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1 - Teil B - Gemeinde Käbschütztal Landkreis Meißen Bebauungsplan Niederjahna Nord - Vorentwurf - T E X T T E I L vom ARNOLD CONSULT AG Heinrich-Heine-Str.26, Meißen, Tel /7594-0

2 Gemeinde Käbschütztal, Bebauungsplan Niederjahna Nord Textteil (Vorentwurf) 2 1. Inhalt des Bebauungsplanes Für das Baugebiet Niederjahna Nord gilt die von der ARNOLD CON- SULT AG, Heinrich-Heine-Straße 26, Meißen, ausgearbeitete Bebauungsplanzeichnung in der Fassung vom , die zusammen mit nachstehenden Vorschriften den Bebauungsplan bildet. Für das Baugebiet Rudolf-Breitscheid-Straße gilt die von der Arnold Consult AG, Heinrich-Heine-Straße 26, in Meißen ausgearbeitete Bebauungsplanzeichnung in der Fassung vom , die zusammen mit nachstehenden Vorschriften den Bebauungsplan Rudolf-Breitscheid- Straße bildet. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) jeweils in der Fassung vom Die Begründung (Teil C) mit Umweltbericht in der Fassung vom liegt dem Bebauungsplan Niederjahna Nord ebenfalls bei. 2. Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Niederjahna Nord ergibt sich aus der Planzeichnung (Teil A). 3. Art der baulichen Nutzung 3.1 Der in der Planzeichnung mit WA gekennzeichnete Bereich wird als allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß 4 Baunutzungsverordnung (BauN- VO) in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert am , festgesetzt. 3.2 Die in 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes ( 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO).

3 Gemeinde Käbschütztal, Bebauungsplan Niederjahna Nord Textteil (Vorentwurf) 3 4. Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung ist in den Nutzungsschablonen in der Planzeichnung (Teil A) festgesetzt. Die Grundflächenzahl darf bei Hauptgebäuden höchstens den in der Planzeichnung festgesetzten Wert erreichen. Bei der Ermittlung der Grundfläche bleiben die Flächen der Garagen und Stellplätze / Carports mit ihren Zufahrten gemäß 19 (4) BauNVO unberücksichtigt. Durch die Hinzurechnung der Grundflächen von Zuwegungen, Terrassen, Nebenanlagen im Sinne des 14 BauNVO sowie baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche darf die festgesetzte Grundflächenzahl um maximal 50 % überschritten werden. 5. Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise 5.1 Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch Baugrenzen in der Planzeichnung festgesetzt. 5.2 Für das Gebäude im Osten des Plangebietes gilt die offene Bauweise gemäß 22 Abs. 2 BauNVO. 6. Gestaltung der Hauptgebäude Die Firstlinie bei geneigten Dächern muss entsprechend den Festsetzungen der Planzeichnung verlaufen. 6.1 Dachform und Dachneigung Die Hauptgebäude im Plangebiet sind nur mit Satteldach mit einer Dachneigung von 32 bis 38 auszubilden. Zusammenhängende Gebäude sind mit der gleichen Dachneigung und Form auszuführen. Für das Gebäude im Osten des Plangebietes ist eine Dachneigung von 39 bis 45 zulässig.

4 Gemeinde Käbschütztal, Bebauungsplan Niederjahna Nord Textteil (Vorentwurf) Dachaufbauten Dachaufbauten sind als Einzelgauben zugelassen. Die Breite der Dachgauben ist auf maximal 40 % der Breite des zugehörigen Hauptgebäudes begrenzt. Die Dacheindeckung ist dem Hauptdach anzugleichen. 6.3 Dacheindeckung Für die Gebäude im allgemeinen Wohngebiet sind als Dacheindeckungsmaterial nur einfarbige (auch geflammte) Dachziegel oder Dachpfannen in den Farben ziegelrot bis rotbraun bzw. anthrazit zu verwenden. Die an Grundstücksgrenzen aneinander liegenden Gebäude sind dabei einheitlich zu gestalten. 6.4 Fassadengestaltung Die Fassaden der Gebäude sind mit Putz oder Holzverschalung auszuführen. Für kleinere, untergeordnete Flächen ist auch die Verwendung von Sichtbeton oder Naturstein möglich. Auffallend unruhige bzw. gemusterte Putzstrukturen sind unzulässig. Ortsfremde Materialien, wie Verkleidungen in Keramik, Kunststoff oder Spaltklinker, Waschbeton, grelle Farben und glänzende Oberflächen sind unzulässig. 7. Höhenlagen der baulichen Anlagen 7.1 Die Oberkante des Erdgeschossrohfußbodens der Häuser im allgemeinen Wohngebiet entspricht dem jeweiligen Bestandsrohfußboden des vorhandenen Gebäudes. 7.2 Die Traufhöhe (TH) bzw. die Gebäudeoberkante (GOK), gemessen von der Oberkante des Erdgeschossrohfußbodens bis zur Trauflinie bzw. zum oberen Abschluss des Gebäudes (GOK), dürfen die in den Nutzungsschablonen in der Planzeichnung (Teil A) dargestellten Werte nicht überschreiten.

5 Gemeinde Käbschütztal, Bebauungsplan Niederjahna Nord Textteil (Vorentwurf) 5 8. Garagen und Stellplätze, Nebengebäude 8.1 Nebengebäude (z.b. Gartenhaus, Gartengerätehaus) bis zu einer maximalen Grundfläche von 20 m² können ausnahmsweise auch freistehend außerhalb der Baugrenzen an anderer Stelle auf dem Grundstück errichtet werden, wenn dadurch Verkehrsbelange und die beabsichtigte Gestaltung des Straßen- und Ortsbildes nicht beeinträchtigt werden. In Gestaltung und Art sind sie an das Hauptgebäude anzupassen. Sichtschutzwände aus Holz oder verputztem Mauerwerk sind an der gemeinsamen Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von maximal 1,80 m bis zu einer Gesamtlänge von maximal 3 m ab der anliegenden Gebäudewand zulässig. 8.2 Garagen und Stellplätze sowie Carports sind nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen zugelassen und erdgeschossig auszubilden. Als Überdachungen von Garagen, Carports, Eingangsbereichen und Nebenanlagen / -gebäuden sind Sattel-, Flach- und Pultdächer zugelassen. Die Dachneigung darf die des Hauptgebäudes nicht überschreiten. Zusammenhängende Gebäude müssen mit der gleichen Dachform und neigung ausgeführt werden. Auf Grenzgaragen sin dachaufbauten jeder Art zulässig. 8.3 Um der Versiegelung des Bodens entgegenzuwirken, sind, soweit es die örtlichen Bodenverhältnisse zulassen, die Garageneinfahrten, Park- und Stellplätze als offenporige, versickerungsfähige Beläge oder befestigte Vegetationsflächen (z.b. sog. Ökopflaster, Pflaster mit Rasenfuge, Schotterrasen, wassergebundene Beläge) oder in durchlässigem Verbundpflaster auszuführen. 9. Einfriedungen Einfriedungen zu den Verkehrsflächen dürfen nur als Schnitthecke aus heimischen Gehölzen gemäß Artenliste unter Pkt d) mit einer Höhe von maximal 1,50 m ausgeführt werden. Dahinterliegend und zur Trennung der Grundstückseinheiten ist ein Stabgitterzaun oder Maschendrahtzaun mit einer maximalen Höhe von 1,20 m zulässig.

6 Gemeinde Käbschütztal, Bebauungsplan Niederjahna Nord Textteil (Vorentwurf) Grünordnung 10.1 Anpflanzungen gem. 9, Abs. 1, Nr. 25 BauGB: Auf den privaten Baugrundstücken ist je angefangene 250 m 2 Grundstücksfläche mindestens ein Baum der Artenliste a) oder b) sowie ein Strauch der Artenliste c) zu pflanzen. Die bestehenden, in Planzeichnung dargestellten Bäume sind gemäß 9, Abs. 1, Nr. 25 b) BauGB zu erhalten. Für die nach Abs. 1 festgesetzten Anpflanzungen sind die folgenden Angaben zu Artenauswahl, Pflanzqualität, Sicherung des Bodenstandraumes, Pflanzzeitpunkt und Erhaltung der Pflanzung zu beachten. Artenlisten für Gehölzpflanzungen a) Großkronige Bäume Spitzahorn Bergahorn Roßkastanie Birke Rotbuche Stieleiche Sommerlinde b) Mittelkronige Bäume Feldahorn Hainbuche Esche Espe Eberesche Elsbeere Obstgehölze als Hochstamm Acer platanoides Acer pseudoplatanus Aesculus hippocasteanum Betula pendula Fagus sylvatica Quercus robur Tilia platyphyllos Acer campestre Carpinus betulus Fraxinus excelsior Populus tremula Sorbus aucuparia Sorbus torminalis c) Sträucher Berberitze Hasel Roter Hartriegel Weißdorn Liguster Heckenkirsche Felsenkirsche Schwarzdorn Berberis vulgaris Corylus avellana Cornus sanguinea Crataegus monogyna Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Prunus mahaleb Prunus spinosa

7 Gemeinde Käbschütztal, Bebauungsplan Niederjahna Nord Textteil (Vorentwurf) 7 Hundsrose, Rose Salweide Ginster d) Geschnittene Hecken Feldahorn Hainbuche Kornelkirsche Weißdorn Rosa canina., spec. Salix caprea Sarothamnus scoparius Acer campestre Carpinus betulus Cornus mas Crataegus monogyna Mindestqualität zum Zeitpunkt der Pflanzung Großkronige Bäume: Hochstämme oder Stammbüsche, 3 4 x verpflanzt, Stammumfang (StU) cm Mittelkronige Bäume: wie vor, jedoch StU cm Sicherstellung des Pflanzenstandraums: Für Bäume: Bodenstandraum mind. 9,0 m 2 ; Mindestbreite 2,0 m; Tiefe 1,0 m Ausführungszeitpunkt der Pflanzungen: Die Umsetzung der Pflanzgebote auf den privaten Grundstücksflächen muss spätestens nach Baufertigstellung erfolgen. Erhaltung und Pflege der Pflanzungen Sämtliche Pflanzungen, sind vom Grundstückseigentümer im Wuchs zu fördern, zu pflegen und vor Zerstörung zu schützen. Ausgefallene Pflanzen sind artgleich zu ersetzen. Bäume sind bis zur Ausbildung eines gleichmäßigen Kronenaufbaues gegebenenfalls mit einem Erziehungsschnitt zu versehen, anschließend ist im Rahmen der Unterhaltungspflege nur noch in Zeitabständen von 5-10 Jahren das Totholz zu entfernen. Sträucher sind bedarfsorientiert ca. alle Jahre während der Vegetationsruhe sukzessive zur Verjüngung auf den Stock zu setzen bzw. zurückzunehmen. Entstehen größere Wiesenflächen sind diese möglichst extensiv zu nutzen um artenreiche Bestände zu schaffen. Dazu sind die Flächen max. 2-3 mal pro Jahr, frühestens Ende Juni zu mähen. Das Schnittgut ist zu ent-

8 Gemeinde Käbschütztal, Bebauungsplan Niederjahna Nord Textteil (Vorentwurf) 8 fernen. Der unmittelbare Bereich im Süden der privaten Grundstücke kann als Nutzrasen /Nutzgarten ausgeführt werden. Wasserversickerung Pflanzflächen sind so anzuordnen und zu gestalten, dass sie eine breitflächige Versickerung von unverschmutztem Oberflächenwasser über die belebte Bodenzone ermöglichen. Hinweise Für weitere Gehölzpflanzungen, die nicht im Plan festgesetzt sind, sollen bevorzugt ebenfalls die in der Artenliste aufgeführten Arten verwendet werden. Koniferen und exotisch wirkende Gehölze sind zu vermeiden. Der Mutterboden ist gemäß 202 BauGB in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen (siehe Punkt 13.4) Naturschutzrechtlicher Ausgleich Nach Berechnung zwischen Ausgangs- und Planungswert ergibt sich ein Differenzwert von Bei Anlage einer Streuobstwiese (Biotop- Planungswert 25) ergibt sich der Kompensationsbedarf von ca. 585 m². Dieser Kompensationsbedarf ist auf externen Flächen durch geeignete naturschutzfachliche Maßnahmen auszugleichen. Die mit der Planung verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft erfordern somit, neben den für das Plangebiet vorgesehenen Regelungen hinsichtlich der grünordnerischen Gestaltung, zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Die Konkretisierung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen erfolgt im weiteren Verfahren in Abstimmung mit dem Landratsamt Meißen. 11. Niederschlagswasserbeseitigung Unverschmutztes Niederschlagswasser von Dach-, Hof- und wenig befahrenen Verkehrsflächen ist, sofern die Versickerungsfähigkeit und notwendige Kontaminationsfreiheit des Untergrundes gegeben ist, vor Ort über die belebte Bodenzone in den privaten Grünflächen oder bei eingeschränkter Versickerungsfähigkeit über geeignete Sickeranlagen nach Arbeitsblatt DWA - A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser und dem Merkblatt DWA-M 153 Hand-

9 Gemeinde Käbschütztal, Bebauungsplan Niederjahna Nord Textteil (Vorentwurf) 9 lungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser zur Versickerung zu bringen. Verschmutztes Niederschlagswasser und Niederschlagswasser von Flächen, auf denen mit wassergefährdeten Stoffen umgegangen wird bzw. auf denen ein solcher Umgang nicht auszuschließen ist, ist auf den einzelnen Grundstücken zurückzuhalten und in die öffentliche Kanalisation abzuleiten. 12. Sonstige textliche Festsetzungen 12.1 Alle Leitungen, die der Ver- und Entsorgung der Neubauten im Plangebiet dienen, sind unterirdisch zu verlegen. Oberirdische Öl- und Gasbehälter sind unzulässig Abfallbehälter müssen entweder in den Gebäuden oder in geschlossenen Müllboxen, die gestalterisch einzubeziehen sind, untergebracht werden Werbeanlagen sind bis zu einer Größe von maximal 0,50 m² nur an der Stätte der Leistung zulässig. Sie dürfen nur an Gebäuden parallel oder rechtwinklig zur Fassade oder an Einfriedungen angebracht werden. Unzulässig sind Fahnen sowie Anlagen mit wechselndem oder beweglichem Licht. 13. Textliche Hinweise 13.1 Mögliche Immissionen Durch die Bewirtschaftung der an das Plangebiet angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke können unvermeidliche Immissionen auftreten (Pflanzenschutzmaßnahmen sowie Düngung und Lärm). Heizungsanlagen sind möglichst mit Erdgas oder notfalls mit schwefelarmen Heizöl zu betreiben. Die Einhaltung der Abstandsregelung für Schornsteinaustrittsöffnungen gemäß 19 Abs. 1 Nr. 2 der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung

10 Gemeinde Käbschütztal, Bebauungsplan Niederjahna Nord Textteil (Vorentwurf) Altlasten (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) als zwingende Voraussetzung für die Zulassung des Betriebs von Kaminöfen und Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe ist bei der Gebäudeplanung vorsorglich zu beachten. Werden schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten bekannt oder verursacht, sind diese gemäß 10 Abs. 2 Sächsisches Abfallwirtschaftsund Bodenschutzgesetz (SächsABG) vom 15. Juni 1999 (SächsGVBl. Nr. 9/1999 S. 262 ff.) unverzüglich den zuständigen Behörden (Umweltamt des Landratsamtes Meißen) mitzuteilen Meldepflicht geologischer Daten Werden im Zuge der Bebauung Baugrundgutachten angefertigt wird darauf hingewiesen, dass für die Durchführung von Bodenaufschlüssen gemäß Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Lagerstättengesetz vom 23. Mai 2008 und Bekanntmachungen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie zu Hinweisen zur Vorbereitung und Durchführung von Bohrarbeiten vom Bohranzeige- und Bohrergebnismitteilungspflicht gegenüber der Abteilung 10 (Geologie) des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie besteht Schutz des Mutterbodens Der Mutterboden ist gemäß 202 BauGB in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Bei Oberbodenarbeiten sind die Richtlinien der DIN , DIN und DIN zu beachten. DIN : Grundsätze des Landschaftsbaus DIN : Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke DIN : Erdarbeiten Grundwasser

11 Gemeinde Käbschütztal, Bebauungsplan Niederjahna Nord Textteil (Vorentwurf) Schlussbestimmungen 14.1 Inkrafttreten Der Bebauungsplan tritt gemäß 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft. Käbschütztal, Uwe Klingor, Bürgermeister

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