Zuschussrente & Co. keine wirksame Armutsvermeidung! Erste Bewertung des Referentenentwurfs eines Lebensleistungsanerkennungsgesetzes

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zuschussrente & Co. keine wirksame Armutsvermeidung! Erste Bewertung des Referentenentwurfs eines Lebensleistungsanerkennungsgesetzes"

Transkript

1 Nr März 2012 Zuschussrente & Co. keine wirksame Armutsvermeidung! Erste Bewertung des Referentenentwurfs eines Lebensleistungsanerkennungsgesetzes Seit September 2011 führt die Bundesregierung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit den sozialpolitischen Akteurinnen und Akteuren einen als breiten und offenen Diskussionsprozess angelegten Regierungsdialog Rente 1, der nunmehr in ein Gesetzgebungsverfahren für ein Lebensleistungsanerkennungsgesetz mündete. Das BMAS stellte den Referentenentwurf am 22. März 2012 der Öffentlichkeit vor. Der Referentenentwurf enthält Neuregelungen zur Einführung einer Zuschuss und Kombirente, kleine Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten und eine minimale Anhebung des Reha Deckels ab Der Kabinettsbeschluss ist für Mai vorgesehen. Zu diesem Kabinettstermin sollen auch Eckpunkte einer Altersvorsorgeverpflichtung für Selbständige mit freier Wahl des Vorsorgeweges, die (noch) nicht Gegenstand des Referentenentwurfs sind, eingebracht werden. Die Klärung der technischen Machbarkeit soll bis zur Sommerpause, der Kabinettsbeschluss zu einem Gesetzentwurf im September 2012 erfolgen. Das parlamentarische Verfahren soll in der zweiten Jahreshälfte 2012 laufen, die Änderungen im Jahr 2013 in Kraft treten. Der Rentendialog wurde mit den abschließenden Sitzungen der drei Arbeitsgruppen (I Sozialpartner/innen; II Sozialverbände; III betriebliche Altersversorgung [bav]) am 26. und beendet. Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bundesverwaltung Paula-Thiede-Ufer Berlin Ressort 5 verantwortlich: Elke Hannack Mitglied des Bundesvorstandes Redaktion: Dr. Judith Kerschbaumer Bereichsleitung Bereich Sozialpolitik judith.kerschbaumer@verdi.de 1 / 7 1 siehe dazu auch sopoaktuell Nr. 114 vom , Mogelpackung Zuschussrente sowie Sozialpolitische Informationen, Ausgabe 21, 1/2012 unter

2 Eine erste Bewertung ergibt: Die Erfüllbarkeit der (ab Rentenzugangsjahr 2019) drei Voraussetzungen, um eine Zuschussrente zu erhalten, hängt u. a. von den bis zur Rente erbrachten Versicherungs und Beitragsjahren ab. Jeder/Jede kann sich ausrechnen, ob und wann diese Jahre erfüllt sind. Der Grundstein für die dritte Bedingung, die ab Rentenbeginn 2019 und danach vorliegen muss, muss jedoch bereits bis Ende des Jahres 2013 gelegt werden. Diejenigen, die im Jahr 2019 in Rente gehen, müssen dann fünf Jahr, im Jahr 2020 sechs Jahre usw. zusätzlich vorgesorgt haben. Damit aber die z. B. fünf Jahre zusätzliche Vorsorge zu Beginn des Jahres 2019 vorliegen, muss bis Ende 2013 z. B. der Riester Vertrag oder die betriebliche Altersversorgung (bav) vereinbart sein. Für jüngere Menschen, die ihren beruflichen Werdegang oder die Frage, ob sie zu Rentenbeginn (wieder) alleinstehend/geschieden sind, realistischerweise so weit im Voraus nicht abschätzen können, ist die Zuschussrente wie ein Roulettespiel. Wer aber die Voraussetzungen für die zusätzliche Vorsorge nicht bis Ende 2013 schafft, ist für immer aus dem Spiel! Dies spricht dafür, die Zuschussrente nach der nächsten Bundestagswahl abzuschaffen und lebensnahe Maßnahmen zur Armutsvermeidung und bekämpfung einzuführen. Denn dass die Zuschussrente auch von deren Architekt/innen nicht mehr Armut bekämpfen soll, zeigt auch die Änderung in der Sprache. Das Wort Armut taucht nicht mehr auf. Stattdessen geht es um die Anerkennung von Lebensleistungen kleiner, ausgewählter Personengruppen. Auch wenn die Zuschussrente mit erleichterten Zugangsbedingungen startet, sind die Hürden für diejenigen, die lange gearbeitet und wenig verdient haben, insbesondere Frauen, und damit für den Personenkreis, den die Ministerin ja eigentlich erreichen will, zu hoch. Zeiten in einem prekären Minijob sowie Zeiten der Arbeitslosigkeit zählen nicht zu den Beitragsjahren und machen die Zugangsbedingungen für die Zuschussrente für Viele unerfüllbar. Die Zuschussrente setzt zudem falsche Anreize für Frauen: Statt existenzsichernde und sozial abgesicherte (Vollzeit )Erwerbsarbeit zu fördern, kann die Zuschussrente auch dann bezogen werden, wenn Kinderziehungs und Berücksichtigungszeiten mit einer kleinen Beschäftigung zusammentreffen. Sollte die Bundesregierung ihr Vorhaben, Zeiten in Minijobs durch eine Pflichtaufstockung zu echten Beitragszeiten zu machen, umsetzen, werden diese prekären Beschäftigungsverhältnisse noch attraktiver, denn am Ende des Erwerbslebens garantiert die Zuschussrente ein Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung. Freiwillige Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als eine gut gedachte Alternative der zusätzlichen Altersvorsorge sind aber von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Damit Beschäftigte die Zugangsbedingungen für eine spätere Inanspruchnahme einer Zuschussrente erfüllbar machen können, muss ein Rechtsanspruch auf Zahlung von freiwilligen Zusatzbeiträgen eingeführt werden. Bei langjährig Versicherten, die kurz vor Rentenbeginn arbeitslos werden, darf nicht das Risiko bestehen, die Zugangsvoraussetzungen für die Zuschussrente deshalb zu verfehlen, weil sie von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Rentenantragstellung zum frühestmöglichen Zeitpunkt aufgefordert werden. Der sog. atmende Reha Deckel kommt 10 Jahre zu spät und wird in zu geringem Maße angehoben. Rehabilitation ist eine aktuell notwendige Aufgabe, denn die Baby Boomer sind bereits im rehaintensiven Alter und sollen gerade auch durch Reha für ein längeres Erwerbsleben fit bleiben. Die Bundesregierung ist im Koalitionsvertrag vom angetreten, die Gefahr einer ansteigenden Altersarmut zu bekämpfen. Die Vorschläge im Referentenentwurf reichen in keiner Weise aus, dieses Ziel zu erreichen, denn der Personenkreis, der die Zuschussrente in Anspruch nehmen 2 / 7

3 kann, ist zu klein und nicht zielgenau; der bedürftige Personenkreis weitaus größer. Zudem sind die Neuregelungen mit einem großen Verwaltungsaufwand verbunden, der ebenfalls finanziert werden muss. Würde die Bundesregierung das Ziel der Armutsvermeidung wirklich ernsthaft angehen wollen, würden armutsvermeidende Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt ebenfalls Gegenstand des Referentenentwurfs sein, wie z. B. ein gesetzlicher Mindestlohn und Regelungen zur Entgeltgleichheit (Equal Pay). Zu den Regelungen des Referentenentwurfs im Einzelnen: Die Zuschussrente Die Intention des BMAS ist: Für die Höhe der Rente muss es einen Unterschied machen, ob jemand jahrzehntelang Beiträge gezahlt und vorgesorgt hat oder nicht. Deshalb stellen wir künftig Menschen besser, die wenig verdient, aber lange gearbeitet und zusätzlich vorgesorgt haben. Mit der Zuschussrente honorieren wir in der Alterssicherung die Lebensleistung von Menschen im Niedriglohnbereich. Daneben berücksichtigen wir auch Zeiten der Kindererziehung und der Pflege und damit in besonderer Weise die Biografieverläufe von Frauen. Zugleich motivieren wir zur ergänzenden Altersvorsorge, weil die Zuschussrente dazu beiträgt, im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen zu sein. Bei Bezug der Zuschussrente bleibt die zusätzliche Altersvorsorge voll erhalten; sie wird nicht angerechnet, sondern erhöht das Alterseinkommen eins zu eins (aus: BMAS, Informationen für die Presse: Das Rentenpaket, , S. 6). Die Konstruktion der Zuschussrente sieht wie folgt aus: Wer weniger als 31 Entgeltpunkte (EP) hat (entspricht aktuell rd. 850 Euro brutto) und die weiteren Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf zusätzliche EP, die sog. Zuschuss EP (ZEP), die die Rente auf aktuell rd. 850 Euro brutto anheben. Die Konstruktion ist dynamisch und steigt mit der Entwicklung der aktuellen Rentenwerte an. So beträgt der Wert, der ab EP gegenübersteht 870,17 Euro in den alten Bundesländern und 772,52 Euro brutto in den neuen Bundesländern (geregelt in den neu eingefügten 70a, 262a SGB VI). Dazu werden folgende Übergangsregelungen eingeführt: Übersicht 1: Voraussetzungen der Zuschussrente nach Jahr des Rentenzugangs Jahr des Rentenzugangs Voraussetzungen für Zuschuss EP: vor 2013 kein Anspruch auf Zuschussrente weniger als 31 EP und mind. 40 Versicherungsjahre und davon mind. 30 Beitragsjahre weniger als 31 EP und mind. 40 Versicherungsjahre und davon mind. 30 Beitragsjahre und eigenständige zusätzliche Altersvorsorge von im Jahr 2019: mind. 5 Jahren, im Jahr 2020: mind. 6 Jahren, im Jahr 2021: mind. 7 Jahren, im Jahr 2022: mind. 8 Jahren ab 2023 weniger als 31 EP und mind. 45 Versicherungsjahre und davon mind. 35 Beitragsjahre und eigenständige zusätzliche Altersvorsorge von im Jahr 2023: mind. 9 Jahren, im Jahr 2024: mind. 10 Jahren, usw. bis im Jahr 2048: mind. 34 Jahren und ab dem Jahr 2049 von mind. 35 Jahren 3 / 7

4 Zu den Versicherungsjahren zählen alle rentenrechtlichen Zeiten wie z. B. sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, Schulbildung ab dem 17. Lebensjahr, Ausbildung, Studium, Krankheit und Arbeitslosigkeit. Unter Beitragsjahren werden Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege, Wehr, Zivil und Freiwilligendienst verstanden. Zu den Beitragsjahren zählen Zeiten in einem 400 Euro Minijob nicht, außer die Minijobberin bzw. der Minijobber hat auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und den pauschalen Rentenversicherungsbeitrag selbst aufgestockt. Weiterhin zählen Zeiten im Alg I und Alg II Bezug nicht zu den Beitragsjahren! Damit werden insbesondere Frauen (in Minijobs) und Menschen mit längeren Zeiten der Arbeitslosigkeit von der Zuschussrente ausgeschlossen! Gerade aber sie brauchten eine Aufstockung ihrer niedrigen Renten! Wer die Bedingungen erfüllt, kann auf Antrag Zuschuss EP (ZEP) erhalten. Die ZEP werden wie folgt berechnet: Die eigenen EP werden verdoppelt auf max. 1 EP pro Jahr Beitragszeit. Insgesamt ist die Aufstockung auf 31 EP begrenzt. Beispiele: Frau A hat 32 Jahre jedes Jahr 0,5 EP (entspricht aktuell einem Bruttojahresverdienst von rd Euro) erworben, insgesamt also 16 EP. Ihre 16 EP (Rente von aktuell rd. 440 Euro) werden verdoppelt, jedoch auf 31 EP (rd. 850 Euro) insgesamt begrenzt. Frau B, eine Kollegin von Frau A, hat 28 Jahre jedes Jahr einen halben EP erworben, jedoch war sie 2 Jahre arbeitslos. Sie hat ebenfalls eine geringe Rente, erhält jedoch keine Zuschussrente. Damit werden Erwerbstätige, die trotz einer langen Erwerbsbiographie bei niedrigen Verdiensten eine geringe Rente zu erwarten haben, von der Zuschussrente ausgeschlossen, weil sie Zeiten der Arbeitslosigkeit haben, für die die Bundesagentur für Arbeit zwar Pflichtbeiträge gezahlt hat, die jedoch nicht zu den Beitragsjahren zählen. Damit werden geringverdienende Beschäftigte gerade in den neuen Bundesländern diskriminiert, da dort die Zeiten der Arbeitslosigkeit überdurchschnittlich sind. Wer ab dem Jahr 2019 in Rente geht, muss neben den Versicherungs und Beitragsjahren noch zusätzlich für das Alter vorgesorgt haben, um die Bedingungen für die Zuschussrente zu erfüllen ( 70a Abs. 2 Ziff. 3 SGB VI neu). Zur Mindestdauer der zusätzlichen Vorsorge siehe Übersicht 1. Als zusätzliche Vorsorge werden Zeiten anerkannt, in denen 1. Anwartschaften auf betriebliche Altersvorsorge nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) erworben werden. Bei den Betriebsrenten wird nicht unterschieden, ob sie arbeitgeber oder arbeitnehmerfinanziert (Entgeltumwandlung) sind. Auch werden verfallbare bzw. bereits verfallene sowie durch Arbeitgeber abgefundene Betriebsrentenwartschaften berücksichtigt. Als Leistungen kommen sowohl laufende Renten als auch einmalige Kapitalleistungen in Betracht (Begründung zum Referentenentwurf, S. 43). Hier wurde unsere Kritik in der Stellungnahme gegenüber dem BMAS, eine Lösung gerade für diese Zeiten zu finden, aufgenommen. oder 2. Beiträge in einen zertifizierten Riester Vertrag (inkl. Wohn Riester) entrichtet wurden. Wird der Riester Vertrag gekündigt, ohne dass das angesparte Vermögen auf einen anderen begünstigten Vertrag übertragen wird, zählen die Zeiten aus dem Vertrag nicht. Ruht der Vertrag, werden die Zeiten ebenfalls nicht anerkannt. oder 3. Beiträge in einen zertifizierten Basisrenten Vertrag (sog. Rürup Vertrag) entrichtet wurden. Ruht der Vertrag, werden die Zeiten ebenfalls nicht anerkannt. oder 4 / 7

5 4. freiwillige Zusatzbeiträge (neu als 163 Abs. 11 SGB VI) entrichtet wurden. Dabei kann als freiwilliger Zusatzbeitrag der Rentenversicherungsbeitrag aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Arbeitsentgelt und dem 1,5 fachen Arbeitsentgelt (Begrenzung ist die Beitragsbemessungsgrenze) entrichtet werden. Damit können zusätzliche Beiträge, auch z. B. 1 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden, die die Rente erhöhen. Gleichzeitig wird damit die Bedingung der zusätzlichen Altersvorsorge und damit die Möglichkeit, die Zuschussrente in Anspruch zu nehmen, erfüllbar gemacht, ohne in kapitalgedeckte Systeme einzahlen zu müssen. Dies könnte insbesondere für Frauen und Geringverdienende, die sich die Beiträge für einen Riester Vertrag nicht leisten können, eine Möglichkeit sein, die Zuschussrente in Anspruch nehmen zu können. Auch arbeiten Frauen oftmals bei Arbeitgebern, die trotz Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine Betriebsrente keine betriebliche Altersversorgung anbieten. Nach dem Referentenentwurf bedarf es dazu jedoch der Zustimmung des Arbeitgebers, denn dieser muss einer entsprechenden Vereinbarung zwischen diesem und dem/der Beschäftigten zustimmen. Hier liegt eindeutig ein Webfehler in Referentenentwurf vor. Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber darüber entscheiden, ob Beschäftigte später die Zuschussrente beanspruchen können. Hier muss ein Rechtsanspruch auf Zahlung von freiwilligen Zusatzbeiträgen eingeführt werden, der sich am Anspruch auf Entgeltumwandlung nach 1a BetrAVG orientieren kann. Dabei muss der freiwillige Zusatzbetrag auf jeden Fall rentenversicherungspflichtig, kann in der Kranken, Pflege und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei sein (siehe Leitantrag zur Alterssicherung des 3. ver.di Bundeskongresses 2011 in Sozialpolitische Informationen, Ausgabe 21). Es kann sich also in den nächsten Jahren lohnen, den Renteneintritt zu planen. Wer noch bis in Rente geht, braucht die dritte Bedingung der Zuschussrente, die zusätzliche Vorsorge, noch nicht erfüllen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Versicherungs und Beitragsjahre vorgewiesen werden können. Zuschuss EP werden für Verdienste ab 1992 gewährt. Sonstiges Einkommen wird angerechnet. Die Zuschussrente wird so begrenzt, dass sich zusammen mit den übrigen Einkommen maximal ein Bruttobetrag von rund 850 Euro bei Alleinstehenden und rund Euro bei Verheirateten bzw. Lebenspartner/innen ergibt. Für die Anrechnung gilt: Übersicht 2: Anrechnung auf die Zuschussrente Angerechnet wird: Erwerbseinkommen Arbeitseinkommen und vergleichbares Einkommen; Erwerbsersatzeinkommen z. B.: Krankengeld, Verletztengeld, Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten (EM Renten) und Hinterbliebenenrenten (Witwen, Witwer und Waisenrenten); Alters und EM Renten aus privaten Lebens und Rentenversicherungen; Vermögenseinkommen z. B. Einnahmen aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung (nicht das Vermögen an sich); Nicht angerechnet wird: Einnahmen aus zusätzlicher Altersvorsorge nach 70a Abs. 2 SGB VI (neu): Betriebsrenten, Riester Renten, Rürup Renten (Basisrenten) sowie Rententeile, die auf freiwilligen Zusatzbeiträgen beruhen (s. u.) Anm: Bei Kapitalleistung wird der Betrag berücksichtigt, der bei einer Verrentung als Rente zu zahlen wäre ( 18a Abs. 3 S. 3 SGB IV) Quelle: 18a SGB IV 5 / 7

6 Die Kombi Rente (Kombination von Rente und Erwerbsarbeit) Der Referentenentwurf sieht vor, dass Arbeit und Rente einfacher und lohnender kombiniert werden können: Wer vorzeitig in Rente gehen will, kann das wie bisher mit Abschlägen tun. Neben der Rente kann hinzuverdient werden, jedoch insgesamt bis zur Obergrenze des höchsten in den letzten 15 Jahren erzielten Brutto Einkommens. Das soll die Anreize erhöhen, länger im Erwerbsleben zu bleiben. Bis zur Obergrenze können Rente und Lohn stufenlos miteinander gemixt werden. Eine jahresdurchschnittliche Betrachtungsweise vereinfacht das Verfahren weiter (Neuregelungen in 34 Abs. 2 und 3 SGB VI). Dies ist sicher eine Vereinfachung der komplexen Hinzuverdienstregelungen, die tarifvertraglich gestaltet werden können. Kleine Verbesserungen bei den EM Renten Der Referentenentwurf sieht vor, die Zurechnungszeit schrittweise um 2 Jahre bis 2029 (pro Jahr in 2 Monatsstufen) zu verlängern. Die Zurechnungszeit (Beginn Erwerbsminderung (EM) bis vollendetes 60. Lebensjahr) umfasst den Durchschnitt aller Zeiten zwischen dem 17. Lj. und dem Eintritt der EM. Positiv ist, dass die Zurechnungszeit verlängert wird. Die stufenweise Verlängerung ist jedoch zu lang und die Beträge zu gering: Auswirkungen auf Rentenzugang 2013: Euro mehr Monatsrente Auswirkungen auf Rentenzugang 2030: + 45 Euro mehr Monatsrente Zusätzliches Finanzierungsvolumen 2030: rd. 1 Mrd. Euro Künftig wird geprüft, ob ggfs. die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung diese Bewertung negativ beeinflussen. Mindern die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderung in solcher oder anderer Art die Ansprüche, sollen sie aus der Berechnung herausfallen. Ist diese Zeit hingegen ohne Einbrüche verlaufen und tritt die Erwerbsminderung plötzlich ein, dann zählen sie voll mit. Die Rentenversicherung soll künftig eine Günstigerprüfung durchführen. 6 / 7

7 Der Reha Deckel/Das Reha Budget Ziel der Rehabilitation (Reha) ist u. a., den Eintritt von Erwerbsminderung zu vermeiden Reha vor Rente. Seit 1997 sind Reha Ausgaben gedeckelt und werden nach der Entwicklung der Löhne und Gehälter fortgeschrieben. Die Reha Ausgaben 2010 betrugen 5,2 Mrd. Euro 2,2 % der Ausgaben. Im Jahr 2005 wurden 1,1 Mio. Reha Anträge gestellt; im Jahr 2010 waren es bereits 1,35 Mio. Das BMAS geht davon aus, dass die Generation der Baby Boomer verstärkt in das rehaintensive Alter von 45 Jahren bis zur Regelaltersgrenze kommt. Das Reha Budget der gesetzlichen Rentenversicherung wurde in den letzten Jahren immer stärker ausgeschöpft. Es ist daher sinnvoll, so das BMAS, die bisherige an der jährlichen Bruttolohnentwicklung orientierte Fortschreibungsregel für das Reha Budget der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zukunft zu verändern. Im Rahmen des Rentendialogs wurde der Vorschlag, die Regelungen über die Ausgaben für Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung an die demografische Entwicklung anzupassen, aufgegriffen. Entsprechend der Veränderung der demografischen Struktur der Versichertengemeinschaft wird ein atmender Deckel geschaffen. Das Reha Budget wird entsprechend der größeren Zahl von Menschen, die ins rehaintensive Alter kommen, ab 2017 zusätzliche Mittel für Rehabilitationsleistungen zur Verfügung stellen. Diese Mittel sollen im Jahr 2020 die Größenordnung von 200 Mio. Euro erreichen und dann entsprechend der danach wieder rückläufigen Entwicklung der Bevölkerung im rehaintensiven Alter sinken. Ein zu geringer Betrag! Schade nur, dass die zusätzlichen Mittel, der atmende Deckel, für die Baby Boomer dann auch noch etwa 10 Jahre zu spät kommt, nämlich dann, wenn die Spitze der Baby Boomer bereits Mitte 50 sind. Das rehaintensive Alter beginnt jedoch mit rd. 45 Jahren. Finanzierung Die Kosten für das Rentenpaket sind vergleichsweise gering, denn die Hürden sind so hoch, dass nur wenige davon profitieren. Im Einführungsjahr 2013 werden die zusätzlichen Aufwendungen nach Angaben des BMAS 100 Mio. Euro, 300 Mio. Euro im Jahr 2014, 400 Mio. Euro im Jahr 2015 und 600 Mio. Euro im Jahr 2016 betragen. Bis zum Jahr 2017 trägt die Rentenversicherung die Mehrausgaben im Wesentlichen alleine. Erst ab dem Jahr 2017 wird der Wanderungsausgleich von derzeit knapp 2,3 Mrd. Euro zurückgefahren und zur Kompensation verwendet. Darüber hinaus werden die Einsparungen des Bundes bei den Aufwendungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für die Zuschussrente genutzt. Fazit Würde das Thema Altersarmut ernsthaft angegangen werden, müsste ein weit größerer Personenkreis einbezogen werden, was zu höheren Kosten führen würde. Also alles nur Wahlkampfgetöse für die Bundestagswahl im nächsten Jahr? 7 / 7

Rentenzuschuss statt Zuschussrente ein Alternativmodell von ver.di und SoVD

Rentenzuschuss statt Zuschussrente ein Alternativmodell von ver.di und SoVD Nr. 122 17. Juli 2012 Rentenzuschuss statt Zuschussrente ein Alternativmodell von ver.di und SoVD Mit dem Alternativ Vorschlag zu der von Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) geplanten Zuschussrente

Mehr

Lebensleistungsanerkennungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Lebensleistungsanerkennungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Lebensleistungsanerkennungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Kombirente verbesserte Erwerbsminderungsrente Zuschussrente 1 Rentendialog der

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion

Mehr

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente

Mehr

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen

Mehr

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme

Mehr

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail

Mehr

Das Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten

Das Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Das Rentenpaket der Bundesregierung Fragen und Antworten Die Union hat im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der SPD Leistungsanpassungen in

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE

Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Viel Lärm um wenig Von der sogenannten Lebensleistungsrente

Mehr

Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der

Mehr

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, - 2 - Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach und nach wird immer klarer, was der Koalitionsausschuss von Union und FDP in der Nacht vom 04. auf den 05. November wirklich beschlossen hat. Mit den folgenden

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente 1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die

Mehr

Argumente zum Rentenpaket der Bundesregierung

Argumente zum Rentenpaket der Bundesregierung Argumente zum Rentenpaket der Bundesregierung Rente ab 63 Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Menschen, die 45 Jahre lang Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, mit 63 ohne

Mehr

Rentenreform 2007 - RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Rentenreform 2007. Altersgrenzenanpassungsgesetz

Rentenreform 2007 - RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Rentenreform 2007. Altersgrenzenanpassungsgesetz Rentenreform 2007 RV- Altersgrenzenanpassungsgesetz (Stand: 24.1.2007) Folie 1 Sozialpolitik / Zeitplan RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz : Rahmen wurde im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 festgelegt Große

Mehr

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

- je besonders - 30.11.2006 GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006 Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin An die Mitgliedsgewerkschaften des dbb - je besonders - Telefon 030.40 81-40 Telefax

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner grenzen für Rentner Rentenart: Regelaltersrente Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die Regelaltersrente besteht ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Für vor 1947 Geborene lag diese bei 65 Jahren.

Mehr

Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Bundesleitung Friedrichstraße 169/170 D-10117 Berlin dbb beamtenbund und tarifunion Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin Telefon 030.40 81-40 Telefax 030.40 81-4999 post@dbb.de www.dbb.de An die Landesbünde

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Die Erhöhung der Altersgrenzen bei den Renten Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt. Es gibt jedoch viele Unsicherheiten,

Mehr

Inhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27

Inhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27 2 Inhalt Rente mit 67 oder doch schon eher? 5 Bin ich von der Rente mit 67 betroffen? 6 Eher in Rente wie hoch sind die Abschläge? 11 Kann ich die Abschläge finanziell ausgleichen? 16 Sind auch Erwerbsminderungsrenten

Mehr

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12.

Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten. Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth. Von Wilfried Hauptmann. Stand: 1.12. Beck-Wirtschaftsberater: Die gesetzlichen Renten Ihr Wegweiser durch das Rentenlabyrinth Von Wilfried Hauptmann Stand: 1.12.1993 Deutscher Taschenbuch Verlag I. Kapitel i Was muß ich wissen, wenn ich Versicherter

Mehr

Infografiken. Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt. Vorzeitiger Renteneintritt nach mindestens 45 Beitragsjahren. Welche Zeiten zählen?

Infografiken. Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt. Vorzeitiger Renteneintritt nach mindestens 45 Beitragsjahren. Welche Zeiten zählen? Infografiken Das Rentenpaket Das ist drin Rente ab 63 Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren Rente mit 63 Mütterrente Erwerbsminderungsrente Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt 65 schrittweise

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Der Weg in den Ruhestand. Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Der Weg in den Ruhestand. Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Der Weg in den Ruhestand 65 64 63 Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, freust auch Du Dich auf die Rente mit 63? Darauf,

Mehr

Die Vorteile der Rentenversicherung nutzen

Die Vorteile der Rentenversicherung nutzen Berlin, 23. November 2012 Fragen- und Antworten Die Vorteile der Rentenversicherung nutzen Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber steigt ab 1. Januar 2013 von 400 auf 450 Euro. Gleichzeitig genießen

Mehr

Haben wir nicht mehr verdient? Chancengleichheit in Job und Rente

Haben wir nicht mehr verdient? Chancengleichheit in Job und Rente Haben wir nicht mehr verdient? Chancengleichheit in Job und Rente 3. SoVD Frauenforum SoVD-Landesverband Niedersachsen Hannover, 10.4.2015 Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di Bundesverwaltung

Mehr

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente. www.igmetall.de Vorstand Sozialpolitik Anerkennung von Erziehungszeiten Mütterrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, ab dem 1. Juli 2014 gibt es die sogenannte Mütterrente. Sie ist ein Schritt in die richtige

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Rentenund. Versorgungslücke

Rentenund. Versorgungslücke Rentenund Versorgungslücke Düsseldorf, Januar 2004 Renten- und Versorgungslücke 1 Renten- und Versorgungslücke Eine zusätzliche finanzielle Absicherung für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit wird dringend

Mehr

Mögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung

Mögliche Handlungsalternativen nach einer Statusprüfung BVW-Info zur Statusprüfung Eine mitarbeitende Ehefrau eines Handwerkers lässt den Status prüfen Frau Müller geb. am 20.02.1968 hatte in einem Handwerksbetrieb eine Lehre absolviert und sich dabei in den

Mehr

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage 2011. Haufe-Lexware Freiburg 2011 Haufe TaschenGuide 161 Eher in Rente So geht's von Andreas Koehler 3. Auflage 2011 Haufe-Lexware Freiburg 2011 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 648 02059 3 Zu Inhaltsverzeichnis schnell

Mehr

seit 1974 eine gute Sache

seit 1974 eine gute Sache Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.

Mehr

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37 2 Inhalt Das Wichtigste im Überblick 5 J Die wichtigstenrahmenbedingungen 6 Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6 J Was ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung? 12 J Was geschieht, wenn die 450

Mehr

Für 2,60 Euro mehr im Monat: sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente.

Für 2,60 Euro mehr im Monat: sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente. Für 2,60 Euro mehr im Monat: Stabile Beiträge sichern gute Renten. Rentenniveau sichern. Erwerbsminderungsrente verbessern. Rente mit 67 aussetzen. ichwillrente.net Fürs Alter vorsorgen: Ja, aber gemeinsam.

Mehr

Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung RLP e.v.

Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung RLP e.v. Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung RLP e.v. Armut im Alter aus Sicht der Rentenversicherung Armin Kistemann Leiter der Leistungsabteilung Ä 06232 / 17 2300 armin.kistemann@drv-rlp.de Was

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Rentenzugang nach Rentenarten (RV*)

Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) Rentenzugang nach Rentenarten (RV*) In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 In absoluten Zahlen und Anteile in Prozent, 2012 * gesetzliche Rentenversicherung

Mehr

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (bis 31.12.2000 Erwerbsunfähigkeitsrente) 1 Gesetzliche Grundlagen 37 SGB VI Altersrente 43 SGB VI Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit 50 SGB VI Wartezeiten

Mehr

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente

Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen

Mehr

Altersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung

Altersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherungen bietet der Ratgeber der Verbraucherzentralen»Gesetzliche Rente«(siehe Seite 208). Die gesetzliche Rentenversicherung

Mehr

Grüne Rente. Köln, 9.12.2011 Wolfgang Strengmann-Kuhn. wolfang@strengmann-kuhn.de http://www.strengmann-kuhn.de

Grüne Rente. Köln, 9.12.2011 Wolfgang Strengmann-Kuhn. wolfang@strengmann-kuhn.de http://www.strengmann-kuhn.de Grüne Rente Köln, 9.12.2011 Wolfgang Strengmann-Kuhn wolfang@strengmann-kuhn.de http://www.strengmann-kuhn.de Gliederung Ziele und Grundsätze: Was ist das Grüne Profil in der Rentenpolitik? Maßnahmen Regierungsdialog

Mehr

Beispiel überschießendes Kindergeld:

Beispiel überschießendes Kindergeld: Beispiel überschießendes Kindergeld: Frau A. lebt mit ihrer 8-jahrigen Tochter Sandra zusammen. Sie haben eine Wohnung, für die monatlich 420 Euro Warmmiete anfallen mit zentraler Warmwasserversorgung.

Mehr

Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft. Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht

Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft. Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht Die Altersvorsorge des Ehepartners in der Landwirtschaft Referent: Gerhard Zindel Stabsstelle Grundsatz / Recht Altersvorsorge nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte Eingeführt erst im

Mehr

Hintergrundinfo zur geplanten Anhebung des Renteneintrittsalters bei Altersteilzeit und bei Vorruhestand. Nr. 21 N O V E M B E R 2003

Hintergrundinfo zur geplanten Anhebung des Renteneintrittsalters bei Altersteilzeit und bei Vorruhestand. Nr. 21 N O V E M B E R 2003 arbeits- und gesundheitsschutzpolitik altersteilzeit/teilzeit allgemeine sozialpolitik arbeitsmarktalterssicherung/ betriebliche altersvorsorge/alterssicherung behindertenpolitik gesundheitspolitik soziale

Mehr

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9.

Stellungnahme. zum. Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. Stellungnahme zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Referentenentwurf vom 9. September 2014) 19. September 2014 Die nachfolgenden Anmerkungen sollen verdeutlichen,

Mehr

Das Rentensplitting Theorie und Beratung

Das Rentensplitting Theorie und Beratung Das Rentensplitting Theorie und Beratung 4.91- Stand: 3/2011 1 Anspruch auf Witwenrente Tod eines Ehegatten gültige Ehe zum Zeitpunkt des Todes Wartezeit von 60 Monaten erfüllt (insbesondere Beitragszeiten)

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung Änderungen bei Mini- und Midijobs Alt-Regelung 1. Mini-Jobs ( 8, 8a SGB IV) Arbeitsentgelt (AE) bis 400 EUR Arbeitgeber-(ArbGeb)Pauschalbeiträge in Prozent [15/13/2 ( 8) bzw. 5/5/2 ( 8a)] Versicherungsfrei:

Mehr

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die

Mehr

Rentenreform 2014 Das Gesetz über. Rentenversicherung vom 23.6.2014

Rentenreform 2014 Das Gesetz über. Rentenversicherung vom 23.6.2014 Aktualisierung des Ratgebers Vorzeitig in Rente gehen 3. Auflage 2014, Stand: Juli 2014 Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 23.6.2014 Das

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Referentenentwurf Alterssicherungsstärkungsgesetz

Referentenentwurf Alterssicherungsstärkungsgesetz TRANSPARENT SOZIALPOLITIK: INFORMATIONEN RATSCHLÄGE - HINTERGRÜNDE NUMMER 07/12 DATUM 15.08.2012 VERTEILER ÜBV, Geschäftsstellenleiter, Geschäftsstellen, Ortsverbände, Ansprechpartner für Sozialpolitik

Mehr

RENTE. Rentenpolitische Fachtagung der. Rathaus Schöneberg, 29. August 2012. Dr. Judith Kerschbaumer

RENTE. Rentenpolitische Fachtagung der. Rathaus Schöneberg, 29. August 2012. Dr. Judith Kerschbaumer V RENTE Rentenpolitische Fachtagung der Berlin Rathaus Schöneberg, 29. August 2012 Leiterin des Bereichs Sozialpolitik in der ver.di Bundesverwaltung Stand: August 2012 / Folie 1 Zahlbeträge (netto) der

Mehr

Rente und Hinzuverdienst

Rente und Hinzuverdienst Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen

Mehr

Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit bereits das Verb riestern etabliert.

Für die Nutzung derart geförderter Altersvorsorgeverträge hat sich in der Medienöffentlichkeit bereits das Verb riestern etabliert. Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland. Daher gehört sie zur sogenannten 3. Säule bzw. 2. Schicht der Altersvorsorge.

Mehr

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht? Veröffentlichung von Ulrich Watermann Schmitzbüchel 32a D 51491 Overath Tel: 02204 / 768733 Fax: 02204 / 768845 Mail: uw@watermann vorsorgekonzepte.de

Mehr

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG) Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz

Mehr

Informationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1

Informationsveranstaltung 2015. Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 1 Informationsveranstaltung 2015 Informationsveranstaltung 2015 Team Öffentlichkeitsarbeit 13.10.2015 2 Agenda 1. Das Rentenplus durch

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Werkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht

Werkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Werkstattbericht Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001 Werkstattbericht Nr. 7/2001

Mehr

Fachtagung Altersarmut ist weiblich 24.09.2014 Soziales Bündnis für Schleswig-Holstein

Fachtagung Altersarmut ist weiblich 24.09.2014 Soziales Bündnis für Schleswig-Holstein Anke Wieduwilt Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen Fachtagung Altersarmut ist weiblich 24.09.2014 Soziales Bündnis für Schleswig-Holstein Einleitung Altersarmut bei Frauen Zahlen und

Mehr

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz

Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.

Mehr

Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)?

Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Service Versichertenrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Andrea Handke Beraterin der Auskunfts- und Beratungsstelle Zeil 53 60313 Frankfurt am Main 0 Überblick Rentenanspruch und Wartezeiterfüllung Rente wegen

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Nachhaltigkeitsfaktor Riester-+Beitragssatzfaktor Insgesamt -2,98-4,21-4,38 2003-2015 2016-2029

Nachhaltigkeitsfaktor Riester-+Beitragssatzfaktor Insgesamt -2,98-4,21-4,38 2003-2015 2016-2029 Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE Auswertung: Wirkung der Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel von 2003-2029 Nachhaltigkeitsfaktor

Mehr

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds) Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Fragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes

Fragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Fragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente,

Mehr

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen

Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen Merkblatt zu Befreiungsmöglichkeiten von dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen von Sebastian Tenbergen Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik Seite 1 Inhalt Vorbemerkung...

Mehr

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

KINDERERZIEHUNGSZEITEN KINDERERZIEHUNGSZEITEN Rentenversicherung für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen Die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe besteht seit dem 01.04.1960 sie gewährt im Alter und bei Berufsunfähigkeit

Mehr

Solidarisch und gerecht. Das Rentenmodell der katholischen Verbände

Solidarisch und gerecht. Das Rentenmodell der katholischen Verbände Solidarisch und gerecht Das Rentenmodell der katholischen Verbände Ziele des Rentenmodells: Stärkung des umlagefinanzierten, solidarischen und leistungsbezogenen Systems der gesetzlichen Rentenversicherung,

Mehr

Fragen & Antworten zum Rentenpaket

Fragen & Antworten zum Rentenpaket Fragen & Antworten zum Rentenpaket Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente, die Erwerbsminderungsrente und das

Mehr

Fragen und Antworten zum Rentenpaket

Fragen und Antworten zum Rentenpaket Berlin, 22. Mai 2014 Fragen und Antworten zum Rentenpaket 1. Wie viele Frauen werden von der verbesserten Mütterrente profitieren? Von der verbesserten Mütterrente profitieren gut neun Millionen Frauen,

Mehr

DIA Ausgewählte Trends 2013

DIA Ausgewählte Trends 2013 Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov, Köln 21.11.2013 - Dritte Befragung Maßnahmen zur Altersvorsorge Wichtigkeit und Wahrscheinlichkeit Im Rahmen

Mehr

Alter bei Rentenbeginn (RV*)

Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Alter bei Rentenbeginn (RV*) Versichertenrenten, Anteile Anteile der der Zugangsalter Zugangsalter im jeweiligen im jeweiligen Berichtsjahr Berichtsjahr in Prozent, in 1994

Mehr

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum)

---------------------------------------------------- ---------------------------------------------- (Ort, Datum) o Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung im Rahmen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nach 6 Absatz 1b SGB VI Vom Arbeitnehmer auszufüllen Name Vorname RV-Nummer

Mehr

Je früher, desto klüger: Vorsorgen mit der SV Rentenversicherung.

Je früher, desto klüger: Vorsorgen mit der SV Rentenversicherung. S V R e n t e n v e r s i c h e ru n g Je früher, desto klüger: Vorsorgen mit der SV Rentenversicherung. Was auch passiert: Sparkassen-Finanzgruppe www.sparkassenversicherung.de Wie Sie die magere gesetzliche

Mehr

So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG

So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer

Mehr

Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG

Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. ALfondsbAV die intelligente Lösung für

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Mindesthinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben

Mindesthinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben Januar 2008 Rente und Hinzuverdienst Mindesthinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben Im Januar 2008 hat der Bundestag eine wichtige Änderung bei den Hinzuverdienstgrenzen für Rentner verabschiedet:

Mehr

Arbeitslosengeld II II

Arbeitslosengeld II II in Tsd. 5.000 4.750 4.500 4.250 4.000 3.750 3.500 3.250 3.000 2.750 2.500 2.250 2.000 1.750 1.500 1.250 1.000 750 500 250 0 Arbeitslosengeld II II Leistungsempfänger in absoluten Zahlen, 1994 1994 bis

Mehr

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren,

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren, SoVD-Landesverband Niedersachsen Edda Schliepack, 2. Landesvorsitzende Redemanuskript Diskussionsveranstaltung Stimmen für den Mindestlohn, 11.09.2009 (Es gilt das gesprochene Wort!) Dem Hungerlohn folgt

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Eine wichtige Entscheidung KVSA Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt Laut Tarifvertrag beteiligen sich die Beschäftigten an der Finanzierung Ihrer Betriebsrente. Diese Beteiligung nennt sich Arbeitnehmeranteil

Mehr

Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK

Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Die Zusatzrente Ihre Pflichtversicherung bei der ZVK Stand Januar 2013 Dieses Merkblatt informiert lediglich in Grundzügen über die Zusatzrente und die ZusatzrentePlus bei der ZVK des KVS. Besonderheiten

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Einigung: Das Rentenpaket kommt

Einigung: Das Rentenpaket kommt Einigung: Das Rentenpaket kommt Mit der Einigung beim Rentenpaket haben die Koalitionsparteien den Weg frei gemacht für wichtige Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung seit vielen

Mehr

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015.

Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. Änderungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ab 1. Januar 2015. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind zum 1. Januar 2015 einige Änderungen in Kraft getreten. Neu ist

Mehr

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland

Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie

Mehr

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische V ersorgungskammer Entspannt leben den Ruhestand genießen Sicher möchten Sie nach einem ausgefüllten

Mehr

Mustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen!

Mustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen! Mustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen! KURZFASSUNG Liebe Genossinnen und Genossen, ich möchte in meinem Eingangsstatement kurz aufzeigen, warum DIE LINKE. der

Mehr

Das neue Rentenpaket. Alles, was Sie wissen müssen. Nicht geschenkt. Sondern verdient.

Das neue Rentenpaket. Alles, was Sie wissen müssen. Nicht geschenkt. Sondern verdient. Das neue Rentenpaket. Alles, was Sie wissen müssen. Nicht geschenkt. Sondern verdient. Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich freue mich, mit dem Renten- paket ganz konkrete Verbesse- rungen für die Menschen,

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen. 01 Versorgungswerk Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen 01 Versorgungswerk 01 Versorgungswerk Auch für Ingenieure offen: das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW Das Versorgungswerk der Architektenkammer NRW bietet

Mehr