Margarethenhof GmbH Herrn Geschäftsführer Joseph A. Devadas Am Ostwall Krefeld

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1 Landratsamt Schwandorf, Postfach 15 49, Schwandorf Gegen Postzustellungsurkunde Margarethenhof GmbH Herrn Geschäftsführer Joseph A. Devadas Am Ostwall Krefeld Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 2.0 FQA-Heimaufsicht Unsere Nachricht vom: Name: Zimmer-Nummer: Telefon: Telefax: Datum: Unsere Homepage im Internet: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Träger der Einrichtung: Geprüfte Einrichtung: Margarethenhof GmbH Am Ostwall Krefeld Geschäftsführer: Herr Joseph A. Devadas Margarethenhof Haus Wackersdorf Kiefernstr Wackersdorf In der Einrichtung wurde am von 9.00 Uhr bis Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Pflege und Dokumentation Dienstgebäude: Öffnungszeiten: Bankverbindung: Wackersdorfer Straße 80 Montag - Donnerstag: von 08:00-15:30 Uhr Sparkasse Schwandorf Schwandorf Freitag: von 08:00-12:00 Uhr Kontonummer Telefon / BLZ Telefax / IBAN: DE poststelle@landkreis-schwandorf.de SWIFT-BIC: BYLADEM1SAD Sie erreichen das Landratsamt mit Citybus 102 oder mit Linienbus 105 und 106, halbstündlich ab Zentralem Omnibusbahnhof (am Bahnhof).

2 - 2 - Arzneimittel Hygiene Freiheit einschränkende Maßnahmen Personal Verpflegung Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: Im nachfolgenden Bericht wird die geschlechtsneutrale Schreibweise Bewohner, Angehöriger, Mitarbeiter, etc. gewählt, um dadurch einen ungestörten Textfluss beim Lesen zu erreichen. Mit dieser Formulierung sind stets beide Geschlechter gemeint. I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen (eingestreut) Therapieangebote: Ergotherapie Angebotene Plätze: 59 davon Beschützende Plätze: keine davon Plätze für Rüstige: keine (gemäß Vergütungsvereinbarung) Belegte Plätze: 58 Einzelzimmerquote: 77 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 46,98 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 3 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Es wurden fünf Bewohnerinnen und Bewohner pflegefachlich begutachtet. Sie machten vom äußeren Erscheinungsbild her

3 - 3 - überwiegend einen gut gepflegten Eindruck. Ebenso waren auch die Zimmer und Betten überwiegend in sauberen Zustand. Die befragten Bewohner äußerten sich lobend über die Einrichtung und das Personal. Die besuchten Zimmer waren wohnlich mit eigenen Möbeln ausgestattet. Der Speisesaal war am Begehungstag der Jahreszeit entsprechend sommerlich mit Blumen-Tischläufern und Wanddekoration geschmückt. Die von zwei Bewohnern überprüfte Medikation war korrekt. Der geprüfte BtM-Bestand stimmte mit den Aufzeichnungen überein. Die Medikamente wurden adäquat in den Kühlschränken unter min./max.-kontrolle gelagert. Der Koch befragt täglich nach der Essensausgabe die Bewohner, wie ihnen das Essen geschmeckt hat. Es werden auch saisonale und regionale Gerichte, wie z. B. Hollerkücherl, für die Bewohner gekocht. Seit diesem Jahr erhalten die Bewohner täglich frische Kuchen von einer nahegelegenen Bäckerei. Beim sog. Bayerischen Frühstück erhalten die Bewohner Weißwürste, frische Brezen und Bier. Bei heißem Wetter bietet die Einrichtung den Bewohnern Eiskaffee, Eis und Melonenstücke an. Fast alle Empfehlungen des letzten Prüfberichtes wurden umgesetzt. So wurde z. B. die Hauszeitung dieses Jahr wieder eingeführt. Die Einrichtung scheint gut in das Ortsleben eingebunden zu sein. Der Kindergarten und Schulen besuchen die Einrichtung regelmäßig. Der Pensionistenverein Wackersdorf ist regelmäßig in der Einrichtung und die örtliche Bücherei führt Lesestunden mit den Bewohnern durch. Die Einrichtung macht regelmäßig Ausflüge mit den Bewohnern in die nähere Umgebung. Einmal im Jahr findet ein Gedenkgottesdienst für die Verstorbenen des vergangenen Jahres statt. In einer Power-Point-Präsentation wird mit Fotos an die Verstorbenen erinnert. In der Einrichtung wird im Rahmen der Sozialen Betreuung Klangschalen- Therapie angeboten. Der barrierefreie Zugang zur Terrasse wurde fertig gestellt. Dadurch ist die Terrasse für Rollstuhlfahrer und Bewohner mit Rollatoren viel besser erreichbar. Alle stichprobenartig überprüften richterlichen Beschlüsse zu Freiheit einschränkenden Maßnahmen waren vollzählig und korrekt vorhanden. Die Einrichtung ist bemüht, Freiheit einschränkende Maßnahmen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

4 - 4 - II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Die angespannte Personalsituation im Hinblick auf den Fachkräftemangel machte sich auf verschiedene Weise bemerkbar. Ein transurethraler Dauerkatheter wurde bei einem Bewohner falsch gelegt und eine Sauerstoffbrille war bei einem Bewohner nicht fachgerecht angebracht (siehe Mängel). II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Im Bereich der ärztlichen Anordnungen konnte noch keine wesentliche Optimierung festgestellt werden. Wiederum wurden Maßnahmen der Behandlungspflege wie z.b. BZ- und RR- Messungen nicht konsequent durchgeführt. Das Problem ist der Heimleiterin und Pflegedienstleitung bekannt, konnte jedoch noch nicht zufriedenstellend gelöst werden. Empfohlen wird, eine Pflegekraft namentlich zu beauftragen, diese Maßnahmen zu tätigen und zu dokumentieren. Bei der Sichtung der Vitalwerte in der Pflegedokumentation wurde bemerkt, dass ein Bewohner in einem Zeitraum von sechs Monaten 12,5 kg an Gewicht verloren hat. Da der Bewohner das Essen häufig verweigert, sollten geeignete Maßnahmen überlegt werden, um einem weiteren Gewichtsverlust entgegenzuwirken. Empfohlen wird, dem Bewohner hochkalorische Trinknahrung anzubieten und eventuell die Mahlzeiten mit Maltocal oder Ähnlichem anzureichern. Bei der Begutachtung eines weiteren Bewohners fiel auf, dass dieser häufig stürzt, da er sich soweit möglich noch selbstständig bewegen möchte. Zuletzt hat der Bewohner großflächige Hämatome im Schulterbereich beim eigenständigen Transfer vom Rollstuhl ins Bett davongetragen. Positiv zu werten ist, dass keine Fixierungsmaßnahmen von Seiten des Pflegepersonals überlegt werden, sondern die Eigenständigkeit unterstützt wird. Empfohlen wird der Einsatz von Hüftprotektoren, um den Bewohner weitgehend vor den Folgen der Stürze zu bewahren, wobei häufig der Oberschenkelbereich betroffen ist. Im Pflegemittellager des Untergeschosses wurde Sekusept mit Verfallsdatum Juni 2013 und im Aussegnungsraum Incidin N mit Verfallsdatum Oktober 2011 vorgefunden. Eine Beschriftung über Anbruch und daraus resultierender Haltbarkeit fand sich nicht. Im Pflegebad des 1. Obergeschosses war am Händedesinfektionsmittelspender weder Anbruch- oder Verfallsdatum lesbar, ebenso zeigte sich der Spender nicht adäquat aufbereitet. Bei Incidin Foam Verfallsdatum

5 - 5 - Oktober 2014 war kein Anbruch Datum vermerkt. Die Aufbereitung von Wipes-Ecolab war nicht nachvollziehbar. Im Fäkalienraum des 1. Obergeschosses fand sich eine Lösung Incicin Extra N angesetzt bei der das Ansetzdatum fehlte. Es ist darauf zu achten, dass Anbruch- und Verfalldaten dauerhaft lesbar auf den Gebinden erkennbar sind, die entsprechenden Arbeitsanweisungen sind zu überarbeiten. Insgesamt findet sich eine Vielzahl eingesetzter Reinigungs- und Desinfektionsprodukte, hier wird empfohlen, diese dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Im Therapieraum fand sich eine Liege, die bei Behandlungen verschiedener Patienten nicht oder nur unter sehr schweren Bedingungen sachgerecht aufbereitet werden kann, hier wird dringend ein Ersatz durch einen den spezifischen Bedürfnissen angepasste Liege empfohlen. Ein Bewohner äußerte sich negativ über den häufigen Personalwechsel. Es sollten Maßnahmen zum Aufbau und langfristigen Erhalt eines konstanten Mitarbeiterstammes ergriffen werden. Für die Bewohner ist es sehr wichtig dauerhafte Beziehungen zu den Pflegekräften aufbauen zu können. Dies wird durch zu häufigen Personalwechsel sehr erschwert. Die Infotafel mit Fotos und Angaben zum Heimbeirat wurde noch nicht angebracht. Sie soll aber in den nächsten Wochen fertig gestellt sein. Im Herbst 2012 fand eine Mitarbeiterbefragung statt. Es wurde kritisiert, dass zu wenig Personal vorhanden sei und dass die Übergabe-Zeit zu kurz sei. Es wird empfohlen darauf zu achten, dass sich die Mitarbeiterzufriedenheit verbessert und die Kritik ernst genommen wird. Die Fachkraftquote sollte stabil eingehalten werden und die Übergabe-Zeit sollte in Absprache mit den Mitarbeitern verlängert werden. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege und Dokumentation III Sachverhalt: Im Gespräch mit einem Bewohner beklagte dieser, dass man ihm die Notrufglocke weggenommen hätte und er sich nun nicht mehr bemerkbar machen könne, wenn er Hilfe bräuchte. Nach Rücksprache mit der Pflegedienstleitung bestätigte diese die Maßnahme, da der Bewohner sich das Kabel der Glocke um den Hals gewickelt hätte. III Sachverhalt: Beim Besuch eines Bewohners in seinem Zimmer war ersichtlich, dass dieser aufgrund seiner Diagnose COPD (= chronische

6 - 6 - Lungenerkrankung) mit Sauerstoff versorgt werden muss. Die Sauerstoffbrille war jedoch nicht fachgerecht angebracht, sodass der Sauerstoff nicht optimal in die Nase gelangen konnte. Der Bewohner klagte über Atemnot. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III Jeder Bewohner muss sich in einer Notsituation durch ein geeignetes Notrufsystem bemerkbar machen können. In diesem Fall einer möglichen Suizidgefährdung muss auf ein kabelloses System zurückgegriffen werden, wie z.b. mittels eines Telefons oder einer anderweitigen Vorrichtung. III Eine gesicherte fach- und sachgerechte medizinische Versorgung der Bewohner muss stets gewährleistet sein. Atemnot kann beim Bewohner große Ängste hervorrufen. Es wird empfohlen, die Pflegekräfte immer wieder im richtigen Umgang mit Medizinprodukten zu schulen. III.2. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Personaleinsatzplanung III Sachverhalt: Bei 56 Bewohnern der Pflegestufen 0 3 ergab sich eine Geronto-Fachkraftquote von 1,86 Vollzeitstellen. Zum Zeitpunkt der Prüfung verfügte die Einrichtung über eine Gerontofachkraft mit einem Stellenanteil von 1,0. Damit wurde die Geronto-Fachkraftquote unterschritten. Eine Zustimmung zur Abweichung von der gesetzlichen Quote war zum Zeitpunkt der Prüfung nicht beantragt. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III Es wird empfohlen, auf die Einhaltung der Geronto-Fachkraftquote zu achten. Dieser Mangel wurde zum durch die Einstellung einer zweiten Gerontofachkraft mit einem Stellenanteil von 1,0 behoben. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt IV.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Personaleinsatzplanung IV.1.1.Sachverhalt: Es wurde festgestellt, dass in der Einrichtung nicht die nach 15 Abs. 1 AVPfleWoqG erforderliche Anzahl an Fachkräften vorgehalten wurde. Nach den Berechnungen gemäß den vereinbarten Personalschlüsseln müsste die Einrichtung insgesamt mindestens 10,77 Vollzeitstellen an Pflegefachkräften vorhalten. Tatsächlich waren jedoch zum Zeitpunkt der Überprüfung nur 9,75 Vollzeitkräfte beschäftigt. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe der Fachkraftquote muss jeder zweite Beschäftigte eine Fachkraft sein. Die Quote bemessen am

7 - 7 - Personalschlüsselbedarf lag zum Zeitpunkt der Heimüberprüfung nur bei 46,98 %. Damit ist die Gefahr gegeben, dass die Qualität der pflegerischen Versorgung nicht gewährleistet ist, und die Bewohner einen Schaden erleiden. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden bereits Mängel festgestellt. Die Einrichtung vollzog deshalb bis zur Erfüllung der Fachkraftquote einen freiwilligen Aufnahmestopp. IV.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). IV.1.3. Es wird dringend empfohlen, durch weitere umgehende Personaleinstellungen bzw. Erhöhung der Stellenanteile beim vorhandenen Personal die erforderliche Anzahl an Pflegefachkräften vorzuhalten. Gegebenenfalls könnten auch über Zeitarbeitsfirmen Fachkräfte beschäftigt werden. Der freiwillig erklärte Aufnahmestopp ist bis zur Einhaltung der erforderlichen Fachkraftquote strikt einzuhalten. Dieser erneut festgestellte Mangel wurde ab dem durch die Übernahme einer fertig ausgebildeten Pflegefachkraft behoben. Die Fachkraftquote betrug zum ,29 %. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Veröffentlichung des Prüfberichts Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Prüfbericht nach Art. 6 Abs. 2 PfleWoqG veröffentlicht werden kann. Eine Veröffentlichung auf der Homepage des Landkreises Schwandorf ( ist jedoch nach der neuesten Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs nur mit Zustimmung des Trägers zulässig. Daneben kann der zuständigen Behörde binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Prüfberichts seitens des Trägers eine Gegendarstellung in elektronischer Form übermittelt werden, die als gesondertes Dokument zeitgleich mit dem Prüfbericht veröffentlicht wird.

8 - 8 - Die Gegendarstellung darf sich ausschließlich auf die von der zuständigen Behörde für den Tag der Überprüfung der Einrichtung getroffenen Feststellungen beziehen. In ihr kann beispielsweise dargestellt werden, inwieweit seitens der Einrichtung die im Prüfungszeitpunkt festgestellten Mängel mittlerweile abgestellt wurden. VII. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Schwandorf. Wackersdorfer Str. 80, Schwandorf, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene

9 - 9 - Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl. 2007, 390), wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. - Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch E- Mail) ist unzulässig. - Kraft Bundesrecht ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.

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