awa fakten Kennzahlen 2010 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern unter besonderer Berücksichtigung der Gemeinden AWA Amt für Wasser und Abfall

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1 awa fakten Kennzahlen 21 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern unter besonderer Berücksichtigung der Gemeinden AWA Amt für Wasser und Abfall Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern AWA Amt für Wasser und Abfall 1

2 awa fakten Impressum Kennzahlen der Abwasserentsorgung im Kanton Bern 21 unter besonderer Berücksichtigung der Gemeinden April 213 Herausgeber: AWA Amt für Wasser und Abfall Reiterstrasse 11, 311 Bern Telefon FAX info.awa@bve.be.ch Internet Bearbeitung / Text / Konzept: AWA, Fachbereich Abwasserentsorgung Redaktion: AWA, Fachbereich Abwasserentsorgung Autoren: Reto Battaglia, Damian Dominguez Gestaltung und Ausführung: AWA, Fachbereich Kommunikation und Dokumentation, Hanspeter Tschopp Publikation: Diese Broschüre ist nur als PDF verfügbar und kann unter folgendem Link heruntergeladen werden: 2 Kennzahlen 21 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern

3 Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung 4 2 Einleitung Die Rolle der Gemeinden Ziele und Aufbau des Berichts Allgemeine Datengrundlagen und Abgrenzung 7 3 Evaluation der GEP-Bearbeitung Datengrundlage Kommunale GEP: Bearbeitungsstand und Kosten Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf 12 4 GEP-Kennzahlen des VSA Datengrundlage Ergebnisse Kanton Bern Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf 21 5 Bestand Abwasserinfrastruktur Datengrundlage Ergebnisse Kanton Bern Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf 26 6 Laufende Kosten und Gebühren der Abwasserentsorgung Datengrundlage Kosten und Gebühren auf Kantonsebene Kosten und Gebühren auf Gemeindeebene Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf 35 7 Investitionen in die Abwasserinfrastruktur Datengrundlage Investitionen Investitionen Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf 42 8 Minimalanforderungen (Monitoring) 43 9 Gesamtdefizit und Ausblick 44 Abkürzungsverzeichnis 45 Spezialfinanzierung Werterhalt und Rechnungsausgleich 46 AWA Amt für Wasser und Abfall 3

4 awa fakten 1 Zusammenfassung GEP-Bearbeitung im Kanton Bern Die Erst-GEP-Bearbeitung im Kanton Bern ist nach wie vor am Laufen, bis Ende 212 sind jedoch praktisch alle Erst-GEP ausgelöst. Die bisherigen Kosten liegen mit rund CHF 7. pro Einwohner im schweizweiten Mittel. Problematisch ist die meist lange Bearbeitungsdauer von durchschnittlich sieben Jahre pro GEP, wobei sich dieser Umstand nicht in erhöhten Bearbeitungskosten niederschlägt. GEP-Kennzahlen Die VSA-GEP-Kennzahlen sind ein taugliches Instrument zur Beschreibung der Leistungen der Siedlungsentwässerung. Die Auswertung der Kennzahlen hat gezeigt, dass insbesondere in den folgenden Bereichen Handlungsbedarf besteht: Einleitstellen in Gewässer (bzgl. fehlende Untersuchungen und konkrete Auswirkungen), Zustand private Kanalisationen (fehlende Kenntnis Zustand), Fremdwasser (nicht flächendeckend, jedoch einzelne Einzugsgebiete). Bei der Datenerhebung mittels GEP-Stammkarten ist der Qualität und Vollständigkeit der Daten vermehrt Beachtung zu schenken. Bestand der Abwasserinfrastruktur Das Verwaltungsvermögen ist praktisch vollständig abgeschrieben. Dies ermöglicht Spielraum bei Investitionen: Kleinere Investitionen in den Werterhalt können häufig dank der Spezialfinanzierung Werterhalt direkt wieder abgeschrieben werden. Gegenüber der Erhebung 27 ist der Wiederbeschaffungswert der Kanalisationen nochmals um rund CHF 77 Mio. angestiegen, trotzdem werden die Einlagen flächendeckend gemäss den gesetzlichen Vorgaben getätigt. Bei den ARA hat sich der Wiederbeschaffungswert gegenüber der letzten Erhebung nur marginal erhöht. Laufende Kosten und Gebühren der Abwasserentsorgung Über den gesamten Kanton gesehen besteht eine gute Kostendeckung der Abwasserrechnung. Jedoch hat bei vielen Gemeinden die Anschlussgebühr ein zu grosses Gewicht. Rund 5 Gemeinden weisen auch unter Berücksichtigung der Einnahmen aus Anschlussgebühren einen klar ungenügenden Deckungsgrad < 6 % auf; die Mehrheit davon mit unterdurchschnittlichen spezifischen Werterhaltungskosten. Investition in die Abwasserinfrastruktur Über alle Gemeinden gesehen weist der Kanton Bern eine gute Investitionsquote auf. Die schweizweit bei kleineren Einzugsgebieten vermutete Investitionslücke konnte nicht festgestellt werden. Im Gegenteil: Es wurde in den letzten Jahren vermehrt investiert. Falls bei einzelnen Gemeinden ein Investitionsstau auftritt, liegt dies kaum je an den fehlenden finanziellen Mitteln. 4 Kennzahlen 21 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern

5 Einige Kenngrössen im Überblick: Einwohner Einwohner angeschlossenen an öffentliche ARA 96 Anschlussgrad 98 % Öffentliche ARA mit angeschlossenen EW >1 72 Mittlere Belastung der ARA 1239 EW Belastung 85 % - Wert 154 EW Ausbaugrösse der ARA 22 EW Länge des öffentlichen Kanalisationsnetzes 5943 km Entwässerte Fläche 238 ha Wiederbeschaffungswert aller Kanalisationen inkl. SBW 8.16 Mia CHF Wiederbeschaffungswert der öffentlichen ARA 1.41 Mia CHF Kosten der Abwasserentsorgung Mio CHF Gebühreneinnahmen wiederkehrende + einmalige Mio CHF davon Gebühreneinnahmen nur wiederkehrende 2 Mio CHF davon Gebühreneinnahmen nur einmalige 36 Mio CHF Kostendeckungsgrad ohne Anschlussgebühren 86 % Kostendeckungsgrad mit Anschlussgebühren 12 % Wiederkehrende Gebühreneinnahmen pro Einwohner 24 CHF/E, Jahr Wiederkehrende Gebühreneinnahmen pro Einwohnerwert 161 CHF/EW, Jahr Kosten pro Einwohner 236 CHF/E, Jahr Kosten pro Einwohnerwert 186 CHF/EW, Jahr AWA Amt für Wasser und Abfall 5

6 awa fakten 2 Einleitung 2.1 Die Rolle der Gemeinden Im Kanton Bern befindet sich der überwiegende Anteil der Abwasserinfrastruktur im Eigentum der Gemeinden. Es handelt sich dabei vor allem um Kanäle der Basis- und Detailerschliessung. Aber auch bei den im privaten Eigentum stehenden Hausanschlussleitungen sind die Gemeinden involviert, indem sie die gesetzlich verankerte Aufsichtpflicht über diese Anlagen wahrnehmen. Hinzu kommen im Bereich der Abwasserreinigung diverse gemeindeeigene Kläranlagen. Die Gemeinden spielen also für den Betrieb und den Erhalt der Abwasserinfrastruktur eine ganz entscheidende Rolle. Umso wichtiger ist es, einen Überblick zu haben, ob der Werterhalt der Infrastruktur auch im genügenden Ausmass wahrgenommen wird. Das massgebliche Hilfsmittel zur Aufgabenwahrnehmung stellt dabei der kommunale generelle Entwässerungsplan (GEP) dar. Nur mit dem GEP erhält die Gemeinde flächendeckende Informationen über den Zustand ihrer Infrastruktur und nur mit dem GEP kann sie auch eine vorausschauende Infrastrukturplanung betreiben. Im Kanton Bern ist die Bearbeitung der Erst-GEP mittlerweile weit fortgeschritten. Das AWA nimmt dies deshalb zum Anlass, die damit verbundenen Kosten genauer unter die Lupe zu nehmen. Aber auch der Nutzen bzw. die Ergebnisse der Erst-GEP sollen mit Hilfe von GEP-Kenngrössen bzw. -Kennzahlen erfasst werden. 2.2 Ziele und Aufbau des Berichts Wie erwähnt liegt der Fokus auf Ebene der Gemeinde bzw. dem kommunalen GEP. Hinsichtlich der Aufgaben, die die Gemeinden im Abwasserbereich erbringen, steht die Siedlungsentwässerung im Vordergrund. Die GEP-Kennzahlen geben einen Überblick über den aktuellen Zustand und die Leistungen dieser Infrastruktur. Je nach Kennzahl werden zusätzlich die ARA- Einzugsgebiete bzw. die ARA selbst miteinbezogen. Auch zum eigentlichen GEP- Bearbeitungs-prozess werden kantonsweit Daten ermittelt und mit gesamtschweizerischen Kennwerten verglichen. Die entsprechenden Aussagen finden sich in den Kap. 3 und 4. 6 Kennzahlen 21 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern Im Bereich der Abwasserentsorgung wurden in den letzten Jahrzehnten komplexe und teure Infrastrukturen gebaut. Damit diese auch zukünftig ihren Zweck erfüllen, ist ein steter Werterhalt unabdingbar. Der vorliegende Bericht gibt deshalb in den Kap. 5 bis 7 einen Überblick über die bestehende Infrastruktur und den notwendigen Werterhalt, d.h. die damit verbundenen Investitionen und deren Finanzierung. Der eigentliche Betrieb der Abwasserinfrastruktur steht nicht im Vordergrund. Es sollen dabei insbesondere folgende Fragen beantwortet werden: Welchen theoretischen Werterhalt erfordert die bestehende Infrastruktur? Welche Investitionen werden tatsächlich getätigt und wie haben sich diese über die letzten Jahre entwickelt? Besteht diesbezüglich eine Investitionslücke? Zudem soll auch die Frage beantwortet werden, ob mit dem vorliegenden Zahlenmaterial einzelne Mindestanforderungen an Gemeinden und Abwasserverbände definiert werden können (s. Kap. 8). Die Schlussfolgerungen und der primäre Handlungsbedarf sind jeweils am Schluss der Kapitel aufgezeigt; das Kap. 9 gibt schliesslich ein Gesamtfazit und einen Ausblick.

7 Alle Daten sind in anonymisierter Form dargestellt. Der Bericht macht keine Aussagen oder Empfehlungen auf Stufe der einzelne Gemeinde oder des einzelnen Verbandes. Hierfür steht mit dem VOKOS (Sachplan Siedlungsentwässerung) ein geeignetes Gefäss zur Verfügung, das behördenverbindliche Aussagen auf Ebene Gemeinde/ Verband erlaubt. Das vorliegende AWA fakten stellt jedoch eine Grundlage für die weitere VOKOS-Bearbeitung dar. 2.3 Allgemeine Datengrundlagen und Abgrenzung Für die Erarbeitung des Berichts standen hauptsächlich drei Quellen zur Verfügung: Finanzstatistik des Kantons Bern: Nebst diesen Hauptquellen wurden weitere Angaben zu den Abwasserrechnungen Quellen genutzt. Zu nennen sind dabei die der Gemeinden (Laufende Rechnung, Jahresrechnungen der Abwasserverbände Bestandesrechnung, Investitionsrechnung). sowie AWA-interne Angaben zu Einwohnerwerten Die Angaben sind auf der Website der kantonalen Verwaltung frei verfügbar. Verdankenswerterweise wurden die Daten und zu den ARA. Auf die Qualität der Daten wird zu Beginn der jeweiligen Berichtskapitel eingegangen. von der Finanzstatistik für diese Aus- wertung in einer besser handhabbaren Form zur Verfügung gestellt. GEP-Stammkarten und Datenbank VO- KOS: Angaben zu den Ergebnissen der GEP (Einzugsgebiet und Gewässer, Zustand und Wiederbeschaffungswert der Infrastruktur etc.) AWA-interne Angaben zur Bearbeitung der GEP (Bearbeitungsstand und -dauer, beitragsberechtigte Kosten) Alle Angaben im Bericht beziehen sich, falls nicht anders vermerkt, auf das Gebiet des Kantons Bern und das Jahr 21. AWA Amt für Wasser und Abfall 7

8 awa fakten 3 Evaluation der GEP-Bearbeitung 3.1 Datengrundlage Bei der Datengrundlage ist zu unterscheiden zwischen den Angaben zur GEP-Bearbeitung (Kosten, Zeitdauer etc.) und den Ergebnissen der GEP. Zu beiden Themen kann das AWA auf relativ umfassende Datenbestände zurückgreifen. Dank der Subventionierung der GEP durch Beiträge des kantonalen Abwasserfonds verfügt das AWA über gute Kenntnisse der GEP-Kosten. Insbesondere über die beitragsberechtigten Kosten besteht eine vollständige Übersicht der abgeschlossenen GEP. Gemäss der kantonalen GEP-Richtlinie sind folgende Leistungen beitragsberechtigt: Erstellung Pflichtenheft Eigentliche GEP-Bearbeitung durch Ingenieur (inkl. Geologe und Gewässerbiologin) 5 % der Kosten Kanal-TV Nicht beitragsberechtigt sind: Erstellung des Kanalisationskatasters 5 % der Kosten Kanal-TV Kanalspülung im Rahmen des Kanal-TV Wenn im Folgenden von den «GEP-Kosten» die Rede ist, bezieht sich die Aussage immer auf die beitragsberechtigten Kosten. Die Auswertung umfasst 27 von total 382 kommunalen GEP (K-GEP), die abgerechnet und deren Kosten in der Datenbank des AWA erfasst sind. Die Werte sind nicht inflationsbereinigt. Bei der Genehmigung des GEP müssen die relevanten Ergebnisse mittels den «GEP- Stammkarten» zusammengestellt werden. Diese umfassen u.a. Angaben zum Einzugsgebiet, zu den Kanalisationsanlagen und zu den Gewässereinleitstellen. Die nachfolgenden Auswertungen stützen sich auf die Stammkarten der 251 genehmigten kommunalen GEP. Alle nachfolgenden Angaben des Kap. 3 beziehen sich nur auf die GEP der Gemeinden (kommunale GEP); die GEP der Verbände wurden nicht ausgewertet. 3.2 Kommunale GEP: Bearbeitungsstand und Kosten Grafik 1: Es lassen sich keine regionalen Unterschiede im Stand der GEP-Bearbeitung ausmachen. Der Auftakt zur GEP-Bearbeitung in der Schweiz erfolgte 1989 mit der Publikation des entsprechenden Musterbuches des VSA. Schon zwei Jahre darauf wurden im Kanton Bern die ersten Pflichtenhefte für kommunale GEP bewilligt. In einem Grossteil der Gemeinden wurde der GEP jedoch erst um die Jahrtausendwende ausgelöst. Ein Merkmal der GEP-Bearbeitung im Kanton ist die lange Bearbeitungsdauer (siehe auch VOKOS 21); gemäss der aktuellen Auswertung beträgt diese durchschnittlich fast sieben Jahre pro GEP. Auch 23 Jahre nach Erscheinen des Musterbuches wurde noch nicht in allen Gemeinden die GEP-Bearbeitung angegangen. Anfangs 213 präsentierte sich der Stand der kommunalen GEP-Bearbeitung wie folgt: noch kein Pflichtenheft 4 genehmigt 251 in Bearbeitung Kennzahlen 21 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern

9 Die 251 genehmigten GEP verteilen sich hinsichtlich ihres Genehmigungsjahrs gemäss der nachfolgenden Grafik: Grafik 2: Genehmigungsjahr der bewilligten GEP Die Anzahl der bewilligten GEP schwankte dabei in den letzten Jahren bei rund 25 GEP pro Jahr. Die noch in Bearbeitung befindlichen kommunalen GEP verteilen sich wie fogt: Grafik 3: Jahr der Genehmigung des Pflichtenhefts für die GEP, die 212 noch in Bearbeitung waren Auffällig ist die hohe Zahl an GEP, die seit 21 in Bearbeitung sind. Der Grund liegt darin, dass Bundesbeiträge an GEP nur gezahlt werden, wenn das Pflichtenheft vor 22 genehmigt wurde. Dies führte dazu, dass viele Gemeinden um die Jahrtausendwende rechtzeitig ein Pflichtenheft in Auftrag gaben, die anschliessende Bearbeitung sich jedoch oftmals aufgrund der unvollständigen Grundlagen (Kataster) in die Länge zieht. Bei den Gemeinden, die noch über kein GEP-Pflichtenheft bzw. GEP-Ingenieurvertrag verfügen, handelt es sich um vier Gemeinden mit jeweils weniger als 1 Einwohnern. Das AWA hat bei diesen Gemeinden die Auslösung des GEP verfügt. AWA Amt für Wasser und Abfall 9

10 awa fakten Gesamtkosten Die bisher aufgelaufenen Gesamtkosten der kommunalen GEP belaufen sich auf rund CHF 4 Mio. 27 K-GEP mit 59 E GEP-Kosten Total GEP-Kosten pro Gemeinde GEP-Kosten pro E 4 Mio Im Folgenden sind die GEP-Kosten näher aufgeschlüsselt. Von Interesse ist im Besonderen, ob sich Einflussfaktoren auf die GEP-Kosten identifizieren lassen Grafik 4: Spezifische GEP-Kosten pro Einwohner in Funktion der Gemeindegrösse CHF/E Arithm. Mittel Kanton Bern: CHF 68./E, entspricht in etwa auch dem gesamtschweizerischen Durchschnitt (BUWAL-Mitteilung Nr. 42) < > 1 Klassengrösse Gemeinden in Einwohner E Die Aufteilung der spezifischen GEP-Kosten auf verschiedene Grössenklassen von Gemeinden zeigt das zu erwartende Bild: Je mehr Einwohner eine Gemeinde hat, desto niedriger sind die spezifischen GEP- Kosten. Erst ab einer Gemeindegrösse von über 1 E nähern sich die GEP-Kosten asymptotisch einem Wert von rund 4./E an. Dieses Resultat hat sich bereits in früheren Untersuchungen auf gesamtschweizerischer Ebene gezeigt (vgl. BUWAL-Mitteilung zum Gewässerschutz Nr. 42 «Kosten der Abwasserentsorgung», 23). Der Skaleneffekt bei der GEP-Bearbeitung lässt sich auch mit anderen Bezugsgrössen nachweisen: Je grösser die Einzugsgebietsfläche oder die öffentliche Kanalisationslänge, desto geringer fallen die dementsprechenden spezifischen GEP-Kosten aus. Repräsentativ zeigt die folgende Abbildung die Korrelation bzgl. der Einzugsgebietsfläche des GEP. 1 Kennzahlen 21 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern

11 log GEP-Kosten pro Einzugsgebietsfläche (CHF/ha) Grafik 5: Spezifische GEP-Kosten pro ha Einzugsgebietsfläche in Funktion des gesamten GEP-Perimeters log Einzugsgebietsfläche F tot (MS+TS) [ha] Hingegen lässt sich kein Zusammenhang zwischen den spezifischen GEP-Kosten und der Bearbeitungsdauer erkennen: 3 spezifische GEP-Kosten (CHF/E) Gewichtetes Mittel 75 %-Wert 9 %-Wert Median 1 %-Wert 25 %-Wert Grafik 6: Spezifische GEP-Kosten pro Einwohner in Funktion der Bearbeitungsdauer Bearbeitungsdauer [a] Die lange Bearbeitungsdauer ist häufig darauf zurückzuführen, dass nach erfolgter GEP-Auslösung zuerst der Kanalisationskataster erstellt werden musste und sich die eigentliche GEP-Bearbeitung dadurch verzögerte. Da die Aufwendungen für den Kataster nicht beitragsberechtigt sind, firmieren sie auch nicht unter den erfassten GEP-Kosten. Die Mehrkosten, die nach Wiederaufnahme der GEP-Arbeiten nach längerem Stillstand entstehen (erneutes Einarbeiten, evtl. Wechsel des Bearbeiters etc.), scheinen sich ebenfalls nicht signifikant niederzuschlagen. AWA Amt für Wasser und Abfall 11

12 awa fakten Auch bei Betrachtung des Genehmigungsjahres der Pflichtenhefte ist keine Tendenz zu spezifisch teureren oder billigeren GEP erkennbar: 25 Gewichtetes Mittel 75 %-Wert 9 %-Wert Median 1 %-Wert 25 %-Wert Grafik 7: Spezifische GEP-Kosten pro Einwohner in Funktion des Genehmigungsjahres des Pflichtenhefts spezifische GEP-Kosten (CHF/E) Genehmigungsjahr GEP-Pflichtenheft Eine mögliche Erklärung hierfür liefern zwei gegenläufige Entwicklungen: Auf der einen Seite sind die Pflichtenhefte vor allem nach dem Jahr 2 deutlich umfassender geworden, auf der anderen Seite könnte mit zunehmender Erfahrung der Ingenieurbüros die Bearbeitung effizienter geworden sein, wodurch sich der erhöhte Bearbeitungsumfang nicht kostenmässig niederschlägt. 3.3 Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf Die Kosten für die GEP-Bearbeitung sind im Kanton Bern, verglichen mit der restlichen Schweiz, vergleichbar hoch. Die im Mittel sehr lange Bearbeitungsdauer hat sich kostenmässig nicht ausgewirkt, trotzdem ist dieser Umstand für die Auftraggeber und das AWA unbefriedigend. Vor allem die schon lange laufenden GEP sind nun rasch abzuschliessen. Alleine 45 GEP befinden sich seit über zehn Jahren in Bearbeitung! Das AWA wird die entsprechenden Auftraggeber kontaktieren und unterstützend zur Seite stehen; der Druck muss aber hauptsächlich von den Gemeinden kommen, da sie als Auftraggeber das Anrecht auf eine fristgerechte Erfüllung besitzen. Die Gemeinden und Verbände, die noch keinen GEP ausgelöst haben, mussten dies bis Ende 212 bewerkstelligen. Dieses Ziel wurde für die regionalen GEP erreicht; bei den kommunalen GEP musste, wie erwähnt, bei vier Gemeinden die Auslösung verfügt werden. Die Nachführung der kommunalen GEP folgt erst in zweiter Priorität. Bei den bewilligten GEP liegt das Augenmerk des AWA vor allem auf der termingerechten Umsetzung der im GEP festgelegten Massnahmen. 12 Kennzahlen 21 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern

13 4 GEP-Kennzahlen des VSA 4.1 Datengrundlage Im Bereich der Abwasserentsorgung wurde 26 mit der gemeinsamen Publikation von VSA und KI «Definition und Standardisierung von Kennzahlen für die Abwasserentsorgung» ein erstes Kennzahlenset definiert. Dieses Set weist jedoch im Bereich der Kanalisationsnetze bzw. im GEP-Bereich einige Lücken auf. Vor dem Hintergrund des neuen GEP-Musterpflichtenheftes hat deshalb der VSA 211 das bestehende, eher ARA-lastige Kennzahlenset mit GEP-spezifischen Kenngrössen und -zahlen ergänzt. Die GEP-Kennzahlen werden in den VSA-Bericht «Definition und Standardisierung von Kennzahlen für die Abwasserentsorgung» integriert, der 213 in einer aktualisierten Auflage erscheinen soll. Die GEP-Kennzahlen charakterisieren die Siedlungsentwässerung einer Trägerschaft (ARA-Verband oder Gemeinde) in technischer Hinsicht. Sie werden aus der Kombination von zwei oder mehreren GEP-Kenngrössen gebildet. Im vorliegenden AWA fakten werden hauptsächlich die Kenngrössen auf Gemeindeebene betrachtet, da aufgrund der Ausrichtung des Berichts die kommunalen Leistungen der Abwasserentsorgung im Vordergrund stehen. Folgende GEP-Kennzahlen wurden ausgewertet: Thema GEP-Kennzahlen Definition (Kurzversion) Zustand Entwässerungsnetz Gewässerzustand Entwässerungssystem Regenabwasserbehandlung im Kanalnetz Regenabwasserbehandlung auf ARA Fremdwasser Gebühren Anteil untersuchter öffentlicher Kanäle (%) Anteil öffentlicher Kanäle mit VSA-Zustandsklasse /1 (%) Anteil Einleitstellen in Gewässer mit Handlungsbedarf (%) Anteil faktisches Mischsystem (%) Spezifisches Mischabwasserbehandlungsvolumen (m 3 /ha red ) Spezifische Regenabwasserbehandlungskapazität der ARA (l/s, ha red ) Fremdwasseranteil ARA-Zulauf (%) Abwassergebührenertrag (GEP-Kenngrösse) 1 Untersuchte öffentliche Kanalisationslänge/Öffentliche Kanalisationslänge Öffentliche Kanalisationslänge mit ZK oder 1/Untersuchte öffentliche Kanalisationslänge Bezugsrahmen Gemeinde Gemeinde Datenlage 227 Gemeinden 227 Gemeinden Anzahl Leitstellen mit Handlungsbedarf/ Anzahl untersuchte Einleitstellen Gemeinde 22 Gemeinden Red. Fläche an ARA angeschlossen/ (Red. Fläche an ARA angeschlossen + Red. Fläche in Gewässer) Mischabwasserbehandlungsvolumen/ Reduzierte Fläche an ARA (Max. auf ARA behandelte Abwassermenge - Trockenwetteranfall)/Red. Fläche an ARA Fremdwassermenge ARA-Zulauf/ Trockenwetteranfall Jährlicher Gebührenertrag (Gemeinde) bzw. Beitragszahlungen (Verbände) Gemeinde ARA ARA ARA ARA Gemeinde 347 Gemeinden 47 ARA-Einzugsgebiete 319 Gemeinden 43 ARA 32 Gemeinden 6 ARA 322 Gemeinden 72 ARA 382 Gemeinden 1 Die GEP-Kenngrösse «Abwassergebührenertrag» ist in Kap. 6.2 bzw. 6.3 abgehandelt. AWA Amt für Wasser und Abfall 13

14 awa fakten Folgende GEP-Kennzahlen wurden aufgrund der nachstehenden Gründe nicht ermittelt: Thema GEP-Kennzahlen Grund für Nichtberücksichtigung Zustand Entwässerungsnetz Anteil untersuchter privater Kanäle (%) Anteil privater Kanäle mit VSA-Zustandsklasse /1 (%) Mangelnde Datengrundlage Mangelnde Datengrundlage Entwässerungssystem Regenabwasserbehandlung im Kanalnetz Anschlussgrad an zentrale ARA (%) Nicht an zentrale ARA anschliessbar (%) Spezifisches Regenabwasserbehandlungsvolumen (m 3 /ha red ) Spezifische Überlaufmenge Mischabwasserbehandlung (m 3 /ha red ) Wurde bereits im Rahmen früherer VOKOS-Untersuchungen erhoben, praktisch keine Veränderung zu erwarten (Anschlussgrad Stand 27: 98 %) Fehlende Relevanz im Kanton Bern (es sind praktisch keine reinen Regenabwasserbehandlungsvolumina vorhanden) Mangelnde Datengrundlage (teilweise fehlende Langzeitsimulationen) 4.2 Ergebnisse Kanton Bern Zustand Entwässerungsnetz Die Auswertung der Daten der GEP- Stammkarten hinsichtlich der untersuchten öffentlichen Kanalisationen ergibt folgendes Bild: 1 9 Arithm. Mittel: 73 % Median: 79 % (%) 5 Grafik 8: Anteil untersuchter öffentlicher Gemeindekanäle Anzahl Gemeinden: 227 In den Erst-GEP wurde das öffentliche Kanalisationsnetz mehr oder weniger umfassend untersucht. Die fehlenden Kanal- TV-Aufnahmen betreffen zur Hauptsache die Regenwasserkanäle, die teilweise nicht in den GEP-Pflichtenheften enthalten waren bzw. neue Haltungen, die vor weniger als zehn Jahren erstellt worden sind. Noch nicht aufgenommene Misch- bzw. Schmutzwasserkanäle sind in den GEP- Massnahmenplänen mit hoher Priorität aufgeführt, so dass deren nachträgliche Kontrolle relativ schnell nach Abschluss des GEP erfolgen sollte. 14 Kennzahlen 21 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern

15 5 4 3 Arithm. Mittel: 9 % Median: 6 % (%) Anzahl Gemeinden: 227 Grafik 9: Anteil untersuchter öffentlicher Gemeindekanäle mit VSA-Zustandsklasse /1 Von den untersuchten Kanälen sind besonders die Haltungen von Interesse, die grosse Schäden und damit einen unmittelbaren Handlungsbedarf aufweisen. Sie werden mit den VSA-Zustandsklassen Z/ Z1 bezeichnet. Diese Definition lehnt sich an internationale Kennzahlensysteme an. Bei den Gemeinden mit einem hohen Anteil an dringend sanierungsbedürftigen Leitungen handelt es sich um eher kleine Gemeinden. Bei beiden Kennzahlen lässt eine GIS-gestützte Auswertung jedoch keine regionalen Trends erkennen. Auch eine denkbare Korrelation zwischen dem Anteil Z/Z1 und den spezifischen Betriebskosten der Abwasserentsorgung lässt sich nicht nachweisen. Gewässerzustand In den GEP-Stammkarten sind die im GEP erfassten Einleitstellen, aufgeteilt in Mischwassereinleitungen, Regenwassereinleitungen und Einleitungen aus Kleinkläranlagen (KLARA) einzutragen. In den bis anhin abgeschlossenen GEP sind gesamthaft rund 39 Gewässereinleitstellen erfasst (Durchschnittlich 17 pro Gemeinde). Davon sind bei den Mischwasserentlastungen ca. 8 % untersucht worden, bei den KLARA immerhin noch die Hälfte. Einzig bei den Regenwassereinleitungen hat man sich bis anhin vor allem auf grosse Einleitungen bzw. solche mit Strassenabwasser konzentriert, was den tiefen Untersuchungsanteil von 14 % erklärt. AWA Amt für Wasser und Abfall 15

16 awa fakten 3 Gesamte Anzahl davon begutachtet Grafik 1: Aufteilung der Einleitstellen in die Gewässer 5 MW-Einleitstellen RW-Einleitstellen KLARA-Einleitstellen Die Klassierung hinsichtlich der Auswirkungen bei der Einleitstelle, verursacht durch die Siedlungsentwässerung, erfolgt in vier Klassen: Keine Auswirkung, geringe Auswirkung, mässige Auswirkung, starke Auswirkung. Ein Handlungsbedarf im Sinne der GEP-Kennzahlendefinition ist bei mässigen oder starken Auswirkungen gegeben. Rund die Hälfte der erfassten Gemeinden weist keinen Handlungsbedarf bei ihren untersuchten Einleitstellen auf. Bei der anderen Hälfte erstreckt sich der Handlungsbedarf von einer bis zu neun Einleitstellen. 4 4 Anzahl untersuchte Einleitstellen Anzahl Einleitstellen mit Handlungsbedarf Grafik 11: Untersuchte Einleitstellen und Handlungsbedarf Anzahl Gemeinden: 22 Gesamthaft weisen von den rund 13 untersuchten Einleitstellen 16 % (27 Stück) einen Handlungsbedarf auf. Die GIS-gestützte Auswertung lässt auch bei dieser Kennzahl keine regionalen Trends erkennen. 16 Kennzahlen 21 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern

17 Beim Entwässerungssystem interessiert der Anteil des faktischen Mischsystems. Gesamtschweizerisch beträgt dieser rund zwei Drittel, dementsprechend sind ein Drittel im Trennsystem entwässert (BAFU, Daten 25). Bei dieser Kennzahl standen nebst den Daten aus den abgeschlossenen GEP auch Grundlagen aus früheren VOKOS-Bearbeitungen zur Verfügung. Deshalb konnte die Auswertung für 347 Gemeinden durchgeführt werden (%) Anzahl Gemeinden: 347 Grafik 12: Anteil faktisches Mischsystem in Gemeinden Der Anteil des faktischen Mischsystems im Kanton Bern bewegt sich mit ca. 65 % (arithmetisches Mittel) exakt im schweizweiten Mittel. Die GIS-Auswertung zeigt, dass in den ländlichen Regionen (besonders Oberland) der Trennsystem-Anteil signifikant über dem Durchschnitt liegt. Hingegen sind die Gemeinden des Berner Juras und Gemeinden in grossen Agglomerationen (Bern, Biel) häufiger im Mischsystem entwässert. Die Korrelation zwischen der Einwohnerdichte bzw. der Einwohnerzahl und dem Mischsystemanteil ist jedoch sehr gering. Die naturräumlichen Voraussetzungen (je mehr Gewässer, desto mehr Trennsystem) bzw. die Altersstruktur der Netze (je älter das Netz, desto mehr Mischsystem) erklären wohl besser die Aufteilung in Mischund Trennsystem. Regenabwasserbehandlung im Kanalnetz Für die Beschreibung der Leistungen, die das Kanalnetz bei Starkregen übernimmt, wurde die GEP-Kennzahl «spezifisches Mischabwasserbehandlungsvolumen» definiert. Aus naheliegenden Gründen macht es Sinn, diese Kennzahl nur für ARA-Einzugsgebiete zu erheben. (Ein Verbandsbecken auf dem Gebiet einer Gemeinde dient unter Umständen nicht nur dieser Gemeinde allein sondern auch den Oberliegern.) Als massgebliche Datengrundlage stand die Datenbank der Sonderbauwerke zur Verfügung. Die im Rahmen des GEP erhobenen Angaben zu den Sonderbauwerken müssen in dieser Datenbank eingetragen werden. In den Fällen, wo die Daten aus den kommunalen bzw. regionalen GEP noch nicht zur Verfügung standen, wurden die Angaben aus früheren VOKOS-Bearbeitungen genutzt. Kantonsübergreifende Verbände wurden nicht berücksichtigt mit Ausnahme des ZASE (Zweckverband Abwasserregion Solothurn-Emme), dessen Angaben flächendeckend in der Datenbank auch für die Solothurner Anlagen vorhanden sind. AWA Amt für Wasser und Abfall 17

18 awa fakten Grafik 13: Spezifisches Mischabwasserbehandlungsvolumen (m 3 /ha red ) Ungefähres Zielband spezif. Beckenvolumen bei Bemessung mit BUS-Richtlinie Anzahl Verbände: 47 Als Mittelwert resultiert ein spezifisches Volumen von 27.5 m 3 /ha red. Das arithmetische Mittel und auch die Bandbreite der Einzelwerte entsprechen in etwa den Angaben, die in einer früheren Eawag-Studie für den Kanton Bern berechnet worden sind. Es scheint, dass die Regenbecken bzw. Stauräume mehrheitlich korrekt anhand der «Empfehlungen für die Bemessung und Gestaltung von Hochwasserentlastungen und Regenüberlaufbecken» des damaligen Eidgenössischen Amtes für Umweltschutz («BUS-Richtlinie») bemessen wurden. Bei den ARA-Einzugsgebieten mit Werten <15 m 3 /ha red handelt es sich hauptsächlich um kleinere Verbände bzw. Gemeinde-ARA, deren GEP noch nicht ausgelöst oder abgeschlossen sind. Es wird daher interessant zu sehen sein, ob aus den GEP-Entwässerungskonzepten ein Handlungsbedarf bzgl. Behandlungsvolumen identifiziert wird. Auch bei dieser Kennzahl lässt die GIS-Auswertung keine regionalen Trends erkennen. Regenabwasserbehandlung auf der ARA Nebst der Behandlung im Kanalnetz erfolgt ein Teil der Regenabwasserbehandlung auch durch die ARA selbst. Dabei handelt es sich gemäss der GEP-Kennzahl um die Differenz zwischen dem maximalen Abwasseranfall, der durch die ARA geschleust werden kann, und dem mittleren Trockenwetteranfall. Als maximaler Abwasseranfall 18 Kennzahlen 21 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern wird dabei der maximale Zulauf definiert, der an 85 % der Tage unterschritten wird (Q max, 85 ). Die GEP-Kennzahl normiert diese Differenz mit der reduzierten Einzugsgebietsfläche. Für ARA-Einzugsgebiete ohne regionalen GEP steht die Flächenangabe nicht immer in genügender Qualität zur Verfügung. Ein besonderes Problem stellen dabei ARA mit angeschlossenen ausserkantonalen Gemeinden dar, da diese kommunalen Einzugsgebietsdaten in keiner kantonalbernischen Datenbank vorhanden sind. Mithilfe von Schätzwerten für einzelne Einzugsgebietsflächen konnte die GEP- Kennzahl trotzdem ermittelt werden. Um diese Schwierigkeiten bei der Datenlage zu umgehen, wurde im Rahmen dieser Arbeit eine zweite, neue GEP-Kennzahl definiert: Bei dieser wird die Regenwasserkapazität (Differenz zwischen maximalem Abwasseranfall und dem mittleren Trockenwetteranfall) auf den mittleren Trockenwetteranfall bezogen, so dass eine flächenunabhängige Kennzahl resultiert. Übersteigt das Verhältnis zwischen der Regenwasserkapazität und dem Trockenwetteranfall ungefähr den Faktor 3, könnte dies ein Hinweis darauf sein, dass die ARA zuviel Regenwasser aufnimmt und damit ihre Reinigungsleistung vermindert. (Die ARA sind grundsätzlich, nach Berücksichtigung der Dimensionierungsreserven, für den doppelten maximalen Trockenwetteranfall ausgelegt.) In der nachstehenden Abbildung sind beide Kennzahlen aufgeführt.

19 (l/s, ha red ) bzw. (-) Anzahl ARA-Einzugsgebiete: 43 spezif RW-Kapazität (l/s, ha red ) max. Verhältnis QRW zu QTW (-) Grafik 14: Spezifische Regenwasserbehandlungskapazität der ARA Die spezifische Regenabwasserbehandlungskapazität bewegt sich zur Hauptsache in einem Bereich von 1 4 l/s, ha red (ein Ausreisser weist einen Wert von 37 l/s, ha red auf). Der Wertebereich bei Bezug auf den mittleren Trockenwetteranfall reicht von.9 bis zu 7.1 Unterschiede zwischen den beiden Kennzahlen ergeben sich in der Rangierung der ARA-Einzugsgebiete. Es gibt einzelne ARA, deren Regenwasserkapazität bezogen auf die Einzugsgebietsfläche relativ gering ist im Vergleich zur Regenwasserkapazität bezogen auf den mittleren Trockenwetteranfall. Bei anderen Einzugsgebieten ist die Situation genau umgekehrt. Aufgrund der fehlenden Erfahrung mit diesen GEP-Kennzahlen erscheint die Interpretation schwierig. Fremdwasser Die nachfolgenden Angaben beruhen wie die Kennzahl zur Regenabwasserbehandlungskapazität auf den ARA-Auswertungen 21 des AWA. Auch hier gilt wiederum, dass vor allem von kleineren ARA bzw. Einzugsgebieten (< 1 EW) keine Angaben vorhanden sind. Die verbleibenden 6 ARA-Einzugsgebiete decken jedoch den überwiegenden Anteil des Kantons ab. Wie oben erwähnt, nehmen zumindest ARA mit einem Verhältniswert von grösser als 3 (Regenabwasserkapazität bezogen auf Trockenwetterzulauf) tendenziell eine zu grosse Regenabwassermenge auf. Ein zusätzliches Indiz ist gegeben, wenn das Verhältnis zwischen Q max, 85 und dem doppelten maximalen Trockenwetteranfall deutlich über 1 liegt. Tatsächlich ist dies bei den identifizierten ARA praktisch immer der Fall. Es handelt sich dabei sowohl um ARA mit abgeschlossenem Verbands-GEP als auch ARA ohne gültigen GEP. Bei all diesen Anlagen ist im Rahmen der regionalen GEP- Überarbeitungen bzw. Ersterarbeitungen das Zusammenspiel zwischen ARA und Kanalnetz vertieft zu untersuchen. AWA Amt für Wasser und Abfall 19

20 awa fakten Grafik 15: Fremdwasseranteil bezogen auf ARA-Einzugsgebiete Fremdwasseranteil (%) Anzahl ARA-Einzugsgebiete: 6 Das arithmetische Mittel über die 6 Einzugsgebiete beträgt 41 %, was in etwa auch dem Median entspricht. Gegenüber der Ausgangslage 27 (beschrieben im VOKOS 21) hat sich die Situation weiter verbessert: 27 wurden noch 2 ARA-Einzugsgebiete mit einem Fremdwasseranteil von über 6 % ermittelt; in der Zwischenzeit sind es «nur» noch deren 13. Dennoch liegt der Wert immer noch klar über der Anforderung des VSA, die bei einem Fremdwasseranteil von über 3 % Handlungsbedarf postuliert. Weiterhin grosse Fremdwasseranteile weisen die Einzugsgebiete im Berner Jura sowie vereinzelt im Oberland auf. Hingegen hat sich im Bereich der grossen Mittelland- Grundwasserströme die Fremdwasserproblematik tendenziell verbessert, obwohl auch hier bei einzelnen ARA Fremdwasseranteile über 6 % resultieren. In den Gebieten mit einem Fremdwasseranteil über 6 % sind die Massnahmen priorisiert im Rahmen von regionalen GEP ermittelt worden. Handlungsbedarf besteht deshalb nicht bei der Planung, sondern bei der Umsetzung der Massnahmen. 2 Kennzahlen 21 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern

21 4.3 Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf Die GEP-Kennzahlen sind ein taugliches Hilfsmittel zur Veranschaulichung der Leistungen bzw. der Defizite, die im Bereich der Siedlungsentwässerung vorhanden sind. Aufgrund der guten Datengrundlage des Kantons Bern können zur Mehrzahl der ausgewählten Kennzahlen brauchbare Ergebnisse ermittelt werden. Mit der GEP-Nachführung wird sich zudem in den nächsten Jahren die Datenlage weiter verbessern. Dies setzt jedoch voraus, dass die von den GEP-Ingenieuren ermittelten Daten (GEP-Stammkarten) besser als bis anhin auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden. Zu den einzelnen Kennzahlen ergibt sich konkret der folgende Handlungsbedarf: Dank der GEP-Bearbeitung der letzten Jahre ist der Zustand der öffentlichen Kanalisation gut bekannt. Defizite bestehen bei einzelnen Gemeinden bzw. allgemein bei den öffentlichen Regenwasserkanälen. Diese Zustandserhebungen sind im Rahmen der GEP- Umsetzung bzw. GEP-Nachführung nachzuholen. Der Zustand der privaten Abwasseranlagen ist hingegen weitgehend unbekannt. Mit der Integration der entsprechenden Zustandsaufnahmen in die kommunalen GEP (und der Förderung durch den kantonalen Abwasserfonds) wird sich in den nächsten Jahren jedoch die Datenlage markant verbessern. Bei den Einleitstellen sind die Stellen mit Defiziten bzgl. Gewässerschutz zu bearbeiten. Das AWA hat hierzu bereits eine detailliertere Auswertung vorgenommen; diese beinhaltet auch die Kontrolle, ob die entsprechenden Massnahmen des GEP bereits umgesetzt worden sind. Fehlende Zustandsbeurteilungen müssen bei der GEP-Nachführung nachgeholt werden; besonderes Augenmerk ist dabei den KLARA-Einleitstellen zu widmen. Im Bereich Fremdwasser weisen 13 ARA-Einzugsgebiete einen Fremdwasseranteil über 6 % auf. Die in den GEP festgelegten Massnahmen sind weiterhin umzusetzen. Dort, wo punktuelle Fremdwasserzuflüsse einen grossen Anteil aufweisen, wird sich eine Verbesserung schneller einstellen als bei Vorhandensein von grossflächigen diffusen Quellen aus z.b. Hausdrainagen. Im Rahmen der Ersterarbeitung bzw. Nachführung der Verbands-GEP muss das Zusammenspiel Kanalnetz ARA genauer betrachtet werden: Wie viel Regenwasser soll an welcher Stelle der «Behandlungskette» entlastet werden? Wo braucht es allenfalls zusätzliches Behandlungsvolumen? Diese Fragen werden im neuen Musterpflichtenheft des VSA, das auch für den Kanton Bern Gültigkeit besitzt, aufgegriffen. AWA Amt für Wasser und Abfall 21

22 awa fakten 5 Bestand Abwasserinfrastruktur 5.1 Datengrundlage Die Daten zum Wiederbeschaffungswert der Abwasserinfrastruktur stammen aus der VOKOS-Datenbank (Stand Ende 211). Diese beruht auf den Werten, welche die Gemeinden bzw. Abwasserverbände anhand ihrer Anlagebuchhaltung jährlich an das AWA übermitteln. Das aktivierte Verwaltungsvermögen (= Anteil der Abwasserinfrastruktur, der noch nicht abgeschrieben ist) stammt aus den Bestandesrechnungen der Gemeinden (Finanzstatistik) bzw. der Verbände (in Papierform). Das entsprechende Konto trägt die Nr («Tiefbauten»). Es umfasst alle Arten von Tiefbauten; in den meisten Fällen gliedern die Gemeinden noch detaillierter in Unterkonti auf, so dass eine Ermittlung der Abwasserinfrastruktur möglich war. Bei grösseren Gemeinden wurde zur Sicherheit die publizierte Jahresrechnung 21 zur Kontrolle hinzugezogen. Hingegen ist eine Aufteilung der Vermögenswerte in die Funktionen 71 (Abwasserentsorgung) und 711 (ARA) nicht möglich. Bei den Konti zum Bestand der Spezialfinanzierungen (Passiven Nr. 128, Aktiven Nr. 228) handelt es sich ebenfalls um Sammelkonti aus der Finanzstatistik (Gemeinden) bzw. aus Verbandsrechnungen. Die Unterkontierung bzw. Bezeichnung erlaubt keine durchgehende Unterscheidung in die Spezialfinanzierung für den Werterhalt bzw. den Rechnungsausgleich. Wenn im Folgenden vom «Bestand Spezialfinanzierung» die Rede ist, sind deshalb immer die Bestände für Werterhalt und Rechnungsausgleich zusammengefasst. Es wurden generell nur die Bestände berücksichtigt, die eindeutig der Abwasserkasse (Funktionen 71 und 711) zugeordnet werden konnten. Eine Erklärung der Begriffe «Spezialfinanzierung Werterhalt und Rechnungsausgleich» findet sich am Ende des Berichts. 5.2 Ergebnisse Kanton Bern Wiederbeschaffungswerte WBW Im letzten Kennzahlenbericht des AWA aus dem Jahr 27 wurden die Wiederbeschaffungswerte aller Kanalisationen (inkl. Sonderbauwerke) mit CHF 7.41 Mia. ermittelt; die öffentlichen ARA wurden mit CHF 1.36 Mia. bewertet. Vier Jahre später hat sich der Wiederbeschaffungswert der Kanalisationen um CHF.77 Mia. auf CHF 8.18 Mia. erhöht. Hier setzt sich der Trend fort, dass mit fortschreitender GEP-Bearbeitung die Datengrundlagen (Anlagenkataster) im Allgemeinen besser werden, und die anfänglich generell zu tief bewerteten Anlagen realistischer eingeschätzt werden. Bei den ARA erhöhte sich der Wiederbeschaffungswert auf CHF 1.41 Mia., was einer Steigerung um CHF 5 Mio. entspricht. Hier dürfte nebst der aufgelaufenen Teuerung ein namhafter Anteil auf wertvermehrende, leistungssteigernde Investitionen zurückzuführen sein. Die Kanalisationen machen also den überwiegenden Anteil der Wiederbeschaffungswerte aus. Sie befinden sich zu 88 % im Eigentum der Gemeinden, was deren Bedeutung für die Abwasserentsorgung unterstreicht. Bei den ARA ist es umgekehrt: Zurzeit befinden sich 8 % der Wiederbeschaffungswerte der ARA-Infrastruktur im Eigentum einer einzelnen Gemeinde; dieser Anteil wird mit dem Anschluss von kleineren (Gemeinde) ARA an grössere Verbandsanlagen tendenziell weiter abnehmen. 22 Kennzahlen 21 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern

23 1 9 (Mio CHF) ARA Sonderbauwerke Kanalisation 1 Alle Angaben in Mio. CHF Gemeindeanlagen Verbandsanlagen Gemeinde + Verband Kategorie Gemeindeanlagen Verbandsanlagen Gemeinde + Verband Kanalisationen Sonderbauwerke ARA Grafik 16: Wiederbeschaffungswerte Total WBW Der Wiederbeschaffungswert der gesamten Abwasserinfrastruktur beträgt rund CHF 9.6 Mia., was einem spezifischen Wert von ca. CHF 77/EW bzw. CHF 98/E entspricht. Vergleich mit anderen Einzugsgebieten (CHF/EW) Kanton Bern Gesamte CH (Hochrechnung) Kanton Zürich (27 Gemeinden) Grafik 17: Spezifische Wiederbeschaffungswerte (Kanalisation, Sonderbauwerke, ARA) AWA Amt für Wasser und Abfall 23

24 awa fakten Der spezifische Wert für den Kanton Bern entspricht in etwa den extrapolierten Daten für die gesamte Schweiz (CHF 71/EW bzw. CHF 1 2/E, Angaben aus Kennzahlenerhebung 21 von VSA/KI). Der Kanton Zürich weist in einer Untersuchung 26 für 27 Zürcher Gemeinden einen deutlich höheren Durchschnitt von gut CHF 11 2/EW aus. Die Gründe für diese signifikant höheren Werte sind nicht bekannt. Geldfluss Gemeinden Verbände - Kanton Im finanziellen Zusammenspiel bzgl. der Verbandsinfrastruktur zwischen Abwasserverband und den beteiligten Gemeinden sind zwei Varianten möglich: Variante 1: Finanzierung der Investitionen durch den Anlagenbetreiber: Die Investitionen werden durch den Verband finanziert und in der Verbandsrechnung bilanziert. Das Verwaltungsvermögen wie auch die Bestände der Spezialfinanzierung verbleiben in der Verbandsrechnung. Den Anteil an den Abschreibungen (bzw. Einlage in die Spezialfinanzierung) bezahlen die Verbandsgemeinden über ihre jährlichen Beiträge an den Verband. Variante 2: Finanzierung durch die Verbandsgemeinden: In diesem Fall weist der Verband kein Verwaltungsvermögen aus. Dieses erscheint anteilsmässig in den Bestandesrechnungen der einzelnen Verbandsgemeinden als Investitionsbeitrag. Dasselbe gilt für den Bestand bzw. die Einlage in die Spezialfinanzierung. Der jährliche Beitrag an den Verband umfasst also nur die eigentlichen Betriebskosten. Die beiden Varianten werden von den 56 Verbänden genau hälftig angewandt. Die folgende Abbildung veranschaulicht die im Jahr 21 geflossenen Gelder zwischen den Gemeinden und Abwasserverbänden einerseits und zwischen den beiden Funktionsträgern und dem kantonalen Abwasserfonds andererseits: 1.16 Mio Abwasserfonds des Kantons Bern 3.54 Mio Beiträge an Projekte: ARA 1.43 Mio, Kanäle 4.39 Mio, Regenbecken 2.21 Mio, GEP 1.39 Mio, Klärschlammentsorgung.98 Mio, Fremdwasserelimination.88 Mio. Total Mio 9 8 Total 83.2 Mio Einlage Spezialfinanzierung 2 Einlage Spezialfinanzierung (Mio CHF) Abgabe Abwasserfonds Zinskosten/-ertrag Sachkosten (Mio CHF) 15 1 Beitrag Abwasserverband 84.6 Mio Grafik 18: Abwasserentsorgung (Ableitung und Reinigung): Geldflüsse Gemeinden - Verbände - Kanton 21 Jährliche Kosten der Abwasserentsorgung aus Verbandsrechnungen 24 Kennzahlen 21 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern 2 1 Personalkosten 5 Abgabe Abwasserfonds Sachkosten Personalkosten Zinskosten/-ertrag Jährliche Kosten der Abwasserentsorgung aus Gemeinderechnungen

25 Sie dient zugleich der Plausibilisierung der Daten: Grundsätzlich sollten sich die in den Gemeinderechnungen enthaltenen Beiträge an die Abwasserverbände und deren verbuchte Einnahmen seitens der Verbandsgemeinden entsprechen. Wie die Abbildung zeigt, ist dies recht gut der Fall. Da nicht ganz alle Verbandsrechnungen zur Verfügung standen, mussten teilweise Annahmen getroffen werden. Ein weiterer Grund für die nicht exakte Übereinstimmung dürfte darin liegen, dass allfällig von Verbänden zurückgezahlte, weil zu hohe Gemeindebeiträge nicht im selben Jahr verbucht wurden. Auf die jährlichen Kosten wird weiter unten noch detaillierter eingegangen. Bestand Spezialfinanzierung und aktiviertes Verwaltungsvermögen Auf Basis der ausgewerteten Abwasserrechnungen resultieren folgende Bestände der Spezialfinanzierung per : Gemeindeanlagen Verbandsanlagen Gemeinde + Verband In Gemeinderechnung (Mio. CHF) 639 k.a. mög. 639 In Verbandsrechnung (Mio. CHF) Totaler Bestand SF (WE+RA) (Mio. CHF) 656 Spezifischer Bestand SF/EW (CHF) 53 Spezifischer Bestand SF/E (CHF) 67 Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass 19 Gemeinden in einer oder beiden der Spezialfinanzierungen einen negativen Saldo aufweisen (= «Vorschuss Spezialfinanzierung»). Gesamthaft handelt es sich um einen Betrag von CHF 2.1 Mio. Die Vorschüsse sind jeweils innert 8 Jahren seit erstmaliger Bilanzierung an den allgemeinen, steuerfinanzierten Gemeindehaushalt zurückzuzahlen. Alle absoluten Zahlen in Mio. CHF So lange noch Verwaltungsvermögen besteht, sind die Einlagen in die Spezialfinanzierungen primär für die Abschreibung der Infrastruktur zu verwenden. Interessant ist deshalb der Zusammenhang zwischen dem Bestand der Spezialfinanzierung und dem aktivierten Verwaltungsvermögen. Nachstehende Tabelle zeigt den Stand des aktivierten Verwaltungsvermögens per Wie beim Bestand Spezialfinanzierung erlaubt die Datenlage keine weitere Aufteilung in Anlagen zur Abwasserableitung (Kanalisation K und Sonderbauwerke SBW) und Abwasserreinigung (ARA). Gemeindeanlagen Verbandsanlagen Gemeinde + Verband Wiederbeschaffungswert K+SBW+ARA Verwaltungsvermögen K+SBW+ARA Anteil Infrastruktur abgeschrieben 99.4 % 92.2 % 97.6 % AWA Amt für Wasser und Abfall 25

26 awa fakten Die kantonale Abwasserinfrastruktur ist also praktisch vollständig abgeschrieben. Bei den Anlagen im Eigentum der Gemeinden ist dies noch ausgeprägter der Fall als bei den Verbandsanlagen. Ein Vergleich zwischen dem Verwaltungsvermögen und dem Bestand Spezialfinanzierung zeigt, dass auf Stufe Kanton der Bestand Spezialfinanzierung bereits knapp 7 % des Wiederbeschaffungswertes beträgt (siehe untere Tabelle)! Alle absoluten Zahlen in Mio. CHF Gemeinde + Verband Totaler WBW Kanalisation+Sonderbauwerke+ARA 9577 Totaler Bestand Spezialfinanzierung (WE+RA) 656 Anteil Bestand Spezialfinanzierung am Wiederbeschaffungswert 6.8 % 5.3 Schlussfolgerungen und Handlungsbedarf Die kantonale Abwasserinfrastruktur ist gesamthaft zu über 95 % abgeschrieben. Dies eröffnet grossen finanziellen Spielraum für werterhaltende Massnahmen: Mit den Einlagen in die Spezialfinanzierung Werterhalt können die anfallenden Investitionen direkt wieder abgeschrieben werden. Wie erwähnt weisen 19 Gemeinden einen negativen Saldo in der Spezialfinanzierung auf. Hier wird das AWA, zusammen mit dem federführenden AGR, die Lage beobachten. Bei der Gemeinde mit dem grössten Vorschuss sind Sanierungsmassnahmen (Erhöhung Abwassergebühren) bereits umgesetzt worden. Insbesondere bei den Gemeinde-Kanalisationen ist der Wiederbeschaffungswert gegenüber 27 nochmals stark angestiegen. Der Wiederbeschaffungswert wird im Rahmen des GEP (Anlagebuchhaltung) ermittelt. Das AWA stellt hierfür ein Kostenberechnungsprogramm zur Verfügung, mit dessen Hilfe für jede Kanalisationshaltung der Wiederbeschaffungswert ermittelt werden kann. In aller Regel erhöht sich dabei der mit dem GEP berechnete Wiederbeschaffungswert gegenüber den alten VOKOS-Schätzwerten, die bei noch fehlender Anlagebuchhaltung verwendet wurden. Ein Teil der Erhöhung kann dadurch erklärt werden, dass in den letzten Jahren zahlreiche GEP fertig gestellt wurden mit entsprechend höheren Wiederbeschaffungswerten. Trotzdem lässt das Ausmass der Erhöhung (CHF 77 Mio.) darauf schliessen, dass eventuell nicht in jedem Fall das Berechnungsprogramm richtig angewandt wurde (z.b. Bestimmung von Laufmeterpreisen bei eingepflügten Sanierungsleitungen). Das AWA wird deshalb in nächster Zeit bei GEP mit sehr hohen spezifischen Wiederbeschaffungswerten (CHF/EW) die Anlagebuchhaltung überprüfen und allfällige Korrekturen veranlassen. 26 Kennzahlen 21 der Abwasserentsorgung im Kanton Bern

27 6 Laufende Kosten und Gebühren der Abwasserentsorgung 6.1 Datengrundlage Die laufenden Kosten und Gebühren 21 entstammen den Abwasserrechnungen der Gemeinden (Laufende Rechnung). Bei der Stadt Bern und der Gemeinde Muri wurden die Angaben direkt der publizierten Rechnung der Stadt bzw. der Gemeindebetriebe entnommen. Die Datenqualität ist dabei nur so gut, wie die Verbuchung auf die einzelnen Konten richtig vorgenommen wird: Generell werden die unterschiedlichen Positionen richtig verbucht; u.a. werden die Funktionen 71 und 711 sauber auseinander gehalten. Direkt ins Auge fallende Ausnahmen bei relevanten Gemeinden wurden händisch korrigiert. Bei den Daten der Abwasserverbände gilt hinsichtlich richtiger Verbuchung das Gleiche. Hauptquelle waren hier die ans AWA übermittelten Aufwand- bzw. Ertragsdaten, wo notwendig ergänzt mit Angaben aus der eigentlichen Verbandsrechnung in Papierform. 6.2 Kosten und Gebühren auf Kantonsebene Die Gesamtkosten 21 der Abwasserentsorgung betragen CHF 231 Mio., was einem spezifischen Wert von 154 CHF/EW resp. 236 CHF/E entspricht. Gegenüber 27 sind die Kosten um rund CHF 4 Mio. oder 2 % zurückgegangen. Die Quelle der folgenden Zusammenstellung bilden die Abwasserrechnungen der Gemeinden (Anschlussgebühren aus der Investitionsrechnung, restliche Angaben aus der Laufenden Rechnung). Alle Angaben in CHF Gemeinde Abwasserableitungen Gemeinde Abwasserreinigung Total Personalkosten Sachkosten Zinskosten/-ertrag Abgabe Abwasserfonds Beitrag Abwasserverband Einlage Spezialfinanzierung (WE/RA) Total jährliche Kosten Wiederkehrende Gebühren Einmalige Anschlussgebühren Total jährliche Einnahmen Den jährlichen Kosten für die öffentliche Abwasserinfrastruktur im Kanton Bern von rund CHF 231 Mio. stehen Gesamteinnahmen von fast CHF 236 Mio. gegenüber. Nicht in den Kosten enthalten sind die Aufwendungen seitens der kantonalen Verwaltung für den Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung (inkl. Fondsverwaltung) sowie die Aufwendungen der Privaten für Betrieb und Unterhalt der Hausanschlüsse. AWA Amt für Wasser und Abfall 27

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