Schnell informiert. Asylrecht. Bearbeitet von André Weiße

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Schnell informiert. Asylrecht. Bearbeitet von André Weiße"

Transkript

1 Schnell informiert Asylrecht Bearbeitet von André Weiße 2., erweiterte Auflage Buch. 128 S. Softcover ISBN Format (B x L): 11,8 x 16,8 cm Gewicht: 110 g Recht > Öffentliches Recht > Verwaltungsrecht > Ausländerrecht, Asyl, Staatsangehörigkeit Zu Inhaltsverzeichnis schnell und portofrei erhältlich bei Die Online-Fachbuchhandlung beck-shop.de ist spezialisiert auf Fachbücher, insbesondere Recht, Steuern und Wirtschaft. Im Sortiment finden Sie alle Medien (Bücher, Zeitschriften, CDs, ebooks, etc.) aller Verlage. Ergänzt wird das Programm durch Services wie Neuerscheinungsdienst oder Zusammenstellungen von Büchern zu Sonderpreisen. Der Shop führt mehr als 8 Millionen Produkte.

2 2. Entwicklung der jährlichen Asylantragzahlen seit Entwicklung der jährlichen Asylantragzahlen seit Quelle: 17

3 I. Das Asylverfahren 3. Die zehn zugangsstärksten Herkunftsländer im Januar 2015 sonstige ,5% Syrien, Arab. Republik ,6% Nigeria 455 2,1% Ungeklärt 475 2,2% Mazedonien 540 2,5% Eritrea 620 2,9% Kosovo ,0% Serbien ,4% Albanien ,4% Afghanistan ,2% Irak 901 4,2% Quelle: 4. Begriffsbestimmungen Asylbewerber Personen, die aus unterschiedlichen Gründen ihre Heimat verlassen, um in Deutschland usw. einen Antrag auf Asyl zu stellen. Nach Stellung eines Asylantrags prüft das BAMF jeden Antrag individuell. Hierbei werden neben den Verhältnissen im Herkunftsland auch die Schilderungen und Beweise der Asylsuchenden berücksichtigt. Neben der Prüfung des Rechts auf Asyl wird auch die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft geprüft. Asylberechtigter Asylberechtigt sind Personen, die politisch verfolgt werden. Ihnen steht das Recht auf Asyl gem. Art. 16 a Abs. 1 GG zu. Eine politische 18

4 4. Begriffsbestimmungen Verfolgung liegt vor, wenn die betroffene Person aufgrund ihrer Überzeugung verfolgt wird und mit Sanktionen rechnen muss sowie so stark von der Gesellschaft geächtet und ausgegrenzt wird, dass hierdurch ihre Menschenwürde verletzt wird. Diese Verfolgung muss i.d.r. vom Staat selbst ausgehen. Im Ausnahmefall wird auch die Verfolgung durch Bevölkerungsgruppen anerkannt, wenn dies indirekt dem Staat angelastet werden muss. Das Recht auf Asyl entfällt, wenn betreffende Personen z. B. aus oder über sichere(n) Herkunftsstaaten bzw. Drittstaaten einreisen oder lediglich aus wirtschaftlichen Motiven um Asyl ersuchen. Asylbewerber mit Duldung Wird Personen kein Asyl gewährt und auch nicht die Flüchtlingseigenschaft oder subsidiärer Schutz zuerkannt, müssen sie Deutschland wieder verlassen und i. d. R. in ihr Herkunftsland zurückkehren. Können diese Personen jedoch aus gesundheitlichen Gründen oder wegen fehlender Passpapiere nicht abgeschoben werden, erhalten diese Personen eine Duldung, bis keine Abschiebehindernisse mehr entgegenstehen. Asylantrag Schriftlicher, mündlicher oder in sonstiger Weise hervorgebrachter Antrag eines Ausländers vor dem BAMF, mit dem er Schutz vor politischer Verfolgung sucht. Asylbegehren, auch Asylnachsuche Schutzbegehren des Ausländers um Asyl bei der Polizei (Landespolizei oder Bundespolizei = Grenzbehörde) oder der Ausländerbehörde. Flüchtling Der Begriff des Flüchtlings wird weiter gefasst als der des Asylberechtigten mit der hier erforderlichen politischen Verfolgung. Als Flüchtling werden auch Menschen bezeichnet, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Heimatland mit Gefahren bedroht sind. Diese Gefahr muss nicht wie beim Asylberechtigten vom 19

5 I. Das Asylverfahren Staat ausgehen, sondern kann auch von anderen sozialen Gruppen erfolgen. Der Flüchtlingsstatus wird betreffenden Ausländern ggf. zusätzlich zum Status als Asylberechtigten zuerkannt. Kontingentflüchtling Dies sind Flüchtlinge, die im Rahmen internationaler humanitärer Hilfsaktionen vorübergehend in Deutschland oder anderen Mitgliedstaaten aufgenommen werden. Die maßgebliche Entscheidung, welche Personengruppe betroffen ist und in welchem Umfang die Aufnahme nach Deutschland erfolgt, trifft das Innenministerium. Subsidiär schutzberechtigte Personen Werden Personen weder als Asylberechtigte noch als Flüchtlinge anerkannt, können diese zumindest einen vorübergehenden Schutz in Deutschland genießen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Dies wird auch subsidiärer Schutz genannt. Gründe für das Zuerkennen des subsidiären Schutzes sind z. B. Gefahr von Todesstrafe, Folter, erniedrigende Behandlung oder Gefahr für Leib und Leben im Herkunftsland aufgrund von Bürgerkrieg usw. Während des Abschiebeverbotes in das Herkunftsland genießt der betreffende Ausländer den subsidiären Schutz. 5. Asylberechtigte Personen Im Vergleich zu vielen anderen Staaten kann Deutschland seit Jahren eine starke Wirtschaft und einen stabilen Arbeitsmarkt vorweisen. Eine OECD-Studie aus dem Jahr 2014 hat ergeben, dass Deutschland nach den USA das zweitbeliebteste Einwanderungsland weltweit ist. Dies liegt nicht nur an der europäischen Freizügigkeit, die anderen EU- oder EFTA-Staatlern den freien Zugang zum inländischen Arbeitsmarkt ermöglicht und dazu führt, dass jeder Dritte der dauerhaften Zuwanderer aus den Staaten der EU kommt. Mit seiner herausragenden Position im Vergleich zu anderen EU-Staaten wird Deutschland zunehmend auch für außereuropäische Zuwanderer attraktiv. 20

6 5. Asylberechtigte Personen Vor allem der deutsche Arbeitsmarkt mit seiner geringen Arbeitslosenquote führt dazu, dass auch sehr viele Personen aus rein wirtschaftlichen Gründen ihre Herkunftsländer verlassen, um sich unter den vermeintlich besseren finanziellen und wirtschaftlichen Perspektiven ein Leben in Deutschland zu ermöglichen. Das gut ausgebaute soziale Netz in Deutschland und eine Vielzahl von materiellen und immateriellen Unterstützungen ermöglichen ein finanziell besseres und einfacheres Leben als im Herkunftsland. Bei Personen, die sich aus rein wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland flüchten, spricht man von den sog. Wirtschaftsflüchtlingen. Da es sich bei diesen Flüchtlingen nicht um Flüchtlinge i.s.d. UNHCR bzw. um Flüchtlinge i.s. d. AsylVfG handelt, hat dieser Personenkreis kein Recht auf Asyl und längerfristigen Aufenthalt in Deutschland. Diese Rechtslage gilt auch in vielen anderen Staaten. Auch wenn die Intention dieser Wirtschaftsflüchtlinge durchaus verständlich ist und es nachvollziehbar erscheint, sich in einem wirtschaftlich besser gestellten Land niederlassen zu können, besteht für diesen Personenkreis im Herkunftsland keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Genau dieser Punkt unterscheidet Wirtschaftsflüchtlinge von den richtigen Flüchtlingen, die im Herkunftsland aufgrund politischer oder religiöser Ansichten oder anderer Punkte um ihre Gesundheit, ihr Leben oder ihre politische Freiheit fürchten müssen. Allerdings sollte auch dieser Personenkreis nicht mit diskriminierenden Bezeichnungen wie Asylbetrüger, Scheinasylant usw. betroffen werden. Auch in der Geschichte von Deutschland gab es Phasen, in denen regelrechte Auswanderungsbewegungen Deutscher zu verzeichnen waren. Als Beispiel soll nur die Auswanderungswelle einer Vielzahl deutscher Staatsbürger Ende des 19. Jahrhunderts genannt werden, als diese ihr Glück in den Ländern Südamerikas gesucht haben. Zum Schutze richtiger Asylbewerber muss jedoch eine Trennung zu den Wirtschaftsflüchtlingen vorgenommen werden. Diese könnten nach Maßgabe des Aufenthaltsrechts z.b. gem. 18 AufenthG je nach Erfordernis des Wirtschaftsstandorts Deutschland einen ent- 21

7 I. Das Asylverfahren sprechenden Aufenthaltstitel erhalten. Da aufgrund rückläufiger Geburtenraten in Deutschland aktuell in vielen Wirtschaftszweigen ein Mangel an Arbeitskräften herrscht, wäre diese (legale) Migration nach Deutschland durchaus möglich. Auch wenn einigen Wirtschaftsflüchtlingen sicher Unrecht getan wird, liegt der Verdacht nahe, dass es augenscheinlich viele der angeblichen Asylbewerber nur aus rein finanziellen Gründen nach Deutschland kommen, um hier das soziale Netz ausnutzen zu können. Auch wenn diesem Personenkreis durchaus bewusst ist, dass sie nicht als Asylberechtigte anerkannt werden, reisen sie trotzdem nach Deutschland ein, um sich hier zumindest für die Dauer des Asylverfahrens ein wirtschaftlich und finanziell besseres Leben als im Herkunftsland zu ermöglichen. Beispielhaft sei hier die hohe Zahl von Flüchtlingen aus dem Kosovo genannt, die seit der 2. Hälfte des Jahres 2014 zu verzeichnen ist. Regelmäßig wird dieser Personenkreis im Herkunftsland nicht i. S. d. Asylrechts verfolgt, sondern gelangt aus rein finanziellen Gründen nach Deutschland, um die Winterzeit überbrücken zu können und auf diesem Weg dem kosovarischen Arbeitsmarkt mit der saisonbedingten hohen Arbeitslosigkeit entgehen zu können. Asylverfahren von bis zu einem Jahr sind hier möglich, wobei die Wahrscheinlichkeit einer negativen Entscheidung bei fast 100 Prozent liegt. Da auch diese Flüchtlinge nach geltendem Recht dem langwierigen und teuren Asylverfahren unterliegen, verbleiben sie bis zum Abschluss ihres Verfahrens in Deutschland und genießen Asylleistungen, bevor sie wie von Anfang an zu erwarten war letztendlich als asylberechtigte Personen abgelehnt und ausgewiesen bzw. abgeschoben werden. Berücksichtigt man die hierdurch entstehenden hohen Kosten für inländische Steuerzahler sowie die vermeidbare Verzögerung des Asylverfahrens für richtige Asylbewerber durch die hohe Zahl von (ungerechtfertigten) Asylanträgen, wird der Ruf nach einem verkürzten Asylverfahren verständlich. Allerdings soll an dieser Stelle jedoch vor einer Pauschalisierung gewarnt werden, die auch nicht Absicht des Autors ist. Entspre- 22

8 5. Asylberechtigte Personen chende Argumente von Kirchen, Parteien, Interessenverbänden usw., die auch Wirtschaftsflüchtlingen ein Asylrecht in Deutschland gewähren wollen, sind ebenfalls nachvollziehbar. Das Dilemma um diese unterschiedlichen Meinungen und Forderungen muss auf politischer Ebene von den Volksvertretern gelöst werden Geltungsbereich des AsylVfG Der Geltungsbereich des AsylVfG ergibt sich aus 1 AsylVfG. Demnach werden von diesem Gesetz folgende Personen erfasst: Ausländer gemeint sind Ausländer i. S.d. 2 Abs. 1 AufenthG alle Personen, die nicht Deutsche sind i. S.d. Art. 116 Abs. 1 GG politisch Verfolgte i.s. d. Art. 16 a Abs. 1 GG das bedeutet, dass die antragstellende Person in ihrem Herkunftsland aufgrund ihrer politischen Überzeugung verfolgt wird. Der Begriff der politischen Verfolgung lässt sich hierbei nicht einfach definieren. Es muss unterschieden werden, ob die asylsuchende Person aufgrund der bloßen politischen Überzeugung bereits mit Verfolgung rechnen muss oder ob es sich um eine Person handelt, die aufgrund radikaler Handlungen unter dem Deckmantel politischer Anschauung im Herkunftsland mit legitimer Strafverfolgung rechnen muss und sich durch einen Asylantrag in Deutschland der Strafverfolgung in diesem Land entziehen will. Durch das BAMF wird eine politische Verfolgung dann angenommen, wenn allein wegen der politischen Überzeugung einer Person, ihrer religiösen Grundentscheidung oder wegen für sie unverfügbarer Merkmale, die ihr Anderssein prägen, ihr gezielt Rechtsverletzungen drohen und diese darauf abzielen, sie aus der staatlichen Einheit auszugrenzen. Hierbei ist jedoch nicht jede staatliche Maßnahme eine politische Verfolgung i. S. d. AsylVfG. So fallen z. B. gewalttätige Versammlungsrandalierer, die lediglich aufgrund von begangenen Straftaten im Herkunftsland verfolgt werden, nicht un- 23

9 I. Das Asylverfahren ter den Schutz als Asylsuchender wegen politischer Verfolgung. Der Herkunftsstaat greift zwar bei diesem Personenkreis in Rechte wie Freiheit (z. B. durch Haftstrafe) oder Vermögen (z. B. durch Geldstrafe, Sicherstellung von Gegenständen) usw. ein, jedoch sind diese Maßnahmen nicht auf die Ausgrenzung aus der Gemeinschaft gerichtet. Außerdem wird durch bloße (berechtigte) strafverfolgende Maßnahmen nicht die Menschenwürde verletzt, da auch Personen außerhalb des Deckmantels politischer Gründe nach vergleichbaren Straftaten mit ähnlichen strafverfolgenden Maßnahmen rechnen müssen. Politische Verfolgung in diesem Sinne ist grundsätzlich nur die Verfolgung, die vom Staat selbst ausgeht. Der bloße Konflikt von Bevölkerungsteilen untereinander mit unterschiedlicher politischer Auffassung wird somit i. d. R. nicht als politische Verfolgung definiert. Muss allerdings auch die sog. nichtstaatliche Verfolgung dem Staat zugerechnet werden, weil dieser z. B. duldet oder fördert, dass eigene Bevölkerungsteile gegen Andersdenkende vorgehen, kann auch in diesen Fällen eine politische Verfolgung i. S. d. AsylVfG angenommen werden. In diesen Fällen spricht man von der quasistaatlichen Verfolgung, da der Staat sein Gewaltmonopol nicht zum Schutz dieser Personen einsetzt. oder Antragsteller auf internationalen Schutz Durch die Richtlinie 2011/95/EU vom sog. Qualifikationsrichtlinie oder Anerkennungsrichtlinie werden Normen für die Anerkennung als Flüchtling und für den Flüchtlingsstatus festgelegt. Internationaler Schutz i. S. d. RiLi ist die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder die Anerkennung auf subsidiärem Schutz. Die Voraussetzung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ergibt sich aus 3 AsylVfG und wurde bereits einleitend ausgeführt. Ein Ausländer ist dann als Flüchtling zu beurteilen, wenn er sich 24

10 5. Asylberechtigte Personen aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb seines Herkunftslandes befindet. Der Herkunftsstaat in diesem Sinne ist der Staat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt oder in dem er als Staatenloser seinen vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Voraussetzungen für die Zubilligung auf subsidiären Schutz ergibt sich aus 4 AsylVfG. Demnach muss der Ausländer stichhaltige Gründe für die Annahme vorbringen, dass ihm in seinem Herkunftsland ernsthafte Schäden drohen. Dies sind: Verhängung oder Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung, ernsthafte individuelle Bedrohung seines Lebens oder Bedrohung der Unversehrtheit der Person infolge willkürlicher Gewalt durch internationale oder innerstaatliche bewaffnete Konflikte. Auf andere oder allgemeine Notsituationen wie z. B. Naturkatastrophen, wirtschaftliche Perspektivlosigkeit oder Armut ist das AsylVfG grundsätzlich nicht anwendbar. Für solche Gefahren kann dem Ausländer jedoch ein sonstiges Schutzersuchen nach Maßgabe des AufenthG gewährt werden Sog. großes Asyl In Art. 16a Abs. 1 GG ist verankert, dass Personen, die aus politischen Gründen verfolgt werden, in Deutschland um Asyl ersuchen können. Art. 16 a Abs. 1 GG Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Der Zustrom von Ausländern, die in Deutschland um Asyl ersuchen, ist seit Jahren sehr hoch. Um tatsächlich unterscheiden zu können, welche Personen rechtmäßig als Asylbewerber gelten, hat das Bundesverfassungsgericht folgende Definitionen festgelegt: 25

11 I. Das Asylverfahren Eine Person gilt als politisch verfolgt, wenn sie nach der Auslieferung in ihren Heimatstaat aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen für Leib oder Leben oder eine Beeinträchtigung ihrer politischen Freiheit zu erwarten hat. Als Verfolgungsmaßnahmen in diesem Sinne kommen nur staatliche oder dem Staat zurechenbare Handlungen in Betracht. Der Begriff der politischen Verfolgung ist gem. Bundesverfassungsgericht weit auszulegen. Die Geltung des AsylVfG für diesen Personenkreis ergibt sich aus 1 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG. Nach erfolgreicher Anerkennung als asylberechtigte Person erhalten betreffende Ausländer einen Reiseausweis für Flüchtlinge ( 4 Abs. 1 Nr. 3 AufenthV, Art. 28 GFK). In diesen Passersatz wird ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach Maßgabe der 4 ff. und 25 Abs. 1 AufenthG erteilt Sog. kleines Asyl /Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft Neben den politisch verfolgten Personen können auch Ausländer in Deutschland um Asyl ersuchen, deren Leben oder Freiheit bei einer Abschiebung oder Rückschiebung in ihren Herkunftsstaat aufgrund ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, politischen Überzeugung oder der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe bedroht ist. Dieser Personenkreis darf nicht abgeschoben werden ( 3 i.v. m. 3 a bis 3e AsylVfG, 60 Abs. 1 AufenthG, Art. 33 GFK). Bei diesem Personenkreis spricht man von den international schutzbedürftigen Flüchtlingen. Auf ihn ist das AsylVfG gem. 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylVfG anwendbar. Die einzelnen Normen für die Anerkennung von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als international Schutzbedürftige in diesem Sinne ergibt sich aus der RiLi 2001/95/EU vom sog. Qualifikationsrichtlinie. Diese Richtlinie wurde durch die 3 bis 3e AsylVfG in das nationale, deutsche Asylverfahrensrecht integriert. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, in der Umgangssprache auch oft als kleines Asyl bezeichnet, 26

Ablauf eines Asylverfahrens

Ablauf eines Asylverfahrens Ablauf eines Asylverfahrens Der Flüchtling wird nach der Einreise registriert. Der Flüchtling wird in der nächstgelegenen Aufnahmeeinrichtung untergebracht. ggf. Verteilung des Flüchtlings in ein anderes

Mehr

Schnell informiert. Asylrecht. Bearbeitet von André Weiße

Schnell informiert. Asylrecht. Bearbeitet von André Weiße Schnell informiert Asylrecht Bearbeitet von André Weiße 3. überarbeitete Auflage 2016. Buch. 128 S. Softcover ISBN 978 3 415 05657 2 Format (B x L): 11,6 x 16,7 cm Gewicht: 112 g Recht > Öffentliches Recht

Mehr

1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),

1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG), Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung der unterschiedlichen

Mehr

1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),

1. Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG), Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung der unterschiedlichen

Mehr

- Rechtsstand: Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG),

- Rechtsstand: Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz (Aufenthaltstitel nach 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz - AufenthG), Niedersächsisches Ministerium für Inneres Sport Hannover, 25.08.2016 - Referat 14 (Ausländer- Asylrecht) - (0511) 120 6470 14.11-12230/ 1-8 ( 25) - Rechtsstand: 01.08.2018 - Aufenthaltsrecht; Rechtsstellung

Mehr

Asyl- und Aufenthaltsrecht 5. Vorlesung: Übersicht Schutzgründe. RLC Leipzig, Dr. Carsten Hörich

Asyl- und Aufenthaltsrecht 5. Vorlesung: Übersicht Schutzgründe. RLC Leipzig, Dr. Carsten Hörich Asyl- und Aufenthaltsrecht 5. Vorlesung: Übersicht Schutzgründe RLC Leipzig, 15.5.2017 Dr. Carsten Hörich Der Ablauf des Asylverfahrens Meldung als Asylsuchender Erstverteilung Antragstellung Zuständigkeitsprüfung

Mehr

Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters. Dr. Thomas Smollich Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters

Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters. Dr. Thomas Smollich Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters Asylverfahren aus Sicht des Verwaltungsrichters Gliederung 1. Grundbegriffe 2. Grundvoraussetzungen 3. Rechtsschutz 4. Fallbeispiele 1. Grundbegriffe Asyl Sicherer Drittstaat Sicherer Herkunftsstaat Flüchtlingseigenschaft

Mehr

Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen

Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen Ausländer als Arbeitskräfte Möglichkeiten und Grenzen Nicole Streitz Dezernentin des Landkreises Stade Recht, Ordnung, Straßenverkehr, Veterinärwesen und Gesundheit Regionalausschuss der IHK Stade am 14.09.2015

Mehr

Wiederholungseinheit RA in Pauline Endres de Oliveira, Dozentin RLC

Wiederholungseinheit RA in Pauline Endres de Oliveira, Dozentin RLC Wiederholungseinheit - 9.2.2016 - RA in Pauline Endres de Oliveira, Dozentin RLC 1 1. Welche Rechtsquellen sind im Flüchtlingsrecht allgemein zu beachten? 2 Völkerrecht insb. Genfer Flüchtlingskonvention

Mehr

Zu ausgewählten Begriffen aus dem Bereich des Flüchtlingsschutzes

Zu ausgewählten Begriffen aus dem Bereich des Flüchtlingsschutzes Zu ausgewählten Begriffen aus dem Bereich des Flüchtlingsschutzes 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Zu ausgewählten Begriffen aus dem Bereich des Flüchtlingsschutzes Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:

Mehr

Angekommen in Bonn: Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Welche Rechte haben Sie? Welche Möglichkeiten?

Angekommen in Bonn: Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Welche Rechte haben Sie? Welche Möglichkeiten? Angekommen in Bonn: Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Welche Rechte haben Sie? Welche Möglichkeiten? 2 Woher sind die Flüchtlinge gekommen? Quelle: BAMF, Aktuelle Zahlen zu Asyl, Ausgabe Februar 2016

Mehr

Wolfgang Grenz. Heidelberg,

Wolfgang Grenz. Heidelberg, Wolfgang Grenz Heidelberg, 29. 6. 2017 40,8 Mill. Binnenvertriebene 21,3 Mill. Flüchtlinge 3,2 Mill. Asylsuchende 4,4 Mill. Flüchtlinge in Europa Syrien: 4,9 Millionen Afghanistan: 2,7 Millionen Somalia:

Mehr

Die wesentlichen Änderungen im Asylverfahrensgesetz

Die wesentlichen Änderungen im Asylverfahrensgesetz Aktuelle Gesetze zur Umsetzung der EU-Richtlinien Gesetz zur Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie (RL 2011/95/EU) vom 28.08.2013 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten

Mehr

Rechts- und Ordnungsamt. Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland

Rechts- und Ordnungsamt. Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland Quelle: BAMF Rechts- und Ordnungsamt 3-Stufiges Unterbringungssystem Rechts- und Ordnungsamt Erstaufnahme Zuständig: RP Registrierung, Gesundheitsuntersuchung,

Mehr

Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick

Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick Situation von unbegleiteten Minderjährigen in Deutschland, rechtliche Grundlagen des Asyl- und Aufenthaltsrechts und die Praxis ein Überblick Vortrag, Oberhausen, 22.9.2016 Dr. Carsten Hörich Gliederung

Mehr

RAA BRANDENBURG NL. FRANKFURT(ODER) Flucht und Asyl. Allgemeine Informationen zu Asyl in Deutschland

RAA BRANDENBURG NL. FRANKFURT(ODER) Flucht und Asyl. Allgemeine Informationen zu Asyl in Deutschland RAA BRANDENBURG NL. FRANKFURT(ODER) Flucht und Asyl f Allgemeine Informationen zu Asyl in Deutschland DEFINITION FLÜCHTLING Ein Flüchtling ist laut Definition eine Person, die sich außerhalb ihres Heimatstaates

Mehr

Vortrag VÖBAS Asylrecht Grundstrukturen

Vortrag VÖBAS Asylrecht Grundstrukturen Vortrag VÖBAS 17.03.2017 Asylrecht Grundstrukturen - Anerkennung als Asylberechtigter -Grundrecht auf Asyl 16 a GG - Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft - Gewährung subsidiären Schutzes - Bestehen eines

Mehr

Menschen auf der Flucht:

Menschen auf der Flucht: Menschen auf der Flucht: Ursachen, Ausprägungen und Folgen von Zwangsmigration Vortrag beim Fachforum 1: Berufliche Bildung in der Migrationsgesellschaft im Rahmen der Fachtagung 150 Jahre staatliche berufsbildende

Mehr

allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen:

allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen: Integrationsbeirat 30.01.2013 allgemeiner Begriff Asylbewerber beinhaltet 3 unterschiedliche Personengruppen: 1. Bleibeberechtigte: Aufenthalt aus humanitären Gründen ( 25 (5) AufenthG) Jüdische Kontingentflüchtlinge

Mehr

Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es?

Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Welche Aufenthaltsdokumente für Flüchtlinge gibt es? Nach der Einreise müssen sich Flüchtlinge sofort als Asylsuchende melden (bei einer Polizeidienststelle, der Ausländerbehörde oder direkt bei einer

Mehr

Asylsuchende in absoluten Zahlen und Gesamtschutzquote* in Prozent,1975 bis Deutschland

Asylsuchende in absoluten Zahlen und Gesamtschutzquote* in Prozent,1975 bis Deutschland Asyl Asylsuchende in absoluten Zahlen und Gesamtschutzquote*,1975 bis 2011 Anzahl Westdeutschland 37,7 Quote 450.000 438.191 36 425.000 400.000 * Anteil der Asylanerkennungen, der Gewährungen von Flüchtlingsschutz

Mehr

Situation der unbegleiteten Minderjährigen im Asylverfahren

Situation der unbegleiteten Minderjährigen im Asylverfahren Workshop Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher in Deutschland Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse Situation der unbegleiteten Minderjährigen im Asylverfahren Berlin, 30.05.2016 Abteilungspräsidentin

Mehr

Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung

Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung Was ist möglich und was nicht? Informationen für Unternehmen und Betriebe im Landkreis Traunstein - 1 - Landrat des Landkreises Traunstein In der öffentlichen

Mehr

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

RECHTLICHE GRUNDLAGEN Begriffsbeschreibungen und rechtliche Grundlagen zum Ablauf des Asylverfahrens Ablauf des Asylverfahrens in Deutschland Das Asylverfahren in Deutschland ist relativ umfangreich und komplex. Das Bundesamt

Mehr

Folie 1. Asylbewerber im Landkreis Aichach- Friedberg

Folie 1. Asylbewerber im Landkreis Aichach- Friedberg Folie 1 Asylbewerber im Landkreis Aichach- Friedberg Asylbewerber im Landkreis Aichach-Friedberg 1. Asylrecht 2. Aktuelle Zahlen 3. Asylverfahren 4. Wichtige Eckpunkte 5. Unterbringung 6. Asylbewerber

Mehr

Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Integrationskursen

Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Integrationskursen Einführung in das europäische und deutsche Asylsystem Zugang zu Arbeitsmarkt, Bildung und Integrationskursen Überblick der rechtlichen Regelungen für Personen mit Aufenthaltserlaubnis, Asylsuchende und

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte des Ausländer- und Asylrechts....................... 1 1.1 Weltgeschichte des Asylrechts.............................. 1 1.2 Geschichte des Ausländer- und Asylrechts in

Mehr

Rechtliche Fragen zur Flüchtlingssituation

Rechtliche Fragen zur Flüchtlingssituation Rechtliche Fragen zur Flüchtlingssituation Schulung am 27.01.2016, Birkenwerder! Rechtsanwältin Julia Kraft!1 Themen der Schulung! 1. Überblick über das Asylverfahren 2. Rechte von Flüchtlingen!2 1. Überblick

Mehr

Grundlagen des Asylrechts. Schulung der Ehrenamtlichen der ZEA Niendorfer Straße

Grundlagen des Asylrechts. Schulung der Ehrenamtlichen der ZEA Niendorfer Straße Grundlagen des Asylrechts Schulung der Ehrenamtlichen der ZEA Niendorfer Straße 2.2.2015 Was Sie erwartet. sehr viele Informationen, ein erster, grober Überblick über das Asylverfahren in Deutschland,

Mehr

Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung

Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung Was ist möglich und was nicht? Informationen der Ausländerbehörde Weiden i.d.opf. für Unternehmen und Betriebe (c) panthermedia.net / kadettmann Inhaltsverzeichnis

Mehr

Flüchtlingsrecht und Genfer Konvention

Flüchtlingsrecht und Genfer Konvention Flüchtlingsrecht und Genfer Konvention Die Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.7.1951 ist in der damaligen Bundesrepublik am 24.12.1953 innerstaatlich in Kraft getreten; sie gilt jetzt für die gesamte,

Mehr

I. Statistiken zu Flucht und Asyl Weltweite Fluchtbewegungen

I. Statistiken zu Flucht und Asyl Weltweite Fluchtbewegungen Infonachmittag Ev. Dekanat Bad Schwalbach, 13.03.2015 Einführung ins Ausländer- und Asylrecht Dr. Ines Welge, Hessischer Flüchtlingsrat und Diakonie Hessen Gliederung: I. Statistiken zu Flucht und Asyl

Mehr

Geert Mackenroth MdL Veranstaltung - Datum. Migranten im Freistaat Sachsen - Zahlen und Fakten -

Geert Mackenroth MdL Veranstaltung - Datum. Migranten im Freistaat Sachsen - Zahlen und Fakten - Geert Mackenroth MdL Veranstaltung - Datum Migranten im Freistaat Sachsen - Zahlen und Fakten - 1 Migranten in Deutschland Wer kommt nach Deutschland? 2013: 517.660 ausl. Zuwanderer, 300.716 aus EU-Staaten

Mehr

Zugang zu Ausbildung

Zugang zu Ausbildung Flüchtlingspolitik solidarisch, demokratisch und gerecht Zugang zu Ausbildung DGB-Tag der Berufsausbildung 3./4. November 2016 Workshop: Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung für Geflüchtete Inhalt 1.

Mehr

Ausländerrecht und Asylverfahren. Gliederung. II. Rechtliche Grundlagen

Ausländerrecht und Asylverfahren. Gliederung. II. Rechtliche Grundlagen SkF Landesverband Bayern e.v., München Arbeit mit Flüchtlingen Grundlagen für Beratung und Hilfe: Rechtskenntnis und Kultursensibilität Ausländerrecht und Asylverfahren Uta Rieger UNHCR Nürnberg Gliederung

Mehr

Flüchtlinge in Bochum. Unser Asylrecht und die Folgen

Flüchtlinge in Bochum. Unser Asylrecht und die Folgen Flüchtlinge in Bochum Unser Asylrecht und die Folgen 2 Unterschied Flüchtling und Einwanderer Flüchtling: Verfolgungsgrund Nicht grundsätzlich dauerhaft Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach Einreise Häufig

Mehr

Antwort der Landesregierung

Antwort der Landesregierung Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 933 der Abgeordneten Birgit Bessin und Steffen Königer Fraktion der AfD Landtagsdrucksache 6/2160 Erstaufnahmen und Folgeanträge von Asylbewerbern

Mehr

Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge

Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge Oktober 2016 Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und Flüchtlinge 1 Grundsatz Arbeitsmarktzugang Asylbewerber und Geduldete dürfen nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde eine Arbeit aufnehmen. Sie müssen

Mehr

Arbeit, Familie, Verfolgung Wie eine motivbasierte Migrationsstatistik die Migrationspolitik prägt (und umgekehrt)

Arbeit, Familie, Verfolgung Wie eine motivbasierte Migrationsstatistik die Migrationspolitik prägt (und umgekehrt) Arbeit, Familie, Verfolgung Wie eine motivbasierte Migrationsstatistik die Migrationspolitik prägt (und umgekehrt) Austrian Statistics Days Holger Kolb 14. September 2016 Modul Universität Wien Es kommen

Mehr

Ablauf. Theorie: Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, Abschiebehindernisse(, Asyl) Praxis: Anhörungsvorbereitung und -begleitung

Ablauf. Theorie: Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, Abschiebehindernisse(, Asyl) Praxis: Anhörungsvorbereitung und -begleitung Ablauf Theorie: Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutz, Abschiebehindernisse(, Asyl) Praxis: Anhörungsvorbereitung und -begleitung Die Flüchtlingseigenschaft Wer ist Flüchtling? Voraussetzungen des

Mehr

Faktencheck Flucht & Asyl KF Willich

Faktencheck Flucht & Asyl KF Willich Faktencheck Flucht & Asyl 26.02.2015 KF Willich Entwicklung der Asylbewerberzahlen 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2015 Bundesamt für Migration

Mehr

Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten

Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus sicheren Herkunftsstaaten Geschäftsstelle Hauptstätter Str. 57 70178 Stuttgart Fon: 0711-55 32 83-4 Fax: 0711-55 32 83-5 info@fluechtlingsrat-bw.de www.fluechtlingsrat-bw.de Überblick aktueller Sonderregelungen für Personen aus

Mehr

AK Asyl Backnang.

AK Asyl Backnang. www.ak-asyl-backnang.de 1 Aktivitäten des AK Asyl Deutschkurse: mit Lehrer für Anfänger und Fortgeschrittene individuelles Lernen jeden Montagnachmittag Asylcafé jeden ersten Dienstag im Monat Beratung

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/8017 21. Wahlperiode 24.02.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann,

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9195 21. Wahlperiode 30.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Dennis Gladiator, Franziska Grunwaldt, Jörg Hamann,

Mehr

Grundlage für die Anerkennung als Flüchtling

Grundlage für die Anerkennung als Flüchtling Das Asylverfahren Grundlage für die Anerkennung als Flüchtling (nach 3 AsylVfG und Art. 16 a GG) ist die Flüchtlingsdefinition der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Danach ist ein Flüchtling eine Person,

Mehr

FLÜCHTLINGE Normalität in Deutschland

FLÜCHTLINGE Normalität in Deutschland FLÜCHTLINGE Normalität in Deutschland Stand: Dezember 2015 Kommunales Integrationszentrum Rhein-Sieg-Kreis Zur Einführung Der Rhein-Sieg-Kreis steht vor großen Herausforderungen. Im Augenblick kommen viele

Mehr

Einführung in das deutsche und europäische Asylrecht

Einführung in das deutsche und europäische Asylrecht Einführung in das deutsche und europäische Asylrecht Subsidiäre Schutzgründe Anhörung Wiederholung Dr. Matthias Lehnert Meike Riebau Gliederung 1. Subsidiäre Schutzgründe 2. Anhörung 3. Wiederholung a.

Mehr

Brennpunkt Somalia: Fluchtgründe, Asylverfahren und Entscheidungspraxis

Brennpunkt Somalia: Fluchtgründe, Asylverfahren und Entscheidungspraxis AK Asyl Rheinland-Pfalz, Plenum 22.06.2017, Bad Kreuznach Brennpunkt Somalia: Fluchtgründe, Asylverfahren und Entscheidungspraxis Referat von Rechtsanwalt Jens Dieckmann, Bonn A. Grundlageninformationen

Mehr

Die Unternehmergesellschaft

Die Unternehmergesellschaft Die Unternehmergesellschaft Recht, Besteuerung, Gestaltungspraxis Bearbeitet von Prof. Dr. Dr. hc. Michael Preißer, Gültan Acar 1. Auflage 2016. Buch. 300 S. Hardcover ISBN 978 3 7910 3445 4 Format (B

Mehr

Fälle und Lösungen zum Ausländerrecht

Fälle und Lösungen zum Ausländerrecht Fälle und Lösungen zum Ausländerrecht für die Ausbildung in der Polizei Bearbeitet von Hans Beck überarbeitet 2010. Taschenbuch. 152 S. Paperback ISBN 978 3 415 04502 6 Format (B x L): 14,5 x 20,8 cm Gewicht:

Mehr

Ankunft in Deutschland Meldung als Flüchtling

Ankunft in Deutschland Meldung als Flüchtling Ankunft in Deutschland Meldung als Flüchtling 1) Meldung bei der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Erhebung der persönlichen Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Ort, Heimatstaat, mitreisende Familienangehörige

Mehr

Filme der Kindheit Kindheit im Film

Filme der Kindheit Kindheit im Film Kinder- und Jugendkultur, -literatur und -medien 66 Filme der Kindheit Kindheit im Film Beispiele aus Skandinavien, Mittel- und Osteuropa Bearbeitet von Christine Gölz, Anja Tippner, Karin Hoff 1. Auflage

Mehr

Das Grundrecht auf Asyl Art. 16a GG

Das Grundrecht auf Asyl Art. 16a GG Das Grundrecht auf Asyl Art. 16a GG Vortragsreihe Flüchtlingskrise und Recht Universitätsprofessor Dr. Martin Schulte Dresden, Agenda A) Grundlagen B) Einschlägige Gesetze C) Asylgrundrecht gem. Art 16a

Mehr

FLUCHT UND ASYL EIN ÜBERBLICK EINLEITUNG FÜR DIE EHRENAMTLICHE FLÜCHTLINGSARBEIT IN MÖRFELDEN-WALLDORF

FLUCHT UND ASYL EIN ÜBERBLICK EINLEITUNG FÜR DIE EHRENAMTLICHE FLÜCHTLINGSARBEIT IN MÖRFELDEN-WALLDORF EINLEITUNG FLUCHT UND ASYL EIN ÜBERBLICK FÜR DIE Aktuell wird in lokalen, regionalen und überregionalen Medien viel über die steigenden Flüchtlingszahlen berichtet. Deutschlandweit stehen Landkreise und

Mehr

Grundkurs Asylbegleitung

Grundkurs Asylbegleitung Grundkurs Asylbegleitung Die Aufnahme und der Status von Flüchtlingen mit Blick auf das Ausländerrecht und Asylrecht Christoph Koldewey/ Domenica Hollmann Fachdienst Sicherheit und Ordnung des Landkreises

Mehr

a) Einwohnermeldeamt der Wohnortgemeinde b) Ausländerbehörde

a) Einwohnermeldeamt der Wohnortgemeinde b) Ausländerbehörde Handlungsleitfaden Asylbewerber WAS WER WO 1. Ankunft a) Ankunft auf die neue Adresse anmelden und einen Antrag auf Gewährung der Asylbewerberleistungen b) Adresse im Ausweis ändern lassen a) Einwohnermeldeamt

Mehr

DIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS

DIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS DIE GRUNDLAGEN DES ASYLRECHTS VON DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE, ÜBER DAS GRUNDGESETZ UND DIE GENFER KONVENTION BIS HIN ZU KOMMUNALEN AUSWIRKUNGEN DIE SÄULEN DES DEUTSCHEN AUSLÄNDERRECHTS

Mehr

Das Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten. Universität Regensburg, Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg

Das Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten. Universität Regensburg, Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg Das Asylverfahren: Ablauf und Entscheidungsmöglichkeiten Universität Regensburg, 30.11.2015 Referent: RA Philipp Pruy, Regensburg Frau S aus Syrien reist mit ihrer sechsjährigen Tochter T nach Deutschland

Mehr

Zuwanderungszahlen Fakten und Prognose

Zuwanderungszahlen Fakten und Prognose Zuwanderungszahlen Fakten und Prognose Ausländer in Sachsen im Jahr 2014 Rückblick im Überblick 123.648 Ausländer in Sachsen am 31. Dezember ca. 39.000, davon ca. 33.000 aus dem Ausland zugezogene Ausländer

Mehr

Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit )

Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit ) Anlage 1 zu Skript Bender/Bethke Teil A Übersicht über die verschiedenen Schutzstatus (seit 1.12. 2013) Asyl-/ Flüchtlingsschutz Europarechtlicher subsidiärer Schutz Nationale Abschiebungsverbote Grund

Mehr

Geflüchtete im Oberbergischen Kreis - Fachdienste vernetzen sich , Krawinkelsaal Bergneustadt

Geflüchtete im Oberbergischen Kreis - Fachdienste vernetzen sich , Krawinkelsaal Bergneustadt Geflüchtete im Oberbergischen Kreis - Fachdienste vernetzen sich 14.06.2018, Krawinkelsaal Bergneustadt Vortrag: Belma Hadžerić Ev. Beratungsstelle für ausländische Flüchtlinge der Diakonie des Kirchenkreises

Mehr

Landratsamt Ebersberg Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Ebersberg

Landratsamt Ebersberg Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Ebersberg Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Stand: 06.Oktober 2015 Themen Ablauf eines Asylverfahrens Zuweisung Aktuelle Situation im Landkreis Ausblick / Prognose Leistungen an Asylbewerber Folie 2 06.10.15

Mehr

DIE REGELUNG. Aufenthaltsrechtliche Regelungen zu Ausbildung und anschließender Beschäftigung HAMBURG

DIE REGELUNG. Aufenthaltsrechtliche Regelungen zu Ausbildung und anschließender Beschäftigung HAMBURG DIE 3 + 2 - REGELUNG Aufenthaltsrechtliche Regelungen zu Ausbildung und anschließender Beschäftigung 05.04.2017 HAMBURG Was ist die 3+2 Regelung überhaupt? Flüchtlinge mit unsicherem Aufenthaltsstatus

Mehr

Versicherungsrechtliche Beurteilung von Flüchtlingen

Versicherungsrechtliche Beurteilung von Flüchtlingen Versicherungsrechtliche Beurteilung von Flüchtlingen 1 Inhalt Versicherungsrechtliche Abgrenzung der Personenkreise Versicherungsrechtliche Beurteilung der einzelnen Personenkreise Wer steht dem Arbeitsmarkt

Mehr

Flüchtlingsdiakonat Heilbronn - Annette Walter 1

Flüchtlingsdiakonat Heilbronn - Annette Walter 1 05.02.2015 Flüchtlingsdiakonat Heilbronn - Annette Walter 1 UNHCR, 09. Januar 2015 Etwa 7.300 nigerianische Flüchtlinge flohen in den letzten Tagen vor gewalttätigen Angriffen im Nordosten Nigerias in

Mehr

Materielles Asylrecht September 2016

Materielles Asylrecht September 2016 Materielles Asylrecht September 2016 Die Inhalte der Folien dienen der Information und können eine individuelle rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Für die Richtigkeit der Angaben wird keine

Mehr

Die Zeit nach dem Asyl-Bescheid: Was ist jetzt zu tun? Teil 1: Aufenthaltsrecht

Die Zeit nach dem Asyl-Bescheid: Was ist jetzt zu tun? Teil 1: Aufenthaltsrecht Die Zeit nach dem Asyl-Bescheid: Was Teil 1: Aufenthaltsrecht M. Wald, Ausländerbehörde Bonn Alle Folien: Quelle www.bamf.de 2 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat entschieden: (Informationen

Mehr

Entwicklung der Flüchtlingszahl in Münchner Unterkünften

Entwicklung der Flüchtlingszahl in Münchner Unterkünften Datum: 20.08.2017 Telefon: 0 233-48709 Telefax: 0 233-48761 Frau Zeller michaela.zeller@muenchen.de Seite Sozialreferat 1 von 10 S-GL-SP S-R-SP Daten zu Flüchtlingen in Münchner Unterkünften Zum Stand

Mehr

BEGRIFFSERKLÄRUNGEN. Arbeitserlaubnis Asylantrag Asylberechtigt Asylbewerber/ Flüchtling Blaue Karte EU... 2 BAMF...

BEGRIFFSERKLÄRUNGEN. Arbeitserlaubnis Asylantrag Asylberechtigt Asylbewerber/ Flüchtling Blaue Karte EU... 2 BAMF... INHALT BEGRIFFSERKLÄRUNGEN Von Arbeitserlaubnis bis Zuwanderung - kompakt erklärt... 2 Arbeitserlaubnis... 2 Asylantrag... 2 Asylberechtigt... 2 Asylbewerber/ Flüchtling... 2 Blaue Karte EU... 2 BAMF...

Mehr

Asyl und Internationaler Schutz

Asyl und Internationaler Schutz Asyl und Internationaler Schutz Rechtsanwalt Manuel Kabis, Dortmund Fachanwalt für Strafrecht Schwerpunkt Migrationsrecht Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum Völkerrecht GFK ist völkerrechtlicher

Mehr

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Asyl in Deutschland. Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.

Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Asyl in Deutschland. Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout. Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Asyl in Deutschland Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de S 2 Begründung des Reihenthemas Die Themen Flucht und

Mehr

Anerkennungsformen im Asylverfahren

Anerkennungsformen im Asylverfahren Anerkennungsformen im Asylverfahren Politisches Asyl nach dem Grundgesetz Art 16 a, GG: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht In Verbindung mit der Drittstaatenregelung 25 (1) Aufenthaltsgesetz: Aufenthaltserlaubnis

Mehr

Willkommen in Regensburg!

Willkommen in Regensburg! Willkommen in Regensburg! Gemeinsam für Flüchtlinge in Not Auftakttreffen am 08.01.2015 im Kolpinghaus Tagesordnung TOP 1: TOP 2: TOP 3: TOP 4: TOP 5: TOP 6: Begrüßung, Dank und Perspektiven Vorstellung

Mehr

Bauaufsichtliche Zulassungen - Teil IV: Gewässerschutz (BAZ IV)

Bauaufsichtliche Zulassungen - Teil IV: Gewässerschutz (BAZ IV) Bauaufsichtliche Zulassungen - Teil IV: Gewässerschutz (BAZ IV) Amtliches Verzeichnis der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für Bauprodukte und Bauarten nach Gegenstand und wesentlichem Inhalt

Mehr

Ausgabe: August Tabellen Diagramme Erläuterungen.

Ausgabe: August Tabellen Diagramme Erläuterungen. Aktuelle Zahlen zu Asyl Ausgabe: ust Tabellen Diagramme Erläuterungen www.bamf.de Inhalt Aktuelle Zahlen zu Asyl 1. Asylzugangszahlen Entwicklung der jährlichen Asylantragszahlen seit 1953 Entwicklung

Mehr

Inhaltsverzeichnis ... ;... 37

Inhaltsverzeichnis ... ;... 37 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur dritten Auflage... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 1 Das Asylverfahren... 15 1. Allgemeines... 15 2. Entwicklung der jährlichen Asylantragzahlen seit 2005........................

Mehr

Übersichten zu den gesetzlichen Neuerungen ab 1. Dezember 2013

Übersichten zu den gesetzlichen Neuerungen ab 1. Dezember 2013 Übersichten zu den gesetzlichen Neuerungen ab 1. Dezember 2013 Änderungen durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/95 Die folgenden Erklärungen und Übersichten dienen einer ersten Orientierung

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Deutscher Bundestag WD /15

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Deutscher Bundestag WD /15 Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Asyl- und Aufenthaltsrecht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 24. September 2015 Fachbereich: WD 3: Verfassung

Mehr

Asyl in Sachsen: Zahlen, Daten, Fakten

Asyl in Sachsen: Zahlen, Daten, Fakten Asyl in Sachsen: Zahlen, Daten, Fakten Sächsische Staatsregierung Ihr Ansprechpartner Christian Hoose Durchwahl Telefon +49 351 564-1300 Telefax +49 351 564-1309 christian.hoose@ sk.sachsen.de* Dresden,

Mehr

Tabellen Diagramme Erläuterungen.

Tabellen Diagramme Erläuterungen. Aktuelle Zahlen zu Asyl Ausgabe: 21 Tabellen Diagramme Erläuterungen www.bamf.de Inhalt Aktuelle Zahlen zu Asyl 1. Asylzugangszahlen Entwicklung der jährlichen Asylantragszahlen seit 1953 Entwicklung der

Mehr

Geänderte Entscheidungspraxis des BAMF zu asylsuchenden Syrer/-innen

Geänderte Entscheidungspraxis des BAMF zu asylsuchenden Syrer/-innen Geänderte Entscheidungspraxis des BAMF zu asylsuchenden Syrer/-innen Stand 25.05.2016 Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seine Entscheidungspraxis gegenüber Asylsuchenden aus Syrien

Mehr

SCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT. Anna Toth, Rechtsanwältin, Kanzlei Wächtler&Kollegen

SCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT. Anna Toth, Rechtsanwältin, Kanzlei Wächtler&Kollegen 1 SCHULUNG ZUM AUSLÄNDERRECHT 2 Teil I: Teil II: Negativer Bescheid - Was nun? Familiennachzug 3 TEIL I: NEGATIVER BESCHEID - WAS NUN? 4 ÜBERSICHT Entscheidung Anerkennung Tei l anerkennung Ablehnung Aufenthaltserlaubnis

Mehr

Arbeitsmarktzugang und förderung für Asylbewerber und Flüchtlinge (vereinfachte Darstellung) 1.September 2015

Arbeitsmarktzugang und förderung für Asylbewerber und Flüchtlinge (vereinfachte Darstellung) 1.September 2015 Agentur für Arbeit Bad Oldesloe Klaus Faust, GO Arbeitsmarktzugang und förderung für Asylbewerber und Flüchtlinge (vereinfachte Darstellung) 1.September 2015 BildrahmenBild einfügen: Menüreiter: Bild/Logo

Mehr

Schutzsuchende. anerkannter Schutzstatus. offener Schutzstatus. abgelehnter Schutzstatus. Resettlement, humanitäre Aufnahme durch Bund oder Länder

Schutzsuchende. anerkannter Schutzstatus. offener Schutzstatus. abgelehnter Schutzstatus. Resettlement, humanitäre Aufnahme durch Bund oder Länder Schutzsuchende Übersicht Zu- und Abgänge Veränderungen des Schutzstatus Asylverfahren Resettlement, humanitäre Aufnahme durch Bund oder Länder offener Schutzstatus Ankunft und Registrierung Ankunftsnachweis

Mehr

Flüchtlinge in der EU

Flüchtlinge in der EU Flüchtlinge in der EU Weil immer mehr Flüchtlinge in die EU kommen, will Brüssel deren Verteilung auf die einzelnen Mitgliedstaaten neu regeln. Genauso wichtig wäre es jedoch, sich um ein Problem zu kümmern,

Mehr

Wilhelm Dräxler Referent für Migration und Arbeitsprojekte

Wilhelm Dräxler Referent für Migration und Arbeitsprojekte Wilhelm Dräxler Referent für Migration und Arbeitsprojekte Migration Gestern, heute und morgen Ich war fremd und Ihr habt mich aufgenommen Mt 25,35 Migration hat einen Namen und ein Gesicht Deutschland

Mehr

Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit

Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit Asylbewerber nach Staatsangehörigkeit nach Staatsangehörigkeit 28.005 [9,3 %] Afghanistan Top 10 144.650 [48,0 %] 18.245 [6,1 %] Russland 15.700 [5,2 %] Pakistan 15.165 [5,0 %] Irak 13.940 [4,6 %] Serbien

Mehr

Möglichkeiten der Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen

Möglichkeiten der Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen Möglichkeiten der Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Möglichkeiten der Erteilung eines Aufenthaltstitels aus humanitären Gründen Verfasser/in: Aktenzeichen:

Mehr

Vorübergehende Rückkehr asylrechtlich Schutzberechtigter in ihren Heimatstaat

Vorübergehende Rückkehr asylrechtlich Schutzberechtigter in ihren Heimatstaat Vorübergehende Rückkehr asylrechtlich Schutzberechtigter in ihren Heimatstaat 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Vorübergehende Rückkehr asylrechtlich Schutzberechtigter in ihren Heimatstaat Aktenzeichen:

Mehr

Willkommen zur Qualifizierung Einführung in Asylrecht und Asylverfahren

Willkommen zur Qualifizierung Einführung in Asylrecht und Asylverfahren Willkommen zur Qualifizierung Einführung in Asylrecht und Asylverfahren 19. 19. März März 2013, 2013, Tagespflege Vital, Vital, Hardheim Referent/innen: Jörg Jörg Schmidt-Rohr Andreas Linder Projekt BIQ

Mehr

1 Allgemein: Auslandsreisen abhängig vom Aufenthaltsstatus

1 Allgemein: Auslandsreisen abhängig vom Aufenthaltsstatus Zusammenstellung von hilfreichen Links Auslandsreisen für Flüchtlinge Inhalt 1 Allgemein: Auslandsreisen abhängig vom Aufenthaltsstatus... 1 1.1 Flüchtlinge mit Aufenthaltsgestattung... 1 1.2 Flüchtlinge

Mehr

Migration, Flucht, Asyl und wie weiter?

Migration, Flucht, Asyl und wie weiter? Migration, Flucht, Asyl und wie weiter? Mittwoch, 20. April 2016, 19-22 Uhr Dornbirn, Alte Kochschule Referent: Kurt Greussing Moderation: Gebhard Greber Eine Veranstaltung der SP Dornbirn Themen des Abends

Mehr

Merkblatt zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Ausländern

Merkblatt zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Ausländern Merkblatt zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Ausländern Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern Grundsatz: Asylbewerber dürfen grundsätzlich nur nach Genehmigung der Ausländerbehörde

Mehr

Ausgabe: Dezember Tabellen Diagramme Erläuterungen.

Ausgabe: Dezember Tabellen Diagramme Erläuterungen. Aktuelle Zahlen zu Asyl Ausgabe: Dezember 214 Tabellen Diagramme Erläuterungen www.bamf.de Inhalt Aktuelle Zahlen zu Asyl 1. Asylzugangszahlen Entwicklung der jährlichen Asylantragszahlen seit 1953 Entwicklung

Mehr

Ausgewählte Aspekte der Asylpolitik in Deutschland

Ausgewählte Aspekte der Asylpolitik in Deutschland Ausgewählte Aspekte der Asylpolitik in Deutschland Gesetzliche Grundlagen des Asylverfahrens Durchführung des Asylverfahrens Leistungen Entwicklungen Besonderheiten Grundsätzliches Artikel 16a Grundgesetz

Mehr

Planspiel Festung Europa?

Planspiel Festung Europa? Planspiel Festung Europa? Eine Einführung Europäische Kommission Stand: Oktober 2016 Gliederung Die Methode Planspiel allgemein Festung Europa? : Was, Wer, Warum Wichtige Begriffe und Fakten 2 Methode

Mehr

Rechte und Pflichten von Migranten nach Abschluss des Asylverfahrens *

Rechte und Pflichten von Migranten nach Abschluss des Asylverfahrens * Rechte und Pflichten von Migranten nach Abschluss des Asylverfahrens * * Quelle: Merkblatt zu den Rechten und Pflichten von Ausländern, denen die Flüchtlingseigenschaft nach 3 Abs. 1 Asylgesetz zuerkannt

Mehr