Demographie im Betrieb aktuelle Herausforderungen. PD Dr. Martin Brussig Älter werden im Betrieb Fachgespräch Arbeitsrecht 10.

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1 Demographie im Betrieb aktuelle Herausforderungen PD Dr. Martin Brussig Älter werden im Betrieb Fachgespräch Arbeitsrecht 10. September 2015

2 Die Alterserwerbsbeteiligung steigt Quelle: Eurostat. 2

3 steigt deshalb auch das Erwerbsaustrittsalter? Quelle: eigene Darstellung. 3

4 Alterserwerbsbeteiligung steigt stark, Eurostat- Erwerbsaustrittsalter uneinheitlich Quelle: Eurostat. 4

5 Veränderung der Alterserwerbsbeteiligung: Kohortenansatz Quelle: Brussig, Martin; Ribbat, Mirko (2014): Entwicklung des Renteneintrittsalters: Anstieg und Differenzierung. Institut Arbeit und Qualifikation. Duisburg, Düsseldorf (Altersübergangs-Report, ). 5

6 Anstieg des mittleren Erwerbsaustrittsalters (synthetische Kohorten) Quelle: Brussig, Martin; Ribbat, Mirko (2014): Entwicklung des Renteneintrittsalters: Anstieg und Differenzierung. Institut Arbeit und Qualifikation. Duisburg, Düsseldorf (Altersübergangs-Report, ). 6

7 Durchschnittliches Erwerbsaustrittsalter variiert stark zwischen Berufen Hoch-, Tiefbauberufe Durchschnitt Schriftwerkschaffende Berufe Chemie- und Kunststoffberufe Ingenieure, Chemiker, Physiker, Mathematiker Quelle: Brussig, Martin; Ribbat, Mirko (2014): Entwicklung des Renteneintrittsalters: Anstieg und Differenzierung. Institut Arbeit und Qualifikation. Duisburg, Düsseldorf (Altersübergangs-Report, ). 7

8 Zwischenfazit Nicht nur die Alterserwerbsbeteiligung nimmt zu auch der Erwerbsaustritt erfolgt später Erhebliche Unterschiede zwischen Berufen Bisherige Indikatoren sind unzureichend Eurostat: Querschnittsindikator AÜ-Report: synthetische Kohorten Bedarf an echten Kohorten und an einer genaueren Differenzierung nach der Art der Tätigkeit 8

9 Mittleres Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Quelle: SIAB, eigene Berechnungen. 9

10 Mittleres Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit und ohne Altersteilzeitarbeit Quelle: SIAB, eigene Berechnungen. 10

11 Mittleres Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung mit und ohne Altersteilzeitarbeit, nach Wirtschaftszweigen Quelle: SIAB, eigene Berechnungen. 11

12 Mittleres Austrittsalter aus Arbeitsmarktaktivität (versicherungspflichtige Beschäftigung, Minijobs, Arbeitslosigkeit) 12

13 Veränderung des Arbeitsmarktaustrittsalters und der Altersdifferenz, zwei Kohorten (1940 / 1945) Quelle: SIAB, eigene Berechnungen. 13

14 Zugang in Altersrente und Arbeitsbelastungen Rentenzugänge aus versicherungspflichtiger Beschäftigung (ohne ATZ) Rentenzugänge aus ATZ Werte über den Balken: Indexwerte für die Belastungen. Balken ohne Farbe mit in Klammern und kursiv gesetzten Werten sind nicht signifikant verschieden vom Wert im Alter 65. Quelle: SUF Rentenzugang 2010, Erwerbstätigenbefragung 2006, eigene Berechnungen. 14

15 und die Betriebe? Zunahme altersspezifischer Maßnahmen auf niedrigem Niveau Quelle: IAB-Betriebspanel 15

16 Eintrittsrate bei Neueinstellungen unverändert Quelle: Brussig, Martin (2011): Neueinstellungen im Alter: Tragen sie zu verlängerten Erwerbsbiografien bei? (Altersübergangs-Report, ). Online verfügbar unter 16

17 Zusammenfassung und Diskussion Steigendes Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Noch stärker steigendes Austrittsalter aus dem Arbeitsmarkt. Wichtigste Ursache: Änderungen in den sozialpolitischen Rahmenbedingungen, weniger betriebliche Personalpolitik Steigendes Austrittsalter aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wurde durch Altersteilzeit gestützt. Zugang in Altersteilzeit anscheinend nicht aufgrund von Arbeitsbelastungen. Hohe Arbeitsbelastungen sind aber eine wesentliche Barriere für einen späten Erwerbsausstieg und späten Rentenbeginn. Bislang wenig Veränderungen in der betrieblichen Personalpolitik (altersgerechte Maßnahmen, Neueinstellungen von Älteren) 17

18 Was bedeutet Flexibilität im Kontext des Rentenübergangs? Jede/r kann nur einmal in Rente! Flexibilität durch gestufte Altersgrenzen, für die versicherungsrechtliche Voraussetzungen zu erfüllen sind Heute noch: Differenzierte Altersgrenzen in Abhängigkeit von der Versicherungsbiographie und dem Vorliegen einer Schwerbehinderung AR für langj. Versicherte, für besonders langj. Versicherte, für schwerbehinderte Menschen Aktuell auslaufend: Spezielle Altersgrenzen in Abhängigkeit vom Erwerbsstatus (Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit) und Geschlecht (AR für Frauen) AR wegen Arbeitslosigkeit oder nach ATZ, für Frauen Alle diese Altersrenten weisen einen Alterskorridor auf: Zugang zwischen der frühestmöglichen und abschlagsfreien Altersgrenze Rentenbeginn nach individuellem Antrag (= eigener Entscheidung), versicherungsmathematische Abschläge pro Monat des vorzeitigen Beginns 18

19 Drei Gründe für vorzeitige Altersübergänge Zeitsouveränität nutzen Ruhestand genießen Individuelles Arbeitsvermögen aufgebraucht Ruhestand als Rettung Obligatorische Rente bei nachrangigem Sozialleistungsbezug 19

20 Zeitsouveränität nutzen Ruhestand genießen 20

21 Folgen: Ungleiche Chancen auf ein langes Erwerbsleben Spannweite des mittleren Erwerbsaustrittsalters reicht je nach Beruf von ca. 58 bis ca. 63 Jahren (alle: 61 Jahre, Kohorte 1945) Risikoberufe: u.a. Hoch- und Tiefbau, Hilfsarbeiter Potenzialberufe: z.b. schriftwerkschaffende Berufe Auffangberufe: z.b. sonstige Dienstleistungsberufe Zeitpunkt des Renteneintritts auch abhängig von beruflichen Belastungen Frühen Renteneintritte (60 vs. 63 und 65) kommen aus Berufen mit hohen Belastungen Gilt nicht bei Rentenzugängen aus Altersteilzeit (> Zugang in ATZ bislang nicht belastungsadäquat) Gilt nicht bei Rentenzugängen aus Arbeitslosigkeit (> dort sehr hohe Belastungswerte, aber nicht altersdifferenziert: Verkettung des Arbeitslosigkeits- und Frühberentungsrisikos bei sehr hohen Belastungen) Brussig, Martin; Ribbat, Mirko (2014): Entwicklung des Renteneintrittsalters: Anstieg und Differenzierung. Institut Arbeit und Qualifikation. Duisburg, Düsseldorf (Altersübergangs-Report, ). Brussig, Martin (2014): Arbeitsbelastungen im letzten Beruf und Verrentungszeitpunkt: Beschleunigen hohe Belastungen den Übergang in den Ruhestand? In: Zeitschrift für Sozialreform 60 (1), S

22 Obligatorische Rente bei nachrangigem Sozialleistungsbezug Ab Alter 63, Nachrangigkeit des SGB II ( 5, 12a SGB II) Nicht verpflichtet bei nur aufstockendem Leistungsbezug oder unmittelbar bevorstehender Erwerbsintegration 2011 geschätzt 16 Prozent der Rentenzugänge aus ALG II (ca Personen) betroffen, seitdem vermutlich steigend Ca. 25 Prozent Rentenzugang <63 Jahre, ca. 50 Prozent abschlagsfrei Bedürftigkeit wegen der Rentenabschläge vermutlich sehr selten, aber auch nicht nur in Einzelfällen Sehr viel höheres Armutsrisiko aber bei den übrigen Rentenzugängen aus dem ALG II Pflicht zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente für ALG II- Beziehende beschneidet deren Selbstbestimmung über ihren Status, greift in den erworbenen Rentenanspruch ein und behindert deren Aktivierung durch die Jobcenter. Ist aber politisch gewollt und höchstrichterlich bestätigt 22

23 Fazit Anstieg von Erwerbsaustrittsalter und Renteneintrittsalter, aber deutlich unterhalb der Regelaltersgrenze, wesentlich bedingt durch Rentenreformen Anhaltendes Interesse an gestuften Übergangsmöglichkeiten Alterskorridore gibt es nur mit versicherungsmathematischen Abschlägen Frei zugängliche Alterskorridore werden auch von Personen genutzt, die keine reale Wahl haben Abschläge dort ohne echte Legitimität Deshalb: Vorzeitige Rentenzugangsmöglichkeiten ja aber nur unter vorab spezifizierten Bedingungen Welche Zielgruppe? (langjährig Beschäftigte, besonders Belastete, gesundheitlich Eingeschränkte) Begründung? (verdienter Ruhestand, ausgleichende Gerechtigkeit, soziale Sicherung) Ziel? (gute Rente, lange Erwerbstätigkeit) Diese Bedingungen müssen in der öffentlichen Diskussion erkennbar sein. 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24

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