Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal

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1 Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal mit Sitz in der Stadt Osterfeld Amtsblatt der Städte Osterfeld und Stößen sowie der Gemeinden Meineweh, Mertendorf, Molauer Land, Schönburg, Wethau und der Verbandsgemeinde Wethautal Jahrgang 3 Nummer 13 Mittwoch, den 11. Juli 2012 AMTLICHER TEIL Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Wethautal vom Die Niederschrift der Sitzung vom wurde genehmigt. 4. Der Verbandsgemeinderat tritt der Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises vom zur Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wethautal für das Haushaltsjahr 2012 bei. 5. Der Verbandsgemeinderat beschließt den Erwerb eines Transporters. gez. Beckmann Verbandsgemeindebürgermeisterin Öffentliche Am Donnerstag, dem , 19:00 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen Tagesordnungspunkten statt. Gremium: Gemeinderat der Stadt Osterfeld Ort: Osterfeld, Markt 24 Raum: Rathaussaal Tagesordnung 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einladung 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 3. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Osterfeld vom Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses Nr. 375/10-14/0163 (Aufstellung BPL 8) 5. Beschluss über die Einleitung des Aufhebungsverfahren zum BPL Nr. 5 Wohngebiet Am Corseburger Weg 6. Information zum Vorentwurf des BPL Nr. 7 Wohngebiet Am Corseburger Weg 7. Fortführung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Osterfeld 8. Schließung der Sitzung gez. Gerd Seidel Sitzung des Stadtrates der Stadt Stößen vom Die Niederschrift der Sitzung vom wurde genehmigt. 4. Der Gemeinderat der Stadt Stößen beschließt die Erhöhung des derzeitigen Kassenkreditrahmens bis zur Auszahlung der Liquiditätshilfe auf ,00 Euro. 5. Der Gemeinderat der Stadt Stößen beschließt die 1. Änderungssatzung zur Entschädigungssatzung. Sitzung des Stadtrates der Stadt Stößen vom Die Niederschrift der Sitzung vom wurde genehmigt. 4. Der Stadtrat der Stadt Stößen vergibt die Bauleistungen für den Ersatzneubau der Brücke über die Nautzschke. gez. Schubert

2 Heimatspiegel Wethautal 2 Nr. 13/2012 n Gemeinde Meineweh Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Meineweh vom Die Niederschrift der Sitzung vom wurde genehmigt 4. Der Gemeinderat fasst den Beschluss über die Zwischenabwägung zum BPL Nr. 1 Am Kirchweg. 5. Der Entwurf des BPL Nr. 1 Am Kirchweg wird gebilligt. 6. Der Gemeinderat verabschiedete die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Meineweh. 7. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung der Gemeinde Meineweh. 8. Der Gemeinderat schreibt das Haushaltskonsolidierungskonzept für die Gemeinde Meineweh fort. 9. Die Haushaltssatzung der Gemeinde Meineweh für das Haushaltsjahr 2012 wird beschlossen 10. Der Gemeinderat erhöht den Kassenkreditrahmen auf ,00 bis zur Auszahlung der Liquiditätshilfe. 11. Der Gemeinderat der Gemeinde Meineweh nimmt die durch das Rechnungsprüfungsamt des Burgenlandkreises aufgezeigten Ergebnisse der Rechnungsprüfung und die dazu abgegebene Stellungnahme des s der Gemeinde Meineweh zur Kenntnis, beschließt über die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Meineweh und erteilt dem die Entlastung. gez. Kalinka 1. Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung der Gemeinde Meineweh Aufgrund der 6, 8 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA), in der Fassung der vom (GVBl. LSA S. 383), in der derzeit gültigen Fassung und des 15 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom (GVBl. LSA S. 569), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Meineweh in seiner Sitzung am die nachfolgende Satzung beschlossen: Artikel I Änderungen im 2 Im 2 Abs. 5 Buchstabe d werden nach dem Wort Nadelbäume die Worte Birken und Pappeln eingefügt. Artikel II Inkrafttreten Die 1. Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung der Gemeinde Meineweh tritt am Tag nach ihrer öffentlichen in Kraft. Oberkaka, den Manfred Kalinka Ausfertigung der Satzung Die Satzung wurde am bei der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt und wird hiermit ausgefertigt. Oberkaka, den Kalinka 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Meineweh Entsprechend der 7 Abs. 2 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383), in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Meineweh in seiner Sitzung am folgende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Meineweh beschlossen: Artikel I Neufassung des 2 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel 1. Die Gemeinde führt ein Wappen. Das Wappen hat folgende Blasonierung:: In Silber eine rote Rose, im Dreipass besteckt mit drei grünen Ginkoblättern und begleitet von zwei grünen Ähren. 2. Die Gemeinde führt eine Flagge. Die Flagge der Gemeinde ist grün-weiß (1:1) gestreift (Querformat: Streifen waagerecht verlaufend, oberer Streifen grün und unterer Streifen weiß. Längsform: Streifen senkrecht verlaufend, linker (mastseitiger) Streifen grün und der rechte Streifen weiß) und mittig mit dem Gemeindewappen belegt. 3. Die Gemeinde führt ein großes und ein kleines Dienstsiegel, die den der Hauptsatzung beigefügten Dienstsiegelabdrucken entsprechen. Die Dienstsiegel enthalten das Wappen und die Umschrift: Gemeinde Meineweh sowie eine arabische Ordnungszahl. 4. Die Führung der Dienstsiegel ist dem vorbehalten. Artikel II Neufassung des 7 Der 7 wird wie folgt neu gefasst: 7 Nachtragshaushalt 1. Die Erheblichkeitsgrenze nach 160 Abs. 2 Ziffer 2 GO LSA wird auf 10 % des gesamten Haushaltsvolumens festgesetzt. 2. Die Erheblichkeitsgrenze nach 160 Abs. 2 Ziffer 3 GO LSA wird auf 5 % der Ausgaben des Vermögenshaushaltes festgesetzt (ohne Rücklagenzuführung). Artikel III Änderungen im 15 Im 15 Abs. 1 werden die Sätze 3 und 4 wie folgt ersetzt: Sind Pläne, Karten, Zeichnungen o. ä. Anlagen selbst eine bekannt zu machende Angelegenheit oder Bestandteil einer bekannt zu machenden Angelegenheit, so kann diese durch Auslegung im Dienstgebäude der Außenstelle der Verbandsgemeinde Wethautal in Mertendorf, Naumburger Straße 23 während der Dienststunden ersetzt werden.

3 Nr. 13/ Heimatspiegel Wethautal Ausgenommen davon sind die Auslage der Haushaltspläne, der Nachtragshaushaltspläne und der Jahresrechnungen, die im Dienstgebäude der Verbandsgemeinde Wethautal in Osterfeld, Corseburger Weg 11 erfolgen. Artikel IV In-Kraft-Treten Die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Meineweh tritt am Tag nach ihrer öffentlichen in Kraft. Oberkaka, den Kalinka Ausfertigung der Satzung Der Gemeinderat der Gemeinde Meineweh hat in seiner Sitzung am die vorstehende 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Meineweh mit Beschluss-Nr.: 13/10-14/0138 beschlossen. Die erforderliche Genehmigung wurde nach 7 Abs. 2 und 140 Abs. 1 GO LSA von der Kommunalaufsicht mit Schreiben vom unter dem Aktenzeichen /H/ erteilt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Oberkaka, den Kalinka Anlage: Dienstsiegelabdrücke: 7. Der Gemeinderat der Gemeinde Mertendorf beschließt den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Görschen, Flur 1, Flurstück 166, mit einer Fläche von 37,00 m 2 und des Grundstücks Gemarkung Görschen, Flur 1, Flurstück 222, mit einer Fläche von 371,00 m Der Gemeinderat der Gemeinde Mertendorf beschließt den Kauf des unbebauten Grundstücks in der Gemarkung Mertendorf, Flur 13, Flurstück 163, mit einer Fläche von 3.040,00 m 2 gez. Maurer Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Mertendorf vom Die Niederschrift der Sitzung vom wurde genehmigt. 4. Der Gemeinderat beschließt über eine außerplanmäßige Ausgabe für die Maßnahme Mitverlegung des Straßenbeleuchtungskabels einschließlich Setzen der Hülsen in den Straßen Weißer Berg-Hauptstraße-Große Gasse und Kirchweg im Rahmen einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit der envia M Der Gemeinderat der Gemeinde Mertendorf fasst den Beschluss über eine Grundschuldbestellung gez. Maurer n Gemeinde Molauer Land Großes Dienstsiegel kleines Dienstsiegel Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Mertendorf vom Die Niederschrift der Sitzung vom wurde genehmigt. 4. Der Gemeinderat beschließt die Weiterführung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes für die Gemeinde Mertendorf. 5. Der Gemeinderat verabschiedet die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr Der Gemeinderat der Gemeinde Mertendorf erhöht den Kassenkreditrahmen auf ,00 Euro bis zur Auszahlung der Liquiditätshilfe. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Molauer Land vom Der Gemeinderat der Gemeinde Molauer Land stellt das Ausscheiden des Gemeinderates Herr Hans-Frank Gemmel aus dem Gemeinderat der Gemeinde Molauer Land fest. 3. Als nächst festgestellter Bewerber wurde Herr Andreas Seidel ermittelt, der durch den verpflichtet wurde. 4. Die Tagesordnung wurde beschlossen 5. Die Niederschrift der Sitzung vom wurde genehmigt. 6. Die Niederschrift der Sitzung vom wurde genehmigt. 7. Der Gemeinderat der Gemeinde Molauer Land nimmt die durch das Rechnungsprüfungsamt des Burgenlandkreises aufgezeigten Ergebnisse der Rechnungsprüfung und die dazu abgegebene Stellungnahme des s der Gemeinde Molauer Land zur Kenntnis, beschließt über die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Molauer Land und erteilt dem die Entlastung. 8. Der Gemeinderat Molauer Land beschließt die Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung). 9. Der Gemeinderat Molauer Land beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Straßen und Ortsdurchfahrten in der Gemeinde Molauer Land (Sondernutzungsgebührensatzung).

4 Heimatspiegel Wethautal 4 Nr. 13/ Der Gemeinderat beschließt die Entschädigung für den Gestattungsvertrag für das Flurstück 69/5, Flur 1, Gemarkung Sieglitz an die Bundesrepublik Deutschland auszukehren und das Flurstück 69/5, Flur 1, Gemarkung Sieglitz mit einer Fläche von m 2 von der Bundesrepublik Deutschland zu erwerben. 11. Der Gemeinderat der Gemeinde Molauer Land beschließt die Aufhebung des Beschluss Nr. 341/10-14/0142 vom Vergabe von Bauleistungen-Straßenbau Weg zum Friedhof - Sieglitz. 12. Der Gemeinderat der Gemeinde Molauer Land beschließt die Vergabe von Bauleistungen - Straßenbau Weg zum Friedhof - Sieglitz. 13. Die Bauleistung zur Bauwerksabdichtung am Grundstück Molau Nr. 52 wurde vergeben. gez. Werner Öffentliche Am Dienstag, dem , 19:30 Uhr findet eine Sitzung mit öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten statt. Gremium: Gemeinderat der Gemeinde Schönburg Ort: Schönburg, OT Possenhain, Dorfstr. Raum: Versammlungsraum im FFW-Gerätehaus Tagesordnung 1. Einwohnerfragestunde 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einladung 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 4. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Gemeinderates Schönburg vom Bericht des s 6. Anfragen zum Bericht des s 7. Anfragen und Anregungen 8. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung 9. Grundstücksangelegenheiten 10. Bericht des s 11. Anfragen zum Bericht des s 12. Schließung der Sitzung gez. Prüfer Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Schönburg vom Die Niederschrift der Sitzung vom wurde genehmigt. 4. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönburg beschließt die Erhöhung des Kassenkreditrahmens auf ,00 Euro bis zur Auszahlung der Liquiditätshilfe. 5. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönburg erhöht für einen Erbbaurechtsvertrag den Erbbaurechtszins. gez. Prüfer Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wethau vom Die Ordnungsmäßigkeit der Einladung wurde festgestellt 3. Die Niederschrift der Sitzung vom wurde genehmigt. 4. Die Niederschrift der Sitzung vom wurde genehmigt. 5. Der Gemeinderat der Gemeinde Wethau beschließt das weiterführende Haushaltskonsolidierungskonzept für die Gemeinde Wethau. 6. Der Gemeinderat der Gemeinde Wethau beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 der Gemeinde Wethau. 7. Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Gemeinde Wethau (Erschließungsbeitragssatzung) wurde beschlossen. 8. Der Gemeinderat verabschiedete die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wethau (Straßenreinigungssatzung). 9. Der Gemeinderat der Gemeinde Wethau beschließt folgenden Grundstückstausch: Die Gemeinde Wethau tauscht ihr Grundstück der Gemarkung Wethau, Flur 2, Flurstück 51/6, mit einer Größe von 227,00 m 2, gegen die Grundstücke in der Gemarkung Wethau, Flur 2, Flurstücke 51/1 und 51/2, mit einer Gesamtgröße von 220,00 m 2. gez. Ulrich Walter 1. Änderungssatzung Zur Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge in der Gemeinde Wethau (Erschließungsbeitragssatzung) Auf der Grundlage des 132 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), und der 6, 8, 44 Abs. 3 Ziff.1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der vom 10. August 2009 (GVBl. S 383), beide Gesetze in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde Wethau in seiner Sitzung am folgende Erschließungsbeitragssatzung beschlossen: Artikel I Änderungen im 10 Im 10 wird der Absatz 2 neu gefasst und der Absatz 3 hinzugefügt. 2. Bei Grundstücken mit Gebäuden ohne ein Geschoss i. S. der Bauordnung des Landes Sachsen Anhalt (BauO LSA) vom (GVBl. LSA S. 769), in der derzeit gültigen Fassung, ergibt sich die Geschosszahl aus der Teilung der tatsächlich vorhandenen Baumasse entsprechend 7 Abs Abweichend von Abs. 1 und 2 finden die Regelungen des 9 für die Grundstücke entsprechende Anwendung, 1. auf denen nur Stellplätze oder Garagen hergestellt werden können, 2. die als Gemeinbedarfs- oder Grünflächengrundstücke, 9 Abs. 2 entsprechend, tatsächlich baulich genutzt oder 3. nur mit Nebenanlagen i. S. von 9 Abs. 3 bebaut sind.

5 Nr. 13/ Heimatspiegel Wethautal Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen in Kraft. Wethau, den Ulrich Walter Ausfertigung der Satzung: Die Satzung wurde am bei der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt und wird hiermit ausgefertigt. Wethau, den Ulrich Walter Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Stößen Sehr geehrte Jagdgenossen, am findet um Uhr im Schützenhaus der Stadt Stößen die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Horst Schubert 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Einladung 3. Bericht des Vorstandes und der Jagdpächtergemeinschaft zum abgelaufenen Jagdjahr 4. Bekanntgabe der neu angegliederten Grundflächen (Gemarkung Pretzsch) und deren Nutzung 5. Beschlussfassung 6. Wahl von einem Kassenprüfer für das neue Jagdjahr Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Stößen sind die Jagdgenossen selbst oder deren gesetzlichen Vertreter berechtigt. Vertreter erlangen ihr Stimmrecht nur durch eine schriftlich erteilte Vollmacht durch den Vollmachtgeber. Die Vollmacht ist von einem Notar oder durch die Verbandsgemeinde zu beglaubigen. Schubert Vorsitzender Jagdgenossenschaft Heimatspiegel Verbandsgemeinde Wethautal Amtsblatt der Städte Osterfeld und Stößen sowie der Gemeinden Meineweh, Mertendorf, Molauer Land, Schönburg, Wethau und der Verbandsgemeinde Wethautal Der Heimatspiegel erscheint vierzehntäglich, jeweils in den geraden Wochen. Herausgeber: Verbandsgemeinde Wethautal, Corseburger Weg 11, Osterfeld, Telefon / vertreten durch die in, Frau Beckmann IMPRESSUM Verantwortlicher für den redaktionellen Teil Die in, Frau Beckmann Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Fax-Redaktion: ( ) Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Annett Brunner, Telefon: 01 71/ Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreis liste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

6 Heimatspiegel Wethautal 6 Nr. 13/2012

7 Nr. 13/ Heimatspiegel Wethautal

8 Heimatspiegel Wethautal 8 Nr. 13/2012

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