Protokoll der Seminarsitzung am

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1 Name: Ludmilla Solodilow und Georg Thiessen Dozentin: Dr. Jutta Lütjen Veranstaltung: Lebensproblemzentrierter Unterricht (8.2) Protokoll der Seminarsitzung am Zu Beginn der Sitzung begrüßte Frau Dr. Lütjen die externe Referentin Frau Geiter vom Jugendamt. Danach wurde das Protokoll aus der vorherigen Seminarsitzung verlesen. Die heute anwesende Referentin arbeitet derzeit im Jugendamt in Koblenz. Anlässlich der Geburt ihres Kindes befindet sie sich jedoch derzeit in Elternzeit. Die Referentin berichtete über ihre Überlegungen zu dem heutigen Thema und versuchte dabei die Interessen bzw. den Kontext der angehenden Lehrkräfte zu berücksichtigen. Dabei sollte das Thema Kindeswohlgefährdung die Seminarsitzung prägen. Dieses Thema ist bei ihrer Arbeit sehr wichtig und auch für zukünftige Lehrkräfte von großer Bedeutung. Das Thema gliederte Fr. Geiter in drei Schwerpunkte, wobei nur die ersten beiden angesprochen wurde, da sich die Seminarsitzung mehr in einen Dialog zwischen der Referentin, Frau Dr. Lütjen und den Studierenden entwickelte. Die Inhalte der heutigen Sitzung formulierte Fr. Geiter wie folgt: 1. Was ist Kindeswohlgefährdung? 2. Erscheinungsformen 3. Anhaltspunkte einer möglichen Kindeswohlgefährdung? 1. Was ist Kindeswohlgefährdung? Es gibt keine verbindliche Definition dieses Begriffes. Es ist ebenso ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff, auch wenn er im Gesetzbuch (BGB und SGB VIII) enthalten ist. Dies macht die Arbeit für die Fachkräfte, vor allem, vor dem Familiengericht schwieriger. Wichtig ist, dass jeder Fall immer einzeln betrachtet und bewertet wird. Sowohl Eltern als auch Fachkräfte haben unterschiedliche Ansichten zu dem Begriff. Deshalb müssen mehrere Fachkräfte im Schuldienst zusammenwirken. Definition Kindeswohlgefährdung (Definition der Referentin) Es muss eine erhebliche Gefahr für das seelische, geistige und körperliche Wohl des Kindes/Jugendlichen oder des erzieherischen Bedürfnisses vorliegen, wobei für die

2 weitere Entwicklung mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Schädigung des Kindes zu erwarten ist. Zudem muss diese Situation immer Im Jetzt sein. Gefährdungen, die vor längerer Zeit stattgefunden haben, können nicht mehr als Argumente herangezogen werden. Immer wieder streute Fr. Geiter allgemeine Grundsätze der Arbeit in Bezug auf Kindeswohlgefährdung ein. Auch, wenn in vielen Fällen dringender Handlungsbedarf besteht, gilt der Grundsatz, dass in der Ruhe die Kraft liegt. Vermutet die Lehrkraft die Gefährdung des Kindeswohles, dürfen konkrete Fragen gestellt werden, ob das Kind/ der Jugendliche Verletzungen mit sich trägt. Diese können seelisch, aber auch körperlich sein. Bestätigt das Kind die Annahme, darf man als Lehrkraft mit dem Betroffenen einen Arzt aufsuchen. Wichtig ist dabei, die Angelegenheit nicht für sich zu bewahren, sondern an Schulsozialarbeiter, die Schulleitung oder den Vertrauenslehrer weiterzugeben, um so auch Rat zu erhalten. Man steht als Lehrperson in der Verantwortung, Warnsignale zu registrieren und mögliche Maßnahmen mit Absprache eines weiteren Pädagogen, zu unternehmen. Falls nicht direkt Maßnahmen unternommen werden, sollte der Grund detailliert dokumentiert werden. Die Lehrkraft darf auch unangekündigte Hausbesuche tätigen, falls ein Verdacht der häuslichen Gewalt oder Verwahrlosung besteht. Falls die Eltern den Hausbesuch der Lehrperson nicht gewähren, sollte das Jugendamt kontaktiert werden. Im Anschluss an allgemeine Grundsätze folgten immer wieder Fragen der Studierenden und der Dozentin Frau Dr. Lütjen, die nun aufgelistet werden: Frage eines Studierenden: Wie sieht der Arztbesuch aus? Sobald das Kind/ der Jugendliche die körperlichen Verletzungen bestätigt, suchen die Lehrkraft, in Begleitung des Jugendamtes oder des Schulsozialarbeiters mit dem Schüler einen Arzt auf. In Koblenz ist das Krankenhaus Kemperhof für diese Fälle zuständig. Ein Kommilitone fügte hinzu, dass es besser sei, dass ein Zeuge mitkommt. Dies belegen auch die Zahlen, denn in 98% der Fälle sind zwei Verantwortliche mit dem Betroffenen dabei, so Frau Geiter. Frage eines Studierenden: Wer trägt die Verantwortung während der Fahrt zum Arzt?

3 Die Schule trägt die Verantwortung, denn die trifft die Entscheidung für den Arztbesuch. Frage eines Studierenden: Benötigt das Kind/der Jugendliche eine Krankenversicherungskarte? Beim Thema Kindeswohlgefährdung ist ein Krankenversicherungsnachweis nicht notwendig. Eventuell müssen Informationen vor den Eltern geheim gehalten werden, denn jede Mitteilung an die Eltern könnte möglicherweise den Hilfeprozess erschweren. Frage eines Studierenden: Ist die Untersuchung beim Arzt die Voraussetzung, dass das Jugendamt weiterhilft? Eine ärztliche Untersuchung ist nicht zwingend notwendig, aber jegliche Beweise sollten dokumentiert werden und sind für den späteren Verlauf von Bedeutung. Fallkonstruktion von Frau. Dr. Lütjen: Eine Schülerin fühlt sich vom Lehrer falsch behandelt und behauptete, dass dieser sie sexuell belästigt, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht. Frage von Fr. Dr. Lütjen: Findet ein Arztbesuch statt oder wie geht man vor? Bei Belästigungen finden kaum Verletzungen statt, aus dem Grund kann ein Arztbesuch nicht die nötigen Befunde erbringen. Für die Fälle des Jugendamtes in Koblenz ist die Uniklinik Mainz zuständig. Die Klinik prüft die Fälle und gibt, so weit wie möglich, Gutachten und Empfehlungen ab. Dies kann von Fall zu Fall variieren. Bei diesem konstruierten Fall werden Gespräche mit dem Mädchen geführt. Zu beachten ist, dass das Kind/der Jugendliche eine große Lobby besitzt und nur bei der kleinsten Unstimmigkeit, wird der Lehrer zunächst beurlaubt. In dieser Beurlaubungszeit finden viele klärende Gespräche mit diversen Experten und Therapeuten statt. Um den Ruf der Schule zu wahren, werden zügig Maßnahmen, wie beispielsweise die Beurlaubung, unternommen. Fallkonstruktion von Fr. Dr. Lütjen: Es findet ein Konflikt/körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Schülern statt. Die Lehrkraft geht dazwischen. Daraufhin geht ein Schüler zum Arzt mit einer Verletzung und behauptet, dass die Lehrkraft diese zugefügt hätte.

4 Es gibt keine weiteren Zeugen und der Schüler, der den Lehrer beschuldigt, gilt zunächst als vertrauensvoll. Frage von Frau Dr. Lütjen: Was passiert dann?/ Wie ist die Vorgehensweise? Erst wenn die Schule oder der Schulsozialarbeiter das Jugendamt kontaktiert, greift das Jugendamt ein. Die Vorgehensweise erfolgt wie bei dem Verdacht des sexuellen Übergriffs; es finden Gespräche mit den Schülern und der Lehrperson statt und abschließend entscheidet die Schulbehörde in Absprache mit der Schulleitung, über den Fall. Zu empfehlen ist in so einem Fall, den Arzt aufzusuchen. Ärzte können zu 80% herausfinden, wie die Verletzung möglicherweise entstanden ist und wie alt das Hämatom ist. Grundsätzlich wird dem Kind/Jugendlichen während der Gespräche Glauben geschenkt, jedoch werden die Aussagen mit Vorsicht behandelt. Das Kind/der Jugendliche erfindet vielleicht in seinem emotionalen Leid eine Lüge, die sich in der Regel im Laufe des Gespräches auflösen kann. Das Jugendamt gibt Empfehlungen über den weiteren Vorgang, aber die Schule und Schulbehörde treffen Entscheidungen. Frage eines Studierenden: Wie ist Vorgehensweise bei geistiger/seelischer Gewalt? Wie merkt man diese Form von Gewalt? Die Referentin verweist auf einen späteren Zeitpunkt, zu dem die Frage aufgegriffen werden soll. Bevor auf die einzelnen Erscheinungsformen eingegangen wird, stellt Frau Dr. Lütjen eine Frage: Welchen Rat die Referentin den Lehrkräften in solchen Fällen geben würde? Wichtig ist immer die Hilfe/ der Rat von außen, ob es eine weitere Lehrperson, ein Therapeut oder ein Sozialarbeiter ist. Man sollte auf keinen Fall im Alleingang solche Fälle behandeln. Man sollte auch nicht zu viele Bedenken haben, sodass man beispielsweise bei einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Schülern nicht mehr eingreift, da man die Sorge hat, im nächsten Moment des Missbrauchs beschuldigt zu werden. Als Lehrkraft steht man in der Verantwortung, der Aufsichtspflicht nachzugehen und die Auseinandersetzung zu beseitigen.

5 Man hat die Möglichkeit, als neue Lehrkraft in der Schule nachzufragen, wie die Schule die Fälle von Kindeswohlgefährdung behandelt und ob es gewisse Vorgehensschritte gibt. In Koblenz gibt es Unterlagen, die in Zusammenarbeit zwischen Schulen und Jugendamt in Fällen von Kindeswohlgefährdung entstanden sind. Jede Schule in Koblenz hat diese Unterlagen vorliegen und diese können von den Lehrpersonen eingesehen werden. Es werden auch Seminare zu diesem Thema angeboten, die als Pflichtveranstaltungen für Lehrkräfte von der ADD formuliert worden sind. Pauschal kann man nicht sagen, dass die Kindeswohlgefährdung nicht nur bei einer Schulform zu finden ist, lediglich die Formen unterscheiden sich. Frage eines Studierenden: Wenn ein Kind/Jugendliche sich der Lehrkraft anvertraut und diese Lehrperson den Tatbestand einer weiteren Person erzählt, besteht dann nicht Vertrauensbruch dem Schüler gegenüber? Wichtig hierbei ist eine offene und ehrliche Haltung zum Schüler. Als Lehrperson sollte man direkt dem Kind/Jugendlichen sagen, dass man das mit einer weiteren Person besprechen muss, um die richtigen Vorgehensschritte zu unternehmen. Man kann auch ausdrücklich erwähnen, dass der Name nicht genannt wird und der Schüler somit anonym bleibt. Wenn jedoch eine Gefahr besteht und das Kind/der Jugendliche beispielsweise aufgrund von körperlicher Gewalt nicht mehr nach Hause kann, dann müssen direkt Maßnahmen unternommen werden und sofort das Jugendamt informiert werden. Wenn eine andere Lehrperson des Missbrauchs beschuldigt wird und der Schüler dies einem anvertraut, dann muss das der Schulleitung unverzüglich melden. Das darf auf keinen Fall in Verschwiegenheit geraten. 2. Erscheinungsformen Die Körperliche Misshandlung/Gewalt ist eine Erscheinungsform und umfasst alle Arten von Handlungen (bewusste/unbewusste) von körperlichem Zwang bzw. körperlicher Gewalt. Diese können zu vorübergehenden und/oder bleibenden Verletzungen oder Tod führen.

6 Die seelische Gewalt/emotionale Misshandlung sind Handlungen, Haltungen und Gefühle von Erwachsenen, die für Kinder/Jugendliche altersinadäquat und unangemessen sind, die ebenso dazu führen können, eine vertrauensvolle Beziehung zur Bezugsperson aufzubauen. Die geistige und seelische Entwicklung der Kinder/Jugendlichen wird somit beeinträchtigt oder sogar verhindert. Diese Art der Gewalt, ist nur sehr schwer aufzuklären, da es zunächst keine äußerlichen Auffälligkeiten bei den Betroffen gibt. Diese Art der Gewalt ist z.b. häufig bei hochstrittigen Sorgerechtskonflikten zu beobachten Die seelische/emotionale Misshandlung ist die schwierigste Form, da diese für Außenstehende nicht direkt erkennbar ist und man keine greifbaren Beweise hat. Es gibt verschiedene Varianten, wie seelische Gewalt entsteht und auch von Eltern ausgeübt werden kann. Zum Beispiel bei einer Trennungs-/Scheidungssituation ertragen die Kinder häufig seelische/emotionale Gewalt und zum Teil merken die Eltern das nicht. Die Eltern missbrauchen die Kinder/Jugendlichen emotional, um sich ins rechte Licht zu rücken. Die Kinder/Jugendlichen stecken in einem Loyalitätskonflikt. Besonders in Akademikerfamilien, die eine Trennungs-/Scheidungssituation durchleben, werden die Kinder/Jugendlichen durch ständiges Einreden und durch Bestechungsgeschenke unter Druck gesetzt. Familien mit Suchtproblemen erfahren Kinder/Jugendlichen ebenfalls seelische/emotionale Gewalt, da die Verleugnung präsent ist und das Familiengeheimnis gewahrt werden muss. Unter diesen Bedingungen lernt das Kind/der Jugendliche zu lügen. Eine Kommilitonin fügt ein weiteres Beispiel dieser Gewaltform hinzu, eine Schuldzuweisung von Seiten der Eltern. Meistens sind mehrere Gewaltformen kombiniert, wenn man beispielsweise vom sexuellen Missbrauch spricht, findet sich die sexuelle und seelische Gewalt wieder. Ein Kommilitone erzählte von seinem Nachhilfeschüler (14 Jahre alt), der unter den schwierigen Familienverhältnissen leidet. Die Eltern sind nicht verheiratet und leben zwar in einem Haus, jedoch auf unterschiedlichen Etagen. Durch das Nichtmiteinanderauskommen der Eltern, findet kein Familienleben statt. Die Eltern kaufen den Kindern ständig neue Geschenke, um das eigentlich Problem zu kompensieren und um sich bei den Kindern beliebt zu machen. Das alles auch Auswirkungen auf die schulischen Leistungen.

7 Eine letzte Frage eines Studierenden an Fr. Geiter: Was ist der tragischste Fall, den sie betreut haben? Es gibt viele tragische Fälle und DEN tragischsten Fall gibt es nicht. Dennoch gab es einen Fall, der Frau Geiter im Gedächtnis geblieben ist. Es war eine junge, alleinerziehende Frau mit sieben Kinder von sechs verschiedenen Erzeugern und ein Kind war bereits freiwillig im Kinderheim. Diese Familie hat Frau Geiter zweieinhalb Jahre in Koblenz betreut und die Schwierigkeit an diesem Fall war, dass es kaum greifbare Beweise einer Kindeswohlgefährdung gab. Diese Frau hat selbst sehr viel Leid erlebt und versuchte durch das Kindergebären, die derzeitige Lage zu verbessern und ihr eigenes Leid zu befriedigen. Die Kinder liebten ihre Mutter und trugen Sorge um sie. Zum Abschluss stellte Fr. Dr. Lütjen ihr neues Buch Aufklärung im Licht der Pädagogik - Möglichkeitsräume durch genuine Perspektiven. Zur Kritik des Reduktionismus in Bildung und Erziehung vor.

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