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1 Herzlich Willkommen Existenzgründung mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit Nicht vergessen: Bitte schalten Sie Ihr Handy aus

2 Förderungsmöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit Gründungszuschuss Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag für Selbstständige

3 Rechtsgrundlagen Leistungen an Existenzgründer/-innen Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch Gründungszuschuss 57 SGB III

4 Leistungszweck Art der Gewährung - Gründungszuschuss - Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Sicherung in der Anfangszeit der Existenzgründung

5 Rechtsgrundlagen Der Gründungszuschuss ist eine reine Ermessensleistung. Die Vermittlung in den Arbeitsmarkt hat Vorrang!

6 Förderfähiger Personenkreis Ein Gründungszuschuss wird gezahlt, wenn Sie bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen haben Sie mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sind Ihre persönliche und fachliche Eignung gegeben ist Ihnen die Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde

7 Anforderungen an den Existenzgründer Gründungsüberzeugung und hohes Engagement gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit. Entschieden wird aufgrund fachlicher Prognose zur Tragfähigkeit der Gründung sowie aufgrund der persönlichen Eignung für eine selbständige Tätigkeit im Einzelfall.

8 Anforderungen an den Existenzgründer Ist der Kunde leistungsbereit und leistungsfähig seine Gründungsidee und die damit verbundenen Ziele erfolgreich umzusetzen? Ist der Gründer in der Lage in der ambitionierten Zeitschiene seine Gründungsidee umzusetzen? -Zuverlässigkeit -Motivation -Gesundheit

9 Anforderungen an den Existenzgründer Kommunikation Bringt der Kunde das notwendige und gesunde Selbstbewusstsein und Kommunikationsverhalten mit, um kundenorientiert zu agieren? Problemlösungsfähigkeit Wie geht der Kunde mit Misserfolgen/ Niederlagen um und kann er Strategien bezüglich zur Vermeidung des Scheiterns entwickeln?

10 Anforderungen an den Existenzgründer Flexibilität Bringt der Kunde die nötige Flexibilität mit, kann er sich auf die ständigen Veränderungen des Marktes -> auf neue Märkte, neue Kunden, neue Entwicklungen einstellen? Saisonabhängige Tätikeit Welche Strategie entwickelt der Kunde, wenn seine Selbständigkeit saisonal geprägt ist und Monate ohne Beschäftigung zu erwarten sind -> kann er Alternativen für diese Zeiten aufzeigen bzw. entwickeln?

11 Anforderungen an den Existenzgründer Familiärer Hintergrund Schätzt der Kunde seine persönlichen Voraussetzungen in Bezug auf die Umsetzung des Gründungsvorhabens realistisch ein? Welche Betreuungspflichten bestehen?

12 Wie hoch ist der Gründungszuschuss? Erste Förderphase: 6 Monate lang in Höhe des bisherigen ALG I zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300,- Euro zur Deckung der Sozialversicherungsausgaben. Zweite Förderphase: 9 Monate Soz.- Vers.- Pauschale in Höhe von 300,- Euro Gesamtförderdauer: 15 Monate

13 Wird der Gründungszuschuss versteuert? NEIN der Gründungszuschuss ist steuerfrei und unterliegt auch nicht der und unterliegt auch nicht der Steuerprogression

14 Vermittlungs-/Beratungsgespräch Antragstellung 1. Original-Antrag auf Gründungszuschuss 2. Lebenslauf (Befähigungsnachweise / Zeugniskopien) 3. Detaillierte Beschreibung des Vorhabens: also den ausführlichen Business- / Gründungsplan

15 Stellungnahme einer fachkundigen Stelle Fachkundige Stellen RBW StarterCenter NRW IHK und HWK berufsständische Kammern Fachverbände Was muss vorgelegt werden? Ausführliche Beschreibung des Gründungsvorhabens Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan Umsatz- und Rentabilitätsvorschau Lebenslauf Sie erhalten: nicht nur eine Beurteilung mit ja oder nein sondern eine Zusammenfassende Beurteilung der Tragfähigkeit

16 Abgrenzung Scheinselbständigkeit Typische Merkmale unternehmerischen Handelns sind die Erbringung von Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie eigenständige Entscheidung über Einkaufs- und Verkaufspreise, Warenbezug Personelle Fragen (Einstellung, Entlassung) Einsatz von Kapital und eigener Arbeitsgeräte Entscheidung über Einkaufs- und Verkaufskonditionen Auftreten als Selbstständiger in der Geschäftswelt (Eigene Briefköpfe, Zeitungsannoncen)

17 Abgrenzung Scheinselbständigkeit Wann Scheinselbständigkeit liegt vor? Tätigkeit nur für einen Auftraggeber Selbstständiger hat Tätigkeit beim Auftraggeber zuvor als dessen Arbeitnehmer verrichtet keine Merkmale unternehmerischen Handelns keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer Ausnahme bei Freien Handelsvertretern 84 Abs. 1 HGB: Tätigkeit frei gestaltet und Arbeitszeit selbst bestimmt!

18 Alt Synopse Neu AN haben Anspruch auf einen GZ GZ wird geleistet Alg-Restanspruch mind.90 Tage Bei begründeten Zweifeln an Kenntnissen & Fähigkeiten kann AA Maßnahmeteilnahme verlangen ( 57 Absatz 2 Satz 3) GZ wird für die Dauer von 9 Monaten geleistet GZ kann für weitere 6 Monate geleistet werden AN können einen GZ erhalten GZ kann geleistet werden Alg-Restanspruch mind.150 Tage 57 Absatz 2 Satz 3 aufgehoben Tatbestandsvoraussetzungen Kenntnisse & Fähigkeiten müssen erfüllt sein und vom Vermittler beurteilt werden GZ wird für die Dauer von 6 Monaten geleistet GZ kann für weitere 9 Monate geleistet werden Workshop Gründungszuschuss im Oktober 2011, RD NRW

19 Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag für Selbständige (Arbeitszeit mindestens 15 Std./Woche) 12 Monate Vorversicherungszeit maximal drei Monate rückwirkend Monatsbeitrag 2012: 76,66 Euro Kontakt in der Agentur für Arbeit: Britta Filon (02202) Sandra Pfennig (02202) Theresia Frank (02202)

20 Geringe Beiträge - hohe Ansprüche Arbeitslosengeldanspruch richtet sich nach der Qualifikation der Versicherten ohne Ausbildung bis zu 716,70,- EUR monatlich mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung bis zu 1.274,10,- EUR monatlich

21 Wann habe ich wieder Anspruch? Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, müssen Sie innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate Selbständig gewesen sein und die monatlichen Beiträge geleistet haben. 12 aus 24

22 Können Beiträge des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag erstattet werden? Nein Beiträge die man im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung einzahlt, werden ja auch nicht erstattet, nur weil der Leistungsfall nicht eintritt

23 Vorteile der Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag Bei mindestens 12 monatiger Selbständigkeit mit Beitragszahlung, haben Sie nach der jetzigen Gesetzeslage Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III Wenn Sie nicht in die Versicherung einzahlen, haben Sie nur einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB II (Hartz IV), jedoch nur wenn Sie bedürftig sind. Mischzeiten ( z.b. 6 Monate Selbständig mit Beitragszahlung + 6 Monate versicherungspflichte Beschäftigung) begründen auch wieder einen Neuanspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Sie vor der Arbeitslosmeldung innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind oder Beiträge in die Versicherungspflicht auf Antrag eingezahlt haben. Somit war die Einzahlung ggf. nicht vergeblich, wenn Sie z.b. nur 6 Monate Selbständig waren. Trotz der Beitragserhöhung, zahlen Sie weniger Beiträge, als ein versicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer.

24 Wenn meine Selbständigkeit scheitert...? wenn Sie Ihre Selbständigkeit innerhalb des Gründungszuschusses beenden oder nur noch nebenberuflich ausüben, führt dies zum Abbruch der Förderung der bis dahin gezahlte Gründungszuschuss muss nicht zurückgezahlt werden

25 Wenn meine Selbständigkeit scheitert...? der noch bestehende Restanspruch reduziert sich um den Zeitraum in dem Sie Grundförderung erhalten haben, d.h. der Bezug des GZ verbraucht einen Restanspruch auf ALG I daher werden Sie nach der Gründung oftmals nur noch wenige Monate oder gar keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I mehr haben deshalb kann es sich lohnen, Mitglied in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag) zu werden, um einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I aufzubauen

26 Sozialversicherung sichern Sie sich gut ab, denn niemand zahlt für Sie Altersvorsorge und Krankenversicherung machen einen großen Teil Ihrer privaten Ausgaben als Existenzgründer aus Grundsätzlich gilt für Selbstständige Es besteht eine Pflicht zur Kranken und- Pflegeversicherung Sie sind zwar nicht rentenversicherungspflichtig, es gibt jedoch Ausnahmen

27 Sozialversicherung die Arbeitskraft von Existenzgründern ist ihr wichtigstes Kapital. Krankheit oder Unfall können den Unternehmer in große finanzielle Schwierigkeiten bringen und das "Aus" für sein Unternehmen bedeuten. Sie können sich entweder über eine gesetzliche oder private KV mit einer Krankengeld/ Krankentagegeldversicherung absichern. Wenn Sie keine Krankengeld/Krankentagegeldversicherung abschließen und krank werden, zahlt bei Anspruch auch die Agentur für Arbeit nicht, weil Sie nicht arbeitsfähig sind und somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

28 Rentenversicherungspflicht 2 SGB VI Andere versicherungspflichtige Berufsgruppen Lehrer und Erzieher Pflegepersonen (Kranken und Kinderpflege) Hebammen und Entbindungspfleger Künstler und Publizisten (KSV) Handwerker Selbständige mit einem Auftraggeber Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Rentenversicherung auf.

29 Wo erhalte ich weitere Infos? PC-Lernprogramm "Existenzgründungsberater" (Förderberater, Gründungscoach) IHK und HWK, RBW, Gründungsinitiativen der Kommunen Wirtschaftsförderungsgesellschaften z.b. RBW Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Banken,

30 Arbeitgeberservice Was wir für Sie tun können: Unterstützung bei der Besetzung offener Stellen kostenlose Veröffentlichung Ihrer Stellenangebote in unserer Jobbörse kompetente Beratung bei Ihrer langfristigen Personalplanung gezielte Auswahl und Vermittlung qualifizierter Bewerber

31 Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

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