Amtliche Bekanntmachung. Niederschrift des Rates

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1 Amtliche Bekanntmachung Niederschrift des Rates Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 4. Dezember 2014 gemäß 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben. Öffentlicher Teil Ehrung von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern Der Bürgermeister ehrt folgende Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und überreicht jeweils eine Urkunde sowie ein Buchgeschenk: für 10jährige ununterbrochene Tätigkeit im Rat der Gemeinde: 1. Franken, Björn CDU 2. Alenfelder, Horst SPD 3. Hainke, Werner Bündnis 90/Die Grünen für 15jährige ununterbrochene Tätigkeit im Rat der Gemeinde: 4. Fischer, Karin CDU 5. Mroz, Ulrike CDU 6. Marx, Erika SPD 7. Rohs, Richard SPD für 20jährige ununterbrochene Tätigkeit im Rat der Gemeinde: 8. Altwicker, Jürgen CDU 9. Böhmer, Ralf CDU 10. Nördershäuser, Günter CDU für 30jährige ununterbrochene Tätigkeit im Rat der Gemeinde: 11. Winkler, Rita CDU für 35jährige ununterbrochene Tätigkeit im Rat der Gemeinde: 11. Smielick, Klaus-Peter FDP. Nachwahl zum Ausschuss für Schule und Sport Aufgrund des Vorschlages der Fraktion DIE LINKE vom nimmt der Rat der Gemeinde folgende Nachwahl vor: Ausschuss für Schule und Sport neu: als stellvertretender sachkundiger Bürger: Leroy-Paul Komlanvi, Hänscheid bisher: als stellvertretender sachkundiger Bürger: Timo Aufgebauer, Harth 1

2 Bürgermeister Loskill nimmt gemäß 40 Abs. 2 Satz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit 50 Abs. 3 GO NRW an der Beschlussfassung nicht teil. Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015 Gemeindevertreter Hainke beantragt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Steuersätze im Rahmen des Erlasses einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015 entgegen dem Vorschlag der Verwaltung und der damit verbundenen Empfehlung des Hauptausschusses vom wie folgt zu beschließen: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 255 v.h. anstatt 250 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 465 v.h., wie Empfehlung des Hauptausschusses 2. Gewerbesteuer 465 v.h. anstatt 450 v.h. Ablehnung durch Mehrheitsbeschluss bei 3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 1 Nein-Stimme des Bürgermeisters, 16 Nein-Stimmen der CDU-Fraktion, 6 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 2 Nein-Stimmen der FDP-Fraktion Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr Damit werden die Steuersätze für die Gemeindesteuern für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 465 v.h. 2. Gewerbesteuer 450 v.h. Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei 1 Ja-Stimme des Bürgermeisters, 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 6 Ja-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Ja-Stimme der FDP-Fraktion, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 1 Nein-Stimme der FDP-Fraktion Hinweis: Die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015 in der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 12. Dezember 2014, Kalenderwoche 50, öffentlich bekannt gemacht. 2

3 Erlass eines 24. Nachtrages zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth a) Kalkulation der Gebührensätze für die Straßenreinigung und den Winterdienst b) Änderung des Straßenverzeichnisses Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Hauptausschusses den Erlass des 24. Nachtrages zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Gemeinde Ruppichteroth (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung). Hierdurch werden die Gebühren je lfd. Meter Grundstücksseite ab dem wie folgt festgesetzt: a) Straßenreinigung für eine Straße, die überwiegend dem - überörtlichen Verkehr dient 0,21 Euro - innerörtlichen Verkehr dient 0,26 Euro - Anliegerverkehr dient 0,29 Euro b) Winterdienst für eine Straße, die überwiegend dem - überörtlichen Verkehr dient 0,27 Euro - innerörtlichen Verkehr dient 0,37 Euro - Anliegerverkehr dient 0,41 Euro Des weiteren wird das Straßenverzeichnis, welches Bestandteil der Satzung der Gemeinde Ruppichteroth über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) ist, wie folgt ergänzt bzw. berichtigt: Die bisher von den Eigentümern wahrgenommene Straßenreinigung für die Straße - "In der Dellenwiese" wird auf die Gemeinde übertragen. Hinweis: Der 24. Nachtrag zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Ruppichteroth wurde im Mitteilungsblatt (Amtsblatt) für die Gemeinde Ruppichteroth am 12. Dezember 2014, Kalenderwoche 50, öffentlich bekannt gemacht. Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA; a) Anregung des Netzwerkes "attac Rhein-Sieg" vom b) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom hier: Resolution des Rates der Gemeinde Ruppichteroth zu internationalen Handelsund Dienstleistungsabkommen Eine Behandlung der zuvor unter Buchstabe a) aufgeführten Anregung des Netzwerkes attac Rhein-Sieg entfällt aufgrund der Beschlussfassung des Hauptausschusses vom

4 Gemeindevertreter Hainke erläutert für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag vom zur Verabschiedung einer Resolution zu internationalen Handels- und Dienstleistungsabkommen. Im Rahmen einer ausführlichen Diskussion schlägt Bürgermeister Loskill vor, sich analog der Behandlung der Thematik in der Kollegenkonferenz am dem gemeinsamen Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen vom Oktober 2014 des Deutschen Städtetages, des Deutschen Landkreistages, des Deutschen Städteund Gemeindebundes und dem Verband kommunaler Unternehmen e.v. vom Oktober 2014 anzuschließen. Der Rat der Gemeinde stimmt über diesen Vorschlag ab. bei 1 Enthaltung der CDU-Fraktion Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2015 Aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses nimmt der Rat der Gemeinde die vorliegenden Gebührenbedarfsrechnungen vom gemäß Anhang 1 und Anhang 2 der maßgebenden Verwaltungsvorlage zur Kenntnis. Die Abwassergebühren bleiben im Jahr 2015 unverändert und stellen sich wie folgt dar: Abwassergebühren ab Kanal Benutzungsgebühren Schmutzwasser 3,88 je cbm Niederschlagswasser 0,47 je qm Grundgebühren Schmutzwasser 6,00 je Monat Häusliche Abwassergruben Kleineinleiter mit Schlammausfuhr 1,72 je cbm Kleineinleiter ohne Schlammausfuhr 1,17 je cbm Feststellung des Wirtschaftsplanes Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2015 Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung für das Jahr 2015 im Erfolgsplan mit Aufwendungen von ,-- und Erträgen von ,-- im Vermögensplan mit einem Finanzbedarf und einer Finanzabdeckung von je ,-- 4

5 sowie einem Kreditbedarf von insgesamt ,-- 1. für Neuaufnahme ,-- 2. für Umschuldung ,-- festzusetzen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf ,-- festgesetzt. Die Stellenübersicht wird beschlossen. Feststellung des Wirtschaftsplanes Energie für das Wirtschaftsjahr 2015 Der Rat der Gemeinde beschließt aufgrund einer Empfehlung des Betriebsausschusses, den Wirtschaftsplan Energie für das Jahr 2015 im Erfolgsplan mit Aufwendungen von ,-- und Erträgen von ,-- im Vermögensplan mit einem Finanzbedarf und einer Finanzabdeckung von je ,-- sowie einem Kreditbedarf von insgesamt 0,-- 1. für Neuaufnahme 0,-- 2. für Umschuldung 0,-- festzusetzen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf ,-- festgesetzt. Parkraumbewirtschaftung in der Gemeinde Nach ausführlicher Diskussion über - die in dem Erörterungstermin am mit Vertretern der Verwaltung und der Fraktionen des Rates der Gemeinde sowie der Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Umweltschutz, - die alternativ im Rahmen des Antrages der CDU-Fraktion vom und - die aufgrund der Versammlung der Anlieger des Stichweges der Pastoratsstraße in Winterscheid vom , angedachten Änderungen, beschließt der Rat der Gemeinde, dass die Änderungen der derzeitigen Beschilderung der gemeindlichen Parkplätze von der Gemeindeverwaltung umgesetzt werden. Zustimmung durch Mehrheitsbeschluss bei 16 Ja-Stimmen der CDU-Fraktion, 3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Ja-Stimmen der FDP-Fraktion, 6 Nein-Stimmen der SPD-Fraktion, 1 Enthaltung des Bürgermeisters, 2 Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE 5

6 Bildung von Eingangsklassen an den gemeindlichen Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016; hier: Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für die gemeindlichen Grundschulen Im Hinblick auf die Bildung von Eingangsklassen an den gemeindlichen Grundschulen beschließt der Rat der Gemeinde aufgrund einer Empfehlung des Ausschusses für Schule und Sport, die kommunale Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2015/2016 auf 5 festzulegen. Auf dieser Basis sind die Eingangsklassen unter Berücksichtigung der jeweils vorliegenden Anmeldezahlen an den Grundschulen der Gemeinde Ruppichteroth für das kommende Schuljahr 2015/2016 wie folgt zu bilden: Gemeinschaftsgrundschule Ruppichteroth: Gemeinschaftsgrundschule Schönenberg: Gemeinschaftsgrundschule Winterscheid: 2 Eingangsklassen 1 Eingangsklasse 2 Eingangsklassen. Papierlose Ratsarbeit - Antrag der Fraktion DIE LINKE vom Gemeindevertreter Kemper erläutert für die Fraktion DIE LINKE den Antrag vom zur Einführung der papierlosen Ratsarbeit. Nach ausführlicher Diskussion beschließt der Rat der Gemeinde den Antrag zwecks weitergehender Beratung und Beschlussfassung in eine der nächsten Sitzungen des Rates im Jahr 2015 zu vertagen. Nichtöffentlicher Teil Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen: - Sekundarschule Nümbrecht / Ruppichteroth; - Teilstandort Ruppichteroth - Durchführung des Erweiterungsbaus "Mensa" sowie den Ausbau bestehender Gebäudeteile hier: Auftragsvergaben für die Gewerke Rohbau, Metallbaufenster und -türanlagen, Dachdecker, Elektro, Heizung und raumlufttechnische Anlagen (RLT) Ruppichteroth, den 17. Dezember 2014 Der Bürgermeister In Vertretung: Heribert Schwamborn 6

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