Aussichtsturm AMTSBLATT. Usedomer. auf dem Kückelsberg. Jahrgang 4 Mittwoch, den 20. Februar 2008 Nr. 02

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1 Usedomer AMTSBLATT Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Usedom-Süd mit den Gemeinden Benz, Dargen, Garz, Kamminke, Korswandt, Koserow, Loddin, Mellenthin, Pudagla, Rankwitz, Stolpe auf Usedom, Ückeritz, Zempin, Zirchow und der Stadt Usedom Jahrgang 4 Mittwoch, den 20. Februar 2008 Nr. 02 Aussichtsturm auf dem Kückelsberg

2 Usedom-Süd 2 Nr. 02/2008 Amt Usedom-Süd - Wir sind für Sie da - Postanschrift: Amt Usedom-Süd Markt Usedom Telefonisch sind wir unter den folgenden Rufnummern für Sie erreichbar: Standort Usedom, Markt 7 Vorwahl: / Zentrale Fax Obergeschoss Herr Meenke/Leitender Verwaltungsbeamter Herr Schröder/Amtsvorsteher Herr Bergmann/ Hauptamtsleiter Frau Niechotz/Ortsrecht/ Wahlen Frau Müller/Frau Köster Sitzungsmanagement/ Protokolldienst Frau Büttner/Sekretariat Herr Preiss/Tourismus/ Wirtschaft Frau Kaudasch/Personalamt Herr Ermlich/IT-Administrator Herr Roloff/Archivierung Frau Lange/Kämmerin Frau Kutzborski/ Stellv. Kämmerin/ Haushaltsplanung Frau Mittelstädt/ Haushaltsplanung Frau Kröhl/Kasse Frau Schröder/Steuern Frau Franke/ Verwaltung öffentliche Wohnungen/Liegenschaften Frau Jager/Steuern Frau Martens/Kassenleiterin Frau Harder/Vollstreckung Herr Menge/ Ordnungsamtsleiter Herr Wellnitz/ Ruhender Verkehr/ Sondernutzungen/Friedhöfe Frau Siebrecht/Wohngeld/ Soziales Herr Hauser/Meldeamt/ Standesamt Herr Hauser/Standesamt Frau Lohs/Sicherheit/Ordnung/ FFw Vorwahl: / Zentrale Fax Erdgeschoss Frau Zeplin/Bauamtsleiterin Frau Bialowons/ Stellv. Leiterin/Bauleitplanung Frau Pfitzmann/Bauleitplanung Frau Jäger/Liegenschaften Frau Mietzner/Liegenschaften Herr Biedenweg/ Bauverwaltung Frau Radünzel/Bauverwaltung Frau Helmer/Beiträge Tel. Standort Bürgeramt Koserow, Maria-Seidel-Straße 1 b Vorwahl: / Zentrale Fax Frau Kuhtz/Sekretariat/ Allg. Verwaltung/Fundbüro Frau Voss Allg. Verwaltung/ Kindertagesstätten Herr Schreiber/ Außendienst OA Herr Schmidt/ Außenstellenleiter Frau Brieger-Lupp/Standesamt/ Gewerbe Frau Bergmann/ Meldeamt/Wohngeld/Gewerbe Sprechzeiten der Amtsverwaltung Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr Uhr Freitag Uhr Sprechzeiten des Bürgerbüros in Zirchow Dienstag Uhr Impressum Usedomer Amtsblatt Mitteilungsblatt des Amtes Usedom-Süd mit öffentlichen Bekanntmachungen der Kommunalverwaltung Die Heimat- und Bürgerzeitung erscheint monatlich, wird in alle erreichbaren Haushalte des Amtes Usedom-Süd verteilt und kann über die Amtsverwaltung kos tenlos bezogen werden. Auflagenhöhe: Herausgeber & Satz und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Röbeler Straße 9, Sietow, Tel.: /57 90, Fax: / http.// info@wittich-sietow.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Amtsvorsteher. Verantwortlich für den außeramtlichen Teil und Anzeigenteil: H.-J. Groß, Verlagsleiter. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Seit 1. Januar 2006 gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 11. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4C-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleis tung.

3 Nr. 02/ Usedom-Süd Amtliche Bekanntmachungen Stellenausschreibung Das Amt Usedom-Süd schreibt zum 01. Mai 2008 zwei Stellen für Mitarbeiter/innen im Außendienst des Ordnungsamtes öffentlich aus. Die Einstellung erfolgt befristet im Zeitraum vom bis zum Diese Stellen werden nach der Entgeltgruppe 5 TVöD vergütet und beinhalten eine Arbeitszeit von jeweils 40 Wochenstunden. Die Probezeit beträgt 1 Monat. Der Einsatz erfolgt in den Gemeinden des Amtes Usedom-Süd im Schichtdienst, auch an Wochenenden sowie Sonn- und Feiertagen. Zu den Aufgaben zählen insbesondere Kontroll- und Durchsetzungstätigkeiten im Bereich Sicherheit und Ordnung sowie die Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr. Gesucht werden zwei tatkräftige Mitarbeiter mit guten Fähigkeiten im Bereich Kommunikation und Konfliktlösung sowie Ortskenntnissen. Weiterhin erwarten wir Flexibilität, selbstständiges Arbeiten, Verantwortungsbewusstsein und PKW-Führerschein. Nähere Auskünfte erhalten Sie im Amt Usedom-Süd bei Herrn Bergmann unter der Telefonnummer: / Interessenten richten ihre Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unterlagen bis zum an das Amt Usedom-Süd, Hauptamt, Markt 7, Usedom. Amt Usedom-Süd Der Amtsvorsteher Bekanntmachung Haushaltssatzung des Amtes Usedom-Süd für das Haushaltsjahr 2008 Der Amtsausschuss hat auf seiner Sitzung am den nachfolgenden Beschluss gefasst: Der Amtsausschuss des Amtes,Usedom-Süd beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr Die Haushaltssatzung wird wie folgt bekannt gegeben: Haushaltssatzung des Amtes Usedom-Süd für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund 129 i. V. m. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) wird nach Beschlussfassung des Amtsausschusses vom folgende Haushaltssatzung erlassen. 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird 1. im Verwaltungshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro und 2. im Vermögenshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro 2 1. Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird auf Euro 2. der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 0 Euro 3. Die Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 0 Euro veranschlagt. 3 Die Amtsumlage wird auf 24,93 % der Umlagegrundlagen nach dem FAG Stadt Usedom, gez. K.-H. Schröder Amtsvorsteher Der Haushaltsplan liegt während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Amt Usedom-Süd, Markt 7 in Usedom, Zimmer 39, zur Einsichtnahme aus. Eine Genehmigung durch die Landrätin des Landkreises Ostvorpommern als untere Rechtsaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend ab in Kraft. i. A. gez. Lange Kämmerin Amt Usedom-Süd Der Amtsvorsteher Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Korswandt für das Haushaltsjahr 2008 Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am den nachfolgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr Die Haushaltssatzung wird wie folgt bekannt gegeben: Haushaltssatzung der Gemeinde Korswandt für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund 47 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Korswandt vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird 1. im Verwaltungshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro 2 im Vermögenshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro

4 Usedom-Süd 4 Nr. 02/ Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird auf Euro 2. der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 0 Euro festgesetzt 3. Die Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 0 Euro veranschlagt. 3 Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. Korswandt, den gez. Wurzel Bürgermeister Der Haushaltsplan liegt während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Amt Usedom-Süd, Markt 7 in Usedom, Zimmer 38, zur Einsichtnahme aus. Eine Genehmigung durch die Landrätin des Landkreises Ostvorpommern als untere Rechtsaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Die Haushaltssatzung tritt ab in Kraft. i. A. Lange Kämmerin Amt Usedom-Süd Der Amtsvorsteher Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Dargen für das Haushaltsjahr 2008 Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am den nachfolgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr Die Haushaltssatzung wird wie folgt bekannt gegeben: Haushaltssatzung der Gemeinde Dargen für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 47 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Dargen vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird 1. im Verwaltungshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro 2. im Vermögenshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro 2 1. Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird auf Euro 2. der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 0 Euro 3. Die Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von veranschlagt. 0 Euro 3 Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H. für Grundstücke (Grundsteuer B) 305 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. Dargen, den gez. Finn Bürgermeisterin Der Haushaltsplan liegt während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Amt Usedom-Süd, Markt 7 in Usedom, Zimmer 38, zur Einsichtnahme aus. Mit Schreiben vom wurde durch die Landrätin des Landkreises Ostvorpommern als untere Rechtsaufsichtsbehörde folgende Haushaltsverfügung erlassen: Der in 2 Nr. 1 der Haushaltssatzung festgesetzte Kassenkreditbetrag wird gemäß 49 Abs. 3 KV M-V bis zu einer Gesamthöhe von EURO ,00 (dreihunderttausend) genehmigt. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend ab in Kraft. i. A. gez. Kutzborski Stellv. Kämmerin Amt Usedom-Süd Der Amtsvorsteher Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Kamminke für das Haushaltsjahr 2008 Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am den nachfolgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kamminke beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr Die Haushaltssatzung wird wie folgt bekannt gegeben: Haushaltssatzung der Gemeinde Kamminke für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 47 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Kamminke vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird 1. im Verwaltungshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro 2. im Vermögenshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro

5 Nr. 02/ Usedom-Süd 2 1. Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird auf Euro 2. der Gesamtbetrag der Kredite wird auf Euro - davon für Zwecke der Umschuldung Euro 3. Die Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 0 Euro veranschlagt. 3 Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H. für Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. Kamminke, den gez. Hartmann Bürgermeister Der Haushaltsplan liegt während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Amt Usedom-Süd, Markt 7 in Usedom, Zimmer 38, zur Einsichtnahme aus. Eine Genehmigung durch die Landrätin des Landkreises Ostvorpommern als untere Rechtsaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend ab in Kraft. i. A. gez. Kutzborski Stellv. Kämmerin Amt Usedom-Süd Der Amtsvorsteher Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Zempin für das Haushaltsjahr 2008 Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am den nachfolgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr Die Haushaltssatzung wird wie folgt bekannt gegeben: Haushaltssatzung der Gemeinde Zempin für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 47 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Zempin vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird 1. im Verwaltungshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro und 2. im Vermögenshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro 2 1. Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird auf Euro 2. der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 0 Euro davon für Zwecke der Umschuldung auf 0 Euro 3. Die Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 0 Euro veranschlagt. 3 Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer - für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 200 v. H. (Grundsteuer A) - für Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. 4 Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Fremdenverkehrsamt werden festgesetzt: 1. im Erfolgsplan - die Erträge Euro - die Aufwendungen Euro - der Jahresgewinn Euro - der Jahresverlust 0 Euro 2. im Vermögensplan - die Einnahmen Euro - die Ausgaben Euro 3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen auf Euro - davon für Zwecke der Umschuldung 0 Euro der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 Euro der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 Euro Zempin, den gez. Schön Bürgermeister Der Haushaltsplan liegt während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Amt Usedom-Süd, Markt 7, in Usedom, Zimmer 37, zur Einsichtnahme aus. Mit Schreiben vom durch die Landrätin des Landkreises Ostvorpommern als untere Rechtsaufsichtbehörde wurde folgende Haushaltsverfügung erlassen: 1. Die Genehmigung des in 2 Ziffer 2 der Haushaltssatzung 2008 festgesetzten Höchstbetrages der Kassenkredite wird versagt. 2. Die Aufnahme des in 4 Ziffer 3 der Haushaltssatzung 2008 veranschlagten Kredites in Höhe von wird gemäß 49 Abs. 1 KV M-V genehmigt. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend ab in Kraft. i. A. gez. Lange Kämmerin Zeitungsleser wissen mehr!

6 Usedom-Süd 6 Nr. 02/2008 Amt Usedom-Süd Der Amtsvorsteher Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Pudagla für das Haushaltsjahr 2008 Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am den nachfolgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr Die Haushaltssatzung wird wie folgt bekannt gegeben: Haushaltssatzung der Gemeinde Pudagla für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 47 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Pudagla vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird 1. im Verwaltungshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro und 2. im Vermögenshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Höchstbetrag des Kassenkredites auf Euro 2. Der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 0 Euro - davon für Zwecke der Umschuldung 0 Euro 3. Die Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 0 Euro veranschlagt. 3 Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer - für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 200 v. H. (Grundsteuer A) - für Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 300 v. H. Pudagla, den gez. Fischer Bürgermeister Der Haushaltsplan liegt während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Amt Usedom-Süd, Markt 7, in Usedom, Zimmer 37, zur Einsichtnahme aus. Eine Genehmigung durch die Landrätin des Landkreises Ostvorpommern als untere Rechtsaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend ab in Kraft. i. A. gez. Lange Kämmerin Amt Usedom-Süd Der Amtsvorsteher Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Koserow für das Haushaltsjahr 2008 Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am den nachfolgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr Die Haushaltssatzung wird wie folgt bekannt gegeben: Haushaltssatzung der Gemeinde Koserow für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 47 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Koserow vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird 1. im Verwaltungshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro und 2. im Vermögenshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro 2 1. Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird auf Euro 2. der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 0 Euro - davon für Zwecke der Umschuldung auf 0 Euro 3. Die Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 0 Euro veranschlagt. 3 Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer - für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 200 v. H. (Grundsteuer A) - für Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 250 v. H. 4 Für den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kurverwaltung werden festgesetzt: 1. im Erfolgsplan - die Erträge Euro - die Aufwendungen Euro - der Jahresgewinn Euro - der Jahresverlust 0 Euro 2. im Vermögensplan - die Einnahmen Euro - die Ausgaben Euro 3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen auf 0 Euro - davon für Zwecke der Umschuldung 0 Euro der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 Euro der Höchstbetrag der Kassenkredite auf Euro Koserow, den gez. Hilpert Bürgermeister

7 Nr. 02/ Usedom-Süd Der Haushaltsplan liegt während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Amt Usedom-Süd, Markt 7, in Usedom, Zimmer 37, zur Einsichtnahme aus. Eine Genehmigung durch die Landrätin des Landkreises Ostvorpommern als untere Rechtsaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend ab in Kraft. i. A. gez. Lange Kämmerin Amt Usedom-Süd Der Amtsvorsteher Bekanntmachung Haushaltssatzung der Gemeinde Stolpe auf Usedom für das Haushaltsjahr 2008 Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am den nachfolgenden Beschluss gefasst: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe auf Usedom beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr Die Haushaltssatzung wird wie folgt bekannt gegeben: Haushaltssatzung der Gemeinde Stolpe auf Usedom für das Haushaltsjahr 2008 Aufgrund der 47 ff. Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird 1. im Verwaltungshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro 2. im Vermögenshaushalt - in der Einnahme auf Euro - in der Ausgabe auf Euro 2 1. Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird auf Euro 2. der Gesamtbetrag der Kredite wird auf 0 Euro 3. Die Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 0 Euro veranschlagt. 3 Die Hebesätze der Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer - für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 230 v. H. (Grundsteuer A) - für Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v. H. 2. Gewerbesteuer 330 v. H. Stolpe auf Usedom, den gez. Schliewe Bürgermeister Der Haushaltsplan liegt während der Dienststunden im Verwaltungsgebäude Amt Usedom-Süd, Markt 7, in Usedom, Zimmer 38, zur Einsichtnahme aus. Eine Genehmigung durch die Landrätin des Landkreises Ostvorpommern als untere Rechtsaufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. ie Haushaltssatzung tritt rückwirkend ab in Kraft. i. A. gez. Kutzborski Stellv. Kämmerin Satzung über das Anbringen von Straßenschildern und Hausnummern in der Gemeinde Benz Auf Grund des 51 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommerns vom zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom (GVOBI. M-V S. 539) und des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom (GVOBI. M-V S. 205), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom (GVOBI. M-V S. 539) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Benz vom 05. Februar 2008 folgende Satzung erlassen: 1 Grundsatz Die Gemeinde Benz benennt die öffentlichen Verkehrsflächen (insbesondere Straßen, Wege und Plätze) und erteilt die Hausnummern (erstmalige Zuteilung, Umnummerierung, Einziehung), um eine schnelle und zuverlässige Orientierung im gesamten Gemeindegebiet zu gewährleisten. Private Erschließungsflächen werden ebenfalls benannt, wenn sie die übliche Funktion öffentlicher Verkehrsflächen erfüllen und die Auffindbarkeit einzelner Anwesen ohne Benennung wesentlich erschwert werden würde. 2 Straßenschilder Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Baulichkeiten aller Art an Straßen, Wegen und Plätzen, die eine Namensbezeichnung erhalten haben, sind verpflichtet, das Anbringen der Straßenschilder an ihren Gebäuden oder Einfriedungen bzw. das Aufstellen der dazu erforderlichen Vorrichtungen auf ihren Grundstücken zu dulden. 3 Hausnummern (1) Alle bebauten Grundstücke sind mit Hausnummern zu versehen. Die Vergabe der Hausnummer erfolgt auf Antragstellung des Eigentümers oder Besitzers und ist gebührenpflichtig. Die Nummern werden durch das Bauamt des Amtes Usedom-Süd festgelegt. (2) Für die Hausnummern sind deutlich lesbare arabische Zahlen zu verwenden. Die Schrifthöhe hat mindestens 8,5 cm zu betragen. (3) Die Nummerierung kann durch Nummernschilder aus Metall oder Werkstoffzahlen erfolgen. Auch ist das Aufbringen der Hausnummern auf Beleuchtungskörper zugelassen. (4) Die Hausnummern sind von der Straße aus gut sichtbar anzubringen. Bei Zeilenbauten mit mehreren Hauseingängen ist an dem der Straße zugekehrten Giebel ein entsprechendes Hausnummernschild mit der Sammelbezeichnung der Hauseingänge anzubringen. Außerdem ist jeder Hauseingang mit einem Nummernschild zu versehen. (5) Hausnummern, die den Vorschriften dieser Satzung nicht entsprechen oder schlecht eingesehen werden können, sind auf Weisung des Ordnungsamtes des Amtes Usedom-Süd zu ändern oder an anderer Stelle anzubringen.

8 Usedom-Süd 8 Nr. 02/ Beschaffung, Unterhaltung, Erneuerung Die Grundstückseigentümer oder Besitzer sind nach amtlicher Mitteilung verpflichtet, die Nummerierung auf eigene Kosten selbst vorzunehmen, zu unterhalten, zu erneuern und im Bedarfsfalle zu ändern. 5 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Benz, den Soweit bei Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- bzw. Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Bekanntmachung der Gemeindevertretung Pudagla über den Beschluss Nr. 03/08 vom zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Wohngebiet zum Achterwasser in Verlängerung der Lindenstraße und westlich des Neubaublocks 1. Die Gemeindevertretung Pudagla hat in ihrer öffentlichen Sitzung am die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Wohngebiet zum Achterwasser beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 bezeichnet das im beiliegenden Flurkartenauszug gekennzeichnete Gebiet der Gemarkung Pudagla Flur 7 Flurstücke Teilflächen aus, 72, 99 (Lindenstraße) und 102 (Weg zum Achterwasser) Flur 9 Flurstücke Teilflächen aus 12, 36/9, und 68 (Weg) Fläche rd. 1,45 ha Das Plangebiet befindet sich in westlicher Verlängerung der Lindenstraße und westlich des Neubaublockes. Es umfasst unbebaute Flächen, die unmittelbar an die vorhandene Ortsbebauung anschließen und derzeit noch als Ackerflächen genutzt werden. 2. Anlass der Planaufstellung Die lnnenbereichssatzung der Gemeinde Pudagla ist seit dem rechtskräftig. Die in der Satzung ausgewiesenen Abrundungs- und Erweiterungsflächen und auch vorhandenen Baulücken sind im Laufe der letzten Jahre weitestgehend bebaut worden. Neben der Innenbereichssatzung hat die Gemeinde seit 1994 an Wohnbauentwicklungsflächen lediglich den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 Pudagla West aufgestellt. Dieses Wohngebiet ist im Wesentlichen bereits fertig gestellt. Die Ortslage Pudagla biete daher gegenwärtig kaum noch Möglichkeiten, sich städtebaulich und einwohnermäßig zu entwickeln. Da die Gemeinde über eigene Grundstücke westlich des Wohnblocks verfügt, soll in diesem Bereich ein kleines Wohngebiet ausgewiesen werden. Die Entwicklung dieser Wohnbaufläche schließt unmittelbar an den Geltungsbereich der lnnenbereichssatzung an, führt zu einer sinnvollen Abrundung und Ergänzung der Ortslage und wertet den Bereich städtebaulich auf. Folgende konkrete Planungsziele werden angestrebt: Die Grundstücke sollen als Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO entwickelt werden. Entsprechend erster Planvorstellungen der Gemeinde könnten im Plangebiet maximal 15 Parzellen für Einzelhäuser gebildet werden. Die Kapazität wird auf maximal 1 Dauerwohnung je Wohnhaus und 1 Einliegerwohnung oder 1 Ferienwohnung begrenzt. Die äußere Erschließung des Plangebietes soll über die Lindenstraße und eine noch zu errichtende Umfahrt erfolgen. 3. Die Gemeinde Pudagla verfügt noch nicht über einen Flächennutzungsplan. Hinsichtlich der Zulässigkeit der Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes nach 8 Abs. 4 BauGB fand mit dem Landkreis Ostvorpommern, dem Amt Usedom Süd und dem Bürgermeister ein Vororttermin statt. Im Ergebnis stellte der Landkreis Ostvorpommern mit Schreiben vom fest: die Voraussetzungen für die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplanes nach 8 Abs. 4 BauGB sind gegeben. Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass für zukünftige Planungsabsichten die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes zwingende Voraussetzung ist. 4. Die Planung wird nach 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen. 5. Für alle im Zusammenhang mit der Planung entstehenden Kosten geht die Gemeinde in Vorleistung. Beim Verkauf der Parzellen werden die entstandenen Kosten vollständig auf die Grundstückspreise umgelegt. 6. Die Öffentfichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB soll durch Vorstellung von Inhalt, Ziel, Zweck und Auswirkungen der Planung im Rahmen einer Bürgeranhörung erfolgen. 7. Der Beschluss wird gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

9 Nr. 02/ Usedom-Süd Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 Umbau Stall zum Wohngebäude in der Swinemünder Str. 29 wird hiermit bekanntgemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 Umbau Stall zum Wohngebäude in der Swinemünder Str. 29 tritt mit Ablauf des in Kraft. Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 Umbau Stall zum Wohngebäude in der Swinemünder Str. 29 und die Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Usedom Süd, Markt 1 in Usedom im Bauamt während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: montags bis mittwochs von donnerstags von freitags von Uhr Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr und Uhr Uhr. Bekanntmachung der Stadt Usedom Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 und 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1998 über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 Umbau Stall zum Wohngebäude in der Swinemünder Str. 29 Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 umfasst das im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet der Gemarkung Usedom Flur 6 Flurstücke 351 und 395/1 teilweise (Sichtdreieck an der Swinemünder Str.) Flur 10 Flurstück 19/2 teilweise (Sichtdreieck am Töpferweg) Aufgrund des 13a des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBI. I, S. 2444), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I Nr. 64 S. 3316) sowie nach 86 der Landesbauordnung M-V vom (Gesetz- und Verordnungsblatt M-V 2006, Nr. 5 S. 102 ff.) wird entsprechend der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung Usedom vom die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 11 Umbau Stall zum Wohngebäude in der Swinemünder Str. 29, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) erlassen. Satzung der Stadt Usedom über den Bebauungsplan Nr. 11 für den Umbau Stall zum Wohngebäude in der Swinemünder Straße 29

10 Usedom-Süd 10 Nr. 02/2008 Bekanntmachung der Gemeinde Zirchow über den Beschluss Nr. 0006/08 vom zum ergänzenden Beschluss zum Aufstellungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Vitalwelt Inselträume 1. Die Gemeindevertretung Zirchow hat in ihrer Sitzung am die Ergänzung zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Vitalwelt lnselträume beschlossen. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 bezeichnet das im beiliegenden Flurkartenauszug gekennzeichnete Gebiet der Gemarkung Kutzow, Flur 3, Flurstücke: 1/22; 1/25; 1/26; 1/27; 1/28; 1/29; 1/30; 1/31; 1/32; 1/33; 1/34; 1/35; 1/36; 1/37; 1/38; 1/39; 1/40; 1/41; 1/42; 1/43; 1/44; 1/45; 1/46; 1/47; 1/48; 1/49; 1/50; 1/51; 1/52; 1/53; 1/54; 1/55; 1/56; 1/57; 1/58; 1/59; 1/60; 1/61; 1/62; 1/63; 1/64; 1/65; 1/66; 1/67; 1/68; 1/69; 1/70; 1/71; 1/72; 1/73; 1/74; 1/75; 1/76; 1/77; 1/78; 1/79; 1/80; 1/81; 1/82; 1/83; 1/84; 1/85; 1/86; 1/87; 1/88; 1/89; 1/90; 1/91; 1/92; 1/93; 1/94; 1/95; 1/96; 1/97; 1/98; 1/99; 1/100; 1/101; 1/102; 1/103; 1/104; 1/105; 1/106; 1/107; teilweise 1/109; teilweise 1/110 und teilweise 1/111 Fläche qm. Die Änderung folgender Planinhalte ist vorgesehen: Änderung der Festsetzung für das Sondergebiet SO 1 von bisher Sporthotel nach 11 BauNVO in neu Sondergebiet SO 1 Ferienhausgebiet nach 10 BauNVO Die bisher festgesetzte Fläche für Sport- und Spielanlagen ( 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) wird neu als Sondergebiet SO 1.1 Ferienhausgebiet nach 10 BauNVO Die ehemals ausgewiesene Sport- und Veranstaltungshalle innerhalb des Gebietes und die zulässigen Anlagen, die für eine Kampfbahn Typ A notwendig sind, entfallen. In den Sondergebieten SO 1 und SO 1.1 Ferienhausgebiet ist die Errichtung von Einzel- und/oder Doppelhäusern zulässig. Insgesamt ist die Errichtung von 52 Ferienhäusern vorgesehen. Das Sondergebiet SO 6 Sport, Freizeit und Erholung ( 11 BauN- VO) wird als Fläche für Bepflanzung und Begrünung zur Erhöhung des Grünanteils innerhalb des Gebietes vorgesehen. Eine Natursteinmauer, die beidseitig zu bepflanzen ist, wird als Abgrenzung zu den Sondergebieten SO 2/SO 3 errichtet. Im südwestlichen Geltungsbereich erfolgt innerhalb der Fläche B Röhricht eine Festsetzung für die bauliche Anlage einer geplanten Steganlage. In den Festsetzungen der bauordnungsrechtlichen Vorschriften (nach 86 [1] Nr. 1 und 2 LBauO M-V) erfolgt eine Änderung zu Dachform und Dachneigung. Satteldächer mit Krüppelwalm werden zugelassen. Shed-Dächer sind als Dachform weiterhin nicht zulässig. Das Sondergebiet SO 3 wird in den Geltungsbereich der 1. Änderung einbezogen, damit die gestalterische Festsetzung zur Dachform auch für dieses Gebiet Anwendung findet. Die Festsetzung für das Sondergebiet SO 3 Wochenendhausgebiet bezüglich der Zulässigkeit der Dachdeckung wird auf die Sondergebiete SO 1 und SO 1.1 Ferienhausgebiet übertragen. Es sind nur Rohrdächer aus Schilfrohr zulässig. Der Beschluss wird gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

11 Nr. 02/ Usedom-Süd Bekanntmachung der Gemeinde Zirchow zum Beschluss Nr. 0007/08 vom über den Entwurf und die Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Vitalwelt Inselträume Der Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 1 Vitalwelt Inselträume gemäß beiliegendem Übersichtsplan umfasst folgende Flurstücke der Gemeinde Zirchow, Gemarkung Kutzow, Flur 3, Flurstücke: 1/22; 1/25; 1/26; 1/27; 1/28; 1/29; 1/30; 1/31; 1/32; 1/33; 1/34; 1/35; 1/36; 1/37; 1/38; 1/39; 1/40; 1/41; 1/42; 1/43; 1/44; 1/45; 1/46; 1/47; 1/48; 1/49; 1/50; 1/51; 1/52; 1/53; 1/54; 1/55; 1/56; 1/57; 1/58; 1/59; 1/60; 1/61; 1/62; 1/63; 1/64; 1/65; 1/66; 1/67; 1/68; 1/69 1/70; 1/71; 1/72; 1/73; 1/74; 1/75; 1/76; 1/77; 1/78; 1/79; 1/80; 1/81; 1/82; 1/83; 1/84; 1/85; 1/86; 1/87; 1/88; 1/89; 1/90; 1/91; 1/92; 1/93; 1/94; 1/95; 1/96; 1/97; 1/98; 1/99; 1/100; 1/101; 1/102; 1/103; 1/104; 1/105; 1/106; 1/107; teilweise 1/109; teilweise 1/110, teilweise 1/111 Fläche qm. 1. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Vitalwelt Inselträume mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes werden in der Fassung von gebilligt. 2. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Vitalwelt Inselträume mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B), dem Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes sind nach 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Die von der Gemeindevertretung Korswandt in öffentlicher Sitzung am gebilligten Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Vitalwelt Inselträume mit der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), der Begründung und dem Entwurf des Umweltberichtes in der Fassung von liegen nach 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom bis zum im Bauamt des Amtes Usedom-Süd in Usedom, Markt 7 während folgender Zeiten: montags bis mittwochs von Uhr Uhr und Uhr Uhr und donnerstags von Uhr Uhr und Uhr Uhr und freitags von Uhr Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu den Planungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Vitalwelt Inselträume unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 3. Der Beschluss wird gemäß 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

12 Usedom-Süd 12 Nr. 02/2008 Bekanntmachung der Gemeinde Benz Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz hat in ihrer Sitzung am beschlossen, den Beschluss Nr. 28/06 vom , über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 Seeblick, aufzuheben. Der Plangeltungsbereich ist auf beiliegendem Übersichtsplan dargestellt und beinhaltet die Flurstücke 6, 7, 10, 69, 70, 71/3, 788/1, 788/2, 843 (teilw.), 889/2 (teilw.), 1048 (teilw.) Flur 1 Gemarkung Neppermin. Begründung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz hat in ihrer Sitzung am beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Nepperminer See aufzustellen und dessen Plangeltungsbereich sowohl in westliche Richtung als auch um die Feuerwehr herum zu erweitern. Damit kommt es teilweise zu Überschneidungen der Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 8 und Nr. 9 der Gemeinde Benz. Da die städtebaulich bedeutendsten Flurstücke um die Feuerwehr herum Bestandteil der Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Nepperminer See werden, hat die Gemeindevertretung sich entschlossen, den Bebauungsplan Nr. 9 Seeblick nicht aufzustellen und den bereits gefassten Beschluss zur Aufstellung aufzuheben. Bekanntmachung der Gemeinde Benz Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz hat in ihrer Sitzung am beschlossen, den Beschluss Nr. 29/06 vom , zur Satzung über eine Veränderungssperre für den Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 Seeblick, aufzuheben. Der Geltungsbereich der Satzung beinhaltet den Zentrumsbereich um die Feuerwehr herum und ist auf beiliegendem Übersichtsplan dargestellt. Er beinhaltet die Flurstücke 6, 7, 10, 69, 70, 71/3, 788/1, 788/2, 843 (teilw.), 889/2 (teilw.), 1048 (teilw.) Flur 1 Gemarkung Neppermin Begründung: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Benz hat beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 9 Seeblick der Gemeinde Benz aufzuheben, da die städtebaulich wichtigsten Flurstücke des Plangeltungsbereiches in den Erweiterungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Nepperminer See aufgenommen wurden. Gleichzeitig wurde in diesem Zusammenhang eine neue Satzung über eine Veränderungssperre für ein Teilgebiet des neuen Plangeltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 Am Nepperminer See erlassen, in dem diese Flurstücke Berücksichtigung fanden. Übersichtsplan zur Bekanntmachung der Aufhebung des Beschlusses Nr. 028/06 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 Seeblick der Gemeinde Benz Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 Seeblick der Gemeinde Benz Übersichtsplan zur Bekanntmachung der Aufhebung des Beschlusses Nr. 029/06 zur Satzung über eine Veränderungssperre

13 Nr. 02/ Usedom-Süd Bekanntmachung der Gemeinde Benz über die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Wohn- und Ferienpark Neppermin Geltungsbereich gemäß beigefügtem Planauszug: Gemarkung Neppermin Flur 1 Flurstücke 86/4-86/11; 88/7-88/9 und 127/1 Der von der Gemeindevertretung Benz in der öffentlichen Sitzung am gebilligte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Wohn- und Ferienpark Neppermin in der Fassung von mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und der Begründung liegen gemäß 3 (2) BauGB in der Zeit vom bis zum im Bauamt des Amtes Usedom Süd in Stadt Usedom, Markt 07 während folgender Zeiten: montags bis mittwochs donnerstags freitags von Uhr Uhr und Uhr Uhr und von Uhr Uhr und Uhr Uhr und von Uhr Uhr Bekanntmachung der Gemeinde Rankwitz zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 für das Ferienhausgebiet Peeneblick im Ortsteil Quilitz südlich des Hohlweges Geltungsbereich gemäß beigefügtem Übersichtsplan: Gemarkung Quilitz Flur 1 Flurstücke 187/2,189/19, 190/2, 190/3 und 191/3 Aufgrund des 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. l; S. 2444), zuletzt geändert durch Gesetz vom (BGBl. I Nr. 64 S. 3316) sowie nach 86 der Landesbauordnung M-V vom (Gesetzund Verordnungsblatt M-V 2006, Nr. 5 S. 102 ff.) wird entsprechend der Beschlussfassungen durch die Gemeindevertretung Rankwitz vom die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 für das Ferienhausgebiet Peeneblick im Ortsteil Quilitz südlich des Hohlweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) erlassen. zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zur Planänderung schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 unberücksichtigt bleiben. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 für das Ferienhausgebiet Peeneblick im Ortsteil Quilitz südlich des Hohlweges wird hiermit bekanntgemacht. Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 für das Ferienhausgebiet Peeneblick im Ortsteil Quilitz südlich des Hohlweges tritt mit Ablauf des in Kraft. Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 6 für das Ferienhausgebiet Peeneblick im Ortsteil Quilitz südlich des Hohlweges und die Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Usedom Süd, Markt 7 in Usedom im Bauamt während folgender Zeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: montags dienstags donnerstags freitags von Uhr Uhr und von Uhr Uhr und von Uhr Uhr und von Uhr Uhr und von Uhr Uhr

14 Usedom-Süd 14 Nr. 02/2008 Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und auf die Bestimmungen des 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 1998 über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Bebauungsplanung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0003/08 Beschluss zum Leitbild der Gemeinde Loddin Beschluss Nr.: 0004/08 Beschluss über den Ausbau der Promenade zwischen Kölpinsee und Stubbenfelde in der Gemeinde Loddin Beschluss Nr.: 0033/08 Beschluss über die Vergabe der Planungsleistungen für das Bauvorhaben Ausbau der Promenade in Loddin, LPH 1-3 Beschluss Nr.: 0001/08 Beschluss über die Aufhebung des Grundstückskaufvertrages Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe am Vorschlagsliste zur Schöffenwahl Gemäß 36 Gerichtsverfassungsgesetz wird die Vorschlagsliste für Schöffen eine Woche lang ab Bekanntgabe zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Die Vorschlagsliste kann während der Sprechzeiten der Amtsverwaltung im Amt Usedom-Süd, Markt 7, Usedom und im Bürgeramt Koserow, Maria-Seidel-Str. 1 b, Koserow eingesehen werden. Im Auftrage Tobias Menge In der letzten Ausgabe des Usedomer Amtsblattes Nr. 01 vom hat sich ein Fehler in der Bekanntmachung von Beschlüssen der Gemeindevertretung Rankwitz eingeschlichen. Wir bitten um Entschuldigung und veröffentlichen diesen Beschluss hiermit erneut. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung Rankwitz am wurde u. a. folgender Beschluss gefasst, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird: Beschluss Nr.: 0069/07 Vertrag über die Bestellung von Wegerechten mit der Usedomer Feinfisch GmbH wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0001/08 Beschluss über den Haushaltsplan 2008 der Gemeinde Stolpe Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0058/07 Abwägungsbeschluss zum BPlan Nr. 6 Ferienhausgebiet Peeneblick Beschluss Nr.: 0057/07 Satzungsbeschluss zum B-Plan Nr. 6 Ferienhausgebiet Peeneblick Beschluss Nr.: 0003/08 Beschluss zur Wahl des Wehrführers und seines Stellvertreters Beschluss Nr.: 0001/08 Beschluss zur Positionierung zum Wegfall der Gehölzschutzsatzung des LK OVP im Zusammenhang mit dem Erlass einer gemeindlichen Satzung zum Schutz von Bäumen und Hecken Beschluss Nr.: 0005/08 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 4 Ferienhausgebiet Am Peenestrom in Quilitz Hier: Abweichung von der Grundfläche und von der Traufhöhe Auf der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Koserow am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0001/08 zum Erlass von Ausbaubeiträgen.

15 Nr. 02/ Usedom-Süd Beschluss Nr.: 0002/08 über die Änderung des Hausverwaltungsvertrages zwischen der Gemeinde Koserow und der Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Seebad Heringsdorf mbh. Beschluss Nr.: 0003/08 zur Beantragung von Fördermitteln für die Erweiterung der Kindertagesstätte. Beschluss Nr.: 0004/08 über die Billigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Vergabe von Aufträgen für den Neubau der Sporthalle. Beschluss Nr.: 0006/08 über die Vorschlagsliste zur Schöffen- und Hilfsschöffenwahl. Beschluss Nr.: 0008/08 über die gemeindliche Stellungnahme zu einem Bauvorhaben. Beschluss Nr.: 0009/08 zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen in der Gemeinde Koserow. Beschluss Nr.: 0010/08 zu Vertragsangelegenheiten. Beschluss Nr.: 0011/08 zur Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr Beschluss Nr.: 0012/08 zum Erlass von Ausbaubeiträgen. Beschluss Nr.: 0013/08 zu Bauangelegenheiten. Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Zempin am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0001/08 Beschluss über den Ankauf der Flurstücke 383/14 und 381/8 der Flur 1 von Zempin als öffentliche Verkehrsfläche Beschluss Nr.: 0002/08 Beschluss über die Widmung der inneren Erschließungsstraße im B-Plan Nr. 3 Zu den Karlsbergen als öffentliche Verkehrsfläche Beschluss Nr.: 0003/08 Beschluss über die Beantragung von Fördermitteln für den Neubau der Kindertagesstätte Beschluss Nr.: 0004/08 Beschluss zum Leistungsvertrag nach 16 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (KiföG M-V) für das Jahr 2008, Kindertagesstätte Zempiner Rangen Beschluss Nr.: 0005/08 Beschluss gegen die Verklappung von 1,88 bzw. 1,46 Mio. cbm Baggergut auf die Klappstelle 551 (Usedom) im Zuge der Baumaßnahme - Anpassung der Seewasserstraße Nördlicher Peenestrom (Vertiefung auf NN - 7,50 m) Auf der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0039/07 Beschluss zur Vergabe - Erneuerung Giebelfläche Scheune, Alte Schule Ulrichshorst Beschluss Nr.: 0001/08 Beschluss über die Änderung des Hausverwaltungsvertrages zwischen der Gemeinde Korswandt und der Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Seebad Heringsdorf mbh Beschluss Nr.: 0003/08 Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan Auf der Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Usedom-Süd am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0027/07 Beschluss Haushaltsplan 2008 Beschluss Nr.: 0023/07 Beschluss über die Verlängerung einer Altersteilzeitvereinbarung - Änderung des Beschlusses Nr. 0012/07 vom Auf der Sitzung der Gemeindevertretung Dargen am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0001/08 Beschluss über den Haushaltsplan 2008 der Gemeinde Dargen Beschluss Nr.: 0002/08 Beschluss über die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Gemeinde Dargen 2008 Auf der Sitzung der Gemeindevertretung Pudagla am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0005/08 Beschluss über den Haushaltsplan 2008 der Gemeinde Pudagla Beschluss Nr.: 0003/08 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 über das Wohngebiet zum Achterwasser in Verlängerung der Lindenstraße und westlich des Neubaublocks Beschluss Nr.: 0004/08 Beschluss zum Leistungsvertrag nach 16 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (KiföG M-V) für das Jahr 2008, Kindertagesstätte Kückenhorst Beschluss Nr.: 0001/08 Beschluss über die Vergabe von Planungsleistungen für den Bebauungsplan Nr. 1 Wohnbebauung zum Achterwasser der Gemeinde Pudagla BeschlussNr.: 0002/08 Beschluss über die Vergabe von Planungsleistungen für den Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 1 Wohnbebauung zum Achterwasser der Gemeinde Pudagla

16 Usedom-Süd 16 Nr. 02/2008 Auf der Sitzung der Gemeindevertretung Zirchow am wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit öffentlich bekannt gemacht werden: Beschluss Nr.: 0006/08 Ergänzender Beschluss zum Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung B-Plan Nr. 1 Vitalwelt Inselträume Beschluss Nr.: 0007/08 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 1. Änderung B-Plan Nr. 1 Vitalwelt Inselträume Beschluss Nr.: 0005/08 Beschluss über die Inkommunalisierung der dem in Gemarkung Kutzow, Flur 3 belegenen Flurstück 1/110 vorgelagerten gemeindefreien Wasserfläche Beschluss Nr.: 0001/08 Beschluss über die Änderung des Hausverwaltungsvertrages zwischen der Gemeinde Zirchow und der Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Seebad Heringsdorf mbh Beschluss Nr.: 0002/08 Beschluss über die Änderung der Hausverwaltervollmacht zwischen der Gemeinde Zirchow und der Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Seebad Heringsdorf mbh Beschluss Nr.: 0003/08 Beschluss zum Leistungsvertrag nach 16 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (KiföG M-V) für das Jahr 2008, Kindertagesstätte Max und Moritz Zirchow Beschluss Nr.: 0025/07 Beschluss über die Vorschlagsliste zur Schöffen- und Hilfsschöffenwahl Beschluss Nr.: 0004/08 Beschluss über die Auftragserteilung für die Zerlegung des in Gemarkung Kutzow, Flur 1 belegenen Flurstückes 174/3 im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens WASSER- UND SCHIFFFAHRTSVERWALTUNG DES BUNDES Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord Planfeststellungsbehörde Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Seewasserstraße Nördlicher Peenestrom an die veränderten Anforderungen aus Hafen und Werftbetrieb in der Stadt Wolgast Bekanntmachung I. Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens für die Anpassung der Seewasserstraße Nördlicher Peenestrom an die veränderten Anforderungen aus Hafen und Werftbetrieb in der Stadt Wolgast sind die Anträge des Wasser- und Schifffahrtsamtes Stralsund (Träger des Vorhabens) auf: 1. Ausbau des Nördlichen Peenestroms auf NN 7,50 m; 2. Erlass einer vorläufigen Anordnung zur Durchführung der vorgezogenen Teilmaßnahme Baggerung der Tonnenbankrinne / Loch ; 3. Überstauung von gegenwärtig landwirtschaftlich genutzten Flächen auf einer Teilfläche des Polders Werre im Bereich der Darss-Zingster-Boddenkette als Kompensationsmaßnahme. Der Plan für dieses Vorhaben hat in der Zeit vom 03. Dezember 2007 bis 16. Januar 2008 im Amt Darß/Fischland, Amt Lubmin, Amt am Peenestrom, Amt Usedom Nord, Amt Usedom Süd und im Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund ausgelegen. II. Der Erörterungstermin findet am Donnerstag, den 13. März 2008 ab Uhr im Sitzungssaal Kornspeicher Burgstraße 6 a Wolgast statt. III. 1. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Planfeststellungsbehörde zu geben. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann. Die Einwendungen gelten in diesem FalI als aufrechterhalten. Verspätete Einwendungen bleiben unberücksichtigt. 3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4. Die Träger öffentlicher Belange und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden zur Erörterung gesondert schriftlich geladen. 5. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Kiel, den 07. Februar 2008 Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord Planfeststellungsbehörde - Az.: P-143.3/49.- Im Auftrag (Garrels) Vermessungsbüro Dipl.-Ing. (FH) Petra Zeise Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin Papendorfer Chaussee 2, Pasewalk Tel /2075-0, Fax 03973/ AZ: 335/07 Bekanntmachung über die öffentliche Zustellung der Benachrichtigung über die Abmarkung von Grundstücksgrenzen Das Grundstück Gemarkung Koserow Flur 005 Flurstück 69/5 ist vermessen worden und die Grenzen sind abgemarkt worden. Eine Zustellung der Benachrichtigung über die Abmarkung an die Eigentümer des Flurstückes

17 Nr. 02/ Usedom-Süd Gemarkung Koserow Flur 005 Flurstücke 72 und 73 ist nicht möglich, da der Aufenthaltsort dieser Personen nicht bekannt ist. Eine Zustellung der Benachrichtigung an die Rechtsnachfolger ist nicht möglich, da die Erben unbekannt sind. Die Benachrichtigung wird hiermit auf dem Wege der öffentlichen Bekanntmachung zugestellt und kann in der Geschäftsstelle des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Petra Zeise, Papendorfer Chaussee 2, Pasewalk wochentags in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr einen Monat nach öffentlicher Zustellung eingesehen werden. Ausschreibung Die Gemeinde Koserow schreibt für die Saison 2008 die Verpachtung von zwei Standplätzen für die Imbissversorgung an der Seebrückenzufahrt in Koserow aus. Eine Garantie der Dauer der Standzeit kann zum jetzigen Zeitraum für die Nachsaison nicht gegeben werden, da spätestens in der Nachsaison mit Neugestaltungsarbeiten an der Seebrücke und der Promenade begonnen wird. Interessenten reichen ihre Bewerbungen mit kurzer Darstellung des Verkaufssortimentes und unter Angabe des Pachtbetragsangebotes (Mindestgebot ) für die Saison 2008 einschl. Mehrwertsteuer in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: Ausschreibung Seebrücke bis zum 15. März 2008 an die Kurverwaltung Koserow, Hauptstraße 21, Koserow. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, die Vergabe der Standplätze abweichend von den Höchstgeboten vorzunehmen sowie die Vergabe gänzlich auszuschließen. Ausschreibung Hinweis des Ordnungsamtes Das Ordnungsamt weist hiermit nochmals auf die Regelungen der geltenden Straßenreinigunssatzung der Gemeinde Benz hin. Hiernach ist die Reinigung der 1. Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Teils des Gehweges, der durch Kraftfahrzeuge mitbenutzt werden darf, 2. der Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen sowie sonstiger zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegener Teile des Straßenkörpers 3. und die Hälfte der Fahrbahnen einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten bei befestigten Straßen auf die Eigentümer und Nutzer der anliegenden Grundstücke übertragen. Diese Regelungen gelten auch für unbebaute Grundstücke an öffentlichen Straßen und Wegen. Sollten weiterhin Verstöße gegen die Straßenreinigungssatzung festgestellt werden müssen, wird die Gemeinde Benz die Straßenreinigung durch ein Unternehmen kostenpflichtig durchführen lassen und die entstehenden Kosten auf die Anlieger umlegen. Mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung! Ausschreibung Amtliche Mitteilungen Die Gemeinde Koserow schreibt für die Saison 2008 zur Absicherung der Strandversorgung den Verkauf von Eis und eingeschränktem Imbissangebot aus. Vorgesehen ist die Vergabe an zwei Bewerber mit insgesamt max. drei Elektrofahrzeugen. Bei einer problemlosen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten, ohne gerechtfertigte negative wiederkehrende Kritikpunkte, ist eine Verlängerung des Vertrages auf die Folgejahre nicht ausgeschlossen. Interessenten reichen ihre Bewerbungen mit kurzer Darstellung des Verkaufssortimentes und unter Angabe des finanziellen Angebotes für die Saison 2008 einschl. Mehrwertsteuer in einem geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift: Ausschreibung Strandversorgung bis zum 15. März 2008 an die Kurverwaltung Koserow, Hauptstraße 21, Koserow ein. Die Gemeinde behält sich das Recht vor, die Vergabe abweichend von den Höchstgeboten vorzunehmen, sowie die Vergabe gänzlich auszuschließen. Die Gemeinde Ückeritz schreibt für die Saison 2008 die mobile Strandversorgung zum Höchstgebot aus. Leistungsumfang: - Versorgung über den Strandabschnitt der Gemarkung Ückeritz - Sortiment von abgepackten Eis, kalte und heiße Getränke, Bockwurst und kleine Snacks - ausschließliche Nutzung von elektroangetriebenen Strandbuggys bzw. antriebslose Fahrzeuge Die Bewerbungen mit kurzer Darstellung eines Konzeptes und dem beabsichtigten Verkaufssortiment sind unter Angabe des Höchstgebotes im verschlossenen Umschlag bis zum in der Kurverwaltung Seebad Ückeritz, Bäderstr. 5 in Ückeritz abzugeben. Die Zuschlagserteilung erfolgt bis zum Die Gemeinde Ückeritz behält sich das Recht vor, die Vergabe abweichend von den Höchstgeboten vorzunehmen sowie die Vergabe gänzlich auszuschließen. Ausschreibung Jagdgebiet Zinnowitz Neu Pudagla, den Das Forstamt Neu Pudagla schreibt hiermit öffentlich das Jagdgebiet Zinnowitz aus. Lage des Jagdgebietes: Das Jagdgebiet umfasst große Teile des Waldgebietes zwischen Zinnowitz und Trassenheide sowie des angrenzenden Strandbereiches. Die genaue Lage ist auf der Lagekarte dargestellt. Die Gesamtgröße des Jagdgebietes beträgt zirka 176 Hektar, davon zirka 166 Hektar Wald. Vorkommende Schalenwildarten sind Schwarzwild, Rehwild sowie Niederwild. Die Jagd auf Wasserwild ist eingeschränkt möglich. Beginn der Pachtzeit: Dauer der Pachtzeit: 9 Jahre Besondere Bedingungen: Zusätzlich zum Pachtpreis hat der Pächter die Begleichung aller finanziellen Wildschadensforderungen (einschließlich der Beiträge für die Wildschadensausgleichskasse) zu übernehmen sowie die

18 Usedom-Süd 18 Nr. 02/2008 gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Pachtpreis zu entrichten. Die Ausschreibung ist begrenzt auf pachtfähige Jäger, die im Umkreis von zirka 50 km des Jagdgebietes ihren Wohnsitz haben. Einreichung der schriftlichen Preisangebote in Euro/Hektar (netto): Zuschlagsfrist endet am: Die Angebote sind im geschlossenen und gesondert gekennzeichneten Umschlag postalisch, persönlich oder per Boten einzureichen. Rückfragen sind zu richten an: Forstoberrat Herrn Norbert Sündermann Forstamt Neu Pudagla Ückeritz Tel.: / Fax.: / Sündermann Forstoberrat Lage des Jagdgebietes: Das Jagdgebiet, im Thurbruch gelegen, umfasst die Wiese östlich des Kachliner Sees einschließlich des angrenzenden Waldgebiets im Osten und gehört zu den Gemarkungen Kachlin und Labömitz. Die Grenzen werden vom Thurdamm im Südosten, der Plattenstraße im Nordosten, dem Bäck im Nordwesten und den mehr oder weniger parallel zum Seeufer verlaufenden Gräben gebildet. Die genaue Lage ist auf der Lagekarte dargestellt. Die Gesamtgröße des Jagdgebietes beträgt zirka 77 Hektar, davon etwa 15 Hektar Wald. Vorkommende Schalenwildarten sind Rotwild, Rehwild, Schwarzwild. Die Jagd auf Wasserwild ist möglich. Das ebenfalls ausgeschriebene Jagdgebiet Kachliner See grenzt direkt an. Beginn der Pachtzeit: Dauer der Pachtzeit: 12 Jahre Besondere Bedingungen: Zusätzlich zum Pachtpreis hat der Pächter die Begleichung aller finanziellen Wildschadensforderungen (einschließlich der Beiträge für die Wildschadensausgleichskasse) zu übernehmen, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Pachtpreis zu entrichten. Die Ausschreibung ist begrenzt auf pachtfähige Jäger, die im Umkreis von zirka 50 km des Jagdgebietes ihren Wohnsitz haben. Einreichung der schriftlichen Preisangebote in Euro/Hektar (netto): Zuschlagsfrist endet am: Die Angebote sind im geschlossenen und gesondert gekennzeichneten Umschlag postalisch, persönlich oder per Boten einzureichen. Rückfragen sind zu richten an: Forstoberrat Herrn Norbert Sündermann Forstamt Neu Pudagla Ückeritz Tel.: / Fax.: / Sündermann Forstoberrat Neu Pudagla, den Ausschreibung Jagdgebiet Puhlmanns Löcher Das Forstamt Neu Pudagla schreibt hiermit öffentlich das Jagdgebiet Puhlmanns Löcher aus.

19 Nr. 02/ Usedom-Süd Neu Pudagla, den Ausschreibung Jagdgebiet Kachliner See Das Forstamt Neu Pudagla schreibt hiermit öffentlich das Jagdgebiet Kachliner See aus. Lage des Jagdgebietes: Das Jagdgebiet umfasst die Wasserfläche des Kachliner Sees, umfangreiche Schilfflächen, kleinere Wiesenpartien sowie den angrenzenden Erlenbruchwald. Das Jagdgebiet gehört zur Gemarkung Kachlin. Die Gesamtgröße des Jagdgebietes beträgt cirka 182,66 Hektar. Davon etwa 74 Hektar Wasserfläche, zirka 5 Hektar Wiesen sowie Erlenbruchwald und Schilfflächen in Summe zirka 103 Hektar. Die genaue Lage ist auf der Lagekarte dargestellt. Vorkommende Schalenwildarten sind Rotwild, Schwarzwild und Rehwild. Das ebenfalls ausgeschriebene Jagdgebiet Puhlmanns Löcher grenzt mit seinen Wiesenflächen unmittelbar an. Beginn der Pachtzeit: Dauer der Pachtzeit: 12 Jahre Besondere Bedingungen: Zusätzlich zum Pachtpreis hat der Pächter die Begleichung aller finanziellen Wildschadensforderungen (einschließlich der Beiträge für die Wildschadensausgleichskasse) zu übernehmen, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Pachtpreis zu entrichten. Die Ausschreibung ist begrenzt auf pachtfähige Jäger, die im Umkreis von zirka 50 km des Jagdgebietes ihren Wohnsitz haben. Einreichung der schriftlichen Preisangebote in Euro/Hektar (netto): Zuschlagsfrist endet am: Amts- und Gemeindenachrichten Zempiner Nachrichten Unsere Feuerwehr ist Spitze Die Freiwillige Feuerwehr Zempin konnte auf ihrer Jahreshauptversammlung am 26. Januar in Anwesenheit der Gäste aus Kleinnordende folgende Kameraden auszeichnen: Horst Kosing für 40- jährige, Frank Walter für 20-jährige und Birger Wirsing für 10-jährige aktive Mitarbeit in der FFw, Erik Maaß wurde für die Unterstützung der jungen Feuerwehrleute geehrt. Aber auch Nachwuchs ist bei der Feuerwehr gern gesehen. So wurden in das Probejahr übernommen: Oliver Witte, Sebastian Franz, Robert Reimer, Markus Wiechner und Sarah Kotzan. Die größte Anschaffung zum Zwecke der Erhöhung der Wehrbereitschaft war 2007 die neue Herta, die am 30. Juni offiziell übergeben wurde. Die alte Herta wurde im Dezember verkauft. Aber auch andere Anschaffungen wurden für Einsatz und Weiterbildung getätigt, so eine dreiteilige Schiebeleiter, die ihre Probe beim Übungseinsatz im Pflegeheim bestanden hat, ein Notebook, ein Beamer und weitere wichtige Ausrüstungsgegenstände. Der Dank gilt allen Sponsoren, Förderern und Freunden der Feuerwehr, die dazu beitragen, dass unsere Feuerwehr so ausgerüstet ist, dass sie personell und technisch einsatzbereit ist und sich die Bürger auf sie verlassen können! Unsere Frauen und Männer der FFw haben sich auch in diesem Jahr ein hohes Ziel gesteckt. Sie möchten zum dritten Mal den Wanderpokal gewinnen. Und sie wissen aus Erfahrung: Üben, üben und nochmals üben! Die Angebote sind im geschlossenen und gesondert gekennzeichneten Umschlag postalisch, persönlich oder per Boten einzureichen. Rückfragen sind zu richten an: Forstoberrat Herrn Norbert Sündermann Forstamt Neu Pudagla Ückeritz Tel.: / Fax.: / Sündermann Forstoberrat

20 Usedom-Süd 20 Nr. 02/2008 Neujahrsempfang mit fröhlichem Gesang Mit einer kleinen musikalischen Reise und Tänzen durch die Welt und Zempin eröffneten die Zempiner Rangen den Neujahrempfang in den Räumen des Fremdenverkehrsamtes. Drücken wir alle die Daumen, dass der nächste Auftritt der Lütten zum Neujahrsempfang 2009 im neuen Kindergarten stattfinden kann. Sozialausschuss plant wichtige Ereignisse Einige Termine, die vielleicht für den eigenen Terminkalender wichtig sind, können hier schon genannt werden, so - die Seniorenfahrt nach Kleinnordende vom 25. bis 28. April, - die Tagesfahrt der Kinder und Jugendlichen am 31. Mai, - der Kinderaustausch mit Kleinnordende vom 13. bis 15. Juni, - das Fest der Vereine am 9. August. - das Sommerfest der FFw am 26. August und - der Saisonabschluss am 11. Oktober. Im November begeht unser Antennenverein sein 20-jähriges Bestehen. UZA Wohnung im Betreuten Wohnen für Senioren in Koserow zu vergeben Erstmalig in der Vereinsgeschichte des Wohnen und Leben im Alter e. V. kann eine frei gewordene Wohnung nicht aus der Bewerberliste des Amtes belegt werden. Die in der Liste aufgeführten Personen haben noch nicht die Absicht zum Umzug, sie haben es sich anders überlegt, sind inzwischen fortgezogen oder auch verstorben. Es ist sinnvoll, die Bewerberliste zu aktualisieren. Interessenten können sich direkt beim Vereinsvorsitzenden Pfarrer a. D. Christof Erben im Vereinsbüro unter Telefon /21069 in der Vinetastraße 13 d in Koserow oder beim Geschäftsführer unter der Telefonnummer melden. Interessenten aus den Gemeinden Loddin, Ückeritz, Koserow und Zempin werden vorrangig berücksichtigt. Es besteht - ebenfalls erstmalig - auch für Interessenten außerhalb des ehemaligen Amtes Insel Usedom Mitte die Möglichkeit zum Bezug einer Wohnung. Schriftliche Unterlagen zur Wohnung (knapp 50 qm, 240,00 Grundmiete) liegen auf Anfrage bereit. Wir gratulieren den Jubilaren im Monat März 2008 Benz Frau Brigitte Hagemann Herrn Horst Rietschel Herrn Rudolf Lange Benz OT Neppermin Frau Christa Batschon Frau Charlotte Schmidt Frau Gertrud Hahlbeck Herrn Otto Kretschmann Herrn Karl-Heinz Müller Benz OT Reetzow Frau Anna Pank Herrn Heinz Reimer Herrn Rudolf Laß Herrn Hubert Bliesner Benz OT Stoben Frau Lilli Müller Dargen Frau Lieschen Lewin Frau Uta-George Manzke Dargen OT Bossin Frau Rosel Kist Dargen OT Görke Frau Erika Zimmermann Dargen OT Kachlin Herrn Horst Wartenberg Frau Hildegard Laß Dargen OT Prätenow Herrn Werner Kreßmann Frau Hanni Neumann Garz Frau Gudrun Link Herrn Ruben Standar Herrn Günter Feiertag Frau Lucie Küster Kamminke Herrn Günther Fleischmann Korswandt Herrn Walter Götz Frau Lina Schulz Herrn Ernst Bonow Frau Karin Kracht Herrn Gottfried Gaube Korswandt OT Ulrichshorst Frau Else Lindemann Frau Elise Lorenz Frau Emma Nagorsnik Herrn Siegfried Labahn Wir gratulieren zum 76. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 62. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 85. Geburtstag

21 Nr. 02/ Usedom-Süd Koserow Rankwitz Frau Wanda Kadow Frau Eva Rohde Herrn Klaus Schmidt Frau Irmgard Drubba Herrn Siegfried Weber Frau Martina Tirkschleit Herrn Gerhard Hintz Frau Herta Abraham Herrn Gerhard Müllrick Frau Dagmar Opitz Frau Liselotte Weber Frau Dora Brommecker Herrn Günter Witt Frau Isolde Megow Frau Edeltraud Bartels Herr Ulrich Dreßler Frau Irmtraud Eichhorst Frau Heidemarie Feuerherdt Frau Ilse Tuchel Frau Hildegard Hoyer Frau Renate Koplin Herrn Hans-Georg Radtke Frau Eva Schwuchow Frau Gudrun Radtke Frau Renate Piel Frau Ruth Krause Frau Helga Kuhlmann Frau Sabine Gedke Herrn Günter Hellwig Frau Waltraut Braun Herrn Helmut Hilpert Frau Martha Tauchmann Loddin Herrn Rudi Erdmann Herrn Kurt Zerbe Herrn Gustav Idelberger Loddin OT Kölpinsee Frau Elise Behn Herrn Helmut Spiller Frau Adelgunde Hinz Frau Erika Kreßmann Herrn Lothar Dinse Frau Margot Hoffmann Frau Gisela Müller Frau Gisela Labes Frau Angela Küter Mellenthin Herrn Heinz Bremer Frau Hannelore Köster Herrn Walter Schröder Frau Hannelore Brandenburg Mellenthin OT Dewichow Herrn Ludwig Köster Herrn Volker Otto Mellenthin OT Morgenitz Frau Eva Köster Pudagla Frau Dagmar Burkhardt Herrn Helmut Wolfgram zum 85. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 73. Geburtstag Herrn Manfred Tschech Frau Edeltraud Wolff Herrn Manfred Böhm Rankwitz OT Grüssow Herrn Erich Büstrin Herrn Bruno Lüder Rankwitz OT Krienke Frau Waltraud Dittes Rankwitz OT Liepe Frau Melitta Schmidt Herrn Reinhard Tiesler Rankwitz OT Quilitz Frau Hannelore Dahms Rankwitz OT Warthe Herrn Rudolf Wolff Herrn Heinz Köster Frau Alice Köster Frau Inga Keick Frau Erika Schmidt Stolpe auf Usedom Frau Charlotte Böhm Herrn Friedel Demski Frau Gerda Lorenz Herrn Willi Kreßmann Frau Ingeborg Poppe Stolpe auf Usedom OT Gummlin Herrn Otto Schirmer Herrn Paul Meese Ückeritz Herrn Arno Griep Frau Sabine Marbach Frau Gerda Prawitt Herrn Friedrich Niemann Frau Ingrid Guddat Herrn Hans-Peter Holzapfel Frau Gerda Zedler Frau Irmtraud Niemann Frau Edith Lange Herrn Wilhelm Fromholz Frau Lydia Listek Herrn Willi Schütt Frau Elfriede Müller Herrn Matthias Wegehaupt Herrn Bernd Miller Frau Evelyn Wöllner Frau Brigitte Manigk Usedom Herrn Peter Frolowitz Frau Helga Seibt Frau Ewa Steinert Frau Brigitte Porath Frau Erna Techlin Frau Eveline Neils Frau Hannelore Weiß zum 77. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 70. Geburtstag

22 Usedom-Süd 22 Nr. 02/2008 Herrn Eckhard Hauf Herrn Adolf Blum Frau Irmgard Kracht Frau Adelheid Tesch Frau Beate Teßmer Herrn Rudi Kühl Frau Rosemarie Kunkel Frau Renate Tschernatsch Frau Ilse Rackow Usedom OT Gellenthin Frau Lisbeth Kruse Usedom OT Karnin Frau Hildegard Kracht Usedom OT Mönchow Herrn Wilfried Martens Frau Hedwig Krüger Usedom OT Ostklüne Frau Elke Müller Herrn Martin Zippel Usedom OT Voßberg Herrn Siegfried Heitmann Usedom OT Welzin Frau Monika Gebur Usedom OT Westklüne Frau Ingrid Müller-Meng Herrn Werner Schütt Usedom OT Zecherin Herrn Hans-Ulrich Bluhm Frau Ruth Fiddike Frau Doris Bluhm Zempin Herrn Wolfgang Hauff Herrn Gerd Bierwirth Frau Margarete Krüger Frau Brigitte Trodtfeld Frau Edda Frohberg Frau Charlotte Gückstock Frau Edeltraut Janisch Frau Helga Kalweit Frau Wiltraut Höft Herrn Egon Knuth Herrn Peter Pahrmann Frau Eva Wilhelm Frau Ute Wendlandt Frau Helga Linge Frau Helga Schätzchen Frau Gertraude Sauck Frau Hannelore Baudisch Frau Waltraud Wodrich Herrn Ernst Bretschneider Frau Bärbel Schmidt Frau Elke Schmidt Herrn Alfred Fiebig Frau Rita Schernthaner Herrn Norbert Frohberg Frau Gisela Steffen Frau Ilse Mutz zum 71. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 61. Geburtstag zum 95. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 64. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 85. Geburtstag Frau Liselotte Priewe Frau Alice Schütt Frau Erika Fünning Herrn Hans Florin Frau Erika Schmidt Zirchow Herrn Otto Butz Frau Gerda Lüdtke Herrn Helmut Kist Frau Rita Obermüller Herrn Ulrich Schacht Frau Gisela Völzke Herrn Wolfgang Capelle Herrn Werner Gansau Herrn Herbert Völzke Frau Barbara Flindt Herrn Herbert Grune Herrn Jürgen Lindemann?? Was - wann - wo: im Februar/März 2008?? Kirchliche Nachrichten - die evang. Kirchengemeinden laden ein zum 85. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 62. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 67. Geburtstag Gottesdienste Gottesdienst der evangelischen Kirchengemeinden Usedom, Mönchow und Stolpe Sonntag, Uhr Usedom-Pfarrhaus Anschl. Kaffee - Kuchen Sonntag, Uhr Mönchow - Kirche Dienstag, Uhr Usedom - Altersgerechtes Wohnen Sonntag, Uhr Usedom - Pfarrhaus Palmensonntag, Uhr Stolpe Verschiedenes Der Gemeindeabend I zum Weltgebetstag Guyana - Informatives über Land, Geschichte, Kirche und Leute, Kulinarisches, Musikalisches, vorbereitet von einem Kreis von Frauen um Frau Schäfer, findet am um Uhr statt. Am um Uhr findet der Gemeindeabend II zum Weltgebetstag Guyana mit Gottesdienst, der nach einem deutschlandweiten Vorschlag von einem Kreis von Frauen um Frau Schäfer vorbereitet ist, statt. Weitere Veranstaltungstermine bitte den Veröffentlichungen in Kirchenbrief, Zeitungen und Plakaten entnehmen! Regelmäßiges Kirchliche Nachrichten Flötenkreis (auch nach Vereinbarung, außer in den Ferien) mittwochs um Uhr Stolpe - bei Frau Blumhagen, Gummlin dienstags um Uhr Usedom - Pfarrhaus, Frau Schäfer Posaunenchor (Herr Schäfer, auch nach Vereinbarung, außer in den Ferien) montags um Uhr Usedom - Pfarrhaus

23 Nr. 02/ Usedom-Süd Singkreis (Herr Schäfer, außer in den Ferien): montags um Uhr Usedom - Pfarrhaus Frauenkreis (Frau Braun) Donnerstag, , Uhr Usedom - Pfarrhaus Donnerstag, , Uhr Karnin - Gaststätte Gentz Donnerstag, , Uhr Usedom - Pfarrhaus Kindertreff (Frau Braun, außer in den Ferien): freitags Uhr in Usedom-Pfarrhaus Offene Kirchen Usedom: Frau Edeltraud Manthey, Tel /71165 Mönchow: Frau Inge Rädel, Karnin, Tel /71520 Stolpe: Herr Hans-Georg Gamradt, Tel /70182 Evangelisches Pfarramt Usedom Markt 20, Pfarrhaus Usedom Hans-Ulrich Schäfer Tel. 0(049)38372/70247 Fax 0(049)38372/70140 Funktel. 0171/ usedom@kirchenkreis-greifswald.de Gottesdienst der evangelischen Kirchengemeinden Morgenitz, Liepe u. Mellenthin Samstag, Uhr Mellenthin - Kirche Sonntag, Uhr Morgenitz - Kirche Uhr Liepe - Kirche Samstag, Uhr Mellenthin - Kirche Sonntag, Uhr Morgenitz - Kirche Uhr Liepe - Kirche Verschiedenes Am Mittwoch findet um Uhr eine Golm-Gedenkfeier für die Kriegsopfer statt. Weitere Veranstaltungstermine bitte den Veröffentlichungen in Kirchenbrief, Zeitungen und Plakaten entnehmen! Regelmäßiges Frauenkreis Morgenitz, Dienstag, Uhr Kinderstunde (Frau Braun, außer in den Ferien): Liepe/Morgenitz/Mellenthin, samstags, Uhr, Pfarrhaus Liepe Gespräche über Gott und die Welt Pfarrhaus Liepe: Donnerstag, um Uhr Die Bücherstube in Liepe - Pfarrhaus ist zu den Gottesdienstzeiten in Liepe ist jeweils vor und nach dem Gottesdienst bzw. anderen Veranstaltungen in Liepe. Auch auf Nachfrage Frau Schulz (Tel /71435) Die Kirchen in Liepe, Mellenthin und Morgenitz sind täglich von Uhr bis Uhr geöffnet. Änderungen vorbehalten! Was? Wann? Wo? Am öffnen die Gewerbetreibenden der Usedomer Altstadt ihre Geschäfte mit besonderen Angeboten zum Frühlingsanfang. Die Kinder des Kindergartens werden um Uhr auf dem Marktplatz diesen Tag mit Frühlingsliedern und Gedichten eröffnen. Evangelische Kirchengemeinde Koserow Fischerstraße 27, Koserow Koserow Zempin sonntags um 10 Uhr Gottesdienst mit Kinderkirche Am 27. Februar mit dem Posaunenchor Sonntag, 9. März, 10 Uhr Die Konfirmanden stellen sich mit diesem Gottesdienst, den siegemeinsam vorbereiten, der Gemeinde vor. Konfirmation Am 16. März um 10 Uhr feiern wir den Gottesdienst zur Konfirmation. Acht Jugendliche lassen sich konfirmieren. Gottesdienst am Sonntag, 17. Februar und 2. März um 14 Uhr Gemeindenachmittag am Mittwoch, 20. Februar um Uhr Loddin Gemeindenachmittag am Donnerstag, 21. Februar um Uhr Bibelwoche Weltgebetstag Frauentreff Bibelgesprächskreis Töpfern Chor Litauenfahrt Vom 18. bis 21. Februar, jeweils um Uhr führen Pfarrer der Insel in Abschnitte aus dem Buch des Propheten Jeremia ein. Am Freitag, 7. März, um Uhr wollen wir gemeinsam mit der katholischen Gemeinde und den Gemeinden Karlshagen und Zinnowitz im St.-Otto-Heim Zinnowitz den Weltgebetstag feiern. Mittwoch, 27. Februar, um 9 Uhr in Zempin Freitag, 29. Februar und 14. März in Zempin dienstags um 19 Uhr im Pfarrhaus mittwochs um 19 Uhr im Wacholderbusch (Vinetastraße) Am Dienstag nach Ostern fahren wir mit der Fähre von Rostock nach Ventspils und weiter nach Kretinga. Mit Leuten aus der Kirchengemeinde Blankenfelde besuchen wir den Diakonieverein Sandora und lernen Land und Leute kennen. Am Montag, 31. März kommen wir mit der Fähre wieder in Saßnitz an. Wenn Sie mitfahren möchten melden Sie sich bitte im Pfarramt: / Gemeindeausflug am 31. Mai Zu einem Tagesausflug an den Kummerower See laden wir am Samstag, 31. Mai, ein. Wir besuchen das St.-Marien-Kloster in Verchen. Vier Schwestern der evangelischen Communität Christusbruderschaft leben seit einigen Jahren hier, stellen uns ihre Arbeit vor und laden uns zum meditativen Tanz in der Kirche ein. Nach Mittag und einer Schiffsfahrt auf der Peene kommen wir gegen 17 Uhr wieder zu Hause an. Abfahren werden wir etwa um 8.30 Uhr. Die nächste Ausgabe erscheint am 19. März Redaktionsschluss ist der 07. März 2008 und Anzeigenschluss ist der 10. März 2008

24 Usedom-Süd 24 Nr. 02/2008 Wir laden herzlich ein in das Haus der Begegnung Wacholderbusch Vinetastraße 13 d, Koserow Jeweils Uhr mit Kaffeetafel März Auf den Spuren der Inkas - Dia-Vortrag (Ehepaar H. und B. Ebeling, Kamminke) Wir malen mit Herrn Horter Die Greifenherzöge und das Wolgaster Schloss (H. Stockmann) Pilatus - falscher Fünfziger? (Pfarrer W. Wenzel) Die stille Woche (Dr. Siegfried Plath) Ostern, Ostern, Frühlingswehen (Margarete Erben) Barcelona, die Hauptstadt von Katalonien und das Kloster in den Felsen von Montserrat Mitteilung des Vorstandes der Jagdgenossenschaft Neppermin Am Sonntag, dem erhalten alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Neppermin (Jagdgenossen) in der Zeit von Uhr bis Uhr in der alten Schule Neppermin die Möglichkeit der Auszahlung der Jagdpacht für das Geschäftsjahr Als Geschäftsjahr gilt das Jagdjahr vom 1. April 2007 bis zum 31. März Zur Jagdgenossenschaft Neppermin gehören die Eigentümer und Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Gemarkungen Neppermin und Balm gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Die Eigentümer des Jagdbezirkes haben zur Auszahlung der Jagdpacht den Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Auszug aus dem Liegenschaftskataster) mitzubringen und vorzulegen. Neppermin, d Der Jagdvorstand Seniorentreff Usedom Veranstaltungskalender März 2008 Montag, den Uhr Plaudern Mittwoch den Uhr Geburtstagsfeier Januar - Februar Donnerstag, den Uhr Stadtrundgang, Antik Becker, Stolperstraße Sonntag, den Uhr Frauentagsfeier Pension Natzke Eintritt 5,- Montag, den Uhr Plaudern Donnerstag, den Uhr Seniorensport Montag, den Uhr Plaudern Montag, den Uhr Plaudern dienstags: mittwochs: Vereine und Verbände Handarbeit Singegruppe Usedom - Wolliner Geschichts- und Heimatverein e. V. Der Usedom-Wolliner Geschichts- und Heimatverein lädt am 06. März alle Interessierten zum Vortrag über Güter, Adel und ihre Geschichte in Vorpommern mit Herrn Bernd Jordan in die Gaststätte Roseneck in Usedom recht herzlich ein. Beginn: Uhr Ehrenamt Messen Norddeutschland 2008 Am Sonntag, findet in Greifswald, Ernst-Moritz-Arndt- Schule, Arndt-Straße 37, die erste EhrenamtMesse in Mecklenburg- Vorpommern für die Regionen Greifswald, Ostvorpommern, Demmin und Uecker-Randow in der Zeit von Uhr bis Uhr statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Universitätsund Hansestadt Greifswald sowie der genannten Regionen sind ganz herzlich eingeladen, diese Veranstaltung zu besuchen und sich über folgende Bereiche ehrenamtlicher Tätigkeiten zu informieren: - Soziales - Kultur - Gesundheit - Rettungswesen - Natur/Umwelt/Technik - Eine Welt - Sport - Lebenslanges Lernen - Sponsoring - Dienstleister für Ehrenamtlichkeit Alle Vereine und Verbände, die sich für eine Teilnahme an dieser Messe interessieren, können sich beim DRK-Kreisverband Ostvorpommern e. V., Frau Klotz, Ravelinstraße 17, Anklam, Tel /200320, E Mail: jrk@drk-ovp.de melden. Vorpommersche Landesbühne Anklam Theater im März Zwei Genies am Rande des Wahnsinns - Komödie von Ralph und Ingo Woesner Regie: Jürgen Kern am 01. März um Uhr in der Blechbüchse Zinnowitz (Premiere) am 04. März um Uhr in der Blechbüchse Zinnowitz am 08. März um Uhr im Theater Anklam am 21. März um Uhr in der Blechbüchse Zinnowitz Leiche zum Kompott - Krimikomödie mit Musik (nach Eine Leiche zum Dessert ) Regie: Simone Winde Darsteller: Jugendensemble Nukammer am 01. März um Uhr im Theater Anklam am 15. März um Uhr in der Blechbüchse Zinnowitz am 22. März um Uhr im Theater Anklam Das Dschungelbuch - Ein abenteuerliches Kinderstück nach Rudyard Kipling Regie: Birgit Lenz am 02. März um Uhr im Theater Anklam FKK - Freches KüstenKabarett - WEG IST WEG! Oder Nackt durch den Hartz Regie: Ulf Annel am 06. März um Uhr im Theater Anklam (öffentliche Generalprobe) am 06. März um Uhr im Theater Anklam (Premiere) am 08. März um Uhr in der Blechbüchse Zinnowitz Thelma - Die Zeit ist aus den Fugen - Schülertheater IMAGO des Lilienthal-Gmynasiums Anklam Regie: Piet Oltmanns Darsteller: Schülertheater IMAGO am 20. März um Uhr im Theater Anklam (Premiere) am 28. März um Uhr im Theater Anklam

25 Nr. 02/ Usedom-Süd Von Herrschern, Potentaten & Chaoten - Balladenabend der Theaterakademie Vorpommern Regie: Heiko Gülland am 20. März um Uhr in der Blechbüchse Zinnowitz (Premiere) Aschenputtel - Interaktives Märchenspiel mit Puppen, nach den Gebrüdern Grimm (ab 4 Jahren) Regie: Marianne Serowski am 21. März um Uhr in der Blechbüchse Zinnowitz Häuptling Abendwind - musikalische Farce von Johann Nestroy und Jacques Offenbach Regie: Wolfgang Bordel am 22. März um Uhr in der Blechbüchse Zinnowitz Wer sich nicht wehrt, kommt an den Herd - musikalische Revue aus dem Alltag der modernen Frau Regie: Boris Leibold & Simone Winde am 23. März um Uhr in der Blechbüchse Zinnowitz Vineta Osterspektakel Am Ostersonntag (23. März) ab Uhr an der Zinnowitzer Strandpromenade mit Liedern, Tänzen, Schwertkämpfen, Reiterei und Osterfeuer. Frühbucheraktion der VINETAFESTSPIELE: Bis Karten buchen und 25 % sparen! Premiere am auf der Ostseebühne Zinnowitz Vorstellungen bis zum immer Mo., Mi., Do., Sa. um Uhr Karten, Informationen und Spielpläne unter: Vorpommersche Landesbühne Leipziger Allee 34, Anklam Tel /208925, Fax 03971/ info@theateranklam.de - Änderungen vorbehalten - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Johannes-Stelling-Straße Schwerin Tel. 0385/ Fax 0385/ m-v@volksbund.de Gedenkstunde auf der Kriegsgräberstätte Golm am Montag, 12. März 2008 um Uhr aus Anlass des 63. Jahrestages des Bombenangriffs auf Swinemünde Begrüßung Gedenkrede Swinemünder Lied Geistliche Besinnung Rezitation Totengedenken Schweigeminute Kranzniederlegung Musikalische Dr. Nils Köhler, Jugendbegegnungsstätte Golm Henry Tesch, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern Posaunenchor Friedrich/Komposition: Dr. Hellmut Hannes Pfarrer Gerd Panknin, Ahlbeck Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Jessen Volksbund-Kreisverband Ostvorpommern Gestaltung Posaunenchor Friedrich, Bansin. Bereits um Uhr wird auf der Kriegsgräberstätte Golm eine neue Gedenktafel für weitere 15 Menschen enthüllt, die am 12. März 1945 in Swinemünde ihr Leben verloren. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge macht darauf aufmerksam, dass das Betreten der Kriegsgräberstätte Golm am 12. März 2008 zwischen 12 und 16 Uhr nur im Rahmen der offiziellen Veranstaltung des Volksbundes erlaubt ist. Anträge auf weitere Veranstaltungen für den 12. März 2008 werden nicht genehmigt. Kostenloser Sonderbus zur Veranstaltung: Bansin Skymarkt, Bansin B 111, Heringsdorf- Neuhof, Heringsdorf-Bhf, Ahlbeck-Saarstraße, Ahlbeck-Ehrenmal, Ahlbeck-Grenze, Korswandt, Ullrichshorst, Zirchow, Garz. Die Rückfahrt ab Kamminke-Kellerberg erfolgt um Uhr. Lorenz Caffier Schul- und Kitanachrichten Wichtiger Termin für alle werdenden, jungen und erfahrenen Mütter! Der Basar für Kindersachen wird nun zum 6. Mal durch die Eltern der KITA Zwergenland e. V. in Koserow veranstaltet. Am Samstag, den 15. März 2008 in der Zeit von 9-13 Uhr werden diesmal in den Veranstaltungsräumen der Koserower Kurverwaltung in der Hauptstraße Baby- und Kindersachen von Größe 62 bis 188 (vorzugsweise Frühjahr und Sommer), Spielzeug aller Art, Kinderbücher, -videos, Babyschalen, Autositze, Kinderwagen, Wickeltische, Laufgitter, Stubenwagen und vieles mehr rund ums Kind verkauft. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Veranstaltungen können wir auch dieses Mal wieder ein großes Angebot zu kleinen Preisen versprechen! Ein Startgeld von 3 Euro pro Verkäufer und 10 % des Verkaufserlöses gehen als Spende an die KITA Zwergenland e. V. Auf diesem Wege laden wir alle unsere Stammverkäufer ein, sich auch dieses Mal wieder fleißig bei uns zu beteiligen. Leider muss wegen der kleineren Räumlichkeiten die Anzahl der Verkäufer diesmal begrenzt werden. Die Verkäufer können sich ab dem ihre Startnummer und Liste in Koserow in der Bunten Stube (Nähe Sparkasse) bei Frau Moldenhauer abholen, dort gibt es dann auch alle weiteren Informationen zum Ablauf. Ein großes Dankeschön an dieser Stelle auch für die Unterstützung durch die Koserower Kurverwaltung, die uns nach dem Abriss der alten Sporthalle nun übergangsweise mit ihren schönen aber auch bedeutend kleineren Räumlichkeiten aushilft. Sandra Nadler, im Auftrag der KITA Zwergenland e. V. Zielsichere Werbung Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Straße Sietow Tel / Fax / info@wittich-sietow.de

26 Usedom-Süd 26 Nr. 02/2008 Amtliche Bekanntmachungen Nicht wählbar ist ein Deutscher, der infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Nicht wählbar ist ein Unionsbürger, der infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt. 3. Wahlvorschlagsrecht (1) Wahlvorschläge können einreichen: 1. Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (politische Parteien), 2. Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppe), 3. einzelne wahlberechtigte Personen, die sich selbst als Bewerber vorschlagen (Einzelbewerber). Wahlbekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin/ des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Stolpe auf Usedom am 18. Mai 2008 Gemäß 13 Kommunalwahlgesetz für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KWG M-V) vom 13. Oktober 2003 (GVOBl. M-V S. 458 ff.) in Verbindung mit 24 Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KWO M-V) vom (GVOBl. M-V S. 542 ff.) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Stolpe auf Usedom auf. Für die Wahlvorschläge (einschließlich der Anlagen) sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die von der Wahlbehörde des Amtes Usedom-Süd während der Dienststunden montags, dienstags von , donnerstags von und sowie freitags von Uhr, in Usedom, Markt 7, Zimmer (weitere Termine nach Vereinbarung) kostenlos ausgegeben oder auf Anforderung kostenlos geliefert werden. Auf die Bestimmungen der 13, 20, 21, 22, 23 und 24 des KWG M-V und der 24 bis 30 KWO M-V weise ich hin. Insbesondere bitte ich zu beachten: 1. Wahlgebiet und Wahlbereich Das Wahlgebiet umfasst das Gebiet der Gemeinde Stolpe auf Usedom und ist in einen Wahlbereich eingeteilt worden. 2. Wählbarkeit Wählbar zum Bürgermeister sind alle Deutschen i. S. des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetz sowie alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die am Wahltag - das 18. Lebensjahr vollendet haben - seit mindestens 3 Monaten a) im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehren Wohnungen nach dem Melderegister ihre Hauptwohnung haben oder b) sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. (2) Es ist zulässig, gemeinsame Wahlvorschläge einzureichen. Jede Partei/Wählergruppe darf sich nur an einem Wahlvorschlag beteiligen. (3) Jeder Wahlvorschlag darf nur einen Bewerber enthalten. 4. Inhalt und Form von Wahlvorschlägen Die Wahlvorschläge sind entsprechend den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzureichen. Der Wahlvorschlag muss enthalten: 1. Familienname, Vorname (Rufname), Beruf oder Stand, Staatsangehörigkeit, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift der Hauptwohnung, 2. den Namen und soweit vorhanden die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe, die eingereicht wird, 3. die Bezeichnung Einzelbewerber und als Zusatz dessen Nachnamen, wenn der Vorschlag von einem Bewerber eingereicht wird, der nicht für eine Partei oder Wählergruppe auftritt. Der Wahlvorschlag soll Namen und Anschrift der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Es ist zulässig, als Verstrauensperson oder ihren Stellvertreter einen Bewerber zu benennen. Dem Wahlvorschlag sind beizufügen: 1. die schriftliche Zustimmung des Bewerbers, 2. die Bescheinigung über die Wählbarkeit, 3. eine Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung des Bewerbers, 4. die Bestätigung der Parteimitgliedschaft bzw. die Erklärung parteilos zu sein. 5. Einreichungsfrist Die Wahlvorschläge sind spätestens am 48. Tag vor der Wahl, d. h. bis zum , Uhr, schriftlich beim Wahlleiter (Büro des Gemeindewahlleiters) des Amtes Usedom-Süd, Markt 7 in Usedom einzureichen. Es wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig vor diesem Termin einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. Usedom, den 13. Februar 2008 K.-H. Schröder Wahlleiter

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