Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Nuthe-Urstromtal
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1 20. Jahrgang 27. Januar 2012 Ausgabe Nr. 1 Inhaltsverzeichnis Beschlüsse der 22. ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom Seite 2 Einwohnerversammlung im Sinne einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes Seite 4 Hinweis auf Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung von Aufgaben auf dem Gebiet der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Schlieben... Seite 6
2 14 2 Amtsblatt für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal Woche Januar 2012 Beschlüsse der 22. ordentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal vom Die Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal hat in ihrer Sitzung am folgende Beschlüsse gefasst: Vorlage Drucksache Nr. 2011/069.1 Beschluss Nr. 483/2011 Erlass der Hundesteuersatzung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) unter Berücksichtigung folgender Änderungen und Ergänzungen 4 Absatz 5 (Neufassung) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für Rettungshunde, die für gemeinnützige Institutionen tätig sind. 6 Absatz 1 (Ergänzung um Absatz 5 des 4) Steuerbefreiungen nach 4 Abs. 2, 3 und 5 bzw. Steuerermäßigungen nach 5 werden nur gewährt, wenn der Hund, für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Zweck hinlänglich geeignet ist. 6 Absatz 2 (Ergänzung um Absatz 5 des 4) Steuerbefreiungen nach 4 Abs. 2, 3 und 5 sowie Steuerermäßigungen nach 5 werden nicht gewährt für gefährliche Hunde im Sinne des 2 dieser Satzung. Dies gilt nicht für solche Hunde, für die der Hundehalter den Nachweis nach 3 Abs. 2 Satz 2 dieser Satzung erbringen kann. 6 Absatz 4 (Ergänzung um Absatz 5 des 4) Über die Steuerbefreiung oder -ermäßigung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt in den Fällen des 4 Abs. 2, 3 und 5 nur für die Halter, für die sie beantragt und erteilt worden ist. zu erlassen. Vorlage Drucksache Nr. 2011/071 Beschluss Nr. 484/2011 Erlass der Ersten Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal zur Umlage des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes Nuthe Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal zur Umlage des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes Nuthe zu erlassen. Vorlage Drucksache Nr. 2011/065.1 Beschluss Nr. 485/2011 Erlass der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die der vorliegenden Verwaltungsvorlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Gemeinde Nuthe-Urstromtal zu erlassen. Vorlage Drucksache Nr. 2011/066.1 Beschluss Nr. 486/2011 Erlass der Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal Die Gemeindevertretung beschließt mit 13 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich, dem Antrag der CDU-Fraktion, die im vorliegenden Entwurf der Entschädigungssatzung aufgeführten Ansätze für die Entschädigungsleistungen grundsätzlich um 10 % zu reduzieren, nicht zuzustimmen. Im Ergebnis der Beratung beschließt die Gemeindevertretung mit 14 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen mehrheitlich, die der Verwaltungsvorlage beigefügte Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal zu erlassen. Vorlage Drucksache Nr. 2011/073 Beschluss Nr. 487/2011 Änderung der Höhe der Zuwendungen an die Fraktionen der Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal Der Antrag der CDU-Fraktion den Fraktionen der Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal aus dem kommunalen Haushalt ab dem anstatt wie vorgesehen eine Zuwendung von 10,00 eine Zuwendung von 15,00 pro Monat und Mitglied zu gewähren, lehnt die Gemeindevertretung mit 13 Nein-Stimmen und 4 Ja-Stimmen mehrheitlich ab. Im Ergebnis der Beratung beschließt die Gemeindevertretung mit 13 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich, den Fraktionen der Gemeindevertretung der Gemeinde Nuthe-Urstromtal aus dem kommunalen Haushalt ab dem eine Zuwendung von 10,00 pro Monat und Mitglied zu gewähren. Bei der Verwendung der Mittel sind die im Runderlass III Nr. 74/1994 Haushaltsmittel für Fraktionen in Vertretungen kommunaler Körperschaften des Ministeriums des Innern erörterten Grundsätze zu beachten. Über die Verwendung der Mittel ist ein jährlicher Verwendungsnachweis in einfacher Form zu führen, der von den Fraktionsvorsitzenden bis spätestens zum 1. März des Folgejahres der hauptamtlichen zuzuleiten ist.
3 27. Januar 2012 Woche 4 Amtsblatt für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal 15 3 Vorlage Drucksache Nr. 2011/022.3 Beschluss Nr. 488/2011 Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung von Aufgaben auf dem Gebiet der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Schlieben taik, zwischen der Gemeinde Nuthe-Urstromtal und der Grundstücksverwaltung Schönefeld GmbH & Co.KG einschließlich der ihm beigefügten Anlagen abzuschließen Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, die der Verwaltungsvorlage als Anlage 1 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung von Aufgaben auf dem Gebiet der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Schlieben abzuschließen Vorlage Drucksache Nr. 2004/030.5 Beschluss Nr. 489/2011 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schönefeld Nr. 01 Sondergebiet Photovoltaik hier: 1. Anpassung des Aufstellungsbeschlusses vom Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Beschluss Nr. 491/2011 Abwahl der allgemeinen Stellvertreterin der hauptamtlichen Auf Antrag der Vorsitzenden der Gemeindevertretung beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, ein offenes Wahlverfahren durchzuführen. Die Gemeindevertretung wählt mit 17 Ja-Stimmen einstimmig Frau Christiane Heine mit Wirkung zum von der Funktion der allgemeinen Stellvertreterin der hauptamtlichen ab. Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig: 1. der Anpassung des Aufstellungsbeschlusses vom (Beschluss Nr. 435/2011) der Gemeindevertretung zuzustimmen und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan Schönefeld Nr. 01 Sondergebiet Photovoltaik auf der Gemarkung Schönefeld, Flur 2, Flurstücke 28/1, 315 und 317 zu beschließen. 2. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange durchzuführen. Vorlage Drucksache Nr. 2011/030.6 Beschluss Nr. 490/2011 Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Schönefeld Nr. 01 Sondergebiet Photovoltaik zwischen der Gemeinde Nuthe-Urstromtal und der Grundstücksverwaltung Schönefeld GmbH & Co. KG Vorlage Drucksache Nr. 2011/068 Beschluss Nr. 492/2011 Benennung eines allgemeinen Stellvertreters der hauptamtlichen Auf Vorschlag der hauptamtlichen benennt die Gemeindevertretung einstimmig Frau Sabine Kaiser mit Wirkung vom zur allgemeinen Stellvertreterin der hauptamtlichen. Ruhlsdorf, den Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zum Vorhaben bezogenen Bebauungsplan Schönefeld Nr. 01 Sondergebiet Photovol- gez. Nestler
4 16 4 Amtsblatt für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal Woche Januar 2012 Bekanntmachung Einwohnerversammlung im Sinne einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom die Aufstellung des Flächennutzungsplans 2020 gemäß 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen um im OT Woltersdorf, Umwelt- und Gesundheitszentrum Walkmühle, Walkmühe 2, 2. Die Gemeinde Nuthe-Urstromtal lädt zu einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach 3 Abs. 1 BauGB) zum Flächennutzungsplan 2020 der Gemeinde Nuthe- Urstromtal ein. Dazu finden folgende Einwohnerversammlungen statt: um Uhr im OT Jänickendorf, Alte Hauptstraße 76, Sitzungssaal der Agrargenossenschaft Der Märker eg um Uhr im OT Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, Sitzungssaal der Gemeindeverwaltung, um im OT Hennickendorf, ehemaliges Kino, Pegasus-Park, Haus 3, um im OT Felgentreu, Saal der Tier- u. Pflanzenproduktion Felgentreu GmbH, Kemnitzer Straße 11, In den nicht aufgeführten Ortsteilen finden keine Einwohnerversammlungen statt. Somit kann jedermann den für sich passenden Termin wahrnehmen.
5 27. Januar 2012 Woche 4 Amtsblatt für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal Übersicht: Gemeindegebiet Nuthe-Urstromtal 17 5
6 18 6 Amtsblatt für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal Woche Januar 2012 Ziel/Zweck: Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nuthe-Urstromtal ist mit Verfügung vom genehmigt worden (Teilgenehmigung). Mehr als 10 Jahre nach dieser Genehmigung und im Rahmen der veränderten Entwicklungstendenzen wie der demografischen Entwicklung, der Wirtschafts- und Tourismusentwicklung und den Veränderungen in der Energiepolitik der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Brandenburg hat sich die Gemeinde entschieden, einen Flächennutzungsplan für den Zeitraum bis 2020 zu erstellen. Im Flächennutzungsplan 2020 werden die Ziele und Leitbilder der Gemeinde Nuthe-Urstromtal entwickelt und auf Grundlage der Bevölkerungsprognosen des Landesamtes für Bauen und Verkehr (LBV), Abteilung Raumbeobachtung, Flächenbedarfe bis zum Jahr 2020 ermittelt. Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen, indem Sie die Pläne und Entwürfe einsehen und nach Erläuterung der Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung Äußerungen hierzu abgeben. Die Anhörungsergebnisse werden in die weiteren Planungen einfließen. Ruhlsdorf, den Nestler Hinweis auf Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung von Aufgaben auf dem Gebiet der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Schlieben Das Amt Schlieben, die Gemeinden Am Mellensee und Nuthe-Urstromtal sowie die Stadt Baruth/Mark haben eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Durchführung von Aufgaben auf dem Gebiet der örtlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt Schlieben geschlossen. Der Landrat des Landkreises Elbe-Elster als allgemeine untere Landesbehörde hat mit Verfügung vom (Az.: 30/ /ge) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung genehmigt. Die Vereinbarung sowie die Genehmigung hat der Landrat des Landkreises Elbe-Elster am im Amtsblatt für den Landkreis Elbe- Elster, Ausgabe Nr. 24/2011, bekannt gemacht. Gemäß 24 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. I S. 194), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom (GVBl. S. 202) weise ich auf die vorgenannte Veröffentlichung hin. Nestler
7 27. Januar 2012 Woche 4 Amtsblatt für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal 19 7 Impressum Amtsblatt für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal Herausgeber und Redaktion: Gemeinde Nuthe-Urstromtal Die, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, Nuthe-Urstromtal Tel.: 03371/6860, FAX: 03371/68643, Verantwortlich für die amtlichen Bekanntmachungen und amtlichen Mitteilungen der Gemeinde Nuthe-Urstromtal: Gemeinde Nuthe-Urstromtal, Die Verantwortlich für die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen und amtlichen Mitteilungen: Die, die Bekanntmachung veranlassende Stelle. Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, Berlin, Tel.: 030/ , FAX: 030/ , Verteilung: DVB Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen: Das Amtsblatt für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal erscheint monatlich in einer Auflage von Exemplaren. Es ist den Nuthe-Urstromtaler Nachrichten beigelegt. Das Amtsblatt wird kostenlos an alle Haushalte im Gemeindegebiet verteilt, die über einen von außen erreichbaren Briefkasten verfügen. Weiterhin ist es kostenlos in der Gemeindeverwaltung Nuthe-Urstromtal, Ruhlsdorf, Frankenfelder Straße 10, Nuthe-Urstromtal, während der Öffnungszeiten erhältlich. Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal zum Abopreis von 29,81 /Jahr (inkl. MwSt und Versand) oder Einzelexemplare gegen Erstattung der Versandkosten über die Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH bezogen werden. Darüber hinaus kann in das Amtsblatt auf der Internetseite eingesehen werden.
8 20 8 Amtsblatt für die Gemeinde Nuthe-Urstromtal Woche Januar 2012
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