06.09.2006 Verkündet am 06.09.2006 als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Brandenburgisches
Mehr